HOME

<< Zurück
|
Vorwärts >>

[Pause von 10 Minuten.]

OBERST STOREY: Hoher Gerichtshof! Ich habe gerade mit der Aufgabe der SA in der Verschwörung begonnen, das heißt mit ihrer Teilnahme am Programm zur Kriegsvorbereitung.

In diesem Zusammenhang hat der Hohe Gerichtshof heute Vormittag eine Frage hinsichtlich der Verhaftungs- und Polizeitätigkeit der SA gestellt, und ich habe erwähnt, daß sie seit 1934 abnahm. Da ich ein Mißverständnis befürchte, möchte ich feststellen, daß sie als Polizeiorganisation und Verhaftungsinstanz nach 1934 laufend an Bedeutung verlor.

Wir kommen nun zu dem Zeitraum, von dem ab die SA militärische Vorbereitungen betrieb, und mit diesem Zeitabschnitt möchte ich mich jetzt befassen. Ich habe hier, Herr Vorsitzender, eine offizielle, von der englischen Regierung im Jahre 1943 herausgegebene Veröffentlichung mit dem Titel: »Die nationalsozialistische Partei und ihre Organisationen«. Ich möchte bezüglich der Organisation der SA und der Mitgliedschaft in ihr aus diesem Buch zitieren. Es ist das bestunterrichtete Buch, das ich finden konnte, und ich möchte daraus kurz zitieren:

»Die SA wurde im Jahre 1921 als militärähnliche Organisation gegründet mit der Aufgabe, nationalsozialistische Versammlungen und Führer zu schützen, Versammlungsstörer und Zwischenrufer hinauszuwerfen, politische Gegner zu bekämpfen und vorbereitende mili tärische Ausbildung zu einer Zeit zu vermitteln, als die legale Reichswehr auf 100000 Mann beschränkt war. Ihr oberster Führer ist Hitler selbst, sein Vertreter trägt die Dienstbezeichnung: Stabschef der SA; von 1930 bis Juni 1934 war es Ernst Röhm; von da ab Viktor Lutze bis zu seinem Tod im Mai 1943; seit August 1943 Wilhelm Schepmann. Im Januar 1933 hatte die SA nur 300000 Mitglieder. Nach der Machtübernahme stieg die Mitgliederzahl schnell. Augenblicklich zählt sie 1500000 bis 2000000 Mitglieder.« (JN-4)

Das heißt also nach dem Zeitpunkt der Veröffentlichung im Jahre 1943.

Wir sehen wieder, daß die SA dazu diente, dem deutschen Volk eine bestimmte nationalsozialistische Weltanschauung einzuimpfen. Zu diesem Zeitpunkt war es die Aufgabe der SA, Deutschland geistig auf einen verbrecherischen Angriffskrieg vorzubereiten.

Jederzeit und hauptsächlich in der Zeit von 1933 bis 1939 betonten die SA-Führer, daß es die Pflicht und die Aufgabe der SA-Männer sei, den militärischen Geist in Deutschland zu wecken und zu fördern. 1933 stellte Hitler das sogenannte Sportprogramm auf. Ich zitiere aus der Schrift des Sturmführers Bayer, die ich bereits als Beweisstück 2168-PS vorgelegt habe, von Seite 6 der englischen Übersetzung; es ist gerade ein Satz. Danach war zu jener Zeit

»der SA der Auftrag gegeben, die Steigerung und Erhaltung der Wehrkraft und des Wehrgeistes, als den Ausdruck der kämpferischen Haltung eines Volkes, zu erreichen.«

Im Jahre 1937 erneuerte Hitler das sogenannte Sportprogramm und erklärte dann, wie sich aus Dokument 3050-PS, der englischen Übersetzung dieser Zeitungsartikel, auf Seite 12 ergibt, daß er das Programm als »Mittel zur Förderung des militärischen Geistes« anbefohlen habe.

Das Organisationsbuch der Partei, Dokument 3220-PS, US-323, dient demselben Zweck. Ich zitiere einen Auszug aus dem Buch; es sind die Absätze 1 bis 3 auf Seite 1 der englischen Übersetzung. Ich beginne mit dem ersten Absatz:

»Während die politische Organisation der NSDAP die praktische politische Führung durchzuführen hat, ist die SA das Ausbildungs- und Erziehungsinstrument der Partei zur weltanschaulich-soldatischen Haltung.

Nach den Weisungen des Führers vom Reichsparteitag der Freiheit ist die SA als das freiwillige politische Soldatentum der Garant der nationalsozialistischen Bewegung, der nationalsozialistischen Revolution und der Erhebung des deutschen Volkes.

In der SA wird demzufolge der junge Deutsche in erster Linie weltanschaulich und charakterlich gefestigt und zum Träger des nationalsozialistischen Gedankenguts ausgebildet. ...

Ebenso bedeutsam ist eine entsprechende Erziehungs- und Ausbildungsarbeit, welche die SA innerhalb der Jahrgänge zu leisten hat, die ihrer Wehrpflicht genügt haben. Diese gilt es bis in das Alter hinein in allen ihren seelischen, geistigen und körperlichen Kräften einsatzbereit für Bewegung, Volk und Staat zu erhalten. Sie sollen in der SA ihre beste Heimat finden. Alles, was sie wirtschaftlich, kulturell, beruflich oder nach Herkunft trennen könnte, wird in der SA durch den Geist der Kameradschaft und Manneszucht überwunden.

Die SA bildet dadurch einen entscheidenden Faktor auf dem Wege der Volksgemeinschaft. Ihr Geist soll auf alle außerhalb der Bewegung stehenden Verbände mit soldatischer Tradition und Verwendungsmöglichkeit ausstrahlen. Ihre Betreuung ist daher eine wesentliche Aufgabe der SA.«

Eine Anzahl von Artikeln, die augenscheinlich dazu bestimmt waren, der Kriegspropaganda zu dienen, sind übersetzt worden. In anderen Fällen wurden lediglich die Überschriften übersetzt. Die Überschriften dieser Artikel sind so bezeichnend, daß sie ohne weiteres Aufschluß über Wesen und Inhalt der Artikel geben. Ich möchte hierzu eine Anzahl dieser Überschriften vorlesen. Sie werden in der englischen Übersetzung des Dokuments 3050-PS, und zwar auf Seite 1, zitiert.

Über die Frage »Lebensraumphilosophie« finden wir in der Ausgabe vom 5. Januar 1935, auf Seite 13, den Artikel: »Der deutsche Lebensraum«; in der Ausgabe vom 10. Oktober 1936, Seite 15, den Artikel »Unser Recht, unsere Kolonien«. In der Ausgabe vom 14. Oktober 1938, Seite 3, den Artikel »Raum und Volk«. In der Ausgabe vom 2. Januar 1937, Seite 4, den Artikel »Kolonien für Deutschland«.

Aus diesem Artikel möchte ich einen Teil zitieren. Ich glaube, es ist Seite 2 der englischen Übersetzung von 3050-PS:

»Der Deutsche Botschafter in London, Herr von Ribbentrop, hat jüngst in einer großangelegten Rede gelegentlich eines Empfanges in der ›Anglo-German Fellowship‹... erneut den unverrückbaren Anspruch Deutschlands auf Rückgabe seiner ihm entrissenen Kolonien kundgetan.

Kurz danach veröffentlichte der Reichsbankpräsident und Reichswirtschaftsminister Dr. Schacht in der englischen Zeitschrift ›Foreign Affairs‹ einen ausführlichen Aufsatz zum deutschen Kolonialproblem.«

Es steht dies meines Wissens auf Seite 2 der englischen Übersetzung.

»Im übrigen stellt Dr. Schacht die kategorische Forderung auf, Deutschland müsse, um sein Rohstoffproblem zu lösen, koloniale Territorien erhalten, die deutsch verwaltet und in denen die deutsche Währung in Umlauf sein müsse.«

Die nächste Gruppe von Artikeln behandelt den Versailler Vertrag. Ich will nun einige von ihnen zitieren, und zwar von Seite 3 derselben Übersetzung. Hier ist ein Artikel vom 7. April 1934, Seite 14: »Wie steht unser Kampf um Gleichberechtigung?« Ein weiterer vom 30. Juni 1934, Seite 15, lautet: »Das Diktat von Versailles«. Dieser Artikel führt unter anderem aus:

»Das Diktat von Versailles hat die politische, wirtschaftliche und finanzielle Vernichtung Deutschlands in 440 geradezu raffinierten, man könnte auch sagen teuflisch ausgedachten Paragraphen festgelegt. Dieses Schandwerk ist ein Muster von endlosen, sich zum Teil widersprechenden Wiederholungen in stets neuen Formen. Nicht allzu viele haben sich mit diesem dicken Buche eingehend befaßt, man kann es auch nur mit Abscheu tun.«

Eine andere Überschrift vom 7. Juli 1934, Seite 15, lautet: »Die untragbaren Beschränkungen unserer Flotte«, eine weitere vom 19. Januar 1935, Seite 13: »Versailles nach 15 Jahren«. Dieser Artikel führt unter anderem aus:

»Dieses furchtbare Wort ›Versailles‹ ist, seit es eine verblendete Regierung ratifizierte, für alle die, die in den Geist dieses ungeheuerlichen Machwerkes des Hasses eingedrungen sind, ein Fluchwort geworden. Das Versailler Diktat ist im vollsten Sinne des Wortes deutsches Schicksal; jeder Deutsche ist in den vergangenen 15 Jahren unter den Wirkungen dieses Schicksals gestanden. Darum muß auch der letzte Deutsche den Inhalt des Diktates erfassen, damit ein einziger Wille nach seiner restlosen Zerstörung das ganze deutsche Volk erfüllt.«

Ich übergehe das weitere Zitat. Das letzte, auf das ich mich beziehe, ist vom Februar 1937; es trägt die Überschrift: »Versailles wird liquidiert werden«. Ich zitiere, Herr Vorsitzender, von Seite 4 den letzten Absatz der englischen Übersetzung:

»Damit hat die nationalsozialistische Bewegung wiederum einen Sieg errungen, denn auf ihren Fahnen stand seit Anbeginn des Kampfes: Die Liquidierung des Versailler Vertrages. Für diesen Kampf ist die SA Jahr um Jahr marschiert.«

Die dritte Gruppe von Artikeln beschreibt Kriegsvorbereitungen, die angeblich von anderen Nationen durchgeführt wurden. Wir finden sie auf Seite 5 desselben Dokuments. Ich beziehe mich lediglich auf einige:

Die Ausgabe vom 26. Januar 1935 enthält auf Seite 14 einen Artikel: »Militärische Ausbildung der englischen Jugend« und zeigt Bilder von Eton-Schülern, die in der traditionellen Eton-Kleidung, Zylinder und Cutaway, mit Gewehren marschieren; ein weiterer Artikel »Die Armee der Sowjetunion« erschien am 16. März 1935 auf Seite 14; ein weiterer am 4. April 1936, Seite 13: »Die rote Gefahr im Osten«; ein weiterer am 29. August 1936, Seite 10: »Rußland bereitet sich auf den Weltkrieg vor«; ein weiterer am 19. Juni 1937, Seite 7: »Rote Schreckensherrschaft festgenagelt«. Die übrigen Artikel werde ich nicht vorlegen.

Als nächstes folgt die Teilnahme der SA an der mit »Angriffskrieg« bezeichneten Phase der Verschwörung, also die Vorbereitung der deutschen Jugend durch die SA auf die Teilnahme an einem Angriffskrieg. Ich glaube, nicht betonen zu müssen, daß es eine der wichtigsten Maßnahmen war, die deutsche Jugend in der Kriegstechnik zu üben und sowohl körperlich als auch geistig auf einen Angriffskrieg vorzubereiten. Mit dieser überaus wichtigen Aufgabe war die SA betraut. Ich habe hier das Dokument 3215-PS, US-426, das ich als Beweismaterial vorlege. Es ist ein Auszug aus dem »Archiv« und enthält eine Charakterisierung der diesbezüglichen Aufgaben der SA durch Hitler. Ich beginne auf Seite 1 der englischen Übersetzung des Dokuments 3215-PS, wo es heißt:

»Bereits 1920, bei der Gründung der nationalsozialistischen Sportabteilung (SA), legte der Führer dieser damaligen SA ihre umfassende Aufgabe fest, indem er im Gründungsprotokoll erklärte: Sie (die Sportabteilung- SA) solle einst Träger des Wehrgedankens eines freien Volkes sein.«

Und im gleichen Sinne sagte der Führer in seinem Buche »Mein Kampf«:

»Man gebe der deutschen Nation sechs Millionen sportlich tadellos trainierte Körper, alle von fanatischer Vaterlandsliebe durchglüht und zu höchstem Angriffsgeist erzogen, und ein nationaler Staat wird aus ihnen, wenn nötig, in nicht einmal zwei Jahren, eine Armee geschaffen haben...«

Der militärische Charakter der SA wird durch ihren organisatorischen Aufbau dargetan. Ich verweise auf die Darstellung an der Wand, unser Dokument 2168-PS. Sie stammt aus diesem Buche hier, der Schrift des SA-Sturmführers. Die Darstellung ist aus dem offiziellen Buch entnommen. Ich beziehe mich lediglich auf den Organisationsplan und weise den Hohen Gerichtshof darauf hin, daß die SA in Einheiten aufgebaut war, die denen der deutschen Armee weitgehend glichen. Wie der Hohe Gerichtshof sieht, bestand das Schema der Organisation aus einzelnen Divisionen; an der Spitze der Pyramide die Division, dann die Brigade, das Regiment, das Bataillon, die Kompanie, der Zug und die Gruppe.

Außerdem bestanden, wie der Hohe Gerichtshof auf der rechten Seite sieht, Sondereinheiten und -verbände, einschließlich Reiterstürmen, Nachrichtenstürmen, Pionierstürmen und Sanitätsstürmen. Es gab auch, wie Bayer in seiner Schrift ausführt, drei Führerschulen. Ebenso trugen die Mitglieder der SA bestimmte Uniformen, die ihren militärischen Aufgaben angepaßt waren. Sie trugen Waffen und unterzogen sich militärischer Ausbildung, Gewaltmärschen und anderen militärischen Übungen.

Die Mitglieder der SA unterstanden allgemeinen Dienstbestimmungen, die weitgehend denen der Wehrmacht ähnelten. Diese sind enthalten im Dokument 2820-PS, US-427, das ich als Beweismittel vorlege. Sie finden sie, Herr Vorsitzender, auf Seite 3 der Übersetzung. Ich will mich nur auf einige von ihnen beziehen. Diese Bestimmungen sehen Bestrafungen vor, sie tragen auch die Bezeichnung Strafbestimmungen, wegen Ungehorsams gegen Befehle und Verletzung von Dienstanordnungen. Die Arten der Strafen, die vorgesehen sind, zeigen den militärischen Charakter der SA und umfassen: Einfacher Verweis unter vier Augen, strenger Verweis in Gegenwart eines Vorgesetzten unter Bekanntgabe beim Dienstappell, Verbot zum Tragen des Dienstanzuges; Hausarrest usw.

Die Vorbereitung für den Krieg durch das Ausbildungsprogramm der SA wurde in Deutschland schon 1933 begonnen; doch wurde der Umfang dieses Programms nicht veröffentlicht, da es in der Tat eine Verletzung des Versailler Vertrags darstellte. Die strenge Geheimhaltung dieses Programms ist aus dem Dokument D-44, US-428, ersichtlich, das ich als Beweisstück einreiche. Ich zitiere von Seite 1 des englischen Textes. Es ist ein Erlaß der Obersten SA-Führung, Stabschef, und behandelt Veröffentlichungen über die SA:

»Im Anschluß an meine Verfügung Z II 1351/33 vom 11. 7. 33 sehe ich mich veranlaßt, sämtliche SA-Dienststellen bezüglich jeglicher Veröffentlichungen über SA- Dienst nicht nur in der Presse, sondern auch in den Mitteilungs- und Nachrichtenblättern der einzelnen SA- Einheiten zu allergrößter Vorsicht anzuhalten.

Erst in den letzten Tagen hat das Reichsinnenministerium auf Veranlassung des Auswärtigen Amtes an alle Dienststellen des Reiches strikte Anweisung gegeben, wonach bezüglich aller Veröffentlichungen, die irgendwie dem Ausland Möglichkeiten geben könnten, Verstöße gegen die Bestimmungen des Versailler Vertrages zu konstruieren, schärfste Kontrolle zu üben sei.

Wie von den Genfer Verhandlungen bekannt ist, besitzen unsere Gegner stapelweise in Deutschland gesammeltes und ihnen zugetragenes Material, das sie bei jeder Gelegenheit auf den Konferenzen gegen uns verwenden.

Unter diesem Gesichtspunkt erregen auch die in den nachgeordneten SA-Einheiten verbreiteten Mitteilungsblätter lebhafteste Bedenken. Ich mache sämtliche höheren SA-Führer für schärfste Kontrolle etwa in ihrem Befehlsbereich erscheinender derartiger interner Mitteilungsblätter vor Drucklegung verantwortlich und sehe mich genötigt, darauf hinzuweisen, daß in den dieser Tage ergangenen amtlichen Anweisungen Verfahren wegen Landesverrats angedroht werden, wenn derartige sicherlich in gutem Glauben veröffentlichte Berichte publiziert und dadurch der Gefahr ausgesetzt werden, in unrechte Hände zu geraten.

Bilddarstellungen der technischen Sondereinheiten der SA und SS, insbesondere der Nachrichten-, Motor- eventuell auch der ausgeschiedenen Fliegerstürme und so weiter, die vom Ausland als Beweis für den angeblichen Aufbau technischer Truppenteile angeführt werden können, sind grundsätzlich verboten.«

In gleicher Weise war Geheimhaltung vorgesehen in einem Befehl über die Abstellung eines Wehrmachtoffiziers zur SA im Januar 1934 zur Unterstützung des SA-Ausbildungswesens. Das Dokument 2823-PS, US-429, ist die Abschrift einer Aufzeichnung der Obersten SA-Führung vom Januar 1934 über die Abstellung eines Wehrmachtoffiziers zur Unterstützung bei der militärischen Ausbildung der SA. Es sieht vor, ich zitiere von Absatz 7 der englischen Übersetzung:

»Zur Tarnung trägt Oberstleutnant Auleb SA-Uniform mit Dienstgradabzeichen nach näherer Bestimmung des Obersten SA-Führers.«

Das militärische Ausbildungsprogramm wurde mehrere Jahre lang unter dem Deckmantel eines Sportprogramms durchgeführt. Der Plan dazu wurde von Hitler schon 1920 durch die Aufstellung des sogenannten Sportprogramms ins Leben gerufen. Daß das sogenannte Sportprogramm tatsächlich mit der militärischen Ausbildung der deutschen Jugend in engem Zusammenhang stand und in Wirklichkeit auch diesem Zwecke diente, ergibt sich aus der folgenden Charakterisierung des Programms durch den Stabschef der SA, Lutze, in einem Artikel aus dem Jahre 1939. Ich beziehe mich nun auf das Dokument 3215-PS, US-426, und zitiere Auszüge von Seite 2 der englischen Übersetzung:

»Dieser Zielsetzung dienten auch die vom Führer an die SA erlassenen Verfügungen von 1935 über die Erneuerungen, 1936 über die Stiftung der Urkunde, 1937 für die jährlichen Wiederholungsübungen des SA-Sportabzeichens. Gleichlaufend mit diesen Verfügungen des Führers zur körperlichen Ertüchtigung und wehrgeistigen Erziehung werden innerhalb der SA die organisatorischen und ausbildungsmäßigen Maßnahmen getroffen. Aus der Erkenntnis, daß die Erhaltung und Steigerung der Wehrkraft unseres Volkes durch Wehr- und Leibesübungen besonders zu fördern ist, wurde im besonderen die Ausbildung auf diesen Gebieten systematisch durchgeführt.

In 25 Truppschulen und den 3 Reichsführerschulen der SA wurden seit dem Jahre 1934 jährlich 22000 bis 25000 Führer und Unterführer in Sonderlehrgängen bis zum Besitz des Lehr- und Prüfscheines ausgebildet. In klar umrissenen Ausbildungsrichtlinien wurden die jährlich zu erreichenden Ausbildungsziele verfügt und damit zugleich die alljährlich sich wiederholenden... Reichswettkämpfe der SA begründet. Hand in Hand mit der Ausbildung des Führerkorps und den entsprechenden organisatorischen Maßnahmen ging somit die Ausbildung an der Front auf breitester Grundlage vor sich.«

Im Zusammenhang mit der militärischen Ausbildung im Rahmen des Sportprogramms beziehe ich mich auf Dokument 2354-PS, US-430. Darin werden die Prüfungen und geforderten Leistungen festgelegt, die notwendig waren, um das Sportabzeichen zu erhalten. Ich verweise auf Seite 2 der englischen Übersetzung. Ich werde nicht das ganze Dokument verlesen, Herr Vorsitzender, sondern mich lediglich auf einen Teil beziehen:

»Gruppe II: Wehrsport. 25 km Gepäckmarsch, Kleinkaliberschießen, Handgranatenzielwurf, 200 m Querfeldeinlauf mit Gasmaske über 4 Hindernisse, Schwimmen oder Radfahren, Grundkenntnisse über erste Hilfe bei Unglücksfällen.«

Ich werde die anderen Zitate auslassen.

Im Jahre 1939 wurde das SA-Sportprogramm formell in einer von Hitler erlassenen Anordnung als militärisches Ausbildungsprogramm anerkannt, und die SA wurde ganz offen zum Träger der vor- und nachmilitärischen Ausbildung erklärt, das heißt, der militärischen Ausbildung vor Beginn des Wehrdienstes und nach erfolgtem Austritt aus der Wehrmacht. Ich habe das Dokument 2383-PS vor mir.

VORSITZENDER: Oberst Storey, Sie haben uns eben auf ein Dokument hingewiesen, und zwar 3215-PS, das beweist, daß von 1934 ab 25000 Führer und Unterführer von der SA ausgebildet wurden.

OBERST STOREY: Ja, Herr Vorsitzender.

VORSITZENDER: Genügt das nicht, um den militärischen Charakter der Organisation zu beweisen?

OBERST STOREY: Ich glaube ja. Es war gerade der Erlaß Hitlers, auf den ich mich mit Ihrer Erlaubnis zum Zwecke der Protokollierung beziehen möchte. Ich werde ihn nicht verlesen.

VORSITZENDER: Fahren Sie fort; worauf beziehen Sie sich jetzt?

OBERST STOREY: Auf Dokument 2383-PS; es enthält auf Seite 11 der englischen Übersetzung eine Abschrift des Erlasses, der das Ausbildungsprogramm für die vor- und nachmilitärische Ausbildung gesetzlich festlegt.

