[Pause von 10 Minuten.]
[Lichtbilder werden im Gerichtssaal auf der Leinwand gezeigt.]
[Bild auf der Leinwand.]
MAJOR WALSH: Das erste Bild ist auf Seite 27 der Photographien in Dokument 1061-PS zu finden. Es hat den Titel »Vernichtung eines Häuserblocks«. Der Gerichtshof wird sich der Teile der Fernschreibenachrichten erinnern, die sich auf die Brandlegung bezogen, um die Juden aus den Häusern zu treiben. Dieses Bild, das der Urkunde entnommen ist, zeigt solch eine Szene.
[Bild auf der Leinwand.]
Dieses Bild mit der Überschrift: »Ausräucherung der Juden und Banditen« ist von Seite 21 der im Beweisstück enthaltenen Bilder. Auszüge aus den Fernschreibenachrichten, die in das Protokoll verlesen wurden, sprechen von der Rauchanwendung als einem Mittel, die Juden aus ihren Verstecken herauszutreiben.
[Bild auf der Leinwand.]
Dieses Bild, »Bekämpfung eines Widerstandsnestes«, ist von Seite 36 der Photographien des Beweisstücks. Es zeigt eine Explosion, die offenbar bei der Zerstörung eines dieser Gebäude stattfand. Der Gerichtshof wird sich erinnern, daß die Fernschreibenachricht vom 7. Mai 1943 besagte, daß die Sprengung von Häusern langwierig ist und eine Riesenmenge Sprengstoff erfordert. Derselbe Bericht besagte, daß die beste Methode zur Vernichtung der Juden die Anlegung von Bränden ist.
[Bild auf der Leinwand.]
Dieses Bild stammt von Seite 36 der Photographien. Ich möchte den Gerichtshof besonders auf einen Mann in der Luft aufmerksam machen, ungefähr in der Mitte zwischen dem Zentrum und der oberen rechten Ecke des Bildes. Er ist von einem der oberen Stockwerke des brennenden Hauses heruntergesprungen. Wenn der Gerichtshof eine nähere Untersuchung der Original-Photographie vornehmen will, wird er noch andere Personen in den Fenstern der oberen Stockwerke erkennen, die anscheinend im Begriff sind, ihm zu folgen. Die Fernschreibenachricht vom 22. April betont, daß ganze Familien aus den brennenden Häusern heraussprangen und sofort vernichtet wurden.
[Bild auf der Leinwand.]
Dieses Bild »Der Führer der Groß-Aktion« ist von Seite 39 der Photographien. Der von den Nazis eingesetzte Führer dieser Aktion war SS-Generalmajor Stroop, der wahrscheinlich im Mittelpunkt dieses Bildes steht. Ich kann nicht umhin, an dieser Stelle auf die lächelnden Gesichter dieser Gruppe inmitten der Gewalttätigkeit und Vernichtung hinzuweisen.
VORSITZENDER: Verlassen Sie jetzt dieses Dokument?
MAJOR WALSH: Ja.
VORSITZENDER: Wollen Sie dem Gerichtshof bitte mitteilen, wo dieses Dokument gefunden wurde?
MAJOR WALSH: Das Dokument wurde erbeutet. Seine Geschichte weiß ich nicht, aber ich werde seine Geschichte und Herkunft dem Gerichtshof gern zu Beginn der Nachmittagssitzung vortragen.
VORSITZENDER: Der Gerichtshof möchte gern wissen, wo es erbeutet wurde, und an wen es gerichtet war.
MAJOR WALSH: Es fällt mir jetzt ein. Ich glaube, daß es sich aus dem Dokument selbst ergibt. Die Fernschreibenachrichten, die in diesem Beweisstück enthalten sind, waren alle an den höheren SS- und Polizeiführer, SS-Obergruppenführer und Polizeigeneral Krüger oder seinen Vertreter gerichtet.
