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[Das Gericht vertagt sich bis

29. November 1945, 10.00 Uhr.]

Achter Tag.

Donnerstag, 29. November 1945.

Vormittagssitzung.

MR. ALDERMAN: Meine Herren Richter! Bevor ich die Betrachtungen der zweiten eidesstattlichen Erklärung von Herrn Messersmith wieder aufnehme, 2385-PS, US-63, möchte ich kurz vor diesem Gerichtshof die Tatsachen wiederholen, die in der ersten eidesstattlichen Erklärung von Messersmith, 1760-PS, US-57, behandelt wurden. Sie werden sich erinnern, daß Herr Messersmith in dieser eidesstattlichen Erklärung die folgenden allgemeinen Erklärungen abgab:

1. Daß, obwohl Nazi-Deutschland sich bereit erklärte, die Unabhängigkeit Österreichs zu respektieren, es in Wirklichkeit von Anfang an die Absicht hatte, den Anschluß durchzuführen, und daß der Angeklagte von Papen auf die Verwirklichung dieses Zieles hingearbeitet hat.

2. Daß, obwohl Nazi-Deutschland nach außen hin behauptete, nichts mit den österreichischen Nazis zu tun zu haben, es tatsächlich Verbindung mit ihnen unterhielt und ihnen ständig Unterstützung und Instruktionen gab.

3. Daß Nazi-Deutschland, während es sich für die schließliche Anwendung von Gewalt in Österreich, falls notwendig, vorbereitete, stillschweigend eine Durchdringungstaktik anwandte, um Österreich innerlich mit Hilfe von Persönlichkeiten der Christlichen Front zu schwächen, die nicht ausgesprochene Nazis waren und daher als »Nationale Opposition« bezeichnet und vorgeschoben werden konnten, und, indem neue Namen für Nazi-Organisationen geschaffen wurden, mit der Absicht, sie in die Vaterländische Front Österreichs korporativ, das heißt, als ganze Gruppe einzureihen.

Betrachten wir nun in Kürze, was einige unserer deutschen Dokumente in Bezug auf die in der eidesstattlichen Erklärung Herrn Messersmith's gemachten Erklärungen beweisen. Die Auszüge, die ich bereits aus dem Rainer-Bericht an Bürkel entnommen habe, eine Anlage des Briefes an Seyß-Inquart, 812-PS, US-61, bewiesen ernstens, daß die österreichischen Nazi-Gruppen mit dem Reich Verbindungen unterhielten, obwohl sie dies in Übereinstimmung mit Befehlen des Führers nur geheim taten. Zweitens, daß sie ihre Organisationen auf geheimer Basis fortsetzten, um für das, was sie einen »Notzustand« nannten, bereit zu sein. Drittens, daß sie Personen wie Seyß-Inquart und Glaise-Horstenau benutzten, die, wie sie es nannten, gute gesetzmäßige Stellungen bekleideten, jedoch das Vertrauen der Nazis besaßen. Ferner, daß fünf Tage nach dem Vertrag vom 11. Juli 1936 zwischen Österreich und Deutschland – wonach Deutschland sich verpflichtete, sich weder direkt noch indirekt in die inneren Angelegenheiten Österreichs, einschließlich der Frage des österreichischen Nationalsozialismus, einzumischen – die österreichischen Nazis sich mit Hitler auf dem Obersalzberg trafen, um neue Instruktionen einzuholen. Schließlich, daß Hitler Keppler – dessen Namen wir noch später in bezeichnender Weise wieder treffen werden – als seinen »Verbindungsmann« zu den österreichischen Nazis verwendete und ihm die Vollmacht gab, an seiner, des Führers Stelle, in Österreich zu handeln und mit den Führern der österreichischen Nazis zusammenzuarbeiten.

Dann haben wir Dokument 2247-PS, US-64 vorgelegt, einen Brief von Papens an Hitler vom 17. Mai 1935, aus dem hervorgeht, daß Papen mit Hauptmann Leopold in Kontakt gestanden, und daß er Hitler dazu gebracht hat, die österreichische Unabhängigkeit feierlich zu versprechen, um Papens innere politische Gewinne in Österreich dadurch zu fördern.

Ferner haben wir die Urkunde 2248-PS, US-63 vorgebracht, einen Brief des Angeklagten von Papen vom 27. Juli 1935, der einen Bericht über die Situation ein Jahr nach dem Tode von Dollfuß gab und darauf hinwies, wie der Nationalsozialismus den Anschluß bewerkstelligen und die österreichische Ideologie überwinden könne. In diesem Brief erklärte er sich mit den nationalsozialistischen Zielen vollkommen einverstanden.

Weiterhin unterbreiteten wir Urkunde 2246-PS, US-67. Es ist ein Brief von Papens an Hitler vom 1. September 1936, in welchem von Papen anriet, wirtschaftlichen wie fortdauernden psychologischen Druck auszuüben. Er erklärte weiterhin, daß er Besprechungen mit den Führern der illegalen österreichischen Partei hatte, und daß er bemüht wäre, als nächsten Schritt eine gruppenmäßige Vertretung der Nazi- Bewegung in der Vaterländischen Front zu erreichen. In der Zwischenzeit rate er nicht dazu, ausgesprochene Nazis in hervorragende Stellungen zu setzen, sondern wäre mit Mitarbeitern wie Glaise-Horstenau ganz zufrieden.

Ich glaube, daß alle Aussagen der Messersmith-Erklärung durch diese deutschen Urkunden, die wir vorgelegt haben, voll belegt werden können. Natürlich können gewisse Teile der eidesstattlichen Erklärung nicht mit Urkunden belegt werden. Ich verweise dabei besonders auf die Unterhaltung des Herrn Messersmith mit dem Angeklagten von Papen im Jahre 1934, die dem Gerichtshof bereits gestern vorgetragen wurde. Ich bin jedoch der festen Überzeugung, daß diese Beschuldigungen ebenso klar die Schuld und Mittäterschaft des Angeklagten beweisen.

Ich verlas gestern dem Gerichtshof ausgesuchte Auszüge aus einer zweiten eidesstattlichen Erklärung des Herrn Messersmith, 2385-PS, US-68, über die diplomatische Vorbereitung für den Krieg. Vor der Vertagung habe ich dem Gerichtshof Auszüge vorgelesen, die die folgenden Punkte klarlegen:

1. Nazi-Deutschland führte einen heftigen Feldzug, alle 1933 bestehenden diplomatischen Abkommen zu brechen; zuerst den Locarno-Pakt und das ergänzende Belgisch-Französische Abkommen im Westen, zweitens im Osten die Kleine Entente, Tschechoslowakei, Jugoslawien und Polen und ihre entsprechenden Bündnisverträge mit Frankreich, sowie den Französisch-Polnischen Pakt. Drittens, was Österreich betrifft, das besondere Interesse Italiens für Österreich, das heißt für Österreichs Unabhängigkeit.

2. Nazi-Deutschland begegnete diesen Bündnissen meist mit außergewöhnlichen und manchmal widerspruchsvollen Versprechungen von territorialen Erweiterungen an die Länder im Südosten Europas, einschließlich Jugoslawiens, Ungarns und Polens.

3. Wie Herr Messersmith in einem offiziellen Bericht an das Außenministerium der Vereinigten Staaten schrieb, waren von Neurath und von Papen in der Lage, viel wirksamer mit diesen Versprechungen zu arbeiten, da sie, und ich zitiere, »die Mythe aufbrachten, daß sie keine Anhänger des Nazi-Regimes seien«.

4. Nazis in hoher Stellung erklärten ungeschminkt, daß Deutschland seinen internationalen Verpflichtungen nur solange nachkäme, als ihm dies passen würde.

Ich möchte noch zwei weitere Auszüge aus dieser eidesstattlichen Erklärung verlesen. Ich sagte bereits gestern, daß Frankreich und Italien sich aktiv bemühten, Deutschland im südöstlichen Europa entgegenzuarbeiten. Frankreich versuchte, einen Ost-Locarno- Pakt in die Wege zu leiten und ermutigte zu wirtschaftlichen Abmachungen zwischen Österreich und den anderen Donaumächten. Italien war bestrebt, einen wirtschaftlichen Block aus Österreich, Ungarn und Italien zu organisieren, doch machte Deutschland diese Bemühungen zunichte, indem es seine Beuteversprechungen verdoppelte, seine Rüstung fortsetzte und mit einer anderen, sehr bezeichnenden Strategie, nämlich der Strategie der Fünften Kolonne, arbeitete; auch entfachten die Nazis innere Uneinigkeiten in den Nachbarländern, um ihre zukünftigen Opfer durch Zwietracht zu schwächen. Ich verlese nun von Seite 7 des englischen Textes der zweiten eidesstattlichen Erklärung des Herrn Messersmith, 2385-PS, US-68, den Absatz, der in der Mitte der Seite beginnt:

»Zur selben Zeit, als Deutschland diese Versprechungen zur Belohnung für Mitarbeit an seinem Programm in Aussicht stellte, schürte es die Zwietracht innerhalb der Länder selbst, besonders in Österreich und der Tschechoslowakei, alles in der Absicht, jede Opposition zu schwächen und die nazi- und faschistenfreundlichen Gruppen zu stärken, um eine friedliche Zustimmung zu dem deutschen Programm sicherzustellen. Über Deutschlands Machinationen in Österreich habe ich im einzelnen, wie ich sie direkt beobachten konnte, in einem separaten Affidavit berichtet. In der Tschechoslowakei verfolgte es dieselbe Taktik mit den Sudetendeutschen. Ich hatte zuverlässige Informationen, daß die Nazi-Partei über 6 Millionen Reichsmark ausgab, allein um die Henlein-Partei zur Zeit der Wahlen im Frühjahr 1935 zu finanzieren. In Jugoslawien spielte man die alten Differenzen zwischen den Kroaten und Serben aus, sowie auch die Furcht vor der Wiedererrichtung der Habsburger Monarchie in Österreich. Es sei hier bemerkt, daß dies letztere eines der Hauptmittel und eines der wirkungsvollsten war, welche Nazi-Deutschland benutzte, denn die Furcht – besonders in Jugoslawien – vor einer Wiedererrichtung der Habsburger Monarchie war äußerst akut. In Ungarn spielte man die agrarischen Schwierigkeiten aus und gleichzeitig ermutigte man so offen die deutschen Nazi-Elemente in Ungarn, daß die ungarische Regierung veranlaßt wurde, die Abberufung von Mackensens 1936 zu fordern. In Ungarn und Polen spielte es die Furcht vor Kommunismus und dem kommunistischen Rußland aus. In Rumänien bekräftigte es den bestehenden Antisemitismus, indem es die wichtige Rolle der Juden in der rumänischen Industrie betonte und auch die jüdische Herkunft der Frau Lupescu. Deutschland hat zweifellos auch die faschistische Eiserne Garde durch Codreanu finanziert.

