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[Das Gericht vertagt sich bis 14.00 Uhr.]

1 Dieses und die späteren Zitate aus Rundfunkansprachen des Angeklagten Fritzsche sind Rückübersetzungen aus dem Englischen, da die Originale in deutscher Sprache nicht mehr auffindbar waren.

Nachmittagssitzung.

DR. MARTIN HORN, VERTEIDIGER DES ANGEKLAGTEN VON RIBBENTROP: An Stelle von Dr. von Rohrscheidt, Verteidiger für den Angeklagten Heß, gebe ich folgende Erklärung ab:

Rechtsanwalt Dr. von Rohrscheidt hat einen Unfall erlitten und den Fuß gebrochen. Der Angeklagte Heß hat mich gebeten, dem Gerichtshof bekanntzugeben, daß er demzufolge ab nunmehr bis zum Ende des Prozesses von seinem Recht im Statut Gebrauch macht, sich selbst zu verteidigen. Die Begründung, daß er für die ganze Dauer des Prozesses dies zu tun wünscht, liegt darin, daß sein Verteidiger während seiner Abwesenheit außer Konnex kommt mit den in der Zwischenzeit sich ereignenden Vorgängen.

VORSITZENDER: Der Gerichtshof wird über den mündlichen Antrag, der dem Gerichtshof soeben im Namen des Angeklagten Heß unterbreitet wurde, beraten.

Was den Einspruch gegen die eidesstattliche Erklärung von Schröders betrifft, der heute früh von dem Verteidiger des Angeklagten von Papen erhoben wurde, so beabsichtigt der Gerichtshof nicht, allgemeine Richtlinien über die Zulassung von eidesstattlichen Erklärungen zu Beweiszwecken niederzulegen. Unter den besonderen Umständen dieses Falles wird der Gerichtshof das fragliche Affidavit zulassen, wird jedoch, falls das Affidavit als Beweismittel vorgelegt wird, anordnen, daß der Aussteller dieser eidesstattlichen Erklärung, von Schröder, sofort hier vorgeführt und für das Kreuzverhör durch den Verteidiger zur Verfügung gestellt werden muß. Wenn ich von »sofort« spreche, meine ich, sobald dies möglich ist.

MAJOR BARRINGTON: Herr Vorsitzender, ich werde diese eidesstattliche Erklärung nicht vorlegen.

VORSITZENDER: Ja, Herr Barrington?

MAJOR BARRINGTON: Hoher Gerichtshof! Bevor ich zu dieser eidesstattlichen Erklärung kam, hatte ich zuletzt eine Stelle aus der Biographie über die Besprechung im Hause von Schröders verlesen; ich bitte, den Gerichtshof, diesem Auszug aus der Biographie zu entnehmen, daß gerade bei dieser Besprechung Erörterungen zwischen von Papen und Hitler stattfanden, die zu der Regierung Hitler führten, unter der von Papen das Amt eines Vizekanzlers bekleidete. Schon zu diesem Zeitpunkt hatte sich der Angeklagte von Papen also vollkommen auf ein Zusammengehen mit der NSDAP festgelegt. Mit offenen Augen und aus eigener Initiative heraus trug er wesentlich dazu bei, sie an die Macht zu bringen.

Der zweite Anklagepunkt gegen den Angeklagten von Papen lautet, daß er sich an der Festigung der Nazi-Herrschaft über Deutschland beteiligte. In den ersten eineinhalb kritischen Jahren der Nazi-Konsolidierung war von Papen als Vizekanzler der Zweite nach Hitler in dem Kabinett, das das Nazi-Programm durchführte.

Das Fortschreiten der Festigung der Nazi-Herrschaft in Deutschland durch die Gesetzgebung wurde in einem früheren Abschnitt des Prozesses schon eingehend behandelt. Die hohe Stellung des Angeklagten von Papen muß ihn in enge Verbindung zu einer solchen Gesetzgebung gebracht haben.

Im Juli 1934 dankte ihm Hitler ausdrücklich für alles, was er im Interesse der Zusammenführung der Regierung der nationalen Erhebung getan hatte. Dies geht aus Dokument 2799-PS hervor. Ich werde aus diesem Dokument, das zwar dem Gerichtshof schon von Herrn Alderman vorgelegt wurde, alsbald verlesen.

Zwei wichtige Verordnungen sollen besonders erwähnt werden, da sie die echte Unterschrift von Papens tragen. Zunächst die Verordnung vom 21. März 1933 über die Bildung von Sondergerichten, die alle Fälle politischer Natur aburteilen sollten. Der Gerichtshof hat von diesem Erlaß bereits amtlich Kenntnis genommen. Ich verweise auf die Niederschrift der Nachmittagssitzung vom 22. November 1945, Band II, Seite 226 des Sitzungsprotokolls.

