Anhang A – Feststellung der Verantwortlichkeit von Einzelpersonen für Verbrechen, aufgezählt in den Anklagepunkten eins, zwei, drei und vier.
Die nachstehenden, unter dem Namen jedes einzelnen Angeklagten gemachten Angaben enthaltenen Tatbestände, auf die die Anklagebehörden sich unter anderem in der Feststellung der Verantwortlichkeit der einzelnen Angeklagten gemäß Artikel 6 des Statuts des Gerichthofs stützen werden:
Göring: Der Angeklagte Göring war in der Zeit von 1932 bis 1945: Mitglied der NSDAP, Reichsführer der SA, General der SS, Mitglied und Präsident des Reichstags, Preußischer Innenminister, Präsident der Preußischen Polizei und Chef der Preußischen Geheimen Staatspolizei, Präsident des Preußischen Staatsrates, Treuhänder des Vierjahresplanes, Reichsluftfahrtminister, Oberbefehlshaber der Luftwaffe, Präsident des Ministerrates für Reichsverteidigung, Mitglied des Geheimen Kabinettsrates, Oberhaupt des Hermann-Göring-Konzerns und designierter Nachfolger Hitlers. Der Angeklagte Göring benutzte die genannten Stellungen, seinen persönlichen Einfluß und seine enge Beziehung zum Führer in der Weise, daß er die Machtergreifung der Nazi-Verschwörer und die Festigung ihrer Kontrolle über Deutschland, angeführt in Anklagepunkt Eins, sowie die militärische und wirtschaftliche Vorbereitung für den Krieg, angeführt in Anklagepunkt Eins, förderte; daß er teilnahm an der von den Nazi-Verschwörern unternommenen Planung und Vorbereitung von Angriffskriegen und Kriegen in Verletzung internationaler Verträge, Abkommen und Zusicherungen, angeführt in den Anklagepunkten Eins und Zwei; und daß er die in Anklagepunkt Drei der Anklageschrift angeführten Kriegsverbrechen und die in Anklagepunkt Vier der Anklageschrift angeführten Verbrechen gegen die Humanität, darunter viele verschiedenartige Verbrechen gegen Personen und Eigentum, genehmigte, leitete und an ihnen teilnahm.
Ribbentrop: Der Angeklagte Ribbentrop war in der Zeit von 1932 bis 1945: Mitglied der NSDAP, Mitglied des Nazi-Reichstags, Außenpolitischer Berater des Führers, Vertreter der NSDAP in auswärtigen Angelegenheiten, besonderer Deutscher Delegierter für Abrüstungsfragen, Außerordentlicher Botschafter, Botschafter in London, Organisator und Leiter der Dienststelle Ribbentrop, Reichsminister für Auswärtige Angelegenheiten, Mitglied des Geheimen Kabinettsrates, Mitglied des politischen Stabes des Führers im Hauptquartier, und General der SS. Der Angeklagte Ribbentrop benutzte die genannten Stellungen, seinen persönlichen Einfluß und seine vertraute Beziehung zum Führer derart, daß er die Machtergreifung der Nazi-Verschwörer, angeführt in Anklagepunkt Eins, und die Kriegsvorbereitungen, angeführt in Anklagepunkt Eins, förderte; daß er teilnahm an der von den Nazi-Verschwörern unternommenen Planung und Vorbereitung von Angriffskriegen und Kriegen in Verletzung internationaler Verträge, Abkommen und Zusicherungen, angeführt in Anklagepunkt Eins und Zwei; daß er im Einklang mit dem Führerprinzip die außenpolitischen Pläne der Nazi-Verschwörer, angeführt in Anklagepunkt Eins, ausführte oder die Verantwortung für deren Ausführung übernahm; und daß er die in Anklagepunkt Drei angeführten Kriegsverbrechen und die in Anklagepunkt Vier angeführten Verbrechen gegen die Humanität, darunter viele verschiedenartige Verbrechen gegen Personen und Eigentum in den besetzten Gebieten, genehmigte, leitete und an ihnen teilnahm.
