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[Pause.]

VORSITZENDER: Der Gerichtshof entscheidet, daß gemäß Abschnitt 12 des Statuts das Verfahren gegen den Angeklagten Bormann in absentia durchgeführt werden wird, und gibt bekannt, daß ein Verteidiger für den Angeklagten Bormann ernannt werden wird.

Der Gerichtshof wird sich nunmehr vertagen.

[Das Gericht vertagt sich bis 15.00 Uhr.]

VORSITZENDER: Der Antrag, die Anklage durch Hinzufügen des Namens von Alfried Krupp zu ergänzen, ist vom Gerichtshof nach allen Seiten hin geprüft worden und wird abgelehnt.

[Das Gericht vertagt sich bis

20. November 1945, 10.00 Uhr.]

Hauptverhandlungen

Erster Tag.

Dienstag, 20. November 1945.

Vormittagssitzung.

VORSITZENDER: Bevor die Angeklagten in diesem Verfahren aufgefordert werden, zu der gegen sie erhobenen Anklage Stellung zu nehmen, in der sie der Verbrechen gegen den Frieden, der Verbrechen gegen das Kriegsrecht und der Verbrechen gegen die Humanität beschuldigt werden, sowie eines gemeinsamen Planes oder einer Verschwörung zum Begehen dieser Verbrechen, wünscht der Gerichtshof, daß ich eine kurze Erklärung abgebe, und zwar im Namen des ganzen Gerichtshofs.

Dieser Internationale Militärgerichtshof ist auf Grund der Londoner Vereinbarung vom 8. August 1945 und des dieser beigefügten Statuts gegründet worden.

Der Zweck, zu dem dieser Gerichtshof gegründet wurde, ist, wie in Artikel 1 des Statuts ausgeführt, die gerechte und rasche Prozeßführung gegen die Hauptkriegsverbrecher der europäischen Achse und ihre Bestrafung. Signatare der Vereinbarung und des Statuts sind:

die Regierung des Vereinigten Königreichs von Großbritannien

und Nordirland;

die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika;

die Provisorische Regierung der Französischen Republik und

die Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken.

Der Ausschuß der Hauptanklagevertreter, der von den vier Signatarmächten ernannt wurde, hat endgültig festgelegt, wer die Hauptkriegsverbrecher sind, die von diesem Gericht abgeurteilt werden sollen, und hat die gegen die Angeklagten heute erhobene Anklage gutgeheißen.

Donnerstag, den 18. Oktober 1945, wurde die Anklage dem Gericht in Berlin, eingereicht. Eine Abschrift dieser Anklage in deutscher Sprache ist jedem der Angeklagten überreicht worden, die sie seit mehr als 30 Tagen im Besitz haben.

Alle Angeklagten sind durch Verteidiger vertreten. In fast allen Fällen sind die Rechtsanwälte von den Angeklagten selbst gewählt worden. In den Fällen, in denen ein Anwalt nicht gefunden werden konnte, hat das Gericht selbst eine angemessene und dem Angeklagten genehme Verteidigung bestellt.

Das Gericht hat mit großer Befriedigung von den Maßnahmen erfahren, die die Hauptanklagevertreter getroffen haben, um den Verteidigern die zahlreichen Dokumente, auf die sich die Anklage beruft, zur Verfügung zu stellen und den Angeklagten jede Möglichkeit einer gerechten Verteidigung zu geben.

Der Prozeß, der nunmehr eröffnet wird, steht einzig in der Geschichte der Rechtspflege der Welt da und ist von größter Bedeutung für Millionen von Menschen auf der ganzen Welt. Aus diesem Grund ruht auf jedermann, der daran teilnimmt, die feierliche Verantwortung, seiner Pflicht furchtlos und unparteiisch nachzukommen, gemäß den geheiligten Grundsätzen von Recht und Gerechtigkeit.

Da nunmehr die vier Signatarmächte dieses Gerichtsverfahren eröffnet haben, ist es die Pflicht aller daran Beteiligten dafür Sorge zu tragen, daß dieses Verfahren in keiner Weise von den Grundsätzen und Traditionen abweicht, die allein der Gerechtigkeit Geltung verschaffen und ihr in den Angelegenheiten aller zivilisierten Staaten die ihr gebührende Stellung sichert.

Dieses Verfahren ist im wahrsten Sinne des Wortes ein öffentliches, und ich will daher die Öffentlichkeit darauf aufmerksam machen, daß der Gerichtshof auf der Wahrung von Anstand und Ordnung bestehen und diese nötigenfalls mit Anwendung von strengsten Maßnahmen erzwingen wird.

Auf Grund der Vorschriften des Statuts verfüge ich nunmehr, daß die Anklageschrift verlesen wird.

MR. SIDNEY S. ALDERMAN, BEIGEORDNETER ANKLÄGER FÜR DIE VEREINIGTEN STAATEN: Hohes Gericht!