[Pause von 10 Minuten.]
OBERST STOREY: Ich lege das Dokument 158-PS als Beweisstück US-382 vor, um zu zeigen, wie die Tätigkeit des Einsatzstabes in Ungarn begann. Es handelt sich um die Abschrift eines Auftrages mit der Initiale von Utikal, dem Stabschef Rosenbergs. Der erste Absatz dieses Dokuments lautet:
»Der Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg für die besetzten Gebiete entsendet ein Sonderkommando unter Leitung von Stabseinsatzführer Dr. Zeiß, der durch sein Dienstbuch Nr. 187 ausgewiesen ist, zur Durchführung der im Führererlaß vom 1. März 1942 umschriebenen Aufgaben des Einsatzstabes nach Ungarn.«
Ich unterbreite nun als Beweismaterial Dokument 171-PS, Beweisstück US-383, einen Bericht ohne Datum über »Die Bibliothek zur Erforschung der Judenfrage«. Der fünfte Absatz lautet:
»Die bedeutendsten Büchersammlungen, die heute zum Bestand der Bibliothek zur Erforschung der Judenfrage gehören, sind folgende:«
Der 9. Punkt der folgenden Liste bezieht sich auf:
»Büchersammlungen aus den jüdischen Gemeinden Griechenlands (ca. 10000 Bände).«
Es war natürlich, daß eine in so gewaltigem Umfang durchgeführte Operation, die sich auf Frankreich, Belgien, die Niederlande, Luxemburg, Norwegen, Dänemark, die besetzten Ostgebiete, die Baltischen Staaten, die Ukraine, Ungarn und Griechenland erstreckte, die Mitarbeit einer ganzen Reihe von anderen Dienststellen erforderte. Unter den anderen Dienststellen, die an diesem Plünderungsprogramm mitarbeiteten, waren einige, die hier als Verbrecherorganisation angeklagt sind. Die Mitarbeit des Oberkommandos der Wehrmacht wurde von Hitler durch Erlaß vom 1. März 1942 angeordnet; ich lege ihn jetzt als Dokument 149-PS, US-369, zum Beweis vor. Er ist von Adolf Hitler persönlich unterschrieben und ebenfalls in Riesenbuchstaben geschrieben. Dieser Befehl verlangt den weltanschaulichen Kampf gegen die Feinde des Nationalsozialismus als eine militärische Notwendigkeit und bestätigt erneut die Ermächtigung des Einsatzstabes Rosenberg zu Durchsuchungen und Beschlagnahmungen von Material, das für die Hohe Schule von Wert ist.
Der fünfte Absatz besagt:
»Die Durchführungsbestimmungen über die Zusammenarbeit mit der Wehrmacht erläßt der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht im Einvernehmen mit dem Reichsleiter Rosenberg.«
Da ich gerade bei diesem Dokument bin, auf das später noch einmal verwiesen wird, möchte ich auch die anderen Teile verlesen. Ich mache den Hohen Gerichtshof auf die Verteilerliste aufmerksam. Der Befehl ging an alle Dienststellen der Wehrmacht, der Partei und des Staates. Er lautet:
»Juden, Freimaurer und die mit ihnen verbündeten weltanschaulichen Gegner des Nationalsozialismus sind die Urheber des jetzigen gegen das Reich gerichteten Krieges. Die planmäßige geistige Bekämpfung dieser Mächte ist eine kriegsnotwendige Aufgabe.
Ich habe daher den Reichsleiter Alfred Rosenberg beauftragt, diese Aufgabe im Einvernehmen mit dem Chef des Oberkommandos der Wehrmacht durchzuführen. Sein Einsatzstab für die besetzten Gebiete hat das Recht, Bibliotheken, Archive, Logen und sonstige weltanschauliche und kulturelle Einrichtungen aller Art nach entsprechendem Material zu durchforschen und dieses für die weltanschaulichen Aufgaben der NSDAP und die späteren wissenschaftlichen Forschungsarbeiten der Hohen Schule beschlagnahmen zu lassen. Der gleichen Regelung unterliegen Kulturgüter, die im Besitz oder Eigentum von Juden, herrenlos oder nicht einwandfrei zu klärender Herkunft sind.«
Im letzten Absatz heißt es:
»Die notwendigen Maßnahmen innerhalb der in deutscher Verwaltung befindlichen Ostgebiete trifft Reichsleiter Rosenberg in seiner Eigenschaft als Reichsminister für die besetzten Ostgebiete.«
Unterschrift: »Adolf Hitler.«
VORSITZENDER: Oberst Storey! Ich glaube, der Gerichtshof würde es begrüßen, und wir würden Zeit sparen, wenn die Dokumente, auf die Sie verweisen, vollständig verlesen würden, falls Sie das wünschen; das wäre besser, als wenn Sie jetzt den einen Teil lesen und später nochmals auf dasselbe Dokument zurückkommen.