Heß: Der Angeklagte Heß war in der Zeit von 1921 bis 1941: Mitglied der NSDAP, Stellvertreter des Führers, Reichsminister ohne Geschäftsbereich, Mitglied des Reichstags, Mitglied des Ministerrates für Reichsverteidigung, Mitglied des Geheimen Kabinettsrates, designierter Nachfolger des Führers nach dem Angeklagten Göring, General der SS und General der SA. Der Angeklagte Heß benutzte die genannten Stellungen, seinen persönlichen Einfluß und seine sehr enge Beziehung zum Führer derart, daß er die Machtergreifung der Nazi-Verschwörer und die Festigung ihrer Kontrolle über Deutschland, angeführt in Anklagepunkt Eins, sowie die militärische, wirtschaftliche und psychologische Vorbereitung auf den Krieg, angeführt in Anklagepunkt Eins, förderte; daß er teilnahm an der politischen Planung und Vorbereitung von Angriffskriegen und Kriegen in Verletzung internationaler Verträge, Abkommen und Zusicherungen, angeführt in den Anklagepunkten Eins und Zwei; daß er teilnahm an der Vorbereitung und Planung außenpolitischer Pläne der Nazi-Verschwörer, angeführt in Anklagepunkt Eins, und daß er die in Anklagepunkt Drei angeführten Kriegsverbrechen und die in Anklagepunkt Vier angeführten Verbrechen gegen die Humanität, einschließlich vieler verschiedenartiger Verbrechen gegen Personen und Eigentum, genehmigte, leitete und an ihnen teilnahm.
Kaltenbrunner: Der Angeklagte Kaltenbrunner war in den Jahren 1932 bis 1945: Mitglied der NSDAP, General der SS, Mitglied des Reichstags, General der Polizei, Staatssekretär für Sicherheit in Österreich und Chef der Polizei, Polizeipräsident von Wien, Nieder- und Oberösterreich, Leiter des Reichssicherheitshauptamtes und Chef der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes. Der Angeklagte Kaltenbrunner benutzte die genannten Positionen und seinen persönlichen Einfluß derart, daß er die Festigung der Kontrolle über Österreich nach dessen gewaltsamer Annexion, angeführt in Anklagepunkt Eins, förderte; und daß er die in Anklagepunkt Drei angeführten Kriegsverbrechen, und die in Anklagepunkt Vier angeführten Verbrechen gegen die Humanität besonders die Verbrechen gegen die Humanität wie sie im System der Konzentrationslager zum Ausdruck kamen, genehmigte, leitete und an ihnen teilnahm.
Rosenberg: Der Angeklagte Rosenberg war von 1920 bis 1945: Mitglied der NSDAP, nationalsozialistisches Reichstagsmitglied, Reichsleiter der NSDAP für Weltanschauung und Außenpolitik, Herausgeber der nationalsozialistischen Zeitung »Völkischer Beobachter« und der »NS-Monatshefte«, Leiter des Außenpolitischen Amtes der NSDAP, Sonderbeauftragter für die gesamte geistige und weltanschauliche Schulung der NSDAP, Reichsminister für die besetzten Ostgebiete, Organisator des »Einsatzstabes Rosenberg«, General der SS und der SA. Der Angeklagte Rosenberg nutzte die vorerwähnten Stellungen, seinen persönlichen Einfluß und seine enge Beziehung zum Führer dazu aus, daß er die in Anklagepunkt Eins erwähnten Lehren der Nazi-Verschwörer entwickelte, verbreitete und ausbaute; er förderte die Machtergreifung der Nazi-Verschwörer und die Festigung ihrer Kontrolle über Deutschland (Anklagepunkt Eins); er förderte die psychologischen Kriegsvorbereitungen, wie in Anklagepunkt Eins ausgeführt; er nahm teil an der politischen Planung und Vorbereitung von Angriffskriegen und Kriegen unter Verletzung internationaler Verträge, Vereinbarungen und Zusicherungen (Anklagepunkte Eins und Zwei); er genehmigte und leitete die in Anklagepunkt Drei erwähnten Kriegsverbrechen und die in Anklagepunkt Vier erwähnten Verbrechen gegen die Humanität, darunter viele verschiedenartige Verbrechen gegen die Person und das Eigentum, und nahm an ihnen teil.
