Jodl
Der Angeklagte JODL war von 1932 bis 1945: Oberstleutnant in der Operationsabteilung der Wehrmacht, Oberst, Chef der Operationsabteilung des Oberkommandos der Wehrmacht, Generalmajor, Chef des Wehrmachtsführungsstabes und Generalleutnant. Der Angeklagte JODL benutzte die vorangegangenen Stellungen, seinen persönlichen Einfluß und seine enge Beziehung zum Führer dazu: Daß er die Machtergreifung der Nazi-Verschwörer und die Festigung ihrer Kontrolle über Deutschland, wie in Anklagepunkt Eins angeführt, förderte; er stärkte und festigte die Vorbereitung für den Krieg, wie in Anklagepunkt Eins angeführt; er nahm an den militärischen Plänen und Vorbereitungen der Nazi- Verschwörer für Angriffskriege und Kriege in Verletzung internationaler Verträge, Vereinbarungen und Zusicherungen teil, wie in Anklagepunkten Eins und Zwei angeführt; er genehmigte und leitete Kriegsverbrechen, wie in Anklagepunkt Drei angeführt, und Verbrechen gegen die Humanität, wie in Anklagepunkt Vier angeführt, einschließlich vieler verschiedenartiger Verbrechen gegen Personen und Eigentum, und nahm an diesen Verbrechen teil.
Raeder
Der Angeklagte RAEDER war von 1928 bis 1945: Oberster Befehlshaber der Deutschen Kriegsmarine, General-Admiral, Großadmiral, Admiralinspekteur der deutschen Kriegsmarine und Mitglied des Geheimen Kabinettsrates. Der Angeklagte RAEDER benutzte die vorgenannten Stellungen und seinen persönlichen Einfluß dazu: Daß er die Kriegsvorbereitungen, wie in Anklagepunkt Eins angeführt, förderte; er nahm an den politischen Plänen und Vorbereitungen der Nazi-Verschwörer für Angriffskriege und Kriege in Verletzung von internationalen Verträgen, Vereinbarungen und Zusicherungen teil, wie in Anklagepunkten Eins und Zwei angeführt. Er führte den Plan aus und übernahm die Verantwortung für die Ausführung des Planes der Nazi-Verschwörer für Angriffskriege und Kriege in Verletzung von internationalen Verträgen, Vereinbarungen und Zusicherungen, wie in Anklagepunkten Eins und Zwei angeführt; er genehmigte und leitete Kriegsverbrechen, wie in Anklagepunkt Drei angeführt, insbesondere Kriegsverbrechen im Seekrieg, und nahm an diesen Verbrechen teil.
Dönitz
Der Angeklagte DÖNITZ war von 1932 bis 1945 Befehlshaber der U-Boot-Flottille Weddigen, Befehlshaber der U-Boot-Waffe, Vize-Admiral, Admiral, Großadmiral und Oberster Befehlshaber der deutschen Kriegsmarine, Hitler's Ratgeber und Hitler's Nachfolger als Haupt der Deutschen Regierung. Der Angeklagte DÖNITZ benutzte die vorangegangenen Stellungen, seinen persönlichen Einfluß und seine engen Beziehungen zum Führer dazu: Daß er die Kriegsvorbereitungen, wie in Anklagepunkt Eins angeführt, förderte; er nahm an den militärischen Plänen und Vorbereitungen der Nazi-Verschwörer für Angriffskriege und Kriege in Verletzung von internationalen Verträgen, Vereinbarungen und Zusicherungen teil, wie in Anklagepunkten Eins und Zwei angeführt, und er genehmigte und leitete Kriegsverbrechen, wie in Anklagepunkt Drei angeführt, besonders Verbrechen gegen Personen und Eigentum auf hoher See, und nahm an diesen Verbrechen teil.
Fritzsche
Der Angeklagte FRITZSCHE war von 1933 bis 1945: Mitglied der Nazi-Partei, Hauptschriftleiter des offiziellen Deutschen Nachrichtenbüros, Chef des Rundfunksystems und der Presseabteilung des Reichsministeriums für Propaganda, Ministerialdirektor im Reichspropagandaministerium, Chef der Rundfunkabteilung der Propagandaabteilung der Nazi-Partei und Bevollmächtigter für die politische Organisation des großdeutschen Rundfunks. Der Angeklagte Fritsche benutzte die vorangegangenen Stellungen und seinen persönlichen Einfluß dazu: Die Grundprinzipien der Nazi-Verschwörer zu verbreiten und auszubeuten, wie in Anklagepunkt Eins angeführt; er verteidigte die Verübung von Kriegsverbrechen , ermutigte und reizte zu ihrer Verübung auf, wie in Anklagepunkt Drei angeführt, sowie zu Verbrechen gegen die Humanität, wie in Anklagepunkt Vier angeführt, insbesondere zu judenfeindlichen Maßregeln und zur rücksichtslosen Ausbeutung besetzter Gebiete.