HOME

<< Zurück
|
Vorwärts >>

[Das Gericht vertagt sich bis 14.00 Uhr.]

1 Die zwischen den Anführungszeichen stehenden Worte sind im Originaldokument nicht vorhanden.

Nachmittagssitzung.

VORSITZENDER: Der heute früh namens des Angeklagten Kaltenbrunner gestellte Antrag wird abgelehnt, die eidesstattliche Erklärung wird zugelassen und nicht aus dem Protokoll gestrichen. Im Namen des Gerichtshofs möchte ich jedoch bemerken, daß es dem Ermessen des Verteidigers des Angeklagten anheimgestellt ist, in Übereinstimmung mit dem Statut und der Verfahrensordnung einen schriftlichen Antrag auf Ladung Pfaffenbergers zum Kreuzverhör einzureichen und diesen Antrag entsprechend zu begründen.

DR. KAUFFMANN: Darf ich nochmals eine ähnlich gelagerte Frage aufwerfen? Allerdings unterscheidet sich die Frage doch von dem eben behandelten Falle Pfaffenberger. Ich bitte nämlich aus zwei Gründen, die Aussage von Dr. Höttl zu streichen, die heute Morgen in das Protokoll gelesen worden ist. Dr. Höttl ist, soweit mir bekannt, hier in Nürnberg...

VORSITZENDER: Einen Augenblick bitte. Verstehen Sie, daß der Gerichtshof soeben Ihren Antrag von heute Morgen abgewiesen hat?

DR. KAUFFMANN: Ja, ich habe es genau verstanden.

VORSITZENDER: Welchen Antrag wünschen Sie nun zu stellen?

DR. KAUFFMANN: Ich wollte bitten, die Aussage von Dr. Höttl zu streichen. Die Begründung beruht auf wesentlich anderen Voraussetzungen als die, die ich heute Morgen für die Vernehmung von Pfaffenberger gegeben habe.

Wie sich aus dem Affidavit ergibt, ist Dr. Höttl erst am 26. November vernommen worden, also vor knapp drei Wochen. Wie ich weiter gehört habe, befindet sich Dr. Höttl hier in Nürnberg in Haft. Es tritt also keinerlei Verzögerung ein, wenn wir diesen Zeugen vor Gericht erscheinen lassen. Dieser Mann hat eine bedeutsame Stellung in der SS gehabt. Ich habe ihn deshalb auch unlängst bereits schriftlich als Zeugen beantragt. Ich bin überzeugt, daß er eine Menge von wichtigem Beweismaterial dem Gericht offenbaren könnte. Die Aussage von Dr. Höttl ist unendlich wichtig. Es handelt sich um den Tod von Millionen von Menschen. Die Aussage beruht zum großen Teil auf Schlußfolgerungen; er hat uns die Dinge vom Hörensagen geschildert, und ich bin deshalb der Auffassung, daß hier der Fall wesentlich anders liegt, da ich das Gericht nicht darauf verweisen möchte, später, nach Wochen oder Monaten erst, diesen Zeugen hierher zu bringen.

MAJOR WALSH: Hoher Gerichtshof! Heute Morgen wurden Auszüge aus dem Affidavit in das Protokoll verlesen zu dem Zweck...

VORSITZENDER: Einen Augenblick – wie war die Nummer?

MAJOR WALSH: Dokument 2738-PS.

VORSITZENDER: Gut! Fahren Sie fort.

MAJOR WALSH: Hoher Gerichtshof! Dr. Höttls Affidavit, Dokument 2738-PS, ist heute Morgen teilweise in das Protokoll verlesen worden, und zwar nur, um die ungefähre Zahl der Juden aufzuzeigen, die nach seiner Schätzung durch den Deutschen Staat den Tod fanden. Auf keinen anderen Teil seiner Aussage wurde verwiesen, und das Beweisstück wurde nur zu dem Zweck vorgelegt, die von ihm geschätzte Zahl aufzuzeigen. Seine Stellung in der Partei und im Staat sowie die Stellung von Adolf Eichmann, der Quelle seiner Information, wurde ebenfalls für das Protokoll angegeben.

Ich glaube, daß Dr. Höttl, wenn er aus einem anderen Grund von der Verteidigung benötigt wird, von ihr geladen werden könnte; die Anklagebehörde hat jedoch nicht die Absicht, sein Zeugnis noch in anderer Weise zu verwerten.

VORSITZENDER: Wünschen Sie noch etwas hinzuzufügen?

MAJOR WALSH: Das ist alles, Herr Vorsitzender.

VORSITZENDER: Wie im Falle Pfaffenberger entscheidet der Gerichtshof auch im vorliegenden Falle, daß das Affidavit als Beweis zugelassen wird; es wird jedoch der Verteidigung freigestellt, einen schriftlichen Antrag auf Ladung des Zeugen zum Kreuzverhör einzureichen und diesen Antrag entsprechend zu begründen.

MAJOR WALSH: In der Vormittagssitzung verlangte der Gerichtshof Auskunft über einige Dokumente, die als Beweis vorgelegt und zugelassen wurden. Ich verweise auf Dokument 1061-PS, den Bericht: »Es gibt keinen jüdischen Wohnbezirk in Warschau mehr«. Dieser Bericht wurde, wie ich erfahren habe, vorbereitet, um bei einem Treffen der SS-Polizeiführer, das am 18. Mai 1943 gehalten werden sollte, vorgetragen zu werden. Dies ergibt sich aus Seite 45 der Übersetzung, die dem Gerichtshof vorliegt.

Dieses Dokument wurde von der 7. US-Armee erbeutet und von dieser dem Nachrichtendienst der US- Armee im europäischen Operationsgebiet übergeben. Letzterer wiederum übergab es vor einigen Monaten Oberst Storey aus dem Stab der amerikanischen Anklagebehörde. Der Gerichtshof fragte auch...

VORSITZENDER: Major Walsh, ich glaube, der Gerichtshof möchte auch wissen, an wen der Bericht gerichtet war.

MAJOR WALSH: Der Bericht, Herr Vorsitzender, war nach den Fernschreiben, den täglichen Fernschreiben, an den höheren SS- und Polizeiführer Ost, SS-Obergruppenführer und Polizeigeneral Krüger, oder seinen Vertreter gerichtet.

VORSITZENDER: Danke sehr.

MAJOR WALSH: Der Gerichtshof verlangte auch Auskunft über Dokument L-53; und ich habe einige Informationen über diese Urkunde erhalten. Dieses Dokument wurde von der T-Gruppe des Abwehrdienstes, Abteilung Nummer 220, kurz vor dem 10. Mai 1945 erbeutet; und zwar wurde es unter den deutschen Akten in Weimar, Deutschland, gefunden.

Im Zusammenhang mit diesem Dokument verlangte der Gerichtshof eine weitere Auskunft über die Bedeutung der Buchstaben »W B«. Ich bedauere, daß ich keine definitive Erklärung über die Bedeutung der Buchstaben »W B« erhalten konnte. Es wurde die Vermutung geäußert, daß sie möglicherweise »Westbund« bedeuten, weil sie im Zusammenhang mit der Ergreifung, mit der Ermordung aller Gefangenen vor der Ergreifung entweder durch den WB oder die Rote Armee verwendet wurden. Deshalb nehme ich an, daß der Westbund damit gemeint ist.