OBERST STOREY: Sehr wohl. Darf ich erklären, warum das geschah? Ich hatte die Absicht, diese Beweisvorlage in Zusammenhang mit dem Führerkorps zu bringen. Das Dokument wurde an zwei Stellen zitiert, und ich habe es erst bemerkt, als ich anfing.
VORSITZENDER: Ich glaube, es ist viel leichter, den Dokumenten zu folgen, wenn alle Teile eines Dokuments, die Sie verlesen wollen, auf einmal verlesen werden; das ist besser, als einmal einen Satz vorzulesen, später noch einmal einen Satz zu zitieren und dann vielleicht wieder auf dasselbe Dokument zurückkommen, um einen dritten Satz zu lesen. Ich weiß nicht, ob Ihnen das möglich sein wird.
OBERST STOREY: Wir werden versuchen, in dieser Weise zu verfahren.
VORSITZENDER: Danke.
OBERST STOREY: Die Zusammenarbeit mit der SS und dem SD geht aus einem Brief Rosenbergs an Bormann vom 23. April 1941 hervor, Dokument 071-PS, Beweisstück US-371, das ich nunmehr zum Beweis vorlege. Der fünfte Satz des mit »1.« numerierten Absatzes lautet:
»Es versteht sich hierbei von selbst, daß die Gauleitungen von sich aus nicht die Beschlagnahmungen durchführen, sondern daß dies seitens des SD, beziehungsweise der Polizei geschieht.«
Weiter unten im selben Absatz heißt es:
»... weil von einem Gauleiter mir schriftlich mitgeteilt wurde, daß aus der Bücherei eines beschlagnahmten Klosters das Reichssicherheitshauptamt der SS für sich angefordert habe: das katholische Handbuch, Albertus Magnus, die Kirchenväterausgabe, die Geschichte der Päpste von L. v. Pastor und andere Werke.«
Der zweite und letzte Absatz lautet:
»Ich möchte hierzu bemerken, daß hier unsererseits mit dem SD bereits in loyalster Weise auch diese Angelegenheit erledigt ist.«
Der Angeklagte Göring war bei der Förderung der Zwecke des Einsatzstabes Rosenberg besonders eifrig. Wir werden diesen Eifer leicht verstehen, wenn wir uns die Tatsache vor Augen halten, daß er selbst bestimmte, es sollten, nur den Forderungen des Führers nachstehend, »diejenigen Kunstgegenstände, die zur Vervollständigung der Sammlungen des Reichsmarschalls dienen«, einen Vorrang haben. Dieser Reichsmarschall ist Göring.
Am 1. Mai 1941 erließ Göring an alle Partei-, Staats- und Wehrmachtstellen eine Anweisung, die ich zum Beweis als Dokument 1117-PS, US-384, vorlege; es ist ein Originalschriftstück, das Görings Unterschrift trägt. Alle Dienststellen von Partei, Staat und Wehrmacht wurden angewiesen; und nun zitiere ich:
»... dem Stabsführer der Einsatzstäbe des Reichsleiters Rosenberg... jede nur denkbare Unterstützung und Hilfe angedeihen zu lassen. Die Obengenannten sind angewiesen, mir über die Arbeit, insbesondere aber über entstehende Schwierigkeiten zu berichten.«
Am 30. Mai 1942 erhob Göring den Anspruch, daß ein großer Teil des Erfolges des Einsatzstabes ihm zuzuschreiben sei. Ich lege zum Beweis die erbeutete Photokopie eines Briefes von Göring an Rosenberg mit Görings Unterschrift vor. Es ist Dokument 1015 (i)-PS, US-385. Der letzte Absatz dieses Briefes lautet:
»... Andererseits unterstütze ich persönlich ja auch die Arbeit Ihres Einsatzstabes, wo immer ich kann, und ein großer Teil der erfaßten Kulturgüter ist mit darauf zurückzuführen, daß ich durch meine Organe dem Einsatzstab hierbei behilflich sein konnte.«
Ich habe die Geduld des Gerichtshofs mit zahlreichen Einzelheiten über Herkunft, Umfang und Tätigkeit der kunstplündernden Organisation in Anspruch genommen, da ich das Gefühl habe, daß es mir unmöglich sein wird, Ihnen über die Größe der Plünderungen die richtige Vorstellung zu vermitteln, wenn ich Ihnen nicht vorher über die gewaltige organisatorische Arbeit berichte, die notwendig war, um den Angeklagten die Möglichkeit zu geben, in Deutschland Kunstschätze von verblüffenden Ausmaßen zu sammeln.
Nichts von Wert war vor dem Zugriff des Einsatzstabes sicher. In Anbetracht der großen Erfahrung des Einsatzstabes in der komplizierten Durchführung der organisierten Plünderung eines Kontinents waren seine Einrichtungen auch geeignet, andere Dinge als nur Kulturgüter zu erbeuten. Als daher Rosenberg Gegenstände für die Ausstattung seiner Verwaltungsämter im Osten benötigte, wurde sein Einsatzstab gedrängt, jüdische Wohnungen im Westen zu beschlagnahmen. Dokument L-188, das ich als Beweisstück US-386 vorlege, ist die Abschrift eines Berichts des Leiters von Rosenbergs Dienststelle Westen, die unter dem Minister für die besetzten Ostgebiete arbeitete. Ich möchte ziemlich ausführlich aus diesem Dokument zitieren und lenke die Aufmerksamkeit des Gerichtshofs zunächst auf den dritten Absatz von Seite 3 der Übersetzung hin:
»Mit der Durchführung dieser Aufgabe« – das heißt, der Erfassung von Kunstbesitz – »wurde der Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg beauftragt.
Im Zuge dieser Erfassung wurde auf Vorschlag durch den Leiter Westen des Einsatzstabes dem Reichsleiter der Vorschlag unterbreitet, die Möbel und sonstigen Einrichtungsgegenstände in den unbewachten jüdi schen Wohnungen ebenfalls sicherzustellen und sie dem Reichsminister für die besetzten Ostgebiete zur Verwendung in den besetzten Ostgebieten zuzuführen.«
Der letzte Absatz auf derselben Seite lautet:
»Zunächst wurden sämtliche erfaßten Wohnungseinrichtungen und Gebrauchsgegenstände den Verwaltungen in den besetzten Ostgebieten zugeführt. Durch die einsetzenden Terrorangriffe auf die deutschen Städte und in der Erkenntnis, daß die Belange der Bombengeschädigten des Reiches den Belangen des Ostens vorgehen mußten, hat der Reichsminister und Reichsleiter Rosenberg einen neuen Führerentscheid herbeigeführt, wonach den Bombengeschädigten im Reich die aus der ›M-Aktion‹ anfallenden Wohnungseinrichtungen etc. zur Verfügung gestellt werden.«
Der Bericht fährt mit einer Beschreibung der wirksamen Methoden, die bei der Plünderung jüdischer Wohnungen im Westen angewendet wurden, fort; Anfang von Seite 4 der Übersetzung:
»Die Beschlagnahme der jüdischen Wohnungen erfolgte in der Weise, daß in den meisten Fällen sogenannte Erfassungsbeamte, soweit Adressenmaterial der geflohenen und abgereisten Juden nicht vorlag, wie z.B. in Paris, von Haus zu Haus gingen und feststellten, ob verlassene Judenwohnungen vorhanden waren. Das Inventar dieser Wohnungen wurde durch den Beamten aufgenommen und die Wohnung versiegelt. ... In Paris allein wurden durch rund zwanzig Erfassungsbeamte über 38000 Wohnungen erfaßt. Der Abtransport der Wohnungen erfolgte unter Hinzuziehung des gesamten Fuhr parks der Vereinigung der Pariser Möbelspediteure, die täglich bis zu 150 Lastfahrzeuge mit 1200 bis 1500 französischen Arbeitern zu stellen hatten.«
Hoher Gerichtshof, ich lasse die restlichen Einzelheiten dieses Berichts aus, weil meine französischen Kollegen diese Einzelheiten später vortragen werden.
Plünderungen in solchem Ausmaß erscheinen phantastisch. Ich glaube aber, ich muß eine weitere Feststellung treffen. Obwohl die Beschlagnahme der Einrichtungen von 71000 Wohnungen und ihr Abtransport nach dem Reich in mehr als 26000 Eisenbahnwaggons keineswegs ein kleines Unternehmen ist, so sind doch diese Zahlen im Vergleich zu den Mengen der geplünderten Kunstschätze und Bücher, deren unermeßlicher Wert sich aus dem Dokument ergibt, das ich gerade vorlegen will, verschwindend.