Es war vielleicht nicht immer notwendig oder wünschenswert, die Juden erst in Ghettos zu bringen, um sie zu vernichten. In den baltischen Staaten wurde ein kürzerer Weg eingeschlagen. Ich weise auf Dokument L-180 hin und lege es jetzt als Beweisstück US-276 vor. Es ist ein Bericht des SS-Brigadeführers Stahlecker an Himmler vom 15. Oktober 1941, mit der Überschrift: »Einsatzgruppe A.« Das Dokument wurde in Himmlers Privatarchiv gefunden. Er meldete, daß 135567 Personen, beinahe alles Juden, im Einklang mit den grundlegenden Befehlen, welche die vollständige Vernichtung der Juden anordneten, ermordet wurden. Dieses umfangreiche Dokument gibt mir Material für die folgende Erklärung desselben SS-Brigadeführers. Ich lese unten von Seite 6 der Übersetzung den zweiten Satz des letzten Absatzes:
»Es war überraschenderweise zunächst nicht einfach, dort ein Judenpogrom größeren Ausmaßes in Gang zu setzen. Dem Führer der oben bereits erwähnten Partisanengruppe, Klimatis, der hierbei in erster Linie herangezogen wurde, gelang es, auf Grund der ihm von dem in Kauen eingesetzten kleinen Vorkommando gegebenen Hinweise ein Pogrom einzuleiten, ohne daß nach außen irgendein deutscher Auftrag oder eine deutsche Anregung erkennbar wurde. Im Verlaufe des ersten Pogroms in der Nacht vom 25. zum 26. Juni wurden über 1500 Juden von den litauischen Partisanen beseitigt, mehrere Synagogen angezündet oder anderweitig zerstört und ein jüdisches Wohnviertel mit rund 60 Häusern niedergebrannt. In den folgenden Nächten wurden in derselben Weise 2300 Juden unschädlich gemacht.«
Vom letzten Teil des Absatzes 3, Seite 7, lese ich:
»Es gelang zwar, auch in Riga durch entsprechende Einwirkung auf die lettische Hilfspolizei ein Judenpogrom in Gang zu setzen, in dessen Verlauf sämtliche Synagogen zerstört und etwa 400 Juden getötet wurden.«
Die Erfindungsgabe der Nazis erreichte einen neuen Höhepunkt mit der Konstruktion und dem Betrieb von Gaswagen als Mittel für die Massenvernichtung von Juden. Eine vollständige Beschreibung dieser Schreckens- und Todeswagen und ihrer Verwendung finden wir in einem erbeuteten geheimen Dokument vom 16. Mai 1942, das an SS-Obersturmbannführer Rauff, Berlin, Prinz-Albrecht-Straße 8, von SS-Untersturmführer Dr. Becker gerichtet war.
Ich unterbreite dieses Dokument 501-PS als Beweisstück US-288. Ich zitiere:
»Die Überholung der Wagen bei der Gruppe D und C ist beendet. Während die Wagen der ersten Serie auch bei nicht allzu schlechter Wetterlage eingesetzt werden können, liegen die Wagen der zweiten Serie (Saurer) bei Regenwetter vollkommen fest. Wenn es zum Beispiel nur eine halbe Stunde geregnet hat, kann der Wagen nicht eingesetzt werden, weil er glatt wegrutscht. Benutzbar ist er nur bei ganz trockenem Wetter. Es tritt nun die Frage auf, ob man den Wagen nur am Ort der Exekution im Stand benutzen kann. Erstens muß der Wagen an diesen Ort gebracht werden, was nur bei guter Wetterlage möglich ist. Der Ort der Exekution befindet sich aber meistens 10-15 km abseits der Verkehrswege und ist durch seine Lage schon schwer zugänglich, bei feuchtem oder nassem Wetter überhaupt nicht. Fährt oder führt man die zu Exekutierenden an diesen Ort, so merken sie sofort, was los ist und werden unruhig, was nach Möglichkeit vermieden werden soll. Es bleibt nur der eine Weg übrig, sie am Sammelorte einzuladen und dann hinauszufahren.
Die Wagen der Gruppe D habe ich als Wohnwagen tarnen lassen, indem ich an den kleinen Wagen auf jeder Seite einen, an den großen Wagen auf jeder Seite zwei Fensterläden anbringen ließ, wie man sie oft an den Bauernhäusern auf dem Lande sieht. Die Wagen waren so bekannt geworden, daß nicht nur die Behörden, sondern auch die Zivilbevölkerung den Wagen als »Todeswagen« bezeichneten, sobald eines dieser Fahrzeuge auftauchte. Nach meiner Meinung kann er auch getarnt nicht auf die Dauer verheimlicht werden.«
Und dann der vierte Absatz auf dieser Seite:
»Durch das unebene Gelände und die kaum zu beschreibenden Wege- und Straßenverhältnisse lockern sich im Laufe der Zeit die Abdichtungen und Nietstellen. Ich wurde gefragt, ob in solchen Fällen der Wagen zur Reparatur nach Berlin überführt werden soll. Eine Überführung nach Berlin käme viel zu teuer und würde zu viel Betriebsstoff erfordern. Um diese Ausgaben zu sparen, gab ich die Anordnung, kleinere undichte Stellen selbst zu löten und, wenn das nicht mehr zu machen wäre, sofort Berlin durch Funk zu benachrichtigen, daß der Wagen Pol. Nr.... ausgefallen sei. Außerdem ordnete ich an, bei den Vergasungen alle Männer vom Wagen möglichst fernzuhalten, damit sie durch eventuell ausströmende Gase gesundheitlich nicht geschädigt werden. Bei dieser Gelegenheit möchte ich auf folgendes aufmerksam machen: Verschiedene Kommandos lassen nach der Vergasung durch die eigenen Männer ausladen. Die Kommandeure der betreffenden S.K. habe ich darauf aufmerksam gemacht, welch ungeheure seelische und gesundheitliche Schäden diese Arbeit auf die Männer, wenn auch nicht sofort, so doch später haben kann. Die Männer beklagten sich bei mir über Kopfschmerzen, die nach jeder Ausladung auftreten. Trotzdem will man von dieser Anordnung nicht abgehen, weil man befürchtet, daß die für die Arbeit herangezogenen Häftlinge einen günstigen Augenblick zur Flucht benutzen könnten. Um die Männer vor diesen Schäden zu bewahren, bitte ich, dementsprechende Anordnungen heraus zugeben.
