Die politischen, polizeilichen und militärischen Organisationen.
Vor diesem Gerichtshof sind als verbrecherische Organisationen bestimmte politische und polizeiliche Organisationen angeklagt, von denen die Beweisaufnahme ergeben wird, daß sie den inneren Zusammenhang hergestellt haben zwischen der Planung und der Ausführung der Verbrechen, die ich im einzelnen geschildert habe. Vielleicht am schlimmsten in der Bewegung waren das Korps der Politischen Leiter der NSDAP, die Schutzstaffeln oder SS und die Sturmabteilungen oder SA mit ihren Untergliederungen. Sie waren die Gruppen, in denen die Nazi-Partei ihr Führerkorps, ihren Nachrichtendienst und ihre Kontrollorgane hatte. Sie waren die tatsächliche Regierung, über und neben jedem Gesetz. Als Organisationen werden ferner das Reichskabinett und die Geheime Staatspolizei oder Gestapo angeklagt, die zwar Bestandteile des Staates und der Regierung waren, innerlich aber völlig von der Partei beherrscht wurden.
Die Mitgliedschaft in allen diesen nach militärischem Vorbild eingerichteten Verbänden war freiwillig, abgesehen von einem begrenzten Zeitabschnitt gegen das Ende hin, als bei den Musterungen auch zur Waffen-SS einberufen wurde. Diese Organisationen zur Überwachung wurden aus begeisterten Anhängern aufgestellt, die sich blind anwerben ließen, um die schmutzige Arbeit zu tun, die die Führer planten. Das Reichskabinett war die Regierungs-Fassade für das Regime der Nazi-Partei; bei seinen Mitgliedern lag die rechtliche und tatsächliche Verantwortung für das gesamte Programm. Gemeinschaftlich waren sie für das Programm im allgemeinen, als einzelne waren sie besonders verantwortlich für Teile dieses Programms.
Das Urteil, das wir Sie zu fällen bitten, daß nämlich diese Organisationen verbrecherische Organisationen sind, wird ihre Mitglieder einer Bestrafung aussetzen, die später durch besondere Gerichte bestimmt werden wird, es sei denn, daß ein persönlicher Entlastungsgrund festgestellt werden kann, so zum Beispiel, wenn jemand beigetreten ist, weil er selbst oder seine Familie unter Druck gesetzt oder unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zum Beitritt veranlaßt worden ist oder dergleichen. Jedes Mitglied wird Gelegenheit haben, in einer Verhandlung vor Gericht sein persönliches Verhältnis zu der Organisation darzulegen. Ihr Urteil jedoch in diesem Prozeß, meine Herren Richter, wird den verbrecherischen Charakter der Organisation als solcher endgültig feststellen.
Wir haben als verbrecherische Organisationen auch das Oberkommando und den Generalstab der deutschen Wehrmacht angeklagt. Wir erkennen an, daß es in jedem Lande die Aufgabe von Berufssoldaten ist, Kriegspläne zu entwerfen. Es ist aber ein Unterschied, ob man strategische Operationen plant für den Fall, daß ein Krieg ausbrechen sollte, oder ob man diesen Krieg durch ränkevolle List und Verschwörung herbeiführt. Wir werden beweisen, daß die Führer des deutschen Generalstabs und des Oberkommandos sich gerade dessen schuldig gemacht haben. Die Männer der Wehrmacht stehen nicht vor Ihnen, weil sie ihrem Lande gedient haben. Sie sind vielmehr hier, weil sie es zusammen mit den anderen beherrscht und in den Krieg hineingetrieben haben. Sie stehen auch nicht hier, weil sie den Krieg verloren, sondern weil sie ihn begonnen haben. Politiker mögen sie für Soldaten gehalten haben, aber Soldaten wissen, daß sie Politiker gewesen sind. Wir beantragen, daß der Generalstab und das Oberkommando, wie in der Anklageschrift ausgeführt, als eine verbrecherische Gruppe verurteilt werde, die in ihrem Bestehen und in ihrer Überlieferung eine ständige Bedrohung für den Frieden der Welt ist.
Diese Einzelangeklagten hier waren nicht die einzigen, die Verbrechen begangen haben; sie werden auch nicht die einzigen sein, die bestraft werden. Der Schuldspruch des Gerichts gegen diese Organisationen wird, soweit wir es bisher übersehen können, Tausende und aber Tausende von Mitgliedern, die sich jetzt im Gewahrsam der amerikanischen Streitkräfte und anderer Armeen befinden, prima facie für schuldig erklären.