Frank: Der Angeklagte Frank war von 1932 bis 1945: Mitglied der NSDAP, General der SS, Reichstagsmitglied, Reichsminister ohne Geschäftsbereich, Reichskommissar für die Gleichschaltung der Justiz, Präsident der Internationalen Rechtskammer und der Akademie für Deutsches Recht, Chef der Zivilverwaltung von Lodz, Oberster Verwaltungschef der Militärbezirke von Westpreußen, Posen, Lodz und Krakau und Generalgouverneur der besetzten polnischen Gebiete. Der Angeklagte Frank benutzte die vorerwähnten Stellungen, seinen persönlichen Einfluß und seine enge Beziehung zum Führer dazu, die Machtergreifung der Nazi-Verschwörer und die Festigung ihrer Kontrolle über Deutschland zu fördern (Anklagepunkt Eins); er genehmigte und leitete die in Anklagepunkt Drei genannten Kriegsverbrechen und die in Anklagepunkt Vier erwähnten Verbrechen gegen die Humanität, insbesondere Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Humanität bei der Verwaltung besetzter Gebiete und nahm an ihnen teil.
Bormann: Der Angeklagte Bormann war von 1925 bis 1945: Mitglied der NSDAP, Reichstagsmitglied, Mitglied des Stabes der Obersten Leitung der SA, Gründer und Leiter der »Hilfskasse der NSDAP«, Reichsleiter, Chef der Stabskanzlei des Stellvertreters des Führers, Leiter der Parteikanzlei, Sekretär des Führers, Mitglied des Ministerrats für die Reichsverteidigung, Organisator und Leiter des Volkssturms, General der SS und General der SA. Der Angeklagte Bormann benutzte die vorerwähnten Stellungen, seinen persönlichen Einfluß und seine enge Beziehung zum Führer dazu, die Machtergreifung der Nazi-Verschwörer und die Festigung ihrer Kontrolle über Deutschland zu fördern, wie in Anklagepunkt Eins ausgeführt; er förderte die Kriegsvorbereitungen (Anklagepunkt Eins); und er genehmigte und leitete die in Anklagepunkt Drei genannten Kriegsverbrechen und die in Anklagepunkt Vier erwähnten Verbrechen gegen die Humanität, darunter zahlreiche verschiedenartige Verbrechen gegen die Person und das Eigentum und nahm an den Verbrechen teil.
Frick: Der Angeklagte Frick war von 1932 bis 1945: Mitglied der NSDAP, Reichsleiter, General der SS, Reichstagsmitglied, Reichsinnenminister, Preußischer Minister des Innern, Reichswahlleiter, Generalbevollmächtigter für die Reichsverwaltung, Leiter des Zentralbüros für die Wiedervereinigung von Österreich und Deutschland, Leiter des Zentralbüros für die Einverleibung des Sudetenlandes, von Memel, Danzig, der besetzten Ostgebiete, von Eupen-Malmedy und Moresnet, Leiter des Zentralbüros für das Protektorat Böhmen und Mähren, Generalgouverneur für Untersteiermark, Ober-Kärnten, Norwegen, Elsaß- Lothringen und für alle anderen besetzten Gebiete und Reichsprotektor für Böhmen und Mähren. Der Angeklagte Frick benutzte die vorerwähnten Stellungen, seinen persönlichen Einfluß und seine enge Beziehung zum Führer dazu, die Machtergreifung der Nazi- Verschwörer und die Festigung ihrer Kontrolle über Deutschland zu fördern, wie in Anklagepunkt Eins ausgeführt; er beteiligte sich an der Planung und Vorbereitung der Nazi-Verschwörer für Angriffskriege und Kriege unter Verletzung internationaler Verträge, Vereinbarungen und Zusicherungen (Anklagepunkte Eins und Zwei) und er genehmigte und leitete die in Anklagepunkt Drei genannten Kriegsverbrechen und die in Anklagepunkt Vier erwähnten Verbrechen gegen die Humanität, besonders Verbrechen gegen die Person und das Eigentum in den besetzten Gebieten und nahm an diesen Verbrechen teil.
Ley: Der Angeklagte Ley war von 1932 bis 1945: Mitglied der NSDAP, Reichsleiter, Organisationsleiter der NSDAP, Reichstagsmitglied, Führer der Deutschen Arbeitsfront, General der SA und Mitorganisator des Zentralaufsichtsamtes für die Wohlfahrt von Fremdarbeitern. Der Angeklagte Ley benutzte die vorerwähnten Stellungen, seinen persönlichen Einfluß und seine enge Beziehung zum Führer dazu, die Machtergreifung der Nazi-Verschwörer und die Festigung ihrer Kontrolle über Deutschland zu fördern, wie in Anklagepunkt Eins ausgeführt; er förderte Kriegs Vorbereitung (Anklagepunkt Eins); er genehmigte und leitete die in Anklagepunkt Drei erwähnten Kriegsverbrechen und die in Anklagepunkt Vier erwähnten Verbrechen gegen die Humanität, insbesondere Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Humanität begangen durch Mißbrauch von Menschen zur Arbeit bei der Führung von Angriffskriegen und nahm an diesen Verbrechen teil.
Sauckel: Der Angeklagte Sauckel war in den Jahren 1921 bis 1945: Mitglied der NSDAP, Gauleiter und Reichsstatthalter von Thüringen, Mitglied des Reichstages, Generalbevollmächtigter für den Arbeitseinsatz innerhalb des Vierjahresplanes, zusammen mit dem Angeklagten Ley, Leiter der Reichsdienststelle für die Fürsorge für. fremde Arbeiter, General der SS und General der SA. Der Angeklagte Sauckel machte von den obengenannten Aemtern und seinem persönlichen Einfluß Gebrauch, indem er die im Anklagepunkt Eins angeführte Machtergreifung der Nazi-Verschwörer förderte; er beteiligte sich, wie in den Anklagepunkten Eins und Zwei angeführt, an den wirtschaftlichen Vorbereitungen für den Angriffskrieg und solche Kriege, die eine Verletzung von Verträgen, Abkommen und Zusicherungen darstellten; er genehmigte und leitete die in Anklagepunkt Drei angeführten Kriegsverbrechen, ebenso die in Anklagepunkt Vier angeführten Verbrechen gegen die Humanität, insbesondere Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Grundsätze der Humanität, die darin bestanden, Einwohner besetzter Gebiete zu zwingen, als Sklavenarbeiter in den besetzten Ländern und in Deutschland zu arbeiten und nahm an diesen Verbrechen teil.
Speer: Der Angeklagte Speer war in den Jahren von 1932 bis 1945: Mitglied der NSDAP, Reichsleiter, Mitglied des Reichstages, Reichsminister für Bewaffnung und Munition, Leiter der Organisation Todt, Generalbevollmächtigter für Bewaffnung in der Reichsstelle für den Vierjahresplan und Vorsitzender des Rüstungsrates. Der Angeklagte Speer machte von den obengenannten Ämtern und seinem persönlichen Einfluß in der folgenden Weise Gebrauch: Er beteiligte sich, wie in Anklagepunkt Eins und Zwei ausgeführt, an der militärischen und wirtschaftlichen Planung und Vorbereitung der Nazi-Verschwörer für Angriffskriege und solche Kriege, die eine Verletzung von internationalen Verträgen, Abkommen und Zusicherungen darstellen; er genehmigte und leitete die in Anklagepunkt Drei angeführten Kriegsverbrechen, ebenso wie die in Anklagepunkt Vier angeführten Verbrechen gegen die Humanität, im besonderen den Mißbrauch und die Ausnützung von Menschen für Zwangsarbeit während der Führung von Angriffskriegen und nahm an diesen Verbrechen teil.
Funk: Der Angeklagte Funk war in den Jahren von 1932 bis 1945: Mitglied der NSDAP, Hitlers Wirtschaftsberater, nationalsozialistischer Reichstagsabgeordneter, Pressechef der Reichsregierung, Staatssekretär im Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda, Reichswirtschaftsminister, Preußischer Wirtschaftsminister, Präsident der Deutschen Reichsbank, Generalbevollmächtigter für die Wirtschaft und Mitglied des Ministerrates für die Reichsverteidigung. Der Angeklagte Funk machte von seinen obengenannten Ämtern, seinem persönlichen Einfluß und seiner engen Verbindung mit dem Führer in folgender Weise Gebrauch: Er förderte, wie in Anklagepunkt Eins angeführt, den Machtantritt der Nazi-Verschwörer und die Festigung ihrer Macht über Deutschland; er beteiligte sich, wie in Anklagepunkten Eins und Zwei angeführt, an der militärischen und wirtschaftlichen Planung und Vorbereitung der Nazi-Verschwörer für Angriffskriege und solche Kriege, die eine Verletzung von internationalen Verträgen, Abkommen und Zusicherungen darstellten; er genehmigte und leitete die in Anklagepunkt Drei angeführten Kriegsverbrechen, ebenso wie die Verbrechen gegen die Humanität, wie sie in Anklagepunkt Vier angeführt sind, insbesondere die Verbrechen gegen Personen und Eigentum in Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Ausplünderung von besetzten Gebieten und nahm an diesen Verbrechen teil.
Schacht: Der Angeklagte Schacht war in den Jahren von 1932 bis 1945: Mitglied der NSDAP, Mitglied des Reichstages, Reichswirtschaftsminister, Reichsminister ohne Geschäftsbereich und Präsident der Deutschen Reichsbank. Der Angeklagte Schacht machte von seinen obengenannten Ämtern, seinem persönlichen Einfluß und seiner engen Verbindung mit dem Führer in folgender Weise Gebrauch: er förderte, wie in Anklagepunkt Eins angeführt, den Machtantritt der Nazi-Verschwörer und die Festigung ihrer Kontrolle über Deutschland; er förderte die in Anklagepunkt Eins angeführten Vorbereitungen für den Krieg; er nahm teil an den in Anklagepunkten Eins und Zwei angeführten militärischen und wirtschaftlichen Plänen und Vorbereitungen für Angriffskriege und solche Kriege, die eine Verletzung von internationalen Verträgen, Abkommen und Zusicherungen darstellten.
Papen: Der Angeklagte Papen war in den Jahren zwischen 1932 und 1945: Mitglied der NSDAP, Mitglied des Reichstags, Reichskanzler, Vizekanzler unter Hitler, Sonderbevollmächtigter für die Saar, Unterhändler für das Konkordat mit dem Vatikan, Botschafter von Wien und Botschafter in der Türkei. Der Angeklagte Papen machte von seinen obengenannten Ämtern, seinem persönlichen Einfluß und seiner engen Verbindung zu dem Führer in solcher Weise Gebrauch, daß er, wie in Anklagepunkt Eins angeführt, den Machtantritt der Nazi-Verschwörer förderte und an der Festigung ihrer Macht über Deutschland teilnahm; er förderte, wie in Anklagepunkt Eins angeführt, die Vorbereitungen für den Krieg und beteiligte sich, wie in den Anklagepunkten Eins und Zwei angeführt, an der politischen Planung und Vorbereitung der Nazi-Verschwörer für Angriffskriege und solche Kriege, die eine Verletzung von internationalen Verträgen, Abkommen und Zusicherungen darstellen.
Krupp: Der Angeklagte Krupp war zwischen 1932 und 1945: Leiter der Friedrich Krupp AG, Mitglied des Generalwirtschaftsrates, Präsident der Reichsvereinigung der Deutschen Industrie, Leiter der Gruppe für Kohle, Eisen und Metallproduktion unter dem Reichswirtschaftsministerium. Der Angeklagte Krupp benutzte die vorangegangenen Stellungen, seinen persönlichen Einfluß und seine Beziehungen zum Führer dazu, daß er die Machtergreifung der Nazi-Verschwörer förderte und ihre Kontrolle über Deutschland, angeführt in Anklagepunkt Eins, stärkte und festigte; er förderte die Vorbereitung für den Krieg, wie in Anklagepunkt Eins angeführt. Er nahm an den militärischen und wirtschaftlichen Plänen und Vorbereitungen der Nazi-Verschwörer für Angriffskriege und Kriege in Verletzung von internationalen Verträgen, Vereinbarungen und Zusicherungen teil, wie in Anklagepunkten Eins und Zwei angeführt; er genehmigte und leitete Kriegsverbrechen, wie angeführt in Anklagepunkt Drei, und Verbrechen gegen die Humanität, wie angeführt m Anklagepunkt Vier, besonders Ausbeutung und Mißbrauch von Menschen für Arbeit in der Führung von Angriffskriegen und nahm an diesen Verbrechen teil.
