[Pause von 10 Minuten.]
GENERAL RUDENKO: Meine Herren Richter! Ich gehe zur Darlegung der Verbrechen über, die von den hitlerischen Angreifern gegenüber meinem Vaterland, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, begangen wurden.
Am 22. Juni 1941 überfiel das Hitler-Deutschland in verräterischer Weise die Sowjetunion.
Allerdings ist dieses Datum nicht als der Anfang der Durchführung der Hitler-deutschen Angriffspläne auf die Sowjetunion zu betrachten. Das, was am 22. Juni 1941 geschehen ist, wurde lange vorher ausgedacht, vorbereitet und geplant. Diese Vorbereitung haben die Hitler-Verschwörer ohne Unterbrechung betrieben. Alle Angriffshandlungen Deutschlands gegenüber einer Reihe europäischer Staaten, die in der Zeit von 1938 bis 1941 begangen wurden, erscheinen in Wirklichkeit nur als Vorbereitungen für den Hauptschlag gegen den Osten.
Das faschistische Deutschland verfolgte das verbrecherische Ziel, sich des Gebietes der Sowjetunion zu bemächtigen, um die Völker der Sowjetunion auszuplündern und ausbeuten zu können.
Um dies bestätigt zu finden, brauchen wir uns nicht auf Hitlers Buch »Mein Kampf« und andere Bücher und Artikel der hitlerischen Häuptlinge zu beziehen, in denen bekanntlich die Sowjetunion unmittelbar bedroht wird und in denen der Hinweis enthalten ist, daß der Angriff des deutschen Imperialismus gegen den Osten gerichtet werden müsse, um den sogenannten »Lebensraum« zu erobern. Diese Bestrebungen des deutschen räuberischen Imperialismus kommen in der bekannten Formel »Drang nach Osten« zum Ausdruck.
Ich beziehe mich zum Beweis auf die offiziellen Dokumente der Hitler-Regierung, durch die die Angeklagten vollkommen überführt werden, die verbrecherischen Handlungen begangen zu haben, die ihnen in der Anklageschrift in diesem Prozeß zur Last gelegt werden.
Gestatten Sie mir, vor allem auf ein Dokument zu verweisen, das die Bezeichnung »Bericht über die Besprechung vom 23. Mai 1939« trägt. Wie aus diesem Dokument ersichtlich ist, fand diese Besprechung im Arbeitszimmer Hitlers in der neuen Reichskanzlei statt, und die Notizen darüber sind von Oberstleutnant im Generalstab Schmundt verfaßt. Bei der Besprechung waren anwesend: Hitler, Göring, Raeder, Brauchitsch, Keitel, Generaloberst Milch, General der Artillerie Halder und andere Vertreter des deutschen Oberkommandos.
In der Notiz heißt es, daß Gegenstand der Besprechungen die »Unterrichtung über die Lage und Ziele der Politik« waren.
Bei der Besprechung hat Hitler in seiner Rede wiederholt die Fragen der Aneignung von Gebieten im Osten berührt. Er sagte:
»Zwingt uns das Schicksal zur Auseinandersetzung mit dem Westen, ist es gut, einen größeren Ostraum zu besitzen.«
Und weiter:
»Es handelt sich für uns um Arrondierung des Lebensraumes im Osten und Sicherstellung der Ernährung. Aufrollen, des Ostsee- und Baltikum-Problems.
Lebensmittelversorgung nur von dort möglich, wo geringe Besiedelung. Neben der Fruchtbarkeit wird die deutsche gründliche Bewirtschaftung die Überschüsse um ein Mehrfaches steigern.«
In einem anderen Dokument, das die Bezeichnung »Besprechung beim Führer, zu der alle Oberbefehlshaber befohlen sind, am 23. 11. 39« trägt, unterstrich Hitler die unbedingte Notwendigkeit, das Problem des Kampfes um Öl, Gummi und notwendige Erze zu lösen. In diesen Ausführungen formulierte Hitler die Hauptaufgaben in folgender Weise:
»Anpassung des Lebensraumes an die Volkszahl.
Es ist ein ewiges Problem, die Zahl der Deutschen in Verhältnis zu bringen zum Boden. Sicherung des notwendigen Raumes. Keine geklügelte Gescheitheit hilft hier, Lösung nur mit dem Schwert.«
In dieser Besprechung hat Hitler mit aller Offenheit seinen gegen den Osten gerichteten Plan aufgedeckt. Indem er mit seinen Erfolgen bei den Überfällen auf Mähren, Böhmen, Polen prahlte, hat er seine Absichten über die weiteren Angriffe im Osten nicht mehr verhehlt.
»Grundsätzlich habe ich«, so sagte Hitler, »die Wehrmacht nicht aufgestellt, um nicht zu schlagen. Der Entschluß zum Schlagen war immer in mir. Früher oder später wollte ich das Problem lösen.«
Dabei war die Hitler-Regierung keineswegs durch den Nichtangriffspakt gehemmt, der am 23. August 1939 zwischen Deutschland und der Sowjetunion abgeschlossen wurde. Übrigens ist jetzt der zynische Ausspruch Hitlers schon allgemein bekanntgeworden, wonach Verträge nur so lange gehalten werden, als sie zweckmäßig sind.
Mein amerikanischer Kollege hat in seiner Rede bereits die Ausführungen des Angeklagten Jodl auf der Konferenz der Gauleiter vom Januar 1943 zitiert. In dieser Rede sagte der Angeklagte Jodl:
»... noch zu der Zeit, als der Feldzug im Westen im Gange war, hat Hitler mir seine Absichten, gegen die Sowjetunion vorzugehen, mitgeteilt.«
Raeder seinerseits hat während der Untersuchung ausgesagt, daß der Gedanke, gegen die Sowjetunion zu marschieren, schon lange vorher in Hitlers Gehirn geboren war, aber er verstärkte sich immer mehr in dem Maße, als die Wahrscheinlichkeit einer Landung in England im Juni 1940 abnahm.
Nach der Aussage des Angeklagten Keitel hatte Hitler sich entschlossen, die Sowjetunion Ende 1940 zu überfallen. Schon früher, im Frühjahr 1940, wurde der Plan des Überfalls auf die Sowjetunion ausgearbeitet. Die Beratungen hierüber dauerten den ganzen Sommer hindurch an. Im Juli 1940 wurde auf einer militärischen Beratung in Reichenhall der Angriffsplan gegen die Sowjetunion geprüft.
Das wird auch durch die Aussagen des Angeklagten Jodl bestätigt, der im Verhör ausgesagt hat, daß die Pläne für den Überfall auf die Sowjetunion im November-Dezember 1940 konkret ausgearbeitet wurden, und daß zu jener Zeit die ersten Weisungen an Armee, Flotte und Luftwaffe gegeben worden sind. Unter diesen Weisungen versteht Jodl jene Aufzeichnungen, die unter dem Namen »Fall Barbarossa« bekannt sind. Dieses Dokument ist von Hitler, Jodl und Keitel unterschrieben.
Diese nur für die höheren militärischen Führer bestimmte Weisung enthält das sorgfältig ausgearbeitete Programm eines plötzlichen Angriffs auf Sowjetrußland.