Die Vergasung wird durchweg nicht richtig vorgenommen. Um die Aktion möglichst schnell zu beenden, geben die Fahrer durchweg Vollgas. Durch diese Maßnahme erleiden die zu Exekutierenden den Erstickungstod und nicht, wie vorgesehen, den Einschläferungstod. Meine Anleitungen haben nun ergeben, daß bei richtiger Einstellung der Hebel der Tod schneller eintritt und die Häftlinge friedlich einschlafen. Verzerrte Gesichter und Ausscheidungen, wie sie seither gesehen wurden, konnten nicht mehr bemerkt werden.
Im Laufe des heutigen Tages erfolgt meine Weiterreise nach der Gruppe B, wo mich weitere Nachrichten erreichen können.«
Unterschrift: »Dr. Becker, SS Untersturmführer.«
Auf Seite 3 des Dokuments 501-PS finden wir einen vom Hauptsturmführer Trühess unterzeichneten Brief betreffs S-Wagen, gerichtet an das Reichssicherheitshauptamt Berlin II D 3 A, als »Geheime Reichssache« gekennzeichnet. Dieser Brief zeigt, daß jene Wagen für die Vernichtung von Juden gebraucht wurden. Ich zitiere diese »Geheime Reichssache« mit dem Betreff »S-Wagen«:
»Beim Kommandeur der Sipo und des SD Weißruthenien trifft wöchentlich ein Judentransport ein, der einer Sonderbehandlung zu unterziehen ist.
Die drei dort vorhandenen S-Wagen reichen für diesen Zweck nicht aus! Ich bitte um Zuweisung eines weiteren S-Wagens (5 Tonner). Gleichzeitig wird gebeten, für die vorhandenen drei S-Wagen (2 Diamond, 1 Saurer) noch 20 Abgasschläuche mitzusenden, da die vorhandenen bereits undicht sind.« Unterschrift: »Der Befehlshaber der Sipo und des SD Ostland.«
Nach dem dokumentarischen Beweismaterial könnte der Eindruck entstehen, daß gewisse Meinungsverschiedenheiten zwischen den Vertretern der Deutschen Regierung über die geeigneten Mittel und Methoden, die in Verbindung mit dem Programm der Ausrottung angewandt wurden, bestanden haben. Ein geheimer, an den Angeklagten Rosenberg gerichteter Bericht vom 18. Juni 1943 führt Klage darüber, daß 5000 von der Polizei und SS getötete Juden für Zwangsarbeit hätten verwendet werden sollen, und wirft ihnen vor, daß die Leichen der von ihnen Ermordeten nicht begraben wurden. Ich lege zum Beweis diese Akte, Dokument R-135, Beweisstück US-289, vor.
VORSITZENDER: Ist das in diesen Bänden enthalten, Major Walsh?
MAJOR WALSH: Ich glaube, Herr Vorsitzender, daß es sich in der Sammlung des Dokumentenbuchs unseres Falles befindet; es kommt vor R-124. Ich zitiere ans diesem erwähnten Briefe, der an den Reichsminister für die besetzten Ostgebiete gerichtet ist, den ersten Absatz der Übersetzung:
»Daß die Juden sonderbehandelt werden, bedarf keiner weiteren Erörterung. Daß dabei aber Dinge vorgehen, wie sie in dem Bericht des Generalkommissars vom 1. Juni 1943 vorgetragen werden, erscheint kaum glaubhaft. Was ist dagegen Katyn? Man stelle sich nur einmal vor, solche Vorkommnisse würden auf der Gegenseite bekannt und dort ausgeschlachtet! Wahrscheinlich würde eine solche Propaganda einfach nur deshalb wirkungslos bleiben, weil Hörer und Leser nicht bereit wären, derselben Glauben zu schenken.«
Der letzte Teil von Absatz 3 auf dieser Seite lautet:
»Männer, Frauen und Kinder in Scheunen zu sperren und diese anzuzünden, scheint mir selbst dann keine geeignete Methode der Bandenbekämpfung zu sein, wenn man die Bevölkerung ausrotten will. Diese Methode ist der deutschen Sache nicht würdig und tut unserem Ansehen stärksten Abbruch.«