Dieser Erlaß war der erste Schritt zur Nazifizierung der deutschen Gerichtsbarkeit. In allen politischen Strafsachen hob er fundamentale Rechte einschließlich des Rechtes der Berufung auf, das früher für die deutsche Strafrechtspflege charakteristisch war.

Am gleichen Tage, am 21. März 1933, unterzeichnete von Papen persönlich eine Amnestieverordnung, die allen Personen Straffreiheit gewährte, die in der Zeit vom 30. Januar bis 21. März 1933, während der nationalen Erhebung des deutschen Volkes einen Mord oder irgendein anderes Verbrechen begangen hatten. Es ist dies Dokument 2059-PS, Seite 30 des englischen Dokumentenbuches. Ich verlese Paragraph 1:...

VORSITZENDER: Wenn Sie den Inhalt dieser Verordnungen zusammenfassen wollen, halte ich eine Verlesung nicht für erforderlich.

MAJOR BARRINGTON: Euere Lordschaft, ich möchte bitten von dieser Verordnung amtlich Kenntnis zu nehmen.

VORSITZENDER: Sehr wohl.

MAJOR BARRINGTON: Als Mitglied des Reichskabinetts war von Papen meiner Meinung nach für die Gesetzgebung auch dann verantwortlich, wenn einzelne Verordnungen einmal nicht seine Unterschrift trugen. Ich will als Beispiel zwei besondere Gesetzgebungsarten erwähnen, um unter Hinweis auf seine eigenen früheren und gleichzeitigen Erklärungen zu zeigen, daß es sich nicht um Dinge handelte, von denen er behaupten könnte, daß er als achtbarer Politiker für sie kein Interesse gehabt hätte.

Zunächst der Staatsdienst. Selbst Staatsbeamter, muß er einen schweren, aber offenbar erfolgreichen Kampf mit seinem Gewissen geführt haben, als er an einer Sturzflut von Verordnungen zur Erlangung der Nazi-Kontrolle über den Staatsdienst mitwirkte. Dies wurde bereits in der Nachmittagssitzung vom 22. November behandelt, Band II, Seite 225/226 des Sitzungsprotokolls. In Verbindung damit verweise ich den Gerichtshof auf das Dokument 351-PS, Beweisstück US-389, Seite 1 des Dokumentenbuches. Es handelt sich um das Protokoll über Hitlers erste Kabinettssitzung am 30. Januar 1933; ich verlese aus dem letzten Absatz des Protokolls auf Seite 5 des Dokumentenbuches, von der Mitte des Absatzes an:

»Der Stellvertreter des Reichskanzlers und Reichskommissars für das Land Preußen schlug vor, daß der Reichskanzler baldigst in einem Interview sich gegen Gerüchte über Gefährdung der Währung und gegen Gerüchte über die Antastung von Beamtenrechten aussprechen möge.«

Selbst wenn hiermit nicht beabsichtigt war, Hitler zu Zusicherungen zu veranlassen, so unterstreicht es doch aufs stärkste die Gleichgültigkeit von Papens, mit der er später zusah, wie die Staatsbeamten betrogen wurden.

Zweitens, die Verordnungen zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich. Auch diese wurden schon in einer früheren Verhandlung, und zwar in der Nachmittagssitzung vom 22. November behandelt, Band II, Seite 225 des Sitzungsprotokolls.

Das wesentliche Ergebnis dieser Verordnungen war der Verlust der Selbständigkeit der Länder, das Ende des Föderalismus und die Ausschaltung jedes nur denkbaren Einflusses, der sich hemmend auf die Zentralisierung der Macht im Reichskabinett auswirken konnte. Die Bedeutung dieses Schrittes und ebenso die Rolle, die von Papen dabei spielte, gehen aus einem Briefwechsel zwischen Hindenburg, von Papen in seiner Eigenschaft als Reichskommissar für Preußen, und Hitler, im Zusammenhang mit der Abberufung des Reichskommissars und der Ernennung Görings zum Preußischen Ministerpräsidenten hervor.

Ich verweise auf Dokument 3357-PS, Seite 52 des englischen Dokumentenbuches, das ich als Beweisstück GB-239 vorlege.

In seinem Rücktrittsgesuch vom 7. April 1933 schrieb von Papen an Hitler; ich verlese das Dokument:

»Sehr verehrter Herr Reichskanzler!