Ich zitiere:
»Die Deutsche Wehrmacht muß darauf vorbereitet sein, auch vor Beendigung des Krieges gegen England, Sowjetrußland in einem schnellen Feldzug niederzuwerfen (Fall Barbarossa).
Das Heer wird hierzu alle verfügbaren Verbände einzusetzen haben mit der Einschränkung, daß die besetzten Gebiete gegen Überraschungen gesichert sein müssen.«
Die Weisung Fall »Barbarossa« unterstreicht, daß entscheidender Wert darauf gelegt werden müsse, daß die Absicht eines Angriffs nicht erkennbar wird.
Weiter wird in dieser Weisung darauf hingewiesen, daß der Befehl zum Angriff auf Sowjetrußland notfalls acht Wochen vor Beginn der beabsichtigten Operationen gegeben werden wird, und daß die Vorbereitungen, die eine längere Anlaufzeit benötigen, schon jetzt in Angriff genommen werden und bis zum 15. Mai 1941 beendet sein müssen, soweit dies noch nicht geschehen ist.
Und schließlich enthält die gleiche Weisung auch in Einzelheiten gehende strategische Pläne des Überfalls auf die Sowjetunion, in denen bereits die Teilnahme Rumäniens und Finnlands an diesem Überfall in konkreter Form vorgesehen war. Insbesondere heißt es in der Weisung ausdrücklich:
»Voraussichtliche Verbündete und ihre Aufgaben.
1. Auf den Flügeln unserer Operation ist mit der aktiven Teilnahme Rumäniens und Finnlands am Kriege gegen Sowjetrußland zu rechnen.«
In dieser Weisung heißt es auch, daß man mit der Möglichkeit rechnen kann, daß schwedische Bahnen und Straßen spätestens von Operationsbeginn an für den Aufmarsch der deutschen Nordgruppe zur Verfügung stehen werden.
Daraus geht also unzweifelhaft hervor, daß schon zu jener Zeit die Hitler-Regierung sich des Einverständnisses der Regierungen Rumäniens und Finnlands dazu versichert hatte, daß ihre Länder am Überfall auf die Sowjetunion in Gemeinschaft mit Deutschland teilnehmen würden.
Letzter Umstand ergibt sich nicht nur aus dem Text der Weisung Fall »Barbarossa«, sondern auch aus anderen Daten, die wir besitzen. So heißt es zum Beispiel in der Aussage des deutschen Generals der Infanterie Buschenhagen, die wir dem Gerichtshof vorlegen werden:
»1.) Ende Dezember 1940 (etwa am 20. 12.) wurde ich in meiner Eigenschaft als Oberst und Chef des Generalstabes der deutschen Truppen in Norwegen auf einige Tage in das OKH (Oberkommando des Heeres) in Zossen (bei Berlin) befohlen, wo eine Besprechung der Chefs der Generalstäbe der deutschen Armeen stattfand. Hierbei orientierte der Chef des deutschen Generalstabes, Generaloberst Halder, diese über den ›Barbarossa‹- Plan zum Angriff gegen die Sowjetunion. Zu derselben Zeit befand sich dort auch der Chef des finnischen Generalstabes, General Heinrichs, in Zossen. Er hatte Unterredungen mit Generaloberst Halder.«
Weiter wird in der Aussage Buschenhagens ausgeführt, daß er im Februar 1941 nach Helsinki fuhr, wo er zusammen mit einem Vertreter der finnischen Armee den konkreten Plan für den Überfall auf die Sowjetunion ausarbeitete. Am 2. und 3. März 1941, bei seiner Rückkehr nach Oslo, stellte er das Material über seine Reise zusammen und leitete es an das OKW weiter:
»Es entstand daraus später«, so sagt Buschenhagen aus, »der Operationsplan ›Blaufuchs‹, der einen Angriff aus dem Raume Runsamo, Rovaniemi, Petsamo gegen die Murmansk-Bahn vorsah. Die Aufmarschbewegung im Raume Kirkenes-Petsamo erhielt den Namen ›Renntier‹, die Aufmarschbewegung im Raume Rovaniemi ›Silberfuchs‹.«
Ferner flog Buschenhagen, wie er selbst ausführt, Ende April oder Anfang Mai 1941 wieder nach Helsinki, wo
»im finnischen Generalstab Aussprachen mit General Heinrichs, General Airound und Oberst Tapola stattfanden, in deren Verlauf uns erklärt wurde, daß der finnische Generalstab voll zur Mithilfe bei einem bevorstehenden deutsch-sowjetischen Krieg bereit ist.«
In seinen eigenhändig geschriebenen Angaben, die er vor den Untersuchungsbehörden der Sowjetunion gemacht hat, und die wir dem Gerichtshof vorlegen werden, berichtet Marschall Jon Antonescu über seine Begegnungen mit Hitler im November 1940, Januar 1941 und Mai 1941, bei denen die Fragen behandelt wurden, die sich auf die Vorbereitung des Krieges gegen die Sowjetunion bezogen.
In dem ersten Gespräch zwischen Antonescu und Hitler, an dem Ribbentrop und der persönliche Dolmetscher Hitlers, Schmidt, teilnahmen, wurden Fragen besprochen, die in unmittelbarer Beziehung mit dem von Deutschland vorbereiteten Angriff auf die Sowjetunion und mit der Frage der Beteiligung Rumäniens an diesem Angriff standen.
Auf die von den sowjetischen Untersuchungsbehörden gestellte Frage, ob man Antonescus erste Unterredung mit Hitler als den Beginn seiner Verabredung mit den Deutschen zur Vorbereitung des Krieges gegen die Sowjetunion betrachten kann, sagte er:
»Ich antworte bejahend. Bei der Ausarbeitung der Angriffspläne auf die Sowjetunion hat Hitler diesen Umstand zweifellos berücksichtigt.«
Bei der zweiten Begegnung zwischen Antonescu und Hitler, die im Januar 1941 stattfand und an der die Angeklagten Ribbentrop, Keitel und Jodl teilgenommen haben, bat Hitler Antonescu, den in Ungarn konzentrierten deutschen Truppen Durchzug durch Rumänien zu gewähren, damit sie den Italienern im Kriege gegen Griechenland Hilfe leisten könnten.
Antonescu sagt aus:
»Ich sprach die Befürchtung aus, daß der Durchmarsch deutscher Truppen durch Rumänien Anlaß zu Kriegshandlungen seitens der Sowjetunion geben könnte und daß Rumänien dadurch in eine schwere Lage gerate, da die rumänische Armee nicht mobilisiert sei. Hitler erklärte darauf, daß er den Befehl erteilen würde, einen Teil der deutschen Truppen, die zum Einsatz gegen Griechenland bestimmt waren, in Rumänien zurückzulassen.
Hitler betonte dabei, daß nach der ihm zur Verfügung stehenden Information die Sowjetunion nicht entschlossen sei, gegen Deutschland oder Rumänien zu kämpfen.
Da ich von diesen Erklärungen Hitlers befriedigt war, willigte ich ein, die deutschen Truppen durch Rumänien durchzulassen.
Der bei dieser Besprechung anwesend gewesene Generaloberst Jodl schilderte mir die strategische Lage der Deutschen Wehrmacht und wies auf die Notwendigkeit eines Schlages gegen Griechenland von Bulgarien her hin.«
Antonescu spricht sodann über das dritte Zusammentreffen mit Hitler im Mai 1941 in München, bei dem der Angeklagte Ribbentrop anwesend war und erklärt dabei:
»Bei diesem Zusammentreffen... verabredeten wir uns schon endgültig über den gemeinsamen Überfall gegen die Sowjetunion.
Hitler eröffnete mir, daß er den Entschluß über den militärischen Angriff gegen die Sowjetunion gefaßt habe. Nachdem wir uns auf diesen Überfall vorbereitet haben, fuhr Hitler fort, müssen wir ihn unerwartet längs der gesamten sowjetischen Grenzen, vom Schwarzen Meer bis zur Ostsee, verwirklichen.
Die Überraschung des kriegerischen Überfalls, führte Hitler weiter aus, gibt Deutschland und Rumänien die Möglichkeit, in kurzer Zeit einen unserer gefährlichsten Gegner zu liquidieren.
Auf Grund seiner Kriegspläne schlug mir Hitler vor, den rumänischen Raum für den Aufmarsch der deutschen Truppen zur Verfügung zu stellen und gleichzeitig sich unmittelbar an der Verwirklichung des militärischen Überfalls auf die Sowjetunion zu beteiligen.«
Durch diese Verschwörung mit Deutschland und durch die Vorbereitung des Überfalls auf die Sowjetunion hat Rumänien auch seinerseits Angriffsziele verfolgt.
In der gleichen Aussage äußerte sich Antonescu über Hitlers Versprechungen wie folgt:
»Hitler unterstrich, daß Rumänien keinesfalls aus diesem Krieg herausbleiben sollte, da es für die Rückkehr Bessarabiens und der Nordbukowina keinen anderen Weg gehen könne, als an der Seite Deutschlands zu kämpfen.
Dabei erwähnte er, daß Rumänien für unsere Hilfe leistung im Kriege andere sowjetische Gebiete bis zum Dnjepr hinauf besetzen könne.«
Antonescu sagte weiter aus:
»Da der Vorschlag Hitlers über den gemeinsamen Kriegsbeginn gegen die Sowjetunion meinen aggressiven Absichten entsprach, erklärte ich meine Bereitschaft, an dem Überfall auf die Sowjetunion teilzunehmen und verpflichtete mich, die erforderlichen rumänischen Truppen bereitzustellen, sowie gleichzeitig die Lieferungen von Öl und landwirtschaftlichen Erzeugnissen für Deutschland zu steigern.
Nach meiner Rückkehr aus München nach Bukarest begann ich die aktive Vorbereitung für den bevorstehenden Krieg.«
Diese Tatsachen werden auch durch Dokumente aus dem Archiv von Antonescu bestätigt, die wir dem Gerichtshof ebenfalls vorlegen werden.
Ich lenke die Aufmerksamkeit des Gerichtshofs auf die Notizen über ein Gespräch, das zwischen Antonescu und dem Chef des Protokolls im Deutschen Auswärtigen Amt, Dörnberg, am 10. Februar 1942 nach deren Begegnung an der Grenze stattfand.
»... Ich erklärte, daß Rumänien den Achsenmächten nicht beigetreten sei, um den Versailler Vertrag abzuändern, sondern um gegen die Slawen zu kämpfen.«
Aus diesen Notizen geht hervor, daß es der Haß gegen die slawischen Völker war, der Hitler und Antonescu in der Vorbereitung und Durchführung der Angriffe zusammengebracht hat.
Die dem Gerichtshof vorzulegenden Dokumente werden mit aller Offenkundigkeit die Teilnahme Ungarns an der Verschwörung gegen den Frieden und an der Vorbereitung des Angriffskrieges gegen die Sowjetunion zeigen.
Ungarn fiel die bestimmte Rolle zu, der Roten Armee in dem Augenblick über die Karpathen in den Rücken zu fallen, in dem die deutschen und rumänischen Truppen ihre Kampftätigkeit gegen die Sowjetunion entfalten sollten.
So wurde der gegen die freiheitsliebenden Völker gerichtete verbrecherische Block der Angreifer zusammengeschweißt, an dessen Spitze das faschistische Deutschland stand.
Zum sogenannten Fall »Barbarossa« zurückkehrend, will ich bei den wichtigsten Stellen dieses Dokuments verweilen.
Der Fall »Barbarossa« zerfällt in drei Teile. Im ersten Teil werden die allgemeinen Ziele des Planes auseinandergesetzt. Im zweiten Teil werden die Verbündeten Deutschlands im Krieg gegen die Sowjetunion aufgezählt. Der dritte Teil ist der Durchführung der militärischen Operationen zu Lande, in der Luft und zur See gewidmet. Die charakteristische Eigenheit des Dokuments besteht darin, daß es wegen seiner besonders geheimen Natur nur in neun Exemplaren ausgefertigt ist, was in vollem Umfang der Forderung entspricht, das Geheimnis über die Vorbereitung des Überfalls Deutschlands auf die Sowjetunion zu wahren.
Im ersten Teil des Planes heißt es:
»Die im westlichen Rußland stehende Masse des russischen Heeres soll in kühnen Operationen vernichtet, der Abzug kampffähiger Teile in die Weite des russischen Raumes verhindert werden.
In rascher Verfolgung ist dann eine Linie zu erreichen, aus der die russische Luftwaffe reichsdeutsches Gebiet nicht mehr angreifen kann.«
In dem Dokument heißt es ferner, das Endziel des Planes sei, sich auf der Linie Archangelsk-Wolga zu befestigen, mit Hilfe der Luftwaffe das letzte Industriezentrum im Ural lahm zu legen, die baltische Flotte ihrer Kampffähigkeit zu berauben und der russischen Luftflotte die Möglichkeit eines aktiven Einsatzes zu entreißen.
Im dritten Teil des Dokuments finden wir die Weisung, Leningrad und Kronstadt einzunehmen und die Offensivoperationen mit dem Ziel fortzusetzen, sich des wichtigsten Verkehrs- und Rüstungszentrums, Moskau, zu bemächtigen.
»Die Einnahme dieser Stadt«, stellt der Plan fest, »bedeutet politisch und wirtschaftlich einen entscheidenden Erfolg.«
So sah der lange vorher überlegte, ausgearbeitete und vorbereitete Plan des hitlerischen Deutschlands für den Überfall auf die Sowjetunion aus.
Zugleich mit der Durchführung von strategischen und diplomatischen Maßnahmen zur Vorbereitung des verräterischen Angriffs auf die Sowjetunion hat die Hitler-Regierung im voraus die auf dem Gebiet der USSR zu begehenden Kriegsverbrechen ersonnen und geplant.
Der sogenannte Fall »Barbarossa« war ein strategischer Plan. Dieser Plan wurde jedoch durch eine Reihe von Anleitungen und Verordnungen vervollständigt, die auf die Erfassung aller mit dem Einfall in die Sowjetunion zusammenhängenden Aufgaben hinzielten. Zu diesen Maßnahmen gehörten in erster Linie die am 13. März 1941 vom Hauptquartier des deutschen Oberkommandos erlassenen Richtlinien.
