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Artikel I.

Die Verfassung der Freien Stadt Danzig ist mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Artikel II.

Alle gesetzgebende und vollziehende Gewalt wird ausschließlich vom. Staatsoberhaupt ausgeübt.

Artikel III.

Die Freie Stadt Danzig bildet mit sofortiger Wirkung mit ihrem Gebiet und ihrem Volk einen Bestandteil des Deutschen Reiches.

Artikel IV.

Bis zur endgültigen Bestimmung über die Einführung des Deutschen Reichsrechts durch den Führer bleiben die gesamten gesetzlichen Bestimmungen außer der Verfassung, wie sie im Augenblick des Erlasses dieses Staatsgrundgesetzes gelten, in Kraft.

Danzig, 1. September 1939. gez. Albert Forster, Gauleiter.

Ich bitte Sie, mein Führer, im Namen Danzigs und seiner Bevölkerung, diesem ›Staatsgrundgesetz‹ Ihre Zustimmung zu geben und durch Reichsgesetz die Wiedereingliederung in das Deutsche Reich zu vollziehen.

In Ergriffenheit gelobt Ihnen, mein Führer, Danzig unvergängliche Dankbarkeit und ewige Treue.

Heil, Ihnen, mein Führer! Albert Forster, Gauleiter.«

Nachdem nun dem Gerichtshof die Dokumente vorgelegt worden sind, die den wahren Charakter des Verhaltens der Nazi-Verbrecher gegenüber Polen feststellen, glaube ich, daß es angebracht ist, und wenigstens mit kurzen Auszügen aus dem Plan »Weiß« und entsprechenden Erklärungen Hitlers und Ribbentrops zu befassen. Danach möchte ich ein neues Dokument, USSR-172, verlesen. Dieses Dokument enthält vertrauliche Bemerkungen Bormanns über eine am 2. Oktober 1940 in Hitlers Wohnung stattgehabte Besprechung über Polen.

Am 30. Januar 1934 hielt Hitler als Reichskanzler eine Rede. Er behandelte darin eine Reihe von Fragen, unter anderen auch die der Beziehungen zu Polen. Es ist nicht notwendig, diese Rede ausführlich zu zitieren. Hier interessieren uns im Augenblick nur zwei bis drei Sätze aus dieser Rede. Ich verlese aus diesem Dokument, das Ihnen bekannt ist als Nummer TC-70;

»Es schien mir weiter erforderlich, an einem konkreten Beispiel zu zeigen, daß ohne Zweifel bestehende Differenzen nicht verhindern dürfen, im Völkerleben jene Form des gegenseitigen Verkehrs zu finden, die dem Frieden und damit der Wohlfahrt der beiden Völker nützlicher ist.«

Ich überspringe einige Absätze und möchte jetzt einen der letzten Sätze verlesen.

VORSITZENDER: Oberst Pokrowsky, ich mache hier eine Unterbrechung, um eine Richtigstellung des Protokolls vorzunehmen. Es wurde mir nämlich mitgeteilt, daß das Dokument nicht vom 30. Januar 1934, sondern vom 30. Januar 1943 datiert sei. Stimmen Sie dem zu?

OBERST POKROWSKY: In meinem Schriftsatz sehe ich das Datum vom 30. 1. 34.

VORSITZENDER: Ja, das ist richtig.

OBERST POKROWSKY: Ich fahre mit dem Zitat fort, welches Hitlers Äußerung beendet:

»Die Deutsche Regierung ist gewillt und bereit, im Sinne dieses Vertrages auch die wirtschaftspolitischen Beziehungen Polen gegenüber so zu pflegen, daß hier gleichfalls dem Zustande unfruchtbarer Zurückhaltung eine Zeit nützlicher Zusammenarbeit folgen kann.