Mit der am heutigen Tage vom Reichskanzler, verabschiedeten Vorlage eines Gesetzes zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich ist ein Gesetzgebungswerk begonnen, das für die staatspolitische Entwicklung des Deutschen Reiches von historischer Bedeutung sein wird. Der Schritt, den die mir seinerzeit unterstellte Reichsregierung am 20. Juli 1932 zur Beseitigung des Dualismus zwischen Reich und Preußen getan hat, erhält seine Krönung durch die nunmehrige neue enge gesetzliche Verflechtung der Interessen des Landes Preußen mit denen des Reiches. Sie, Herr Reichskanzler, werden, wie einst der Fürst Bismarck, nunmehr in der Lage sein, die Politik des größten der deutschen Länder in allen Punkten mit der des Reiches gleichzuschalten. Nachdem das neue Gesetz Ihnen die Möglichkeit gibt, den Preußischen Ministerpräsidenten zu ernennen, bitte ich Sie, dem Herrn Reichspräsidenten die Mitteilung machen zu wollen, daß ich das Amt des Reichskommissars für das Land Preußen gehorsamst in seine Hände zurücklege.«

Ich möchte auch den Brief verlesen, mit dem Hitler das Rücktrittsgesuch an Hindenburg weiterleitete. Hitler schrieb:

»Hochverehrter Herr Reichspräsident!

Der Vizekanzler von Papen hat an mich ein Schreiben gerichtet, das ich zu Ihrer gütigen Kenntnisnahme diesem Brief beilege.

Herr von Papen teilte mir schon in den letzten Tagen mit, er sei mit Minister Göring übereingekommen, von sich aus zurückzutreten, sowie durch das neue Gesetz der Gleichschaltung der Politik in Reich und Ländern die Einheitlichkeit der Führung der Regierungsgeschäfte in Reich und Preußen gewährleistet sei.

Am Abend nach der Verabschiedung des neuen Gesetzes über die Einsetzung der Reichsstatthalter sah Herr von Papen dieses Ziel erreicht und bat mich, nunmehr die Ernennung des Preußischen Ministerpräsidenten vorzunehmen, wobei er sich selbst zur weiteren Mitarbeit an der Reichsregierung nunmehr voll zur Verfügung stellte.

Herr von Papen hat sich durch die Übernahme der kommissarischen Leitung Preußens in dieser schweren Zeit seit dem 30. Januar ein großes Verdienst für die Durchsetzung des Gedankens der Gleichschaltung der Politik in Reich und Ländern erworben. Seine Mitarbeit im Reichskabinett, für die er nunmehr seine ganze Kraft zur Verfügung stellt, ist eine unendlich wertvolle, mein inneres Verhältnis zu ihm ein so herzlich freundschaftliches, daß ich mich aufrichtig freue über die große Hilfe, die mir nunmehr dadurch zuteil wird.«

Doch nur fünf Wochen früher, am 3. März 1933, hatte Papen die Wählerschaft von Stuttgart vor der Beseitigung des Föderalismus gewarnt.

Ich möchte nun aus Dokument 3313-PS, Seite 48 des englischen Dokumentenbuches, ungefähr in der Mitte des dritten Absatzes, eine Stelle zur Verlesung bringen. Ich lege das Dokument als Beweisstück GB-240 vor. Es ist ein Auszug aus Papens Stuttgarter Rede. Er sagte:

»Sodann aber bewahrt uns der Föderalismus vor dem Zentralismus, jener organisatorischen Form, die alle Lebenskräfte eines Volkes brennspiegelnd auf einen Punkt zusammenzieht. Kein Volk eignet sich schlechter dazu, rein zentralistisch regiert zu werden, als das deutsche.«

Noch früher, zur Zeit der Wahlen im Herbst 1932 besuchte von Papen München als Reichskanzler. Die »Frankfurter Zeitung« vom 12. Oktober 1932 gab einen Kommentar zu seiner Politik. Ich beziehe mich auf Dokument 3318-PS, Seite 51 des englischen Dokumentenbuches, das ich als Beweisstück GB-241 vorlege. Die »Frankfurter Zeitung« bemerkte:

»Von Anbeginn seiner Regierung sei es sein großes Ziel gewesen, mit den Ländern und für die Länder das neue Reich zu bauen. Die Reichsregierung stehe auf einem bewußt föderalistischen Standpunkt. Nicht ein öder Zentralismus oder Unitarismus sei die Parole.«

Das war im Oktober 1932. All das wurde nun in Ehrerbietung zu seinem neuen Herrn über Bord geworfen.

Ich komme nun zu den Juden. Im März 1933 billigte das gesamte Reichskabinett eine systematische Staatspolitik der Judenverfolgung. Dies wurde dem Gerichtshof bereits dargelegt; ich verweise auf das Sitzungsprotokoll Band III, Seite 585, 586, und Band V, Seite 109. Nur vier Tage bevor der Boykott mit aller Schärfe – um die Worte von Dr. Goebbels zu gebrauchen – beginnen sollte, sandte Papen ein Radiogramm mit Zusicherungen an die deutsch-amerikanische Handelskammer in New York, die der Deutschen Regierung ihre Besorgnisse über die Lage zum Ausdruck gebracht hatte. Seine Zusicherung, die ich nun als Dokument D-635, GB-242, Seite 73 des englischen Dokumentenbuches, vorlege, war in der »New York Times« am 28. März 1933 veröffentlicht und enthielt den folgenden Satz, der sich ungefähr in der Mitte der Seite befindet, und den ich jetzt verlese. Dieses Dokument ist das vorletzte im deutschen Dokumentenbuch.