Das Gemetzel der Juden in Europa kann nicht allein in Zahlen ausgedrückt werden, denn die Wirkung dieses Blutbades stellt sich für die Zukunft des jüdischen Volkes und der Menschheit noch weit tragischer dar. Alteingesessene jüdische Gemeinden mit ihrem eigenen reichhaltigen geistigen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben, Jahrhunderte hindurch mit dem Leben der Nationen verbunden, in denen sie sich entwickelten, sind vollständig ausgemerzt. Der Anteil des jüdischen Volkes an der Zivilisation, den Künsten, Wissenschaften, der Industrie und Kultur braucht sicherlich nicht besonders vor diesem Gerichtshof ausgeführt zu werden; ihre Vernichtung, von den Nazis in beständiger, vorsätzlicher, vorbedachter und methodischer Weise ausgeführt, bedeutet für die Zivilisation den Verlust besonderer Qualitäten und Fähigkeiten, der unmöglich ersetzt werden kann.

Ich habe nicht versucht, die zahllosen und teuflischen Verbrechen, die gegen das jüdische Volk durch den Staat, den diese Angeklagten regierten, ausgeführt wurden, im einzelnen aufzuzählen, weil eine detaillierte Beschreibung einiger dieser Verbrechen auch bei ihrer nüchternen Beurteilung im Lichte zeitgenössischer und geschichtlicher Wahrheit den äußersten Rahmen menschlicher Ausdrucksmöglichkeit überschreiten würde. Der Verstand bebt und schaudert schon davor zurück, die bisher angeführten unglaublichen Tatsachen als wahr anzunehmen. Es liegt vielmehr in meiner Absicht, erläuternde Aufklärungen über die Schablone zu geben, die erfolgreichen und aufeinanderfolgenden Phasen, die Reihenfolge und das Zusammentreffen der begangenen Verbrechen und über die vorher beschlossenen Mittel zu einem vorher bestimmten Ende.

Und doch trotzen diese kalten, starren, brutalen Tatsachen und Zahlen, die zum großen Teile dem eigenen Quellenmaterial der Angeklagten entnommen und dem Gerichtshof hier als Beweis vorgelegt sind, jeder Widerlegung.

Von der Planung bis zur Ausführung, vom Parteiprogramm im Jahre 1920 bis zu den triumphierenden Erklärungen Himmlers und des Angeklagten Frank in den Jahren 1943 und 1944 war die Vernichtung des jüdischen Volkes in Europa Menschenwerk, ausgeführt von denselben Männern, die jetzt auf der Anklagebank sitzen und dem Urteil dieses Gerichtshofs unterworfen sind.

Bevor ich schließe, möchte ich noch meine Anerkennung für die unermüdliche Arbeit aussprechen, die eine Gruppe des Stabes der US-Anklagebehörde geleistet hat. Dank ihrer mühsamen Forschungsarbeit, ihren Analysen und Untersuchungen ist es möglich geworden, dieses Beweismaterial vorzulegen. Ich spreche meine Anerkennung besonders den folgenden Personen aus: Hauptmann Seymour Krieger; Leutnant Brady Bryson; Leutnant Frederik Felton; Sergeant Isac Stone und Herrn Hans Nathan.

OBERST STOREY: Hoher Gerichtshof! Der nächste Teil der Anklage, der sich auf die Germanisierung und Ausplünderung der besetzten Gebiete bezieht, wird von Hauptmann Samuel Harris vorgetragen werden.

HAUPTMANN SAMUEL HARRIS, HILFSANKLÄGER FÜR DIE VEREINIGTEN STAATEN: Hoher Gerichtshof! Die Dokumente, die sich auf das Nazi-Programm der Germanisierung und Ausplünderung beziehen, sind in einem Dokumentenbuch zusammengestellt, das den Buchstaben »U« trägt. Diese Dokumentenbücher werden nun an die Mitglieder des Gerichtshofs verteilt. Ich möchte Sie, meine Herren Richter, darauf aufmerksam machen, daß sich an der Seite des Dokumentenbuchs Klappen befinden, die die Zahlen 1 bis 30 tragen. Im Inhaltsverzeichnis zu Anfang des Buches sind die diesen Zahlen entsprechenden EC-, PS- und R-Nummern unserer Beweisstücke angegeben.

Der Einfachheit halber haben wir auch die Seiten jedes Beweisstücks mit Bleistift auf der rechten oberen Ecke numeriert.

Die Dokumente, die wir vorlegen werden, wurden von Leutnant Kenyon, der rechts neben mir sitzt, und von Dr. Derenberg und Dr. Jacoby zusammengetragen. Ohne ihre unermüdliche Mitarbeit wäre die Vorlage des Beweismaterials nicht möglich gewesen.

Das Beweismaterial ist bereits von Herrn Alderman eingeführt worden, um zu beweisen, daß die Angeklagten sich verschworen haben, Angriffskriege zu führen. Es ist weiterhin bewiesen worden, daß der Wunsch nach Lebensraum einer der wesentlichsten Beweggründe der Verschwörer war, ihre Angriffskriege zu planen, zu entfesseln und zu führen. Wir werden hierzu Beweismaterial vorlegen, das klarstellt, was die Verschwörer mit den von ihnen eroberten Gebieten, die sie »Lebensraum« nannten, zu tun beabsichtigten, nachdem es ihnen gelungen war, die Opfer ihrer Angriffe zu überwältigen. Wir haben dieses Thema in zwei Hauptgruppen eingeteilt, nämlich in Germanisierung und in Ausplünderung.

Wenn wir von Germanisierungsplänen sprechen, so meinen wir damit die Pläne, die eroberten Gebiete politisch, kulturell, sozial und wirtschaftlich in das Deutsche Reich einzugliedern. Germanisierung bedeutete, wie wir aufzeigen werden, die Ausmerzung des ursprünglichen nationalen Charakters der eroberten Gebiete und die Ausrottung aller Elemente, die sich nicht zu der Nazi-Weltanschauung bekannten. Unter Ausplünderung verstehen wir den Raub öffentlichen und privaten Eigentums und im allgemeinen die Ausbeutung der Menschen und Naturschätze der besetzten Gebiete.

Wir beabsichtigen, mit Erlaubnis des Gerichtshofs insgesamt 30 Dokumente vorzulegen. Diese enthüllen einige geheime Pläne der Verschwörer für die Germanisierung, Plünderung, Ausbeutung und Zerstörung. Sie enthalten natürlich nicht die ganze Geschichte aller Pläne der Verschwörer auf diesem Gebiet. In einigen Fällen ist der Beweis für die Planung nur von den Taten abgeleitet, die von den Verschwörern begangen wurden. Diese wenigen Dokumente beleuchten aber besonders die Pläne der Verschwörer gegenüber Polen, der Tschechoslowakei und Rußland, und zeigen die Umrisse der sorgfältig ersonnenen Pläne für das übrige Europa auf. Andere Anklagevertreter, die nach mir auftreten, werden diese ausfüllen, indem sie eine Reihe von Gewalttätigkeiten aufzeigen werden, die in einem so großen Ausmaß begangen würden, daß kein Zweifel über ihre planmäßige Verübung bestehen kann.