Der Strafanstaltsverwalter von Minsk, Günther, übte in einem an den Generalkommissar für Weißruthenien gerichteten Brief vom 31. Mal 1943 unter dem Betreff »Judenaktion« verhüllt Kritik. Wenn der Gerichtshof gestattet, möchte ich den gesamten Brief verlesen, der einen Teil des Dokuments R-135 bildet, Seite 5. Betreff: »Judenaktion.«
»Am 13. April 1943 wurde der deutsche ehemalige Zahnarzt Ernst Israel Tischauer und seine Frau Elisa Sara Tischauer, geb. Rosenthal durch den SD... ins Gerichtsgefängnis eingeliefert. Seit dieser Zeit wurden bei den eingelieferten deutschen und russischen Juden die Goldbrücken, Kronen und Plomben ausgezogen, bezie hungsweise ausgebrochen. Dieses geschieht jedesmal 1-2 Stunden vor der betreffenden Aktion. Es wurden seit dem 13. April 1943 516 deutsche und russische Juden erledigt. Nach genauer Feststellung wurden aber nur bei 2 Aktionen die Goldsachen abgenommen, und zwar am 14. April 1943 bei 172 und am 27. April 1943 bei 164 Juden. Ungefähr 50 % der Juden hatten Goldzähne, Brücken oder Plomben. Hauptscharführer Rübe vom SD war jedesmal persönlich zugegen und hat auch die Goldsachen mitgenommen. Vor dem 13. April 1943 ist dies nicht gemacht worden. Gezeichnet: Günther, Strafanstaltsverwalter.«
Dieser Brief wurde an den Angeklagten Rosenberg als Reichsminister für die besetzten Ostgebiete am 1. Juni 1943 weitergeleitet. Ich will nun den Begleitbrief, der ein Teil des Dokuments R-135, Seite 4, ist, verlesen. Er ist an den Reichsminister für die besetzten Ostgebiete, Berlin, über den Reichskommissar für das Ostland, Riga, gerichtet und betrifft: »Judenaktionen im Gefängnis von Minsk«.
»Die beigefügte dienstliche Meldung des Strafanstaltsverwalters vom Gefängnis in Minsk überreiche ich dem Herrn Reichsminister und dem Reichskommissar zur Kenntnis.«
Unterschrift: »Der Generalkommissar in Minsk.«
VORSITZENDER: Bedeutet »betreffende Aktion«, wie im Brief vom 31. Mai 1943 angeführt, »Exekution«?
MAJOR WALSH: Ja, Herr Vorsitzender, wir legen es so aus. Der Gerichtshof wird sich erinnern, daß die Vernichtung von Juden in Gaswagen sehr eng mit dem zweiten Brief über den Transport von Juden, der zu diesem Zweck ankam, zusammenhängt.
VORSITZENDER: Wurde dieses Dokument im Archiv Rosenbergs gefunden?
MAJOR WALSH: Ich wurde dahin unterrichtet, Herr Vorsitzender. Eine weitere Beschwerde befindet sich in einem geheimen Brief an den General der Infanterie Thomas, den Chef des Wirtschaftsrüstungsamts vom 2. Dezember 1941. Es kann daraus die interessante Wahrnehmung entnommen werden, daß der besorgte Schreiber dieses Briefes bemerkt, daß er die Weiterleitung dieses Briefes auf dem Dienstwege nicht wünsche. Ich lege das erbeutete Dokument 3257-PS als Beweisstück vor und zitiere den ersten Absatz. Es ist Beweisstück US-290:
»Zur persönlichen Unterrichtung des Herrn Chefs des Wirtschaftsrüstungsamtes übergebe ich einen Gesamtbericht über die derzeitige Lage im Reichskommissariat Ukraine, in welchem die bisher aufgetretenen Schwierigkeiten und Spannungen, sowie die zu ernsten Besorgnissen Anlaß gebenden Fragen mit vollster Offenheit und unmißverständlicher Deutlichkeit niedergelegt sind.
Ich habe bewußt davon Abstand genommen, einen solchen Bericht auf dem Dienstwege vorzulegen oder ihn anderen interessierten Stellen zur Kenntnis zu bringen, da ich mir keinen Erfolg davon verspreche, vielmehr befürchte, daß die Schwierigkeiten und Spannungen sowie die unterschiedlichen Auffassungen bei der besonderen Art der Verhältnisse sich nur vergrößern würden.«
Und nun Absatz c) auf Seite 1:
»Judenfrage.