»In Amerika zirkulierende, hier mit Entrüstung vernommene Nachrichten über angebliche Tortur politischer Gefangener und Mißhandlung von Juden verdienen stärkste Zurückweisung. Hunderttausende von Juden, gleichgültig welcher Staatsangehörigkeit, die sich politisch nicht betätigt haben, leben hier völlig unbehelligt.«

Das ist eine charakteristische...

DR. KUBUSCHOK: Der Artikel in der »New York Times« geht zurück auf ein Telegramm des Angeklagten von Papen, das eine Seite vorher in der Dokumentensammlung enthalten ist. Die englische Übersetzung trägt, das Datum vom 27. März, dieses Datum ist irrtümlich.

Der deutsche Text, der mir übermittelt ist, zeigt, daß es sich um einen Wochenendbrief handelte, der nach den Zahlen, die sich auf dem deutschen Dokument befinden, am 25. März abgeschickt worden ist.

Diese Zeitdifferenz ist deswegen von großer Bedeutung, weil tatsächlich am 25. März noch nicht das geringste verlautbart worden war über den Judenboykott, den Goebbels dann für den 1. April angesagt hatte.

Der Angeklagte von Papen konnte infolgedessen am 25. März auf die damals noch verhältnismäßig nicht allzu zahlreichen kleineren Zwischenfälle hinweisen, wie er dies in dem Telegramm tut. Jedenfalls entfällt dann aber die Schlußfolgerung der Anklage, daß der Inhalt des Telegramms eine große Lüge sei.

VORSITZENDER: Herr Barrington, besitzen Sie das Originalschriftstück?

MAJOR BARRINGTON: Ich habe das Original vor mir, Herr Vorsitzender. Es ist ganz richtig, daß am Anfang einige Ziffern stehen, die, obwohl ich es nicht bemerkt habe, anzeigen könnten, daß es am 25. abgesandt wurde.

VORSITZENDER: Und wann war die Kabinettssitzung, in der die Politik der Judenverfolgung gebilligt wurde?

MAJOR BARRINGTON: Ich kann das nicht sagen, Euere Lordschaft. Sie fand an einem der letzten Tage des März statt, aber es kann am 26. gewesen sein. Ich kann das überprüfen lassen.

VORSITZENDER: Sehr gut.

DR. KUBUSCHOK: Darf ich zur Aufklärung bemerken, daß die Kabinettssitzung, in der die Judenfrage erörtert wurde, wesentlich später stattfand, und daß in dieser Kabinettssitzung von Kabinettsmitgliedern, unter anderen von dem Angeklagten von Papen, der Judenboykott verurteilt worden ist?

Ich werde das Protokoll der Kabinettssitzung vorlegen, sobald meinem diesbezüglichen Antrag stattgegeben worden ist.

VORSITZENDER: Ich weiß nicht, was Sie damit meinen: »Sobald meinem diesbezüglichen Antrag stattgegeben worden ist.« Erklärt der Anklagevertreter, daß er auf seiner Anschuldigung besteht, oder daß er sie zurückzieht?

MAJOR BARRINGTON: Ich möchte dazu folgendes sagen: Vorbehaltlich der Überprüfung des Datums, an dem die Kabinettssitzung stattfand...

VORSITZENDER: Gewiß, Sie können dies nach Vertagung besorgen und uns morgen wissen lassen.

MAJOR BARRINGTON: Hoher Gerichtshof, zu diesem Punkt will ich noch bemerken: Es war, wie der Gerichtshof bereits hörte, zu jener Zeit allgemein bekannt, daß die Nazi-Politik antijüdisch eingestellt war, und daß sich Juden bereits in Konzentrationslagern befanden. Ich überlasse es daher dem Gerichtshof, den Schluß zu ziehen, daß von Papen zur Zeit der Absendung dieses Radiogramms – ich bin bereit anzunehmen, daß es der 25. März war – über diese Politik des Boykotts Bescheid wußte.

An diesem Punkt will ich weitergehen und erklären, daß der Angeklagte von Papen sogar selbst die antijüdische Politik unterstützte. Als Beweis hierfür lege ich Dokument 2830-PS, Seite 37 (a) des Dokumentenbuches, als Beweisstück GB-243 vor.

