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[Das Gericht vertagt sich bis

9. Februar 1946, 10.00 Uhr.]

1 Da der Gerichtshof für Dokumente, die in der Eröffnungsrede der Russischen Anklagevertretung zitiert worden sind, keine Nachweisungen der Zitate forderte, ist es unmöglich gewesen, den Wortlaut dieser Zitate nach dem Text der Originaldokumente zu überprüfen. Beim Vortrag vom 8. Februar sind viele Zitate aus ursprünglich in englischer und deutscher Sprache verfaßten Dokumenten in die russische Sprache übersetzt und dann in die deutsche Sprache für das Protokoll zurückübersetzt worden. Diese Rückübersetzungen sind in der vorliegenden Veröffentlichung in einer Reihe von Fällen benützt worden.

2 Hermann Rauschning »The Voice of Destruction« – »Stimme der Zerstörung« – New York 1940, Seite 137-138.

Fünfundfünfzigster Tag.

Samstag, den 9. Februar 1946.

Vormittagssitzung.

OBERST POKROWSKY: Darf ich meinen Vortrag fortsetzen?

VORSITZENDER: Ja, bitte.

OBERST POKROWSKY: Durch den Schluß der gestrigen Gerichtssitzung wurde ich verhindert, einen kurzen Auszug aus einer äußerst wichtigen und geheimen Kommandosache vom 22. September 1938 vorzulegen. Ich werde daher in der heutigen Sitzung mit diesem Bericht anfangen und die ersten sechs Zeilen dieses Dokuments verlesen. Dies ist unser Dokument USSR-267, das sich im ersten Teil Ihres Bandes I auf Seite 202 befindet.

Dieser kurze Auszug bringt absolute Klarheit in der Frage, was das sogenannte Sudetendeutsche Freikorps darstellte. Über das Bestehen dieses Korps wurde in früheren Gerichtssitzungen kurz gesprochen.

Ich zitiere die ersten sechs Zeilen einer in Berlin aufgenommenen Niederschrift über ein Telephongespräch, das zwischen Berlin und einem der Führer der sogenannten Volksdeutschen Mittelstelle am 22. September 1938, um 19.00 Uhr, geführt wurde. Gestatten Sie mir, diese sechs Zeilen zu zitieren:

»Herr Schmidt von der Volksdeutschen Mittelstelle gab um 19.00 Uhr folgendes fernmündlich bekannt:

1. Die Leitung des Sudetendeutschen Freikorps hat soeben folgendes mitgeteilt:

Herr Oberleutnant Köchling habe folgenden Befehl des Führers überbracht: Das Freikorps habe die Besetzung der von den Tschechen verlassenen Gebiete durchzuführen. Kampfhandlungen großen Stils sollten jedoch erst nach ausdrücklicher Genehmigung des Führers stattfinden.«

Der weitere Teil dieses Dokuments, das von einem gewissen von Stechow unterschrieben ist, ist ohne Interesse, ich lese ihn daher nicht vor.

Ich glaube, daß der Bericht über den Empfang des tschechischen Außenministers Chvalkowsky bei Hitler am 21. Januar 1939, kurz vor der vollständigen Besetzung der Tschechoslowakei, von großem Interesse ist. Die lügenhafte und großsprecherische Versicherung Hitlers über die Unabhängigkeit der kleinen Staaten, die sich in dem folgenden Zitat widerspiegelt, ist höchst charakteristisch für Hitlers Taktik des Treubruchs.

Ich lege das Dokument USSR-266 vor. Hoher Gerichtshof! Sie werden dieses Zitat auf der Seite 203, Band 1, Teil I unseres Dokumentenbuches finden:

»Chvalkowsky eröffnet die Unterredung, indem er dem Führer den Dank ausspricht für die Ehre, die er seinem Lande erwiesen habe dadurch, daß er den Außenminister zweimal innerhalb von drei Monaten empfange. Er sei hierher gekommen, um dem Führer zu sagen, daß er das, was er am 14. Oktober versprochen habe, nach bestem Wissen und Gewissen gehalten habe, wenn auch unter schwierigen Verhältnissen...

Der Führer: Er danke ihm für seine Ausführungen. Die Außenpolitik eines Volkes würde durch seine Innenpolitik gestaltet. Es sei nicht möglich, eine Außenpolitik A und eine Innenpolitik B zu führen. Das ginge nur für eine kurze Zeit gut. Von Anfang an hätte die Entwicklung in der Tschechoslowakei einer Katastrophe zugetrieben. Diese Katastrophe sei aufgehalten worden durch das Maßhalten Deutschlands. Wenn Deutschland nicht durch seine nationalsozialistischen Prinzipien davon zurückgehalten worden sei, fremdes Volkstum zu annektieren, so hätte das Schicksal einen ganz anderen Lauf genommen. Das, was heute übrig sei von der Tschechoslowakei, sei nicht von Herrn Benesch, sondern durch die nationalsozialistischen Tendenzen gerettet worden.«

Ich lasse einige Sätze aus und lese weiter:

»Die Stärke z.B. der holländischen und der dänischen Armee läge nicht in ihnen selbst, sondern in dem Wissen der Welt um die absolute Neutralität dieser Staaten. Als der Krieg begann, wußte man, daß diesen Ländern die Neutralität bitterster Ernst war. Bei Belgien war es etwas anderes, da dieses Land Abmachungen mit dem Generalstab Frankreichs getroffen habe. In diesem Fall war Deutschland gezwungen, irgendwelchem Einschreiten zuvorzukommen. Diese kleinen Staaten seien eben nicht durch ihre Armee, sondern durch das Vertrauen, das man in ihre Neutralität setzte, geschützt.«

Den weiteren Teil des Zitates finden Sie auf Seite 207:

»Chvalkowsky, unterstützt von Mastny, spricht noch einmal über die Verhältnisse in der Tschechoslowakei, über den gesunden Bauernstand dort. Vor der Krise hätten die Leute nicht gewußt, was sie von Deutschland zu erwarten hätten. Als sie gemerkt hätten, daß sie nicht vernichtet würden, sondern daß die Deutschen nur ihre Volksgenossen in ihre Heimat zurückführen wollten, hätten sie aufgeatmet.

Die Weltpropaganda, gegen die der Führer so lange gekämpft habe, konzentriere sich auf die kleine Tschechoslowakei. Er habe eine große Bitte, und zwar die, daß der Führer von Zeit zu Zeit ein gutes Wort an das tschechische Volk richte. Das könne Wunder tun. Der Führer wisse ja nicht, welches Gewicht sein Wort im tschechischen Volk habe. Wenn er öffentlich sagen würde, er wolle mit dem tschechischen Volk zusammenarbeiten, und zwar mit dem Volk (nicht mit dem Außenminister), so würde dieses die gesamte Auslandspropaganda zerschlagen.

Der Führer beendigt die Unterhaltung, indem er dem Wunsche auf eine gute Zukunft Ausdruck gibt.«

Die Niederschrift ist von Hewel unterschrieben.

Ich möchte jetzt zu einem Dokument zurückkehren, das hier vor dem Gerichtshof schon erwähnt wurde. Ich spreche von einer sogenannten Kommandosache vom 30. Mai 1938. Es trägt die Nummer OKW 42/38 und ist als Dokument 388-PS bekannt und dem Gerichtshof von der Amerikanischen Delegation bereits vorgelegt worden. Auf dieses Dokument hat sich der Hauptanklagevertreter der Russischen Delegation in seiner Eröffnungsrede bezogen.

Indem er den Inhalt der faschistischen Verschwörung gegen die Tschechoslowakei formuliert, sagt Hitler, daß es sein unerschütterlicher Entschluß sei, die Tschechoslowakei in allernächster Zukunft mit einer einzigen Kriegshandlung zu zerschlagen. Er teile diese Aufgabe in zwei Teile, in einen politischen und in einen militärischen, um dann mit dem ihm eigenen außergewöhnlichen Zynismus zu erklären; auf Seite 209, Band 1, Teil 1 des Dokumentenbuches werden Sie diese Stelle, die ich jetzt verlese, finden:

»Militärisch und politisch am günstigsten ist blitzschnelles Handeln auf Grund eines Zwischenfalls, durch den Deutschland in unerträglicher Weise provoziert wurde...«

Das Dokument ist von Hitler unterschrieben.

Das war das authentische Programm Hitlers und seiner Spießgesellen für die Tschechoslowakei, das bereits lange vor dem Tag, an dem Chvalkowsky diesen Verbrecher bat, »von Zeit zu Zeit ein gutes Wort an das tschechische Volk zu richten«, entworfen war. Wenn Hitler in seinen öffentlichen Reden auch manchmal fand, was Chvalkowsky »gute Worte« nannte, so verlief die Linie der tatsächlichen Beziehungen in völlig anderer Richtung. Aber auch das ist noch nicht alles. Wir wollen die Frage des provozierten Zwischenfalls bis zum Schluß zurückstellen.

Die Vortragsnotiz zum Fall »Grün« vom 24. August 1938 ist schon zum größten Teil in das Protokoll als Dokument 388-PS verlesen worden; ich glaube jedoch, daß jetzt noch zwei weitere Absätze verlesen werden müßten, die Sie, meine Herren Richter, auf Seite 214, Teil 1, Band 1 des Dokumentenbuches finden werden:

»Die Aktion ›Grün‹ wird ausgelöst durch einen Zwischenfall in der Tschechei, der Deutschland den Anlaß zum militärischen Eingreifen gibt.

Die Bestimmung des Zeitpunkts dieses Zwischenfalles nach Tag und Stunde ist von größter Bedeutung.

Er muß in einer für den Kampf unserer überlegenen Luftwaffe günstigen Großwetterlage liegen und der Stunde nach zweckmäßig so gelegt werden, daß er am x-1 Tag mittags authentisch bei uns bekannt wird.

Er kann dann spontan mit der Ausgabe des X-Befehls am x-1 Tage, 14.00 Uhr, beantwortet werden.«

Das Dokument schließt folgendermaßen, und dies findet sich auf Seite 115 des Dokumentenbuches:

»Zweck dieser Ausführungen ist es, darauf hinzuweisen, wie stark die Wehrmacht an dem Zwischenfall interessiert ist, und daß sie die Absichten des Führers rechtzeitig erfahren muß, sofern nicht ohnehin die Ab wehrabteilung mit der Organisation des Zwischenfalls beauftragt wird.«

Das Dokument ist vom Angeklagten Jodl unterschrieben.

Das sind nicht mehr bloße Worte. Das ist ein Plan einer schändlichen Provokation, der, wie Sie wissen, durchgeführt wurde.

Dokument 388-PS wurde bereits von dem Anklagevertreter der Vereinigten Staaten vorgelegt und von Ihnen als Beweis angenommen.

Ich möchte nur einen Punkt hervorheben, nämlich, daß die Mörder und Eindringlinge nicht nur kaltblütig die Pläne ihrer Verbrechen gegen den Staat ausarbeiteten, sondern auch bestrebt waren, sie unter Bedingungen auszuführen, die möglichst günstig für sie sind. Sie brauchen gutes Wetter und wenigstens vierundzwanzig Stunden für die letzten Vorbereitungen. Darüber hinaus brauchen sie einen von ihnen selbst hervorgerufenen Zwischenfall, der es ihnen ermöglichen sollte, ihre schmutzigen Verbrechen wenigstens in den Augen »eines Teiles der Welt zu rechtfertigen«.

Dieser letzte Umstand zeigt, daß die Nazis sich selbst der verbrecherischen Natur ihrer Handlungen voll bewußt waren.

Gleichzeitig möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf einen weiteren Punkt lenken. Das OKW trägt die unmittelbare Verantwortung für den verbrecherischen Charakter dieser Handlungen. Sie können nicht sagen: »wir haben nicht gewußt, was wir taten«. Die Provokateure und Eindringlinge in der Uniform höchster Offiziere der deutschen Armee haben sich selbst Provokateure und Interventionisten genannt. Schließlich habe ich dem Gerichtshof noch davon Mitteilung zu machen, daß es eines der Endziele der faschistischen Invasion der Tschechoslowakei war, diesen historisch gewordenen slawischen Staat zu liquidieren.

Auf Seite 36 des amtlichen tschechoslowakischen Regierungsberichtes, der Ihnen im Original gestern vorgelegt wurde, findet sich das folgende Zitat einer von Hitler im Sommer 1932 in Gegenwart Darrés und Rauschnings und anderer faschistischer Beamter abgegebenen Erklärung. Ich werde diese Stelle zitieren, die sich auf Seite 38 des Bandes 1, Teil 1 des Dokumentenbuches findet:

»Das Böhmisch-Mährische Becken.. werden wir mit deutschen Bauern bevölkern. Die Tschechen und Böhmen werden wir nach Sibirien oder Wolhynien umsiedeln... Die Tschechen müssen aus Zentraleuropa verschwinden.«

Dieser Ausspruch Hitlers ist im tschechoslowakischen Bericht enthalten und auf Seite 46 des Buches Rauschnings »Hitler spricht« zitiert.

Ich halte es für nötig, eine Stelle aus dem tschechoslowakischen Bericht zwecks Aufnahme in das Protokoll zu verlesen, welche unmittelbar auf die vorhin zitierte Stelle folgt, Seite 36 der russischen Übersetzung, letzter Absatz, am Ende der Seite.

Sie werden dieses Zitat auf Seite 39, Band 1, Teil 1 des Dokumentenbuches im letzten Absatz dieser Seite finden:

»Dieser verbrecherische Plan wurde bestätigt von Karl Hermann Frank, dem Staatssekretär des Reichsprotektors in Prag seit dem 17. März 1939, und Staatsminister in Prag seit 1943, der Welt bekannt als ›Der Schlächter von Lidice‹. Frank erklärte zu diesem Punkte, als er von Oberst Eèer am 29. Mai 1945 in Wiesbaden vernommen wurde, folgendes:

Der Plan zur Evakuierung des tschechischen Volkes nach Osten, wie oben erwähnt, und wie er in Parteikreisen entschieden wurde, stimmt in großen Zügen mit den zitierten Stellen überein!‹«

Der Angeklagte Neurath war vom 17. März 1938 bis 28. September 1941 Reichsprotektor in Böhmen und Mähren. Er trug viel dazu bei, die Tschechoslowakei als staatliche Einheit zu zerstören.

Im Anhang Nummer 1 zum tschechoslowakischen Regierungsbericht – Sie finden diese Stelle auf Seite 167, Band 1, Teil 2 des Dokumentenbuches – heißt es:

»Der Reichsprotektor war die höchste Instanz über alle Reichsstellen und Reichsbeamten im Protektorat.«

Der Angeklagte Neurath darf sich seiner Verantwortlichkeit für diese Übeltaten nicht entziehen.

Meine Kollegen von der Sowjet-Delegation werden Beweise unterbreiten, die dem Gerichtshof zeigen werden, wie sich das Leben des arbeitsliebenden tschechoslowakischen Volkes von dem Augenblick an änderte, als die Hitlerschen Eindringlinge ihren Plan der Vernichtung der Tschechoslowakei als staatliche Einheit in die Tat umzusetzen begannen.

Wenn wir uns dem Material über den Angriff auf Polen zuwenden, so finden wir viel Gemeinsames mit den Verbrechen der Verschwörer gegen die Tschechoslowakei.

VORSITZENDER: Oberst Pokrowsky! Ich glaube, daß es sich um einen Übersetzungsfehler in der englischen Übersetzung handelt. In unserer Abschrift heißt es, daß der Angeklagte von Neurath Reichsprotektor der Tschechoslowakei und Mährens seit 17. März 1938 war. Zweifellos sagten Sie seit 1939. Nicht wahr?

OBERST POKROWSKY: Ich fürchte, daß das, was ich gesagt habe, nicht richtig verstanden wurde. Ich habe gesagt vom 17. März 1938 bis zum 28. September 1941.