Neurath: Der Angeklagte Neurath war zwischen den Jahren 1938 und 1945: Mitglied der Nazi-Partei, General der SS, Mitglied des Reichstags, Reichsminister, Reichsaußenminister, Präsident des Geheimen Kabinettsrates, Reichsprotektor für Böhmen und Mähren. Der Angeklagte Neurath benutzte seine vorangegangenen Stellungen, seinen persönlichen Einfluß und seine engen Beziehungen zu dem Führer dazu, daß er die Machtergreifung der Nazi-Verschwörer, wie in Anklagepunkt Eins angeführt, förderte; er stärkte und festigte die Vorbereitungen für den Krieg, wie angeführt in Anklagepunkt Eins; er nahm an den politischen Plänen und Vorbereitungen der Nazi-Verschwörer für einen Angriffskrieg und Kriegen in Verletzung von internationalen Verträgen, Vereinbarungen und Zusicherungen teil, wie in Anklagepunkten Eins und Zwei angeführt. In Übereinstimmung mit dem Führerprinzip übernahm er die Verantwortung für die Ausführung der außenpolitischen Pläne der Nazi-Verschwörer, wie in Anklagepunkt Eins angeführt; er genehmigte und leitete Kriegsverbrechen, wie in Anklagepunkt Drei angeführt, und Verbrechen gegen die Humanität, wie in Anklagepunkt Vier angeführt und nahm an diesen Verbrechen teil. Mitinbegriffen sind besonders Verbrechen gegen Personen und Eigentum in den besetzten Gebieten.
Schirach: Der Angeklagte Schirach war von 1924 bis 1945: Mitglied der Nazi-Partei, Mitglied des Reichstags, Reichsjugendführer beim Stab der Obersten SA-Führung, Reichsleiter in der Nazi-Partei für Jugenderziehung, Reichsjugendführer des Deutschen Reiches, Leiter der Hitlerjugend, Reichsverteidigungskommissar und Reichsstatthalter und Gauleiter von Wien. Der Angeklagte Schirach benutzte die vorgenannten Stellungen, seinen persönlichen Einfluß und seine engen Beziehungen zum Führer dazu, daß er die Machtergreifung der Nazi-Verschwörer und die Festigung ihrer Kontrolle über Deutschland, wie in Anklagepunkt Eins angeführt, förderte; er stärkte und festigte die psychologischen und pädagogischen Vorbereitungen für einen Krieg und die Militarisierung der von den Nazi beherrschten Organisationen, wie in Anklagepunkt Eins angeführt; er genehmigte und leitete Verbrechen gegen die Humanität, wie in Anklagepunkt Vier angeführt, insbesondere judenfeindliche Maßnahmen und nahm an diesen Verbrechen teil. Seyss-Inquart: Der Angeklagte Seyss-Inquart war von 1932 bis 1945: Mitglied der Nazi-Partei, General der SS, Staatsrat von Österreich, Minister für Inneres und Sicherheit in Österreich, Bundeskanzler von Österreich, Mitglied des Reichstags, Mitglied des Reichskabinetts, Reichsminister ohne Portefeuille, Chef der Zivilverwaltung in Südpolen, Stellvertretender Generalgouverneur der besetzten polnischen Gebiete und Reichskommissar für die besetzten Niederlande. Der Angeklagte Seyss-Inquart benutzte seine vorerwähnten Stellungen und seinen persönlichen Einnuß dazu, daß er die Besitzergreifung, Eingliederung und Kontrolle von Österreich durch die Nazi- Verschwörer, wie in Anklagepunkt Eins angeführt, förderte; er nahm teil an den politischen Plänen und Vorbereitungen der Nazi-Verschwörer für Angriffskriege und Kriege zur Verletzung von internationalen Verträgen, Vereinbarungen und Zusicherungen, wie in Anklagepunkten Eins und Zwei angeführt; er genehmigte und leitete Kriegsverbrechen, wie in Anklagepunkt Drei angeführt, und Verbrechen gegen die Humanität, wie in Anklagepunkt Vier angeführt, einschließlich vieler verschiedenartiger Verbrechen gegen Personen und Eigentum und nahm an diesen Verbrechen teil.