Die Ordnung der Judenfrage in der Ukraine war schon deshalb ein schwieriges Problem, weil die Juden in den Städten einen Großteil der Bevölkerung ausmachten. Es handelt sich also – ebenso wie im Generalgouvernement – um ein bevölkerungspolitisches Massenproblem. Viele Städte wiesen einen Judenteil von über 50 % auf. Vor den deutschen Truppen geflohen waren nur die reichen Juden. Das Gros der Judenheit verblieb der deutschen Verwaltung. Für diese komplizierte sich die Frage dadurch, daß diese Juden fast das gesamte Handwerk, sogar einen Teil der Arbeiterschaft der Klein- und Mittel-Industriellen erfüllten, abgesehen vom Handel, der z. T. infolge der direkten oder indirekten Kriegseinwirkung überflüssig geworden war. Die Beseitigung mußte mithin tiefgreifende wirtschaftliche, ja direkt wehrwirtschaftliche Rückwirkungen (Fertigungen für Truppenbedarf) haben.«
Absatz 1 auf Seite 2:
»Die Haltung der jüdischen Bevölkerung war von vornherein ängstlich-willig. Sie suchten alles zu vermeiden, um der deutschen Verwaltung zu mißfallen. Daß sie die deutsche Verwaltung und Armee im Inneren haßten, ist selbstverständlich und kann nicht wunder nehmen. Es ist aber nicht beweisbar, daß die Juden geschlossen oder auch nur in größerem Umfang an Sabotageakten... beteiligt waren. Sicher hat es unter ihnen – genau so wie unter den Ukrainern – einige Terroristen oder Saboteure gegeben. Daß die Juden als solche aber irgendeine Gefahr für die deutsche Wehrmacht darstellen, kann nicht behauptet werden. Mit der Arbeitsleistung der Juden, die selbstverständlich durch kein anderes Gefühl als die Angst angetrieben werden, ist Truppe und deutsche Verwaltung zufrieden gewesen.
Die jüdische Bevölkerung ist im unmittelbaren Anschluß an die Kampfhandlungen zunächst unbehelligt geblieben. Erst Wochen, zum Teil Monate später wurde eine planmäßige Erschießung der Juden durch dazu eigens abgestellte Formationen der Ordnungspolizei durchgeführt. Diese Aktion ging im wesentlichen von Osten nach Westen. Sie erfolgte durchaus öffentlich unter Hinzuziehung ukrainischer Miliz, vielfach leider auch unter freiwilliger Beteiligung von Wehrmachtsangehörigen. Die Art der Durchführung der Aktionen, die sich auf Männer und Greise, Frauen und Kinder jedes Alters erstreckte, war grauenhaft. Die Aktion ist in der Massenhaftigkeit der Einrichtungen so gigantisch wie bisher keine in der Sowjetunion vorgenommene gleichartige Maßnahme. Insgesamt dürften bisher etwa 150000 bis 200000 Juden in dem zum Reichskommissariat gehörigen Teil der Ukraine exekutiert »worden sein«1; bisher wurde auf die wirtschaftlichen Belange keine Rücksicht genommen.
Insgesamt kann gesagt werden, daß die in der Ukraine durchgeführte Art der Lösung der Judenfrage, offenbar von prinzipiell weltanschaulichen Gedankengängen getragen, nachstehende Folgen gehabt hat:
a) Beseitigung eines Teils zum Teil überflüssiger Esser in den Städten,
b) Beseitigung eines Bevölkerungsteils, der uns zweifellos haßte,
c) Beseitigung dringend notwendiger Handwerker, die auch für Wehrmachtsbelange vielfach unentbehrlich waren,
d) Außenpolitisch-propagandistische Folgen, die auf der Hand liegen,
e) Nachteilige Wirkungen auf die jedenfalls mittelbar mit den Exekutionen in Berührung kommende Truppe,
f) Verrohende Wirkung auf die die Exekutionen durchführenden Formationen (Ordnungspolizei).«
Damit der Gerichtshof nicht glaubt, daß die geschilderten Zustände nur im Osten bestanden, möchte ich seine Aufmerksamkeit auf den offiziellen holländischen Regierungsbericht des Kommissars für Rückwanderung lenken, der bezeichnend für die Behandlung der Juden im Westen ist.
Dieses Schriftstück ist eine Schilderung der deutschen Maßnahmen in den Niederlanden gegen die holländischen Juden. Die Erlasse, die antisemitischen Demonstrationen, das Verbrennen von Synagogen, das Ausstoßen von Juden aus dem Wirtschaftsleben ihres Landes, die ihnen auferlegten Nahrungsmitteleinschränkungen, Zwangsarbeit, Haft in Konzentrationslagern, Verschleppung und Tod, – all das folgt derselben Schablone, die im ganzen nazi-besetzten Europa angewendet wurde.
Ich beziehe mich nun auf Dokument 1726-PS, US- 195, das bereits als Beweismaterial vorliegt. Es ist nicht beabsichtigt, dieses Dokument zum Beweis zu verlesen, aber es scheint wichtig, die Aufmerksamkeit des Gerichtshofs auf den Teil des Berichts zu lenken, der sich mit der Verschleppung von holländischen Juden befaßt und auf Seite 5 der Übersetzung zu finden ist. Daraus wird der Gerichtshof entnehmen, daß die Anzahl der für die Deportation in Frage kommenden Volljuden 140000 betrug. Der Gerichtshof wird auch bemerken, daß die Gesamtzahl der. Verschleppten 117000 betrug, eine Zahl, die mehr als 83 % aller niederländischen Juden darstellt. Von diesen wurden dem niederländischen Bericht zufolge 115000 nach Polen zur Zwangsarbeit verschickt; nach ihrer Abfahrt konnte man keine Spur mehr von ihnen finden. Ob Sieg oder Niederlage für Deutschland, der Jude war dem Untergang geweiht. Es war die offen ausgesprochene Absicht des Nazi-Staates, daß, was immer das deutsche Schicksal sein möge, der Jude nicht unter den Überlebenden bleiben sollte.
