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[Das Gericht vertagt sich bis

12. Februar 1946, 10.00 Uhr.]

Siebenundfünfzigster Tag.

Dienstag, 12. Februar 1946.

Vormittagssitzung.

VORSITZENDER: General Rudenko, Sie wollen den Zeugen wieder aufrufen, der gestern vernommen wurde, nämlich Feldmarschall Paulus, damit die Verteidiger die Möglichkeit haben, an ihn Fragen zu stellen, nicht wahr? Wollen Sie das jetzt tun?

GENERAL RUDENKO: Jawohl, der Zeuge befindet sich, dem Wunsche des Gerichtshofs entsprechend, im Gerichtsgebäude.

[Der Zeuge Paulus betritt den Zeugenstand.]

VORSITZENDER: Herr Feldmarschall Paulus, ich möchte Sie daran erinnern, daß Sie nach jeder Frage eine Pause machen, bevor Sie antworten, damit die Übersetzung durchkommen kann. Haben Sie mich verstanden?

PAULUS: Ich habe verstanden.

DR. NELTE: Herr Zeuge, ich möchte einige Fragen an Sie richten.

Sie sind am 3. September 1940 als Oberquartiermeister I zum Oberkommando des Heeres gekommen, ist das richtig?

PAULUS: Das ist richtig.

DR. NELTE: Wer war damals Oberbefehlshaber des Heeres?

PAULUS: Es wird Ihnen ausgezeichnet bekannt sein, daß der damalige Oberbefehlshaber des Heeres der Feldmarschall von Brauchitsch war.

DR. NELTE: Ich glaube, daß die Diktion, die Sie genommen haben, nicht richtig ist, denn ich habe diese Frage nicht überflüssigerweise gestellt, sondern aus der Absicht, dem Kreis der hier Versammelten die Situation klarzumachen. Sie ist uns bekannt, aber vielleicht dem Gerichtshof nicht. Wer war damals der Generalstabschef des Heeres?

PAULUS: Das war der Generaloberst Halder.

DR. NELTE: Waren Sie als Oberquartiermeister I der ständige Vertreter des Generalstabschefs?

PAULUS: Ich war der Vertreter des Generalstabschefs für die Fälle, wo er mir diese Vertretung befahl, und hatte im übrigen die mir von ihm übertragenen Aufgaben zu erledigen.

DR. NELTE: Waren Sie in diesem Falle der Spezialfachbearbeiter des Planes, den wir später unter »Barbarossa« kennengelernt haben?

PAULUS: Ich war es in dem Umfange, in dem ich ihn gestern skizziert habe.

DR. NELTE: Der Feldmarschall Brauchitsch, also Ihr damaliger Oberbefehlshaber und Vorgesetzter, hat in einem von der Anklagebehörde vorgelegten Affidavit über die Behandlung militärischer Pläne eine Aussage gemacht. Mit der Erlaubnis des Gerichtshofs möchte ich Sie bitten, mir zu sagen, ob diese Angabe des Feldmarschalls von Brauchitsch auch Ihre Ansicht ist. Ich zitiere:

»Wenn Hitler sich entschlossen hatte, die Erreichung seiner politischen Ziele durch einen militärischen Druck oder durch Einsatz der militärischen Machtmittel zu unterstützen, erhielt der Oberbefehlshaber des Heeres, wenn er daran beteiligt war, zunächst in der Regel mündlich eine entsprechende Orientierung oder einen entsprechenden Befehl.«

Ist das auch Ihre Ansicht?

PAULUS: Das entzieht sich meiner Kenntnis.

DR. NELTE: Der Herr Generaloberst Halder, also Ihr unmittelbarer Chef, hat über die Behandlung derartiger militärischer Operationen und fachlichen Angelegenheiten in einem von der Anklagebehörde auch vorgelegten Affidavit folgendes gesagt:

»Militärische fachliche Angelegenheiten oblagen der Verantwortung der dem Oberbefehlshaber der Wehrmacht, gleichzeitig Staatsoberhaupt, also Hitler, unterstehenden Wehrmachtsteile, d.h. Heer, Kriegsmarine und Luftwaffe.«

Ist das auch Ihre Ansicht?

PAULUS: Ich möchte bitten, dieses noch einmal zu wiederholen, da ich nicht genau erfaßt habe, was Sie meinten.

DR. NELTE: Es handelt sich hier um die Frage, wer die eigentlichen militärischen Sachbearbeiter des Obersten Befehlshabers der Wehrmacht, Hitler, in großen Planungen waren. Dazu hatte Herr von Brauchitsch das gesagt, was Sie ja gehört haben, und Herr Halder hat folgendes gesagt:

»Militärische fachliche Angelegenheiten oblagen der Verantwortung der dem Oberbefehlshaber der Wehrmacht unterstehenden Wehrmachtsteile, d.h. dem Heer, Kriegsmarine und Luftwaffe.«

Ist das so?

PAULUS: Ich habe es erlebt, daß wir die Befehle über militärische Maßnahmen von dem Oberkommando der Wehrmacht bekamen, wie zum Beispiel auch die Weisung Nummer 21. Ich habe die ersten militärischen Ratgeber Hitlers im Oberkommando der Wehrmacht als die verantwortlichen Bearbeiter angesehen.

DR. NELTE: Wenn Sie die Weisung 21 gesehen haben, dann wissen Sie auch, wer sie unterschrieben hat. Wer war das?

PAULUS: Soweit mir erinnerlich, war sie von Hitler unterschrieben und von Keitel und Jodl abgezeichnet.

DR. NELTE: Aber jedenfalls von Hitler unterschrieben, wie alle Weisungen. Ist das richtig?

PAULUS: Jedenfalls die meisten Weisungen, wenn sie nicht in seinem Namen durch andere Persönlichkeiten unterschrieben wurden.

DR. NELTE: Also darf ich den Schluß ziehen, daß der Befehlgebende der Oberbefehlshaber der Wehrmacht, also Hitler, war.

PAULUS: Das ist richtig.

DR. NELTE: Aus dem, was die Herren von Brauchitsch und Halder sagten, ergibt sich, so nehme ich an, daß der Generalstab des Heeres mit seinem großen Apparat die Ideen, die Hitler hatte, in seinen Einzelheiten bearbeiten mußte. Glauben Sie das nicht auch?

PAULUS: Das ist richtig. Er hatte die Befehle, die ihm von der Obersten Führung erteilt waren, auf seinen Spezialgebieten durchzuführen.

DR. NELTE: Ist das richtig, ist es klar, daß sie der Obersten Führung, das heißt also, den Oberkommandierenden der Wehrmacht, gegeben wurden? Danach bestand also in allen Planungen, wie sich übrigens auch aus Ihrer Erklärung ergibt, bei der Ausarbeitung solcher Angriffskriegsplanung eine enge Zusammenarbeit zwischen Hitler als Oberstem Befehlshaber der Wehrmacht und dem Generalstab des Heeres. Ist das richtig?

PAULUS: Diese Zusammenarbeit besteht zwischen der Obersten Führung und allen Teilen, die mit der Durchführung von Befehlen der Obersten Führung beauftragt sind.

DR. NELTE: Ja, aus Ihrer Erklärung glaube ich entnehmen zu können, daß Sie die unfertige Studie, die Sie am 3. September 1940 vorfanden, ausgearbeitet haben und sie dann, nachdem sie eine gewisse Stufe der Vollendung erreicht hatte, dem Obersten Befehlshaber, Hitler, selbst oder durch Generaloberst Halder, vorgetragen haben.

PAULUS: Die stufenweise Ausarbeitung wurde durch den Generalstabschef des Heeres oder durch den Oberbefehlshaber des Heeres vorgetragen, dann entsprechend genehmigt oder verworfen.

DR. NELTE: Also von Hitler genehmigt oder verworfen?

PAULUS: Jawohl.

DR. NELTE: Habe ich Sie gestern richtig verstanden, daß Sie sagten, Sie hätten schon im Herbst 1940 erkannt, daß Hitler die Sowjetunion angreifen wollte?

PAULUS: Ich habe gestern gesagt, daß diese operative Ausarbeitung die theoretische Vorbereitung war für einen Überfall.

DR. NELTE: Aber Sie nahmen doch damals schon an, daß es Hitlers Absicht war.

PAULUS: Es war aus der Art des Auftrages zu entnehmen, daß diese theoretische Vorarbeit auch ihre praktische Durchführung erfahren würde.

DR. NELTE: Ferner haben Sie gestern gesagt, daß keinerlei Nachrichten des Abwehrdienstes vorlagen, die auf Angriffsabsichten der Sowjetunion schließen ließen.

PAULUS: Jawohl.

DR. NELTE: Hat man eigentlich im Kreise des Generalstabs des Heeres über diese Dinge nicht gesprochen?

PAULUS: Ja, man hat auch darüber gesprochen. Man hat seine großen Bedenken dahin auch geäußert; aber irgendwelche Nachrichten darüber, daß Kriegsvorbereitungen der Sowjetunion erkennbar waren, sind mir nicht bekannt geworden.

DR. NELTE: Also waren Sie fest davon überzeugt, daß es sich um einen glatten Überfall auf die Sowjetunion handeln mußte?

PAULUS: Die Anzeichen dafür schlossen dies jedenfalls nicht aus.

VORSITZENDER: Der Zeuge muß langsamer sprechen.

DR. NELTE: Der Zeuge hat gesagt, daß, wenn ich recht verstanden habe, die Anzeichen die Schlußfolgerungen nicht ausschlossen.

PAULUS: Der Auftrag zu der Ausführung dieser zunächst theoretischen Prüfung der Angriffsverhältnisse wurde betrachtet, nicht nur von mir, sondern auch von den anderen eingeweihten Bearbeitern als die Vorstufe der Vorbereitung für einen Angriff, das heißt Überfall auf die Sowjetunion.

DR. NELTE: Sind in der Erkenntnis dieser Tatsache Ihrerseits oder seitens des Generalstabs des Heeres oder des Oberbefehlshabers des Heeres Vorstellungen bei Hitler erhoben worden?

PAULUS: Es ist mir persönlich nicht bekannt, in welcher Form und ob der Oberbefehlshaber des Heeres Vorstellungen erhoben hat.

DR. NELTE: Haben Sie selbst gegenüber Generaloberst Halder oder dem Oberbefehlshaber von Brauchitsch Ihre schweren Bedenken geltend gemacht?

PAULUS: Wenn ich richtig urteile, dann glaube ich, soll ich hier als Zeuge auftreten für die Vorgänge, die den Angeklagten vorgeworfen werden. Ich bitte deshalb den Gerichtshof, mich von der Beantwortung dieser auf mich zielenden Fragen zu entbinden.

DR. NELTE: Herr Feldmarschall, Sie wissen offenbar nicht, daß Sie auch zu dem Kreise der Angeklagten gehören, denn Sie gehören zu der als verbrecherisch angeklagten Organisation der Oberbefehlshaber.

PAULUS: Und daher habe ich eben, da ich glaube, daß ich hier als Zeuge für die Vorgänge, die zu der Anklage gegen die jetzigen Angeklagten geführt haben, gebeten, von der Beantwortung dieser mich betreffenden Frage entbunden zu werden.

DR. NELTE: Ich bitte den Hohen Gerichtshof, darüber zu entscheiden.

VORSITZENDER: Der Gerichtshof ist der Ansicht, daß Sie die Fragen beantworten müssen, die Ihnen bis jetzt vorgelegt wurden.

PAULUS: Dann darf ich nochmal um Wiederholung bitten.

DR. NELTE: Ich habe Sie zuletzt gefragt, ob Sie die von Ihnen erkannten schweren Bedenken Ihrem Chef Halder oder dem Oberbefehlshaber von Brauchitsch vorgetragen haben?

PAULUS: Ich kann mich nicht erinnern, mit dem Oberbefehlshaber des Heeres darüber gesprochen zu haben, dagegen mit dem mir vorgesetzten Generalstabschef.

DR. NELTE: Teilte er auch Ihre Ansichten?

PAULUS: Er teilte auch meine Ansichten, das heißt die Ansichten der großen Sorge vor einem derartigen Vorhaben.

DR. NELTE: Aus militärischen oder moralischen Gründen?

PAULUS: Aus den vielseitigsten Gründen, sowohl militärischen als auch moralischen.

DR. NELTE: Es steht also fest, daß Sie und der Generalstabschef von Halder diese Tatsachen kannten, die den Krieg gegen Rußland als einen verbrecherischen Überfall dartun und daß Sie trotzdem nichts unternommen haben. Sie haben in Ihrer Erklärung gesagt, Sie sind dann später Oberbefehlshaber der 6. Armee geworden?

PAULUS: Jawohl.

DR. NELTE: Sie haben also in Kenntnis auch der eben festgestellten Tatsachen die Führung der Armee übernommen, die auf Stalingrad vorgestoßen ist. Hatten Sie keine Bedenken, sich zum Werkzeug des von Ihnen als verbrecherisch angesehenen Angriffs zu machen?

PAULUS: So, wie die Lage damals sich für den Soldaten darstellte, in Verbindung auch mit der außerordentlichen Propaganda, die betrieben wurde, habe ich damals wie so viele geglaubt, meinem Vaterlande gegenüber meine Pflicht tun zu müssen.

DR. NELTE: Aber Sie kannten doch die Tatsachen, die dem entgegenstanden?

PAULUS: Die Tatsachen, wie sie nachher klar geworden sind, gerade durch meine Erlebnisse als Oberbefehlshaber der 6. Armee, die ihren Höhepunkt bei Stalingrad erreichten, kannte ich nicht. Auch diese Erkenntnis dieses verbrecherischen Überfalls ist mir erst später bei der Überlegung der ganzen Zusammenhänge gekommen, denn vorher hatte ich nur einen Einblick in Ausschnitte.

DR. NELTE: Dann muß ich also Ihre. Bezeichnung »verbrecherischen Überfall« oder auch die sonstigen Bezeichnungen für die Kriegshetzer als eine nachträgliche Erkenntnis auffassen?

PAULUS: Jawohl.

DR. NELTE: Und ich darf sagen, daß Sie trotz Ihrer schweren Bedenken und Kenntnis der Tatsachen, die den Krieg gegen Rußland als Angriffskrieg und verbrecherischen Überfall erscheinen ließen, es für Ihre Gehorsamspflicht gehalten haben, den Befehl der 6. Armee zu führen und Stalingrad bis zum letzten zu halten.

PAULUS: Ich habe gerade erläutert, daß ich damals, als ich den Befehl übernahm, den Umfang des Verbrechens, der in der Eröffnung und Durchführung dieses Eroberungskrieges lag, nicht in dem Umfang und in der Schärfe erkannt hatte und erkennen konnte, wie es meine Erfahrungen, die ich als Oberbefehlshaber der 6. Armee bei Stalingrad sammeln mußte, dann ergaben.

DR. NELTE: Sie sprechen von dem Umfang, aber von der Tatsache, daß Sie die Gründe kannten, vielleicht als einer der wenigen kannten, haben Sie nicht gesprochen.

PAULUS: Ich kannte sie nicht. Ich kannte die Einleitung dieses Krieges als einen Angriffskrieg, damals aus der Gesamthaltung, aus der Masse des Offizierskorps entspringend, sah ich in der Begründung des Schicksals des Volkes und des Landes auf einer Machtpolitik damals nichts Ungewöhnliches.

DR. NELTE: Also Sie billigten diese Gedankengänge?

PAULUS: Nicht die Tendenz, die sich nachher herausstellte, aber ich schloß nicht aus, daß auch das Schicksal des Landes auf der Machtpolitik mit aufgebaut werden könnte. Es war eine – mit einer Verkennung der Tatsache, daß zu dieser Zeit und im 20. Jahrhundert nur die Demokratie und die Anerkennung des Nationalitätenprinzips die bestimmenden Faktoren sind.

DR. NELTE: Erkennen Sie auch anderen, die nicht so nahe an der Quelle saßen, den guten Glauben zu, daß sie für ihr Vaterland das beste wollten?

PAULUS: Natürlich.

DR. SAUTER, VERTEIDIGER FÜR DIE ANGEKLAGTEN VON SCHIRACH UND FUNK: Herr Zeuge, Sie haben bei Ihrer gestrigen Aussage einmal erwähnt, daß Sie als die Schuldigen an diesem Krieg auch die Hitler-Regierung betrachten. Stimmt das?

PAULUS: Ja, das hab' ich...

DR. SAUTER: In Ihrer schriftlichen Aussage, die Sie unter dem 9. Januar 1946, und zwar, wie es heißt, in einem Kriegsgefangenenlager abgegeben haben, steht davon nichts, wenigstens habe ich bisher nichts davon gefunden.

PAULUS: Dieses Schreiben hat damit auch nichts zu tun. Das ist ein Schreiben an die Sowjetregierung, in dem ich mich auseinandergesetzt habe mit den Fragen, wie sie in der Hauptsache die Erscheinungen, die bei der 6. Armee in Rußland vorgekommen sind, betrafen, und das sich mit meinen persönlichen Erfahrungen befaßt.

DR. SAUTER: In diesem Schreiben steht aber unter dem 8. Januar 1946 ausdrücklich, und ich zitiere hier:

»Heute, wo über die Verbrechen Hitlers und seiner Helfer Gericht der Völker gehalten wird, sehe ich mich verpflichtet, alles, alles, was mir auf Grund meiner Tätigkeit bekannt ist und als Beweismaterial für die Schuld der Kriegsverbrecher im Nürnberger Prozeß dienen kann, der Sowjetregierung zu unterbreiten.«

Trotzdem steht in der schriftlichen Erklärung, die ja sehr ausführlich ist, davon nichts.

VORSITZENDER: Dr. Sauter, wenn Sie den. Zeugen über diesen Brief ins Kreuzverhör nehmen, müssen Sie den Brief erst als Beweismaterial vorlegen, und zwar den ganzen Brief.

DR. SAUTER: Das ist die Erklärung, die der Zeuge am...

VORSITZENDER: Ich habe keinen Zweifel darüber, ich meine nur, wenn Sie ein Kreuzverhör des Zeugen wegen dieses Briefes vornehmen und ihm diesen Brief vorhalten, dann müssen Sie ihn als Beweisstück vorlegen. Haben Sie eine Abschrift dieses Briefes?

DR. SAUTER: Jawohl, es ist das die Erklärung, die der russische Ankläger gestern dem Zeugen bereits vorgehalten hat und bezüglich derer der Zeuge angab, daß er sie wiederhole und als richtig anerkenne.

VORSITZENDER: Ja, ich verstehe, ich war nicht ganz sicher, ob es tatsächlich vorgelegt wurde, oder ob es in Anbetracht der Vorladung des Zeugen selbst zurückgezogen wurde. Ist der Brief nun vorgelegt worden?

DR. SAUTER: Aber der Zeuge hatte ausdrücklich auf eine Frage des russischen Anklägers diese Aussage wiederholt.

VORSITZENDER: Herr Willey, wurde der Brief vorgelegt oder nicht?

MR. WILLEY: Er wurde nicht vorgelegt.

VORSITZENDER: Gut, Sie können fortsetzen, ihn in dieser Sache zu verhören, jedoch muß das Dokument vorgelegt werden. Das ist alles.

DR. SAUTER: