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Schirach

Der Angeklagte SCHIRACH war von 1924 bis 1945: Mitglied der Nazi-Partei, Mitglied des Reichstags, Reichsjugendführer beim Stab der Obersten SA -Führung, Reichsleiter in der Nazi-Partei für Jugenderziehung, Führer der Jugend des Deutschen Reiches, Leiter der Hitler-Jugend, Reichsverteidigungskommissar, Reichsstatthalter und Gauleiter von Wien. Der Angeklagte SCHIRACH benutzte die vorangegangenen Stellungen, seinen persönlichen Einfluß und seine engen Beziehungen zum Führer dazu: Daß er die Machtergreifung der Nazi-Verschwörer und die Festigung ihrer Kontrolle über Deutschland, wie in Anklagepunkt Eins angeführt, förderte; er stärkte und festigte die psychologischen und pädagogischen Vorbereitungen für einen Krieg und die Militarisierung der Nazibeherrschten Organisationen, wie in Anklagepunkt Eins angeführt; er genehmigte und leitete Verbrechen gegen die Humanität, wie in Anklagepunkt Vier angeführt, insbesondere judenfeindlichen Maßnahmen, und nahm an diesen Verbrechen teil.

Seyß-Inquart

Der Angeklagte SEYSS-INQUART war von 1932 bis 1945: Mitglied der Nazi-Partei, General der SS, Staatsrat in Österreich, Innenminister und Minister für Sicherheit in Österreich, Bundeskanzler von Österreich, Mitglied des Reichstags, Mitglied des Reichskabinetts, Reichsminister ohne Portefeuille, Chef der Zivilverwaltung in Südpolen, Stellvertretender Generalgouverneur der besetzten polnischen Gebiete und Reichskommissar für die besetzten Niederlande. Der Angeklagte SEYSS-INQUART benutzte seine vorerwähnten Stellungen und seinen persönlichen Einfluß dazu: Daß er die Besitzergreifung, Eingliederung und Kontrolle von Österreich durch die Nazi-Verschwörer, wie in Anklagepunkt Eins angeführt, förderte; er nahm teil an den politischen Plänen und Vorbereitungen der Nazi-Verschwörer für Angriffskriege und Kriege zur Verletzung von internationalen Verträgen, Vereinbarungen und Zusicherungen, wie in Anklagepunkten Eins und Zwei angeführt; er genehmigte und leitete Kriegsverbrechen, wie in Anklagepunkt Drei angeführt, und Verbrechen gegen die Humanität, wie in Anklagepunkt Vier angeführt, einschließlich vieler verschiedenartiger Verbrechen gegen Personen und Eigentum, und nahm an diesen Verbrechen teil.

Streicher

Der Angeklagte STREICHER war von 1932 bis 1945: Mitglied der Nazi-Partei, Mitglied des Reichstags, General in der SA, Gauleiter von Franken, Hauptschriftleiter der judenfeindlichen Zeitung »Der Stürmer«. Der Angeklagte STREICHER benutzte die vorgenannten Stellungen, seinen persönlichen Einfluß und seine enge Beziehung zum Führer dazu: Daß er die Machtergreifung der Nazi-Verschwörer und die Festigung ihrer Kontrolle über Deutschland, wie in Anklagepunkt Eins angeführt, förderte: er genehmigte und leitete Verbrechen gegen die Humanität, wie in Anklagepunkt Vier angeführt, insbesondere auch die Aufreizung zur Verfolgung der Juden, wie in Anklagepunkten Eins und Vier angeführt, und nahm an diesen Verbrechen teil.

Keitel

Der Angeklagte KEITEL war von 1938 bis 1945: Chef des Oberkommandos der deutschen Wehrmacht, Mitglied des Geheimen Kabinettsrates, Mitglied des Ministerrates für die Reichsverteidigung und Feldmarschall. Der Angeklagte KEITEL benutzte die vorangegangenen Stellungen, seinen persönlichen Einfluß und seine intimen Beziehungen zum Führer dazu: Daß er die militärischen Vorbereitungen für einen Krieg, wie in Anklagepunkt Eins der Anklageschrift angeführt, förderte. Er nahm an den politischen Plänen und Vorbereitungen der Nazi-Verschwörer für Angriffskriege und Kriege in Verletzung von internationalen Verträgen, Vereinbarungen und Zusicherungen, wie in Anklagepunkten Eins und Zwei angeführt, teil; er übernahm die Verantwortung für die Ausführung des Planes und führte aus den Plan der Nazi- Verschwörer für Angriffskriege und Kriege in Verletzung von internationalen Verträgen, Vereinbarungen und Zusicherungen, wie in Anklagepunkt Vier angeführt; er genehmigte und leitete Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Humanität, wie in Anklagepunkten Drei und Vier angeführt, insbesondere auch Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Humanität, die mit der üblen Behandlung von Kriegsgefangenen und der Zivilbevölkerung besetzter Gebiete verbunden waren, und nahm an diesen Verbrechen teil.