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VORSITZENDER: General Zorya, können Sie dem Gerichtshof sagen, ob Sie glauben, die Vorlage Ihrer Dokumente heute nachmittag beenden zu können?

GENERALMAJOR ZORYA: Ich habe die Absicht, mit meinem Vortrag heute fertig zu werden.

VORSITZENDER: Danke vielmals.

GENERALMAJOR ZORYA: Ich möchte jetzt die Äußerungen Görings aus dem von mir soeben vorgelegten Dokument über die Arbeitsbedingungen der russischen Arbeiter, insbesondere über ihre Löhne, verlesen:

»Bei den Arbeitsbedingungen der freien Russen ist zu berücksichtigen: 1. Er kann ein kleines Taschengeld erhalten... 3. Da seine Arbeitskraft dem Unternehmer billig zur Verfügung steht, ist auf einen finanziellen Ausgleich beim Arbeitgeber Bedacht zu nehmen.«

Um es weiter verständlich zu machen, gibt der Angeklagte Göring folgende Richtlinien. Ich zitiere Seite 8 des russischen Textes, Abschnitt B, Punkt 6:

»Der Russeneinsatz darf unter keinen Umständen das Lohnproblem im Ostraum präjudizieren. Jede finanzielle Maßnahme auf diesem Gebiet hat davon auszugehen, daß niedrigste Löhne im Osten – nach einer ausdrücklichen Führeranweisung – eine Voraussetzung für den Kriegskostenausgleich und die Kriegschuldenbereinigung des Reichs nach Kriegsende sind.

Verstöße unterliegen härtester Ahndung.«

Dann folgen zwei Zeilen, die nicht nur vom Standpunkt der Anklage gegen Göring wegen Einführung des Zwangsarbeitssystems interessant sind. Nachdem er sich so kategorisch gegen »die Präjudizierung des Lohnproblems im Ostraum« geäußert hat, sagte Göring bei derselben Besprechung, Seite 98 des Dokumentenbuches:

»Das gilt sinngemäß für jede Förderung ›sozialer Bestrebungen‹ im russischen Kolonialgebiet.«

Das Begleitschreiben zum Protokoll dieser Sitzung besteht aus Kommentaren, dazu, die dem, was dem Gerichtshof bereits vorgetragen wurde, nichts Neues hinzufügen. Deswegen werde ich diesen Brief nicht verlesen.

Das nächste Dokument, dessen Vorlage ich für erforderlich halte, lege ich als Dokument USSR-379, UK-82, vor. Es ist ein Befehl Görings vom 10. Januar 1942. Ich werde nur die ersten 18 Zeilen davon verlesen. Diese befinden sich auf Seite 100 des Dokumentenbuches.

»Der Arbeitseinsatz wird in den kommenden Monaten eine noch gesteigerte Bedeutung erhalten. Auf der einen Seite verlangt die Einsatzlage der Wehrmacht die Freimachung aller Angehörigen der jüngeren Jahrgänge für ihre Aufgabe. Auf der anderen müssen der vordringlichen Rüstungsfertigung und der sonstigen Kriegswirtschaft sowie der Landwirtschaft die von ihnen dringend benötigten Kräfte zugeführt werden. Dabei spielt der Einsatz von Kriegsgefangenen insbesondere aus Sowjet rußland eine erhebliche Rolle.

Die Maßnahmen, die auf diesem Gebiet künftig erforderlich werden, versprechen nur bei einheitlicher Steuerung den Erfolg, den herbeizuführen ich mit allen Mitteln bemüht sein werde.

Ich habe deshalb meiner Geschäftsgruppe Arbeitseinsatz, die schon bisher die Arbeitseinsatzfragen des Vierjahresplanes zusammenfassend zu bearbeiten hatte, nunmehr die uneingeschränkte Vollmacht zur Lenkung des gesamten Arbeitseinsatzes... erteilt.«

Meine Herren Richter, die verbrecherische Tätigkeit der faschistischen Verschwörer bei der Organisation und dem Ausbau des Zwangsarbeitssystems hat später solche riesigen Ausmaße angenommen, daß Hitler am 21. März 1942 eine Anordnung herausgab, durch die ein besonderes Amt unter Leitung des Angeklagten Sauckel, der eine weitgehende Tätigkeit entfaltet hat, geschaffen wurde.

Ich werde mich bei diesen Tatsachen historischen Charakters, über die unsere amerikanischen, französischen und englischen Kollegen bereits gesprochen haben, nicht weiter aufhalten.

Die organische Verbindung des Faschismus mit dem System der Sklavenarbeit ist besonders aus der Rolle ersichtlich, die in diesem Bericht nicht nur von dem faschistischen Staatsapparat, sondern auch von der faschistischen Partei gespielt wurde.

Ich möchte dem Gerichtshof einige Dokumente vorlegen, die davon berichten.

Ich lege dem Gerichtshof als USSR-365 eine gedruckte Ausgabe der Mitteilungen des Beauftragten für den Vierjahresplan, Generalbevollmächtigter für den Arbeitseinsatz, vor. Dieses Dokument befindet sich auf Seite 101 der Dokumentenmappe. Es ist vom 1. Mai 1942 datiert und trägt die Ordnungsnummer 1.

Die erste Seite der Mitteilungen enthält die Verordnung Hitlers vom 21. März 1942, durch die Sauckel zum Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz ernannt wird. Auf der zweiten Seite ist eine Weisung des Angeklagten Göring vom 27. März 1942 zu finden, in der er die Aufgaben des Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz innerhalb des allgemeinen Systems des Vierjahresplanes erklärt. Auf Seite 3 dieser Mitteilungen befindet sich das Programm des Angeklagten Sauckel, das dieser zum Geburtstag des Führers im Jahre 1942 verfaßte.