Diese Richtlinien befaßten sich mit einer Anzahl organisatorischer Aufgaben zivilen Charakters und im besonderen mit dem Aufbau der Verwaltungsbehörden. Es ist wichtig, festzustellen, daß diese Weisung für das deutsche Heer in Ostpreußen und dem sogenannten Generalgouvernement, das heißt Polen, Gesetze und Vorschriften wie für das Kriegsgebiet vorsah, die spätestens vier Wochen vor Operationsbeginn in Kraft treten sollten. Diese Weisung ermächtigte das Oberkommando der Wehrmacht, die Vollstreckungsgewalt auszuüben und ihre Vollmachten an die Oberbefehlshaber von Armeegruppen und Armeen zu übertragen.
Wir wollen nicht verfehlen, Punkt »B« dieser Weisung zu erwähnen, der für die Aufgaben und Ziele, die sich die Verschwörer gestellt hatten, bezeichnend ist. Dieser Punkt lautet:
»Im Operationsgebiet des Heeres erhält der Reichsführer-SS zur Vorbereitung der politischen Verwaltung Sonderaufgaben im Auftrage des Führers, die sich aus dem endgültig auszutragenden Kampf zweier entgegengesetzter politischer Systeme ergeben. Im Rahmen dieser Aufgaben handelt der Reichsführer-SS selbständig und in eigener Verantwortung.«
Heute weiß die Welt, was diese »Sonderaufgaben« bedeuten, deren Erfüllung ganz in die Hände der SS-Generale und -Offiziere gelegt wurde, die dieses Recht, »selbständig und auf eigene Verantwortung« zu handeln, weitgehend ausnutzten. Es bedeutete noch nie vorher geschehenen Terror, Raub, Gewalttaten und Ermordung von Kriegsgefangenen und friedlichen Bürgern.
Gleichzeitig stellen die Richtlinien das Oberkommando äußerst eindeutig auch vor solche Aufgaben, wie Plünderung und räuberische Ausbeutung der vom deutschen Heer besetzten Gebiete. Die Richtlinien sind vom Angeklagten Keitel unterzeichnet.
Eine andere Verordnung, die im Juni 1941 als Anhang zum Fall »Barbarossa« erlassen wurde, schrieb unter dem Namen von Propagandaanleitungen vor, daß jeder Widerstand gegen die deutschen Eindringlinge unerbittlich zu unterdrücken sei. Was die eigentliche Propaganda anbetrifft, so sprechen diese Anleitungen ganz offen über die üblichen hitlerischen Methoden schmutziger Verleumdung, Lüge und Provokation, deren sich die sogenannten »Propaganda-Kompanien« bedienen sollten.
Schließlich muß noch eine weitere Verordnung erwähnt werden, die unter dem Namen »Verordnung über die Anwendung von Kriegsgerichtsbarkeit im Gebiet ›Barbarossa‹ und über ›Sondermaßnahmen für das Heer‹« bekannt ist. Diese Verordnung erlaubt den deutschen Machthabern und der Wehrmacht, der Zivilbevölkerung der vom deutschen Heer besetzten Gebiete gegenüber willkürlich zu verfahren; sie beginnt mit der Aufforderung an das deutsche Heer, sich schonungslos gegen Feindseligkeiten seitens der Zivilbevölkerung »zu schützen«. Die Richtlinien, die drakonische Maßnahmen gegen friedliche Bewohner und Partisanen vorschreiben, enthalten Anweisungen, mit Leuten, die in dieser Verordnung »verdächtige Elemente« genannt werden, brutal zu verfahren.
Mit Erlaubnis des Gerichtshofs werde ich lediglich zwei Punkte dieser Richtlinien verlesen, Punkt 4 und Punkt 5:
»4. Wo Maßnahmen dieser Art versäumt wurden oder zunächst nicht möglich waren, werden tatverdächtige Elemente sogleich einem Offizier vorgeführt. Dieser entscheidet, ob sie zu erschießen sind.
5. Es wird ausdrücklich verboten, verdächtige Täter zu verwahren, um sie bei Wiedereinführung der Gerichtsbarkeit über Landeseinwohner an die Gerichte abzugeben.«
Nach diesen sogenannten »Richtlinien« entschied also ein Offizier in letzter Instanz über das Schicksal und das Leben eines jeden Festgenommenen. Dabei war es verboten, wie die Verordnung zynisch vorsieht, »die Verdächtigen festzuhalten, um sie vor Gericht zu bringen«, das heißt, physische Vernichtung der »Verdächtigen« wurde direkt angeordnet. Im Falle irgendeines Anschlags auf die Deutsche Wehrmacht schrieb diese Verordnung die Anwendung von »Massenzwangsmaßnahmen« vor. Das heißt: Menschen, die sich nichts haben zu Schulden kommen lassen, sollten samt und sonders vernichtet werden.
Das Ausmaß des Zynismus der deutschen Heeresleitung in der Ausübung blutigen Terrors kann daraus ersehen werden, daß diese Richtlinien die deutschen Soldaten, Offiziere und Beamten von jeder Verantwortlichkeit für die von ihnen gegen die friedliche Sowjetbevölkerung begangenen Verbrechen entband. Diese Verordnungen schrieben den deutschen Militärbefehlshabern vor, nur solche Urteile zu bestätigen, die, so sagt das zitierte Dokument, »den politischen Absichten der Leitung« entsprachen.
Daraus folgt, daß die Hitler-Regierung und das Oberkommando der Wehrmacht, deren Vertreter sich heute auf der Anklagebank befinden, lange vor dem 22. Juni 1941 die Kriegsverbrechen geplant und ausgearbeitet haben, die später auf dem Gebiet der USSR verübt wurden. Diese Pläne überführen die Angeklagten in unerbittlicher Weise der vorsätzlichen Begehung der ungeheuerlichen Verbrechen, die sie organisiert haben.
Am 22. Juni 1941 überfielen die hitlerischen Verschwörer unter verräterischem Bruch des deutschen Nichtangriffspaktes und ohne Kriegserklärung das Sowjetgebiet, womit sie den Angriffskrieg gegen die USSR entfesselten, ohne das ihnen von seiten der Sowjetunion der geringste Anlaß dazu gegeben worden wäre.
Ungeheure Heeresmassen, die im voraus heimlich an den Grenzen angesammelt worden waren, wurden gegen die Sowjetunion geworfen. Gemäß dem vorgefaßten Plan nahmen im Norden finnische, im Süden rumänische und ungarische Truppen am Angriff auf die USSR teil; in der Absicht, Verwirrung und Fassungslosigkeit hervorzubringen, begann die deutsche Luftwaffe in den allerersten Stunden des Krieges, friedliche Städte zu bombardieren und sie damit der Zerstörung anheim zu geben.
Kaum einen Monat nach diesem verräterischen Angriff berief Hitler eine Sitzung, an der Rosenberg, Göring, Bormann, Lammers und Keitel teilnahmen.