Der Kanzler gab hier seiner besonderen Freude auch über die Klärung des Verhältnisses zwischen Danzig und Polen Ausdruck.«

Am 26. September 1938 sprach Hitler in einer seiner üblichen Reden wieder über Polen. Ich halte es für notwendig, einen kurzen Auszug aus dieser Rede vorzulesen. TC-29 ist die Nummer des Dokuments, aus dem ich ein paar Zeilen zitieren werde:

»Das schwierigste Problem, das ich vorfand, war das deutsch-polnische Verhältnis. Es bestand die Gefahr, daß die Vorstellung einer ›Erzfeindschaft‹ von unserem wie auch vom polnischen Volk Besitz ergreifen würde. Dem wollte ich vorbeugen.«

Ich halte es nicht für nötig, alles zu verlesen und überspringe einige Sätze:

»Mit ihm gelang es in knapp einem Jahr ein Übereinkommen zu erzielen, das zunächst auf die Dauer von zehn Jahren grundsätzlich die Gefahr eines Zusammenstoßes beseitigte. Wir alle sind überzeugt, daß dieses Abkommen eine dauernde Befriedung mit sich bringen wird. Wir sehen ein, daß hier zwei Völker sind, die nebeneinander leben müssen und von denen keines das andere beseitigen kann. Ein Staat von 33 Millionen Menschen wird immer nach einem Zugang zum Meere streben. Es muß daher ein Weg der Verständigung gefunden werden. Er ist gefunden worden und wird immer weiter ausgebaut.«

In vollkommener Übereinstimmung mit dieser offiziellen und bis zum Schluß lügenhaften Rede Hitlers sagte der Angeklagte Ribbentrop am 25. Januar. 1939 in Warschau das Folgende: Die Stelle befindet sich in dem Dokument 2530-PS:

»Nach dem festen Willen des Führers des deutschen Volkes ist es ein Wesentliches der deutschen Außenpolitik, daß sich die freundschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und Polen auf der Grundlage unseres Abkommens fortschreitend festigen und vertiefen.«

Ich überspringe einen Absatz von diesem bereits vorher unterbreiteten Dokument Nummer 2530-PS und möchte nur noch einen Satz daraus wiederholen:

»So können Polen und Deutschland im vollen Vertrauen auf die sichere Grundlage ihrer gegenseitigen Beziehungen ihrer Zukunft entgegensehen.«

Muß ich daran erinnern, daß im bereits vorgelegten Dokument L-79, welches das Protokoll über die am 23. Mai 1939 in Hitlers Neuer Reichskanzlei stattgefundene Besprechung darstellt, neben vielen anderen unverhohlen aggressiven Erklärungen und Weisungen dieser Mann noch folgenden Satz geäußert hat:

»Es entfällt also die Frage, Polen zu schonen, und bleibt der Entschluß, bei erster passender Gelegenheit Polen anzugreifen.

An eine Wiederholung der Tschechei ist nicht zu glauben. Es wird zum Kampf kommen.«

Gerechterweise soll öffentlich festgestellt werden, daß dieser Krieg nur für Polen eine Überraschung war. Die faschistischen Verschwörer hatten sich zu diesem Krieg lange und sorgfältig vorbereitet. Ich nehme nunmehr das Dokument C-120 vor, aus dem ein beträchtlicher Teil dem Gerichtshof bereits verlesen wurde. Ich möchte Ihnen aus diesem Dokument über die Verschwörung des hitlerischen Deutschlands gegen Polen nur einige Auszüge vortragen, die noch nicht in das Protokoll verlesen wurden.

Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit auf gewisse Stellen lenken, die offenbar von den Anklagevertretern, die Ihnen dieses Dokument vorlegten, übersehen wurden, weil diese Stellen unwichtige Einzelheiten zu enthalten schienen. Jetzt erscheinen diese Stellen aber als wichtig und entscheidend und sind für eine richtige Bewertung des von mir vorzulegenden Materials charakteristisch und notwendig.

Dieses Dokument Nummer C-120 ist eine »geheime Kommandosache, Chefsache, nur durch Offizier«, herausgegeben vom Oberkommando der Wehrmacht WFA Nr. 37/39 Chefs. L. Ia. Über dem Text des Dokuments steht das Inhaltsverzeichnis dieses Schriftstückes, welches besagt:

»Betr. Weisung für die Wehrmacht 1939/40.

Die Weisung für die einheitliche Kriegsvorbereitung der Wehrmacht für 1939/40 wird neu herausgegeben.«

Dieser Satz weist klar und deutlich darauf hin, daß schon vor dem 3. April 1939 andere richtunggebende Weisungen über diese spezielle Frage vorhanden waren. In Punkt 3 des genannten Dokuments wird folgendes gesagt:

»Die Absichten der Wehrmachtsteile und Unterlagen für die Zeittafel sind dem OKW zum 1. Mai 1939 einzureichen.«

Deutschland besaß bereits am 1. Mai 1937 einen revidierten, modernisierten und umständlich ausgearbeiteten Plan für den Angriff gegen Polen. Hitler wartete nur auf den Augenblick, in dem er die Rolle des Beleidigten spielen konnte, um zu erklären, daß ihm nichts anderes übrig bleibe, als Polen zu vernichten.

In einer der Anlagen des zitierten Schriftstücks, das ebenfalls die Nummer C-120 trägt, aber noch nicht dem Gerichtshof verlesen worden ist, befindet sich etwas von besonderer Bedeutung. Es handelt sich um ein von Hitler am 11. April 1939 unterzeichnetes Schriftstück. Es ist nur in fünf Ausfertigungen hergestellt. Ich lege eine Abschrift der zweiten Ausfertigung vor:

»Weisung für einheitliche Kriegsvorbereitung der Wehrmacht für 1939/40.

Die künftigen Aufgaben der Wehrmacht und die sich daraus ergebenden Vorbereitungen für die Kriegsführung werde ich später in einer Weisung niederlegen.

Bis zum Inkrafttreten dieser Weisung muß die Wehrmacht auf folgende Fälle vorbereitet sein:

I. Sicherung der Grenzen des Deutschen Reiches und Schutz gegen überraschende Luftangriffe

II. ›Fall Weiß‹

III. Inbesitznahme von Danzig.

gez. Hitler.«

Ich möchte nun den ersten Absatz der Anlage III verlesen, betitelt:

»Inbesitznahme von Danzig:

Die handstreichartige Besetzung des Freistaates Danzig kann unabhängig vom ›Fall Weiß‹ in Ausnützung einer politisch günstigen Lage in Frage kommen.«

Ich glaube, daß wir das Verlesen des übrigen Inhalts unterlassen können.

Ich mache den Hohen Gerichtshof darauf aufmerksam, daß die Inbesitznahme Danzigs auf Grund der deutschen Pläne entweder als Hauptbestandteil des Überfalls auf Polen oder – im Falle einer anderen politischen Situation – als unabhängige Operation vorgesehen war; aber in beiden Fällen war sie wohl im voraus geplant.

In derselben Sammlung von Dokumenten, die mit Nummer C-120 bezeichnet ist, ist eine geheime Kommandosache enthalten, die ausschließlich für Offiziere bestimmt gewesen ist, und die nur durch Offiziere übergeben werden durfte. Es ist wichtig festzustellen, daß dieses Dokument, das ich jetzt dem Gerichtshof vorlege, folgende Überschrift hat: »Weisungen für die einheitliche Kriegsvorbereitung der Wehrmacht für 1939/40«. Wie die vorangegangenen Dokumente, so war auch dieses nicht für einen großen Leserkreis bestimmt. Es wurde nur in sieben Ausfertigungen hergestellt. Die faschistischen Verschwörer waren nicht sehr darauf bedacht, ihre geplanten Kriegsvorbereitungen weithin bekanntzumachen.

Ein anderer sehr bezeichnender Satz findet sich in der Anlage zur Weisung OKW 37/39, die ich bereits dem Gerichtshof vorgelegt habe, unter der Überschrift: »Besondere Anordnungen für ›Fall Weiß‹«.

Ich will nun den vorletzten Satz des zweiten Paragraphen zur Verlesung bringen:

»Wird für die Wehrmacht in ihrer Gesamtheit die allgemeine Mobilmachung mit öffentlicher Verkündung (Mob. Fall) angeordnet, ist hiermit die gesamte Mobilmachung im zivilen Bereich einschließlich der Rüstungsindustrie unlösbar und automatisch verbunden. Mit der Mobilmachung mit öffentlicher Verkündung ist jedoch nicht zu rechnen, wenn die militärischen Ereig nisse auf den Fall ›Weiß‹ beschränkt bleiben.«

Es scheint mir äußerst bezeichnend, daß die faschistischen Verschwörer, trotzdem sie sich der Tatsache bewußt waren, daß der Krieg begonnen werden sollte, geplant hatten, die Ausführung ihrer verbrecherischen Absichten ohne Verkündung der Mobilisierung durchzuführen.