Es wäre für die SA schon eine Aufgabe gewesen, ein Wehrausbildungsprogramm für ihre eigenen Mitglieder durchzuführen; das SA-Programm war aber nicht auf ihre Mitglieder beschränkt, vielmehr wurde die ganze deutsche Jugend in ein fieberhaftes Wehrausbildungsprogramm einbezogen.

Ich beziehe mich auf ein Zitat aus Dokument 2354-PS, dem erwähnten Organisationsbuch, und zwar auf Seite 2 der englischen Übersetzung. Ich zitiere daraus kurz eine Erklärung des Stabschefs Lutze:

»Um der Pflege wehrhaften Geistes in allen Teilen des deutschen Volkes bewußten Ausdruck zu verleihen, bestimme ich ferner, daß dieses SA-Sportabzeichen auch von Nichtangehörigen der Bewegung erworben und getragen werden darf, sofern sie rassisch und weltanschaulich den nationalsozialistischen Voraussetzungen entsprechen.«

Das Dokument 2168-PS zeigt, daß die Verantwortung für die Durchführung dieses nationalen Programms dem Führungshauptamt der SA oblag. Ich zitiere von Seite 8 der englischen Übersetzung, wo es heißt:

»Letzteres hat auf der Grundlage des SA-Sportabzeichens die kämpferische Schulung des Leibes aller wehrfähigen Deutschen zu bereiten und als Vorbereitung hierzu die Durchführung von Leibesübungen (körperliche Grundschulung) und den Leistungssport zu organisieren, so daß breiteste Volksschichten hiervon erfaßt und bis ins hohe Lebensalter hinein körperlich und geistig, aber auch charakterlich-weltanschaulich wehrtüchtig erhalten werden.«

Ich komme nun zu einer anderen Phase und beziehe mich auf Dokument 3215-PS, einen Auszug aus dem »Archiv«. Ich beziehe mich auf Seite 2 und 3 der englischen Übersetzung, am Ende der Seite 2 beginnend. Ich zitiere:

»Neben die Stürme der SA traten die SA-Sportabzeichengemeinschaften, in denen alle wehrhaften Volksgenossen, welche bereit waren, freiwillig dem Ruf der SA zur Erhaltung ihrer Wehrtüchtigkeit zu folgen, antraten. Bisher konnten so 800000 Volksgenossen außerhalb der SA auf der Grundlage des SA-Sportabzeichens der körperlichen Ertüchtigung wie der politisch wehrgeistigen Erziehung der SA erfolgreich unterzogen werden.«

Das militärische Programm der SA war nicht nur ein Marschieren und Drillen des SA-Mannes. Es bezog sich auf jede Phase der Technik der modernen Kriegführung. Das ergibt sich im besonderen bei der Betrachtung der Aufsätze über militärische Ausbildung, die in den Ausgaben des »SA-Mannes« veröffentlicht wurden. Ich möchte mich lediglich auf einige wenige Überschriften beziehen. Sie stehen auf Seite 8 und 10 des Dokuments 3050-PS. Es ist eine lange Liste, von der ich nur fünf oder sechs Überschriften zitieren will.

Hier ist eine vom 17. Februar 1934, Seite 7: »Pistolen-Schießsport«, eine vom 21. April 1934, Seite 13: »Was jeder SA-Mann vom Luftkampf wissen muß«; eine vom 19. Mai 1934, Seite 13: »Der chemische Krieg«; eine vom 2. Juni 1934, Seite 14: »Die neuzeitlichen Kampfmittel im Blickfeld des SA-Mannes«; vom 4. August 1934, Seite 13: »Die Bedeutung von Panzer und Motor im modernen Kriege«. Ich lasse die weiteren Überschriften aus.

Gleicherweise enthielten die Ausgaben des »SA- Mannes« Abbildungen und Aufsätze, die die Beteiligung der SA an militärischen Übungen darstellen und beschreiben, einschließlich von Gewaltmärschen, Gefechtsübungen, Hindernislauf und Kleinkaliberschießen und so weiter. Ich beziehe mich lediglich darauf, Herr Vorsitzender; die betreffenden Stellen sind zu finden auf Seite 11 und 13 des Dokuments 3050-PS. Nur eine oder zwei Überschriften:

In der Ausgabe vom 24. August 1935, Seite 2: »Die SA ist und bleibt die Stoßtruppe des Dritten Reiches«. Hier ist ein Artikel vom 2. September 1938, Seite 1, der den Zusammenhang mit der Wehrmacht zeigt: »SA und Wehrmacht« mit Photographien von SA-Männern während Feldübungen beim Handgranatenwerfen. Die übrigen will ich auslassen.

Ein überzeugender Beweis für die Teilnahme der SA an der Verschwörung liegt in der Tatsache, daß immer dafür Sorge getragen wurde, das militärische Ausbildungsprogramm der SA den Erfordernissen der Wehrmacht anzupassen. Dies ergibt sich aus Dokument 2821-PS, US-431, Seite 1 der englischen Übersetzung. Ich zitiere:

»... ist die ständige Verbindung zwischen RWM und Oberster SA-Führung... sichergestellt.«

Ein weiteres Dokument 3215-PS, ein Auszug aus dem »Archiv«, enthält eine Rede des Stabschefs der SA und zeigt die Mitwirkung und Zusammenarbeit mit der Wehrmacht sowie die Durchführung von Sonderausbildungen. Es ist Seite 2 des Dokuments 3215-PS, US-426.

»Im Zuge dieser Entwicklung wurden der SA für die Wehrertüchtigung noch Sonderaufgaben gestellt. Der Führer übertrug der SA die Reit- und Fahrausbildung und berief SA-Obergruppenführer Litzmann als Reichsinspekteur mit dem Auftrag, durch die SA den Reiternachwuchs und -bedarf der Wehrmacht sicherzustellen. In enger Zusammenarbeit mit den Wehrmachtteilen wurden für die Nachrichten-, Pionier- und Sanitätsein heiten Spezialscheine geschaffen, die wie der Reiterschein der SA als Ausweis zur bevorzugten Einstellung bei den betreffenden Truppenteilen gewertet werden.«

Wir haben zwei oder drei weitere Zitate bezüglich der Zusammenarbeit der SA mit der Wehrmacht, jedoch glaube ich, daß diese eine Wiederholung wären und werde sie übergehen. Ich werde mich lediglich auf das Dokument 2383-PS, US-410 beziehen. Ich lese einen Teil des Erlasses vor:

»Der Führer. In Erweiterung meiner Erlasse vom 15. Februar 1935 und 18. März 1937 über den Erwerb des SA-Sportabzeichens und die jährlichen Wiederholungsübungen erhebe ich das SA-Sportabzeichen zum SA- Wehrabzeichen und mache es zur Grundlage der vor- und nachmilitärischen Ausbildung. Zum Träger dieser Ausbildung bestimme ich die SA.«

Ich gehe nun auf Seite 48 über.

Die Sonderausbildung, die den SA-Männern den Anforderungen der technischen Abteilungen der Wehrmacht entsprechend erteilt wurde, ist von SA- Sturmführer Bayer in Dokument 2168-PS, US-411, beschrieben worden. Es steht auf Seite 13 der englischen Übersetzung:

»Auf der einen Seite bringt der junge SA-Mann, der aus seiner Gliederung in die Armee eintritt, bereits eine Menge von Voraussetzungen mit, die seine Ausbildung in technischer Hinsicht erleichtern und beschleunigen, während diejenigen gedienten Soldaten, die aus der Armee wieder zur SA zurückkehren, dort durch stete Übung körperlich und geistig ihren Ausbildungsstand erhalten und den Kameraden ihr Wissen vermitteln. So tragen sie zur Steigerung von Wehrkraft und Wehrgeist des deutschen Volkes einen nicht unerheblichen Teil bei.«

Ich lese dann weiter:

»Die SA kann alljährlich viele tausend junge ausgebildete Reiter an unsere Wehrmacht abgeben.«

Das übrige hiervon will ich auslassen.

Ich verweise jetzt lediglich auf eine Nummer des »SA-Mannes« vom 3. Februar 1939, und zwar auf Seite 3, die eine Abbildung des Stabschefs Lutze bringt, der zu einer Gruppe von SA-Männern spricht. Die Überschrift lautet:

»Wir werden die Brücke sein zwischen Partei und Wehrmacht.«

Die zweite von mir erwähnte Ausgabe enthält Abbildungen des Generals von Brauchitsch und des Stabschefs Lutze bei der Besichtigung einer SA-Einheit.

Ich wende mich nun dem Dokument 3214-PS, US- 432, zu. Es handelt sich lediglich um eine Seite, und ich zitiere:

»Es wurde bekanntgegeben, daß in der SA-Standarte Feldherrnhalle, deren Chef Generalfeldmarschall SA- Obergruppenführer Göring ist, junge wehrdienstpflichtige SA-Männer und Hitlerjungen ihrer Wehrdienstpflicht genügen können. Die Standarte wurde bei der Besetzung des Sudetenlandes unter ihrem Führer und Regimentskommandeur, SA-Gruppenführer Reimann, zum erstenmal als Regiment der Luftwaffe mit besonderen Aufgaben eingesetzt.«

VORSITZENDER: Bisher haben Sie uns Material vorgelegt, das beweist, daß die SA-Mitgliedschaft freiwillig war. Dies Dokument weist darauf hin, daß eine Aushebung erfolgte. Wann wurde die Dienstpflicht eingeführt?

OBERST STOREY: Soviel ich weiß, war derjenige, der in die SA eintrat, von der allgemeinen Wehrpflicht befreit; aber wer einmal beigetreten war, konnte überall eingesetzt werden. Mit anderen Worten, die SA war eine freiwillige Organisation.

VORSITZENDER: Das ist das Beweismaterial, das Sie bis jetzt vorgelegt haben.

OBERST STOREY: Ja, Herr Vorsitzender.

VORSITZENDER: Gut, wann wurde eine Aushebung zur SA eingeführt, oder wann diente die SA als Ersatz für die Wehrpflicht?

OBERST STOREY: Herr Vorsitzender, darf ich die Frage durch Herrn Burdell beantworten lassen. Er hat dies bearbeitet.

MR. CHARLES J. BURDELL, ANKLAGEASSISTENT FÜR DIE VEREINIGTEN STAATEN: Hoher Gerichtshof! Es gab niemals eine Aushebung zur SA. Das Dokument 3214-PS zeigt, daß der Dienst im Regiment Feldherrnhalle SA die Wehrpflicht ersetzte. Der betreffende erste Satz im Dokument 3214-PS, »Es wurde bekanntgegeben, daß in der SA- Standarte Feldherrnhalle... junge wehrdienstpflichtige SA-Männer und Hitlerjungen ihrer Wehrdienstpflicht genügen können«, besagt meiner Meinung, daß wehrpflichtige SA-Männer, das heißt SA-Männer, die nach ihrem Eintritt in die SA eingezogen wurden, ihrer Wehrpflicht dadurch genügen können, daß sie entweder in der SA verblieben, oder sich in das Regiment Feldherrnhalle der SA überweisen ließen.

Der nächste Absatz des Dokuments 3214-PS zählt die Bedingungen auf, die von SA-Männern vor dem Eintritt in das Regiment Feldherrnhalle erfüllt werden mußten. Sofern er diese Bedingungen erfüllte, konnte der SA-Mann in das Regiment eintreten, und nachdem dies geschehen war, erfüllte er damit seine Wehrdienstpflicht wie in der Wehrmacht.

Ich glaube, damit die Frage des Gerichtshofs beantwortet zu haben.