Es handelt sich um einen Brief, den von Papen am 12. Mai 1936 von Wien aus in der Angelegenheit des »Freiheitsbundes« an Hitler schrieb. Der Absatz vier des englischen Textes lautet:

»Interessant ist folgender Vorfall: Der tschechische Legationssekretär Dohalsky hat Herrn Staud (Führer des Freiheitsbundes) das Angebot gemacht, dem Freiheitsbunde jede beliebige Summe seitens der Tschechischen Regierung zur Verfügung zu stellen, die er zur Stärkung im Kampf gegen die Heimwehr benötigen würde. Einzige Bedingung sei, daß der Freiheitsbund eine garantiert gegen Deutschland gerichtete Stellung einnehmen müsse. Herr Staud hat dieses Ansinnen glatt abgelehnt. Es zeigt sich darin, wie man auch im gegnerischen Lager bereits die neue Kräftegruppierung beurteilt.

Daraus ergibt sich für uns ferner die Notwendigkeit, diese Bewegung, wie bisher, finanziell zu unterstützen, und zwar im wesentlichen mit Bezug auf die Weiterführung ihres Kampfes gegen das Judentum.«

DR. KUBUSCHOK: Ich möchte hier auf eine Schwierigkeit hinweisen, die anscheinend durch die Übersetzung entstanden ist. Im deutschen Text des Originals steht bezüglich der Überweisung – »mit Bezug« – folgende Wendung: »Mit Bezug auf die Weiterführung Ihres Kampfes gegen das Judentum«.

Dieses Wort »mit Bezug« bedeutet hier, daß unter dieser Titulatur das Geld übersandt werden soll, obwohl dies nicht der eigentliche Zweck war, denn der österreichische Freiheitsbund war keine Antisemitenvereinigung, sondern eine legale. Gewerkschaftskorporation, der unter anderen auch der Kanzler Dollfuß angehört hatte. Dieses Wort »mit Bezug« bedeutet nur, daß die Überweisung des Geldes mit einer gewissen Firma versehen werden sollte, da man ja einer staatlich anerkannten Partei für irgendwelche Parteizwecke aus dem Auslande kein Geld überweisen konnte, wie das zurückgewiesene Angebot der Tschechoslowaken gezeigt hat. Ich will also hier nur darauf hinweisen, daß die Worte »in reference« vielleicht einen falschen Sinn ergeben und vielleicht besser mit »referring« übersetzt wäre. Jedenfalls will ich lediglich erklären, daß es sich hierbei nur um eine gewisse Tarnung bei der Überweisung des Geldes handelt.

VORSITZENDER: Ich weiß nicht, auf welches Wort Sie sich beziehen. Soweit ich verstehe, sollte durch die Vorlage dieses Briefes nur bewiesen werden, daß von Papen in ihm vorschlug, eine gewisse Organisation im Kampf gegen das Judentum finanziell zu unterstützen. Das ist der einzige Zweck des Hinweises auf diesen Brief. Ich weiß nicht, welches Wort nach Ihrer Ansicht falsch übersetzt worden sein soll.

DR. KUBUSCHOK: Ja, dadurch ist der Irrtum entstanden. Nicht zur Bekämpfung des Judentums ist das Geld überschickt worden, denn dies war gar nicht der Zweck dieser christlichen Gewerkschaftsbewegung in Österreich, sondern es mußte ein gewisser Titel für die Übersendung gefunden werden, und diesen getarnten Titel der Bekämpfung des Judentums hat man gewählt. Der Zweck war also nicht die Bekämpfung des Judentums, sondern die Ausschaltung eines anderen fremden Einflusses durch geldliche Mittelhingabe, nämlich der Tschechoslowaken.

VORSITZENDER: Ich selbst hätte gedacht, daß der einzige Punkt, den man gegen Sie ins Treffen führen könnte, die Tatsache ist, daß der Brief ein Datum trägt, das fast drei Jahre nach dem Zeitpunkt, mit dem Sie sich eben beschäftigten, liegt.

MAJOR BARRINGTON: Das stimmt, Herr Vorsitzender, er wurde nicht zur Zeit des vorhergehenden geschrieben.

VORSITZENDER: Ja, der vorhergehende Brief war aus dem Jahre 1933 und dieser aus dem Jahre 1936.

MAJOR BARRINGTON: Das ist richtig. Ich legte ihn nur vor, um zu zeigen, daß von Papens Einstellung damals auf jeden Fall vorhanden war. Wenn Eure Lordschaft irgendwelche Zweifel hinsichtlich der Übersetzung haben, so möchte ich vorschlagen, daß der Brief jetzt von einem Dolmetscher übersetzt wird. Wir haben eine Photokopie des deutschen Originals.

VORSITZENDER: Ich denke, Sie können es bis morgen nochmals übersetzen lassen. Wenn notwendig, können Sie auf diesen Punkt nochmals zurückkommen.

MAJOR BARRINGTON: Jawohl, Herr Vorsitzender. Ich komme nun zu der katholischen Kirche.

Die Behandlung der Kirche durch die Nazis hat die Anklagebehörde der Vereinigten Staaten erschöpfend dargelegt. Auf diesem Spezialgebiet hat von Papen, ein prominenter Katholik, in einer Weise mitgeholfen, die Stellung der Nazis sowohl im Inland als auch im Ausland zu festigen, wie dies vielleicht kein anderer hätte tun können.