Schließlich möchte ich darauf hinweisen, daß im Befehl Keitels an die Wehrmacht Nummer 37/39 vom 3. April 1939 in Verbindung mit dem Fall »Weiß« noch folgender Befehl Hitlers enthalten ist:

»Die Bearbeitung hat so zu erfolgen, daß die Durchführung ab 1. September 1939 jederzeit möglich ist.«

Wir wissen, daß der Angriff auf Polen tatsächlich am 1. September 1939 ausgeführt wurde, also am ersten Tag, an dem die Wehrmacht völlig aktionsbereit zu sein hatte.

Im Operationsbefehl Nummer 1, der dem Kommando der Kriegsmarinegruppe »Ost« an Bord des Linienschiffes »Schleswig-Holstein« am 21. August 1939 unter Nummer 25039 erteilt wurde – das Dokument ist dem Gerichtshof in Form einer Photokopie übergeben – steht:

»I. Allgemeine Lage.

a) Politische: Die gesamten Streitkräfte müssen durch blitzartige Vorstöße vernichtet werden, um im Osten eine günstige Lage für die Verteidigung des Reiches zu schaffen. Die Freie Stadt Danzig wird als eine zum Reich gehörige Stadt betrachtet.«

Es lohnt sich, diesen Satz im Gedächtnis zu behalten, wenn über »den freien Willensausdruck der Bevölkerung von Danzig« gesprochen wird, die angeblich bestrebt war, ein Teil des Reiches zu werden. Es darf nicht vergessen werden, daß dieser freie »Willensausdruck« im genannten Operationsbefehl Nummer 1 mit einer Präzision bis auf den Tag genau vorausgesehen war.

Zum Abschluß halte ich es für notwendig, ein ziemlich langes, aber äußerst wichtiges Schriftstück fast vollständig zu verlesen. Es handelt sich um einen Aktenvermerk des Angeklagten Bormann vom 2. Oktober 1940 über eine Besprechung bezüglich Polens. Diese Besprechung fand nach einem Mittagessen in Hitlers Wohnung statt. Sie werden den von mir zitierten Bericht auf Seite 311, Teil 2, Band I des Dokumentenbuches finden.

»Geheim. – Berlin, den 2. Oktober 1940.

Aktenvermerk.

Am 2. Oktober 1940 entspann sich nach Tisch in der Wohnung des Führers eine Unterhaltung über den Charakter des Gouvernements, über die Behandlung der Polen und über die vom Führer bereits angeordnete Abtretung der Kreise Petrikau und Tomaschow an den Warthegau.

Die Unterhaltung wurde dadurch ausgelöst, daß Reichsminister Dr. Frank dem Führer berichtete, die Tä tigkeit im Generalgouvernement könne als durchaus erfolgreich bezeichnet werden. Die Juden in Warschau und anderen Städten seien jetzt in Ghettos abgeschlossen, Krakau werde in ganz kurzer Zeit judenrein sein.«

Ich übergehe nun einige Absätze und fahre fort:

»Der Führer betonte weiter, der Pole sei im Gegensatz zu unserem deutschen Arbeiter geradezu zu niedriger Arbeit geboren; unserem deutschen Arbeiter müßten wir alle Aufstiegsmöglichkeiten gewähren, für den Polen komme dies keinesfalls in Frage. Das Lebensniveau in Polen müsse sogar niedrig sein bzw. gehalten werden.