Polen war in gewissem Sinn das Prüffeld für die Theorien der Verschwörer über den »Lebensraum«; und ich wende mich zunächst diesem Lande zu.

Die vier westlichen Provinzen Polens wurden demzufolge auf Grund eines Erlasses vom 8. Oktober 1939 in Deutschland eingegliedert. Dieser Befehl, der von Hitler, Lammers und den Angeklagten Göring, Frick und Heß unterschrieben wurde, ist im Reichsgesetzblatt 1939, Teil I, Seite 2042, enthalten; ich bitte den Gerichtshof, amtlich davon Kenntnis zu nehmen. Diese Gebiete Polens sind in dem Schriftwechsel der Verschwörer häufig als »eingegliederte Ostgebiete« bezeichnet. Der Rest Polens, der von den Nazi-Eindringlingen besetzt wurde, ist durch einen Erlaß Hitlers vom 12. Oktober 1939 als Generalgouvernement Polen errichtet worden. Mit dem gleichen Erlaß wurden der Angeklagte Hans Frank zum Generalgouverneur des neu geschaffenen Generalgouvernements und der Angeklagte Seyß-Inquart zum Stellvertreter des Generalgouverneurs ernannt. Dieser Erlaß ist im Reichsgesetzblatt 1939, Teil I, Seite 2077, enthalten; und ich bitte den Gerichtshof, ihn ebenfalls amtlich zur Kenntnis zu nehmen.

Die Pläne bezüglich Polens waren ziemlich kompliziert, und ich glaube, daß die Bedeutung bestimmter Beweisstücke besser verständlich wird, wenn ich vor der Vorlage der Dokumente die Schablone dieser Pläne allgemein erläutern darf.

Nach unserer Ansicht zeigen die Dokumente, die wir jetzt in Bezug auf Polen vorlegen werden, folgendes:

1. Die Verschwörer planten insbesondere die Ausbeutung der Bevölkerung und der Naturschätze des Generalgouvernements von Polen, um die Nazi- Kriegsmaschine zu stärken, das Generalgouvernement auszusaugen und zu einem Vasallenstaat zu erniedrigen. Später wurde geplant, Inseln deutscher Ansiedlungen in den fruchtbareren Gebieten des Generalgouvernements zu schaffen, um die eingeborene polnische Bevölkerung aufzuzehren und den Germanisierungsprozeß zu beschleunigen.

2. Die eingegliederten Gebiete Polens, die als Teil des Deutschen Reiches betrachtet wurden, sollten rücksichtslos germanisiert werden. Zur Erreichung dieses Zieles planten die Verschwörer

a) die Beibehaltung der Produktionseinrichtungen in den eingegliederten Gebieten, die natürlich alle der Nazi-Kriegsmaschine dienen sollten;

b) die Verschleppung von Hunderttausenden von Juden, Angehörigen der polnischen Intelligenz und anderer nicht willfähriger Elemente in das Generalgouvernement. Wir werden beweisen, daß eine schnelle Ausrottung der Juden, die in das Generalgouvernement verschleppt wurden, vorgesehen war. Da überdies die Verschwörer erkannten, daß die Angehörigen der polnischen Intelligenz nicht germanisiert und zum Widerstandszentrum gegen die Neuordnung werden konnten, mußten auch sie ausgemerzt werden;

c) die Verschleppung aller arbeitsfähigen polnischen Arbeiter nach Deutschland, um sie in der Nazi- Kriegsmaschine arbeiten zu lassen. Dies erfüllte den zweifachen Zweck, den Arbeiterbedarf der Nazi- Kriegsmaschine zu decken und die Fortpflanzung einer neuen Generation von Polen zu verhindern. Herr Dodd hat bereits erschöpfende Beweise zu diesem Thema vorgelegt, und ich werde lediglich darauf verweisen;

d) die Umformung aller Personen in den eingegliederten Gebieten, von denen man annahm, daß sie deutsches Blut besäßen, zu deutschen Staatsangehörigen, die dann strenggläubige Anhänger der Grundsätze des Nationalsozialismus werden sollten. Zu diesem Zweck haben die Verschwörer eine sorgfältig ausgearbeitete Volkstumsliste angelegt. Wer Widerstand leistete oder die Mitarbeit an diesem Programm verweigerte, wurde ins Konzentrationslager geschickt;

e) die Ansiedlung Tausender von deutschen Staatsangehörigen in den eingegliederten Gebieten;

f) schließlich die Beschlagnahme des Eigentums – insbesondere des Grundeigentums – der Polen, der Juden und aller andersdenkenden Elemente. Die Beschlagnahme des Eigentums der Juden war Teil des umfassenderen Programms der Verschwörer, die Juden auszurotten. Die Beschlagnahme diente außerdem noch drei weiteren Zwecken:

1. Sie schaffte Land für die neuen deutschen Siedler und ermöglichte es den Verschwörern, ihre Anhänger zu belohnen.

2. Enteignete polnische Gutsbesitzer konnten zur Arbeit nach Deutschland geschickt werden, um in der Kriegsproduktion mitzuarbeiten.

3. Die Trennung der polnischen Bauern von ihren Frauen diente dem Plan, das Aufwachsen einer neuen Generation von Polen zu verhindern.

Wir wenden uns nun den einzelnen Beweistatbeständen zu. Ich lege zuerst Dokument EC-344(16), Beweisstück US-297, vor. Dieses Dokument ist der Bericht über ein Interview mit dem Angeklagten Frank am 3. Oktober 1939 und wurde in den Akten des OKW gefunden, die in Bausch und Bogen in der Fechenheim-Dokumenten-Zentrale gesammelt wurden. Das Dokument selbst war in einem umfangreichen Bericht enthalten, der im OKW von einem gewissen Hauptmann Varain aufgestellt wurde, und zwar auf Anweisung des Generals Thomas, des damaligen Chefs des militärischen Wirtschaftsstabes im OKW. Ich zitiere die ersten neunzehn Zeilen auf Seite 3 des englischen Textes; der deutsche Text erscheint auf Seite 29, Zeile 25 bis 36, und auf Seite 30, Zeile 1 bis 6. Der Bericht besagt, und ich zitiere:

»In der ersten Unterredung, die der Leiter der Zentralabteilung und der Verbindungsoffizier der Rüstungsabteilung in Ober-Ost zum Oberverwaltungschef (später Generalgouverneur) mit Reichsminister Frank am 3. Oktober 1939 in Posen hatte, legte dieser seinen ihm vom Führer übertragenen Auftrag und die wirtschaftspolitischen Richtlinien dar, nach denen er die Verwaltung in Polen zu führen gedachte. Danach kam nur eine Ausnutzung des Landes durch rücksichtslose Ausschlachtung, Abtransport aller für die deutsche Kriegswirtschaft wichtigen Vorräte, Rohstoffe, Maschinen, Fabrikationseinrichtungen usw., Heranziehung der Arbeitskräfte zum Einsatz im Reich, Drosselung der gesamten Wirtschaft Polens auf das für die notdürftigste Lebenshaltung der Bevölkerung unbedingt notwendige Minimum, Schließung aller Bildungsanstalten, insbesondere der technischen Schulen und Hochschulen zur Verhütung des Nachwuchses einer polnischen Intelligenzschicht in Frage. Polen soll«

