[Das Gericht vertagt sich bis
15. Januar 1946, 10,00 Uhr.]
1 Das folgende Zitat ist eine Rückübersetzung aus dem Englischen, da das ursprüngliche deutsche Logbuch nicht mehr auffindbar ist.
2 Das folgende Zitat ist eine Rückübersetzung aus dem Englischen, da das ursprüngliche deutsche Logbuch nicht mehr auffindbar ist.
Vierunddreißigster Tag.
Dienstag, den 15. Januar 1946.
Vormittagssitzung.
VORSITZENDER: Wollen andere Verteidiger diesen Zeugen ins Kreuzverhör nehmen?
[Die Frage bezieht sich auf Peter Joseph Heisig, der am vorhergehenden Tag verhört wurde.]
[Keine Antwort.]
Oberst Phillimore, wollen Sie den Zeugen nochmals verhören?
OBERST PHILLIMORE: Nein, Herr Vorsitzender. Ich habe keine weiteren Fragen.
VORSITZENDER: Dann kann sich der Zeuge entfernen.
[Der Zeuge verläßt den Zeugenstand.]
OBERST PHILLIMORE: Ehe ich meinen zweiten Zeugen, Karl-Heinz Möhle, aufrufe, möchte ich bemerken, daß sich eine eidesstattliche Erklärung von ihm als nächstes Dokument im Dokumentenbuch befindet.
[Karl-Heinz Möhle betritt den Zeugenstand.]
VORSITZENDER: Wie heißen Sie?
ZEUGE KARL-HEINZ MÖHLE: Karl-Heinz Möhle.
VORSITZENDER: Wollen Sie diesen Eid nachsprechen? Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, daß ich die reine Wahrheit sagen, nichts verschweigen und nichts hinzusetzen werde.
[Der Zeuge spricht die Eidesformel nach.]
VORSITZENDER: Sie können sich niedersetzen, wenn Sie es wünschen.
OBERST PHILLIMORE: Karl-Heinz Möhle, bekleideten Sie den Rang eines Korvettenkapitäns in der deutschen Marine?
MÖHLE: Jawohl.
OBERST PHILLIMORE: Sie dienten in der deutschen Marine seit 1930?
MÖHLE: Jawohl.
OBERST PHILLIMORE: Wollen Sie dem Gerichtshof sagen, was für Auszeichnungen Sie erhielten?
MÖHLE: Ich erhielt das U-Boot-Kriegsabzeichen, das Eiserne Kreuz zweiter Klasse, das Eiserne Kreuz erster Klasse, das Ritterkreuz, das Kriegsverdienstkreuz erster und zweiter Klasse, das Deutsche Kreuz in Silber.
OBERST PHILLIMORE: Haben Sie eine eidesstattliche Erklärung, die Sie am 21. Juli 1945 abgaben, beschworen?
MÖHLE: Jawohl, ich habe eine solche Erklärung abgegeben.
OBERST PHILLIMORE: Ich zeige Ihnen dieses Dokument und bitte Sie, uns zu sagen, ob dies Ihre eidesstattliche Erklärung ist?
[Das Dokument 382-PS wird dem Zeugen übergeben.]
MÖHLE: Jawohl, das ist meine eidesstattliche Erklärung.
OBERST PHILLIMORE: Ich lege dieses Dokument 382-PS als Beweisstück GB-202 vor.
[Zum Zeugen gewandt]:
Waren Sie Chef der 5ten U-Boot-Flottille im Herbst 1942?
MÖHLE: Jawohl.
OBERST PHILLIMORE: Waren Sie in Kiel stationiert?
MÖHLE: Jawohl.
OBERST PHILLIMORE: Wie lange hatten Sie diese Stellung im ganzen inne?
MÖHLE: Vier Jahre.
OBERST PHILLIMORE: War das vom Juni 1941 bis zur Kapitulation?
MÖHLE: Jawohl.
OBERST PHILLIMORE: Was waren Ihre Aufgaben als Kommandeur dieser Flottille?
MÖHLE: Meine Hauptaufgaben als Flottillenchef bestanden darin, die neu aus dem Heimatbereich zur Front tretenden U-Boote auszurüsten, materiell und mit den Befehlen der U-Bootführung.
OBERST PHILLIMORE: Hatten Sie gegenüber dem Unterseeboot-Kommandanten irgendeine besondere Verantwortlichkeit bezüglich dieser Befehle?
MÖHLE: Jawohl, ich war dafür verantwortlich, daß die auslaufenden Boote mit allen neuen Befehlen der U-Bootführung ausgerüstet waren.
OBERST PHILLIMORE: Waren Sie auch für die Erklärung dieser Befehle irgendwie verantwortlich?
MÖHLE: Die Befehle der U-Bootführung waren immer sehr klar und eindeutig; bei Unklarheiten pflegte ich diese Unklarheiten beim B. d. U.-Stab selber zu klären.
OBERST PHILLIMORE: Haben Sie persönlich U- Bootkommandanten gesprochen, ehe sie auf Patrouillenfahrt ausliefen?
MÖHLE: Jawohl, jeder Kommandant machte vor dem Auslauf zur Feindfahrt eine sogenannte Kommandanten-Unterrichtung durch.
OBERST PHILLIMORE: Ich möchte auf die letzte oder vorvorletzte Frage noch einmal zurückkommen. Haben Sie persönlich Kommandanten gesprochen, ehe sie auf Patrouillenfahrt ausliefen?
MÖHLE: Jawohl, jeder Kommandant machte vor dem Auslaufen zur Unternehmung eine Kommandanten- Unterrichtung bei mir durch.
OBERST PHILLIMORE: Und worin bestand diese Kommandanten-Unterrichtung? Wurden irgendwelche Fragen über die Befehle gestellt?
MÖHLE: Jawohl, alle Erfahrungen der vorangegangenen Unternehmungen und Fragen der Ausrüstung des Bootes wurden auf dieser Unterrichtung mit dem Kommandanten besprochen; ebenso hatten die Kommandanten die Möglichkeit, bei dieser Unterrichtung eigene Unklarheiten zu klären durch Fragestellung.
OBERST PHILLIMORE: Haben diese Kommandanten außer Ihren Unterrichtungen auch das Hauptquartier des Admirals Dönitz zwecks Unterrichtung aufgesucht?
MÖHLE: Soweit das möglich war, wurde es durchgeführt, vor allem von dem Augenblick an, wo der B. d. U. seine Dienststelle von Paris nach Berlin verlegt hatte.
OBERST PHILLIMORE: Erinnern Sie sich an einen Befehl vom Herbst 1942, der sich mit Rettungsbooten beschäftigte?
MÖHLE: Jawohl, im September 1942 wurde mir ein Offiziersfunkspruch an die Kommandanten der in See befindlichen Boote vorgelegt, der sich mit dieser Frage befaßte.
OBERST PHILLIMORE: Ich zeige Ihnen dieses Dokument, Herr Vorsitzender, das ist das Beweisstück, das ich schon als GB-199 vorgelegt habe.
VORSITZENDER: Welche andere Nummer hat es noch?
OBERST PHILLIMORE: Nummer D-630.