Bei dieser Besprechung wies Hitler die Anwesenden an, der Außenwelt die wahren Ziele des von den Hitleristen entfesselten Krieges nicht zu offenbaren. Unter Berufung auf die in Norwegen, Dänemark, Holland und Belgien verfolgte Taktik bestand Hitler darauf, daß es auch fernerhin nötig sei, in derselben Weise zu verfahren, das heißt die wahren Absichten der Verschwörer mit allen Mitteln zu verheimlichen:
»Wir werden«, so sagte Hitler, »also wieder betonen, daß wir gezwungen waren, ein Gebiet zu besetzen, zu ordnen und zu sichern;... deshalb unsere Regelung. Es soll also nicht erkennbar sein, daß sich damit eine endgültige Regelung anbahnt! Alle notwendigen Maßnahmen – Erschießen, Aussiedeln etc. – tun wir trotzdem und können wir trotzdem tun.«
Diese Erschießungen und die Verschleppung der friedlichen Bevölkerung in deutsche Sklaverei, Raub und jede Art von Gewalttätigkeit gegenüber den friedlichen Bürgern, hießen in der Sprache Hitlers und seiner Komplizen »Regelungen«.
Die weiteren Aufgaben, die sich für die Hitler-Regierung gegenüber der Sowjetunion ergaben, wurden bei dieser Zusammenkunft der Verschwörer folgendermaßen definiert:
»Grundsätzlich kommt es darauf an, den riesenhaften Kuchen handgerecht zu zerlegen, damit wir ihn erstens beherrschen, zweitens verwalten, und drittens ausbeuten können.
Grundsätzliches: Die Bildung einer militärischen Macht westlich des Urals darf nie wieder in Frage kommen und wenn wir hundert Jahre darüber Krieg führen müßten. Alle Nachfolger des Führers müssen wissen: die Sicherheit des Reiches ist nur dann gegeben, wenn westlich des Ural kein fremdes Militär existiere.... Eiserner Grundsatz muß sein und bleiben: Nie darf erlaubt werden, daß ein anderer Waffen trägt als der Deutsche!... Nur der Deutsche darf Waffen tragen, nicht der Slawe, nicht der Tscheche, nicht der Kossak, nicht der Ukrainer.
Der Führer betont, das gesamte Balten-Land müsse Reichsgebiet werden.
Ebenso müsse die Krim mit einem erheblichen Hinterland (Gebiet nördlich der Krim) Reichsgebiet werden; das Hinterland müsse möglichst groß sein...
... auch die Wolga-Kolonie müsse deutsches Reichsgebiet werden, ebenso das Gebiet um Baku; es müsse deutsche Konzession werden (Militär-Kolonie).
Die Finnen wollen Ost-Karelien, doch soll wegen der großen Nickel-Vorkommen die Halbinsel Kola zu Deutschland kommen.
Das Gebiet um Leningrad wird von den Finnen beansprucht; der Führer will Leningrad dem Erdboden gleichmachen lassen, um es dann den Finnen zu geben.«
Die räuberischen Ziele des Krieges, den Deutschland gegen die USSR begonnen hatte, wurden ganz offen in einem Artikel des Leiters der Nazi-Propaganda, des berüchtigten Goebbels, unter dem Titel »Wofür« auseinandergesetzt. Goebbels schrieb:
»Das ist kein Krieg für Thron und Altar; es ist ein Krieg für Getreide und Brot, für einen vollgedeckten Frühstücks-, Mittags- und Abendtisch...; ein Krieg um Rohstoffe, um Gummi, um Eisen und Erze.«
Josef Goebbels, »Das Eherne Herz«, Zentralverlag der NSDAP, München 1943, Seite 334-336.
Seinerseits hat auch am 5. Oktober 1942 Göring in seiner im »Völkischen Beobachter« vom 6. Oktober 1942 veröffentlichten Rede im Berliner Sportpalast anläßlich des Erntedankfestes gierig ausgerufen:
»Vergeßt nicht, daß es die besten Gebiete sind, die wir den Russen fortgenommen haben...
... Eier, Butter, Mehl, das gibt es dort in einem Ausmaß, wie Sie es sich nicht vorstellen können. Wir werden dafür zu sorgen haben, daß alles richtig erfaßt und an Ort und Stelle richtig verarbeitet wird.«
Der Angeklagte Rosenberg ersann fieberhaft neue Namen für Sowjetstädte, wie zum Beispiel »Gotenburg« für Simferopol und »Theodorichshafen« für Sewastopol. Neben dieser Tätigkeit leitete Rosenberg auch den besonderen Stab für die »Einverleibung« des Kaukasus.
All dies offenbart mit völliger Klarheit die wahrhaft räuberischen Pläne und Absichten, die die hitlerischen Angreifer gegen die Sowjetunion hegten. Diese verbrecherischen Vorhaben zielten vor allem auf die Ausraubung der Sowjetunion und die Versklavung und Ausbeutung des Sowjetvolkes.
Dies war gleichzeitig auch der Weg zur Errichtung der Hitler-Herrschaft in Europa und in der ganzen Welt. Daher stellte die Hitler-Regierung auch in der dem Gerichtshof übergebenen Urkunde »Anleitung zum Seekrieg«, die sich mit der Eroberung von Nordafrika, Gibraltar, Syrien, Palästina und Ägypten befaßte, die Verwirklichung dieses Planes völlig auf den Ausgang dieses Krieges gegen die Sowjetunion ab.
In dem Bestreben, ihre imperialistischen Ziele zu verschleiern, bediente sich die Hitler-Clique ihrer gewohnten Methoden und malte in grellen Farben die ihr angeblich von seiten der USSR drohende Gefahr an die Wand, wobei sie den von ihr gegen die Sowjetunion angezettelten räuberischen Angriffskrieg einen »Präventiv-Krieg« nannte.
Welch kläglicher Versuch!
Wie kann von einem »Präventiv-Krieg« die Rede sein, wenn es dokumentarisch erwiesen ist, daß Deutschland den Plan eines Überfalls auf die USSR im voraus ausgearbeitet und vorbereitet, die räuberischen Ziele dieses Angriffs festgelegt, die Gebiete der Sowjetunion, deren Deutschland sich zu bemächtigen beabsichtigte, bezeichnet, die Maßnahmen zur Plünderung dieser Gebiete und zur Vernichtung dieser Bevölkerung festgesetzt, rechtzeitig seine Streitkräfte mobilisiert und 170 kriegsbereite Divisionen an die Grenzen der USSR vorgeschoben hat, die nur auf das Zeichen zum Einmarsch warteten?
Der von dem faschistischen Deutschland auf die USSR unternommene Angriff sowie die jetzt bekannt gewordenen Originaldokumente der Hitler-Regierung bekunden endgültig vor der Welt und vor der Geschichte die ganze Verlogenheit und Lächerlichkeit der Behauptung der hitlerischen Propaganda vom »präventiven« Charakter des gegen die Sowjetunion begonnenen Krieges.
Wie immer auch der hitlerische Wolf versuchen mag, sich in ein Lammfell zu hüllen, so gelingt es ihm doch nicht, seine Klauen zu verstecken.
Nachdem die Hitler-Regierung den tückischen Einfall in die USSR ausgeführt hatte, rechnete sie damit, daß die lange Vorbereitung auf diesen Angriffskrieg, die Konzentration aller deutschen Streitkräfte für diesen Angriff, die Teilnahme rumänischer und finnischer Armeen sowie italienischer und ungarischer Einheiten an dieser Operation und schließlich der Vorteil des plötzlichen, unerwarteten Überfalls die schnelle Niederlage der Sowjetunion beschleunigen werde.