Meine Herren Richter, die aufgezählten Dokumente wurden bereits von der Amerikanischen Anklagevertretung vorgelegt. Jedoch möchte ich Sie bitten, Ihre Aufmerksamkeit auf Seite 17 der russischen Übersetzung zu lenken, wo sich das Dokument, in dem die Anordnung des Angeklagten Sauckel vom 6. April 1942 enthalten ist, befindet. Sie trägt die Nummer 1. Diese Anordnung wird zum erstenmal vorgelegt. Sie ist wie folgt betitelt: »Über Einsetzung der Gauleiter zu Bevollmächtigten für den Arbeitseinsatz in den Gauen.« Ich verlese Seite 118 Ihres Dokumentenbuches:

»Hiermit bestelle ich die Gauleiter der NSDAP zu meinen Bevollmächtigten für den Arbeitseinsatz in den ihnen unterstellten Gaugebieten.

A. Ihre Aufgaben sind:

1. Herbeiführung einer reibungslosen Zusammenarbeit aller mit Fragen des Arbeitseinsatzes befaßten Dienststellen des Staates, der Partei, der Wehrmacht und der Wirtschaft und damit Ausgleich zwischen den verschiedenartigen Auffassungen und Forderungen zur Erzielung des höchsten Nutzeffektes auf dem Gebiete des Arbeitseinsatzes.«

Ich lasse einige Punkte aus:

»4. Überprüfung der Auswirkungen des Einsatzes aller fremdländischen Arbeiter und Arbeiterinnen. Hierüber ergehen besondere Bestimmungen.

5. Überprüfung der ordnungsgemäßen Ernährung, Unterbringung und Behandlung aller fremdländischen Arbeitskräfte und im Arbeitseinsatz befindlicher Kriegsgefangener.«

In seinem Programm für den Arbeitseinsatz, welches, wie ich bereits gesagt habe, zu Hitlers Geburtstag im Jahre 1942 herausgegeben wurde, schrieb der Angeklagte Sauckel; dieser Abschnitt des Programms wurde von der Amerikanischen Anklagevertretung nicht verlesen, es ist Seite 105 der Dokumentenmappe:

»IV. Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz wird daher mit einem allerkleinsten persönlichen Mitarbeiterkreis seiner Auswahl sich ausschließlich der vorhandenen Partei-, Staats- und Wirtschaftseinrichtungen bedienen und durch den guten Willen und die Mitarbeit aller den schnellsten Erfolg seiner Maßnahmen gewährleisten.

V. Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz hat daher mit Zustimmung des Führers und im Einvernehmen mit dem Herrn Reichsmarschall des Großdeutschen Reiches und dem Leiter der Parteikanzlei alle Gauleiter des Großdeutschen Reiches als seine Bevollmächtigten in den deutschen Gauen der NSDAP eingesetzt.

VI. Die Bevollmächtigten für den Arbeitseinsatz bedienen sich in ihren Gauen ihrer zuständigen Dienststellen der Partei. Die Leiter der höchsten für ihren Gau zuständigen Dienststellen des Staates und der Wirtschaft beraten und unterrichten die Gauleiter hinsichtlich aller wichtigen Fragen des Arbeitseinsatzes.

Als besonders wichtig hierfür kommen in Frage: Der Präsident des Landesarbeitsamtes, der Treuhänder der Arbeit, der Landesbauernführer, der Gauwirtschaftsberater, der Gauobmann der Deutschen Arbeitsfront, die Gaufrauenschaftsleiterin, der Gebietsführer der Hitler- Jugend, der höchste Vertreter der Inneren und Allgemeinen Verwaltung, insbesondere, wenn das Landeswirtschaftsamt zu seiner Zuständigkeit gehört.

VII. Die vornehmste und wichtigste Aufgabe der Gauleiter der NSDAP in ihrer Eigenschaft als Bevoll mächtigte in ihren Gauen ist die Sicherstellung des besten Einvernehmens aller am Arbeitseinsatz beteiligten Dienststellen ihres Gaues.«

In demselben Dokument wendet sich Sauckel des öfteren an die Gauleiter mit der Bitte, ihm die bestmögliche Hilfe in jeder Hinsicht zu gewährleisten.

Ich möchte nunmehr die Aufmerksamkeit der Herren Richter auf nur eine Äußerung Sauckels lenken, die sich in diesem Dokument befindet. Er spricht von der Entscheidung Hitlers,

»... nach dem Reich, der deutschen Bauernfrau zur Hilfe, aus den östlichen Gebieten 400000 bis 500000 ausgewählte gesunde Mädchen« zu bringen, und dadurch die deutschen Frauen und Mädchen von der Arbeitspflicht zu befreien.

Um seiner Argumentation scheinbar mehr Gewicht zu geben, schrieb Sauckel:

»Ich bitte aber, mir als altem und fanatischem nationalsozialistischen Gauleiter zu vertrauen, daß eben letzten Endes die Entscheidung nicht anders ausfallen konnte.«

Wie groß die Rolle der faschistischen Partei bei der Organisierung der Sklavenzwangsarbeit war und wie weit diese Partei dabei gegangen ist, zeigt folgendes Dokument, das ich dem Gerichtshof als Beweisstück USSR-383 vorlege. Dieses Dokument ist ein Schreiben des Angeklagten Sauckel vom 8. September 1942 und ist betitelt:

»Sonderaktion des Generalbevollmächtigten für den Ar beitseinsatz zur Hereinholung von Ostarbeiterinnen zugunsten kinderreicher städtischer und ländlicher Haushaltungen.«

Ich werde mir erlauben, später auf dieses Dokument noch einmal zurückzukommen.