– das ist ein genaues Zitat der Worte des Angeklagten Frank –

»wie eine Kolonie behandelt werden, die Polen werden die Sklaven des Großdeutschen Weltreiches werden!«

Ich möchte weiterhin die letzten sechs Zeilen des englischen Textes dieses Beweisstücks zitieren; im deutschen Text sind es die Zeilen 18 bis 23 auf Seite 30. Der Angeklagte Frank erklärte weiter, und ich zitiere:

»Durch Zerstörung der polnischen Industrie werde deren Wiederaufbau nach dem Kriege erschwert und unmöglich gemacht, wodurch Polen zu seiner eigentlichen Stellung als Agrarland, das auf Einfuhr industrieller Produkte von Deutschland abhängig wurde, zurück geführt werden könne.«

Als weiteren Beweis für den Plan der Angeklagten zur Plünderung und Ausraubung des Generalgouvernements von Polen lege ich Dokument EC-410, Beweisstück US-298, vor. Abgesehen von dem Beweis für den Plan der Angeklagten, das Generalgouvernement zu plündern und auszubeuten, zeigt dieses Dokument noch den Unterschied in der Behandlung, die die Verschwörer für das eingegliederte Gebiet Polens und das Generalgouvernement vorgesehen hatten. Es ist die Abschrift einer Verfügung, die von dem Angeklagten Göring am 19. Oktober 1939 erlassen und unterschrieben worden war. Sie wurde ebenfalls unter den erbeuteten Akten des OKW gefunden. Ich zitiere die Zeilen 1 bis 19 auf Seite 1 des englischen Textes; im deutschen Text ist es die ganze Seite 1 und die erste Zeile der Seite 2; die Anweisung des Angeklagten Göring besagt, ich zitiere:

»In der Sitzung vom 13. Oktober habe ich für die wirtschaftliche Verwaltung der besetzten Gebiete eingehende Richtlinien gegeben.

Ich fasse sie nochmals kurz dahin zusammen:

1. Die Aufgabenstellung für die wirtschaftliche Behandlung der einzelnen Verwaltungsbezirke ist verschieden je nachdem, ob es sich um Land handelt, welches dem Deutschen Reich politisch angegliedert wird, oder um das Generalgouvernement, das voraussichtlich nicht zum Reichsgebiet geschlagen werden wird.

Während in den erstgenannten Bezirken der Auf- und Ausbau der Wirtschaft, die Erhaltung ihrer Produktionskraft und ihrer Vorräte und die möglichst rasche und vollständige Eingliederung in die gesamte deutsche Wirtschaft zu betreiben ist, müssen aus den Gebieten des Generalgouvernements alle für die deutsche Kriegswirtschaft brauchbaren Rohstoffe, Altstoffe, Maschinen usw. herausgenommen werden. Betriebe, die nicht für die notdürftige Aufrechterhaltung des nackten Lebens der Bewohnerschaft unbedingt notwendig sind, müssen nach Deutschland überführt werden, soweit nicht die Übertragung unverhältnismäßig viel Zeit erfordert, und deshalb ihre Beschäftigung mit deutschen Aufträgen an Ort und Stelle zweckmäßiger ist.«

Sobald das Generalgouvernement seines Industriepotentials beraubt worden war, planten die Angeklagten, das Land brach liegen zu lassen. Selbst die Kriegsschäden sollten nicht repariert werden. Das ist der klare Sinn des eben vorgelegten Dokuments, und es kommt ebenso klar zum Ausdruck in dem Dokument EC-411, Beweisstück US-299. Ich reiche das Dokument als Beweisstück ein. Es ist die Abschrift eines Befehls des Angeklagten Heß in seiner Eigenschaft als Stellvertreter des Führers vom 20. November 1939. Das Dokument wurde ebenfalls unter den erbeuteten Akten des OKW gefunden. Ich zitiere den englischen Text und den deutschen Text vollständig. Der Angeklagte Heß erklärte, und ich zitiere:

»Ich hörte von Parteigenossen, die aus dem Gouverne ment kamen, daß verschiedene Dienststellen, wie zum Beispiel der Wehrwirtschaftsstab, das Reichsarbeitsministerium usw., in Warschau Betriebe wieder in Gang bringen wollten. Nach der vom Führer gebilligten Entscheidung des Herrn Reichsministers Dr. Frank wird aber Warschau ebensowenig aufgebaut, wie der Führer den Wiederaufbau einer Industrie in dem Gouvernement wünscht.«

Ich wende mich nun von dem Programm der Angeklagten bezüglich der wirtschaftlichen Plünderung im Generalgouvernement ab und ihrem Verschleppungs- und Umsiedlungsprogramm zu, indem ich als nächstes das Dokument 661-PS, Beweisstück US-300, vorlege. Dies ist ein Geheimbericht der Akademie für Deutsches Recht vom Januar 1940 über Pläne, Polen und Juden in Massen aus den eingegliederten Gebieten von Polen in das Generalgouvernement zu schaffen, sowie auch arbeitsfähige Polen nach Deutschland zwangsweise zu deportieren. Das Dokument stammt von der ministeriellen Sammelstelle in Kassel, Deutschland. Das Datum erscheint in der englischen Übersetzung nicht, ergibt sich jedoch einwandfrei aus der Titelseite des Originaldokuments als Januar 1940. Bevor ich aus diesem Dokument zitiere, möchte ich zunächst den Gerichtshof bitten, von einem Gesetz vom 11. Juli 1934, abgedruckt im Reichsgesetzblatt I, Seite 605, vom 11. Juli 1934, amtlich Kenntnis zu nehmen. Es bestimmt, daß die Akademie für Deutsches Recht eine öffentliche Körperschaft des Reiches unter der Aufsicht der Reichsminister der Justiz und des Innern sein sollte. Ihre Aufgabe sollte sein:

»Die Neugestaltung des deutschen Rechtslebens zu fördern und in enger dauernder Verbindung mit den für die Gesetzgebung zuständigen Stellen das nationalsozialistische Programm auf dem gesamten Gebiete des Rechts zu verwirklichen.«

Zweitens möchte ich, bevor ich aus dem vorerwähnten Bericht der Akademie für Deutsches Recht zitiere, das Dokument 2749-PS, US-301, als Beweisstück vorlegen. Es ist das Titelblatt der Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht von 1940. Es wird zum Beweis dafür vorgelegt, daß der Angeklagte Frank Präsident der Akademie für Deutsches Recht während der Zeit war, als der oben erwähnte geheime Bericht von der Akademie verfertigt wurde. Das Dokument hebt besonders hervor, und ich zitiere:

»Reichsminister Dr. Hans Frank, Präsident der Akademie für Deutsches Recht, 7. Jahrgang 1940«.

Nun bitte ich den Hohen Gerichtshof, zu dem Dokument 661-PS zurückzukehren. Ich möchte zunächst die Zeilen 6 bis 24 auf Seite 1 des englischen Textes zitieren; im deutschen Text erscheinen diese Auszüge auf Seite 6, Zeile 6 bis 10 und Zeile 22 auf Seite 6 bis zu Zeile 4 auf Seite 7. Ich zitiere:

»Das Generalgouvernement kann bei Durchführung kostspieliger und z. T. langfristiger Maßnahmen zur He bung der landwirtschaftlichen Produktion bestenfalls 1-1,5 Millionen Umsiedler aufnehmen, denn es ist vielfach schon übervölkert.... Bei Zusiedlung von 1,6 Millionen würde die Reichszahl (1925) von 133 Einwohnern auf den qkm erreicht werden, was praktisch infolge ländlicher Überbevölkerung unter mangelnder Industrie einen doppelten Überdruck hervorrufen muß.