Ich lege nun Dokument L-53, US-291, vor, das den Stempel »Geheime Reichssache« trägt. Diese Mitteilung stammt vom Kommandeur der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes für den Distrikt Radom, ist an den SS-Hauptsturmführer Thiel gerichtet und betrifft die »Räumung von Gefängnissen«. Ich lese nun den Hauptteil dieser Mitteilung:
»Ich weise zum wiederholten Male darauf hin, daß die Insassenzahl der Gefängnisse der Sicherheitspolizei und des SD nach Möglichkeit niedrig gehalten werden muß. Bei der zur Zeit gegebenen Lage können insbesondere von der Ordnungspolizei zugeführte Verdächtige, soweit keine ernstlichen Verdachtsgründe gegen sie vorliegen, nur noch abgekürzt formularmäßig vorgenommen werden. Sie sind alsdann auf dem schnellsten Wege einem KZ zuzuführen, falls nicht ein Standgerichtsverfahren erforderlich wird oder eine Entlassung in Frage kommt. Mit Entlassungen bitte ich sehr zurückhaltend »zu sein.
Soweit es die Frontlage erforderlich macht, sind rechtzeitige Vorkehrungen für eine Totalräumung der Gefängnisse zu treffen. Bei überraschender Entwicklung der Lage, die einen Abtransport der Häftlinge unmöglich macht, sind die Gefängnisinsassen zu liquidieren, wobei die Erschossenen nach Möglichkeit beseitigt werden müssen (Verbrennen, Sprengung der Gebäude u. ä.). Gleichermaßen ist eintretendenfalls mit den noch in der Rüstungsindustrie oder an anderen Stellen beschäftigten Juden zu verfahren.
Unter allen Umständen muß vermieden werden, daß Gefängnisinsassen oder Juden vom Gegner, sei es WB oder Rote Armee, befreit werden beziehungsweise ihnen lebend in die Hände fallen.«
VORSITZENDER: Was ist der WB?
MAJOR WALSH: Ich habe über den WB bei verschiedenen Quellen Erkundigungen eingezogen, Herr Vorsitzender, habe aber keine Erklärung oder Feststellung gefunden. Ich kann vielleicht vor der Nachmittagssitzung dem Gerichtshof Aufklärung geben. Vorläufig ist es mir noch nicht gelungen, es in Erfahrung zu bringen.
VORSITZENDER: Wo wurde dieses Dokument gefunden?
MAJOR WALSH: Es ist ein erbeutetes Dokument, Herr Vorsitzender.
VORSITZENDER: Sagten Sie, daß es sich auf Kriegsgefangene bezieht?
MAJOR WALSH: Nein, Herr Vorsitzender; aber selbstverständlich sind Kriegsgefangene ebenso wie alle Juden davon betroffen worden. Ich werde trachten, die Geschichte des Dokuments zu ermitteln und zur Kenntnis des Gerichtshofs zu bringen.
VORSITZENDER: Gut. Sagten Sie uns, was die Sipo ist?
MAJOR WALSH: Ja, Herr Vorsitzender. Ich sagte dem Gerichtshof, daß dies die Sicherheitspolizei ist.
Hoher Gerichtshof! Diese Darstellung wäre ohne Erwähnung der Konzentrationslager unvollständig, soweit sie mit den Hunderttausenden, ja Millionen von Juden zusammenhängen, die durch Massenerschießungen, Gas, Gift, Aushungern und auf andere Weise starben. Das Thema der Konzentrationslager und aller ihrer Schrecken wurde vor dem Gerichtshof nicht allein in dem Film, sondern auch gestern in der vorzüglichen Darstellung von Herrn Dodd behandelt; wir wollen heute von Konzentrationslagern nur sprechen, soweit sie bei der Vernichtung des jüdischen Volkes eine Rolle spielten. So wurden z.B. im Juli 1944 im Lager Auschwitz täglich 12000 Juden getötet. Dies ergibt sich aus Dokument L-161, US-292. Dokument L-161 ist ein offizieller polnischer Bericht über das Konzentrationslager Auschwitz. Es ist vom 31. Mai 1945 datiert; ich habe einen kurzen Auszug aus diesem Bericht entnommen, der auf dem Original angezeichnet ist...
VORSITZENDER: Ich glaube, Sie haben sich geirrt. Es ist nicht ein polnischer, sondern ein britischer Bericht.
MAJOR WALSH: Soviel ich weiß, Herr Vorsitzender, wurde er ursprünglich von der Polnischen Regierung zusammengestellt und vielleicht von London herausgegeben.
VORSITZENDER: Ich verstehe, sehr gut.