In der Zwischenzeit aber möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf diejenige Stelle des Dokuments lenken, die eine unmittelbare Beziehung zu der diese Maßnahme betreffenden Rolle der faschistischen Partei hat. Auf Seite 3 des russischen Textes des von mir vorgelegten Dokuments befindet sich ein Abschnitt, wie folgt betitelt: »Gesichtspunkte für die Auswahl der Haushaltungen.«

VORSITZENDER: Ist es denn so wichtig zu wissen, ob diese Frauen in Häuser gebracht wurden, in die sie nicht gebracht werden sollten, und ob gewisse deutsche Hausfrauen berechtigt waren, eine Hilfskraft zu beschäftigen oder nicht? Die einzige Frage ist doch offenbar, ob diese Frauen verschleppt wurden, und zwar zwangsweise verschleppt wurden.

GENERALMAJOR ZORYA: Herr Vorsitzender, ich hatte gerade die Absicht, die Stelle, die Sie eben erwähnten, auf ein Minimum zu beschränken. Jetzt spreche ich aber über etwas anderes. Ich möchte zeigen, welche Rolle die faschistische Partei in der Organisation der Sklaverei in Deutschland selbst und insbesondere bei der Verteilung der Frauen aus der Sowjetunion gespielt hat, die zu diesem Zweck nach Deutschland gebracht wurden. Ich habe hier zwei kurze Dokumente, die dem Gerichtshof vorzulegen ich für unumgänglich notwendig halte. Über alles übrige, was das Regime betrifft, ist hier bereits von der Amerikanischen und Britischen Anklagebehörde genügend gesprochen worden, so daß ich es gar nicht erwähnen wollte und dachte, diese Stelle auf ein Minimum verkürzen zu können. Ich möchte mich jedoch bei der Stelle des Dokuments aufhalten, die davon spricht, daß die Anträge für die Bewilligung einer hauswirtschaftlichen Ostarbeiterin vom Arbeitsamt daraufhin geprüft werden, ob der betreffende Haushalt eine solche Arbeitskraft benötigt, und daß sie dann zur Bestätigung dem betreffenden Leiter der NSDAP, Kreisleiter, vorgelegt werden. Falls der Kreisleiter gegen den Einsatz einer Arbeiterin für einen Haushalt Einspruch erhebt, verweigert das Arbeitsamt dem Antragsteller die Einstellung einer Arbeiterin beziehungsweise die Bewilligung dazu. Der Grund der Verweigerung wird nicht angegeben und diese ist unwiderruflich.

Sie können dies auf Seite 129 des Dokumentenbuches finden.

Dann folgt ein Antragsformular, das Sie im Anhang zur Urkunde USSR-383 finden werden. In diesem Antrag sind kurze Angaben über die Familie dessen, der die Arbeiterin in seinem Haushalt beschäftigen will, enthalten. In demselben Antragsformular finden wir die Form der Antwort der entsprechenden Organisation der faschistischen Partei darüber, ob man die Ostsklavin in dem betreffenden Haushalt benutzen darf oder nicht. Ich bitte den Gerichtshof, seine Aufmerksamkeit ebenfalls auf eine Anlage zum Dokument USSR-383 zu lenken. Es ist ein Merkblatt für die deutsche Hausfrau über die Beschäftigung hauswirtschaftlicher Ostarbeiterinnen in städtischen und ländlichen Haushaltungen. Dieses Merkblatt wurde bereits von Herrn Dodd erwähnt. Ich habe nicht die Absicht, darüber ausführlich zu sprechen und möchte Sie nur bitten, Ihre Aufmerksamkeit auf den Untertitel dieses Merkblattes des Sklavenhalters zu lenken, den Sie auf Seite 130 finden werden. Im Untertitel heißt es, in Klammern, daß das Merkblatt vom Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz im Einvernehmen mit dem Leiter der Parteikanzlei und anderen entsprechenden Dienststellen herausgegeben wurde. Klarer kann man es nicht ausdrücken. Millionen fremder Sklaven schmachteten in Deutschland. Der Deutsche konnte mit Genehmigung und unter Aufsicht der faschistischen Partei Sklavenhalter werden. Anscheinend war dies eine der Grundlagen der »Neuen Ordnung« Europas.

Ich halte es ebenfalls für notwendig, mich auf den Befehl des Angeklagten Göring vom 27. März 1942 zu berufen. Ich lege das Dokument nicht vor, da es dem Gerichtshof bereits von der Amerikanischen Anklagevertretung vorgelegt wurde:

»Dem Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz stehen zur Durchführung seiner Aufgaben die mir vom Führer übertragenen Weisungsrechte an die obersten Reichsbehörden, ihre nachgeordneten Dienststellen, sowie an die Dienststellen der Partei und ihre Gliederungen und angeschlossenen Verbände zur Verfügung.«

Dieser Befehl des Angeklagten Göring stellt nicht nur die besondere Rolle der faschistischen Partei in der Durchführung des Systems der Zwangsarbeit fest, sondern unterstreicht ebenfalls die außergewöhnlichen Vollmachten des Angeklagten Sauckel auf diesem Gebiet. Die Dokumente, auf die ich mich bisher bezogen habe, veranlassen die Sowjetische Anklagebehörde zu behaupten, daß im allgemeinen System des faschistischen Staates die faschistische Partei im Mittelpunkt aller Maßnahmen der Organisation der Sklavenarbeit stand.

