[Das Gericht vertagt sich bis 14.00 Uhr.]
Nachmittagssitzung.
VORSITZENDER: Der Gerichtshof hat über den Antrag des Verteidigers des Angeklagten Kaltenbrunner beraten und ist der Ansicht, daß alles Beweismaterial, dessen Vorlage beabsichtigt war und das Kaltenbrunner persönlich betrifft, aber nicht die Organisationen, bis zu dem Zeitpunkt zurückgehalten werden soll, von dem an die Angeklagebehörde, wie der Gerichtshof es versteht, sich mit jedem einzelnen Angeklagten beschäftigen wird; und der Gerichtshof meint, daß Kaltenbrunners Fall geeigneter Weise an das Ende der Einzelanklagen gestellt werden könnte, und daß dann das besonders gegen ihn gerichtete Beweismaterial vorgebracht werden sollte. Falls Kaltenbrunner dann immer noch verhandlungsunfähig sein sollte, wird das Beweismaterial in seiner Abwesenheit vorgetragen werden.
OBERST STOREY: Hoher Gerichtshof, ich glaube nicht, daß die Beweisführung, wie wir sie vorbereitet haben, nach Organisationen und Einzelangeklagten getrennt werden kann.
VORSITZENDER: Nein, aber wenn sie Beweise gegen die Organisationen enthält, kann sie jetzt angeführt werden.
OBERST STOREY: Ich verstehe das, Herr Vorsitzender. Ich sage jedoch daß unsere Vorbereitungen sowohl in Verbindung mit den Organisationen als auch mit den Einzelpersonen stehen. Mit anderen Worten: Es ist ein verbundenes Anklagevorbringen, und deshalb würde es auf Grund der vom Gerichtshof gefällten Entscheidung auf die nächste Woche verschoben werden müssen, zusammen mit den Anklagen gegen die Einzelangeklagten. Wir haben die Darstellung so vorbereitet, daß sie sowohl die Organisationen als auch individuell den Angeklagten behandelt; denn seine Taten sind von dem, was er mit den Organisationen getan hat, nicht zu trennen. Mit anderen Worten: Wir haben es nicht getrennt.
VORSITZENDER: Welche Auswirkung hat dies auf die heutige Nachmittagssitzung?
OBERST STOREY: Wir können einen Zeugen vernehmen, Hoher Gerichtshof. Aber die Aussagen des Zeugen würden natürlich die Organisationen und gelegentlich auch die Person Kaltenbrunners betreffen. Ich sehe nicht, wie Sie dies trennen wollen, außer, wenn die Fragen an die Zeugen heute Nachmittag auf die Organisationen beschränkt werden.
VORSITZENDER: Ja, natürlich, das Beweismaterial, das bis heute vorgelegt wurde – und viel davon in Kaltenbrunners Abwesenheit – war in gewissem Sinne belastend für Kaltenbrunner, da es das Beweismaterial gegen die Organisationen enthält, deren Chef er war.
OBERST STOREY: Oberst Amen beabsichtigt, den Zeugen mündlich zu verhören und wird seine Fragen hauptsächlich gegen die Organisationen richten; er wird gelegentlich auch die persönliche Verantwortlichkeit Kaltenbrunners berühren.
VORSITZENDER: Ich glaube, der Gerichtshof wünscht, daß Sie mit dem Beweisvorbringen fortfahren.
OBERST STOREY: Hoher Gerichtshof, es wurde vorgeschlagen, daß wir einige Minuten Pause einschieben, um über die Frage, das heißt über die Zeugen, beraten zu können.
VORSITZENDER: Sie wollen die Verhandlung für einige Minuten aussetzen?
OBERST STOREY: Ja, nur für einige Minuten, sodaß wir uns wegen der Änderung der Reihenfolge der Beweise besprechen können.
VORSITZENDER: Sehr gut.
OBERST STOREY: Zehn Minuten werden genügen.
VORSITZENDER: Ja, wir werden jetzt unterbrechen.