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[Das Gericht vertagt sich bis

26. November 1945, 10.00 Uhr.]

Fünfter Tag.

Montag, 26. November 1945.

Vormittagssitzung.

DR. FRITZ SAUTER, VERTEIDIGER DES ANGEKLAGTEN VON RIBBENTROP: Herr Präsident, ich bitte, einen Antrag stellen zu dürfen. Ich bin Dr. Sauter und Verteidiger des Angeklagten von Ribbentrop. Am 30. Oktober hat der Angeklagte von Ribbentrop beantragt, daß seine frühere Sekretärin, Margarete Blank, die damals im Untersuchungsgefängnis in Nürnberg interniert war, ihm zur Verfügung gestellt wird, damit er seine Erwiderung auf die Anklageschrift und eine genaue Darstellung seiner Amtsführung während der letzten sieben bis acht Jahre diktieren kann.

Mit Beschluß vom 11. November 1945 hat der Gerichtshof diese Bitte genehmigt. Der Angeklagte von Ribbentrop hat daraufhin einige Stunden lang der Sekretärin diktieren können. Dann wurde das aber wieder eingestellt aus Gründen, die dem Angeklagten von Ribbentrop nicht bekannt sind. Ribbentrop hat auch das, was er seiner Sekretärin diktiert hat, nicht bekommen, weder im Stenogramm noch in Übertragung auf Schreibmaschine. Er hat auch Fräulein Blank nicht mehr diktieren können.

Ribbentrop hat dann seine Bitte hinsichtlich des Fräuleins Blank am 15. November wiederholt. Fräulein Blank wurde ihm aber bisher nicht wieder zur Verfügung gestellt. Der Angeklagte von Ribbentrop läßt deshalb den Herrn Präsidenten bitten, anordnen zu wollen, daß ihm seine frühere Sekretärin Margarete Blank zur Aufnahme der erforderlichen Diktate wieder zur Verfügung gestellt wird. Diese Erlaubnis erscheint zur ordnungsgemäßen Vorbereitung des Angeklagten von Ribbentrop auf seine eigene Vernehmung und auf die Vernehmung der Entlastungszeugen unbedingt notwendig.

Gerade im Falle Ribbentrop ist der zu behandelnde Stoff derart umfangreich, daß eine andere Sachbehandlung uns nicht möglich erscheint.

Sodann hätte der Angeklagte von Ribbentrop noch eine weitere Bitte. Er hat wiederholt gebeten, daß einige seiner früheren Mitarbeiter, insbesondere der Botschafter Gaus, der Botschafter von Rintelen, der Gesandte von Sonnleitner, Professor Fritz Berber und der Unterstaatssekretär Henke als Zeugen nach Nürnberg gebracht werden, und daß er die Erlaubnis bekommt, in Gegenwart seiner Verteidigung mit diesen Zeugen zu sprechen. Diese Bitte ist zwar vom Gerichtshof zum Teil mit Beschluß vom 10. November bereits abgelehnt, zum anderen Teil noch nicht entschieden.

Nun ist es dem Angeklagten von Ribbentrop ganz unmöglich, über die gesamte deutsche Außenpolitik in den letzten sieben bis acht Jahren eine klare und erschöpfende Auskunft zu geben, wenn ihm hierfür nichts zur Verfügung steht, außer einem Bleistift und einem Notizblock, denn auch die Weißbücher des Auswärtigen Amtes, um die er gebeten hat, konnten ihm nicht zur Verfügung gestellt werden. Der Angeklagte von Ribbentrop kann sich bei dem großen Umfang des Stoffes, den die auswärtige Politik Deutschlands während der letzten sieben bis acht Jahre darstellt, unmöglich an alle einzelnen Daten, Ereignisse, Urkunden und so weiter aus dem freien Gedächtnis wieder erinnern, wenn nicht sein Gedächtnis durch die Aussprache mit seinen früheren Mitarbeitern aufgefrischt und gestützt wird.

Dazu kommt, daß der Angeklagte von Ribbentrop in den letzten vier Jahren sehr viele Schlafmittel, besonders Brom, zu sich genommen hat, und daß dadurch sein Gedächtnis gelitten hat. Es wäre für die Erforschung der geschichtlichen Wahrheit auf einem Gebiet, das nicht nur das Gericht, sondern auch die Weltöffentlichkeit besonders interessiert, wenig damit gedient, wenn von Ribbentrop bei seiner Vernehmung immer wieder erklären müßte, er könne sich auf diese Einzelheiten nicht mehr erinnern.

Ribbentrop läßt deshalb den Gerichtshof bitten, anzuordnen, daß die angegebenen Mitarbeiter zur Stelle gebracht werden, und Ribbentrop die Erlaubnis erhält, mit ihnen zwecks Vorbereitung der weiteren Verhandlungen den Prozeßstoff durchzusprechen.

VORSITZENDER: Der Gerichtshof hat der Verteidigung bereits mitgeteilt, daß alle Anträge, soweit wie möglich, schriftlich gestellt werden sollen, und ist der Ansicht, daß auch die jetzt gestellten Anträge in schriftlicher Form hätten gestellt werden müssen. In der Sache des Antrages bezüglich der Sekretärin des Angeklagten von Ribbentrop wird das Gericht die Tatsachen prüfen. Die anderen Anträge bezüglich der Zeugen und Urkunden, die schriftlich gestellt wurden, sind bereits vom Gericht geprüft oder werden noch geprüft.

DR. SAUTER: Herr Präsident, ich darf dazu nur bemerken, daß die Anträge, die ich Ihnen heute unterbreitet habe, von uns schon wiederholt schriftlich dem Gerichtshof vorgelegt worden sind, daß aber mein Mandant in Sorge ist, er könnte möglicherweise mit der Vorbereitung auf seine eigene Vernehmung und die Vernehmung der Entlastungszeugen Schwierigkeiten haben.

VORSITZENDER: Wie während der Sitzung am Freitag bekanntgegeben wurde, sollten die Anklagevertreter und Verteidiger eine zufriedenstellende Vereinbarung über die Vorlage von Dokumenten in deutscher Sprache treffen. Gemäß dieser Bekanntmachung hat die Anklagevertretung mit den Verteidigern Rücksprache gehalten. Vertreter der Anklage und der Verteidigung erschienen vor dem Gerichtshof, und dieser hat die folgende vorläufige Anordnung getroffen:

1. In Zukunft sollen nur die von der Anklagevertretung vor Gericht verlesenen Urkundenteile im Verhandlungsbericht aufgenommen werden. Auf diese Weise werden jene Urkundenteile durch Kopfhörer der Verteidigung auf deutsch übermittelt werden.

2. Damit die Angeklagten und ihre Verteidiger Gelegenheit haben, den vollen Text dieser Urkunden In deutscher Sprache zu prüfen, werden eine Photokopie der Originalurkunde und eine Abschrift hiervon in dem Zimmer der Verteidiger zur gleichen Zeit deponiert werden, wie sie dem Gerichtshof vorgelegt werden.

3. Die Verteidiger dürfen zu jeder Zeit auf jeden anderen Teil dieser Dokumente Bezug nehmen.

4. Die Anklagevertreter werden den Verteidigern zehn Exemplare ihrer Anklageschriftsätze, sowie fünf Exemplare ihrer Dokumentenbücher in englischer Sprache zukommen lassen, und zwar zur gleichen Zeit, da diese Anklageschriftsätze und Dokumentenbücher dem Gerichtshof vorgelegt werden.

5. Die Verteidiger werden je ein Exemplar des Sitzungsprotokolls erhalten.

Das ist alles. Ich fordere den Anklagevertreter der Vereinigten Staaten auf, zu sprechen.

MR. ALDERMAN: Meine Herren Richter! Gestatten Sie zunächst eine Anfrage im Zusammenhang mit Ihrem Hinweis auf die Anklageschriftsätze. In meinem Teil des Tatbestands beabsichtige ich nicht, dem Gericht Anklageschriftsätze vorzulegen. Was ich auch immer von dieser Art Material habe, wird über das Mikrophon vorgebracht werden. Ist das zufriedenstellend?

VORSITZENDER: Ich glaube, das, was ich sagte, deckt auch diesen Fall.

MR. ALDERMAN: Ich nahm das an, ja.

VORSITZENDER: Denn was ich sagte, war, daß die Verteidiger zehn Exemplare aller Anklageschriftsätze auf englisch, zur gleichen Zeit, wie sie dem Gerichtshof vorgelegt werden, erhalten sollen. Wenn Sie also dem Gerichtshof keine Schriftsätze vorlegen, dann bekommt die Verteidigung ebenfalls keine.

MR. ALDERMAN: Jawohl. Als sich der Gerichtshof am vorigen Freitag vertagte, hatte ich soeben meine einführende Erklärung vollendet, die der Vorlage von Beweismaterial über den Angriffskriegscharakter des Tatbestands vorausgeht. In dieser Einführungserklärung hatte ich auf diejenigen Teile des Statuts und der Anklageschrift, die diesen Teil des Falles betreffen, aufmerksam gemacht. Ich hatte auf die Beziehungen zwischen den feststehenden geschichtlichen Ereignissen und dem vorzulegenden Beweismaterial aufmerksam gemacht; ich verwies dabei auf die Art der Zusätze, die auf Grund des in erbeuteten Urkunden enthaltenen Beweismaterials zu der bereits geschriebenen Geschichte hinzukommen würden.

Daraufhin teilte ich dem Gerichtshof mit, daß ich zunächst einzeln eine Handvoll erbeuteter Urkunden vorlegen würde, die unserer Ansicht nach das Bestehen des Verbrechens des Angriffskriegs beweisen, derart, daß keine berechtigten Zweifel über den Angriffscharakter des Nazi-Krieges oder die verschwörerische vorbedachte Planung jenes Krieges bestehen können. Ich wies ferner den Gerichtshof darauf hin, daß ich, nachdem ich auf diese Weise das Bestehen des Verbrechens bewiesen habe, der Vorlage dieses Beweismaterials die mehr oder weniger zeitgeordnete Vorlage des Tatbestands des Angriffskriegs folgen lassen würde. Hierbei würde ich ein vollständigeres Beweismaterial über die erheblichen Handlungen der Verschwörer von 1933 bis 1941 vorbringen.

Wie die Mitglieder des Gerichtshofs verstehen werden, ist es leichter, einen Plan für die Beweisvorlage aufzustellen, als ihn einzuhalten. Es sind in unseren Plänen einige Änderungen notwendig geworden.

Am Freitag habe ich bereits mitgeteilt, daß sich der amerikanische Tatbestand unter Anklagepunkt Eins und der britische Tatbestand unter Anklagepunkt Zwei bis zum gewissen Grade überschneiden. Der britische Hauptanklagevertreter Sir Hartley Shawcross ist gezwungen, sich diese Woche in London aufzuhalten. Er hofft, nächste Woche wieder hier zu sein.

Es wird jetzt beabsichtigt, daß er bei seiner Rückkehr am Montag seine Eröffnungserklärung zu Anklagepunkt Zwei der Anklageschrift machen und diejenigen damit verbundenen Teile von Anklagepunkt Eins behandeln wird, die bis dahin noch nicht vorgebracht sind.

Dies ist für den Augenblick geplant und, Wenn es mit der Ansicht des Gerichtshofs übereinstimmt, werde ich, soweit ich dies innerhalb von zwei Tagen dieser Woche tun kann, die Geschichte der Einzelheiten des Angriffskriegs fortsetzen. Hierauf werden wir das Vorbringen ändern und einige andere Materien vorlegen, die unter Anklagepunkt Eins lallen. Nach den Eröffnungen des britischen Hauptanklägers am Montag nächster Woche werden wir gemeinsam mit den Kapiteln über Polen, Rußland und Japan fortfahren, die Teile sowohl von Anklagepunkt Eins, als auch Anklagepunkt Zwei sind. Wenn dies auch nicht ganz logisch klingt, scheint uns dies doch die beste Methode, unter den gegebenen Umständen vorzugehen.

Ich wende mich nun dem Zeitraum zwischen 1933 und 1936 zu, einem Zeitabschnitt, der durch die geregelte und geplante Reihenfolge der Vorbereitungen zum Kriege gekennzeichnet ist. Dies ist der Zeitabschnitt, der durch die Paragraphen 1 und 2 von IV (F) der Anklageschrift umfaßt wird. Sie finden dies auf Seite 7 des gedruckten englischen Textes der Anklageschrift.

Der wesentliche Charakter dieses Zeitraums war die Bildung und Ausführung des Planes, aufzurüsten und das Rheinland in Verletzung des Vertrags von Versailles und anderer Verträge wieder zu besetzen und zu befestigen, um militärische Stärke und politische Verhandlungsmacht gegenüber anderen Nationen erreichen zu können.

Hitlers eigene Beredsamkeit in einer geheimen Ansprache, die an alle Oberbefehlshaber am 23. November 1939, 12 Uhr mittags, gerichtet war, genügt zur Kennzeichnung dieses Abschnittes der Nazi-Verschwörung. Dieses Dokument kam in unsere Hände als erbeutetes Dokument, das in den OKW-Akten gefunden wurde – OKW bedeutet Oberkommando der Wehrmacht – und wurde in Flensburg erbeutet. Dieses Dokument trägt die Nummer 789-PS in unserer fortlaufend numerierten Dokumentenreihe.

Ich halte in meiner Hand, wenn es dem Hohen Gerichtshof beliebt, das ursprüngliche deutsche Dokument in dem gleichen Zustand, in dem es erbeutet wurde, und ich möchte das Dokument als Beweis vorlegen und ihm die richtige Nummer in der Reihe der Beweisstücke der Anklagebehörde der Vereinigten Staaten geben. Ich sehe, daß die Seriennummer US-23 lautet. Ich möchte bitten, daß der deutsche Text des Originals den Dolmetschern überreicht wird, ich meine, den deutschen Dolmetschern.

Mit Erlaubnis des Gerichtshofs und unter Kenntnisnahme der Vorschriften, die gerade vom Herrn Vorsitzenden gemacht wurden, werde ich, obwohl ich das vollständige Dokument vorlege, nicht die ganze Rede ins Protokoll lesen, da dieses sehr lang ist. Selbstverständlich kann der Herr Vorsitzende und die Verteidigung jeden anderen Teil einschließen, falls dies gewünscht wird.

Ich werde mit dem Anfang der Rede beginnen und etwas mehr als die erste halbe Seite des englischen Textes vorlesen. Es wurde mir mitgeteilt, daß das deutsche Originaldokument mit blauem Bleistift an der Stelle gekennzeichnet ist, wo ich aufhören werde. Ich will nun die englische Uebersetzung lesen:

»23. November, 1939, 12.00 Uhr Besprechung beim Führer, zu der alle Oberbefehlshaber befohlen sind. Der Führer trägt folgendes vor:

Zweck der Zusammenkunft ist es, Ihnen Einblick zu geben in die Gedankenwelt, die mich angesichts der bevorstehenden Ereignisse beherrscht und Ihnen meine Entschlüsse zu sagen. Der Aufbau der Wehrmacht war nur möglich im Zusammenhang mit der weltanschaulichen Erziehung des deutschen Volkes durch die Partei.«

Wenn ich für einen Augenblick unterbrechen darf, um das interessante deutsche Wort »weltanschaulich« zu besprechen. Ich nehme an, daß ideologisch die bestmögliche Übersetzung ist, die wir geben können; aber das Wort bedeutet mehr als das. Es bedeutet die gesamte Einstellung zur Welt, die Weise, in der man die Welt anschaut.

Ich zitiere wiederum:

»Als ich meine politische Arbeit 1919 begann, basierte mein starker Glaube an den endgültigen Erfolg auf gründlicher Beobachtung der Zeitereignisse von damals und dem Studium der Ursachen der damaligen Geschehnisse. Deshalb habe ich auch bei Rückschlägen, die mir während meiner Kampfzeit nicht erspart blieben, niemals den Glauben verloren. Die Vorsehung hat das letzte Wort gesprochen und mir den Erfolg gebracht. Darüber hinaus hatte ich die klare Erkenntnis des voraussichtlichen Ablaufs der geschichtlichen Ereignisse und den festen Willen, brutale Entschlüsse zu ziehen. Der erste Entschluß war 1919, als ich nach langen inneren Kämpfen Politiker wurde und den Kampf gegen meine Feinde aufnahm. Das war der schwerste Entschluß von allen. Ich hatte aber die feste Ueberzeugung, daß ich mein Ziel erreichen würde. Vor allem strebte ich ein neues Ausleseverfahren an. Ich wollte eine Minorität heranziehen, die die Führung übernehmen sollte. Nach 15 Jahren habe ich das Ziel erreicht, nach schweren Kämpfen und vielen Rückschlägen. Als ich 1933 zur Macht kam, lag eine Periode des schwersten Kampfes hinter mir. Alles, was vorher da war, hatte abgewirtschaftet. Ich mußte alles neu reorganisieren, angefangen vom Volkskörper bis zur Wehrmacht. Erst innere Reorganisation, Beseitigung der Erscheinungen des Zerfalls und des defaitistischen Geistes, Erziehung zum Heroismus. Im Zuge der inneren Reorganisation nahm ich mir die zweite Aufgabe vor: Lösung Deutschlands aus den internationalen Bindungen. Zwei besondere Merkmale sind hierbei hervorzuheben: Austritt aus dem Völkerbund und Absage an die Abrüstungskonferenz. Es war ein schwerer Entschluß. Die Zahl der Propheten, die erklärten, es werde zur Besetzung des Rheinlands führen, war sehr groß, die Zahl der Gläubigen war sehr gering. Ich führte meine Absicht durch, gedeckt durch die Nation, die geschlossen hinter mir stand. Danach Befehl zur Aufrüstung. Auch hier wieder zahlreiche Propheten, die das Unglück kommen sahen, und nur wenige Gläubige. 1935 folgte die Einführung der Wehrpflicht. Danach Militarisierung des Rheinlands, wieder damals ein Vorgang, den man zunächst nicht für möglich hielt. Die Zahl derer, die an mich glaubten, war sehr gering. Dann Beginn der Befesti gung des ganzen Gebietes, vor allen Dingen im Westen.

Ein Jahr später kam Österreich« – ich nehme an, daß er sagen wollte, Österreich verschwand – »auch dieser Schritt wurde für sehr bedenklich angesehen. Er brachte eine wesentliche Stärkung des Reiches. Der nächste Schritt war Böhmen, Mähren und Polen. Aber dieser Schritt war nicht in einem zu tun. Zunächst mußte im Westen der Westwall fertiggestellt werden. Es war nicht möglich, das Ziel in einem Anhieb zu erreichen. Vom ersten Augenblick an war mir klar, daß ich mich nicht mit dem sudetendeutschen Gebiete begnügen könnte. Es war nur eine Teillösung. Der Entschluß zum Einmarsch in Böhmen war gefaßt. Dann kam die Errichtung des Protektorats und damit war die Grundlage für die Eroberung Polens gelegt, aber ich war mir zu dem Zeitpunkte noch nicht im klaren, ob ich erst gegen den Osten und dann gegen den Westen oder umgekehrt vorgehen sollte....«

In dieser Rede sind einige merkwürdige Gedankenwidersprüche enthalten, wie in den meisten Reden Hitlers. In ein und demselben Satz vereint er die Führung durch die Vorsehung mit dem Gebrauch brutaler Gewalt. Ferner spricht er fortwährend davon, wie wenig Leute mit ihm waren; und doch, war die Masse des deutschen Volkes an seiner Seite. Aber er gibt eine kurze Zusammenfassung der Hauptanklagepunkte, wie sie in unserer Anklage enthalten sind und wie ich Sie gebeten habe, sie zu beachten, die Organisation der Masse des Volkes, die sich dann auf die Wehrmacht ausdehnte, und die verschiedenen gewalttätigen Entscheidungen, die er traf und die geschichtsbekannt sind.

Dieses lange Schrittstück enthält anderes Material von größtem Interesse. Wir werden uns möglicherweise diesen anderen Teilen später zuwenden. Jetzt jedoch habe ich den Hohen Gerichtshof gebeten, seine Aufmerksamkeit auf die soeben von mir vorgetragenen Dinge und ihren Zusammenhang mit der Entwicklung der Verschwörung zwischen 1933 und 1936 zu konzentrieren.

Ein anderes erbeutetes Schriftstück genügt, um die Kriegsvorbereitungen, mit denen die Nazi-Verschwörer in diesem Zeitraum beschäftigt waren, aufzuzeigen. Ich verweise auf einen Brief »Geheime Kommandosache«, den General von Brauchitsch an die Oberkommandierenden der Armee, Marine und Luftwaffe am 24. Juni 1935 sandte. Diesem Brief beigelegt ist die Abschrift des Geheimen Reichsverteidigungsgesetzes vom 21. Mai 1935 und die Kopie einer Entschließung des Reichskabinetts vom 21. Mai 1935 bezüglich des Reichsverteidigungsrats. Die Schriftstücke wurden in den OKW-Akten in Fechenheim erbeutet. Diese Gruppe von Dokumenten trägt die Nummer 2261-PS in unserer numerierten Dokumentenreihe. Sie scheinen uns eines der bezeichnendsten Beweismittel geheimer und direkter Vorbereitung für den Angriffskrieg zu sein.

Ich will einen Druckfehler verbessern. Es war General von Blomberg und nicht General von Brauchitsch.

Ich besitze das Original dieser Dokumente. Ich bitte Sie, es als Beweisstück US-24 zuzulassen.

Die oberste Seite dieses Schriftstücks werde ich ganz lesen, und zwar ist das der Brief, der mit »von Blomberg, Berlin, 24. Juni 1935, Geheime Kommandosache« gezeichnet und »Reichskriegsminister und Oberbefehlshaber der Wehrmacht« überschrieben ist. »Nr. 1820/35 g. Kdos. L. II a«:

»An den Herrn Oberbefehlshaber des Heeres,

den Herrn Oberbefehlshaber der Kriegsmarine,

den Herrn Oberbefehlshaber der Luftwaffe.

In der Anlage übersende ich je 1 Abdruck des Reichsverteidigungsgesetzes vom 21. Mai 1935 und einer Entschließung der Reichsregierung vom 21. Mai 1935 betr. Reichsverteidigungsrat. Die Veröffentlichung des Reichsverteidigungsgesetzes ist auf Anordnung des Führers und Reichskanzlers zunächst ausgesetzt worden.

Zum ›Generalbevollmächtigten für die Kriegswirtschaft‹ hat der Führer und Reichskanzler den Präsidenten des Reichsbankdirektoriums Dr. Schacht ernannt.

Ich bitte bis 1. 7. 1935 bei Wehrmachtsamt (L) die innerhalb der Wehrmacht benötigten Exemplare des Reichsverteidigungsgesetzes anzufordern, wobei der Anforderung zu Grund zu legen ist, daß das Gesetz au ßerhalb des Reichskriegsministeriums nur bis zu den Korpskommandos pp. verteilt werden soll.

Auf die Notwendigkeit strengster Geheimhaltung weise ich nochmals hin. gez. von Blomberg.«

Dies wurde also gezeichnet »von Blomberg« und darunter befindet sich folgender Zusatz: »Berlin, 3. Sept. 1935; No. 1820/35L g. Kods. IIa. An Wehr- Wirtschaftsgruppe Ia, Abdruck übersandt. gez. Jodl.«

Weiter ist das Reichsverteidigungsgesetz vom 21. Mai 1935 beigelegt, es beginnt mit folgender Erklärung:

»Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird.«

Dann folgt das Gesetz in seinen Einzelheiten, welches die Vorbereitungen für Verteidigungszustand, Mobilmachung und Ernennung des Generalbevollmächtigten für die Kriegswirtschaft mit Autorität als Bevollmächtigter für die wirtschaftliche Vorbereitung des Krieges umfaßt, ferner ein Abschnitt III, der das Ausmaß von Strafen festsetzt.

Das Gesetz ist gezeichnet: »Der Führer und Reichskanzler gez. Adolf Hitler, Der Reichskriegsminister gez. von Blomberg, Der Reichsminister des Innern gez. Frick«, einer der Angeklagten. Am unteren Ende, und zwar, wenn ich nicht irre, auf Seite 4 des deutschen Originals steht folgender Vermerk:

»Vermerk zum Reichsverteidigungsgesetz vom 21. Mai 1935. Die Veröffentlichung des Reichsverteidigungsge setzes vom 21. Mai 1935 bleibt ausgesetzt. Das Gesetz tritt am 1. Mai 1935 in Kraft. Der Führer und Reichskanzler gez. Adolf Hitler.«

Obwohl das Gesetz die öffentliche Bekanntmachung vorsah, wurde seine Veröffentlichung durch Adolf Hitler verhindert, und das, trotzdem es sofort rechtswirksam wurde.

Ferner ist eine Abschrift der Entschließung der Reichsregierung vom 21. Mai 1935 betr. Reichsverteidigungsrat beigelegt, welche sich hauptsächlich mit der Organisation von wirtschaftlichen Kriegsvorbereitungen befaßt. Ich glaube, es wurde vorige Woche von meinem Kollegen Herrn Dodd besprochen.

Dieses Gesetz vom 21. Mai 1935, darüber besteht kein Zweifel, war der Grundstein der Kriegsvorbereitungen der Nazi-Verschwörer. Die Beziehung des Angeklagten Schacht zu dieser Vorbereitung ist sonnenklar durch die Erbeutung dieser Dokumente bewiesen.

So viel für jetzt über die vorbereitende Zeitspanne der Verschwörung 1933-1936.

Wie früher ausgeführt, war der nächste Zeitabschnitt in dieser Reihe ausgefüllt mit der Vorbereitung und Ausführung des Angriffsplanes auf Österreich und die Tschechoslowakei in der genannten Reihenfolge. Das ist die Zeitspanne der Angriffe, auf die die Paragraphen 3 (a) (b) und (c) des Abschnitts IV (F) der Anklageschrift bezugnehmen, die auf Seite 7 und 8 des englischen gedruckten Textes der Anklageschrift erscheinen.

Eines der eindrucksvollsten und aufschlußreichsten aller dieser Dokumente ist ein Schriftstück, das wir als die Hoßbach-Notizen über eine Konferenz in der Reichskanzlei am 5. November 1937 von 16.15 bis 20.00 Uhr kennen, im Verlaufe derer Hitler den Anwesenden die Möglichkeiten und Notwendigkeiten der Erweiterung der Außenpolitik aufzeigte und forderte: »daß seine Ausführungen im Falle seines Ablebens als seine testamentarische Hinterlassenschaft anzusehen seien.« Daher werden wir mit diesem Schriftstück dem Hohen Gericht und der Oeffentlichkeit den letzten Willen und das Testament Adolf Hitlers bekanntgeben, so wie er am 5. November 1937 diesen letzten Willen und dieses Testament darlegte. Wir verfügen über dieses Schriftstück durch das State-Departement der Vereinigten Staaten, und es ist durch das Siegel des Staatssekretärs für Äußere Angelegenheiten der Vereinigten Staaten beglaubigt. Es trägt die Nummer 386-PS in unserer numerierten Dokumentenfolge.

Ich lege es vor als Beweisstück US-25.

Ehe ich beginne vorzulesen, will ich bemerken, daß der Protokollführer dieser Sitzung, der damalige Oberst Hoßbach, Adjutant des Führers war. Ich will auch auf die Anwesenheit des Angeklagten Erich Raeder in dieser Verschwörerzusammenkunft hinweisen. Auch der Angeklagte Constantin von Neurath war anwesend, ebenso der Angeklagte Hermann Wilhelm Göring. Das Protokoll dieser Sitzung zeigt gegen das Ende des Jahres 1937 eine Klärung der Politik der Nazi-Regierung. Österreich und die Tschechoslowakei sollten mit Gewalt erworben werden. Sie würden Lebensraum gewähren und die militärische Lage Deutschlands für künftige Aktionen verbessern. Obwohl es richtig ist, daß sich die Ereignisse in einer etwas verschiedenen Art abspielten, als sie in dieser Sitzung geplant wurden, so sind doch im wesentlichen die in dieser Sitzung gestellten Ziele ausgeführt worden. Das Schriftstück zerstört jeden nur möglichen Zweifel über die wohlüberlegten Pläne der Nazis bezüglich ihrer Verbrechen gegen den Frieden. Dieses Schriftstück ist von so ungeheurer Bedeutung, daß ich mich verpflichtet fühle, es in seinem vollen Wortlaut vorzulesen:

»Berlin, den 10. November 1937. Niederschrift über die Besprechung in der Reichskanzlei am 5. 11. 37 von 16.15 bis 20.30 Uhr.

Anwesend: Der Führer und Reichskanzler,

der Reichskriegsminister Generalfeldmarschall von Blomberg,

der Oberbefehlshaber des Heeres, Generaloberst Freiherr von Fritsch,

der Oberbefehlshaber der Kriegsmarine, Generaladmiral Dr. h. c. Raeder,

der Oberbefehlshaber der Luftwaffe, Generaloberst Göring,

der Reichsminister des Auswärtigen, Freiherr von Neurath, Oberst Hoßbach«, der Adjutant.

»Der Führer stellte einleitend fest, daß der Gegenstand der heutigen Besprechungen von derartiger Bedeutung sei, daß dessen Erörterung in anderen Staaten wohl vor das Forum des Regierungskabinetts gehörte, er – der Führer – sähe aber gerade im Hinblick auf die Bedeutung der Materie davon ab, diese in dem großen Kreise des Reichskabinetts zum Gegenstand der Besprechung zu machen. Seine nachfolgenden Ausführungen seien das Ergebnis eingehender Überlegungen und der Erfahrungen seiner 4 1/2jährigen Regierungszeit; er wolle den anwesenden Herren seine grundlegenden Gedanken über die Entwicklungsmöglichkeiten und Notwendigkeiten unserer außenpolitischen Lage auseinandersetzen, wobei er im Interesse einer auf weite Sicht eingestellten deutschen Politik seine Ausführungen als seine testamentarische Hinterlassenschaft für den Fall seines Ablebens anzusehen bitte.«

Der Führer führte sodann aus:

»Das Ziel der deutschen Politik sei die Sicherung und Erhaltung der Volksmasse und deren Vermehrung. Somit handle es sich um das Problem des Raumes.

Die deutsche Volksmasse verfüge über 85 Millionen Menschen, die nach der Anzahl der Menschen und der Geschlossenheit des Siedlungsraumes in Europa einen in sich so fest geschlossenen Rassekern darstelle, wie er in keinem anderen Land wieder anzutreffen sei und wie er andererseits das Anrecht auf größeren Lebensraum mehr als bei anderen Völkern in sich schlösse.

Wenn kein dem deutschen Rassekern entsprechendes politisches Ergebnis auf dem Gebiete des Raumes vorläge, so sei das eine Folge mehrhundertjähriger historischer Entwicklung und bei Fortdauer dieses politischen Zustands die größte Gefahr für die Erhaltung des deutschen Volkstums auf seiner jetzigen Höhe. Ein Aufhalten des Rückgangs des Deutschtums in Österreich und in der Tschechoslowakei sei ebensowenig möglich, als die Erhaltung des augenblicklichen Standes in Deutschland selbst. Statt Wachstum setze Sterilisation ein, in deren Folge Spannungen sozialer Art nach einer Reihe von Jahren einsetzen müßten, weil politische und weltanschauliche Ideen nur solange von Bestand seien, als sie die Grundlage zur Verwirklichung der realen Lebensansprüche eines Volkes abzugeben vermögen. Die deutsche Zukunft sei daher ausschließlich durch die Lösung der Raumnot bedingt, eine solche Lösung könne naturgemäß nur für eine absehbare, etwa 1 bis 3 Generationen umfassende Zeit gesucht werden.

Bevor er sich der Frage der Behebung der Raumnot zuwende, sei die Überlegung anzustellen, ob im Wege der Autarkie oder einer gesteigerten Beteiligung an der Weltwirtschaft eine zukunftsreiche Lösung der deutschen Lage zu erreichen sei.

Autarkie: Durchführung nur möglich bei straffer nationalsozialistischer Staatsführung, welche die Voraussetzung sei«, der Autarkie nämlich, »als Resultat der Verwirklichungsmöglichkeiten sei festzustellen:

A. Auf dem Gebiete der Rohstoffe nur bedingte, nicht aber totale Autarkie.

1. Soweit Kohle zur Gewinnung von Rohprodukten in Betracht komme, sei Autarkie durchführbar.

2. Schon auf dem Gebiet der Erze sei die Lage viel schwieriger. Eisenbedarf – Selbstdeckung möglich und Leichtmetall, bei anderen Rohstoffen – Kupfer, Zinn dagegen nicht.

3. Faserstoffe – Selbstdeckung, soweit Holzvorkommen reicht. Eine Dauerlösung nicht möglich.

4. Ernährungsfette möglich.

B. Auf dem Gebiet der Lebensmittel sei die Frage der Autarkie mit einem glatten ›nein‹ zu beantworten.

Mit der allgemeinen Steigerung des Lebensstandards sei gegenüber den Zeiten vor 30-40 Jahren eine Steigerung des Bedarfs und ein gesteigerter Eigenkonsum auch der Produzenten, der Bauern, Hand in Hand gegangen. Die Erlöse der landwirtschaftlichen Produktionssteigerung seien in die Deckung der Bedarfssteigerung übergegangen, stellten daher keine absolute Erzeugnissteigerung dar. Eine weitere Steigerung der Produktion unter Anspannung des Bodens, der infolge der Kunstdüngung bereits Ermüdungserscheinungen aufweise, sei kaum möglich und daher sicher, daß selbst bei höchster Produktionssteigerung eine Beteiligung am Weltmarkt nicht zu umgehen sei. Der schon bei guten Ernten nicht unerhebliche Ansatz von Devisen zur Si cherstellung der Ernährung durch Einfuhr steigere sich bei Mißernten zu katastrophalem Ausmaß.« Wenn ich ihn richtig verstehe, daß trotz aller Autarkie am Welthandel teilgenommen werden muß. »Die Möglichkeit der Katastrophe wachse in dem Maße der Bevölkerungszunahme, wobei der Geburtenüberschuß von jährlich 560000 auch insofern einen erhöhten Brotkonsum im Gefolge habe, da das Kind ein stärkerer Brotesser als der Erwachsene sei.

Den Ernährungsschwierigkeiten durch Senkung des Lebensstandards und durch Rationalisierung auf die Dauer zu begegnen, sei in keinem Erdteil annähernd gleicher Lebenshaltung unmöglich. Seitdem mit Lösung des Arbeitslosenproblems die volle Konsumkraft in Wirkung getreten sei, wären wohl noch kleine Korrekturen unserer landwirtschaftlichen Eigenproduktion, nicht aber eine tatsächliche Änderung der Ernährungsgrundlage möglich.

Damit sei die Autarkie sowohl auf dem Ernährungsgebiet als auch in der Totalität hinfällig.

Beteiligung an der Weltwirtschaft: Ihr seien Grenzen gezogen, die wir nicht zu beheben vermöchten. Einer sicheren Fundierung der deutschen Lage ständen die Konjunkturschwankungen entgegen; die Handelsverträge böten keine Gewähr für die praktische Durchführung. Insbesondere sei grundsätzlich zu bedenken, daß seit dem Weltkrieg eine Industrialisierung gerade früherer Ernährungsausfuhrländer stattgefunden habe. Wir lebten im Zeitalter wirtschaftlicher Imperien, in welchem der Trieb zur Kolonisierung sich wieder dem Urzustand nähere; bei Japan und Italien lägen dem Ausdehnungsdrang wirtschaftliche Motive zugrunde ebenso wie auch für Deutschland die wirtschaftliche Not den Antrieb bilden würde. Für Länder außerhalb der großen Wirtschaftsreiche sei die Möglichkeit wirtschaftlicher Expansion besonders erschwert.

Der durch die Rüstungskonjunkturen verursachte Auftrieb in der Weltwirtschaft könne niemals die Grundlage zu einer wirtschaftlichen Regelung für einen längeren Zeitraum bilden, welch letzterer vor allem auch die vom Bolschewismus ausgehenden Wirtschaftszerstörungen im Wege stünden. Es sei eine ausgesprochene militärische Schwäche derjenigen Staaten, die ihre Existenz auf dem Außenhandel aufbauten. Da unser Außenhandel über die durch England beherrschten Seegebiete führe, sei es mehr eine Frage der Sicherheit des Transportes, als eine solche der Devisen, woraus die große Schwäche unserer Ernährungssituation im Kriege erhelle. Die einzige, uns vielleicht traumhaft erscheinende Abhilfe läge in der Gewinnung eines größeren Lebensraums, ein Streben, das zu allen Zeiten die Ursache der Staatenbildungen und Völkerbewegung gewesen sei. Daß dieses Streben in Genf und bei den gesättigten Staaten keinem Interesse begegne, sei erklärlich. Wenn die Sicherheit unserer Ernährungslage im Vordergrund stände, so könne der hierfür notwendige Raum nur in Europa gesucht werden, nicht aber ausgehend von liberalistisch-kapitalistischen Auffassungen in der Ausbeutung von Kolonien. Es handele sich nicht um die Gewinnung von Menschen, sondern von landwirtschaftlich nutzbarem Raum. Auch die Rohstoffgebiete seien zweckmäßiger im unmittelbaren Anschluß an das Reich in Europa und nicht in Übersee zu suchen, wobei die Lösung sich für ein bis zwei Generationen auswirken müsse. Was darüber hinaus in späteren Zeiten notwendig werden sollte, müsse nachfolgenden Geschlechtern überlassen bleiben. Die Entwicklung großer Weltgebilde gehe nun einmal langsam vor sich, das deutsche Volk mit seinem starken Rassekern finde hierfür die günstigsten Voraussetzungen inmitten des europäischen Kontinents. Daß jede Raumerweiterung nur durch Brechen von Widerstand und unter Risiko vor sich gehen könne, habe die Geschichte aller Zeiten – Römisches Weltreich, Englisches Empire – bewiesen. Auch Rückschläge seien unvermeidbar. Weder früher noch heute habe es herrenlosen Raum gegeben, der Angreifer stoße stets auf den Besitzer.«

VORSITZENDER: Es tritt nun eine Pause von 10 Minuten ein.