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Die Schutzstaffel der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (allgemein bekannt als SS) einschließlich des Sicherheitsdienstes (allgemein bekannt als SD).

'Die Schutzstaffel der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (allgemein bekannt als SS) einschließlich des Sicherheitsdienstes (allgemein bekannt als SD)', auf die sich die Anklage bezieht, besteht aus dem gesamten Korps der SS und allen ihren Dienststellen, Abteilungen, Dienstgruppen, Organen, Zweigstellen Verbänden, Gliederungen und Gruppen, aus denen sie zu irgendeiner Zeit bestanden hat, oder die ihr zu irgendeiner Zeit eingegliedert waren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Allgemeine SS, die Waffen-SS, die SS-Totenkopfverbände, die SS-Polizeiregimenter und den Sicherheitsdienst des Reichsführers SS (allgemein bekannt als SD).

Die SS, ursprünglich von Hitler im Jahre 1925 als eine Elite-Abteilung der SA gegründet, um eine Schutzwache für den Führer und die Nazi-Parteiführer zu bilden, wurde im Jahre 1934 unter der Führung des Reichsführers SS, Heinrich Himmler, ein unabhängiger Verband der Nazi-Partei. Sie bestand aus freiwilligen Mitgliedern, die im Einklang mit den biologischen, politischen und Rassetheorien der Nazis ausgewählt wurden, in Nazi-Ideologie völlig geschult waren und dem Führer unbedingten Gehorsam zugeschworen hatten. Nach der Machtergreifung der Nazi- Verschwörer wurde die SS in viele Abteilungen, Dienststellen, Verbände und Gliederungen ausgebaut und erweiterte ihren Einfluß und ihre Kontrolle auf zahlreiche Gebiete im Wirkungskreis der Regierung und Partei. Durch Heinrich Himmler, als Reichsführer SS und Chef der deutschen Polizei, wurden Dienststellen und Einheiten der SS und des Reiches zusammengefaßt, um gemeinsam zu arbeiten und eine einheitliche Polizeigewalt zur Unterdrückung der Gegner zu bilden. Der Sicherheitsdienst des Reichsführers SS (allgemein bekannt als SD), eine Abteilung der SS, wurde zu einem umfassenden Spionage- und Gegenspionagesystem ausgebaut und arbeitete in Verbindung mit der Gestapo und der Kriminalpolizei an der Aufdeckung, Unterdrückung und Ausmerzung von Tendenzen, Gruppen und Einzelpersonen, die als Gegner oder mögliche Gegner der Nazi-Partei, ihrer Führer, Prinzipien und Ziele betrachtet wurden.

Der SD wurde schließlich mit der Gestapo und der Kriminalpolizei zu einer einzigen Sicherheitsabteilung, dem Reichssicherheitshauptamt, zusammengeschlossen.

Andere Gliederungen der SS wurden als Streitkräfte ausgerüstet und dienten in den Angriffskriegen, die in Anklagepunkt Eins und Zwei der Anklageschrift erwähnt sind. Durch andere Abteilungen und Dienststellen kontrollierte die SS die Verwaltung der Konzentrationslager und die praktische Ausführung der Nazi-Theorien über Rasse, Biologie und Siedlung. Durch ihre zahlreichen Aufgaben und Tätigkeiten diente sie als Mittel, den Sieg der Nazi-Ideologie zu sichern, und das Nazi-Regime in Deutschland und den besetzten Gebieten zu schützen und auszudehnen. Auf diese Art nahm sie teil und ist verantwortlich für die Verbrechen, auf die sich Anklagepunkt Eins, Zwei, Drei und Vier der Anklageschrift beziehen.

Die Geheime Staatspolizei

(allgemein bekannt als Gestapo).

Die in der Anklageschrift erwähnte Geheime Staatspolizei (allgemein bekannt als Gestapo), besteht aus der Zentralstelle, den Abteilungen, Büros, Zweigstellen und allen Hilfsorganen und Beamten der Geheimen Staatspolizei, die nach dem 30. Januar 1933 zu irgendeinem Zeitpunkt bestanden haben, einschließlich der preußischen Geheimen Staatspolizei und den entsprechenden geheimen oder politischen Polizeikräften des Reiches und seiner Teile.

Die Gestapo war von den Nazi-Verschwörern unmittelbar nach der Machtergreifung zuerst in Preußen von dem Angeklagten Göring und bald danach in allen Ländern des Reiches errichtet worden. Diese einzelnen geheimen und politischen Polizeikräfte wurden zu einer zentralisierten und einheitlichen Organisation ausgebaut, die durch eine Zentralstelle und durch ein Netzwerk von Bezirksstellen in Deutschland und den besetzten Gebieten arbeitete. Für die Auswahl ihrer Beamten und Agenten war die unbedingte Annahme der Nazi-Weltanschauung Bedingung; sie rekrutierten sich in weitem Maße aus Angehörigen der SS und wurden in SS- und SD-Schulen ausgebildet. Ihre Tätigkeit bestand darin, Bestrebungen, Gruppen und Einzelpersonen zu unterdrücken und auszumerzen, die der Nazi-Partei bestimmt oder möglicherweise feindlich waren, und ihre Führer, Grundsätze und Ziele zu bekämpfen, sowie jeden Widerstand oder den Keim eines solchen gegenüber der deutschen Herrschaft im besetzten Gebiet zu unterdrücken. Bei der Ausübung ihrer Funktionen arbeitete die Gestapo ohne jede gesetzliche Bindung, und ergriff alle ihr nötig erscheinenden Maßnahmen für die Erfüllung ihrer Aufgaben.

Durch ihre Ziele und ihre Betätigung und die angewandten Mittel nahm sie teil an den in den Anklagepunkten Eins, Zwei, Drei und Vier der Anklageschrift aufgeführten Verbrechen und ist für sie mitverantwortlich.