Die Sturmabteilungen der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei
(allgemein als SA bekannt).
Die in der Anklage genannten Sturmabteilungen der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiter-Partei (allgemein als SA bekannt) war eine Formation der Nazi-Partei, die dem Führer unmittelbar unterstand, und nach militärischem Muster aufgebaut war, die sich aus Freiwilligen zusammensetzte und als »politische Soldaten« der Partei dienten. Sie war eine der ältesten Formationen der Nazi-Partei und die ursprüngliche Schutzgarde der Nationalsozialistischen Bewegung. Gegründet 1921 als eine freiwillige soldatische Formation, wurde sie von den Nazi-Verschwörern vor ihrer Machtergreifung in eine riesige Privat-Armee ausgebaut und benutzt, um Unordnung zu stiften und um politische Gegner zu terrorisieren und auszumerzen. Sie diente zur fortgesetzten körperlichen, weltanschaulichen und militärischen Erziehung der Parteimitglieder und als Mannschaftsreservoir für die Wehrmacht. Nach Entfesselung der in Anklagepunkten Eins und Zwei der Anklage erwähnten Angriffskriege, diente die SA nicht nur als eine Organisation zur militärischen Ausbildung, sondern stellte auch Kräfte für die Hilfs- und Sicherheitspolizei in den besetzten Gebieten, bewachte Kriegsgefangenen- und Konzentrationslager und überwachte und kontrollierte die in Deutschland und den besetzten Gebieten zur Zwangsarbeit verwendeten Personen.
Durch ihre Ziele und ihre Betätigung und die angewandten Mittel, nahm sie teil an den in den Anklagepunkten Eins, Zwei, Drei und Vier der Anklageschrift aufgeführten Verbrechen und ist für sie mitverantwortlich.
Generalstab und Oberkommando der
Deutschen Wehrmacht.
Der »Generalstab und das Oberkommando der Wehrmacht«, die in der Anklageschrift erwähnt sind, bestanden aus den Einzelpersonen, die zwischen Februar 1938 und Mai 1945 die höchsten Stellen in der Wehrmacht, Heer, Kriegsmarine und Luftwaffe innehatten. Die in dieser Gruppe umfaßten Einzelpersonen sind die Inhaber folgender Stellen:
Oberbefehlshaber der Kriegsmarine
Chef (und früher Chef des Stabes) der Seekriegsleitung
Oberbefehlshaber des Heeres
Chef des Generalstabes des Heeres
Oberbefehlshaber der Luftwaffe
Chef des Generalstabes der Luftwaffe
Chef des Oberkommandos der Wehrmacht
Chef des Führungsstabes des Oberkommandos der Wehrmacht
Stellvertretender Chef des Führungsstabes des Oberkommandos der Wehrmacht
Die Oberbefehlshaber im Felde im Range eines Oberbefehlshabers der Wehrmacht, Kriegsmarine, Heer, Luftwaffe.
In diesen Funktionen und als Angehörige der höchsten Rangstufen der deutschen Wehrmacht waren diese Personen in besonderem Maße für die Planung, Vorbereitung, das Beginnen und die Führung der ungesetzlichen Kriege verantwortlich, wie sie in den Anklagepunkten Eins und Zwei der Anklageschrift auseinandergesetzt sind, sowie für die Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Humanität, die sich bei der Ausführung des gemeinsamen Planes oder der Verschwörung ergaben, wie in den Anklagepunkten Drei und Vier der Anklageschrift auseinandergesetzt ist.