VORSITZENDER: Es sollte 1939 heißen? Nicht wahr?

OBERST POKROWSKY: Jawohl, wenn ich mich nicht irre, ist es richtig.

Wenn wir uns nun mit den Dokumenten über Angriffe auf Polen befassen, erlaube ich mir, nochmals zu wiederholen, daß wir viel Gemeinsames mit den Verbrechen der Verschwörer gegen die Tschechoslowakei finden.

Ich denke hierbei an die systematische Verletzung von Verträgen und feierlichen Erklärungen, an falsche Versicherungen, an die Schaffung einer bezahlten Fünften Kolonne, die nach militärischem Vorbild organisiert war, und an den plötzlichen tückischen Anschlag.

Das kann anhand einer ganzen Reihe von Dokumenten bewiesen werden.

Ein amtlicher polnischer Regierungsbericht enthält eine detaillierte Liste der Verträge, die die Verschwörer verletzt haben.

Wir legen dem Gerichtshof das Dokument USSR- 93 vor. Soweit es sich um allgemein bekannte Tatsachen und um solche handelt, die die Anklagevertreter schon in den Eröffnungsreden vorgetragen haben, bitte ich den Gerichtshof, aus dem polnischen Bericht jenen Teil, nämlich die zwei ersten Paragraphen des Abschnitts »Verbrechen gegen den Frieden«, amtlich zur Kenntnis zu nehmen.

Ich möchte vier Zeilen aus dem Absatz drei dieses Abschnitts, auf Seite 219 Ihres Dokumentenbuches, zur Aufnahme in das Protokoll zur Verlesung bringen. Dies betrifft die polnisch-deutsche Erklärung vom 26. Januar 1934:

»Beide Regierungen sind der Überzeugung, daß sich auf diese Weise die Beziehungen zwischen ihren Ländern fruchtbar entwickeln und zur Begründung eines gutnachbarlichen Verhältnisses führen werden, das nicht nur ihren beiden Ländern, sondern auch den übrigen Völkern Europas zum Segen gereicht.«

Diese Erklärung wurde im Namen Deutschlands von dem Angeklagten von Neurath unterzeichnet.

Es scheint mir jetzt unerläßlich, einen im polnischen Bericht enthaltenen Auszug aus der Erklärung des Angeklagten Göring vom 16. Februar 1937 bei seinem Besuch in Warschau zu verlesen. Sie werden diese Stelle in Band II, Teil I des Dokumentenbuches, Seite 220 finden. Die Erklärung wurde den Vertretern der Polnischen Regierung gegeben. Ich zitiere:

»Deutschland hat nicht die Absicht, Polen irgendeines Teils seines Gebietes zu berauben. Deutschland ist gänzlich versöhnt mit dem jetzigen territorialen Zustand. Deutschland wird Polen nicht angreifen und hat nicht die Absicht, den Polnischen ›Korridor‹ in Besitz zu nehmen. Wir wollen den ›Korridor‹ nicht.

Ich erkläre das aufrichtig und kategorisch, wir brauchen den ›Korridor‹ nicht. So wie Deutschland hofft und glaubt, daß Polen nicht die Absicht hat, Ostpreußen und den Rest Schlesiens in Besitz zu nehmen, so kann auch Polen versichert sein, daß Deutschland nicht die Absicht hat, Polen irgendwelcher Rechte und Besitztümer zu berauben.«

Der sechste Punkt des polnischen Regierungsberichts scheint mir auch wichtig zu sein und sollte vollständig verlesen werden. Dies ist Seite 220 des Dokumentenbuches.

