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[Keine Antwort.]

MR. BIDDLE: Haben Sie jemals Überlebende von Schiffen gerettet, die Sie torpediert haben?

MÖHLE: Ich bin auf Grund der militärischen Lage dazu nicht imstande gewesen.

MR. BIDDLE: Sie wollen damit sagen, es würde Ihr Boot gefährdet haben, wenn Sie es getan hätten?

MÖHLE: Nicht nur das. Ein großer Teil der durch mich durchgeführten Versenkungen haben entweder im Geleitzug stattgefunden, beziehungsweise bei schwerer See, so daß die Seegangsverhältnisse Rettungsmaßnahmen unmöglich gemacht hätten.

MR. BIDDLE: Das ist alles.

VORSITZENDER: Oberst Phillimore, wollen Sie den Zeugen nochmals befragen?

OBERST PHILLIMORE: Ja, Herr Vorsitzender, ich möchte ungefähr drei Fragen stellen.

VORSITZENDER: Sehr gut.

OBERST PHILLIMORE

[zum Zeugen gewandt]:

Wie lauteten die Befehle über Rettungsmaßnahmen zu der Zeit, als Sie selbst Unterseeboot-Kommandant waren?

MÖHLE: Es war uns bei Kriegsbeginn gesagt worden, daß die Sicherheit des eigenen Bootes das Ausschlaggebende sei, und daß das Boot durch Rettungsmaßnahmen nicht gefährdet werden dürfe. Ob diese Befehle bei Kriegsbeginn auch schon schriftlich bestanden, ist mir nicht mehr erinnerlich.

OBERST PHILLIMORE: Als Sie diesen Befehl vom 17. September 1942 erhielten, haben Sie ihn nur so aufgefaßt, daß er Rettungsmaßnahmen verbietet, oder hielten Sie ihn für weitergehend?

MÖHLE: Mir fiel beim Empfang dieses Befehls auf, daß er nicht eindeutig klar war, wie es sonst die Befehle des B. d. U. grundsätzlich waren; daß man in ihm eine Zweideutigkeit sehen konnte.

OBERST PHILLIMORE: Sie haben meine Fragen nicht beantwortet. Haben Sie den Befehl dahingehend aufgefaßt, daß ein U-Boot-Kommandant lediglich keine Rettungsmaßnahmen vornehmen sollte, oder als irgendwie weitergehend?

MÖHLE: Ich habe ihn aufgefaßt, als ob er irgendwie weiterginge; zwar nicht als Befehl, sondern daß es als wünschenswert angesehen würde.

OBERST PHILLIMORE: Haben Sie irgendwelche Kenntnisse über die Einzelheiten des Zwischenfalls im Golf von Biscaya, der Ihnen als Beispiel genannt wurde?

MÖHLE: Nein, Zusammenhänge dieses Falles sind mir nicht bekannt.

OBERST PHILLIMORE: Welches war der Wortlaut, in dem Sie diesen Befehl an die Kommandanten weitergaben?

MÖHLE: Ich habe den Kommandanten wörtlich folgendes gesagt:

Wir kommen jetzt zu einem sehr schwierigen und heiklen Kapitel. Es handelt sich um die Behandlung von Rettungsbooten. Der B. d. U. hat folgenden Funkspruch darüber im September 42 erlassen. Ich habe darauf diesen Funkspruch vom September 42 wörtlich vorgelesen. In den meisten Fällen war damit das Kapitel abgeschlossen. Es hatte keiner eine Frage. Erklärungen wurden ohne Fragen nicht gegeben. In einigen wenigen Fällen haben Kommandanten gefragt: »Wie ist dieser Befehl auszulegen?« Ich habe dann diese beiden mir beim B. d. U. erzählten Beispiele als Auslegung gegeben und habe hinzugefügt: »Offiziell kann Euch so etwas nicht befohlen werden, das hat jeder mit seinem eigenen Gewissen auszumachen.«

OBERST PHILLIMORE: Erinnern Sie sich an irgendeine Bemerkung eines Kommandanten, nachdem Sie diesen Befehl verlesen hatten?

MÖHLE: Jawohl, es haben mehrere Kommandanten im Anschluß an das Verlesen dieses Funkspruchs, ohne daß ein Kommentar erfolgt wäre, geäußert: »Das ist ja eindeutig, wenn auch verdammt hart.«

OBERST PHILLIMORE: Herr Vorsitzender! Ich habe keine weiteren Fragen zu stellen.

VORSITZENDER: Der Gerichtshof wird sich auf zehn Minuten vertagen.