HOME

<< Zurück
|
Vorwärts >>

[Das Gericht vertagt sich bis

15. Januar 1946, 10,00 Uhr.]

1 Das folgende Zitat ist eine Rückübersetzung aus dem Englischen, da das ursprüngliche deutsche Logbuch nicht mehr auffindbar ist.

2 Das folgende Zitat ist eine Rückübersetzung aus dem Englischen, da das ursprüngliche deutsche Logbuch nicht mehr auffindbar ist.

Vierunddreißigster Tag.

Dienstag, den 15. Januar 1946.

Vormittagssitzung.

VORSITZENDER: Wollen andere Verteidiger diesen Zeugen ins Kreuzverhör nehmen?

[Die Frage bezieht sich auf Peter Joseph Heisig, der am vorhergehenden Tag verhört wurde.]

[Keine Antwort.]

Oberst Phillimore, wollen Sie den Zeugen nochmals verhören?

OBERST PHILLIMORE: Nein, Herr Vorsitzender. Ich habe keine weiteren Fragen.

VORSITZENDER: Dann kann sich der Zeuge entfernen.

[Der Zeuge verläßt den Zeugenstand.]

OBERST PHILLIMORE: Ehe ich meinen zweiten Zeugen, Karl-Heinz Möhle, aufrufe, möchte ich bemerken, daß sich eine eidesstattliche Erklärung von ihm als nächstes Dokument im Dokumentenbuch befindet.

[Karl-Heinz Möhle betritt den Zeugenstand.]

VORSITZENDER: Wie heißen Sie?

ZEUGE KARL-HEINZ MÖHLE: Karl-Heinz Möhle.

VORSITZENDER: Wollen Sie diesen Eid nachsprechen? Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, daß ich die reine Wahrheit sagen, nichts verschweigen und nichts hinzusetzen werde.

[Der Zeuge spricht die Eidesformel nach.]

VORSITZENDER: Sie können sich niedersetzen, wenn Sie es wünschen.

OBERST PHILLIMORE: Karl-Heinz Möhle, bekleideten Sie den Rang eines Korvettenkapitäns in der deutschen Marine?

MÖHLE: Jawohl.

OBERST PHILLIMORE: Sie dienten in der deutschen Marine seit 1930?

MÖHLE: Jawohl.

OBERST PHILLIMORE: Wollen Sie dem Gerichtshof sagen, was für Auszeichnungen Sie erhielten?

MÖHLE: Ich erhielt das U-Boot-Kriegsabzeichen, das Eiserne Kreuz zweiter Klasse, das Eiserne Kreuz erster Klasse, das Ritterkreuz, das Kriegsverdienstkreuz erster und zweiter Klasse, das Deutsche Kreuz in Silber.

OBERST PHILLIMORE: Haben Sie eine eidesstattliche Erklärung, die Sie am 21. Juli 1945 abgaben, beschworen?

MÖHLE: Jawohl, ich habe eine solche Erklärung abgegeben.

OBERST PHILLIMORE: Ich zeige Ihnen dieses Dokument und bitte Sie, uns zu sagen, ob dies Ihre eidesstattliche Erklärung ist?

[Das Dokument 382-PS wird dem Zeugen übergeben.]

MÖHLE: Jawohl, das ist meine eidesstattliche Erklärung.

OBERST PHILLIMORE: Ich lege dieses Dokument 382-PS als Beweisstück GB-202 vor.

[Zum Zeugen gewandt]:

Waren Sie Chef der 5ten U-Boot-Flottille im Herbst 1942?

MÖHLE: Jawohl.

OBERST PHILLIMORE: Waren Sie in Kiel stationiert?

MÖHLE: Jawohl.

OBERST PHILLIMORE: Wie lange hatten Sie diese Stellung im ganzen inne?

MÖHLE: Vier Jahre.

OBERST PHILLIMORE: War das vom Juni 1941 bis zur Kapitulation?

MÖHLE: Jawohl.

OBERST PHILLIMORE: Was waren Ihre Aufgaben als Kommandeur dieser Flottille?

MÖHLE: Meine Hauptaufgaben als Flottillenchef bestanden darin, die neu aus dem Heimatbereich zur Front tretenden U-Boote auszurüsten, materiell und mit den Befehlen der U-Bootführung.

OBERST PHILLIMORE: Hatten Sie gegenüber dem Unterseeboot-Kommandanten irgendeine besondere Verantwortlichkeit bezüglich dieser Befehle?

MÖHLE: Jawohl, ich war dafür verantwortlich, daß die auslaufenden Boote mit allen neuen Befehlen der U-Bootführung ausgerüstet waren.

OBERST PHILLIMORE: Waren Sie auch für die Erklärung dieser Befehle irgendwie verantwortlich?

MÖHLE: Die Befehle der U-Bootführung waren immer sehr klar und eindeutig; bei Unklarheiten pflegte ich diese Unklarheiten beim B. d. U.-Stab selber zu klären.

OBERST PHILLIMORE: Haben Sie persönlich U- Bootkommandanten gesprochen, ehe sie auf Patrouillenfahrt ausliefen?

MÖHLE: Jawohl, jeder Kommandant machte vor dem Auslauf zur Feindfahrt eine sogenannte Kommandanten-Unterrichtung durch.

OBERST PHILLIMORE: Ich möchte auf die letzte oder vorvorletzte Frage noch einmal zurückkommen. Haben Sie persönlich Kommandanten gesprochen, ehe sie auf Patrouillenfahrt ausliefen?

MÖHLE: Jawohl, jeder Kommandant machte vor dem Auslaufen zur Unternehmung eine Kommandanten- Unterrichtung bei mir durch.

OBERST PHILLIMORE: Und worin bestand diese Kommandanten-Unterrichtung? Wurden irgendwelche Fragen über die Befehle gestellt?

MÖHLE: Jawohl, alle Erfahrungen der vorangegangenen Unternehmungen und Fragen der Ausrüstung des Bootes wurden auf dieser Unterrichtung mit dem Kommandanten besprochen; ebenso hatten die Kommandanten die Möglichkeit, bei dieser Unterrichtung eigene Unklarheiten zu klären durch Fragestellung.

OBERST PHILLIMORE: Haben diese Kommandanten außer Ihren Unterrichtungen auch das Hauptquartier des Admirals Dönitz zwecks Unterrichtung aufgesucht?

MÖHLE: Soweit das möglich war, wurde es durchgeführt, vor allem von dem Augenblick an, wo der B. d. U. seine Dienststelle von Paris nach Berlin verlegt hatte.

OBERST PHILLIMORE: Erinnern Sie sich an einen Befehl vom Herbst 1942, der sich mit Rettungsbooten beschäftigte?

MÖHLE: Jawohl, im September 1942 wurde mir ein Offiziersfunkspruch an die Kommandanten der in See befindlichen Boote vorgelegt, der sich mit dieser Frage befaßte.

OBERST PHILLIMORE: Ich zeige Ihnen dieses Dokument, Herr Vorsitzender, das ist das Beweisstück, das ich schon als GB-199 vorgelegt habe.

VORSITZENDER: Welche andere Nummer hat es noch?

OBERST PHILLIMORE: Nummer D-630.