Alle diese Berechnungen der Angreifer wurden jedoch durch den heroischen Widerstand der Roten Armee zunichte gemacht, die aufopferungsfreudig die Ehre und Unabhängigkeit ihres Heimatlandes verteidigte. Die Vormarschpläne der deutschen Heere scheiterten einer nach dem anderen.
Ich werde davon absehen, alle Stadien des vaterländischen Krieges zu schildern, den das Sowjetvolk gegen die deutschen Nazi-Eroberer geführt hat, den großen, mannhaften Kampf der Roten Armee gegen die deutschen, rumänischen, finnischen und anderen Truppen, die in das Sowjetland eindrangen.
Die Welt verfolgte diesen Kampf mit Bewunderung, und die Geschichte wird ihn niemals vergessen.
Das Sowjetvolk hat in Schlachten von bisher ungeahnter Größe und Erbitterung tapfer und mutig die Ehre, die Freiheit und Unabhängigkeit seiner Heimat verteidigt und, zusammen mit den Truppen der alliierten Nationen, die freiheitliebenden Völker der Welt vor der furchtbaren Gefahr der Nazi-Unterjochung gerettet.
Nachdem das faschistische Deutschland den heimtückischen Angriff auf die freiheitliebenden Völker vorbereitet und durchgeführt hatte, verwandelte es den Krieg in ein System kriegerischen Banditentums. Die Ermordung von Kriegsgefangenen, die Vernichtung der friedlichen Bevölkerung, die Plünderung der besetzten Gebiete und andere Kriegsverbrechen gehörten zum Programm des von den Nazis geplanten totalen Blitzkrieges. Der Nazi-Terror, der auf den zeitweilig besetzten Gebieten der Sowjetunion geübt wurde, nahm besonders große Ausmaße an und wurde mit besonderer Härte ausgeübt.
»Wir müssen« – so sagte Hitler zu Rauschning – »eine Technik der Entvölkerung schaffen. Wenn Sie mich fragen, was ich unter Entvölkerung verstehe, so werde ich Ihnen sagen, daß ich die Vernichtung ganzer rassischer Einheiten im Auge habe, und dies werde ich tun, ich sehe darin, grob ausgedrückt, meine Aufgabe. Die Natur ist grausam, daher dürfen auch wir grausam sein. Wenn ich die Blüte des deutschen Volkes ohne jedes Bedauern über das Vergießen kostbaren deutschen Blutes in die Hölle des Krieges schicken kann, so habe ich natürlich das Recht, Millionen von Menschen niederer Rasse zu vernichten, die sich wie Ungeziefer vermehren.«2
Die Sowjet-Anklagebehörde verfügt über eine große Anzahl von Dokumenten, die von der Außerordentlichen Staatskommission zur Feststellung und Aufklärung der von den deutsch-faschistischen Angreifern und ihren Komplizen begangenen Verbrechen aufgefunden wurden und einen unwiderlegbaren Beweis für die unzähligen von den deutschen Machthabern begangenen Greueltaten darstellen.
Wir haben ein Dokument in Händen, »Anhang Nummer 2 zum Operationsbefehl Nummer 8 des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD«, datiert: Berlin, den 17. Juni 1941, und von Heydrich unterschrieben, der zu jener Zeit als Stellvertreter Himmlers amtierte. Dieses Dokument war gemeinsam mit dem OKW ausgearbeitet.
Aus den Anlagen zu Befehl Nummer 8 und ebenfalls aus den Befehlen Nummer 9 und Nummer 14 sowie aus ihren Anlagen, geht hervor, daß die systematische Vernichtung der Sowjetbevölkerung in den auf dem besetzten Gebiet der USSR und in anderen Ländern errichteten Konzentrationslagern durchgeführt wurde, und zwar unter dem Gesichtspunkt der »Filtrierung«, von »Säuberungsmaßnahmen«, der »Reinigung«, von »Sondermaßnahmen«, »Sonderregime«, »Liquidation«, »Exekution« und so weiter.
Die Durchführung dieser Verbrechen wurde besonders dafür bestimmten »Sonderkommandos« übertragen, die auf Grund von Vereinbarungen zwischen dem Chef der Polizei und des SD und dem OKW ins Leben gerufen worden waren.
Aus Anhang Nummer 1 zu Befehl Nummer 14 geht hervor, daß diese »Sonderkommandos« selbständig arbeiteten auf Grund, wie es in diesem Dokument ausgedrückt ist, »besonderer Ermächtigung und gemäß den ihnen erteilten allgemeinen Richtlinien im Rahmen der Lagerordnung in eigener Verantwortlichkeit«, wobei sie durch enge Fühlungnahme mit den Lagerkommandanten und den Abwehroffizieren unterstützt wurden.
Es ist besonders hervorzuheben, daß die Hitleristen während des deutschen Vormarsches auf Moskau ein »Sonderkommando Moskau« geschaffen haben, das dazu bestimmt war, den Massenmord der Moskauer Bevölkerung durchzuführen.
Die Hitler-Regierung und das Oberkommando der Wehrmacht befürchteten, daß diese ungeheuerlichen Befehle Nummer 8 und Nummer 14 in die Hände der Roten Armee und der Sowjetregierung fallen könnten und trafen daher alle Vorsorge, daß diese Befehle streng geheim gehalten würden. In Befehl Nummer 14 ordnete Heydrich unmittelbar an:
»Ich betone, daß die Operationsbefehle Nummer 8 und 14, sowie die sich auf sie beziehenden Ausführungsinstruktionen im Falle von unvermeidlicher Gefahr sofort vernichtet werden müssen. Die Vernichtung ist mir zu melden.«
Neben den oben erwähnten Nazi-Befehlen, die das Programm und den Plan zur Vernichtung der Sowjetbevölkerung enthielten, war noch eine große Anzahl von Befehlen und Weisungen, sowohl für die zivile »Verwaltung« als auch für die deutschen militärischen Behörden erlassen worden, die Massenvernichtung und weitgehende Anwendung der Todesstrafe für die Sowjetbevölkerung vorschrieben. In einem Befehl von Keitel vom 12. Dezember 1941 wird ausgeführt:
»Der Führer ist der Ansicht: Bei solchen Taten werden Freiheitsstrafen, auch lebenslängliche Zuchthausstrafen, als Zeichen von Schwäche gewertet. Eine wirksame und nachhaltige Abschreckung ist nur durch Todesstrafen oder durch Maßnahmen zu erreichen, die die Angehörigen und die Bevölkerung über das Schicksal des Täters im Ungewissen halten. Diesem Zweck dient die Überführung der Täter nach Deutschland.
