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Frank

Der Angeklagte FRANK war in der Zeit von 1932 bis 1945: Mitglied der NSDAP, General der SS, Reichstagsmitglied, Reichsminister ohne Geschäftsbereich, Reichskommissar für die Gleichschaltung der Justiz, Präsident der Internationalen Rechtskammer und der Akademie für Deutsches Recht, Chef der Zivilverwaltung von Lodz, Oberster Verwaltungschef der Militärbezirke von Westpreußen, Posen, Lodz und Krakau und Generalgouverneur der besetzten polnischen Gebiete. Der Angeklagte FRANK benutzte die vorerwähnten Stellungen, seinen persönlichen Einfluß und seine enge Beziehung zum Führer dazu: Die Machtergreifung der Nazi-Verschwörer und die Befestigung ihrer Kontrolle über Deutschland zu fördern, angeführt in Anklagepunkt Eins; er genehmigte und leitete die in Anklagepunkt Drei genannten Kriegsverbrechen und die in Anklagepunkt Vier erwähnten Verbrechen gegen die Humanität, insbesondere Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Humanität bei Verwaltung besetzter Gebiete, und nahm an ihnen teil.

Bormann

Der Angeklagte BORMANN war in der Zeit von 1925 bis 1945: Mitglied der NSDAP, Reichstagsmitglied, Mitglied des Stabes der Obersten Leitung der SA, Gründer und Leiter der »Hilfskasse der NSDAP«, Reichsleiter, Chef der Stabskanzlei des Stellvertreters des Führers, Leiter des Parteigerichts, Sekretär des Führers, Mitglied des Ministerrates für die Reichsverteidigung, Organisator und Leiter des Volkssturms, General der SS und General der SA. Der Angeklagte BORMANN benutzte die vorerwähnten Stellungen, seinen persönlichen Einfluß und seine enge Beziehung zum Führer dazu: Die Machtergreifung der Nazi-Verschwörer und die Befestigung ihrer Kontrolle über Deutschland zu fördern, wie in Anklagepunkt Eins angeführt; er förderte die Kriegsvorbereitungen, angeführt in Anklagepunkt Eins; und er genehmigte und leitete die in Anklagepunkt Drei genannten Kriegsverbrechen und in Anklagepunkt Vier erwähnten Verbrechen gegen die Humanität, darunter zahlreiche verschiedenartige Verbrechen gegen die Person und das Eigentum, und nahm an den Verbrechen teil.

Frick

Der Angeklagte FRICK war von 1932 bis 1945: Mitglied der NSDAP, Reichsleiter, General der SS, Reichstagsmitglied, Reichsinnenminister, Preußischer Minister des Inneren, Reichswahlleiter, Generalbevollmächtigter für die Reichsverwaltung, Leiter des Zentralbüros für die Wiedervereinigung von Österreich und Deutschland, Leiter des Zentralbüros für die Einverleibung des Sudetenlandes, Memel, Danzig, der einverleibten Ostgebiete, Eupen, Malmedy und Moresnet, Leiter des Zentralbüros für das Protektorat Böhmen und Mähren, Generalgouverneur für Unter- Steiermark, Ober-Kärnten, Norwegen, Elsaß-Lothringen und für alle anderen besetzten Gebiete, und Reichsprotektor für Böhmen und Mähren. Der Angeklagte FRICK benutzte die vorerwähnten Stellungen, seinen persönlichen Einfluß und seine enge Beziehung zum Führer dazu: Die Machtergreifung der Nazi-Verschwörer und die Festigung ihrer Kontrolle über Deutschland zu fördern, wie in Anklagepunkt Eins angeführt; er beteiligte sich an der Planung und Vorbereitung der Nazi-Verschwörer für Angriffskriege und Kriege unter Verletzung internationaler Verträge, Vereinbarungen und Zusicherungen, angeführt in den Anklagepunkten Eins und Zwei; und er genehmigte und leitete die in Anklagepunkt Drei genannten Kriegsverbrechen und die in Anklagepunkt Vier erwähnten Verbrechen gegen die Humanität, besonders Verbrechen gegen die Person und das Eigentum in den besetzten Gebieten, und nahm an diesen Verbrechen teil.