Anhang C.
Anklagen und deren Begründung wegen der Verletzungen von internationalen Bündnissen, Abkommen und Zusicherungen, die von den Angeklagten durch den Plan, die Vorbereitung und Entfesselung der Kriege begangen wurden.
I
ANKLAGE: Verletzung der Konvention für friedliche Regelung von Internationalen Streitfragen, unterzeichnet im Haag, am 29. Juli 1899.
BEGRÜNDUNG: Deutschland überfiel an den Daten, angegeben in Spalte 1, mit Waffengewalt die Gebiete der souveränen Staaten, angegeben in Spalte 2, ohne zuerst versucht zu haben, seine Meinungsverschiedenheiten mit den besagten souveränen Staaten auf friedlichem Wege zu schlichten.
Spalte 1Spalte 2
6. April 1941Königreich Griechenland
6. April 1941Königreich Jugoslawien
II
ANKLAGE: Verletzung der Konvention für friedliche Regelung von Internationalen Streitfragen, unterzeichnet im Haag, am 18. Oktober 1907.
BEGRÜNDUNG: Deutschland überfiel am oder um das Datum, angeführt in Spalte 1, mit Waffengewalt die Gebiete der souveränen Staaten, angeführt in Spalte 2, ohne zuerst versucht zu haben, seine Meinungsverschiedenheiten mit den besagten souveränen Staaten auf friedlichem Wege zu schlichten.
Spalte 1Spalte 2
1. September 1939Republik Polen
9. April 1940Königreich Norwegen
9. April 1940Königreich Dänemark
10. Mai 1940Großherzogtum Luxemburg
10. Mai 1940Königreich Belgien
10. Mai 1940Königreich der Niederlande
22. Juni 1941Union der Sozialistischen
Sowjet-Republiken
III
ANKLAGE: Verletzung der Dritten Haager Konvention über die Eröffnung von Feindseligkeiten, unterzeichnet am 18. Oktober 1907.
BEGRÜNDUNG: Deutschland eröffnete am oder um das Datum, angeführt in Spalte 1, die Feindseligkeiten gegen die verschiedenen Länder, angeführt in Spalte 2, ohne vorhergehende Warnung in Form einer begründeten Kriegserklärung oder eines Ultimatums mit bedingter Kriegserklärung.
Spalte 1Spalte 2
1. September 1939Republik Polen
9. April 1940Königreich Norwegen
9. April 1940Königreich Dänemark
10. Mai 1940Königreich Belgien
10. Mai 1940Königreich der Niederlande
10. Mai 1940Großherzogtum Luxemburg
22. Juni 1941Union der Sozialistischen
Sowjet-Republiken
IV
ANKLAGE: Verletzung der Haager Konvention V über die Respektierung der Rechte und Pflichten neutraler Mächte und Personen im Falle eines Landkrieges, unterzeichnet am 18. Oktober 1907.
BEGRÜNDUNG: Deutschland überschritt an oder um die in Spalte 1 angegebenen Zeitpunkte mit der Waffengewalt seiner militärischen Kräfte die Grenzen der in Spalte 2 angegebenen souveränen Staaten, fiel in deren Gebiete ein und besetzte sie, wodurch es an den betreffenden Zeitpunkten die Neutralität der genannten souveränen Staaten verletzte.
Spalte 1Spalte 2
9. April 1940Königreich Norwegen
9. April 1940Königreich Dänemark
10. Mai 1940Großherzogtum Luxemburg
10. Mai 1940Königreich Belgien
10. Mai 1940Königreich der Niederlande
22. Juni 1941Union der Sozialistischen
Sowjet-Republiken