Die anliegenden Richtlinien für die Verfolgung von Straftaten entsprechen dieser Auffassung des Führers. Sie sind von ihm geprüft und gebilligt worden. – gez. Keitel.«
Um einige der von den Hitleristen gegen die Sowjetbürger zur Anwendung gebrachten Vernichtungsmittel zu nennen, sollen die folgenden aufgezählt werden: vorsätzliche Ansteckung mit Fleckfieber, Vergiftung in Gaswagen, russisch »Mörderin« genannt, und dergleichen mehr. Die Ermittlungen der Außerordentlichen Staatskommission der Sowjetunion zeigen, daß die Hitleristen unmittelbar hinter ihren Frontlinien, in der ersten Verteidigungszone, systematisch Konzentrationslager errichteten, in denen sich zehntausende von Kindern und arbeitsunfähigen Frauen und Greisen befanden. Die Zugänge zu diesen Lagern waren vermint. Auf dem Gelände solcher Lager gab es keine Bauten, nicht einmal Lagerbaracken; die Häftlinge lagen einfach auf der Erde. Der geringste Versuch, die in den Lagern aufgestellte Zuchthausordnung zu umgehen, wurde mit Erschießen bestraft. In diesen Lagern hat man Tausende von Fällen von Flecktyphus aufgedeckt; die aus den benachbarten Dörfern hierher zusammengetriebene Bevölkerung wurde systematisch angesteckt. In einem Dokument, das von der Sowjet-Anklagebehörde vorgelegt werden wird, sind diese bestialischen Verbrechen der deutsch-faschistischen Eroberer ausführlich beschrieben.
In den Händen der Anklage befindet sich ein Dokument, das von Untersturmführer Becker unterzeichnet und vom 16. Mai 1942 datiert ist. Dieses Dokument stellt einen Bericht an seine Vorgesetzten über die Anwendung von Gaswagen dar. In diesem ungeheuerlichen Dokument steht folgendes zu lesen:
»Der Hinrichtungsplatz befindet sich ungefähr 10 bis 15 km abseits der Verkehrsstraßen und ist vom eigenen Standort schwer zugänglich, bei feuchtem oder nassem Wetter ist er überhaupt unerreichbar. Die hinzurichtenden Personen werden an den Ort geführt oder gefahren. Sie merken sofort, was bevorsteht, und werden unruhig. Dieses ist nach Möglichkeit zu vermeiden. Es bleibt deshalb nur ein Weg, und zwar, sie an einem Sammelpunkt auf einen Wagen zu laden und dann zum Platz der Hinrichtung zu fahren.
Ich habe diese Wagen der Gruppe D als Wohnwagen tarnen und zu diesem Zweck auf den kleinen Wagen ein Fenster auf jeder Seite anbringen lassen und auf den großen Wagen je 2 Fensterchen, die so ähnlich aussahen, wie wir sie oft auf dem Lande in Bauernhütten sehen. Jedoch haben diese Wagen dort bereits einen Ruhm erreicht, so daß sie nicht nur von amtlichen Persönlichkeiten, sondern auch von der Zivilbevölkerung Todeswagen genannt werden, sobald nur einer dieser Wagen erscheint. Meiner Meinung nach ist es unmöglich, sie zu tarnen, oder sie längere Zeit geheimzuhalten. Außerdem habe ich befohlen, daß das Bedienungspersonal während der Vergasung sich in einiger Entfernung vom Wagen aufhält, damit die entschlüpfenden Gase ihre Gesundheit nicht schädigen. Dabei möchte ich die Aufmerksamkeit auf folgendes lenken: Verschiedene Kommandos lassen ihre Leute die Wagen nach der Vergasung ausladen. Ich habe die Aufmerksamkeit der betreffenden Kommandanten der Sonderkommandos darauf gelenkt, daß diese Arbeit die Leute moralisch und physisch ungeheuer schädigen könnte, wenn nicht jetzt, so doch später. Die Leute haben sich bei mir oft über Kopfschmerzen beklagt, die sich nach jeder Ausladung einstellen. Nichtsdestoweniger will man von dieser Regelung nicht abweichen, da man befürchtet, daß die zu dieser Arbeit verwendeten Häftlinge diesen günstigen Augenblick zur Flucht ausnützen könnten. Um die Leute vor dieser Schädigung zu bewahren, würde ich vorschlagen, geeignete Anordnungen zu erlassen.
Die Vergasung wird nicht immer richtig vorgenommen. Um diese Prozedur so schnell wie möglich zu beenden, geben die Fahrer immer Vollgas. Infolge dieser Maßnahmen sterben die Hinzurichtenden eines Erstickungstodes und werden nicht eingeschläfert, wie es vorgesehen war. Meine Anordnungen haben dazu geführt, daß bei richtiger Einstellung des Gashebels der Tod schneller eintritt und daß dabei die Häftlinge friedlich einschlafen. Gesichtsverzerrungen und Entleerungen, die man früher beobachten konnte, wurden nicht mehr festgestellt. Im Laufe des heutigen Tages werde ich zur Gruppe B fahren, von wo aus ich einen weiteren Bericht schicken werde. – Dr. Becker, Untersturmführer.«
Die Lager von Maidenek und Auschwitz mit ihren Gaskammern sind hier bereits erwähnt worden, wo mehr als 5,5 Millionen Unschuldiger ermordet wurden: polnische, tschechische, sowjetische, amerikanische, englische, französische und Staatsangehörige anderer demokratischer Länder. Ich muß noch die Konzentrationslager in Smolensk, Stawropol, Charkow, Kiew, Lemberg, Poltawa, Nowgorod, Orel, Rowno, Dnjepropetrowsk, Odessa, Kemmennetz-Podolsk, Gomel, Kertsch, in der Gegend von Stalingrad, in Kaunus (Kowno), Riga, Mariampol (in der litauischen Sowjet-Republik), Klogi (Estnische Sowjet-Republik) und viele andere aufzählen, in denen die Hitleristen Hunderttausende Sowjetbürger, Zivilbevölkerung, wie Soldaten und Offiziere der Roten Armee zu Tode gemartert haben.
Die Deutschen haben auch im Walde von Lissenitzy, der sich in der Nähe von Lemberg, in der Richtung Tarnopol, befindet, Massenerschießungen von Sowjetbürgern vorgenommen. In diesen Wald wurden täglich große Schübe von sowjetischen Kriegsgefangenen hineingejagt oder auf Lastwagen angefahren, die aus dem Lager »Zitadelle« stammten, weiter Gefangene aus dem Yanov-Lager, aus dem Gefängnis von Lemberg, aber auch friedliche Bürger, die auf den Plätzen und Straßen Lembergs während der zahlreichen Razzien festgenommen worden waren.
Auf Grund der von der Außerordentlichen Staatskommission gemachten Ermittlungen sind im Lissenitzy-Wald mehr als 200000 Menschen von den Deutschen erschossen worden.
Diese Massenmorde, dieses Regime des Terrors und der Willkür, fand die volle Billigung des Angeklagten Rosenberg, der auf einer Tagung der Deutschen Arbeitsfront im November 1942 erklärte:
»Es ist klar, daß, wenn man diese Völker unterwirft, das heißt die Völker der Sowjetunion, Willkür und Tyrannei eine äußerst passende Verwaltungsform für sie sein werden.«
Als später die Rote Armee die von den deutsch-faschistischen Horden zeitweilig besetzten Gebiete der Sowjetunion zu säubern begann, und als die Sowjetbehörden die ungeheuerlichen Verbrechen der faschistischen Unmenschen dadurch aufdeckten, daß sie zahlreiche Gräber zu Tode gemarterter sowjetischer Zivilpersonen, Soldaten und Offiziere auffanden, haben die deutschen Befehlshaber schnelle Maßnahmen ergriffen, um die Spuren ihrer Verbrechen zu verbergen oder zu verwischen. Zu diesem Zweck ordnete das deutsche Oberkommando überall die Öffnung der Gräber und die Verbrennung der darin befindlichen Leichen an. Ein Sonderbefehl eines Obersturmführers, der vom 3. August 1943 in Rowno-IYAL-Nummer 35/43c datiert und an den örtlichen Befehlsstab der Gendarmerie in Kamen-Kaschirsk gerichtet war, wies diesen an, sofort über die Lage und Anzahl der Gräber der »Sonderliquidierten« des betreffenden Landstrichs zu berichten.