Punkt 6: Am 5. November 1937 haben die Polnische und Deutsche Regierung gleichlautende Erklärungen über die Behandlung der Minderheiten veröffentlicht. Der Schluß der Erklärungen lautet wie folgt:

»Die vorstehenden Grundsätze sollen in keiner Weise die Pflicht der Angehörigen der Minderheit zur uneingeschränkten Loyalität gegenüber dem Staat, dem sie angehören, berühren. Sie sind in dem Bestreben festgesetzt worden, der Minderheit gerechte Daseinsverhältnisse und ein harmonisches Zusammenleben mit dem Staatsvolk zu gewährleisten, was zur fortschreitenden Festigung des fremdnachbarlichen Verhältnisses zwischen Deutschland und Polen beitragen wird.«

Am 2. September 1939 haben Teile der polnischen Luftabwehrabteilungen in der Nähe von Posen ein deutsches Flugzeug abgeschossen. Den Fliegern wurde ein Geheimbefehl der Wehrmacht abgenommen. Darin heißt es unter anderem wie folgt; was ich jetzt zitieren werde, finden Sie auf Seite 224, Band 1, Teil 2 des Dokumentenbuches:

»Die Reservisten deutschen Volkstums sollen sich bei der Mobilisierung der Einziehung in die polnische Armee entziehen und zur Deutschen Wehrmacht über treten.«

Es folgt eine ausführliche Liste der Erkennungszeichen, durch die sich diese Leute, »die der Deutschen Wehrmacht helfen«, zu erkennen gaben.

Im Befehl ist gesagt, sie werden ausgerüstet mit... ich zitiere einen Punkt aus dem Original, so wie es im polnischen Bericht angegeben ist; dieselbe Seite, 224:

»Als Waffe eine Pistole Nr. 14 und 34, ebenfalls in gewissen Fällen Handgranaten tschechischen Typs.«

Es ist ganz offenkundig, daß letzteres in herausfordernder Absicht geschah. Der Befehl trägt die Unterschrift: »Major Reiß«.

Da diese Tatsachen in den gemäß der Bestimmung des Artikels 21 des Status vorgesehenen Weise erhärtet sind, bitte ich, von ihnen amtlich Kenntnis zu nehmen. Ich lege dem Gerichtshof einen weiteren Auszug aus dem Dokument USSR-93 vor. Die Stelle, die ich zitiere, befindet sich auf Seite 7, Punkt 23 des russischen Dokuments und ist bequemlichkeitshalber mit Rotstift, wie es bei uns gehandhabt wird, angestrichen. Diese Stelle befindet sich auf Seite 223, Band 1, Teil 2 Ihres Dokumentenbuches:

»Beweisstücke, welche die polnische Armee während des Septemberfeldzuges 1939 gesammelt hat, ergeben folgendes:

a) Die Zersetzungstätigkeit im Südwesten Polens war schon seit langem vorbereitet und wurde ausgeführt von Agenten, die mit Fallschirmen abgesprungen waren. Die deutsche Spionage wurde durch besondere Beauftragte, die als Wanderlehrer auftraten, organisiert. Diese bildeten die Leute in der Spionage und Zersetzungstätigkeit aus. Jedes Jahr wurden mehrere junge Leute deutscher Abstammung aus deutschen Siedlungen in Polen nach Deutschland versandt, wo sie einen besonderen Unterricht erhielten. Als sie nach Polen zurückkamen, gestanden sie dort alles reuevoll. Sie meldeten sich bei den örtlichen Behörden, berichteten über die Grausamkeiten der Nazis und brachten ihre Freude zum Ausdruck, daß sie ins ›geliebte Vaterland‹ zurückgekehrt seien. Aber dieselben Deutschen standen mit den Agenten in Deutschland in enger Verbindung und lieferten ihnen Informationen, sei es per Post oder durch die Wanderlehrer.

b) Außer den Agenten, die sich aus den Reihen der Jugend rekrutierten und mit der deutschen Zivilbevölkerung zusammenarbeiteten, war auch eine Gruppe von Führern und Ausbildern tätig, die aus Offizieren bestand, die mit regelrechten Pässen versehen schon lange vor Ausbruch der Feindseligkeiten sich in Polen befanden.«