Ich weise nun auf die vor mir liegenden Stapel von ledergebundenen Büchern hin, auf die Herr Justice Jackson in seiner Eröffnungsrede eingegangen ist.
Diese 39 Bände hier vor mir enthalten Photographien von Kunstwerken, die vom Einsatzstab erfaßt wurden; die Bücher sind von Angehörigen des Stabes Rosenberg zusammengestellt worden. Alle diese Bände tragen unsere Dokumentennummer 2522-PS; und ich lege sie jetzt ab Beweisstück US-388 vor.
Ich überreiche den Herren Richtern acht Bände, so daß jeder von Ihnen – sie sind alle verschieden – in eine Probe ihres Inhalts Einblick nehmen kann. Ich weise besonders auf die Titelblätter in den Bänden hin. In den meisten Bänden befindet sich ein Inhaltsverzeichnis des einzelnen Buches in deutscher Sprache; dann folgt eine getreue Photographie nach jedem einzelnen dieser unbezahlbaren Kunstwerke, durch dünnes Seidenpapier voneinander getrennt.
Es handelt sich um 39 solcher Bände, die von unseren Streitkräften erbeutet wurden, als sie in den südlichen Teil des besetzten Deutschlands eindrangen.
VORSITZENDER: Ist irgend etwas über die hier abgebildeten Kunstwerke bekannt?
OBERST STOREY: Ja, ich werde sie später beschreiben. Ich glaube, daß abgesehen von der Erwähnung im Inhaltsverzeichnis jedes einzelne von ihnen noch besonders beschrieben ist.
VORSITZENDER: Ich meinte, ob die Gegenstände, die Möbelstücke oder Gemälde selbst gefunden worden sind?
OBERST STOREY: Ja, Herr Vorsitzender. Die meisten wurden in einer unterirdischen Höhle, ich glaube in Südbayern gefunden. Die Bücher dagegen wurden von unserem Stab in Verbindung mit einer Gruppe von Leuten der US-Armee gefunden, die diese Kunstwerke sammelten und jetzt damit beschäftigt sind, sie ihren rechtmäßigen Eigentümern zurückzugeben. So sind wir in den Besitz dieser Bücher gekommen.
Während die Herren Richter sie betrachten, möchte ich auf die vollständige Zusammenstellung der verschiedenen Gemälde aufmerksam machen; sie ist aus dem Dokument 1015 (b)-PS zu ersehen, das im Dokumentenbuch enthalten ist. Da wir eine solche Zusammenstellung haben, glaube ich nicht, daß die Herren Richter dem Dokument zu folgen brauchen. Falls Sie es wünschen, können Sie die Betrachtung der Bücher fortsetzen.
»Es wurden bis zum 15. Juli 1944 wissenschaftlich inventarisiert:
21903 Kunstgegenstände,
5281 Gemälde, Pastelle, Aquarelle, Zeichnungen,
684 Miniaturen, Glas- und Emaillemalereien, Buch- und Handschriften,
583 Plastiken, Terrakotten, Medaillen und Plaketten,
2477 Möbel von kunstgeschichtlichem Wert,
583 Textilien (Gobelins, Teppiche, Stickereien, koptische Stoffe).
5825 kunsthandwerkliche Gegenstände (Porzellan, Bronzen, Fayencen, Majoliken, Keramik, Schmuck, Münzen, Kunstgegenstände aus Edelsteinen),
1286 Ostasiatische Kunstwerke (Bronzen, Plastik, Porzellan, Gemälde, Wandschirme, Waffen),
259 antike Kunstwerke (Skulpturen, Bronzen, Vasen, Schmuck, Schalen, geschnittene Steine, Terrakotten).«
Die Feststellung allein, daß 21903 Kunstwerke beschlagnahmt wurden, ermöglicht noch keine hinreichende Vorstellung von ihrem Wert. Ich verweise nochmals auf die Erklärung im Dokument: »Der außergewöhnliche künstlerische und materielle Wert der erfaßten Kunstwerke ist in Zahlen nicht erfaßbar«, und auf die Tatsache, daß es Gegenstände von solch einzigartigem Gepräge sind, daß ihre Schätzung gänzlich unmöglich ist. Diese 39 Bände stellen keineswegs einen vollständigen Katalog dar. Es sind höchstens Bilder von etwa 2500 der beschlagnahmten Kunstwerke. Stellen Sie sich bitte vor, dieser Katalog wäre fertiggestellt worden; dann hätten wir anstatt 39 Bände 350 bis 400 Bände. Mit anderen Worten, wären alle Kunstgegenstände inventarisiert worden, wie in diesen 39 Bänden, so wären 350 bis 400 Bände nötig gewesen, um alle zu erfassen.
Hoher Gerichtshof! Wir haben Vorsorge getroffen, ein paar dieser Bilder auf der Leinwand zu zeigen. Bevor wir das jedoch tun und damit zum Ende unserer Beweisführung für diesen Teil des Verfahrens kommen, möchte ich die Aufmerksamkeit des Hohen Gerichtshofs auf Dokument 015-PS lenken. Es trägt das Datum des 16. April 1943 und ist die Abschrift eines Briefes von Rosenberg an Hitler. Der Brief wurde anläßlich des Geburtstags des Führers geschrieben, und als Geschenk überreichte Rosenberg einige Mappen mit Photographien von Gemälden, die sein Einsatzstab beschlagnahmt hatte. Obgleich wir keinen authentischen Beweis dafür haben, nehme ich an, daß wahrscheinlich einige dieser Photographien bei dieser Gelegenheit angefertigt wurden. Im letzten Absatz seines Briefes, Dokument 015-PS, Beweisstück US- 387, sagt Rosenberg:
»Ich bitte Sie, mein Führer, mir bei meinem nächsten Vortrag Gelegenheit zu geben, Ihnen über den gesamten Umfang und den Stand dieser Kunsterfassungsaktion mündlich Bericht erstatten zu dürfen. Ich bitte Sie, als Grundlage dieses späteren mündlichen Berichts einen kurzen schriftlichen Zwischenbericht über Verlauf und Umfang der Kunsterfassungsaktion sowie drei Bände des vorläufigen Bilderkatalogs, der auch erst einen Teil der zu Ihrer Verfügung stehenden Sammlung umfaßt, entgegenzunehmen. Die weiteren Kataloge, die sich in Bearbeitung befinden, werde ich in entsprechenden Zeitabständen überreichen.«
Rosenberg schließt dann mit dieser rührenden Huldigung des ästhetischen Geschmacks des Führers, eines Geschmacks, der auf Kosten eines ganzen Kontinents befriedigt wurde; ich zitiere:
»Ich werde mir erlauben, bei dem erbetenen Vortrag weitere 20 Bildermappen Ihnen, mein Führer, zu übergeben in der Hoffnung, daß durch diese kürze Beschäftigung mit den schönen Dingen der Ihnen so am Herzen liegenden Kunst ein Strahl von Schönheit und Freude in die Schwere und Größe Ihres gegenwärtigen Lebens fallen möge.«
VORSITZENDER: Wollen Sie bitte den ganzen Absatz lesen, mit dem Sie begannen; fünf Zeilen vorher, beginnend mit den Worten: »Diese Bildermappe stellt...«
OBERST STOREY:
»Diese Bildermappe stellt eine Ergänzung zu den aus dieser Aktion Ihrer Sammlung bereits seinerzeit zugeführten 53 wertvollsten Kunstwerken dar. Auch diese Mappe vermittelt nur einen schwachen Eindruck von dem außerordentlichen Wert und Umfang der von meiner Dienststelle in Frankreich erfaßten und im Reich sicher geborgenen Kunstwerte.«
Meine Herren Richter! Wir möchten jetzt auf der Leinwand ein paar dieser Photographien zeigen. Die Photographien von Gemälden, die wir jetzt zeigen werden, wurden einem einzigen Bande des Katalogs entnommen; sie sind nur Beispiel für die vielen Bände von Bildern ähnlicher Werke. Die anderen Gegenstände, von denen jetzt Aufnahmen vorgeführt werden, stammen aus verschiedenen Bänden über besondere Werke. Zum Beispiel ist der Gobelin, den Sie gleich sehen werden, nur ein Bild aus einem ganzen Bande mit Photos von Wandteppichen. Jedes Bild, das Sie sehen werden, stellt nur ein Exemplar aus einer Anzahl von Bänden mit ähnlichen Bildern dar. Jeder Band, dem diese einzelnen Bilder entnommen sind, stellt nur ungefähr ein Zehntel aller Bände dar, die notwendig wären, um alle Gegenstände darzustellen, die tatsächlich durch den Einsatzstab geraubt wurden. Wir werden jetzt nur einige dieser Aufnahmen sehen.