Unter den Dokumenten, die in einem Gestapo-Gebäude des Rownoer Gebietes aufgefunden wurden, befand sich ein Bericht über die Ausführung des obenerwähnten Befehls mit der Aufzählung von ungefähr zweihundert Orten, an denen solche Gräber registriert waren. Es geht aus dieser Liste hervor, daß die deutsch-faschistischen Henker für die Grabstätten ihrer Opfer meist entlegene und schwer erreichbare Platze ausgewählt haben.
Zum Schluß der Liste wird gesagt:
»Die Liste enthält alle Gräber, einschließlich der Gräber der Kommandos, die früher hier gearbeitet haben.«
Ich möchte jetzt einen Auszug aus dem Aufruf verlesen, den Tausende früherer Auschwitzer Häftlinge an die internationale Öffentlichkeit gerichtet haben:
»Vergasungen unglaublicher Mengen von Menschen erfolgten bei Eintreffen der Häftlingstransporte aus den verschiedensten Ländern: Frankreich, Belgien, Holland, Griechenland, Italien, Ungarn, Tschechoslowakei, Deutschland, Polen, USSR und Norwegen und anderen. Nach Ankunft der Transporte mußten die Ankommenden an dem jeweiligen SS-Arzt oder SS-Lagerleiter vorbeigehen. Dieser zeigte mit seinem Finger entweder nach rechts oder links. Links bedeutete Gastod. Von Transporten, die ca. 1500 Menschen betrugen, gingen durchschnittlich 1200 bis 1300 in den Gastod. Nur selten war der Prozentsatz der für das Lager Bestimmten größer. Oft kam es vor, daß die SS-Ärzte Mengele und Tilo bei dieser Auswahl eine fröhliche Melodie pfiffen. Die für die Vergasung bestimmten Menschen mußten sich vor den Gaskammern ausziehen und wurden dann mit Peitschenhieben in die Gaskammern getrieben. Darauf schloß man die Türen und nahm die Vergasungen vor. Nach ungefähr vier Minuten trat der Tod ein und nach acht Minuten wurden die Gaskammern geöffnet, und durch ein eigens hierfür bestimmtes Kommando, das sogenannte ›Sonderkommando‹, wurden die Leichen in die Krematorien gebracht, die Tag und Nacht brannten.
Zur Zeit der Ungarntransporte reichten die Öfen nicht aus und riesige Gräben mußten ausgeworfen werden, um die Leichen zu verbrennen. In ihnen waren Holzstöße aufgerichtet, die mit Petroleum übergossen wurden. In diese Brandgruben warf man die Leichen. Oft genug geschah es, daß SS-Leute lebende Kinder und Erwachsene in die brennenden Gruben warfen, wo die unglücklichen Menschen eines furchtbaren Verbrennungstodes starben. Um Petroleum zu sparen, gewann man die zur Verbrennung notwendigen Öle und Fette zum Teil aus den Leichen der Vergasten. Auch wurden technische Öle und Fette für Maschinen, ja sogar Waschseifen aus den Leichen gewonnen.«
Der Aufruf schließt mit den Worten:
»Wir und mit uns die ungefähr 10000 geretteten Angehörigen der verschiedenen Nationen, bitten, daß die Verbrechen und kaum vorstellbaren Grausamkeiten der Hitleristen nicht ungesühnt bleiben mögen.«
Diese gerechte Forderung wird von der ganzen zivilisierten Welt und von allen freiheitliebenden Völkern unterstützt.
Zu den furchtbarsten Greueltaten der Hitler-Verschwörer gehört die organisierte Massenvernichtung von Kriegsgefangenen.
Die Einzelheiten zahlreicher Morde, Folterungen und Martern, denen Kriegsgefangene ausgesetzt wurden, sind festgestellt worden. Sie wurden mit glühenden Eisen gemartert, es wurden ihnen die Augen ausgestochen, die Gliedmaßen abgeschnitten und dergleichen mehr.
Die systematischen Bestialitäten und Gewaltakte gegen gefangene Offiziere und Mannschaften der Roten Armee waren nicht gelegentliche Episoden oder die Ergebnisse verbrecherischer Handlungen einzelner Offiziere des deutschen Heeres und deutscher Beamten.
Die Hitler-Regierung und das Oberkommando des deutschen Heeres vernichteten die Kriegsgefangenen in tierischer Weise. Zahlreiche Urkunden, Befehle und Erlasse der Nazi-Regierung und Befehle des deutschen Oberkommandos legen dafür Zeugnis ab.
Wie der deutsche Generalleutnant Ostreich während seiner Vernehmung ausgesagt hat, fand bereits im März 1941 im Hauptquartier des Oberkommandos in Berlin eine Geheimsitzung statt, auf der Maßnahmen für die Einrichtung von Lagern für russische Kriegsgefangene geplant und »Regeln« für ihre Behandlung niedergelegt wurden. Diese »Regeln« und »Maßnahmen« stellten, wie aus Ostreichs Bericht hervorgeht, im wesentlichen einen Plan für die Vernichtung der sowjetischen Kriegsgefangenen dar.
Viele sowjetische Kriegsgefangene wurden erschossen oder erhängt, während andere durch Hunger und an Infektionskrankheiten, an Kälte und Folterungen starben, gemäß einem Plan, der schon vorher von den Deutschen entwickelt war, jetzt systematisch durchgeführt wurde und die Massenvernichtung von sowjetischen Kriegsgefangenen zum Ziele hatte.
Im Anhang 3 des Befehls Nummer 8 des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD vom 17. Juli 1942 ist eine Liste von Kriegsgefangenenlagern enthalten, die im Gebiet des Wehrkreises I und des sogenannten Generalgouvernements errichtet worden waren. Im Wehrkreis I gab es insbesondere Lager in Prokuls, Heydekrug, Schirwindt, Schutzenrode (Ebenrode), in Prostken, Suwalki, Fischber-Tursen und Ostrolenka. Im sogenannten Generalgouvernement wurden Lager in Ostrov-Mazowiecka, Sedlitz, Bielsk-Podlaski, Chelm, Jaroslaw und so weiter errichtet. Im Anhang zum Operationsbefehl Nummer 9, der als Ergänzung zum Befehl Nummer 8 vom 17. Juli 1942 herausgegeben wurde, waren Listen der Lager für die sowjetischen Kriegsgefangenen aufgeführt, die in den Bereichen der Wehrkreise II, IV, VI, VIII, X, XI und XIII, in Hammerstein, Schneidemühl und vielen anderen Orten gelegen waren.
VORSITZENDER: Ist es nicht ein günstiger Zeitpunkt, um zu unterbrechen?