Ich möchte mich jetzt der Rolle zuwenden, die das Oberkommando der Wehrmacht in der Organisation der Sklavenarbeit und bei der Verschleppung der Angehörigen der Sowjetunion gespielt hat. Zu diesem Zweck lege ich dem Gerichtshof ein OKH-Dokument als USSR-367 vor, und zwar über – ich gebrauche die Worte des Dokuments selbst – die »Anwerbung russischer Arbeitskräfte für das Reich«. Ich bitte die Herren Richter, sich der Seite 138 des Dokumentenbuches zuzuwenden, wo Sie das Dokument finden werden.

Sehen Sie sich bitte zuerst die Quelle an, aus der dieses Dokument stammt. Es heißt in der oberen linken Ecke des ersten Blattes: »Oberkommando des Heeres, Generalstab des Heeres, Generalquartiermeister Abteilung Kriegsverwaltung (Wi) Nr. II/3210/42, geheim«. In der oberen rechten Ecke: »Hauptquartier Oberkommando des Heeres, den 10. Mai 1942« und der Stempel »Geheim«. Nach der Überschrift heißt es:

»Bezug: OKH/Gen.Qu./Wi/II/2877/42 g. vom 25. 4. 1942, OKH/Gen.Qu/Abtl. K.Verw. II/3158/42 g vom 6. 5. 1942«.

Demnach stammt das Dokument, das ich jetzt verlesen will, unmittelbar vom OKH und stützt sich auf die vorherigen Befehle des OKH.

Am Schluß des Dokuments sind Dienststellen aufgezählt, an die es verteilt wurde. Ich will den Verteiler nicht eingehend zitieren, da er keinen Zweifel über die Vollstrecker der Anweisungen dieses Dokuments zuläßt. Diese Vollstrecker waren die Militärbehörden. Jetzt will ich zum Inhalt des Dokuments übergehen. Zuerst, wodurch wurde das OKH veranlaßt, einen derartigen Befehl zu veröffentlichen? Die Antwort darauf finden wir im ersten Absatz des Dokuments, das ich jetzt verlesen werde. Ich verkürze das Zitat:

»Der vom Führer ernannte Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz – Gauleiter Sauckel –... hat mit Rücksicht auf den vermehrten Rüstungsbedarf des Reiches zur Sicherstellung des Kräftebedarfs der deutschen Kriegs- und Rüstungswirtschaft angeordnet, daß die Anwerbung russischer Arbeitskräfte und ihre Überführung in das Reich wesentlich zu steigern und zu beschleunigen ist. ›Zur Durchführung dieser Anwerbungsaktion...‹ wird ›eine... Einwirkung der militärischen und landeseigenen Verwaltungsstellen (Feldkommandanturen, Ortskommandanturen, Ia-Organisation des Wirtschaftsstabes Ost, Rayonverwaltungen, Bürgermeister usw.)...‹ vorausgesetzt.

Es handelt sich um eine Aufgabe von kriegsentscheidender Bedeutung. Die Arbeitslage des Reiches erfordert vordringliche und großzügige Durchführung der angeordneten Maßnahmen. Dies ist allen Stellen zur besonderen Pflicht zu machen.«

Die nächsten zwei Absätze dieses Dokuments sind in einem Abschnitt unter dem Titel: »Vorrang des Kräftebedarfs von Truppe und Wirtschaft im Osten« zusammengefaßt. Dieser Abschnitt enthält folgende Weisungen. Ich zitiere Seite 139 Ihres Dokumentenbuches, wo es heißt:

»Der unmittelbare Kräftebedarf der Truppe hat den Vorrang vor der Anwerbung für das Reich insoweit, als es sich um einen tatsächlich zwingenden und... unabänderlichen Bedarf handelt. Über den Umfang des Truppenbedarfes entscheiden die Armeen, die Befehlshaber der Heeresgebiete und die Wehrmachtsbefehlshaber. Dabei ist jedoch mit Rücksicht auf den dringenden Kräftebedarf des Reiches... der allerschärfste Maßstab anzulegen, insbesondere ist auch die Höhe des eigenen Kräftebedarfes sorgfältig nachzuprüfen.«

VORSITZENDER: Würde es denn nicht genügen zu sagen, daß dieses Dokument die Beschleunigung der Mobilmachung der Arbeitskraft und der Sklavenarbeiter für das Reich vorsieht? Sagt es denn etwas anderes?

GENERALMAJOR ZORYA: Sehr richtig, Herr Vorsitzender, das würde genügen, wenn man hinzufügt, daß dieses Dokument außer den Forderungen der Beschleunigung der Mobilisierung der Arbeitskraft auch die Forderung einer unmittelbaren Beteiligung an dieser Mobilmachung von seiten der Militärinstanzen enthält, die den erforderlichen Apparat in Form einer Zuteilung von entsprechenden Offizieren einrichtet.

Ich gehe nun zum nächsten Dokument über, das ich dem Gerichtshof vorlegen will.

