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Heß

Der Angeklagte HESS war in der Zeit von 1921 bis 1941: Mitglied der NSDAP, Stellvertreter des Führers, Reichsminister ohne Geschäftsbereich, Mitglied des Reichstags, Mitglied des Ministerrates für Reichsverteidigung, Mitglied des Geheimen Kabinettsrates, designierter Nachfolger des Führers nach dem Angeklagten Göring, General der SS und General der SA. Der Angeklagte HESS benutzte die genannten Stellungen, seinen persönlichen Einfluß und seine sehr enge Beziehung zum Führer derart: Daß er die Machtergreifung der Nazi-Verschwörer und die Befestigung ihrer Kontrolle über Deutschland, angeführt in Anklagepunkt Eins, sowie die militärische, wirtschaftliche und psychologische Vorbereitung auf den Krieg, angeführt in Anklagepunkt Eins, förderte; daß er teilnahm an der politischen Planung und Vorbereitung von Angriffskriegen und Kriegen in Verletzung internationaler Verträge, Abkommen und Zusicherungen, angeführt in Anklagepunkten Eins und Zwei; daß er teilnahm an der Vorbereitung und Planung außenpolitischer Pläne der Nazi-Verschwörer, angeführt in Anklagepunkt Eins, und daß er die in Anklagepunkt Drei angeführten Kriegsverbrechen und die in Anklagepunkt Vier angeführten Verbrechen gegen die Humanität, einschließlich vieler verschiedenartiger Verbrechen gegen Personen und Eigentum, genehmigte, leitete und an ihnen teilnahm.

Kaltenbrunner

Der Angeklagte KALTENBRUNNER war in den Jahren 1932 bis 1945: Mitglied, der NSDAP, General der SS, Mitglied des Reichstags, General der Polizei, Staatssekretär für Sicherheit in Österreich und Chef der Polizei, Polizeipräsident von Wien, Nieder- und Oberösterreich, Leiter des Reichssicherheitshauptamtes und Chef der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes. Der Angeklagte KALTENBRUNNER benutzte die genannten Positionen und seinen persönlichen Einfluß derart: Daß er die Festigung der Kontrolle über Österreich nach dessen gewaltsamer Annexion, angeführt in Anklagepunkt Eins, förderte, und daß er die in Anklagepunkt Drei angeführten Kriegsverbrechen und die in Anklagepunkt Vier angeführten Verbrechen gegen die Humanität, besonders die Verbrechen gegen die Humanität wie sie im System der Konzentrationslager zum Ausdruck kamen, genehmigte, leitete und an ihnen teilnahm.

Rosenberg

Der Angeklagte ROSENBERG war in den Jahren 1920 bis 1945: Mitglied der NSDAP, nationalsozialistisches Reichstagsmitglied, Reichsleiter der NSDAP für Weltanschauung und Außenpolitik, Herausgeber der nationalsozialistischen Zeitung »Völkischer Beobachter« und der »NS Monatshefte«, Leiter des Außenpolitischen Amtes der NSDAP, Sonderbeauftragter für die gesamte geistige und weltanschauliche Schulung der NSDAP, Reichsminister für die besetzten Ostgebiete, Organisator des »Einsatzstabes Rosenberg«, General der SS und der SA. Der Angeklagte ROSENBERG benutzte die vorerwähnten Stellungen, seinen persönlichen Einfluß und seine enge Beziehung zum Führer dazu: Daß er die in Anklagepunkt Eins erwähnten Lehren der Nazi-Verschwörer entwickelte, verbreitete und ausbaute; er förderte die Machtergreifung der Nazi-Verschwörer und die Befestigung ihrer Kontrolle über Deutschland, angeführt in Anklagepunkt Eins; er förderte die psychologischen Kriegsvorbereitungen, wie in Anklagepunkt Eins angeführt; er nahm teil an der politischen Planung und Vorbereitung von Angriffskriegen und Kriegen unter Verletzung internationaler Verträge, Vereinbarungen und Zusicherungen, angeführt in Anklagepunkt Eins und Zwei; er genehmigte und leitete die in Anklagepunkt Drei erwähnten Kriegsverbrechen und die in Anklagepunkt Vier erwähnten Verbrechen gegen die Humanität, darunter viele verschiedenartige Verbrechen gegen die Person und das Eigentum, und nahm an ihnen teil.