MAJOR WALSH: Ich zitiere:
»Im Juli 1944 wurden täglich 12000 ungarische Juden liquidiert; da das Krematorium solche Massen nicht bewältigen konnte, wurden viele Leichen in große Gräben geworfen und mit ungelöschtem Kalk bedeckt.«
Ich lege nun Dokument 3311-PS, US-293, als Beweismaterial vor. Dies ist ein Bericht der Kommission der Polnischen Regierung für die Untersuchung deutscher Verbrechen in Polen. Dieses Dokument beschreibt das Konzentrationslager in Treblinka; von Seite 1, Abschnitt 3 bis 4, lese ich folgendes:
»Im März 1942 begannen die Deutschen ein anderes Lager, ›Treblinka B‹ in der Nachbarschaft von ›Treblinka A‹, zu errichten; es sollte ein Marterplatz für Juden werden.
Die Errichtung dieses Lagers stand in engem Zusammenhang mit den deutschen Plänen, die jüdische Bevölkerung in Polen völlig auszurotten; dies wiederum machte die Errichtung einer Maschinerie notwendig, durch welche polnische Juden in großen Mengen getötet werden konnten. Gegen Ende April 1942 waren die ersten drei Kammern fertiggestellt, in denen die allgemeinen Massenmorde durch Dampf vollzogen werden sollten. Etwas später wurde das wirkliche Toten-Haus fertiggestellt, welches 10 Todeskammern enthält. Es wurde im Frühherbst 1942 für Massenmorde eröffnet.«
Auf Seite 3 dieses Berichts, beginnend mit dem zweiten Abschnitt, beschreibt die polnische Kommission in anschaulicher Weise das Vernichtungsverfahren innerhalb des Lagers:
»Die Durchschnittsanzahl der Juden, die im Sommer 1942 im Lager behandelt wurden, betrug ungefähr 2 Eisenbahnzüge täglich. Es gab jedoch Tage von viel größerer Leistungsfähigkeit. Vom Herbst 1942 ab ging diese Zahl herunter.
Nach der Ausladung auf dem Nebengeleis wurden alle Opfer auf einem Platz zusammengetrieben und Männer von Frauen und Kindern getrennt. In den ersten Tagen des Bestehens des Lagers machte man die Opfer glauben, daß sie nach einem kurzen Aufenthalt im Lager, der zum Baden und zur Desinfektion nötig wäre, weiter östlich zur Arbeit gebracht würden. Derartige Erklärungen wurden von SS-Männern gegeben, die beim Ausladen der Transporte halfen. Weitere Erklärungen konnten sie in Bekanntmachungen, die an den Wänden der Baracken angeschlagen waren, lesen. Später, als mehr Transporte bearbeitet werden mußten, ließen die Deutschen alle Vorwände fallen und versuchten nur, das Verfahren zu beschleunigen.
Alle Opfer mußten ihre Kleidungsstücke und Schuhe, die später gesammelt wurden, ausziehen. Dann wurden alle Opfer, zuerst die Frauen und Kinder, in die Totenkammern getrieben. Diejenigen, die zu langsam oder zu schwach waren, um sich schnell zu bewegen, wurden mit Gewehrkolben, durch Peitschen und durch Schläge, häufig von Sauer selbst, angetrieben. Viele glitten aus und fielen; die nächsten Opfer drückten nach vom und fielen über sie. Kleine Kinder wurden einfach hineingeworfen. Nachdem die Kammern bis zu ihrer Fassungskraft vollgestopft waren, wurden sie hermetisch geschlossen und Dampf eingelassen. In wenigen Minuten war alles vorüber. Die jüdischen Knechte mußten die Körper von der Plattform entfernen und in Massengräbern vergraben.
Als neue Transporte ankamen, wuchs der Friedhof nach und nach und dehnte sich in östlicher Richtung aus. Nach eingegangenen Berichten kann angenommen werden, daß mehrere hunderttausend Juden in Treblinka vernichtet wurden.«
Ich lege nunmehr ein als L-22, US-294, gekennzeichnetes Dokument zum Beweis vor. Es ist ein amtlicher Bericht der Regierung der Vereinigten Staaten, der von der Kanzlei des Präsidenten der Vereinigten Staaten, Abteilung Kriegsflüchtlinge, über die deutschen Lager in Auschwitz und Birkenau im Jahre 1944 herausgegeben wurde. Auf Seite 33 dieses Berichts ist die Zahl der Juden, die in dem Zeitraum von zwei Jahren, von April 1942 bis April 1944, in Birkenau vergast wurden, angegeben. Es wurde mir versichert, daß die Zahl, die in diesem Bericht abgedruckt ist, kein Druckfehler sei. Die Zahl, die dort erscheint, ist 1765000.
Ich möchte mich nun der deutschen Buchführung und Statistik zuwenden, um die Vernichtung der Juden in Polen zu beleuchten. Ich wende mich wieder dem Tagebuch von Hans Frank zu, das bereits als Dokument 2233-PS, US-281, vorliegt. Ich lese kurz vom Beginn des vierten Abschnitts auf Seite 1:
»Die Juden sind auch für uns außergewöhnlich schädliche Fresser. Wir haben im Generalgouvernement schätzungsweise 2500000.«
VORSITZENDER: Major Walsh, Sie haben das bereits selbst vorgelesen.