In seinem Vortrag über die Kirchenverfolgung verlas Oberst Wheeler dem Gerichtshof eine Zusicherung, die Hitler der Kirche am 23. März 1933 in seiner Rede zum Ermächtigungsgesetz gegeben hatte. Das Ergebnis dieser Zusicherung war die bekannte Fuldaer Erklärung der deutschen Bischöfe, die von Oberst Wheeler ebenfalls zitiert wurde; es war Dokument 3387-PS, Beweisstück US-566. Diese betrügerische Zusicherung scheint Hitler auf den Vorschlag Papens gegeben zu haben, den dieser acht Tage vorher bei einer Sitzung des Reichskabinetts am 15. März 1933, in der das Ermächtigungsgesetz erörtert wurde, gemacht hatte. Ich verweise auf Dokument 2962-PS, Beweisstück US-578, Seite 40 des englischen Dokumentenbuches. Ich lese von Seite 44; es ist am Ende der sechsten Seite des deutschen Textes. Das Protokoll lautet:

»Der Stellvertreter des Reichskanzlers und Reichskommissars für das Land Preußen führte aus, daß es von entscheidender Bedeutung sei, die hinter den Parteien stehenden Massen in den neuen Staat einzuordnen. Von besonderer Bedeutung sei die Frage der Eingliederung des politischen Katholizismus in den neuen Staat.«

Am 20. Juli 1933 unterzeichnete Papen das Reichskonkordat, über das er mit dem Vatikan verhandelt hatte. Der Gerichtshof hat von diesem Dokument, 3280 (a)-PS, bereits amtlich Kenntnis genommen. Die Unterzeichnung des Konkordats war ebenso wie die von Papen inspirierte Rede Hitlers zum Ermächtigungsgesetz nur ein Zwischenspiel in der Kirchenpolitik der Nazi-Verschwörer. Eine lange Reihe von Verletzungen folgte ihrer Politik der Zusicherungen, welche schließlich zu der Anklage des Papstes in der Enzyklika »Mit brennender Sorge« führte. Dies ist Dokument 3476-PS, Beweisstück US-567.

Papen behauptet, daß sein Verhalten gegen die Kirche aufrichtig war. Er versicherte bei Verhören, daß Hitler es war, der das Konkordat sabotierte. Wenn Papen wirklich an die sehr feierlichen Zusicherungen glaubte, die er im Namen des Reiches dem Vatikan gegeben hatte, so ist es meines Erachtens seltsam, daß er, der selbst ein Katholik ist, nach all diesen Verletzungen und sogar nach der päpstlichen Enzyklika Hitler weiter diente. Ich will noch weitergehen. Ich möchte behaupten, daß Papen selbst an etwas beteiligt war, was zwar nicht der Ausführung, wohl aber dem Wesen nach eine Verletzung des Konkordats war. Der Gerichtshof wird sich an die Ansprache des Papstes vom 2. Juni 1945 erinnern, Dokument 3268-PS, Beweisstück US-356. Oberst Storey hat aus diesem Dokument in Band IV, Seite 75 des Sitzungsprotokolls die eigene Zusammenfassung des Papstes über den heftigen Kampf der Nazis gegen die Kirche verlesen. Der erste Punkt, den der Papst erwähnte, ist die Auflösung der katholischen Organisationen. Ich bitte die Herren Richter, Dokument 3376-PS auf Seite 56 des englischen Dokumentenbuches, das ich als Beweisstück GB-244 unterbreite, dazu einzusehen; es ist ein Auszug aus dem »Archiv«. Sie werden bemerken, daß von Papen im September 1934 die Auflösung der »Arbeitsgemeinschaft Katholischer Deutscher«, deren Leiter er damals war, anordnete; ich sage absichtlich »anordnete«. Der Text des »Archivs« lautet wie folgt:

»Die Reichsparteileitung gab die Selbstauflösung der ›Arbeitsgemeinschaft Katholischer Deutscher‹ bekannt: Nachdem die Reichsparteileitung durch ihre Abteilung für den kulturellen Frieden sämtliche kulturellen und das Verhältnis von Staat und Kirchen betreffenden Fragen in zunehmendem Maße und unmittelbar bearbeiten läßt, wurden im Interesse einer noch strafferen Zusammenfassung dieser Arbeitsgebiete auch die zunächst der ›Arbeitsgemeinschaft Katholischer Deutscher‹ überwiesenen Aufgaben in diejenigen der Reichsparteileitung einbezogen. Vizekanzler a. D. von Papen, der bisherige Leiter der ›Arbeitsgemeinschaft Katholischer Deutscher‹, erklärte zu der Auflösung dieser Organisation, daß sie auf seinen Vorschlag erfolgt sei, da die Stellung des nationalsozialistischen Staates zur christlichen und katholischen Kirche durch den Mund des Führers und Reichskanzlers oft und unzweideutig dargelegt sei.«

Ich sagte, daß von Papen die Auflösung »angeordnet« hatte, obwohl die Verlautbarung besagte, daß es eine Selbstauflösung auf seinen Vorschlag war. Meines Erachtens aber ist ein solcher Vorschlag von einem Mann in Papens Stellung einem Befehl gleichzuachten, da zu dieser Zeit allgemein bekannt war, daß die Nazis jedwede Vorspiegelung, allen Konkurrenzorganisationen wäre ein weiteres Bestehenbleiben gestattet, fallen ließen.