Es wäre falsch anzunehmen, daß das OKH nur Anweisungen allgemeinen Charakters erlassen hätte. Im Juli 1941 hat der Angeklagte Keitel erfahren, daß die Unterabteilungen der Organisation Todt im Gebiet von Lemberg den ortsansässigen Arbeitern einen Lohn von 25 Rubeln auszahlen. Keitel war über diesen Umstand empört. Todt wurde unverzüglich ein entsprechender Verweis erteilt. Und somit kommen wir zum nächsten Dokument, das ich dem Gerichtshof als USSR-366 vorlege. In diesem Dokument bezieht sich der Reichsminister unmittelbar darauf, daß Generalfeldmarschall Keitel seinen Unwillen darüber ausgedrückt habe, daß die Unterabteilungen der Organisation Todt in der Umgebung von Lemberg ortsansässigen Arbeitern einen Lohn von 25 Rubeln zahlen und die Fabriken benutzen. Todt erklärt, daß er bei seiner letzten Reise allen Mitarbeitern eingehend dargelegt habe, daß im russischen Gebiet für den Einsatz von Arbeitskräften andere Regeln als in Westeuropa gelten. Weiter verbietet er in diesem Dokument kategorisch, irgendwelche Summen auszuzahlen und schließt mit folgenden Worten:

»Zahlungen, die diesen Grundsätzen nicht entsprechen, werden nicht an die Firmen rückvergütet.

Dieser Befehl ist allen nachgeordneten Einsatzstellen und allen Firmen bekanntzugeben. gez. Dr. Todt.«

Die Deutsche Regierung und das Oberkommando ordneten den Einsatz friedlicher Sowjetbürger für die Ausführung lebensgefährlicher Arbeiten an. Darüber sprach Göring in der Sitzung am 7. November 1941. Jetzt unterbreite ich eine Urkunde als USSR-106, und zwar ein Dokument, das die Übersetzung einer von Hitler am 8. September 1942 unterzeichneten Anweisung ist. Die Anweisung betrifft den Arbeitseinsatz für Verteidigungsarbeiten an der Ostfront. Dieses Dokument stammt aus den deutschen Archiven, die von den Alliierten Armeen im Westen erbeutet wurden. In dem Begleitschreiben zu diesem Dokument heißt es, daß es eine geheime Kommandosache sei, deren Durchschläge an die Stäbe und Divisionen geschickt und nach Prüfung an den Armeestab wieder zurückgesandt und dort vernichtet werden müssen.

Auf der zweiten Seite des Dokuments finden wir den Befehl Hitlers, ich verlese ihn:

»H.Qu., den 8. September 1942.

Die schweren Abwehrkämpfe im Bereich der Heeresgruppe Mitte und Nord geben mir Veranlassung, meine Auffassungen über einige grundsätzliche Aufgaben der Verteidigung festzulegen.«

Dann folgen die Paragraphen 1 und 2 auf den Seiten 1 bis 7, die die allgemeinen Grundsätze der Abwehr betreffen, die uns heute nicht interessieren.

Auf Seite 148 Ihres Dokumentenbuches finden Sie folgende Stelle. Ich zitiere:

»Der Feind selbst baut ein Vielfaches gegenüber dem, was unsere eigene Truppe tut. Ich weiß, daß dem entgegengehalten wird, daß der Feind über mehr Kräfte für den Ausbau derartiger Stellungen verfügen soll. Es ist daher aber gerade dann erst recht unbedingt notwendig, mit rücksichtsloser Energie vor allem Kriegsgefangene und die Bevölkerung für diese Aufgaben heranzuziehen. Nur darin ist uns der Russe in seiner brutalen Art überlegen. Auf diese Weise können aber auch den deutschen Soldaten die Stellungsarbeiten hinter der Front weitgehendst abgenommen werden, um ihn für seine ei gentlichen Aufgaben freizumachen und frisch zu erhalten. Es fehlt hier vielfach noch an der notwendigen Härte, wie sie der jetzige Schicksalskampf erfordert; denn in ihm wird nicht um einen Sieg gerungen, sondern um das Dasein und die Erhaltung unseres Volkes.«

Und weiter:

»Im übrigen ist es aber unter allen Umständen immer noch menschlicher, die russische Bevölkerung, so wie sie es immer gewohnt war, mit allen Mitteln zur Arbeit anzutreiben, anstatt das Kostbarste, das wir haben, unser eigenes Blut, zu opfern.«

Dieser Befehl ist von Hitler unterzeichnet.

Die Einheiten der Roten Armee erbeuteten ebenfalls einen Befehl der deutschen Besatzungsbehörden, der den Befehl des OKW über die Zwangsarbeit in der Kampfzone erwähnt.

Dieses Dokument wird als Beweisstück USSR-407 überreicht. Ich halte es für notwendig, einige Sätze daraus zu verlesen. Sie finden diese Stelle auf Seite 149 Ihres Dokumentenbuches:

»Verordnung: Auf Grund der Bestimmungen des Chefs des OKW über... die Verschickung zur Arbeit im Operationsgebiet des neu besetzten Ostraumes vom 6. 2. 1943, wird die gesamte weibliche Bevölkerung der Jahrgänge 1924 und 1925 zur Arbeitsverschickung nach Deutschland aufgefordert.«

Punkt V dieses Befehls sieht vor:

»Personen, die der Anmeldeverfügung zur festgesetzten Frist nicht Folge geleistet haben, werden als Saboteure nach den Kriegsgesetzen zur Verantwortung gezogen.«

Ich fasse diesen Abschnitt zusammen:

Das Oberkommando der Wehrmacht und der Angeklagte Keitel haben sich unmittelbar an der Ausführung dieses Systems der Sklaverei und Zwangsarbeit beteiligt und den Verwaltungsapparat der militärischen Stellen zur Erreichung ihrer verbrecherischen Ziele weitgehend verwandt.

Ich bitte Sie, meine Herren Richter, sich nun dem folgenden Dokument, das ich als USSR-381 unterbreite, zuzuwenden.

VORSITZENDER: Herr General, war dieser letzte Befehl, den Sie soeben verlesen haben, ein Befehl Keitels? Es scheint mir, daß er vom Chef des Generalstabs des Militärkommandos unterzeichnet ist?

GENERALMAJOR ZORYA: Es ist kein Befehl Keitels. Das Dokument, das ich jetzt als USSR-381 vorlege, heißt: »Dienstanweisung für die Wirtschaftsdienststellen ›Abteilung Arbeit‹ zum Aufbau des Arbeitseinsatzes im Osten.«

VORSITZENDER: Ich dachte, Sie sagten, es sei von Keitel?

GENERALMAJOR ZORYA: Das vorige Dokument, das ich vorgelegt habe, war ein Befehl Keitels.

Jetzt möchte ich aber über diese Weisung sprechen. Ich bitte den Hohen Gerichtshof, das Datum dieser Anweisung, den 26. Januar 1942, zur Kenntnis zu nehmen. In dieser Weisung heißt es, daß »die Hoffnungen, die der Reichsmarschall in die Arbeitseinsatzverwaltung setzt, unbedingt erfüllt werden müssen«. Es ist auf Seite 150 des Dokumentenbuches zu finden:

»Aufgabe der Wirtschaftsorganisation und Einsatzverwaltung im Osten ist es, die Lücken in der Wirtschaft, die durch die Freimachung aller Angehörigen der jüngeren Jahrgänge für die Wehrmacht entstehen, in den nächsten Monaten durch umfassende Anwerbung russischer Arbeitskräfte zu schließen. Dies ist kriegsentscheidend und muß daher erreicht werden. Wenn die Zahl der Freiwilligen hinter den gehegten Erwartungen zurückbleibt, so müssen die Werbemaßnahmen, wie bereits angeordnet, mit allen zu Gebote stehenden Mitteln verschärft werden.«

Die Amerikanische Anklagebehörde hat dem Gerichtshof ein Dokument der Sowjetischen Anklagebehörde als USSR-381a vorgelegt, das folgenden Titel trägt: »Merkblatt für die Behandlung der ausländischen Zivilarbeiter im Reich«. Ich will dieses Dokument nicht erneut zitieren, halte es jedoch für notwendig, nur...

DR. OTTO NELTE, VERTEIDIGER DES ANGEKLAGTEN KEITEL: Der Präsident hat soeben nach der Urkunde USSR-407 gefragt, und der Herr Anklagevertreter hat sie hier vorgelegt als eine Urkunde Keitels. Ich habe diese Urkunde soeben erst gefunden. Wenn es sich um dieselbe Urkunde handelt, die bei mir mit USSR-407 bezeichnet ist, so ist sie unterzeichnet von einem Ortskommandanten und einem Chef des Arbeitsamtes. Ist diese Urkunde dieselbe, die Ihnen als USSR-407 vorgelegt ist?

VORSITZENDER: Ich habe bereits darauf hingewiesen, daß diese Urkunde nicht von Keitel stammt.

DR. NELTE: Jawohl. Der Herr Anklagevertreter hat daraufhin wiederholt festgestellt, daß die Urkunde 407 einen Keitel-Befehl darstellt. Deswegen wollte ich nur dieses richtigstellen.

GENERALMAJOR ZORYA: Ich bitte den Gerichtshof, Klarheit schaffen zu dürfen. Anscheinend liegt ein Mißverständnis wegen der fehlerhaften Übersetzung vor. Ich sagte, daß Teile der Roten Armee einen Befehl der Deutschen erbeutet haben, und fügte hinzu, daß dieser Befehl von den deutschen Besatzungsbehörden stammt und auf einen Befehl Keitels über die Zwangsarbeit in der Kampfzone zurückgeht. Dies kann im stenographischen Protokoll nachgeprüft werden. Dieser Befehl begann mit folgenden Worten: »Auf Grund der Bestimmungen des Chefs des OKW über... die Verschickung zur Arbeit im Operationsgebiet des neu besetzten Ostraumes vom 6. 2. 1943« usw. Ich werde nicht weiter zitieren.

Ich bitte den Gerichtshof, auf das Dokument, das ich vorhin als Urkunde des Oberkommandos des Heeres 11/3210 aus dem Jahre 1942 vorgelegt habe, zurückzugreifen. Dort ist auf die entsprechenden Befehle des Generalstabs des Heeres über den Arbeitseinsatz im Osten hingewiesen. Dieser Befehl der Besatzungsbehörden, der als USSR-407 eingereicht wurde, bezieht sich auf einen dieser Befehle und es steht dort ganz eindeutig, daß »auf Grund der Bestimmungen des Chefs des OKW...« Als solchen habe ich das Dokument auch vorgelegt.

VORSITZENDER: Ich befürchte, Sie nicht richtig verstanden zu haben. In der Übersetzung, die mir vorliegt, heißt es: »Einheiten der Roten Armee erbeuteten einen Erlaß, der sich auf den Befehl Keitels über Zwangsarbeit in der Kampfzone bezieht...« und weiter heißt es, daß diejenigen, die die Arbeit verweigern, als Saboteure verhaftet werden.

Dieses Dokument wird als Beweisstück USSR- Nummer irgendwie vorgelegt.

