Schacht
Der Angeklagte SCHACHT war in den Jahren von 1932 bis 1945: Mitglied der NSDAP, Mitglied des Reichstags, Reichswirtschaftsminister, Reichsminister ohne Geschäftsbereich und Präsident der Deutschen Reichsbank. Der Angeklagte SCHACHT machte von seinen obengenannten Ämtern, seinem persönlichen Einfluß und seiner engen Verbindung mit dem Führer in folgender Weise Gebrauch: Er förderte, wie in Anklagepunkt Eins angeführt, den Machtantritt der Nazi- Verschwörer und die Festigung ihrer Kontrolle über Deutschland; er förderte die in Anklagepunkt Eins angeführten Vorbereitungen für den Krieg; er nahm teil an den in Anklagepunkten Eins und Zwei angeführten militärischen und wirtschaftlichen Plänen und Vorbereitungen für Angriffskriege und solche Kriege, die eine Verletzung von internationalen Verträgen, Abkommen und Zusicherungen darstellten.
Papen
Der Angeklagte PAPEN war in den Jahren zwischen 1932 und 1945: Mitglied der NSDAP, Mitglied des Reichstags, Reichskanzler, Vizekanzler, Spezial- Bevollmächtigter für die Saar, Unterhändler für das Konkordat mit dem Vatikan, Botschafter in Wien und Botschafter in der Türkei. Der Angeklagte PAPEN machte von seinen obengenannten Ämtern, seinem persönlichen Einfluß und seiner engen Verbindung mit dem Führer in solcher Weise Gebrauch: Daß er, wie in Anklagepunkt Eins angeführt, den Machtantritt der Nazi-Verschwörer förderte und an der Festigung ihrer Macht über Deutschland teilnahm; er förderte, wie in Anklagepunkt Eins angeführt, die Vorbereitungen für den Krieg und beteiligte sich, wie in Anklagepunkten Eins und Zwei angeführt, an der politischen Planung und Vorbereitung der Nazi-Verschwörer für Angriffskriege und solche Kriege, die eine Verletzung von internationalen Verträgen, Abkommen und Zusicherungen darstellen.
Krupp
Der Angeklagte KRUPP war zwischen 1932 und 1945: Leiter der Friedrich Krupp A.G., Mitglied des Generalwirtschaftsrates, Präsident der Reichsvereinigung der Deutschen Industrie, Leiter der Gruppe für Kohle, Eisen und Metallproduktion unter dem Reichswirtschaftsministerium. Der Angeklagte KRUPP benutzte die vorangegangenen Stellungen, seinen persönlichen Einfluß und seine Beziehungen zum Führer dazu: Daß er die Machtergreifung der Nazi-Verschwörer förderte und ihre Kontrolle über Deutschland, angeführt in Anklagepunkt Eins, stärkte und festigte; er förderte die Vorbereitung für den Krieg, wie in Anklagepunkt Eins angeführt. Er nahm teil an den militärischen und wirtschaftlichen Plänen und Vorbereitungen der Nazi-Verschwörer für Angriffskriege und Kriege in Verletzung von internationalen Verträgen, Vereinbarungen und Zusicherungen, wie in Anklagepunkten Eins und Zwei angeführt; er genehmigte und leitete Kriegsverbrechen, wie angeführt in Anklagepunkt Drei, und Verbrechen gegen die Humanität, wie angeführt in Anklagepunkt Vier, besonders Ausbeutung und Mißbrauch von Menschen für Arbeit in der Führung von Angriffskriegen, und nahm an diesen Verbrechen teil.
Neurath
Der Angeklagte NEURATH war zwischen den Jahren 1932 und 1945: Mitglied der Nazi-Partei, General in der SS, Mitglied des Reichstags, Reichsminister, Reichsaußenminister, Präsident des Geheimen Kabinettsrates, Reichsprotektor für Böhmen und Mähren. Der Angeklagte NEURATH benutzte seine vorangegangenen Stellungen, seinen persönlichen Einfluß und seine engen Beziehungen zu dem Führer dazu: Daß er die Machtergreifung der Nazi-Verschwörer, wie in Anklagepunkt Eins angeführt, förderte, er stärkte und festigte die Vorbereitungen für einen Krieg, wie angeführt in Anklagepunkt Eins; er nahm an den politischen Plänen und Vorbereitungen der Nazi-Verschwörer für einen Angriffskrieg und Kriegen in Verletzung von internationalen Verträgen, Vereinbarungen und Zusicherungen teil, wie in Anklagepunkten Eins und Zwei angeführt. In Übereinstimmung mit dem Führerprinzip übernahm er die Verantwortung für die Ausführung der außenpolitischen Pläne der Nazi-Verschwörer, wie in Anklagepunkt Eins angeführt; er genehmigte und leitete Kriegsverbrechen, wie in Anklagepunkt Drei angeführt, und Verbrechen gegen die Humanität, wie in Anklagepunkt Vier angeführt, und nahm an diesen Verbrechen teil. Mitinbegriffen sind besonders Verbrechen gegen Personen und Eigentum in den besetzten Gebieten.