MAJOR WALSH: Ja, das stimmt. Ich möchte hierauf nochmals zurückgreifen, um andere Zahlen damit zu vergleichen.
VORSITZENDER: Gut.
MAJOR WALSH: »...vielleicht mit den jüdischen Versippten und dem, was alles daran hängt, jetzt 3500000 Juden.«
Hoher Gerichtshof! Diese Zahl wurde am 16. Dezember 1941 genannt. Ich wende mich nun dem 25. Januar 1944 zu, also drei Jahre und einen Monat später, und beziehe mich auf einen anderen Auszug aus dem Tagebuch Franks, Dokument 2233-PS, ungebundener Band US-295. Dieser Band umfaßt den Zeitabschnitt vom 1. Januar 1944 bis zum 28. Februar 1944; auf Seite 5 des Originals heißt es: »Juden haben wir im Generalgouvernement zur Zeit vielleicht noch 100000.«
In dieser Zeitspanne von drei Jahren wurden also nach dem Bericht des damaligen Generalgouverneurs für das besetzte Polen zwischen 2400000 und 3400000 Juden vernichtet.
Die Anklagebehörde könnte dem Gerichtshof Unmengen von Beweismaterial über die Gesamtzahl der Juden, die durch die Hand der Nazis starben, vorlegen; doch glaube ich, daß zusätzliches Beweismaterial an der Schuld dieser Angeklagten nichts ändern würde.
Ich möchte jedoch ein Dokument vorlegen, eine Erklärung über den Tod von 4000000 Juden in Lagern und den Tod von 2000000 Juden durch die Hand der Staatspolizei im Osten, also eine Gesamtzahl von 6000000 Juden, Dokument 2738-PS, US-296. Diese Erklärung geht auf Adolf Eichmann, den Chef der Judenabteilung in der Gestapo, zurück, und von ihm rühren auch die zitierten Zahlen her. Die Erklärung selbst ist von Dr. Wilhelm Höttl, dem stellvertretenden Gruppenleiter des Auslandsamts des SD, des Amtes VI des RSHA, abgegeben. Dr. Wilhelm Höttl machte die folgende Aussage in Form einer eidesstattlichen Erklärung, und ich zitiere von Seite 2:
»In den verschiedenen Vernichtungslagern seien etwa vier Millionen Juden getötet worden, während weitere zwei Millionen auf andere Weise den Tod fanden, wobei der Großteil davon durch die Einsatzkommandos der Sicherheitspolizei während des Feldzuges gegen Rußland durch Erschießen getötet wurde.«
Darf ich zum Schluß betonen, daß die erbeuteten Dokumente, die als Beweismaterial vorliegen, fast ausnahmslos von den amtlichen Quellen der Nazi- Partei stammen.
VORSITZENDER: Sie haben nur diese eine Erklärung vorgelesen; woher aber erhielt die Person, die diese eidesstattliche Erklärung abgab, ihre Information?
MAJOR WALSH: Ich will das gerne nachtragen. Ich habe erklärt, daß Eichmann die Nachrichtenquelle für Dr. Wilhelm Höttl, einen seiner Mitarbeiter, war. Auf Seite 1 heißt es:
»Eichmann war zu diesem Zeitpunkte nach meinem Wissen Abteilungsleiter im Amte IV (Gestapo) des Reichssicherheitshauptamtes und darüber hinaus von Himmler beauftragt, in allen europäischen Ländern die Juden zu erfassen und nach Deutschland zu transportieren. Eichmann stand damals stark unter dem Eindruck des in diesen Tagen erfolgten Kriegsaustrittes Rumäniens. Deswegen war er auch zu mir gekommen, um sich über die militärische Lage zu informieren, die ich täglich vom ungarischen... Kriegsministerium und dem Befehlshaber der Waffen-SS in Ungarn bekam. Er gab seiner Überzeugung Ausdruck, daß der Krieg nunmehr für Deutschland verloren sei und er damit für seine Person keine weitere Chance mehr habe. Er wisse, daß er von den Vereinigten Nationen als einer der Hauptkriegsver brecher betrachtet würde, weil er Millionen von Judenleben auf dem Gewissen habe. Ich fragte ihn, wieviele das seien, worauf er antwortete, die Zahl sei zwar ein großes Reichsgeheimnis, doch würde er sie mir sagen, da ich auch als Historiker dafür Interesse haben müßte und er von seinem Kommando nach Rumänien wahrscheinlich doch nicht mehr zurückkehren würde. Er habe kurze Zeit vorher einen Bericht für Himmler gemacht, da dieser die genaue Zahl der getöteten Juden wissen wollte.«
Diese Information bildete die Grundlage für das folgende Zitat, das ich verlesen habe.
VORSITZENDER: Der Gerichtshof vertagt sich nunmehr.