Streicher: Der Angeklagte Streicher war von 1932 bis 1945: Mitglied der Nazi-Partei, Mitglied des Reichstags, General in der SA, Gauleiter von Franken, Hauptschriftleiter der antisemitischen Zeitung »Der Stürmer«. Der Angeklagte Streicher benutzte die vorgenannten Stellungen, seinen persönlichen Einfluß und seine enge Beziehung zum Führer dazu, daß er die Machtergreifung der Nazi-Verschwörer und die Festigung ihrer Kontrolle über Deutschland wie in Anklagepunkt Eins angeführt, förderte; er genehmigte und leitete Verbrechen gegen die Humanität, wie in Anklagepunkt Vier angeführt, insbesondere auch die Aufreizung zur Verfolgung von Juden, wie in den Anklagepunkten Eins und Vier angeführt und nahm an diesen Verbrechen teil.
Keitel: Der Angeklagte Keitel war von 1938 bis 1945: Chef des Oberkommandos der Wehrmacht, Mitglied des Geheimen Kabinettsrates, Mitglied des Ministerrates für die Reichsverteidigung und Feldmarschall. Der Angeklagte Keitel benutzte die vorgenannten Stellungen, seinen persönlichen Einfluß und seine intimen Beziehungen zum Führer dazu, daß er die militärischen Vorbereitungen für einen Krieg, wie in Anklagepunkt Eins der Anklageschrift angeführt, förderte. Er nahm an den politischen Plänen und Vorbereitungen der Nazi-Verschwörer für Angriffskriege und Kriege in Verletzung von internationalen Verträgen, Vereinbarungen und Zusicherungen, wie in Anklagepunkt Eins und Zwei der Anklageschrift angeführt, teil; er übernahm die Verantwortung für die Ausführung des Planes und führte den Plan der Nazi- Verschwörer für Angriffskriege und Kriege in Verletzung von internationalen Verträgen, Vereinbarungen und Zusicherungen, wie in Anklagepunkt Vier der Anklageschrift angeführt, aus; er genehmigte und leitete Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Humanität, wie in den Anklagepunkten Drei und Vier der Anklageschrift angeführt, insbesondere auch Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Humanität, die mit der üblen Behandlung von Kriegsgefangenen und der Zivilbevölkerung besetzter Gebiete verbunden waren und nahm an diesen Verbrechen teil.
Jodl: Der Angeklagte Jodl war von 1932 bis 1945: Oberstleutnant in der Operationsabteilung der Wehrmacht, Oberst, Chef der Operationsabteilung des Oberkommandos der Wehrmacht, Generalmajor, Chef des Stabes im Oberkommando der Wehrmacht und Generaloberst. Der Angeklagte Jodl benutzte die vorgenannten Stellungen, seinen persönlichen Einfluß und seine enge Beziehung zum Führer dazu, daß er die Machtergreifung der Nazi-Verschwörer und die Festigung ihrer Kontrolle über Deutschland, wie in Anklagepunkt Eins der Anklageschrift angeführt, förderte; er stärkte und festigte die Vorbereitung für den Krieg, wie in Anklagepunkt Eins der Anklageschrift angeführt; er nahm an den militärischen Plänen und Vorbereitungen der Nazi-Verschwörer für Angriffskriege und Kriege in Verletzung internationaler Verträge, Vereinbarungen und Zusicherungen teil, wie in den Anklagepunkten Eins und Zwei der Anklageschrift angeführt; er genehmigte und leitete Kriegsverbrechen wie in Anklagepunkt Drei der Anklageschrift angeführt, und Verbrechen gegen die Humanität, wie in Anklagepunkt Vier der Anklageschrift angeführt ist, einschließlich vieler verschiedenartiger Verbrechen gegen Personen und Eigentum und nahm an diesen Verbrechen teil.