OBERST STOREY: Mit Bezug auf das Obenerwähnte konnten wir von der SA erwarten, daß sie als eine Kampftruppe vom ersten Tag des Angriffskrieges an Verwendung finden würde, und daß sie die Basis für die sogenannten Kommandos war. Das war auch der Fall. Unter den ersten Einheiten der Nazi-Kriegsmaschine brachen solche der SA im Frühjahr 1938 in Österreich ein. Es wird dies stolz in einem Artikel des »SA-Mannes« vom 19. März 1938, Seite 10, unter der Überschrift: »Wir waren die Ersten hier« erwähnt.

Die Teilnahme der SA an der Besetzung des Sudetenlandes geht ebenfalls aus einem Dokument 3036-PS, US-102, hervor. Es ist eine eidesstattliche Erklärung eines Gottlob Berger, eines früheren Funktionärs der SS, der zum Sudetendeutschen Freikorps kommandiert war. Ich zitiere die Absätze 1 und 2 dieser eidesstattlichen Erklärung:

»1. Im Herbst 1938 hatte ich den Rang und Titel eines Oberführers der SS. In der Mitte des Monats September wurde ich zum Verbindungsoffizier mit Konrad Henleins sudetendeutschem Freikorps bei ihrem Hauptquartier in einem Schloß bei Donndorf außerhalb Bayreuths ernannt. In dieser Stellung war ich für den ganzen Verbindungsdienst zwischen Reichsführer-SS Himmler und Henlein verantwortlich« – der Gerichtshof wird sich erinnern, daß Henlein der Führer im Sudetenland war – »und es war meine Hauptaufgabe, Sudetendeutsche auszuwählen, die für die Mitgliedschaft der SS oder VT (Verfügungstruppe) in Betracht kamen. Außer mir waren noch ein Obergruppenführer des NSKK, dessen Namen ich vergaß, und SA-Obergruppenführer Max Jüttner tätig. Außerdem erschien Admiral Canaris, Führer der OKW-Abwehr, fast jeden zweiten Tag in Donndorf und besprach sich mit Henlein.«

Der Gerichtshof wird sich erinnern, daß die Abwehr der Nachrichtendienst war.

»2. Im Laufe meiner offiziellen Tätigkeit in Henleins Hauptquartier wurde ich mit der Zusammensetzung und Tätigkeit des Freikorps vertraut. Drei Gruppen wurden unter Leitung Henleins gebildet. Eine im Gebiet Eisenstein (Bayern), eine im Gebiet Bayreuth, eine im Gebiet Dresden und möglicherweise eine vierte in Schlesien. Diese Gruppen sollten nur aus Flüchtlingen aus dem Sudetenland, die die deutsche Grenze überschritten hatten, zusammengesetzt sein; aber in Wirklichkeit enthielten sie auch Reichsdeutsche mit früherem Dienst in der SA oder NSKK. Diese Deutschen bildeten das Rückgrat des Freikorps. Auf dem Papier hatte das Freikorps eine Stärke von 40000. Ein Teil der Henlein gelieferten Ausrüstung, hauptsächlich Tornister, Küchengeräte und Decken, wurde von der SA bereitgestellt.«

Die Verwendungsmöglichkeit der SA für jegliche anderen Zwecke ergibt sich aus der Tätigkeit der SA nach Ausbruch des Krieges. Während des Krieges führte die SA ihr militärisches Ausbildungsprogramm fort. Sie hatte jedoch auch andere Aufgaben. Die Kriegsaufgaben ergeben sich aus dem Dokument 3219-PS, US-433, und Dokument 3216-PS, US-434, die Auszüge aus dem »Archiv« darstellen.

Ich zitiere zunächst in Kürze aus dem Dokument 3219-PS den vollen Wortlaut, jedoch ohne die Überschrift:

»Der Stabschef der SA, Wilhelm Schepmann, erteilte in mehreren Arbeitsbesprechungen mit den Führern der SA-Gruppen weitere Befehle zur Verstärkung des Einsatzes der SA im Heimatkriegsgebiet nach den Erfordernissen des totalen Kriegseinsatzes.

Als Ergebnis dieser Besprechungen sowie bereits früher durchgeführter Maßnahmen zur Totalisierung des Kriegseinsatzes hat die SA nunmehr 86 % ihres hauptberuflichen Führerkorps der Front zur Verfügung gestellt, obgleich die Kriegsaufgaben der SA auf dem Gebiet der vormilitärischen Ausbildung, der SA-mäßigen Durchdringung neuer Gebietsteile des Reiches, des Luftkriegseinsatzes, der Stadt- und Landwacht und so weiter gegenüber der Vorkriegszeit zugenommen haben.

Die SA als Ganzes hat von ihren nach Millionen zählenden Angehörigen bisher rund 70 % an die Wehrmacht abgegeben.«

Ich verweise den Hohen Gerichtshof auf die Erklärung vom 26. August 1944 hinsichtlich der Mitgliedschaft. Ich zitiere kurz aus der englischen Übersetzung von 3216-PS, und zwar nur einen Satz:

»Auf Befehl des Stabschefs der SA erfolgte die Aufstellung der ›SA-Einheit Generalgouvernement‹, deren Führung Generalgouverneur SA-Obergruppenführer Dr. Frank übernahm.«

Ich lege nun als Beweismaterial eine eidesstattliche Erklärung des Walter Schellenberg unter Nummer 3232-PS, US-435, vor:

»Von Anfang 1944 an nahm auch die SA an verschiedenen Aufgaben teil, welche nur vorher der SS, der Sipo und dem Heer anvertraut waren, zum Beispiel:

Bewachung von KZ-Lagern, Bewachung von Kriegsgefangenenlagern, Aufsicht über Zwangsarbeiter in Deutschland und in den besetzten Gebieten. Diese Mitarbeit der SA wurde schon Mitte 1943 in Berlin von höheren Stellen geplant und bearbeitet.«

Damit schließe ich meine Ausführungen über die wesentlichen Beweispunkte hinsichtlich der Teilnahme der SA an der Verschwörung. Bevor ich jedoch schließe, möchte ich dem Gerichtshof einige Beweise vorlegen, die die Teilnahme Görings an der Verschwörung in seiner Eigenschaft als Mitglied der SA oder als deren Führer beweisen.

Göring wurde im Jahre 1923 Befehlshaber der gesamten SA. Dies wird in der Broschüre »Die SA« dargelegt, die bereits als Beweisstück vorliegt. Die Stelle bezüglich Görings Führung erscheint auf Seite 2 der Übersetzung, die ich nicht zitiere, sondern auf die ich nur hinweise.

Görings Absicht, die SA als Terrorinstrument einzusetzen, um politische Gegner zu erledigen, wird bewiesen durch eine Rede, die er auf einer Nazi-Kundgebung in Frankfurt am 3. März 1933 gehalten hat. Es ist Dokument 1856-PS, US-437, und zwar ein Auszug aus einem Buch: »Hermann Göring, Reden und Aufsätze.« Ich zitiere die Worte Görings:

»Gewiß, ich werde die staatlichen und die polizeilichen Machtmittel bis zum äußersten auch dazu benutzen, meine Herren Kommunisten, damit Sie hier nicht falsche Schlüsse ziehen, aber den Todeskampf, in dem ich Euch die Faust in den Nacken setze, führe ich mit denen da unten, das sind die Braunhemden.«

Die Bedeutung der SA unter Görings Führung zu Beginn der Nazi-Bewegung wird durch ein Dokument 3259-PS, US-424, bewiesen. Es ist die englische Übersetzung aus demselben Dokumentenbuch, und zwar eines Briefes von Hitler an Göring. Ich zitiere:

»Mein lieber Göring!

Als im November 1923 die Partei zum erstenmal versuchte, die Macht im Staate zu erobern, haben Sie, als Kommandeur der SA, in außerordentlich kurzer Zeit das Instrument geschaffen, mit dem man einen solchen Kampf wagen konnte. Es war höchste Notwendigkeit, die uns zum Handeln zwang, und weise Vorsehung, die uns damals den Erfolg versagte. Sowie nach Ihrer schweren Verwundung die Umstände es ermöglichten, sind Sie wieder als treuester Mitkämpfer in dem Kampf um die Macht an meine Seite getreten. Sie haben wesentlich mitgeholfen, die Voraussetzungen zum 30. Januar zu schaffen. Es drängt mich daher, am Schlusse des Jahres der nationalsozialistischen Revolution, Ihnen mein lieber Parteigenosse Göring, aus ganzem Herzen für die so großen Verdienste zu danken, die Sie sich um die nationalsozialistische Revolution und damit um das deutsche Volk erworben haben.

In herzlicher Freundschaft und dankbarer Würdigung

Ihr Adolf Hitler.«

Obwohl Göring den Befehl über die SA nicht behielt, so hatte er doch jederzeit eine enge Fühlungnahme mit dieser Organisation. Dies sehen wir aus Photographien, die Görings Teilnahme an Veranstaltungen der SA zeigen. Ich habe sie bereits als Beweis vorgelegt. Auf ähnliche Weise wurde Göring im Jahre 1937 Befehlshaber der SA-Standarte Feldherrnhalle. Der Gerichtshof wird sich auch noch daran erinnern, daß ich auf die Teilnahme dieses Regiments an der Besetzung des Sudetengebiets hingewiesen habe.

So beweist schließlich das in meiner vorgetragenen Anklageerklärung vorgelegte Material die Mittäterschaft der SA als einer Organisation an der Verschwörung, wie sie im Anklagepunkt 1 erwähnt ist. So wurde die SA von den Verschwörern zuerst eingesetzt, um mit Gewalt und Brutalität alle Gegner des Nationalsozialismus zu vernichten und Besitz von der Straße zu ergreifen. Dann, nach der Machtergreifung durch die NSDAP wurde die SA dazu benutzt, um die Nazi-Macht auszubauen und zu untermauern, und um rücksichtslos alle sogenannten »Staatsfeinde«, einschließlich der Juden und der Kirche, zu verfolgen und zu vernichten. Von 1934 bis 1939 wurde die SA zur effektiven Vorbereitung und Ausbildung des deutschen Volkes für den Krieg eingesetzt und nahm am Angriffskrieg teil.

Jederzeit wurde die SA von den Verschwörern dazu verwendet, die Weltanschauung der Nazi-Bewegung zu fördern und über ganz Deutschland zu verbreiten. Im besonderen oblag ihr die Aufgabe, judenfeindliche Propaganda zu verbreiten und militaristischen und kriegerischen Geist in der deutschen Bevölkerung zu wecken und zu pflegen.

So war es Aufgabe und Ziel der SA während der ganzen Zeit ihres Bestehens, die Verschwörung in ihren verschiedenen Phasen zu fördern. Wir glauben daher, daß wir ohne weiteres die Folgerung daraus ziehen können, daß die SA eine Organisation war, die ausschließlich dazu bestimmt war, den Angeklagten und ihren Mitverschwörern bei der Erreichung der Ziele ihrer Verschwörung Beistand zu leisten.

Auf diese Weise und in diesem Sinne waren sowohl die SA als auch ihre Mitglieder tatsächlich Mitverschwörer und Teilnehmer an einer Verschwörung, die Verbrechen gegen den Frieden und gegen die Menschlichkeit sowie Kriegsverbrechen mit Überlegung geplant und begangen hat. Damit schließe ich die Ausführungen über die SA. Es folgen nun die Ausführungen über die SS durch Major Farr. Wünscht der Herr Vorsitzende damit jetzt fortzufahren?

VORSITZENDER: Es ist vielleicht besser, wenn wir eine Verhandlungspause bis 2 Uhr eintreten lassen.