Es würde vielleicht von Nutzen sein, einige Auszüge daraus zu verlesen. »Auf Grund der Bestimmungen des Chefs des OKW über die Arbeitspflicht vom 6. Februar 1943,...« und dann beschäftigt er sich weiter mit den Personen, die als Saboteure bezeichnet werden. Mir schien es, daß Sie sagten, Keitel wäre Chef des Generalstabs des Militärkommandos gewesen. Sagen Sie es immer noch, daß er Chef des Militärkommandos war?

GENERALMAJOR ZORYA: Ich zitiere, was im Dokument steht: »Auf Grund des Befehls des Chefs des OKW«. Dies steht im Dokument, ich will nichts hinzufügen.

VORSITZENDER: Ich glaube nicht, daß wir noch mehr Zeit hiermit verschwenden sollten.

GENERALMAJOR ZORYA: Ich komme auf das Dokument zurück, bei dem ich stehengeblieben bin. Dieses Dokument wurde von der Amerikanischen Anklagebehörde vorgelegt und trägt den Titel: »Merkblatt für die Behandlung der ausländischen Zivilarbeiter im Reich.« Ich werde dieses Dokument nicht ausführlich zitieren und nur darauf hinweisen, daß der Befehl ein besonderes Regime für die Ostarbeiter vorschreibt, die in Lagern unter Bewachung und unter Leitung eines Lagerleiters leben mußten. Er verbot ein normales Leben der Ostarbeiter. Er verbot den Ostarbeitern sogar, die Kirche und andere öffentliche Plätze zu besuchen, und sie mußten ein Rechteck mit hellblauem Rande mit dem Wort »Ost« in weißen Buchstaben auf dunkelblauem Hintergrund als besonderes Kennzeichen tragen. Im Merkblatt für die Hausfrauen über die Ausnutzung der Ostarbeiterinnen in Stadt- und Dorfhaushalten heißt es, Seite 131 Ihres Dokumentenbuches:

»Jeder Fremde beurteilt nach der persönlichen und politischen Haltung des Einzelnen die Einstellung unseres gesamten Volkes. Die ausländischen Arbeitskräfte müssen in der Hausfrau und ihren Familienangehörigen würdige Vertreter des deutschen Volkes sehen können.« Weiter heißt es: »Werden ausnahmsweise in demselben Haushalt deutsche Hausgehilfinnen und Ostarbeiterinnen beschäftigt, so ist die deutsche Hausgehilfin vorwiegend mit Aufgaben der Familienbetreuung zu beauftragen und aufsichtsführend gegenüber der Ostarbeiterin einzusetzen. Deutsche Hausgenossen haben immer den Vorrang.«

Die allgemeinen Arbeitsbedingungen werden Ostarbeiterinnen gegenüber nicht angewandt Genauer ausgedrückt, wurde ihre Arbeit durch nichts anderes als durch das Ermessen des Sklavenhalters geregelt. Dies geht aus Ziffer 4 desselben Abschnittes des »Merkblattes« hervor. Ich zitiere:

»Die im Reiche eingesetzten hauswirtschaftlichen Ostarbeiterinnen stehen in einem Beschäftigungsverhältnis eigener Art. Die deutschen arbeitsrechtlichen und arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften finden auf sie nur insoweit Anwendung, als dies besonders bestimmt wird.«

Diese besonderen Bestimmungen können aus Ziffer 9 des Abschnittes B des Merkblatts ersehen werden, wo es ganz offen heißt:

»Ein Anspruch auf Freizeit besteht nicht. Hauswirtschaftliche Ostarbeiterinnen dürfen sich grundsätzlich außerhalb der Haushalte nur bewegen, um Angelegenheiten der Haushaltungen zu erledigen... Der Besuch von Gaststätten, Lichtspiel- oder sonstigen Theatern und ähnlichen... Einrichtungen ist verboten.«

In Ziffer 10 des Merkblatts heißt es:

»Die Anwerbung der hauswirtschaftlichen Ostarbeiterinnen erfolgt für unbestimmte Zeit.«

Ziffer 12 des Merkblatts besagt:

»Deutsche dürfen das Zimmer mit der Ostarbeiterin nicht teilen.«

Und Ziffer 14:

»Bekleidung kann grundsätzlich nicht gewährt werden.«

Die beiden von mir soeben erwähnten Dokumente »Merkblatt für die Behandlung der ausländischen Zivilarbeiter« und das »Merkblatt für Hausfrauen über die Beschäftigung von Ostarbeiterinnen...« beleuchten die unmenschlichen Arbeitsbedingungen für die zwangsmobilisierten Sowjetmenschen.

Die Russische Anklagebehörde verfügt über zahlreiche Dokumente, die Aussagen von Menschen enthalten, die an ihrer eigenen Person die Schrecken der faschistischen Sklaverei gespürt haben. Allein die Aufzählung dieses Materials würde sehr lange Zeit in Anspruch nehmen.

Schon zu Beginn des Krieges gegen das faschistische Deutschland verfügte die Sowjetregierung über viele Beweise über die Verbrechen der faschistischen Verschwörer auf diesem Gebiet.