Raeder: Der Angeklagte Raeder war von 1928 bis 1945: Oberbefehlshaber der deutschen Kriegsmarine, Generaladmiral, Großadmiral, Admiralinspekteur der deutschen Kriegsmarine und Mitglied des Geheimen Kabinettsrates. Der Angeklagte Raeder benutzte die vorerwähnten Stellungen und seinen persönlichen Einfluß dazu, daß er die Kriegsvorbereitungen; wie in Anklagepunkt Eins der Anklageschrift angeführt, förderte; er nahm an den politischen Plänen und Vorbereitungen der Nazi-Verschwörer für Angriffskriege und Kriege in Verletzung von internationalen Verträgen, Vereinbarungen und Zusicherungen teil, wie in den Anklagepunkten Eins und Zwei der Anklageschrift angeführt. Er führte den Plan aus und übernahm die Verantwortung für die Ausführung des Planes der Nazi-Verschwörer für Angriffskriege und Kriege in Verletzung von internationalen Verträgen, Vereinbarungen und Zusicherungen, wie in den Anklagepunkten. Eins und Zwei der Anklageschrift angeführt; er genehmigte und leitete Kriegsverbrechen wie in Anklagepunkt Drei der Anklageschrift angeführt, insbesondere Kriegsverbrechen im Seekriege und nahm an diesen Verbrechen teil.
Dönitz: Der Angeklagte Dönitz war von 1932 bis 1945: Befehlshaber der U-Boot-Flottille Weddigen, Oberbefehlshaber der U-Boot-Waffe, Vizeadmiral, Admiral, Großadmiral und Oberbefehlshaber der deutschen Kriegsmarine, Hitlers Ratgeber und Hitlers Nachfolger als Haupt der Deutschen Regierung. Der Angeklagte Dönitz benutzte die vorgenannten Stellungen, seinen persönlichen Einfluß und seine engen Beziehungen zum Führer dazu, daß er die Kriegsvorbereitungen, wie in Anklagepunkt Eins aufgeführt, förderte; er nahm an den militärischen Plänen und Vorbereitungen der Nazi-Verschwörer für Angriffskriege und Kriege in Verletzung von internationalen Verträgen, Vereinbarungen und Zusicherungen teil, wie in den Anklagepunkten Eins und Zwei angeführt, und er genehmigte und leitete Kriegsverbrechen, wie in Anklagepunkt Drei angeführt, besonders an Verbrechen gegen Personen und Eigentum auf hoher See und nahm an diesen Verbrechen teil.
Fritzsche: Der Angeklagte Fritzsche war von 1933 bis 1945: Mitglied der Nazi-Partei, Hauptschriftleiter der offiziellen Nachrichtenagentur »Deutsches Nachrichtenbüro«, Chef des Rundfunkwesens und der deutschen Presseabteilung des Reichsministeriums für Propaganda, Ministerialdirektor im Reichspropagandaministerium, Chef der Rundfunkabteilung der Propagandaabteilung der Nazi-Partei und Bevollmächtigter für die politische Organisation des Großdeutschen. Rundfunks. Der Angeklagte Fritzsche benutzte die vorangegangenen Stellungen und seinen persönlichen Einfluß dazu, die Grundprinzipien der Nazi-Verschwörer zu verbreiten und auszudehnen, wie in Anklagepunkt Eins aufgeführt; er verteidigte die Verübung von Kriegsverbrechen, ermutigte und reizte zu ihrer Verübung auf, wie in Anklagepunkt Drei aufgeführt, sowie zu Verbrechen gegen die Humanität, wie in Anklagepunkt Vier aufgeführt, insbesondere zu judenfeindlichen Maßregeln und zur rücksichtslosen Ausbeutung besetzter Gebiete.