Im Zuge der Untersuchung hat die Polnische Regierung dank der gemachten Aussagen festgestellt, daß das Hauptkontingent der Zersetzungskräfte aus Gruppen der sogenannten Hitlerjugend bestand. Der Führer dieser faschistischen Organisation war, wie bekannt, der Angeklagte Schirach. Paragraph 21 unseres Dokuments USSR-93 gibt darüber Aufschluß und verdient, ins Protokoll verlesen zu werden; Band 1, Teil 2, Seite 223 des Dokumentenbuches. Dies sind die Einzelheiten über die Organisation des Zersetzungssystems:

»a) Die Agenten wurden hauptsächlich aus den Reihen der Jugendgruppen, genannt ›Hitler-Jugend‹, und Männern und Frauen hauptsächlich deutscher Nationalität, die aus Polen stammten, geworben.

b) Besondere Kurse mit einer Dauer von 2 Wochen bis 3 Monaten wurden für diese Agenten im Reichsgebiet eingerichtet.

c) Die Teilnehmer an diesen Kursen wurden in zwei Kategorien eingeteilt. Die erste, bestehend aus Personen, die der polnischen Sprache mächtig waren; sie wurden mit besonderen Aufgaben im Rücken der polnischen Armee betraut. Zur zweiten Gruppe gehörten Personen, welche den Auftrag erhielten, sich unter die Zivilbevölkerung zu mischen, welche vor den Angriffen des Feindes und vor den Bombenangriffen flüchtete,

d) Kurz vor dem Kriege gingen die Teilnehmer durch zusätzliche Kurse in besonderen Lagern, wo sie bestimmten Bezirken für ihre Zersetzungstätigkeit zugeteilt wurden.«

Jetzt gehe ich zu den Urkunden über, die die Lügenhaftigkeit und Heucheleien einiger anderer Erklärungen der Hitler-Verschwörer in internationalen Fragen, die Polen betreffen, enthüllen. Zu diesem Zweck muß ich Ihnen die Absätze 7, 8 und 9 des Abschnitts »Verbrechen gegen den Frieden«, zitieren. Es ist wieder unsere Urkunde USSR-93. Es ist der letzte Absatz der vierten und der Anfang der fünften Seite des russischen Textes. In Ihrem Dokumentenbuch ist es Seite 220 bis 221, Band 1, Teil 2. Ich werde darauf aufmerksam machen, wenn ich auf Seite 221 übergehe:

»Punkt 7. Am 5. November 1937 wurde der damalige Polnische Botschafter in Anwesenheit des Angeklagten von Neurath von Hitler empfangen. Bei dieser Gelegenheit erklärte Hitler:

Es soll nichts an der rechtlichen und politischen Stellung Danzigs geändert werden. Die Rechte der polnischen Bevölkerung Danzigs sollen berücksichtigt werden. Die Rechte Polens in Danzig sollen nicht verletzt werden!

Hitler hob zweimal besonders hervor: ›Danzig ist mit Polen verbunden‹.

8. Die erste Anregung zu einer Änderung der Stellung Danzigs wurde am 25. Oktober 1938 durch den Angeklagten Ribbentrop gemacht. Er regte die Vereinigung Danzigs mit dem Reich für die Verlängerung des Polnisch-Deutschen Vertrages auf 25 Jahre und eine Garantie der polnisch-deutschen Grenze an. Polen sollte der Besitz der dortigen Eisenbahnlinien und der wirtschaftlichen Anlagen zugesichert werden, wenn es sich mit dem Bau einer exterritorialen Autobahn und einer Eisenbahnlinie durch Pommern einverstanden erklärte. Dieser Vorschlag wurde abgelehnt.

9.«

Dies ist Seite 221 des zweiten Teils, Band 1 des Dokumentenbuches:

»Später, während seines Besuchs in Warschau, versicherte der Angeklagte Ribbentrop der Polnischen Regierung, es werde keine ›faits accomplis‹ im Gebiet der Freien Stadt geben. 25.-27. Januar 1939.«

Wie bekannt ist, wurden in den letzten Monaten vor dem 1. September 1939 an der deutsch-polnischen Grenze mobilisierte deutsche Streitkräfte zusammengezogen, und es kam zu Grenzzusammenstößen. Ich glaube, daß die Gründe dieser Zusammenstöße ganz klar werden, sobald ich die von Jodl unterschriebenen Bemerkungen zum Plan »Grün«, Dokument 388-PS, verlesen habe.

