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Ley

Der Angeklagte LEY war von 1932 bis 1945: Mitglied der NSDAP, Reichsleiter, Organisationsleiter der NSDAP, Reichstagsmitglied, Führer der Deutschen Arbeitsfront, General der SA und Mitorganisator des Zentralaufsichtsamtes für die Wohlfahrt der Fremdarbeiter. Der Angeklagte LEY benutzte die vorerwähnten Stellungen, seinen persönlichen Einfluß und seine enge Beziehung zum Führer dazu: Die Machtergreifung der Nazi-Verschwörer und die Festigung ihrer Kontrolle über Deutschland zu fördern, wie in Anklagepunkt Eins angeführt; er förderte die Kriegsvorbereitung, angeführt in Anklagepunkt Eins; er genehmigte und leitete die in Anklagepunkt Drei erwähnten Kriegsverbrechen und die in Anklagepunkt Vier erwähnten Verbrechen gegen die Humanität, insbesondere Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Humanität, begangen durch Mißbrauch von Menschen zur Arbeit bei der Führung von Angriffskriegen, und nahm an diesen Verbrechen teil.

Sauckel

Der Angeklagte SAUCKEL war in den Jahren 1921 bis 1945: Mitglied der NSDAP, Gauleiter und Reichsstatthalter von Thüringen, Mitglied des Reichstags, Generalbevollmächtigter für den Arbeitseinsatz innerhalb des Vierjahresplanes, zusammen mit den Angeklagten Ley, Leiter der Reichsdienststelle für die Fürsorge für Fremdarbeiter, General der SS und General der SA. Der Angeklagte SAUCKEL machte von den obengenannten Ämtern und seinem persönlichen Einfluß Gebrauch, indem er: Die im Anklagepunkt Eins angeführte Machtergreifung der Nazi-Verschwörer förderte; er beteiligte sich, wie in den Anklagepunkten Eins und Zwei angeführt, an den wirtschaftlichen Vorbereitungen für den Angriffskrieg und solcher Kriege, die eine Verletzung von Verträgen, Abkommen und Zusicherungen darstellten; er genehmigte und leitete die in Anklagepunkt Drei angeführten Kriegsverbrechen, ebenso die in Anklagepunkt Vier angeführten Verbrechen gegen die Humanität, insbesondere Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Grundsätze der Humanität, die darin bestanden, Einwohner besetzter Gebiete zu zwingen, als Sklavenarbeiter in den besetzten Ländern und in Deutschland zu arbeiten, und nahm an diesen Verbrechen teil.

Speer

Der Angeklagte SPEER war in den Jahren von 1932 bis 1945: Mitglied der NSDAP, Reichsleiter, Mitglied des Reichstages, Reichsminister für Bewaffnung und Munition, Leiter der Organisation Todt, Generalbevollmächtigter für Bewaffnung in der Reichsstelle für den Vierjahresplan und Vorsitzender des Rüstungsrates. Der Angeklagte SPEER machte von den obengenannten Ämtern und seinem persönlichen Einfluß in der folgenden Weise Gebrauch: Er beteiligte sich, wie in Anklagepunkt Eins und Zwei angeführt, an der militärischen und wirtschaftlichen Planung und Vorbereitung der Nazi-Verschwörer für Angriffskriege und solche Kriege, die eine Verletzung von internationalen Verträgen, Abkommen und Zusicherungen darstellen; er genehmigte und leitete die in Anklagepunkt Drei angeführten Kriegsverbrechen, ebenso wie die in Anklagepunkt Vier angeführten Verbrechen gegen die Humanität, im besonderen den Mißbrauch und die Ausnützung von Menschen für Zwangsarbeit während der Führung von Angriffskriegen, und nahm an diesen Verbrechen teil.

Funk

Der Angeklagte FUNK war in den Jahren von 1932 bis 1945: Mitglied der NSDAP, Hitler's Wirtschaftsberater, Nationalsozialistischer Reichstagsabgeordneter, Pressechef der Reichsregierung Staatssekretär im Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda, Reichswirtschaftsminister, Preußischer Wirtschaftsminister, Präsident der Deutschen Reichsbank, Wirtschaftsbevollmächtigter und Mitglied des Ministerrates für die Reichsverteidigung. Der Angeklagte FUNK machte von seinen obengenannten Ämtern, seinem persönlichen Einfluß und seiner engen Verbindung mit dem Führer in folgender Weise Gebrauch: Er förderte, wie in Anklagepunkt Eins angeführt, den Machtantritt der Nazi-Verschwörer und die Festigung ihrer Macht über Deutschland; er beteiligte sich, wie in Anklagepunkten Eins und Zwei angeführt, an der militärischen und wirtschaftlichen Planung und Vorbereitung der Nazi-Verschwörer für Angriffskriege und solche Kriege, die eine Verletzung von internationalen Verträgen, Abkommen und Zusicherungen darstellten; er genehmigte und leitete die in Anklagepunkt Drei angeführten Kriegsverbrechen, ebenso wie die Verbrechen gegen die Humanität, wie sie in Anklagepunkt Vier angeführt sind, insbesondere die Verbrechen gegen Personen und das Eigentum in Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Ausplünderung von besetzten Gebieten, und nahm an diesen Verbrechen teil.