Diese Zahl 1,6 Millionen würde knapp genügen, um aus den Reichsgrenzen abzuschieben: die Juden aus dem befreiten Osten (über 600000), Teile der übrigen Juden, vorzugsweise jüngere Altersgruppen aus dem Altreich, der Ostmark, dem Sudetengau, dem Protektorat (zusammen über 1 Million).«

Der Bericht behandelt nun die Verschickung aus dem Reich, und ich fahre fort zu zitieren:

»Die politisch belastete und führungsfähige polnische Intelligenz, die führenden Wirtschaftler, darunter Großgrundbesitzer, Industrieunternehmer, Großkaufleute usw., die bäuerliche Landbevölkerung, soweit sie Platz machen muß, um die siedlungsmäßige Einkreisung polnischen Volksbodens im Reichsosten durch Streifen deutscher Siedlungen durchzuführen.«

Dann zitiere ich den letzten Absatz auf Seite 1 des englischen Textes; der deutsche Text steht auf Seite 8, Zeile 3 bis 10:

»Zur Entlastung des Wohnraumes der Polen sowohl im Generalgouvernement als auch im befreiten Osten sollte man billige Arbeitskräfte zu vielen Hunderttausenden auf Zeit herausnehmen, sie für einige Jahre im Altreich ansetzen, und sie damit zugleich aus ihrem heimatlichen biologischen Wachstumsprozeß ausschalten. (Daß sie sich im Altreich einschalten, muß verhindert werden!)«

Zum Schluß zitiere ich den letzten Absatz auf Seite 2 des englischen Textes; im deutschen Text sind es die letzten fünf Zeilen auf Seite 40:

»Es ist strengstens darauf zu achten, daß geheime Zirkulare, Denkschriften und Dienstkorrespondenzen, die polenschädigende Anweisungen enthalten, unter dauerndem Verschluß gehalten werden, damit sie nicht eines Tages in Paris oder USA gedruckte Weißbücher füllen.«

Aus eigener Erfahrung werden sich die Herren Richter der bösartigen Propagandafeldzüge erinnern, die Nazi-Deutschland ausführte, um polnische Bücher zu diskreditieren, die in Ländern erschienen, welche freundlich zu Polen standen. Der letzte Absatz des Dokuments, das ich soeben verlas, beweist die Lügenhaftigkeit dieses ganzen Nazi-Propagandafeldzugs.

Die Pläne für die Verschleppung tausender unschuldiger Menschen, die in dem eben zitierten Dokument niedergelegt sind, waren keine bloßen, von Juristen aufgestellten Theorien. Sie stellten, wie die nächsten drei vorzulegenden Dokumente beweisen werden, ein Programm dar, das in der Tat rücksichtslos durchgeführt wurde.

Ich lege nun das Dokument 2233-(g)-PS, Beweisstück US-302, Franks Tagebücher vom 25. Oktober bis 15. Dezember 1939, vor. Das Dokument stammt aus dem Dokumentenzentrum der 7. Armee in Heidelberg. Ich zitiere den letzten Absatz auf Seite 1 und die ersten zwei Zeilen auf Seite 2 des englischen Textes. Im deutschen Text erscheinen die Stellen auf Seite 19, Zeile 19 bis 28. Der Angeklagte Frank erklärte, und ich zitiere:

»Der Reichsführer SS« – damit ist Himmler gemeint – »wünsche, daß alle Juden aus den neu erworbenen Reichsgebieten entfernt würden. Bis zum Februar sollten auf diese Weise etwa eine Million Menschen in das Generalgouvernement eingebracht werden. Die in den besetzten polnischen Gebieten vorhandenen gutrassigen Familien (etwa 4 Millionen Menschen) sollten in das Reich überführt, dort vereinzelt untergebracht und so völkisch entwurzelt werden.«

Weiterhin lege ich zum Beweis EC-305, Beweisstück US-303, vor. Das Beweisstück ist eine als Geheime Kommandosache gekennzeichnete Niederschrift über eine Sitzung vom 12. Februar 1940 unter dem Vorsitz des Angeklagten Göring über »Ostfragen«. Das Dokument wurde in den erbeuteten OKW- Akten gefunden. Himmler und der Angeklagte Frank waren ebenfalls bei dieser Sitzung zugegen. Ich zitiere zunächst von Seite 1, Zeile 15 bis 17 des englischen Textes. Diese Auszüge befinden sich auf der ersten Seite, Zeile 1 bis 8 des deutschen Textes. Die Niederschrift lautet, und ich zitiere:

»Der Herr Generalfeldmarschall«

– damit ist der Angeklagte Göring gemeint –

»stellt einleitend klar, daß oberstes Ziel aller im Osten zu treffenden Maßnahmen die Stärkung des Kriegspotentials des Reiches sein muß.«

Ich zitiere weiterhin die ersten zwei Zeilen des letzten Absatzes auf Seite 1 des englischen Textes. Im deutschen Text ist es Seite 2, Zeile 2 bis 4:

»Landwirtschaft:

Die Aufgabe besteht darin, ohne Rücksicht auf die Besitzverhältnisse die größtmögliche landwirtschaftliche Produktion aus den neuen Ostgauen herauszuholen.«

Nun zitiere ich den zweiten Absatz auf Seite 2 des englischen Textes; es ist Seite 3, Zeile 22 bis 24 des deutschen Textes.

»Besondere Fragen des Generalgouvernements:...

Das Generalgouvernement wird die geordnete Judenauswanderung aus Deutschland und den neuen Ostgauen aufnehmen müssen.«

Zum Schluß zitiere ich den mit 2 numerierten Abschnitt unter II der Seite 2 des englischen Textes. Diese Erklärungen erscheinen im deutschen Text auf Seite 4, Zeile 3 bis 19.

Ȇber die Lage in den Ostgebieten berichteten:...

2. Reichsstatthalter Gauleiter Forster«, der erklärte:

»Die Bevölkerung des Gaues Danzig-Westpreußen (neu erworbene Gebiete) besteht aus 1,5 Millionen, davon Deutsche 240000, alteingesessene Polen 850000, zugewanderte Polen, Juden und Asoziale 300000 (Juden 1800). Evakuiert sind 87000 Menschen, davon 40000 aus Gotenhafen. Von dort werden die zahlreichen arbeitsscheuen Elemente, die jetzt der Fürsorge anheimfallen, noch in das Generalgouvernement abzuschieben sein.

So ist für das laufende Jahr mit der Evakuierung von noch 20000 Personen zu rechnen.«

Andere Gauleiter erstatteten in dieser Sitzung ebenfalls Berichte. Die zitierten Zahlen galten nur, wie bemerkt werden darf, für Februar 1940. Die Zwangsverschleppungen, von denen in den eben verlesenen Beweisstücken die Rede ist, bestanden nicht darin, daß den unglücklichen Opfern bloß der Befehl gegeben wurde, ihre Heimstätte zu verlassen und anderswo neue Wohnsitze aufzuschlagen.