Am 15. April 1939 wandte sich der verstorbene Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika, Franklin Delano Roosevelt, in einem Aufruf an die Welt und die Führer Deutschlands und Polens, um weitere Verwicklungen in Europa zu verhüten. Am 28. April und 5. Mai 1939 unterbreitete die Polnische Regierung der Deutschen Reichsregierung praktische Vorschläge zur Lösung der Probleme der Freien Stadt Danzig. Am 23. August 1939 hat sich der König der Belgier im Rundfunk mit einem Friedensaufruf an die Welt gewandt. Am 24. August 1939 wandte sich der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika nochmals mit einem Aufruf an die Führer des Reiches und des Polnischen Staates. Der Polnische Botschafter in Berlin hatte am 31. August, dem Ratschlag des Britischen Gesandten in Warschau folgend, eine Unterredung mit Ribbentrop.

Ich möchte zwei Punkte aus dem Dokument USSR- 93 zitieren, 18 bis 19, die auf der Seite 6 des russischen Originals mit Rotstift angezeichnet sind. In Ihrem Dokumentenbuch befinden sie sich auf Seite 222, Band 1, Teil 2:

»18. Die deutsche Note über die Bedingungen, unter denen die Verhandlungen mit Polen zustande kommen sollten, wurde durch den deutschen Rundfunk um 9.00 Uhr abends am 31. August mitgeteilt. Die Note wurde dem Polnischen Gesandten jedoch erst am Abend des 1. September 1939 ausgehändigt. Dies geschah einige Stunden nachdem die deutschen Streitkräfte das polnische Territorium aus der Luft und auf dem Lande angegriffen hatten, d.i. am frühen Morgen des 1. September 1939.

19. Auf diese Weise haben die Deutschen Polen, entgegen den internationalen Verpflichtungen und ohne Kriegserklärung, zur gleichen Zeit angegriffen, als durch die Deutsche Regierung bei der Polnischen Regierung die Überzeugung geschaffen wurde, daß zwischen beiden Ländern Verhandlungen über eine friedliche Regelung des Streites schwebten.«

In meinem Besitz befindet sich ein von der Roten Armee in den Archiven des Deutschen Auswärtigen Amtes entdecktes Originaldokument, das die Danziger Frage behandelt. Ich lege es dem Gericht als Beweisstück USSR-185 vor und möchte bemerken, daß im Einklang mit den gestern geäußerten Wünschen der uns vorliegenden Photokopie auch das Original beigefügt wurde, das eine einmalige historische Bedeutung hat. Das Dokument steht jetzt dem Gerichtshof zur Verfügung.

Ich möchte Sie bitten, die erste Seite anzusehen; Sie sehen dort ein Telegrammformular, aus dem ersichtlich ist, daß am 1. September 1939, 5.00 Uhr morgens, ein Telegramm mit 202 Worten unter der Nummer 0166 in der Stadt Danzig aufgegeben wurde. Es war an den Führer und Reichskanzler in Berlin gerichtet. Auf der zweiten Seite sehen Sie den Text dieses Telegramms von 202 Worten, das mit dem Stempel des Gauleiters der Nationalsozialistischen Partei in Danzig beglaubigt ist.

Ich werde mir erlauben, diese 202 Worte zu verlesen, die in die Geschichte der von den Nazi-Verschwörern begangenen Verbrechen gegen den Frieden eingegangen sind.

»Telegramm an den Führer:

Mein Führer! Ich habe soeben folgendes Staatsgrundgesetz, die Wiedervereinigung Danzigs mit dem Deutschen Reich betreffend, unterzeichnet und damit in Kraft gesetzt:

Staatsgrundgesetz der Freien Stadt Danzig, die Wiedervereinigung Danzigs mit dem Deutschen Reich betreffend, vom 1. September 1939:

Zur Behebung der dringenden Not von Volk und Staat der Freien Stadt Danzig erlasse ich folgendes Staatsgrundgesetz: