[Dr. Kubuschok nähert sich dem Rednerpult.]
VORSITZENDER: Es ist jetzt 5 Uhr, und, wenn Sie sich nicht kurz fassen,... Werden Sie sich kurz fassen?
DR. EGON KUBUSCHOK, VERTEIDIGER FÜR DIE REICHSREGIERUNG: Ja, Herr Vorsitzender.
[Zum Zeugen gewandt]:
Herr Zeuge, Sie sagten, daß, wenn prominenter Besuch, zum Beispiel Reichsminister, in das Lager kamen, vorher umfangreiche Vorbereitungen getroffen worden sind. Sie sagten unter anderem auch, daß unerwünschte Personen entfernt wurden. Vielleicht können Sie diese Angaben noch etwas ergänzen. Es interessiert mich, daraus den Zweck dieser Vorbereitungen zu wissen.
DR. BLAHA: Nun, das heißt, alles mußte in Ordnung sein, bei uns im Revier mußten alle Patienten ruhig im Bett liegen; alles war gewaschen, vorbereitet, nicht wahr; die Instrumente glänzend gehalten wie gewöhnlich bei hohen Besuch Fall ist. Auch durfte man damals nichts machen. Keine Operationen, keine Verbände und auch Kost wurde nicht ausgegeben, bevor Besuch nicht vorbei war.
DR. KUBUSCHOK: Können Sie mir vielleicht sagen, welche unerwünschten Personen entfernt werden sollten, wie Sie vorhin sagten?
DR. BLAHA: Also, besonders wurden immer streng die Russen auf den Blöcken gehalten. Man hat gesagt, daß sie Angst gehabt haben wegen möglichen Demonstrationen, Attentaten und so weiter.
DR. KUBUSCHOK: Wurden etwa Gefangene entfernt gehalten, die durch ihren äußeren Anblick schon irgendwelche Mißhandlungen ergaben?
DR. BLAHA: Das ist selbstverständlich, daß vor den Besuchen hat man nicht geschlagen, nicht geprügelt, aufgehängt oder exekutiert.
DR. KUBUSCHOK: Also zusammengefaßt, der Zweck dieser Vorbereitungen war, den Gästen nicht den Anblick des wirklichen Konzentrationslagers zu vermitteln?
DR. BLAHA: In der Grausamkeiten all nicht.
DR. KUBUSCHOK: Danke.
VORSITZENDER: Der Gerichtshof wird morgen, Sonnabend, keine öffentliche Sitzung abhalten und wird am Montag nur vormittags tagen, weil in den geschlossenen Sitzungen morgen und Montag Nachmittag viel Arbeit erledigt werden muß. Ich dachte, die Anwälte sollten hiervon in Kenntnis gesetzt werden. Der Gerichtshof wird sich jetzt vertagen.
[Das Gericht vertagt sich bis
14. Januar 1946, 10.00 Uhr.]
1 Der letzte Absatz dieser eidesstattlichen Erklärung erscheint in der von Dr. Blaha gezeichneten englischen Übersetzung, aber nicht in der ursprünglichen deutschen Fassung.
Dreiunddreißigster Tag.
Montag, 14. Januar 1946.
Vormittagssitzung.
VORSITZENDER: Ich bitte, den Zeugen hereinführen zu lassen. Ich glaube, daß einer von den Verteidigern ihn ins Kreuzverhör nehmen wollte.
[Der Zeuge Blaha betritt den Zeugenstand.]
RECHTSANWALT LUDWIG BABEL, VERTEIDIGER DER SS UND DES SD: Ich möchte an den Zeugen nur einige Fragen in tatsächlicher Beziehung richten, weil ich dieselben zum besseren Verständnis der bisherigen Aussagen des Zeugen und dann auch zu meiner Information in anderer Beziehung benötige.
Der Zeuge war von 1941 bis 1945 im Lager, muß also meines Erachtens über die Verhältnisse genaue Kenntnis haben, nachdem sein Gedächtnis, wie aus seiner bisherigen Aussage hervorgeht, scheinbar sehr gut ist.