Diese Verschleppungen wurden planmäßig in einer äußerst brutalen und unmenschlichen Weise durchgeführt. Ich lege Dokument 1918-PS, Beweisstück US- 304, vor, das einen schlagenden Beweis für diese Tatsache liefert. Es ist eine Rede Himmlers an SS-Offiziere, die an einem Gedenktag der Überreichung der Nazi-Standarte gehalten wurde. Sie ist in einer Sammlung von Himmlers Reden enthalten und von der Gegenspionageabteilung der US-Armee erbeutet worden. Das genaue Datum der Rede erscheint nicht im Beweisstück, aber der Inhalt zeigt klar, daß sie einige Zeit nachdem Polen überrannt worden war, gehalten wurde. Ich zitiere Zeile 2 bis 8 auf Seite 1 des englischen Textes; im deutschen Text erscheint dieses Zitat auf Seite 52, Zeile 2 bis 10. In dieser Ansprache sagte Himmler, und ich zitiere:

»Sehr oft sagt sich der Angehörige der Waffen-SS – und diese Gedanken kamen mir heute so – wie ich da draußen diese sehr schwierige Tätigkeit ansah, die die Sicherheitspolizei, unterstützt von Euren Leuten, die ihnen sehr gut helfen, haben, – das Herausbringen dieses Volkes hier. Genau dasselbe hat bei 40° Kälte in Polen stattgefunden, wo wir Tausende und Zehntausende und Hunderttausende wegtransportieren mußten, wo wir die Härte haben mußten, – Sie sollen das hören und sollen das aber auch gleich wieder vergessen – Tausende von führenden Polen zu erschießen.«

Ich wiederhole letztere Erklärung: »Wo wir die Härte haben mußten,... Tausende von führenden Polen zu erschießen.«

Jene Polen aus dem eingegliederten Gebiet, denen es gelang, die Reise nach dem Generalgouvernement zu überleben, konnten sich bestenfalls auf eine äußerste Not gefaßt machen und jegliche Form von Erniedrigung und Brutalität erwarten.

Der Gerichtshof wird sich der Erklärung des Angeklagten Frank in dem kürzlich vorgelegten Dokument EC-344(16), Beweisstück US-297, erinnern, nach der die Wirtschaft Polens auf das für die notdürftigste Lebenshaltung der Bevölkerung unbedingt notwendige Minimum gedrosselt werden sollte.

Der Gerichtshof wird sich auch der Anweisung des Angeklagten Göring in dem eben vorgelegten Dokument EC-410, Beweisstück US-298, erinnern, nach der alle Industriebetriebe im Generalgouvernement, die nicht für die Aufrechterhaltung des nackten Lebens der Bewohnerschaft Polens unbedingt notwendig seien, nach Deutschland überführt werden mußten. Das notdürftige und nackte Leben bedeutete nach den Verordnungen der Verschwörer praktisch Verhungern.

Für die Juden, die zwangsweise in das Generalgouvernement verschleppt wurden, bestand natürlich absolut keine Hoffnung. Sie wurden in Wirklichkeit zu ihren Gräbern verschleppt. Der Angeklagte Frank hat nach seinen eigenen Geständnissen sich ihrer vollständigen Ausrottung gewidmet. Ich verweise auf Franks Tagebücher, Sitzungsband 1941, Oktober bis Dezember! Es ist Dokument 2233(d)-PS und von Major Walsh früher als Beweisstück US-281 vorgelegt worden. Die Erklärung im besonderen, die ich zitieren möchte, erscheint auf Seite 4 des Dokuments 2233-PS. Ich glaube, sie befindet sich auf Seite 77, Zeile 9 bis 10 des deutschen Textes. Ich zitiere folgende Stelle aus der Erklärung des Angeklagten Frank:

»Wir müssen die Juden vernichten, wo immer wir sie treffen und wo es irgend möglich ist,...«

Ich wende mich nun der Seite des Programms der Verschwörer zu, die die zwangsweise Germanisierung der Personen in dem eingegliederten Gebiet zum Gegenstand hat, von denen angenommen wurde, daß sie deutschblütig waren. Ich verweise Sie jetzt, meine Herren Richter, auf das angegliederte Gebiet, auf Personen, von denen man annahm, daß sie deutsches Blut besäßen. Die Beweise werden ergeben, daß solchen Personen die Wahl offenstand, in das Konzentrationslager zu kommen oder sich der Germanisierung zu unterwerfen. Himmler war das Hauptvollzugsorgan dieses Programms. Ich möchte eingangs eine Anzahl Dokumente vorlegen, die die ihm übertragenen Machtvollkommenheiten und seine Auffassung über die ihm obliegende Aufgabe enthüllen. Zunächst lege ich Dokument 686-PS, Beweisstück US-305, vor. Es ist die Abschrift eines geheimen Erlasses vom 7. Oktober 1939, unterschrieben von Hitler, Göring und Keitel, durch den Himmler mit der Aufgabe betraut wurde, das Germanisierungsprogramm der Verschwörer durchzuführen. Dieses eigene Dokument stammt aus der ministeriellen Sammelzentrale in Kassel, Deutschland. Ich zitiere auf Seite 1, Zeile 9 bis 21 des englischen Textes. Im deutschen Text erscheinen diese Auszüge auf Seite 1, Zeile 13 bis 25. Ich zitiere:

»Dem Reichsführer SS« – das war Himmler – »obliegt nach meinen Richtlinien:

1. Die Zurückführung der für die endgültige Heimkehr in das Reich in Betracht kommenden Reichs- und Volksdeutschen im Ausland,

2. die Ausschaltung des schädigenden Einflusses von solchen volksfremden Bevölkerungsteilen, die eine Gefahr für das Reich und die deutsche Volksgemeinschaft bedeuten,

3. die Gestaltung neuer deutscher Siedlungsgebiete durch Umsiedlung, im besonderen durch Seßhaftmachung der aus dem Ausland heimkehrenden Reichs- und Volksdeutschen.

Der Reichsführer SS ist ermächtigt, alle zur Durchführung dieser Obliegenheiten notwendigen allgemeinen Anordnungen und Verwaltungsmaßnahmen zu treffen.«

Himmlers Ansichten über seine Aufgabe nach diesem Erlaß zeigen sich deutlich in dem Vorwort, das er für die »Deutsche Arbeit«, Ausgabe Juni/Juli 1942, geschrieben hatte. Das Vorwort ist im Dokument 2915-PS, Beweisstück US-306, enthalten.

Ich zitiere die ersten vier Zeilen des englischen Textes; der deutsche Text erscheint auf Seite 157.

»Unsere Aufgabe ist es«, schrieb Himmler, »den Osten nicht im alten Sinne zu germanisieren, das heißt den dort wohnenden Menschen deutsche Sprache und deutsche Gesetze beizubringen, sondern dafür zu sorgen, daß im Osten nur Menschen wirklich deutschen, germanischen Blutes wohnen.« Unterschrift: »Himmler«.

