[Das Gericht vertagt sich bis
22. November 1945, 10.00 Uhr.]
Dritter Tag.
22. November 1945.
Vormittagssitzung.
VORSITZENDER: Ehe der Hauptanklagevertreter der Vereinigten Staaten zur Vorlage des Beweismaterials zu Anklagepunkt 1 übergeht, will ich auf Wunsch des Gerichtshofs die Entscheidung über den vom Verteidiger des Angeklagten Julius Streicher auf Untersuchung von Streichers Geisteszustand gestellten Antrag verkünden. Er wurde von drei vom Gerichtshof bestellten medizinischen Sachverständigen untersucht. Das Gericht hat über das von diesen Sachverständigen abgegebene Gutachten beraten und ist zu folgendem Ergebnis gekommen:
1. Der Angeklagte Julius Streicher ist geistig gesund.
2. Der Angeklagte Julius Streicher ist fähig, vor Gericht zu erscheinen und sich zu verteidigen.
3. Es ist die einstimmige Ansicht der untersuchenden Ärzte, daß Julius Streicher geistig gesund und daher wohl in der Lage ist, die Art und Eigenschaft seiner Handlungen während der von der Anklage erfaßten Zeitspanne zu verstehen.
Der Gerichtshof macht sich das Gutachten der me dizinischen Sachverständigen zu eigen und wird daher im Prozeß gegen den Angeklagten Streicher fortfahren.
Die zweite Angelegenheit, die ich zu erwähnen habe, betrifft einen Antrag des Verteidigers für Bormann, gegen den das Gericht gemäß Artikel 12 des Statuts beschlossen hat, in seiner Abwesenheit zu verhandeln. Der Verteidiger Bormanns hat einen Antrag gestellt, das Verfahren gegen ihn zu vertagen; in Anbetracht des Umstandes jedoch, daß die Bestimmungen des Statuts und die Verfahrensvorschriften in den bereits vorliegenden Bekanntmachungen genauestens eingehalten wurden, und daß des weiteren dem Verteidiger Bormanns genügend Zeit zur Verfügung steht, bis er aufgerufen wird, die Verteidigung für Bormann vorzubringen, wird der Antrag hiermit abgewiesen.
Ich bitte jetzt den Anklagevertreter für die Vereinigten Staaten, das Beweismaterial zu Anklagepunkt 1 vorzubringen.
OBERST STOREY: Hoher Gerichtshof! Zur Eröffnung der Beweisführung habe ich die Absicht, in Umrissen die Methode der Beschlagnahme, Zusammenstellung, Bearbeitung und Beglaubigung der Dokumente darzustellen, die als Beweismaterial der Vereinigten Staaten vorgebracht werden. Ich werde ebenfalls die Art und Weise der Vorlage der Dokumente und Schriftsätze hinsichtlich der Hauptanklage der Vereinigten Staaten beschreiben und erklären.
Als die Armeen der Vereinigten Staaten auf deutsches Gebiet vordrangen, befanden sich angegliedert an jede Armeegruppe untergeordnete Abteilungen militärischer Spezialisten, deren Aufgabe es war, Feindnachrichten in Form von Urkunden, Aufzeichnungen, Berichten und anderem Aktenmaterial zu beschlagnahmen und sicherzustellen. Die Deutschen hatten genaue und umfangreiche Akten geführt. Sie wurden in Armeestabsquartieren, Regierungsgebäuden und auch sonst aufgefunden. Hauptsächlich während der letzten Phasen des Krieges fand man solche Dokumente in Salzbergwerken, in der Erde vergraben, hinter falschen Wänden und an vielen anderen Stellen, die von den Deutschen als sicher angesehen wurden. Zum Beispiel wurden die persönliche Korrespondenz und Tagebücher des Angeklagten Rosenberg, einschließlich seiner Nazikorrespondenz hinter einer falschen Wand in einem alten Schloß in Ostbayern gefunden. Die Protokolle des OKL oder der Luftwaffe, deren Oberbefehlshaber der Angeklagte Göring war, und die den Aufzeichnungen des Hauptquartiers des Luftstabes der Heeresluftwaffe der Vereinigten Staaten entsprechen, wurden an verschiedenen Orten der Bayerischen Alpen aufgefunden. Die Mehrzahl der verschiedenen Luftwaffen-Protokolle wurden von der Armee in Berchtesgaden gesammelt und bearbeitet.
So wie die Armee Dokumente und Protokolle beschlagnahmte, wurde dieses Material sofort unter Bewachung gestellt und späterhin in vorläufigen Dokumentenzentralen gesammelt. Oft waren die Dokumente so umfangreich, daß sie durch ganze Abteilungen von Heereslastkraftwagen nach diesen Zentralen gebracht werden mußten. Schließlich, nachdem das eroberte Gebiet gesichert war, wurden Armeezonen eingerichtet, und jede Armee errichtete ein feststehendes Dokumentenzentrum, wohin die gesammelten Dokumente und Protokolle gebracht wurden. Später wurde dieses Material geordnet und in Katalogen verzeichnet, was ein langwieriges Verfahren war.
Ende Juni ersuchte mich Justice Jackson, die Sammlung der Beweisurkunden, die für den Fall der Vereinigten Staaten von Interesse waren, zu leiten. Feldabteilungen unseres Büros wurden organisiert unter der Direktion des Major William H. Coogan, der US-Verbindungsoffiziere in den Haupt-Dokumentenzentralen einsetzte. Es war die Aufgabe dieser Offiziere, die ganzen beschlagnahmten Dokumente durchzusehen und zu analysieren, und diejenigen herauszusuchen, die für unseren Fall Beweiskraft haben. Tatsächlich wurden Hunderte von Tonnen von Feinddokumenten und Protokollen auf diese Weise gesichtet und überprüft, und die danach ausgewählten nach Nürnberg zur weiteren Behandlung gesandt. Ich lege als Beweismittel eine hier beigelegte eidesstattliche Erklärung des Major William H. Coogan vom 19. November 1945 vor, in welcher er den Vorgang der Beschlagnahme, Untersuchung und Übersendung dieser Dokumente nach Nürnberg beschreibt.
Mit der gütigen Erlaubnis des Gerichts möchte ich nunmehr, um diese Angelegenheit dem Gerichte vorzubringen, zumindest wesentliche Teile dieses Affidavits verlesen.
Es trägt das Datum vom 19. November 1945 (001(a)-PS, US 1) »Ich, Major William H. Coogan, 0-455814, Heeresversorgungsamt, Offizier im Heere der Vereinigten Staaten, bezeuge hiermit folgendes:
1. Der Hauptanklagevertreter der Vereinigten Staaten beauftragte im Juli 1945 die Frontabteilung der Dokumentenabteilung mit der Aufgabe, Dokumenten-Beweismaterial im europäischen Gebiete zur Verwendung bei der Strafverfolgung der Hauptkriegsverbrecher der Achse vor dem Internationalen Gerichtshof zu sammeln, zu prüfen und zusammenzustellen. Am 20. Juli 1945 wurde ich zum Chef dieser Frontabteilung ernannt. Ich bin jetzt Leiter der Dokumentenabteilung im Büro des Hauptanklagevertreters der Vereinigten Staaten.
2. Ich diene seit mehr als vier Jahren in der Armee der USA und bin Anwalt von Beruf. Auf Grund meiner Erfahrungen als Rechtsanwalt und als Offizier der amerikanischen Armee bin ich mit der Arbeitsweise der amerikanischen Armee bei der Erfassung und Bearbeitung von beschlagnahmten Feindesdokumenten vertraut. In meiner Eigenschaft als Leiter der Dokumentenabteilung im Büro des Hauptanklagevertreters der Vereinigten Staaten kenne und überwache ich Bearbeitung, Registrierung, Übersetzung und Photokopieren des gesamten Beweismaterials für den Hauptanklagevertreter der Vereinigten Staaten.«
Ich überspringe zu Absatz 4.
4. »Die Frontabteilung der Dokumentenabteilung hatte Personal, das der deutschen Sprache durchaus kundig war. Ihre Aufgabe bestand darin, nach Beweisdokumenten im europäischen Gebiet zu suchen und aus den erbeuteten feindlichen Dokumenten die auszuwählen, die in der Strafverfolgung der Hauptkriegsverbrecher der Achse verwendet werden konnten. Unter meinem Befehl stehende Offiziere wurden verschiedenen Dokumentenzentralen zugeteilt und auch in Sondermissionen ausgesandt, um Originaldokumente zu beschaffen. Sobald Dokumente gefunden wurden, machten meine Vertreter eine Aufzeichnung über die Umstände, unter welchen sie gefunden wurden, und ebenso wurde jede mögliche Information darüber, von wem sie stammten, verzeichnet. Zur weiteren Kenntlichmachung wurden diese Dokumente mit Seriennummern für das Vorverfahren durch die Frontabteilung durch meine Vertreter versehen, die später von Zeit zu Zeit die Originaldokumente durch Kuriere an das Büro des Hauptanklägers sandten.
5. Nach Empfang dieser Dokumente wurden sie entsprechend eingetragen und verzeichnet. Nach diesem Schritt wurden sie der Sichtungs- und Analyse-Abteilung der Dokumentenabteilung des Hauptanklägers der Vereinigten Staaten weitergegeben, die sie dann nochmals prüfte, um endgültig zu bestimmen, ob sie als Beweismaterial für die Anklagevertreter zu behalten seien. Diese endgültige Sichtung geschah durch deutschsprechende Bearbeiter des Personals des Hauptanklägers der Vereinigten Staaten. Nachdem das Dokument gesichtet worden war, wurde es in den Dokumentenraum des Hauptanklägers der Vereinigten Staaten gebracht, mit einem Deckblatt versehen, auf dem die Bearbeiter den Titel, die Art des Dokuments, die darin vorkommenden Personen und seine Bedeutung vermerkt hatten. In dem Dokumentenzimmer erhielt jedes Dokument oder in Fällen, in denen es zum besseren Verständnis wünschenswert war, mehrere Dokumente zusammenzuhalten, jede Gruppe von Dokumenten eine vorläufige Nummer zur Identifi zierung.
6. Dokumente der Vereinigten Staaten erhielten vorläufige Identifizierungsnummern in einer von 5 Serien, die mit ›PS, L, R, C, und EC‹ bezeichnet wurden, woraus die Art, auf die die Dokumente erworben worden waren, hervorgeht. Innerhalb jeder Serie wurden die Dokumente fortlaufend numeriert.
7. Nachdem ein solches Dokument so numeriert worden war, wurde es dem deutschsprechenden Hilfsarbeiter übergeben, der einen Auszug aus dem Dokument mit entsprechenden Angaben über darin vorkommende Personen, Titel, unter dem es verzeichnet war, Angabe über den Ursprung des Dokumentes laut Angabe des Frontabteilungsbüros und Bedeutung des Dokumentes für eine besondere Phase des Falles, vorbereitete. Danach wurde das Originaldokument zurück in den Dokumentenraum und von dort an die Photokopierabteilung gesandt, wo Photokopien angefertigt wurden. Nach Rückkehr aus der Photokopierabteilung wurde es in einen Umschlag getan und kam in einen der verschiedenen feuersicheren Safes im rückwärtigen Teil des Dokumentenraumes. Eine der Photokopien des Dokumentes wurde den Übersetzern gesandt, während das Original im Safe aufbewahrt blieb. Ein Offizier war und ist für die Aufbewahrung der Dokumente im Safe verantwortlich. Wenn er abwe send ist, bleibt der Safe verschlossen und es ist stets militärische Bewachung vor der einzigen, zum Raum führenden Türe. Wenn es die Offiziere, die die beglaubigte Übersetzung anfertigten, oder einer der Offiziere, die an Schriftsätzen arbeiten, notwendig fanden, das Originaldokument zu prüfen, so geschah dies innerhalb des Dokumentenraumes, an der für diesen besonderen Zweck bestimmten Stelle.
Es wurde nur eine einzige Ausnahme von dieser strikten Regel gemacht, wenn es gelegentlich notwendig wurde, das Originaldokument einem Verteidiger zur Prüfung vorzulegen. In einem solchen Falle wurde das Dokument zu treuen Händen einem dafür verantwortlichen Offizier der Staatsanwaltschaft anvertraut.
8. Alle Originaldokumente befinden sich nun in Safes des Dokumentenraumes, wo sie sicher aufbewahrt bleiben werden, bis sie von der Staatsanwaltschaft dem Gericht im Verlauf des Verfahrens vorgelegt werden.
9. Einige Dokumente, die die Vereinigten Staaten als Beweismittel anbieten werden, wurden von der britischen Armee gefunden und bearbeitet. Außerdem ist auch Personal des Hauptanklägers der Vereinigten Staaten und der Britischen Abteilung für Kriegsverbrechen bei der Auffindung und Be schlagnahme der Dokumente gemeinsam vorgegangen.
10. Im großen und ganzen wurde seitens der britischen Armee und der Britischen Abteilung für Kriegsverbrechen das gleiche System bei Erfassung von Dokumentenbeweismaterial angewendet, wie das hier beschriebene System der US-Armee und des US-Hauptanklägers.
11. In meiner oben beschriebenen Eigenschaft bezeuge ich daher nach bestem Wissen und Gewissen, daß die in der britischen Operations- und Besatzungszone gefundenen Dokumente, die als Beweismittel vom Hauptankläger der Vereinigten Staaten angeboten werden, im ganzen in vollständig gleicher Art auf ihre Echtheit geprüft, übersetzt und bearbeitet wurden, wie dies durch den Hauptankläger der Vereinigten Staaten laut obiger Darstellung gehandhabt wurde.
12. Schließlich bezeuge ich, daß alles vom Hauptankläger der Vereinigten Staaten als Beweis angebotene Dokumentenmaterial – einschließlich derjenigen Dokumente, die von der britischen Armee herstammen – im gleichen Zustand ist in dem es von den US- und britischen Armeen aufgefunden wurde; daß die Dokumente von hinreichend befähigten Übersetzern übersetzt wurden; daß alle Photokopien getreue und richtige Abbilder der Ori ginale sind, und daß sie richtig registriert, numeriert und bearbeitet worden sind, wie oben geschildert.«
Unterschrift: »William H. Coogan, Major QMC 0/455814«
Nachdem die in dem geschilderten Prüfungsprozeß ausgewählten Dokumente in unser Büro kamen, wurden sie hier neuerdings untersucht, geprüft und durch fachkundiges US-Armeepersonal übersetzt, wie von Major Coogan dargestellt.
Schließlich wurden 2500 Dokumente ausgewählt und im Gerichtsgebäude registriert. Zumindest einige hundert werden als Beweismaterial angeboten werden. Sie wurden photographiert, ins englische übersetzt, eingeordnet, verzeichnet und behandelt. Im allgemeinen wurde dasselbe Verfahren von der Britischen Abteilung für Kriegsverbrechen bei Dokumenten angewendet, die von der britischen Armee erbeutet wurden. In dieser Hinsicht besteht vollständige Übereinstimmung und Ergänzung in der Zusammenarbeit mit den Briten.
Um unseren Fall vorzutragen und dem Gerichtshof die Arbeit zu erleichtern, haben wir kurze Schriftsätze über jede Phase unseres Falles vorbereitet, in denen die Dokumente mit ihren Nummern angeführt sind. Ebenso werden Anträge von den Vereinigten Staaten in solchen Schriftsätzen gestellt werden. Die Schriftsätze und Dokumente werden jede in der Anklage erhobene Anschuldigung begründen, deren Bearbeitung die Vereinigten Staaten auf sich genommen haben. Ich habe in meiner Hand einen Schriftsatz, der den Titel trägt »Reorganisation der Erziehung, Unterricht der Jugend«, welcher im Laufe des Tages unterbreitet werden wird. Jedem Schriftsatz ist ein Dokumentenbuch angeschlossen, welches beglaubigte Kopien in englischer Sprache von allen Dokumenten enthält, auf die im Schriftsatz Bezug genommen wird. Ich habe hier des weiteren ein Dokumentenbuch, das ich dem Tribunal unterbreiten will zur Unterstützung der Behauptungen des Schriftsatzes, welchen ich dem Hohen Gericht soeben vorgelegt habe. Ebenso wurden bereits oder werden Abschriften in deutscher Sprache den Verteidigern zur Verfügung gestellt, sowie solche Dokumente zum Beweise angeboten werden. Nach Beendigung des Vertrags über jede Phase oder Abschnitt unseres Falles durch den Staatsanwalt wird das gesamte Dokumentenbuch als Beweismaterial angeboten werden, sowie dieses Buch selbst. Gleichzeitig wird Lt. Barrett, ein Mitglied unseres Stabes, der während des ganzen Prozesses hier anwesend sein wird, dem Protokollführer des Gerichtshofes die Originaldokumente übergeben, die in dieser Form als Beweismaterial unterbreitet werden. Es erhält dann das Siegel des Tribunals und wird Beweisstück US-4, 2836-PS; darauf wird Lt. Barrett das Originaldokument als Beweisstück übergeben. In gleicher Art und Weise wird das Dokumentenbuch durch Lt. Barrett dem Gerichtsschreiber übergeben und die Schriftsätze, die der Unterstützung des Tribunals dienen, werden dem Gerichtshof und der Verteidigung zur Verfügung stehen. Gleichzeitig werden Kopien der Dokumente, die tatsächlich als Beweisstücke eingereicht werden, der Presse übergeben werden. Auf diese Weise, meine Herren Richter, hoffen wir das mühevolle und langwierige Verfahren der Vorlage von dokumentarischem Beweismaterial beschleunigen zu können.
Darf ich mir somit die respektvolle Anfrage an den Gerichtshof und die Verteidigung erlauben, ob irgendeine Einwendung gegen das nun dargestellte Verfahren besteht? Falls nicht, werden die Vereinigten Staaten zur Vorlage des dokumentarischen Beweismaterials und der Schriftsätze auf die geschilderte Art schreiten.
VORSITZENDER: Der Gerichtshof hat keine Einwendungen gegen das vorgeschlagene Verfahren.
OBERST STOREY: Darf ich nun mit Genehmigung des Gerichtshofs erklären, was zuerst von den Vereinigten Staaten vorgetragen werden wird...
VORSITZENDER: Ich glaube, ich habe der Verteidigung mitzuteilen, daß ihr Schweigen als Zustimmung zum vorgeschlagenen Verfahren angesehen wird. Wenn keine Einwendung zu dem von Oberst Storey im Namen des Hauptanklägers für die Vereinigten Staaten vorgeschlagenen Verfahren erhoben wird, nimmt der Gerichtshof an, daß sie diesem als ihnen genehm zustimmt.
Ich danke Ihnen, meine Herren!
OBERST STOREY: Hoher Gerichtshof! Der nächste Vortrag wird sich mit der Darstellung des gemeinsamen Planes oder der Verschwörung bis 1939 befassen.
Wir werden mit der Vorlage von Tabellen der Nazi-Partei und der Reichsregierung beginnen, zusammen mit Vorlage von Beweisstücken und Erläuterungen durch Mr. Albrecht. Darauf wird ein Vortrag des Schriftsatzes und die Vorlage von Urkunden über die anderen Phasen des gemeinsamen Planes oder der Verschwörung bis 1939 folgen.
Mr. Albrecht!
MR. RALPH G. ALBRECHT, BEIGEORDNETER ANKLÄGER DER VEREINIGTEN STAATEN: Hoher Gerichtshof! Die Anklagevertretung wird sich jetzt kurz mit Tatsachen befassen, die, wie uns scheint, dem Gerichte vorgebracht werden müssen, da die Anklagevertretung deren Berücksichtigung zum besseren Verständnis und Bewertung der dem Gerichte während des Prozesses vorzulegenden Beweise und zur Unterstützung der in der Anklage erhobenen Anschuldigungen für notwendig erachtet. Nach Ansicht der Anklagevertretung müssen zunächst einige einleitende Bemerkungen über die NSDAP gemacht werden, die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei, die zwar als solche nicht zu den in diesem Verfahren angeklagten Verbänden gehört, aber in den angeklagten Verbänden durch ihre wichtigsten Formationen vertreten ist, nämlich dem Korps der Politischen Leiter der NSDAP, der SS – den Schutzstaffeln der NSDAP – und der SA – den Sturmabteilungen der Partei.
Mit Genehmigung des Gerichtes wird die Anklagevertretung als erstes Beweismittel eine Tabelle vorlegen, die die Zusammensetzung und die Organisation der NSDAP darstellt, wie sie im Höhepunkt ihrer Entwicklung im März 1945 bestand. Diese Tabelle wurde von der Anklagevertretung auf Grund von Angaben hergestellt, die aus wichtigen und wohlbekannten amtlichen Veröffentlichungen der NSDAP stammen, und mit denen die Angeklagten, wie wohl angenommen werden kann, genau vertraut waren. Wir beziehen uns hier hauptsächlich auf das Organisationsbuch der NSDAP und das nationalsozialistische Jahrbuch, deren Herausgeber und Verleger der verstorbene Angeklagte Robert Ley war, was ich zur Kenntnis zu nehmen bitte.
Beide Bücher erschienen in vielen Auflagen und in Hunderttausenden von Exemplaren im Laufe der Zeit, in welcher die NSDAP die Kontrolle über das Deutsche Reich und das deutsche Volk hatte. Die Richtigkeit der Tabelle, die wir zum Beweise anbieten, ist überdies auf ihrer Außenseite von einem hohen Beamten der NSDAP, Franz Xaver Schwarz, dem Reichsschatzmeister der NSDAP und Beamten, dem die Verwaltung der Partei oblag, bestätigt worden. Die Beglaubigungsurkunde wird mit der Tabelle eingereicht und ich gestatte mir nunmehr, diese Tabelle als Beweisstück vorzulegen (2903-PS, US-2).
Wir konnten die Tabelle vervielfältigen lassen, und mit Erlaubnis des Gerichts möchte ich jedem Beteiligten eine Kopie zur Verfügung stellen.
Bevor ich Erklärungen über die Organisation der NSDAP abgebe, die, wie wir glauben, im Zusammenhang mit der Anklage verwendbar erscheinen werden, möchte ich das Gericht darauf aufmerksam machen, daß die größere Tabelle, die sich hier befindet, eine Vereinfachung der vervielfältigten Tabelle ist, die wir dem Gerichte übergeben haben. Denn, wenn sie mit den gleichen Einzelheiten reproduziert worden wäre, dann befürchte ich, daß viele Vierecke von hier aus nicht erkenntlich erscheinen würden.
Ich möchte Sie zunächst auf eine Organisation aufmerksam machen, mit der wir uns sehr vertraut machen müssen, nämlich auf das Führerkorps der NSDAP, die als Organisation hier angeklagt ist. Die »Reichsleiter« standen sämtlichen Beamten und Führern vor.
Wenn die Herren Richter mir entlang der Mittellinie der Tabelle hinunter folgen wollen, so kommen wir zur horizontalen Hauptlinie, auf der das Wort »Reichsleiter« erscheint. Das ist die erste Kategorie, oder ich sollte eher sagen, die Hauptkategorie des Führerkorps.
Der Führer selbst steht natürlich über allen. Wenn wir der senkrechten Linie weiter hinunter zum unteren Teil der Zeichnung folgen, so finden wir dort fünf weitere Vierecke, die wir zusammen als die »Hoheitsträger« bezeichnen können, die Träger der Souveränität der Partei, und zwar sind dies die Gauleiter, die Kreisleiter, die Ortsgruppenleiter und die Blockleiter.
Der Führer, an der Spitze unserer Tabelle, ist der höchste und der einzige Führer in der Nazi-Hierarchie. Als sein Nachfolger wurde zuerst der Angeklagte Heß und später der Angeklagte Göring bestimmt.
Die Reichsleiter, von denen 16 auf dieser Tabelle verzeichnet sind, stellen zusammen die Reichsleitung dar. Sie erzielten die Gleichschaltung von Partei- und Staatsapparat.
Einige dieser Reichsleiter, von denen jeder irgendwann mit zumindest einem Amt in der Parteileitung beauftragt war, standen auch an der Spitze anderer Parteiformationen sowie angegliederter oder überwachter Partei-Organisationen und auch Staatsämtern, oder bekleideten sogar Ministerposten. Die Reichsleitung kann hinsichtlich ihrer Funktionen wohl als die waagrechte Organisation der Partei bezeichnet werden, bei der alle Fäden, die das deutsche Volk kontrollierten, zusammenliefen. Jedes Amt innerhalb der Reichsleitung der NSDAP führte die Aufgaben aus, die ihm vom Führer oder dem Chef der Parteikanzlei, der auf der Tabelle direkt unter dem Führer erscheint, zugewiesen waren.
1945 war der hier angeklagte Martin Bormann Chef der Parteikanzlei und vor ihm, bis zu seinem Fluge nach England im Jahre 1941, der Angeklagte Rudolf Heß. Es oblag der Reichsleitung, darauf zu sehen, daß die ihr vom Führer zugewiesenen Aufgaben schnell und ohne Störung ausgeführt wurden, damit der Wille des Führers rasch und genau selbst an die niedrigsten Parteigliederungen, die Zellen und die Blocks, weitergeleitet wurde. Die einzelnen Ämter der Reichsleitung hatten die Aufgabe, ununterbrochen in engster Berührung mit dem Leben des deutschen Volkes zu bleiben, was durch die Untergliederung der einzelnen Parteiorganisationen in Gauleitungen, Kreisleitungen und Ortsgruppenleitungen der Partei geschah. Diese Führer waren dahin unterrichtet worden, daß das Recht zur Organisation von Menschen auf der Anerkennung der Tatsache beruhe, daß ein Volk in einer Ideologie erzogen werden müsse, die Deutschen nennen es »weltanschaulich«, d.h. im Sinne der Philosophie des Nationalsozialismus.
Unter den Reichsleitern, die hier vor Gericht stehen, findet man die folgenden Angeklagten: Wenn die Herren Richter mir zur breiten waagerechten Linie weiter folgen wollen, wir gingen von ganz links aus, kommen wir zu einem Viereck, das den Namen des Angeklagten Frank trägt. Er war irgend einmal, jedoch nicht im März 1945, der Reichsleiter des Reichsrechtsamtes der Partei.
Im dritten Viereck erscheint der Name des Angeklagten Rosenberg. Er führte den Titel »der Beauftragte des Führers für die Überwachung der gesamten geistigen und weltanschaulichen Schulung und Erziehung der NSDAP«. Neben ihm rechts ist Baldur von Schirach, Leiter für die Jugenderziehung, und neben diesem der verstorbene Angeklagte Robert Ley, der frühere Reichsorganisationsleiter der NSDAP und Leiter der Deutschen Arbeitsfront (DAF).
Wenn wir nun die senkrechte Linie nach rechts verfolgen, will ich vorübergehend das Viereck erwähnen, das den Namen Schwarz trägt. Er war Parteibeamter und Reichsleiter der NSDAP. Er war derjenige, der die Richtigkeit dieser Tabelle beglaubigt hat.
Im vorletzten Viereck rechts finden wir den Namen Frick, der Leiter der Reichstagsfraktion der NSDAP war.
Die nächste Gruppe in unserer Betrachtung sind die »Hoheitsträger« am Fuße der senkrechten Linie, in der Mitte der Tabelle. Die Nationalsozialisten nannten sie Hoheitsträger. Ihnen war die politische Herrschaft über speziell genannte Untergliederungen der Staatsführung übertragen, als deren Führer sie bestellt wurden.
Die Hoheitsträger können wir als die senkrechte Organisation der NSDAP bezeichnen. Unter diesen Hoheitsträgern waren zuerst sämtliche Gauleiter, von denen es im Jahre 1945 42 im Reich gab.
Ein Gauleiter war der politische Leiter der größten Untergliederungen des Staates; ihm übergab der Führer die politische, kulturelle und wirtschaftliche Kontrolle aller Ausdrucksformen des Volkslebens und die Gleichschaltung desselben mit den Nazi-Philosophien und Ansichten. Mehrere der hier Angeklagten waren früher Gauleiter der NSDAP. Ich verweise hierbei auf den Angeklagten Julius Streicher, Gauleiter von Franken, »Frankenführer«, wie sie ihn hier in Nürnberg, wo er seinen Sitz hatte, nannten. Ferner Baldur von Schirach, früherer Gauleiter von Wien, und Sauckel, früherer Gauleiter von Thüringen.
Die nächste auf der Zeichnung erscheinende Gruppe waren die Kreisleiter, die politischen Führer in der größten Untergliederung des Gaues. Dann folgten die Ortsgruppenleiter, die politischen Führer in der größten Untergliederung des Kreises. Ein Kreis bestand aus mehreren Städten oder Dörfern oder, in einer größeren Stadt, aus 1500 bis 3000 Haushaltungen.
Die nächsten Hoheitsträger waren die Zellenleiter, die politischen Führer von 4 bis 8 Häuserblocks oder entsprechenden Landdistrikten. Dann kommen die Blockleiter, die politischen Führer von 40 bis 60 Haushaltungen.
Jeder dieser politischen Hoheitsträger war stets dem nächstvorgesetzten Führer innerhalb der Nazi- Hierarchie unterstellt. Der Gauleiter unterstand dem Führer selbst, der Kreisleiter unterstand dem Gauleiter, der Ortsgruppenleiter unterstand dem Kreisleiter und so weiter.
Der Führer behielt sich das Recht vor, in Übereinstimmung mit der Weltanschauung der Partei alle Führer selbst zu ernennen. Er selbst ernannte die Reichsleiter und alle Mitglieder der Parteileitung.
Er selbst ernannte alle Gauleiter, Kreisleiter und alle politischen Führer bis zum Range des Gau-Amtsleiters, der eine niedrigere Gruppe politischer Führer innerhalb der Parteiorganisation des Gaues darstellte.
Diese Hoheitsträger zusammen mit der Reichsleitung stellten die allmächtige Führergruppe dar, durch die sich die Nazi-Partei direkt in das Leben des Volkes hineindrängte, ihre Kontrolle ausübte und das Volk zwang, sich in die Nazi-Schablone einzufügen. Um dies zu erreichen, erhielten sie große Befugnisse, einschließlich des Rechts, sich jeder Parteiformation zu bedienen, um ihre Pläne durchzuführen. Sie konnten sowohl die Dienste der SS und der SA beanspruchen, als auch die der Hitlerjugend und des NSKK.
Wenn ich Sie jetzt auf die Parteiorganisationen aufmerksam machen darf, die ganz links auf der Zeichnung erscheinen, dann möchte ich nur erwähnen, daß strukturell diese Organisationen regional organisiert waren, in Übereinstimmung mit den Ämtern und Bezirken, die durch die Hoheitsträger kontrolliert wurden.
Um es deutlicher zu machen, nehmen wir den Fall der SA. Die Untergliederungen der SA entsprachen in ihren niedrigen Gliederungen dem Gau, sodaß wir eine »Gauleitung« in der SA vorfinden. Und weiter unten entsprechen sie dem Kreis, sodaß wir eine »Kreisleitung« haben; der Gauleiter und der Kreisleiter, um zwei Beispiele anzuführen, konnten sich dieser Organisationen in der Durchführung ihrer Aufgaben bedienen, wenn sie mit einer besonderen Aufgabe vom Führer beauftragt waren.
Welche bösartigen Folgen eine solche Machtstellung haben kann, wird sich deutlicher zeigen, wenn wir im Verlauf des Vertrags der Anklage die Fülle des Beweismaterials vorbringen werden, die zur Darlegung des Verbrechertums der angeklagten Organisationen dient.
Die Bestandteile der Partei, »Gliederungen« der Partei genannt, zeigen wir jetzt ganz auf der linken Seite der Zeichnung, und zwar sind das jene Organisationen, auf die ich das Hohe Gericht vorher gerade aufmerksam machte. Diese Organisationen stellen die Partei selbst dar und im wesentlichen ist die ganze Parteimitgliedschaft in diesen Organisationen enthalten. Die vier Hauptorganisationen sind manchmal als »halbmilitärisch« bezeichnet worden. Sie waren uniformierte Organisationen und bewaffnet. Sie waren die berüchtigte SA und SS, die als Angeklagte in diesem Verfahren genannt sind; ferner die Hitler-Jugend (HJ) und das Nationalsozialistische Kraftfahr-Korps (NSKK). Dann gab es ebenfalls die Nationalsozialistische Frauenschaft, den Nationalsozialistischen Studentenbund und den Nationalsozialistischen Deutschen Dozentenbund.
Es gab außerdem noch weitere Organisationen, die offiziell in der Partei als »angeschlossene Verbände« bekannt waren, nicht als »Gliederungen« oder kontrollierte Organisationen, sondern als angeschlossene Verbände der NSDAP. Unter diesen Verbänden finden wir die »Deutsche Arbeitsfront« (DAF).
Ferner eine Organisation, die das deutsche Beamtentum kontrollierte: den »Reichsbund der Deutschen Beamten«; weiterhin gab es den »Nationalsozialistischen Deutschen Ärztebund«; für die Lehrer den »Nationalsozialistischen Lehrerbund«; für die Juristen den »Nationalsozialistischen Rechtswahrerbund«, dem einmal der Angeklagte Frank vorstand.
Sodann gab es noch eine andere Gruppe von Verbänden, die amtlich als »Betreute Organisationen der NSDAP« bezeichnet wurden, darunter bestimmte spezialisierte Frauenorganisationen, »Deutsches Frauenwerk«, bestimmte Studentenverbände, »Deutsche Studentenschaft«, für die früheren Universitätsstudenten den »Altherrenbund der deutschen Studenten«, eine Gruppe der deutschen Gemeinden, den »Nationalsozialistischen deutschen Gemeindetag« und schließlich einen »Reichsbund für Leibesübungen«, der alle jene kontrollierte, die sich für Leibesübungen interessierten.
Gemäß den offiziellen Parteibezeichnungen, die auf diese verschiedenen Organisationen und Verbände angewendet werden, die das deutsche Leben kontrollierten, gab es eine vierte Gruppe. Sie erscheint auf der Zeichnung als letzte Organisation auf der rechten Seite. Sie wird gelegentlich mit »weitere Nationalsozialistische Organisationen« bezeichnet. Hier sind wir in einer gewissen Hinsicht im Niemandsland, weil die Partei nicht statisch, sondern dynamisch war. Nach unseren letzten Informationen können wohlbekannte Organisationen wie der RAD (Reichsarbeitsdienst) und das NSFK (NS-Fliegerkorps) nicht mehr in diese Gruppe eingefügt werden. Dies war zumindest die Ansicht des Parteischatzmeisters, der diese Zeichnung beglaubigt hat.
Ich glaube, daß ich mit diesen wenigen Bemerkungen und in einigen allgemeinen Zügen die Struktur der Partei, mit der wir in unserem Prozeß zu tun haben, gegeben habe. Bevor ich jedoch diese Zeichnung verlassen will, möchte ich nochmals erwähnen, an welchen Plätzen einige der Angeklagten auf dieser Tabelle erscheinen. Oben, links vom Führer, wie es in der Zeichnung markiert ist, sind die Nachfolger des Führers. Zuerst der Angeklagte Rudolf Heß bis 1941, dann der Angeklagte Göring. Unter denn Führer erscheint der Chef der Parteikanzlei, der Angeklagte Martin Bormann und, auch wieder links von den Reichsleitern, gegenüber Rosenbergs Namen, finden wir seinen Namen wiederholt als Oberhaupt eines niedrigeren Amtes, nämlich des »Außenpolitischen Amts der NSDAP«, das eine so dunkle Rolle in der früheren Tätigkeit der Partei spielte, wie aus den dokumentarischen Beweismitteln, die dem Gericht vorzulegen sind, hervorgehen wird. Den Namen des verstorbenen Angeklagten Ley finden wir an der parallelen Hauptabteilung und der unterbrochenen Linie nach unten folgend, da er das Oberhaupt der Deutschen Arbeitsfront war. Weiter unten unter den Reichsleitern finden wir den Angeklagten Speer, im »Hauptamt für Technik« und unten als Oberhaupt des »Bundes Deutscher Techniker«.
Mit Erlaubnis des Gerichtshofes will nun die Anklage auf die Betrachtung der Regierungsmaschine des Deutschen Staates übergehen, die, wie die Organisation der Nazi-Partei, einige Erklärungen nötig macht, bevor die Anklage ihren Beweis des allgemeinen Planes oder der Verschwörung mit denen die Angeklagten belastet sind, antreten kann.
Mit Genehmigung des Gerichtshofes will nun die Anklage als ein weiteres Beweisstück eine andere Zeichnung anbieten, die den Organisationsaufbau der Regierung des Dritten Reiches erklärt, so wie er im März 1945 bestand, und auch die Hauptführer der Reichsregierung und der Reichsverwaltung während dieser Jahre zeigt (2905-PS, US-3).
Diese Zeichnung wurde von der Anklage auf der Grundlage von zwei amtlichen Veröffentlichungen vorbereitet, nämlich dem »Taschenbuch für Verwaltungsbeamte« und dem »Nationalsozialistischen Jahrbuch«, auf das ich mich bereits bezogen habe und das von dem Angeklagten Ley herausgegeben wurde. Diese Zeichnung wurde geprüft, verbessert und beglaubigt durch den Angeklagten Wilhelm Frick. Seine Beglaubigung wird mit der Zeichnung übergeben. Es ist ganz klar, daß der Angeklagte Frick, der früher Reichsinnenminister war, und zwar vom Januar 1933 bis August 1943, auf Grund seiner Stellung und seines langen Dienstes in einem offiziellen Amt unter der nationalsozialistischen Herrschaft wohl qualifiziert ist, im wesentlichen die Genauigkeit der Tatsachen zu beglaubigen, die in dieser Zeichnung enthalten sind.
Mit Genehmigung des Gerichtshofs möchte ich nun einige kurze Bemerkungen bezüglich dieser Zeichnungen machen. Zuerst wollen wir auf die Reichsregierung verweisen, die direkt unter Hitler in der Mitte der Zeichnung auf der senkrechten Linie gezeigt wird. Das Wort »Reichsregierung« kann nicht buchstäblich als Regierung des Reiches übersetzt werden. Das Wort »Reichsregierung« ist ein künstliches Wort und wird als ein Sammelbegriff auf alle Minister, die das deutsche Kabinett bilden, angewendet. Die Reichsregierung ist in diesem Prozesse als Angeklagte bezeichnet worden. Sie ist in der Anklageschrift so bezeichnet worden, um eine Gruppe zu identifizieren, und wir bestehen darauf, daß sie als verbrecherische Organisation erklärt werden soll. Diese Gruppe schließt alle die Männer ein, die im mittleren Feld genannt sind und die Kabinettsmitglieder nach dem 30. Januar 1933 waren. Das sind die Reichsminister mit oder ohne Geschäftsbereich und alle anderen Personen, die ermächtigt waren, an den Beratungen des Kabinetts teilzunehmen. Weiterhin enthält es die Mitglieder des Ministerrates für die Reichsverteidigung, ich meine das große Viereck, rechts von der senkrechten Linie. Weiterhin sind enthalten die Mitglieder des Geheimen Kabinettsrates, dessen Präsident der Angeklagte von Neurath war; das schmale Viereck links von der senkrechten Linie.
Anders als in Kabinetten und Ministerräten in Ländern außerhalb des Achseneinflusses hat die Reichsregierung nach dem 30. Januar 1933, als Adolf Hitler Kanzler des Deutschen Reiches wurde, sich nicht nur auf die ausführende Gewalt der Regierung beschränkt. In kurzer Zeit entstand ein Regierungssystem, in welchem die Regierung auch die gesetzgebende und andere Funktionen an sich riß und ausübte, in diesem Regierungssystem, das sich unter der nationalsozialistischen Parteiherrschaft entwickelte. Es muß hier betont werden, daß anders als die Parteiorganisationen, wie SA und SS, die Reichsregierung vor 1933 sicherlich nicht als eine Körperschaft gegründet wurde, mit dem ausschließlichen oder vorherrschenden Zweck, ungesetzliche Handlungen zu begehen. Die Reichsregierung war ein Regierungswerkzeug, das von der Weimarer Verfassung vorgesehen war. Unter der Naziherrschaft jedoch wurde die Reichsregierung allmählich ein Hauptwerkzeug der Partei, ausgestattet mit Funktionen, die in Übereinstimmung mit den Zielen und Methoden der Partei standen. Die Partei war hauptsächlich als ein »Führerorden« gedacht, als eine Vereinigung politischer Führer. Die Partei war in Worten eines deutschen Gesetzes »der Träger der deutschen Staatsauffassung«. Sie war jedoch nicht identisch mit dem deutschen Staate. Um ihre ideologischen und politischen Ziele wahrzunehmen und um das deutsche Volk zu erfassen, mußte sich die Partei der amtlichen Staatswege bedienen. Die Reichsregierung und ihre Organe und Institutionen waren die ausgewählten Instrumente, durch welche Partei-Politik in legislative und administrative Maßnahmen umgewandelt werden konnte und auf diese Weise für das deutsche Volk als Ganzes bindend wurde. Um dieses Resultat zu erreichen, wurde die Reichsregierung von der Partei gründlich umgebaut. Einige der Schritte mögen hier aufgeführt werden, durch die die Gleichschaltung der Partei- und Staatsmaschine gesichert wurde, damit der Wille des Führers dem deutschen Volke in sicherer Weise aufgezwungen werden konnte.
Am 30. Januar 1933, als Hitler Reichskanzler wurde, waren nur wenige Nationalsozialisten Mitglieder des Kabinetts. Als die Macht der Partei im Reiche wuchs, wuchs auch die Zahl der Nazis im Kabinett, bis schließlich im Januar 1937 kein Nichtparteimitglied in der Reichsregierung verblieb. Neue Kabinettsposten wurden geschaffen und Nazis für sie ernannt. Viele dieser Mitglieder des Kabinetts waren auch in der Reichsleitung der Partei; um einige Beispiele zu nennen: der Angeklagte Rosenberg, dessen Namen Sie im mittleren Viereck auf der senkrechten Linie finden, der Beauftragte des Führers für die weltanschauliche Erziehung der Partei, war ein Mitglied der Reichsregierung in seiner Eigenschaft als »Reichsminister für die besetzten Ostgebiete«. Meine Herren Richter, bitte folgen Sie mir entlang der senkrechten Linie auf die waagerechte Hauptlinie bis zum Ende. Sie finden dort eine Eintragung »Ministerium für die besetzten Ostgebiete«, dessen Oberhaupt der Angeklagte Rosenberg war. Der Angeklagte Frick, der Leiter der NS-Fraktion im Reichstag, war auch Innenminister. Wenn Sie mir entlang der waagerechten Hauptlinie folgen, so finden Sie zwei Vierecke darüber, das Ministerium, das der Angeklagte Frick innehatte. Goebbels, der Reichsleiter für Volksaufklärung und Propaganda, befand sich ebenfalls im Kabinett. Er ist unter »Propaganda« angeführt, im nächsten Viereck, rechts vom Innenministerium.
Seit dem 25. Juli 1934 wurde die ständige Mitarbeit der Partei im Kabinett durch den Angeklagten Rudolf Hess gewährleistet. Auf Grund einer Verfügung Hitlers wurde Hess bevollmächtigt, an der Herausgabe aller Gesetzesvorlagen in allen Ressorts des Reiches teilzunehmen. Später wurde diese Vollmacht des Stellvertreters des Führers dahingehend ausgedehnt, daß er auch Einfluß auf alle Ausführungsbestimmungen und Erlasse bekam, die im Reichsgesetzblatt, der amtlichen Veröffentlichung, die die Staatsanordnungen enthält, bekannt gemacht werden. Nach dem Flug von Heß nach England im Jahre 1941 übernahm der Angeklagte Martin Bormann als sein Nachfolger dieselben Funktionen. Ihm wurde ferner das Amt eines Reichsministers gegeben, sodaß er an Kabinettssitzungen teilnehmen konnte.
Nunmehr ein anderer wichtiger Punkt: Am 30. Januar 1937, 4 Jahre nachdem Hitler Kanzler geworden war, wurden die letzten wenigen Kabinettsmitglieder, die noch außerhalb der Partei waren, vom Führer in die Partei aufgenommen. Nur ein Mitglied des Kabinetts hatte die Charakterstärke, die Mitgliedschaft in der Partei zu verweigern. Das war Verkehrs- und Postminister Eltz von Rübenach. Der Angeklagte von Neurath folgte nicht seinem Beispiel, auch wurde es nicht vom Angeklagten Raeder befolgt, und, wenn damals der Angeklagte Schacht noch nicht ein Mitglied der Partei war, so möchte ich sagen, daß auch der Angeklagte Schacht seinem Beispiel nicht folgte.
Die Zeichnung zeigt andere Beispiele, wo Parteimitglieder der höchsten Stute, wie auch solche von niedrigerem Grade in der Organisation des Staates ähnliche oder andere Stellungen bekleideten. Hitler selbst, als Führer der NSDAP, war auch Reichskanzler; das Amt, des Reichspräsidenten wurde mit dem Reichskanzleramt nach dem Tode Hindenburgs im Jahre 1934 in ein Amt verschmolzen. Nehmen wir den Angeklagten Göring, der von Hitler als Nachfolger bestimmt war. Er war Führer der SA und saß im Kabinett als Luftfahrtminister. Er hatte auch viele andere wichtige Stellungen inne, einschließlich der des Oberbefehlshabers der Luftwaffe und der des Beauftragten für den Vierjahresplan. Himmler, der berüchtigte Leiter der SS, Reichsführer-SS, war auch Oberhaupt der deutschen Polizei und dem Angeklagten Frick unterstellt. Himmler wurde später selbst Innenminister. Der Attentatsversuch auf Hitler vom 20. Juli 1944 brachte ihm auch die Stellung des Oberbefehlshabers des deutschen Ersatzheeres ein. Und jetzt finden Sie links oben in der graphischen Darstellung ein mit »Reichstag« bezeichnetes Viereck.