Nach neunmonatigem Dienst unter Hitler, den von Papen zur Festigung der Nazi-Macht verwendete, war er augenscheinlich mit seiner Wahl sehr zufrieden. Ich weise auf Dokument 3375-PS, Seite 54 des englischen Dokumentenbuches hin, das ich als Beweisstück GB-245 vorlege. Am 2. November 1933 sprach Papen in Essen von dem gleichen Podium aus, von dem Hitler und Gauleiter Terboven im Laufe des Wahlkampfes für die Reichstagswahl und der Volksentscheid zu dem Austritt Deutschlands aus dem Völkerbund gesprochen hatten. Von Papen erklärte:

»Seitdem die Vorsehung mich dazu berufen hatte, der Wegbereiter der nationalen Erhebung und der Wiedergeburt unserer Heimat zu werden, habe ich versucht, das Werk der nationalsozialistischen Bewegung und ihres Führers mit allen meinen Kräften zu stützen, und wie ich damals bei der Übernahme der Kanzlerschaft – das war im Jahre 1932 – dafür geworben habe, der jungen kämpfenden Freiheitsbewegung den Weg zur Macht zu ebnen, wie ich am 30. Januar durch ein gütiges Geschick dazu bestimmt war, die Hände unseres Kanzlers und Führers in die Hand des geliebten Feldmarschalls zu legen, so fühle ich heute wieder die Verpflichtung, dem deutschen Volk und allen, die mir ihr Vertrauen bewahrt haben, zu sagen:

Der liebe Gott hat Deutschland gesegnet, daß er ihm in Zeiten tiefer Not einen Führer gab, der es über alle Nöte und Schwächen, über alle Krisen und Gefahrenmomente hinweg mit dem sicheren Instinkt des Staatsmannes zu einer glücklichen Zukunft führen wird.«

Und dann der letzte Satz des Textes auf Seite 55:

»Lassen Sie uns in dieser Stunde dem Führer des neuen Deutschlands sagen, daß wir an ihn und sein Werk glauben.«

Zu diesem Zeitpunkt hatte das Kabinett, dessen Mitglied von Papen war und dem er seine ganze Kraft gewidmet hatte, die bürgerlichen Freiheiten beseitigt; es hatte den politischen Mord, der in Förderung der Machtergreifung der Nazis begangen wurde, sanktioniert; es hatte alle rivalisierenden politischen Parteien zerschlagen; es hatte die grundlegenden Gesetze zur Ausschaltung des politischen Einflusses der Länder erlassen; es hatte die gesetzliche Grundlage für die Säuberung des Staatsdienstes und des Gerichtswesens von antinazistischen Elementen geschaffen und sich auf eine Staatspolitik der Judenverfolgung eingelassen.

Papens Worte klingen wie Worte des Hohns:

»Der liebe Gott hat Deutschland gesegnet...«

Der dritte Vorwurf gegen den Angeklagten Papen ist der, daß er die Vorbereitung für den Krieg förderte. Da er das Grundprogramm der Nazi-Partei kannte, ist es unbegreiflich, daß er, der eineinhalb Jahre lang Vizekanzler war, sich von den kriegsähnlichen Vorbereitungen der Verschwörer abseits gehalten haben sollte; er, von dem Hitler am 10. April 1933 an Hindenburg schrieb, daß »seine Mitarbeit im Reichskabinett, für die er nunmehr seine ganze Kraft zur Verfügung stellen werde, von unendlichem Nutzen sei«.

Die vierte Anschuldigung gegen Papen bezieht sich auf seine Teilnahme an der politischen Planung und Vorbereitung für Angriffskriege und Kriege unter Verletzung internationaler Verträge. In Papens Fall stellt diese Beschuldigung tatsächlich die Geschichte des Anschlusses dar. Seine Rolle darin war die Vorbereitung des Angriffskrieges nach zwei Richtungen: Daß erstens der Anschluß der notwendige vorbereitende Schritt zu allen folgenden Angriffen mit Waffengewalt war; daß zweitens, selbst wenn man behaupten kann, der Anschluß sei tatsächlich ohne Angriffshandlungen erreicht worden, er doch so geplant war, daß er, falls notwendig, durch Angriffshandlungen durchgeführt worden wäre.

Ich brauche nicht mehr zu tun, als Papens Tätigkeit in Österreich zusammenzufassen, da die ganze Geschichte des Anschlusses bereits dem Gerichtshof vorgetragen wurde. Immerhin möchte ich, mit Erlaubnis des Gerichtshofs, wiederum zwei kurze Stellen verlesen, die die Persönlichkeit Papens besonders beleuchten. Bevor ich mich jedoch mit Papens Tätigkeit in Österreich befasse, möchte ich noch einen Punkt berühren, der meiner Meinung nach vor dem Gerichtshof nicht unerwähnt bleiben sollte.

Am 18. Juni 1934 hielt Papen seine bemerkenswerte Rede in der Marburger Universität. Ich werde sie nicht als Beweismaterial vorlegen; sie befindet sich auch nicht im Dokumentenbuch, weil sie geschichtsbekannt ist. Ich möchte mich auch nicht auf die Motive und Folgen seiner Rede, die nicht frei von Rätseln ist, einlassen, sondern nur folgendes herausstellen: Papens Marburger Rede war ihrem Inhalt nach eine ausgesprochene Kritik der Nazis. Man kann sich vorstellen, daß die Nazis außerordentlich wütend waren; obwohl Papen in der blutigen Säuberung zwölf Tage später dem Tode entrann, war er doch drei Tage lang in Haft. Ob diese Verhaftung ursprünglich mit seiner Hinrichtung enden sollte, oder ob er vor der Säuberungsaktion gerettet werden sollte, weil er zu wertvoll war, als daß man sich seinen Verlust hätte leisten können, will ich jetzt nicht untersuchen. Nach seiner Entlassung aus der Haft legte er naturgemäß das Amt des Vizekanzlers nieder. Nun aber taucht die Frage auf, und das ist der Grund: warum in aller Welt ging er nach diesen barbarischen Ereignissen wieder in den Dienst der Nazis zurück? Welche einmalige Gelegenheit hat er verpaßt! Wenn er damals Schluß gemacht hätte, hätte er der Welt viel Leid ersparen können. Nehmen wir an, daß Hitlers eigener Vizekanzler, nachdem er gerade aus der Haft entlassen war, den Nazis entgegengetreten wäre und der Welt die Wahrheit gesagt hätte; dann hätte es wohl niemals eine Wiederbesetzung des Rheinlandes gegeben; dann wäre wohl niemals ein Krieg ausgebrochen; aber ich will mich nicht in theoretische Betrachtungen verlieren. Es ist eine beklagenswerte Tatsache, daß er wieder zurückfiel; er unterlag wiederum dem Zauber Hitlers.

Nach der Ermordung des Kanzlers Dollfuß am 25. Juli 1934, also nur drei Wochen später, verlangte die Situation die Rückberufung des Deutschen Gesandten Rieth; er mußte sofort durch einen Mann ersetzt werden, der ein begeisterter Anhänger des Anschlusses mit Deutschland war und sich den Nazi-Zielen und -Methoden gegenüber duldsam zeigen konnte, der aber andererseits der amtlichen deutschen Vertretung in Wien den Anschein der Achtbarkeit verleihen konnte. Diese Situation ist im Sitzungsprotokoll Band II, Seite 393 und 394, beschrieben. Hitler reagierte sofort auf die Ermordung von Dollfuß. Er wählte seinen Mann, sobald er die Nachricht gehört hatte. Schon am nächsten Tag, am 26. Juli, sandte er Papen ein Ernennungsschreiben. Es befindet sich auf Seite 37 des englischen Dokumentenbuches und ist Dokument 2799-PS; der Gerichtshof hat bereits amtlich davon Kenntnis genommen. Herr Alderman hat das Schreiben verlesen; ich möchte jetzt nur auf die persönlichen Bemerkungen am Schlusse des Briefes hinweisen.

Nachdem Hitler in diesem Brief zunächst seine Auffassung über die Dollfuß-Angelegenheit und seinen Wunsch zum Ausdruck gebracht hat, daß die österreichisch-deutschen Beziehungen wieder in normale und freundliche Bahnen geleitet werden sollten, sagt er sodann im dritten Absatz:

»Aus diesem Grund richte ich die Bitte an Sie, sehr verehrter Herr von Papen, sich dieser wichtigen Aufgabe zu unterziehen, gerade weil Sie seit unserer Zusammenarbeit im Kabinett mein vollstes und uneingeschränktes Vertrauen besaßen und besitzen.«

Und der letzte Absatz des Briefes lautet:

»Indem ich Ihnen auch heute noch einmal danke für alles, was Sie einst für die Zusammenführung der Regierung der nationalen Erhebung und seitdem gemeinsam mit uns für Deutschland getan haben,...«

VORSITZENDER: Ich glaube, wir wollen jetzt eine Pause von zehn Minuten einlegen.