Weiterhin lege ich Dokument 2916-PS, Beweisstück US-307, vor. Dieses Dokument enthält verschiedenes Material, das einer vertraulichen Veröffentlichung von 1940: »Der Menscheneinsatz«, herausgegeben von Himmlers Amt für die Festigung deutschen Volkstums, entnommen wurde. Ich zitiere zunächst auf Seite 1, Zeile 7 bis 11; im deutschen Text erscheinen diese Auszüge auf Seite 51; es sind die ersten vier Zeilen unter dem Buchstaben D. Ich zitiere:

»Die Säuberung der eingegliederten Ostgebiete von fremdrassigen Personen ist mit das wesentlichste Ziel, das im deutschen Osten erreicht werden muß. Es ist dies die kardinale volkspolitische Aufgabe, die der Reichsführer SS, Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums, in den angegliederten Ostgebieten zu bewältigen haben wird.«

Nun zitiere ich Zeile 33 bis 39 auf Seite 1 des englischen Textes; im deutschen Text erscheint diese Stelle auf Seite 52, Zeile 14 bis 20. Ich zitiere:

»Es sind also hauptsächlich folgende zwei Gründe, die die Rückgewinnung dieses verlorengegangenen deutschen Blutes zu einem zwingenden Gebot machen:

1. Verhinderung eines weiteren Zuwachses zur polnischen Intellektuellenschicht aus germanisch bestimmten, wenn auch polonisierten Sippen,

2. Vermehrung des rassisch erwünschten Bevölkerungszuwachses für das deutsche Volk und Beschaffung von volksbiologisch unbedenklichen Kräften für den deutschen Aufbau für Landwirtschaft und Industrie.«

Ein weiteres Schlaglicht auf die Ziele, die sich die Verschwörer für ihr Germanisierungsprogramm in den eroberten Ostgebieten gesetzt hatten, wirft eine Rede Himmlers vom 14. Oktober 1943. Diese Rede wurde vom nationalsozialistischen Führungsstab des OKW herausgegeben. Das Dokument bekamen wir durch die Dokumentenabteilung der 3. Amerikanischen Infanteriedivision. Auszüge dieser Rede erscheinen im Dokument L-70, Beweisstück US-308. Ich zitiere den gesamten englischen Text; im deutschen Text erscheinen diese Auszüge auf Seite 23, Zeile 6 bis 11, 12 bis 15, 20 bis 23 und Seite 30, Zeile 7 bis 16.

Himmler sagte; und ich zitiere:

»Infolgedessen müssen wir, glaube ich, bei der Behandlung von Angehörigen eines fremden und vor allem irgendeines slawischen Volkstums nicht von deutschen Gesichtspunkten ausgehen und nicht deutsche anständige Gedanken, logische Folgerungen in die Leute hineindenken, die sie gar nicht haben, sondern wir müssen sie so nehmen, so wie sie wirklich sind.

Es ist ganz klar, daß es in diesem Gemisch von Völkern immer wieder einige rassisch sehr gute Typen geben wird. Hier haben wir, glaube ich, die Aufgabe, deren Kinder zu uns zu nehmen, sie aus der Umgebung herauszunehmen und wenn wir sie rauben oder stehlen müßten.... Entweder wir gewinnen das gute Blut, das wir verwerten können, und ordnen es bei uns ein oder... wir vernichten dieses Blut.«

Der deutsche Text führt nunmehr auf Seite 30, Zeile 7 bis 16, als Fortsetzung des englischen Textes. Himmler erklärte, und ich zitiere:

»Für uns bedeutet das Ende dieses Krieges den freien Weg nach dem Osten, die Schaffung des Germanischen Reiches und auf diese oder jene Art... das Hereinholen von 30 Millionen Menschen unseres Blutes, so daß wir noch zu unseren Lebzeiten ein Volk von 120 Millionen Germanen werden. Das bedeutet, daß wir die einzige und bestimmende Macht Europas sind. Das bedeutet, daß wir dann an den Frieden herangehen können, indem wir für die ersten 20 Jahre willens sind, unsere Dörfer und Städte wieder aufzubauen und aufzulockern und die deutschen Volkstumsgrenzen um 500 Kilometer nach Osten hinauszuschieben.«

Zur Förderung der rechtswidrigen Pläne, die in den vorgelegten letzten vier Beweisstücken enthüllt sind, dachten sich die Verschwörer eine Volksliste für das eingegliederte Gebiet von Polen aus. Die Volksliste war tatsächlich eine genau ausgearbeitete Klassifizierung von Personen, die man für deutschblütig hielt. Sie enthielt auch Bestimmungen über Rechte, Vorrechte und Pflichten der Personen jeder Klasse. Diese Leute waren in vier Gruppen eingeteilt:

1. Deutsche, die aktiv die Nazi-Sache gefördert hatten,

2. Deutsche, die mehr oder weniger passiv im Kampf der Nazis geblieben waren, sich aber ihr Deutschtum bewahrt hatten,

3. Personen deutscher Herkunft, die trotz ihrer früheren Verbindung zum Polentum bereit waren, die Germanisierung Über sich ergehen zu lassen,

4. Personen deutscher Herkunft, »die politisch im Polentum aufgegangen« waren und sich der Germanisierung widersetzen würden.

Die Volksliste wurde mit Erlaß vom 12. September 1940, der von Himmler als Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums herausgegeben wurde, eingeführt. Sie ist in dem bereits vorgelegten Dokument 2916-PS, Beweisstück US-307, enthalten.

Ich zitiere von Seite 4 des englischen Textes, Zeile 14 bis 46; im deutschen Text erscheint diese Stelle auf Seite 92, Zeile 29 bis zum Ende der Seite und auf Seite 93, Zeile 1 bis 9; ich zitiere:

»Die ›Deutsche Volksliste‹ wird für den inneren Dienstbetrieb in vier Gruppen eingeteilt:

1. Volksdeutsche, die sich im Volkstumskampf aktiv eingesetzt haben. Als aktiver Einsatz gilt außer der Zugehörigkeit zu einer deutschen Organisation jedes sonstige bewußte Eintreten für das deutsche gegenüber dem fremden Volkstum.

2. Volksdeutsche, die sich nicht aktiv für das Deutschtum eingesetzt haben, sich aber ihr Deutschtum nachweislich bewahrt haben.

3. Deutschstämmige, die im Laufe der Jahre Bindungen zum Polentum eingegangen sind, die aber auf Grund ihres Verhaltens die Voraussetzung dafür in sich tragen, vollwertige Mitglieder der deutschen Volksgemeinschaft zu werden. Zu dieser Gruppe gehören auch Personen nichtdeutscher Abstammung, die in völkischer Mischehe mit einem deutschen Volkszugehörigen leben und in der sich der deutsche Teil in der Ehe durchgesetzt hat.

Die als deutsche Volkszugehörige anzuerkennenden Personen masurischer, kaschubischer, slonzakischer und oberschlesischer Abstammung werden in der Regel in diese Gruppe 3 eingereiht.

4. Deutschstämmige, die politisch im Polentum aufgegangen sind (Renegaten).

Die durch die ›Deutsche Volksliste‹ nicht erfaßten Personen sind Polen oder andere Fremdvölkische. Ihre Behandlung wird unter B II geordnet....