Das Generalgouvernement solle nun keinesfalls ein abgeschlossenes und einheitliches Wirtschaftsgebiet werden, das seine notwendigen Industrieprodukte ganz oder zum Teil selbst erzeuge, sondern das Generalgouvernement sei unser Reservoir an Arbeitskräften für niedrige Arbeiten (Ziegeleien, Straßenbau usw. usw.). Man könnte, betonte der Führer, in den Slawen nichts anderes hineinlegen, als was er von Natur aus sei. Während unser deutscher Arbeiter von Natur aus im allgemeinen strebsam und fleißig sei, sei der Pole von Natur aus faul und müsse zur Arbeit angetrieben werden. Im übrigen fehlten die Voraussetzungen dafür, daß das Generalgouvernement ein eigenes Wirtschaftsgebiet werden könne, es fehlten die Bodenschätze, und selbst wenn diese vorhanden wären, seien die Polen zur Ausnützung dieser Bodenschätze unfähig.

Der Führer erläuterte, wir brauchten im Reich den Großgrundbesitz, damit wir unsere Großstädte ernähren könnten; der Großgrundbesitz wie die übrigen landwirt schaftlichen Betriebe brauchten zur Bestellung und Ernte Arbeitskräfte und zwar billige Arbeitskräfte. Sowie die Ernte vorbei sei, könnten die Arbeitskräfte nach Polen zurück. Wenn die Arbeiter in der Landwirtschaft das ganze Jahr tätig waren, würden sie einen großen Teil dessen, was geerntet würde, selber wieder essen, deswegen sei es durchaus richtig, wenn aus Polen zur Bestellung und Ernte Saisonarbeiter kämen. – Wir hätten auf der einen Seite überbesiedelte Industriegebiete, auf der anderen Seite Mangel an Arbeitskräften in der Landwirtschaft usw. Hierfür würden die polnischen Arbeiter gebraucht. Es sei also durchaus richtig, wenn im Gouvernement eine starke Übersetzung an Arbeitskräften vorhanden sei, damit von dort aus wirklich alljährlich die notwendigen Arbeiter in das Reich kämen. – Unbedingt zu beachten sei, daß es keine ›polnischen Herren‹ geben dürfte; wo polnische Herren vorhanden seien, sollten sie, so hart das klingen möge, umgebracht werden.

Blutlich dürften wir uns natürlich nicht mit den Polen vermischen; auch daher sei es richtig, wenn neben den polnischen Schnittern auch polnische Schnitterinnen in das Reich kämen. Was diese Polen dann untereinander in ihren Lagern trieben, könne uns gänzlich gleichgültig sein, kein protestantischer Eiferer solle in diese Dinge seine Nase stecken.

Noch einmal müsse der Führer betonen, daß es für die Polen nur einen Herrn geben dürfe und das sei der Deutsche; zwei Herren nebeneinander könne es nicht geben und dürfe es nicht geben, daher seien alle Vertre ter der polnischen Intelligenz umzubringen. Dies klinge hart, aber es sei nun einmal das Lebensgesetz.

Das Generalgouvernement sei eine polnische Reservation, ein großes polnisches Arbeitslager. Auch die Polen profitierten davon, denn wir hielten sie gesund, sorgten dafür, daß sie nicht verhungerten usw.; nie dürften wir sie aber auf eine höhere Stufe erheben, denn sonst würden sie lediglich zu Anarchisten und Kommunisten. Für die Polen sei es auch daher durchaus richtig, wenn sie ihren Katholizismus behielten; die polnischen Pfarrer bekämen von uns ihre Nahrung und dafür hätten sie ihre Schäfchen in der von uns gewünschten Weise zu dirigieren. Die Pfarrer würden von uns bezahlt und dafür hätten sie zu predigen, wie wir es wünschten. Wenn ein Pfarrer dagegen handle, sei ihm kurzer Prozeß zu machen. Die Pfarrer müßten die Polen also ruhig dumm und blöd halten, dies läge durchaus in unserem Interesse; würden die Polen auf eine höhere Intelligenzstufe gehoben, dann seien sie nicht mehr die Arbeitskräfte, die wir benötigen. Im übrigen genüge es, wenn der Pole im Gouvernement einen kleinen Garten besitze, eine große Landwirtschaft sei gar nicht notwendig; das Geld, das der Pole zum Leben benötige, müsse er sich durch Arbeit in Deutschland verdienen. Diese billigen Arbeitskräfte benötigten wir nun einmal, ihre Billigkeit käme jedem Deutschen, auch jedem deutschen Arbeiter zugute.

Im Gouvernement sei eine straffe deutsche Verwaltung notwendig, um die Arbeiterreservation in Ordnung zu halten. Für uns bedeutet diese Arbeiterreservation die Aufrechterhaltung der landwirtschaftlichen Betriebe, insbesondere unserer großen Güter, außerdem bedeutet sie ein Reservoir an Arbeitskräften.«

Ich glaube nicht, den Meinungsaustausch der Anwesenden, obwohl er auch im Dokument angeführt ist, verlesen zu müssen, sondern gehe direkt zu Hitlers abschließenden Erklärungen über:

»Zusammenfassend wolle der Führer noch einmal feststellen:

1. Der letzte deutsche Arbeiter und der letzte deutsche Bauer muß wirtschaftlich immer noch 10 % besser stehen als jeder Pole.«

Ich lasse den zweiten Absatz aus und gehe zum Absatz 3 über, der großes Interesse bietet:

»3. Ich will nicht, betonte der Führer, daß der deutsche Arbeiter im allgemeinen mehr als acht Stunden arbeitet, wenn wir wieder normale Verhältnisse haben; selbst wenn der Pole 14 Stunden arbeitet, muß er trotzdem noch weniger verdienen wie der deutsche Arbeiter.

4. Das Ideal-Bild sei: Der Pole darf im Gouvernement nur kleine Grundparzellen besitzen, die seine eigene Ernährung, bzw. die seiner Familie einigermaßen sicherstellen. Was er sonst an Geld für Kleidung, zusätzlicher Nahrung usw. usw. braucht, müsse er durch Arbeit in Deutschland verdienen. Das Gouvernement sei die Ausleihzentrale für ungelernte Arbeiter, insbesondere für landwirtschaftliche Arbeiter. Die Existenz dieser Arbeiter sei eine völlig gesicherte, denn sie würden immer als billige Arbeitskräfte gebraucht werden.«

Dieses Dokument stellt Hitlers Haltung Polen und dem polnischen Volk gegenüber mit solch ausführlicher Klarheit dar, daß weitere Erklärungen überflüssig sind.

Ich wünsche nur, die Aufmerksamkeit des Gerichtshofs auf drei Punkte zu lenken:

Erstens sagt Hitler ausdrücklich und entwickelt im einzelnen die Idee, daß das polnische Volk und der polnische Staat in der »neuen faschistischen Ordnung in Europa« nur ein polnisches Arbeitslager für Hitler- Deutschland sein dürfe.

Zweitens ist Hitler überzeugt, daß die Polen aus einer solchen Sachlage Nutzen ziehen würden, weil die faschistischen Verschwörer beabsichtigen, für Gesundheit und genügende Ernährung der zu Sklaven verwandelten Polen zu sorgen.

Ich bitte den Hohen Gerichtshof, die Tatsache zu berücksichtigen, daß »genügende Ernährung« von Hitler in der Weise verstanden wird, daß jeder Pole auf einem wirtschaftlichen Niveau stehen müsse, das beträchtlich unter dem des ärmsten Deutschen liegt.

Mit »sorgen« meint er, daß dafür gesorgt werden soll, daß der Lebensstandard in Polen niedrig sei und sich nicht verbessere und daß kein Pole für etwas anderes als nur für schwere niedrige Arbeit und zwar vierzehn Stunden pro Tag benutzt werden solle. Schließlich stellt Hitler die Aufgabe der Ausrottung der gesamten polnischen Intelligenz, indem er unverschämt erklärt, daß für die Polen nur ein Herr vorhanden sein soll, der Deutsche.

Schließlich werden wir durch die weitere Vorlage von Dokumenten beweisen, daß Hitler und seine Helfershelfer in Gestalt der Teilnehmer an der faschistischen Verschwörung bestrebt waren, das polnische Volk zu vernichten und zu diesem Zwecke planten, das Lebensniveau der Polen auf einen ganz elenden und bettelarmen Stand herunterzusetzen. Ihre Existenz wurde nur in dem Maße für zulässig gehalten, als dadurch die faschistischen »Herren« mit billigen Arbeitskräften versehen werden konnten.

VORSITZENDER: Wäre es Ihnen recht, jetzt die Sitzung zu unterbrechen?