Solche diplomatischen Maßnahmen, verstärkt durch Deutschlands enormes Aufrüstungsprogramm, hatten eine bedeutende Wirkung besonders in Jugoslawien, Polen und Ungarn und genügten, um zumindest diese Länder davon abzuhalten, sich einer Kombination anzuschließen, die den deutschen Absichten entgegenstand, wenn auch nicht ausreichend, Sie selber zu aktiven Verbündeten des Nazi-Deutschland zu überreden. Wichtige politische Führer Jugoslawiens wurden allmählich davon überzeugt, daß das Nazi-Regime am Ruder bleiben und seine Ziele erreichen würde, und daß der sicherste Weg für Jugoslawien die Zusammenarbeit mit Deutschland wäre.«

Ich werde nicht die Zeit des Gerichtshofs damit in Anspruch nehmen, weiter aus den ins einzelne gehenden offiziellen Berichten des Herrn Messersmith an das Amerikanische Außenministerium vorzulesen, die beweisen, daß Jugoslawien, Ungarn und Polen begannen, der deutschen Richtlinie zu folgen.

Hinsichtlich Italiens war es Deutschlands erste Absicht, zwischen Jugoslawien und Italien durch Versprechung von italienischem Gebiet, insbesondere Triest an Jugoslawien, Zwietracht zu säen. Dies geschah, um Frankreich daran zu hindern, eine Vereinbarung mit ihnen zu treffen und den Ost-Locarno-Pakt zu vereiteln. In diesem Zusammenhang zitiere ich wieder aus 2385-PS, US-68 (zweite Messersmith-Erklärung) von der Seite 10:

»Während sich Italien 1934 offen den auf den Anschluß Österreichs gerichteten Bemühungen entgegensetzte, haben die italienischen Bestrebungen in Abessinien Deutschland Gelegenheit gegeben, Unfriede zwischen Frankreich, Italien und England zu säen und Italien zur Annahme des deutschen Programms zu gewinnen im Austausch für die deutsche Unterstützung italienischer Pläne in Abessinien.«

Hoher Gerichtshof! Dies ebnete den Weg für die österreichisch-deutsche Erklärung oder den Vertrag vom 11. Juli 1936. Im Herbst 1936 reichte Deutschland Italien in einem Bündnis die Hand der Freundschaft zur Erreichung gemeinsamer Ziele, das sie die »Achse Berlin-Rom« nannten. Dieses, zusammen mit Deutschlands Bündnis mit Japan, übte einen stärker werdenden Druck auf England aus und erhöhte in bedeutendem Maße die relative Stärke Deutschlands. Auf diese Weise hatten die Nazi-Verschwörer durch sorgfältigste Vorbereitung, unter anderem auf diplomatischem Gebiete, eine Stellung für sich gesichert, in der sie beginnen konnten, ernste Kriegspläne zu erwägen und Zeitpläne zu entwerfen. Dies waren nicht auf bestimmte Monate und Tage festgelegte, aber doch allgemeine, auf Jahre hinaus berechnete Zeitpläne, die die notwendige Grundlage für weitere Angriffe bildeten und ein Ansporn für eine detailliertere Planung wurden. Dieser Zeitplan wurde, wie der Gerichtshof bereits gesehen hat, in der Konferenz vom 5. November 1937 entwickelt und ist in dem Dokument 386-PS, US-25, dem Hoßbach-Protokoll über diese Konferenz, auf das ich mich in Einzelheiten am letzten Montag bezogen habe, enthalten. In diesem Protokoll sehen wir die Kristallisierung des Planes, Angriffskrieg in Europa zu führen und sich Österreichs und der Tschechoslowakei in dieser Reihenfolge zu bemächtigen.

Im Zusammenhang mit der Darstellung des Angriffs auf Österreich habe ich zuerst das Ziel der Nazi-Verschwörer bezüglich des Anschlusses von Österreich und dann die Schritte, die sie in Österreich bis zu dieser Periode, nämlich bis zum November 1937, unternahmen, dargelegt. Ich habe dem Gerichtshof auch eine Darstellung der allgemeinen diplomatischen Vorbereitungen der Nazi-Verschwörer bezüglich ihres Programms in Europa im allgemeinen und in Österreich im besonderen gegeben.

Es mag jetzt auch zweckmäßig erscheinen, das Protokoll der Konferenz vom 5. November 1937 im Lichte dieser Einzelheiten noch einmal zu betrachten.

Man wird sich erinnern, daß in dieser Zusammenkunft der Führer darauf bestand, daß Deutschland mehr Lebensraum in Europa haben müsse. Er kam zu dem Schluß, daß der notwendige Lebensraum mit Gewalt genommen werden müsse. Es wurden drei verschiedene Fälle für drei verschiedene Möglichkeiten entworfen; aber alle kamen zu derselben Schlußfolgerung, daß das Problem bestimmt von 1943 bis 1945 gelöst werden müsse.

Dann wurde die Art eines Krieges in der nahen Zukunft, besonders gegen Österreich und die Tschechoslowakei, in Betracht gezogen.

Hitler erklärte, daß es für die Verbesserung von Deutschlands militärischer und politischer Lage das erste Ziel der Nazis sein müsse, im Falle eines Krieges die Tschechoslowakei und Österreich zur gleichen Zeit zu besiegen, um jede Flankendrohung im Falle eines möglichen Vorgehens nach dem Westen zu beseitigen. Hitler führte dann aus, daß die Einverleibung der Tschechoslowakei und Österreichs durch Deutschland einen Gewinn von Lebensmitteln für fünf bis sechs Millionen Menschen bedeuten würde, vorausgesetzt, daß eine großangelegte, erzwungene Auswanderung von einer Million Menschen aus Österreich durchgeführt werden könne. Und zwar weist er darauf hin, daß die Eingliederung der zwei Staaten in Deutschland sowohl in militärischer als auch politischer Beziehung eine erhebliche Erleichterung bringen würde, da sie eine kürzere und bessere Grenze möglich mache, Streitkräfte für andere Zwecke freimache und die Wiederaufstellung neuer und großer deutscher Armeen ermögliche.

Bezüglich Österreich zeigt dieses Protokoll eine Kristallisierung in der Politik der Nazi-Verschwörer. Es war immer ihr Ziel gewesen, Österreich zu erwerben. Am Anfang wurde ein revolutionärer Putsch versucht, der aber fehlschlug; dann folgte die scheinbare Anerkennung der Unabhängigkeit Österreichs und die Verwendung hinterhältiger Mittel, um die innere Stellung der Nazis in Österreich zu stärken.

Es wurde jedoch jetzt offensichtlich, daß die Notwendigkeit und die Gier, Österreich zu besitzen, im Zusammenhang mit den größeren Angriffsplänen der Nazi-Verschwörer ausreichend waren, um die Anwendung von Gewalt für den Anschluß Österreichs mit der vorgesehenen Geschwindigkeit zu rechtfertigen. Tatsächlich waren die Nazis, wie wir später sehen werden, imstande, sich Österreich zu sichern, nachdem sie es innerlich geschwächt und der Unterstützung anderer Nationen beraubt hatten, lediglich, indem sie die deutsche Militärmacht in Bewegung setzten und mit Gewalt drohten.

Die deutschen Armeen waren imstande, die Grenzen zu überschreiten und sich des Landes zu bemächtigen, ohne auch nur einen Schuß abfeuern zu müssen.

Durch ihre sorgfältigen Kriegsvorbereitungen und ihre Bereitschaft, Krieg als Instrument der politischen Aktion zu gebrauchen, war es möglich, letzten Endes diesen Preis zu erringen, ohne dafür kämpfen zu müssen. Das deutsche Oberkommando hatte natürlich vorher Vorbereitungen gegen Österreich in Betracht gezogen.

Ich unterbreite als Beweisstück ein weiteres deutsches Dokument, C-175, US-69. Es ist wieder eine höchst geheime »Weisung« mit dem Zusatz »Chefsache, nur durch Offizier«. Es war eine streng geheime Weisung des Reichskriegsministers und Oberbefehlshabers der Wehrmacht, General von Blomberg vom 24. Juli 1937.

Die Bedeutung dieser höchst geheimen Weisung ist durch die Tatsache gekennzeichnet, daß der Durchschlag, den das Oberkommando der Kriegsmarine erhielt, nur einer der insgesamt vier Durchschläge war, die die einheitlichen Richtlinien für eine deutsche Kriegsvorbereitung der gesamten Wehrmacht festlegten.

Diese Richtlinien des Generals von Blomberg erklären, daß im Hinblick auf die allgemeine politische Lage Deutschland nicht mit einem Angriff von irgendeiner Seite zu rechnen brauche und ferner, daß Deutschland nicht absichtlich einen europäischen Krieg entfesseln wolle.

Und dann heißt es im ersten Teil, und ich zitiere von Seite 2 des englischen Textes, der, wie ich glaube, Seite 4, Absatz 3 des deutschen Textes entspricht:

»Ebensowenig besteht von seiten Deutschlands die Absicht, einen europäischen Krieg zu entfesseln.

Trotzdem erfordert die politisch labile und überraschende Zwischenfälle nicht ausschließende Weltlage eine stete Kriegsbereitschaft der deutschen Wehrmacht,

a) um Angriffen jederzeit entgegenzutreten

b) und um etwa sich ergebende, politisch günstige Gelegenheiten militärisch ausnutzen zu können.«

Die Richtlinien zeigen an, daß gewisse Kriegsvorbereitungen von allgemeiner Natur getroffen wurden. Ich zitiere die ersten zwei Teile des zweiten Paragraphen, von Seite 2 des englischen Textes und Seite 5 des deutschen Textes:

»2. Die Vorbereitungen allgemeiner Art erstrecken sich auf:

a) Die ständige Mob.-Bereitschaft der deutschen Wehrmacht, auch bevor die Aufrüstung abgeschlossen und die völlige Kriegsbereitschaft hergestellt ist.

b) Die weitere Durcharbeitung der ›Mobilmachung ohne öffentliche Verkündung‹, um die Wehrmacht in die Lage zu versetzen, einen Krieg überfallartig nach Stärke und Zeitpunkt überraschend beginnen zu können.«

Und die Richtlinien zeigen weiterhin an, daß besondere Kriegsvorbereitungen gegen Österreich bestanden; ich zitiere vom dritten Teil, welcher sich auf der vierten Seite des englischen Textes und auf Seite 19 des deutschen Textes befindet:

»I.) Sonderfall ›Otto‹.«

Der Fall »Otto«, wie Sie sehen werden, war der ständige Deckname für den Angriffskrieg gegen Österreich. Ich zitiere:

»Bewaffnete Intervention gegen Österreich für den Fall, daß dieses die Monarchie wiederherstellen sollte.

Ziel dieser Intervention wird sein, Österreich mit Waffengewalt zum Verzicht auf eine Restauration zu zwingen. Hierzu ist unter Ausnutzung der innerpolitischen Spaltung des österreichischen Volkes in allgemeiner Richtung auf Wien einzumarschieren und jeder Widerstand zu brechen.«

Ich möchte nun die Aufmerksamkeit auf zwei Unterredungen richten, die zwischen dem Botschafter Bullitt und den Angeklagten Schacht und Göring im November 1937 stattfanden.

PROFESSOR DR. FRANZ EXNER, VERTEIDIGER DES ANGEKLAGTEN JODL: Ich möchte meine Bedenken aussprechen gegen die Art, in welcher die Urkunde C-175 eben behandelt wurde. Diese Urkunde gibt ein Generalstabswerk wieder, welches für alle möglichen Kriegseventualitäten gedacht ist.

Es ist hier sogar an eine Möglichkeit gedacht, daß Deutschland mit Spanien Krieg zu führen hat, und daß es hier militärisch eingreifen muß. Es wurde dieses Dokument nur teilweise verlesen, und zwar der auf Österreich bezügliche Teil, und dadurch der Anschein erweckt, als ob es sich überhaupt um einen Aufmarschplan gegen Österreich handle, während tatsächlich das Deutsche Reich damals keinerlei Angriffspläne hatte, sich aber auf alle Möglichkeiten vorbereitete.

Ich möchte bitten, daß die Verlesung dieses Dokuments noch dadurch ergänzt wird, daß wenigstens die Namen der Abschnitte dieses Dokuments verlesen werden. Wenn die Abschnitte des Dokuments dem Hohen Gericht zur Kenntnis gebracht werden, so wird es sehen, daß es sich hier nicht um einen Aufmarschplan gegen Österreich handelt, sondern um eine allgemeine Vorbereitung für alle Eventualitäten.

VORSITZENDER: Dr. Exner, Ihr Einspruch scheint sich nicht gegen die Zulassung dieses Dokuments zu richten, sondern gegen die Beweiskraft des Dokuments. Der Gerichtshof hat bereits die Angeklagten Keitel und Jodl dahingehend informiert, daß sie zur gegebenen Zeit bei ihrer Verteidigung die Möglichkeit haben werden, sich auf jedes Dokument zu beziehen, von dem seitens der Ankläger nur Teile verlesen wurden. Sie werden dann jene Teile verlesen können, die sie für notwendig halten, und jede Kritik üben dürfen, die sie für erforderlich ansehen. Ihr Einspruch ist daher verfrüht, da er sich nicht auf die Zulassung der Urkunde bezieht. Er spricht nur den Wunsch aus, daß mehr davon vorgelesen werden sollte. Sie werden Gelegenheit haben, jeden Ihnen beliebigen Teil dieser Dokumente vorzulesen.

MR. ALDERMAN: Mit Erlaubnis des Gerichtshofs glaube ich anzunehmen, daß die Grundlage für den Einspruch des ehrenwerten deutschen Verteidigers in dem Sinne zu verstehen ist, daß nach seiner Theorie Deutschland niemals Pläne für die Invasion Österreichs gemacht hat, und es sei darauf die Schlußfolgerung zu ziehen, daß Deutschland Österreich niemals überfallen hat. Aber vielleicht irrt sich die Geschichte.

Ich bezog mich gerade auf zwei Unterredungen, die der Botschafter der Vereinigten Staaten Bullitt mit den Angeklagten Schacht und Göring im November 1937 hatte.

Hierfür liegt als Beweismaterial Dokument L-151, US-70 vor. Es ist ein Bericht des Botschafters Bullitt, Amerikanischer Botschafter in Paris, an den Amerikanischen Staatssekretär vom 23. November 1937. Und hier bitten wir den Hohen Gerichtshof, davon Kenntnis zu nehmen, daß sich das Dokument bedauerlicherweise nicht im Dokumentenbuch befindet und dem Gerichtshof deshalb nicht vorgelegt werden kann. Es ist in deutscher Übersetzung den Verteidigern zur Verfügung gestellt worden.

Wenn der Hohe Gerichtshof es mir gestattet, so werde ich Ihnen aus dem Originalbeweisstück vorlesen.

Zunächst einen Brief des Gesandten Bullitt an den Staatssekretär vom 23. November 1937, in dem er mitteilt, daß er Warschau besuchte und sich auf dem Wege in Berlin aufhielt und unter anderem Unterredungen mit Schacht und Göring gehabt habe. Von dieser Unterredung mit Schacht verlese ich von Seite 2 des Berichts:

»Schacht erklärte, daß seiner Ansicht nach der beste Weg, mit Hitler Verhandlungen anzufangen, wirtschaftliche und nicht politische Diskussionen wären. Hitler sei nicht im geringsten an wirtschaftlichen Angelegenheiten interessiert. Er betrachte Geld als ›Schmutz‹. Daher war es möglich, Verhandlungen mit ihm auf dem ökonomischen Gebiet zu beginnen, ohne seine leicht erregbaren Abneigungen zu erwecken; und durch eine so begonnene Unterhaltung war es möglich, ihn zu Verhandlungen auf politischem und militärischem Gebiete, in welchen er äußerst interessiert war, zu leiten.

Hitler sei entschlossen, Österreich später Deutschland anzuschließen und wenigstens Autonomie für die Deutschen in Böhmen zu gewinnen. Im Augenblick wäre er, seiner (Schachts) Ansicht nach nicht wesentlich an dem ›polnischen Korridor‹ interessiert; es sei möglich, den Korridor bestehen zu lassen, falls Danzig erlaubt würde, sich Ostpreußen anzuschließen und falls irgendeine Art von Brücke über den Korridor gebaut werden könnte, die Danzig und Ostpreußen mit Deutschland verbinden würde.«

Was die Erklärung des Angeklagten Göring dem Botschafter Bullitt gegenüber betrifft, so möchte ich vom zweiten Memorandum: »Memorandum der Unterhaltung zwischen Botschafter Bullitt und General Göring«, vorlesen, und zwar von der zweiten Seite, etwas unterhalb der Mitte der Seite, gleich nach dem Teil des Satzes, der unterstrichen ist.

»Die einzige Reibungsquelle zwischen Deutschland und Frankreich bestehe in Frankreichs Weigerung, Deutschland gewisse lebensnotwendige, nationale Bedürfnisse befriedigen zu lassen. Falls Frankreich, anstatt mit Deutschland zusammenzuarbeiten, die Politik fortsetzen sollte, Bündnisse in Osteuropa zu schaffen, um Deutschland an der Verwirklichung seiner gerechten Ziele zu verhindern, dann sei es klar, daß es zwischen Frankreich und Deutschland zum Konflikt kommen würde.

Ich fragte Göring, welche Ziele er im Sinne hätte. Er antwortete: »Wir sind entschlossen, dem Deutschen Reiche alle Deutschen einzuverleiben, die zum Reiche gehören, die aber durch die künstlichen Schranken des Versailler Vertrages von der großen Masse der deutschen Rasse getrennt wurden.« Ich fragte Göring, ob er damit meine, daß Deutschland unbedingt entschlossen sei, Österreich ins Reich einzugliedern. Er sagte, daß dies ein unbedingter Entschluß der Deutschen Regierung sei. Die Deutsche Regierung würde in dieser Angelegenheit zu diesem Zeitpunkt nicht drängen, wegen gewisser gegenwärtiger politischer Erwägungen, besonders mit Bezug auf ihr Verhältnis zu Italien; aber Deutschland würde keine andere Lösung der österreichischen Frage, als die der Einverleibung Österreichs in das Deutsche Reich, dulden. Dann gab er eine Erklä rung ab, die weiter ging, als ich sie je in dieser Angelegenheit gehört habe. Er sagte, es würden Pläne vorangetrieben für eine Union von Österreich, Ungarn und der Tschechoslowakei, mit oder ohne einen Habsburger an der Spitze dieser Union. Eine solche Lösung ist absolut unannehmbar für uns, und die Folge eines derartigen Abkommens würde ein sofortiger casus belli sein.«

Göring gebrauchte den lateinischen Ausdruck casus belli. Das ist keine Übersetzung vom Deutschen, in welcher Sprache die Unterhaltung geführt wurde.

»Ich fragte Göring, ob die Deutsche Regierung in ihren Ansichten bezüglich der Deutschen in Böhmen genau so entschlossen sei, wie bezüglich Österreichs. Er erwiderte, es könnte auch nur eine einzige Lösung dieser Frage geben. Die Sudetendeutschen müssen dem Deutschen Reich beitreten, genau wie alle anderen Deutschen, die am Rande des Reiches wohnen.«

Dies, Hoher Gerichtshof, sind amtliche Berichte eines akkreditierten Vertreters der Vereinigten Staaten im regulären Geschäftsgang. Sie tragen als Berichte eines verantwortlichen Beamten an seine eigene Regierung über zeitgenössische Unterredungen und Ereignisse eine Garantie der Wahrheit in sich.

Mein nächster Gegenstand sind Druck und Drohungen, die weitere Konzessionen seitens Österreichs zur Folge hatten; das Zusammentreffen in Berchtesgaden am 12. Februar 1938.

Wie ich vorher ausgeführt habe, hatte die österreichische Regierung unter großen Schwierigkeiten, die ihr von ihrem Nachbarn bereitet wurden, zu leiden. Wirtschaftlicher Druck, einschließlich der Kürzung des wichtigen Fremdenverkehrs, wurde ausgeübt. Außerdem wurde, wie ihn der Angeklagte von Papen bezeichnete, »ein langsam verstärkter psychologischer Druck ausgeübt«. Kundgebungen, Anschläge und Verschwörungen mehrten sich. Forderungen wurden von Hauptmann Leopold gestellt, und die Anerkennung der Nazis wurde durch den Angeklagten Seyß- Inquart, dem neuen Mitglied der österreichischen Regierung, befürwortet. In dieser Lage entschied sich Kanzler Schuschnigg, Hitler in Berchtesgaden zu besuchen. Der amtliche Bericht dieser Konferenz ist in ruhigem Tone gehalten. Ich bitte den Gerichtshof, ihn als erwiesen zu betrachten. Es ist die Urkunde 2461-PS, der amtliche deutsche Bericht über die Zusammenkunft Hitler-Schuschnigg auf dem Obersalzberg vom 12. Februar 1938, so wie er den »Dokumenten der deutschen Politik«, Band 6, Teil 1, Seite 124, Nummer 21a entnommen ist. Der Bericht sagt, daß die unoffizielle Zusammenkunft vom beiderseitigen Wunsch bedingt war, durch persönliche Aussprache die Frage der Beziehungen zwischen dem Deutschen Reich und Österreich zu klären. Der Bericht nennt als Anwesende Schuschnigg und seinen Außenminister Schmidt, Hitler und seinen Außenminister Ribbentrop, sowie den Angeklagten von Papen. Der Bericht schließt mit dem verheißungsvollen Satz, und ich zitiere:

»Beide Staatsmänner sind der Überzeugung, daß die von ihnen beschlossenen Maßnahmen zugleich ein wirksamer Beitrag zur friedlichen Entwicklung der europäischen Lage sind.«

Ein ähnlicher Bericht wurde von der österreichischen Regierung ausgegeben. Tatsächlich, und ich glaube, es ist in der Geschichte wohl bekannt, war diese Konferenz sehr ungewöhnlich und sehr barsch. Große Zugeständnisse wurden von der Deutschen Regierung von Österreich erlangt.

Die Hauptzugeständnisse sind im amtlichen österreichischen Bericht enthalten und bestanden in der Veränderung des Kabinetts und in der allgemeinen politischen Amnestie vom 16. Februar 1938. Dieser Bericht, den »Dokumenten der deutschen Politik«, Band 6, Seite 125, Nummer 21 b entnommen, ist in unserer Urkunde 2464-PS übersetzt. Ich bitte den Gerichtshof, ihn zur amtlichen Kenntnis zu nehmen. Dieser Bericht zeigt die Umänderungen des österreichischen Kabinetts an, bezeichnenderweise einschließlich der Ernennung des Angeklagten Seyß-Inquart zum Sicherheits- und Innenminister, in welcher Stellung er die Kontrolle über die Polizei innehatte. Außerdem wurde eine allgemeine politische Amnestie für Nazis verkündet, die wegen begangener Verbrechen verurteilt waren. Zwei Tage später wurde ein weiteres Zugeständnis veröffentlicht. Ich bitte den Gerichtshof, unser Dokument 2469-PS als erwiesen zu betrachten, eine Übersetzung der amtlichen deutschen und österreichischen Berichte über die sogenannte Gleichberechtigung der österreichischen Nationalsozialisten in Österreich vom 18. Februar 1938, »Dokumente der deutschen Politik«, Band 6, Teil 1, Seite 128, Nummer 21 d. Dieser Bericht sagte, daß gemäß der Berchtesgadener Konferenz die österreichischen Nationalsozialisten in der Vaterländischen Front, der einzigen gesetzlichen politischen Partei Österreichs, aufgenommen würden.

VORSITZENDER: Wollen Sie uns bitte sagen, welche Nummer diese zwei Beweisstücke tragen?

MR. ALDERMAN: Ich bitte um Entschuldigung; Dokument 2469-PS...

VORSITZENDER: Wir haben dieses Dokument noch nicht gehabt. Wir haben 2461-PS; welche Beweisstücknummer ist dies?

MR. ALDERMAN: Ich habe es noch nicht vorgelegt. Ich habe nur gebeten, es amtlich als bewiesen anzusehen, als einen amtlichen Bericht.

VORSITZENDER: Sie geben ihm keine Beweisstücknummer?

MR. ALDERMAN: Nein.

VORSITZENDER: Auch nicht 2469?

MR. ALDERMAN: Nein. Tatsächlich wurde großer Druck auf Schuschnigg in Berchtesgaden ausgeübt. Die Tatsache, daß Druck, militärischer Druck, einschließlich der Drohung, Militär zu verwenden, ausgeübt wurde, kann durch erbeutete deutsche Dokumente ausreichend bewiesen werden. Ich besitze Dokument 1544-PS, ein erbeutetes deutsches Dokument, welches ich als US-71 dem Gerichtshof vorlege. Dieses Dokument besteht aus den eigenen Notizen des Angeklagten von Papen über sein letztes Zusammentreffen mit Schuschnigg am 26. Februar 1938. Ich zitiere die letzten zwei Abschnitte dieser Notizen:

»Ich brachte dann das Gespräch auf die weit verbreitete Meinung, daß er in Berchtesgaden unter ›brutalem Druck‹ gehandelt habe. Ich sei doch selbst zugegen gewesen und habe nur feststellen können, daß er immer und zu jeder Zeit die völlige Freiheit der Entschließung gehabt habe. Der Bundeskanzler meinte dazu, er habe tatsächlich unter einem starken seelischen Druck gestanden, das könne er nicht leugnen. Er habe über das Gespräch unter vier Augen eine Aufzeichnung gemacht, die das bestätige. Ich erinnerte ihn dann daran, daß er trotz dieses Gespräches sich nicht in der Lage gesehen hätte, irgendwelche Konzessionen zu machen und fragte ihn, ob er denn ohne Druck bereit gewesen sei, die am späten Abend zugestandenen Konzessionen einzuräu men. Er antwortete: ›Offen gestanden: nein!‹«

Und dann sagte von Papen:

»Es scheint mir wichtig, das festzuhalten. Ich bat den Kanzler zum Abschied, sich nicht der Täuschung hinzugeben, daß Österreich seine Stellung jemals mit Hilfe außerdeutscher, europäischer Kombinationen aufrechterhalten könne. Über diese Frage werde nur im Rahmen der Interessen des deutschen Volkes entschieden werden. Er versicherte, daß dies auch seine Überzeugung sei und daß er ihr Rechnung tragen würde.«

Auf diese Weise und durch die Worte von Papens haben wir Schuschniggs zeitgenössische Feststellung Papen gegenüber, worin er von dem Druck spricht, der auf ihn ausgeübt wurde, so wie sie von dem Angeklagten von Papen in einem ursprünglichen, zeitgenössischen Eintrag festgehalten wurde. Aus diplomatischen Gründen täuschte von Papen, der in Berchtesgaden zugegen war, vor, daß kein Druck angewandt wurde.

Doch der Angeklagte General Jodl, der die laufenden Ereignisse in seinem Notizbuch niederlegte, war viel aufrichtiger. Wir sind in der glücklichen Lage, das eigenhändig geschriebene Tagebuch General Jodls zu besitzen, leider in deutscher Schrift, die ich nicht lesen kann. Es ist unser Dokument 1780-PS, und ich lege es als Beweisstück US-72 dem Gerichtshof vor. Ich darf noch sagen, daß General Jodl in Verhören zugegeben hat, daß es wirklich sein Tagebuch in seiner eigenen Handschrift sei. Dieses Tagebuch offenbart nicht nur den Druck, der in Berchtesgaden ausgeübt wurde, sondern auch die Tatsache, daß während der folgenden Tage der Angeklagte Keitel und Admiral Canaris einen Plan zur Vortäuschung militärischen Druckes ausarbeiteten, um Miklas, den Präsidenten von Österreich, zur Ratifizierung der Vereinbarung zu zwingen. Es begann mit Schuschnigg in Berchtesgaden. Es mag erwähnt werden, daß die Zustimmung des Präsidenten Miklas zur Ratifizierung der Berchtesgadener Vereinbarung nötig war, insofern als die Ernennung Seyß-Inquarts zum Innen- und Sicherheitsminister in Frage kam. Und darum hielten die Nazi-Verschwörer den militärischen Druck, verbunden mit Einfallsdrohungen, für einige Tage nach der Berchtesgadener Konferenz aufrecht, um die gewünschte Wirkung auf Präsident Miklas auszuüben. Ich zitiere aus General Jodls Tagebuch die Eintragungen vom 11., 13. und 14. Februar 1938. Die Eintragungen vom 11. Februar:

»Am Abend, sowie am 12. Februar General K (Keitel) mit General von Reichenau und Sperrle auf dem Obersalzberg. Schuschnigg mit G. Schmidt werden unter schwersten politischen und militärischen Druck gesetzt. Um 23.00 Uhr unterschreibt Sch. das Protokoll.«

13. Februar:

»Nachm. ruft General K (Keitel) Admiral C. (Canaris) und mich in die Wohnung, um auf Befehl des Führers den militärischen Druck durch Vorspiegelung militärischer Maßnahmen noch bis zum 15. aufrechtzuhalten. Vorschläge für diese Täuschungsaktion werden aufgesetzt und telephonisch an den Führer zur Genehmigung gegeben.«

14. Februar:

»Um 2.40 Uhr trifft Zustimmung des Führers ein. Canaris hat sich zur Abwehrstelle VII nach München begeben und leitet die einzelnen Maßnahmen ein. Die Wirkung ist rasch und kräftig. In Österreich entsteht der Eindruck ernster militärischer Vorbereitung in Deutschland.«

Die Vorschläge dieser Täuschungsmanöver, so wie sie von dem Angeklagten Jodl berichtet sind, sind im Dokument 1775-PS, einem erbeuteten deutschen Dokument, dargelegt, und ich lege es als Beweisstück US-73 dem Gerichtshof vor. Die Vorschläge sind von dem Angeklagten Keitel unterschrieben. Unter seiner Unterschrift ist eine Notiz, daß der Führer diese Vorschläge gebilligt hat. Im Originaldokument ist diese Notiz mit Bleistift handgeschrieben. Die Gerüchte, die Keitel für die Einschüchterung Österreichs vorgeschlagen hatte, sind eine sehr interessante Lektüre. Ich zitiere die ersten Abschnitte des vorgeschlagenen Befehls:

»1. Keine tatsächlichen Bereitschaftsmaßnahmen in Heer und Luftwaffe durchführen. Keine Truppenverschiebungen und Bewegungen.

2. Falsche, aber glaubwürdige Nachrichten lancieren, die auf militärische Vorbereitung gegen Österreich schließen lassen,

a) durch V-Männer in Österreich,

b) durch unser Zollpersonal an der Grenze,

c) durch Reiseagenten.

3. Solche Nachrichten können sein:

a) Im Bereich des VII. AK. (Armeekorps) soll Urlaubssperre verhängt sein.

b) In München, Augsburg und Regensburg wird Eisenbahnleermaterial zusammengezogen.

c) Der Militärattaché in Wien, Generalleutnant Muff, ist zu Besprechungen nach Berlin berufen worden. (Trifft tatsächlich zu.)«

Das erinnert mich an einen Rechtsanwalt in meiner Heimatstadt, der eine Angelegenheit ausführlich auseinanderzusetzen pflegte und dann mit der Feststellung endete: nebenbei gesagt, ist es auch wahr.

»d) Die Grenzpolizeistellen an der österreichischen Grenze haben Verstärkungspersonal eingezogen.

e) Zollbeamte berichten von bevorstehenden Übungen der Gebirgsbrigade in der Nähe von Freilassing, Reichenhall und Berchtesgaden.«

Das ganze Programm der Einschüchterung und der Gerüchte war wirksam, denn zu gegebener Zeit, wie wir bereits aus den erwähnten Kommuniqués ersehen hatten, bestätigte Präsident Miklas die Berchtesgadener Vereinbarung. Das warf den Schatten eines nationalsozialistischen Österreich voraus und den Schatten der Ereignisse, die mit dem tatsächlichen deutschen Einmarsch am 12. März 1938 ihren Höhepunkt erreichten.