Fortschaffung von Rohstoffen:
Kohle: 63.000.000 Tonnen
Elektrische Energie: 20.976 MkwH
Benzin und andere Treibstoffe: 1.943.750 Tonnen
Eisenerz: 74.848.000 Tonnen
Eisenspatprodukte: 3.822.000 Tonnen
Bauxit: 1.211.800 Tonnen
Zement: 5.984.000 Tonnen
Kalk: 1.888.000 Tonnen
Produkte ans Steinbrüchen: 25.872.000 Tonnen
und verschiedene andere Produkte im Gesamtwert von
Frs. 79.961.423.000.
Fortschaffung von Industrieeinrichtungen:
Gesamtsumme: Frs. 9.759.861.000, davon Werkzeugmaschinen im Werte von Frs. 2.626.479.000.
Fortschaffung von landwirtschaftlichen Produkten:
Gesamtsumme: Frs. 126.655.852.000, und zwar für die wichtigsten Produkte:
Weizen: 2.947.337 Tonnen
Hafer: 2.354.080 Tonnen
Milch: 790.000 Hektoliter
Milch (in konzentrierter Form und Pudermilch.): 460.000 Hektoliter
Butter: 76.000 Tonnen
Käse: 49.000 Tonnen
Kartoffeln: 725.975 Tonnen
Verschiedene Gemüse: 575.000 Tonnen
Wein: 7.647.000 Hektoliter
Champagner: 87.000.000 Flaschen
Bier: 3.821.520 Hektoliter
Verschiedene Spirituosen.: 1.830.000 Hektoliter
Fortschaffung von fertigen Erzeugnissen
im Gesamtwert von Frs. 184.640.000.000.
Plünderungen:
Frs. 257.020.024.000 von Privatunternehmen,
Frs. 55.000.100.000 vom französischen Staat.
Finanzielle Ausbeutung:
Zwischen Juni 1940 und September 1944 wurde das französische Schatzamt gezwungen, an Deutschland Frs. 631.866.000.000 zu zahlen.
Plünderung und Zerstörung von Kunstwerken:
Die Museen von Nantes, Nancy und Alt-Marseille wurden ausgeraubt.
Privatsammlungen von großem Wert wurden gestohlen. Auf diese Weise verschwanden Bilder von Raphael, Vermeer, Van Dyck und Werke von Rubens, Holbein, Rembrandt, Watteau und Boucher. Deutschland zwang Frankreich, das ihm von Belgien anvertraute Bild von Van Dyck »Das Osterlamm« auszuliefern.
In Norwegen und anderen besetzten Ländern wurden Erlasse herausgegeben, kraft derer das Eigentum vieler Zivilpersonen, Gesellschaften usw. konfisziert wurde. Eine ungeheure Ausplünderung von Eigentum jeder Art fand in Frankreich, Belgien, Norwegen, Holland und Luxemburg statt.
Als Resultat der wirtschaftlichen Ausplünderung Belgiens zwischen 1940 und 1944 stieg der erlittene Schaden auf 175 Billionen belgische Franken.
(F) Kollektiv-Strafen.
Die Deutschen verfolgten in allen besetzten Ländern eine systematische Politik der Kollektiv-Strafen in Geld und anderen Werten. Sie legten sie der Bevölkerung für Handlungen von Einzelpersonen auf, für die diese nicht gesamtverantwortlich war. Dies geschah an vielen Orten wie Oslo, Stavanger, Drontheim und Rogaland.
Das gleiche ereignete sich in Frankreich, unter anderem in Dijon, Nantes und hinsichtlich der jüdischen Bevölkerung in den besetzten Gebieten. Die Gesamtsumme der Bußen, die französischen Gemeinden auferlegt wurden, beläuft sich auf 1.157.179.484 Francs und setzt sich wie folgt zusammen:
Eine Buße, aufzubringen von der jüdischen
Bevölkerung: 1.000.000.000
Verschiedene Bußen: 157.179.484
Diese Handlungen verletzten den Artikel 50 der Haager Bestimmungen von 1907, die Gesetze und Bräuche des Krieges, die allgemeinen Prinzipien des Strafrechts wie sie sich aus den Strafrechten aller zivilisierten Völker ableiten, die einheimischen Strafrechte der Länder, in denen diese Verbrechen begangen wurden, und den Artikel 6 (b) des Statuts.