Die Angehörigen der Gruppen 3 und 4 müssen durch eine intensive Erziehungsarbeit im Altreich im Laufe der Zeit zu vollwertigen Deutschen erzogen bzw. wieder eingedeutscht werden.

Bei der Erfassung der Angehörigen der Gruppe 4 muß Grundsatz sein, daß kein deutsches Blut fremdem Volkstum nutzbar gemacht wird. Bei denjenigen, die eine Wiedereindeutschung ablehnen, sind sicherheitspolizeiliche Maßnahmen zu ergreifen....«

Die Grundidee der Schaffung einer Volksliste für Personen deutscher Abstammung wurde später in einem Erlaß vom 4. März 1941, unterzeichnet von Himmler und den Angeklagten Frick und Heß, aufgenommen. Dieser Erlaß erschien im Reichsgesetzblatt 1941, Teil 1, Seite 118. Wir bitten den Gerichtshof, amtlich Kenntnis davon zu nehmen.

Der gesamte Apparat der SS wurde zur wirkungsvollen Durchführung dieser Erlasse eingesetzt. Der Beweis hierfür ergibt sich aus Dokument R-112, Beweisstück US-309, das ich hiermit vorlege. Dieses Beweisstück enthält Anweisungen von Himmler in seiner Eigenschaft als Reichskommissar für die Festigung des deutschen Volkstums. Ich zitiere zunächst die zwei letzten Absätze auf Seite 3 dieses Beweisstücks in der englischen Übersetzung der Anweisungen vom 16. Februar 1942. Im deutschen Text erscheint diese Bestimmung auf Seite 1 des ersten Erlasses vom 16. Februar 1942, Absatz 1 und 2.

Der Erlaß sah vor, und ich zitiere:

»I. Ich ersuche, die nachgeordneten Dienststellen anzuweisen, die Deutschstämmigen, die ihre Eintragung in die deutsche Volksliste nicht beantragen, der örtlich zuständigen Staats-polizei(leit)stelle namhaft zu machen. Über das Veranlaßte ist zu berichten.

II. Die örtlich zuständigen Staatspolizei(leit)stellen haben den ihnen namhaft gemachten Personen zur Auflage zu machen, innerhalb einer Frist von 8 Tagen nachzuweisen, daß der Antrag auf Eintragung in die deutsche Volksliste gestellt ist. Wird der Nachweis nicht erbracht, so ist der Betreffende in Schutzhaft zu nehmen und seine Überführung in ein Konzentrationslager zu veranlassen.«

Die Maßnahmen, die gegen Personen der vierten Klasse – »Polonisierte Deutsche«, wie die Verschwörer sie nannten – ergriffen wurden, waren besonders streng. Diese Personen widersetzten sich der Germanisierung, und rücksichtslose Maßnahmen waren ersonnen, um ihren Widerstand zu brechen. Wenn die Vergangenheit von jemandem Anzeichen dafür aufwies, daß nicht wirksam germanisiert werden konnte, wurde er in ein Konzentrationslager geworfen.

Einige dieser Maßnahmen sind in dem Unterabschnitt A des Abschnitts II auf Seite 5 des Dokuments R-112 aufgeführt; ich zitiere diesen besonderen Abschnitt vollständig aus dem englischen Text. Im deutschen Text erscheint diese Stelle auf Seite 2 und 3 des zweiten Erlasses vom 16. Februar 1942; unter II. Folgendes sieht die Anweisung vor:

»II. Die Rückdeutschung der polonisierten Deutschen setzt eine völlige Trennung von der polnischen Umgebung voraus. Die in Abteilung 4 der deutschen Volksliste eingetragenen Personen sind daher wie folgt zu behandeln:

A. Sie sind in das Altreichsgebiet umzusiedeln.

1. Die Umsiedlung und die Ansetzung im Altreichsgebiet erfolgt durch die Höheren SS- und Polizeiführer nach Maßgabe näherer Weisungen.

2. Asoziale und sonstige erbbiologisch minderwertige Personen werden nicht in die Umstellungsaktion einbezogen. Sie sind umgehend durch die Höheren SS- und Polizeiführer (Inspekteure der Sicherheitspolizei und des SD) der zuständigen Staatspolizei(leit)stelle namhaft zu machen. Diese veranlaßt ihre Überführung in ein Konzentrationslager.

3. Politisch besonders schwer belastete Personen wer den nicht in die Umsiedlungsaktion einbezogen. Sie sind ebenfalls durch die Höheren SS- und Polizeiführer (Inspekteure der Sicherheitspolizei und des SD) der zuständigen Staatspolizei(leit)-stelle zwecks Überführung in ein Konzentrationslager namhaft zu machen. Die Frauen und Kinder solcher Personen sind in das Altreichsgebiet umzusiedeln und in die Eindeutschungsmaßnahmen einzubeziehen. Wenn die Frau ebenfalls als politisch besonders schwer belastet nicht in die Umsiedlungsaktion einbezogen werden kann, ist sie ebenfalls der zuständigen Staatspolizei(leit)stelle zwecks Überführung in ein KZ namhaft zu machen. In diesen Fällen sind die Kinder von den Eltern zu trennen und gemäß Ziffer III Absatz 2 dieser Anordnung zu behandeln. Als politisch besonders schwer belastete Personen sind solche Personen anzusehen, die sich auf das schwerste gegen das Deutschtum vergangen haben (z.B. Beteiligung an Deutschenverfolgungen, wirtschaftliche Ruinierung Volksdeutscher u. a.).«

Gleichzeitig mit dem Programm der Germanisierung deutsch-stämmiger Personen in den eingegliederten Gebieten gingen die Verschwörer, wie bereits erwähnt, daran, eine große Zahl von Deutschen mit überzeugter nazistischer Einstellung in diesen Gebieten anzusiedeln. Dieser Teil ihres Programms ist klar in einem Artikel des SS-Obergruppenführers und Generals der Polizei, Wilhelm Koppe, eines von Himmler bewährten Agenten, dargelegt.

Auszüge aus diesem Aufsatz sind im Dokument 2915-PS enthalten, das bereits früher als Beweisstück US-306 vorgelegt wurde. Ich zitiere nun aus dem zweiten Absatz des englischen Textes dieses Beweisstücks. Im deutschen Text erscheint die Stelle auf Seite 170, dritte Zeile von unten, fährt fort auf Seite 171 und umfaßt den ganzen ersten Absatz.

Ich zitiere nun Koppes Erklärung:

»Dem Sieg der deutschen Waffen im Osten muß also der Sieg des deutschen Volkstums über das Polentum folgen, wenn der wiedergewonnene Ostraum nunmehr gemäß dem Willen des Führers für immer ein wesentlicher Bestandteil des Großdeutschen Reiches bleiben soll. Es kommt daher entscheidend darauf an, das wiedergewonnene deutsche Land mit deutschen Bauern, Arbeitern, Beamten, Kaufleuten und Handwerkern zu durchdringen, damit sich ein lebendiges und dennoch im Boden festverwurzeltes Bollwerk deutscher Menschen als Schutzwall gegen fremde Eindringlinge und gegebenenfalls als Ausgangsstellung für die volkstumsmäßige Durchdringung der Gebiete des weiteren Ostens bilden kann.«

VORSITZENDER: Wir werden nun auf zehn Minuten vertagen.