Das erste Dokument dieser Art wurde von der Sowjetregierung veröffentlicht und ist die dem Gerichtshof von der Sowjetischen Anklagebehörde als USSR- 51/2 vorgelegte Note des Volkskommissars für Auswärtige Angelegenheiten, V. M. Molotow, vom 6. Januar 1942. Diese Note erwähnt:

»Die friedlichen Einwohner, die gewaltsam zu Zwangsarbeiten getrieben werden, werden von den deutschen Behörden für ›Kriegsgefangene‹ erklärt und diesen in Bezug auf ihren Unterhalt gleichgestellt. Es ist durch die Berichte der Stäbe der deutschen Armee festgestellt worden, daß alle in die Hände der Deutschen gefallenen Bauern und andere friedliche Einwohner, die zu Zwangsarbeiten getrieben werden, automatisch in die Kategorie von ›Kriegsgefangenen‹ eingereiht werden, wodurch die Zahl der ›Kriegsgefangenen‹ künstlich und rechtswidrig vergrößert wird.

In der Nähe der Stadt Plawsk im Bezirk Tula befand sich ein Lager, in dem Kriegsgefangene und die Zivilbevölkerung aus den benachbarten Dörfern gemeinsam festgehalten wurden.

Dort wurden die sowjetischen friedlichen Einwohner unmenschlichen Folterungen und Qualen ausgesetzt. Unter den in diesem Lager inhaftierten Bauern gab es sowohl Halbwüchsige als auch Greise und Frauen. Die Kost bestand aus zwei Kartoffeln und etwas Gersten grütze für 24 Stunden. Täglich starben in dem Lager 25 bis 30 Personen.«

In derselben Note wird erwähnt:

»Die Deutschen trieben nach der Besetzung von Kiew die gesamte Zivilbevölkerung im Alter von 11 bis 60 Jahren ohne Unterschied des Berufs, des Geschlechts, des Gesundheitszustandes und der Nationalität zur Arbeit. Kranke, die nicht imstande waren, sich auf den Beinen zu halten, wurden für versäumte Arbeitstage mit einer Geldstrafe belegt. In Charkow verspotteten die Eindringlinge in besonderem Maße die ortsansässigen ukrainischen Geistesarbeiter. Am 5. November erhielten alle Schauspieler die Aufforderung, zur Registrierung im Gebäude des Schewtschenkotheaters zu erscheinen. Als sich die Schauspieler versammelten, wurden sie von deutschen Soldaten umstellt, vor Fuhrwerke gespannt und durch belebteste Straßen an den Fluß gejagt, um von dort Wasser zu holen.«

Das zweite Dokument der Sowjetregierung ist die Note des Volkskommissars für die Auswärtigen Angelegenheiten der Sowjetunion, V. M. Molotow, vom 27. April 1942, die dem Gerichtshof als USSR-51 (3) vorgelegt wurde. Der dritte Teil dieser Note ist wie folgt betitelt:

»Errichtung eines Regimes der Sklaverei und Leibeigenschaft in den besetzten Gebieten der Sowjetunion und die Verschleppung der Zivilbevölkerung als ›Kriegsgefangene‹.«

In dieser Note wurde mitgeteilt:

»In der Ukraine und in Weißrußland führten die Deutschen einen Vierzehn- oder Sechzehnstundentag ein, in den meisten Fällen ohne jede Entlohnung und in einigen Fällen bei schamlos niedriger Bezahlung.«

Weiter heißt es:

»In einer Geheiminstruktion über ›Aktuelle Ostraumprobleme‹, die Anfang März 1942 den Truppen der Roten Armee in die Hände gefallen ist, gibt Generalleutnant Weigand, Leiter der Wehrwirtschaftsinspektion der Mittelfront, zu, daß sich weder mit halbverhungerten noch mit garnicht oder in Lumpen gekleideten Arbeitern eine Produktion industrieller Güter aufrechterhalten läßt, daß eine Geldentwertung in oben bezeichnetem Sinne einer gefährlichen Vertrauens- und Warenkrise der russischen Bevölkerung gegenüber der deutschen Verwaltung gleichkommt und daß dies garnicht übersehbare Gefahrenquellen in sich schließt, die die Ruhe und Sicherheit der Gebiete in Frage stellen können und im Rücken der kämpfenden Truppen untragbar sind! Diese Gebiete maßt sich der deutsche General an, ›unsere neuen östlichen Kolonialbesitzungen‹ zu nennen.

Der deutsche General Weigand gibt zu, daß der vollständige Zusammenbruch der industriellen Produktion in den besetzten Gebieten zur Massenarbeitslosigkeit geführt hat und gibt folgende Anweisung zur Beschleunigung der gewaltsamen Verschleppung von russischen, ukrainischen, weißrussischen und anderen örtlichen Arbeitern nach Deutschland:

Nur die Hereinnahme von einigen Millionen russi scher Arbeitskräfte nach Deutschland und nur die unerschöpflichen Reserven an gesunden und starken Menschen in den besetzten Ostgebieten... kann das unaufschiebbare Problem des Ausgleichs, des unerhörten Bedarfs an Arbeitskraft lösen und damit den katastrophalen Mangel an Arbeitskräften in Deutschland decken.‹

In einem von den Truppen der Roten Armee erbeuteten Befehl... wird vorgeschrieben, daß die gesamte Zivilbevölkerung der besetzten Gebiete zu verschiedenen schweren Arbeiten heranzuziehen sei, und es wird weiter angeordnet, daß diese Zwangsarbeit nicht bezahlt werden darf. Unverfroren wird erklärt:

Durch unbezahlte Arbeit büßt die Bevölkerung ihre Schuld an bereits begangenen Sabotageakten sowie auch an solchen, die in Zukunft begangen werden können.‹«

Eine am 20. November 1941 in der Stadt Kaluga herausgegebene und von dem deutschen Kommandanten Major Portatius gezeichnete »Bekanntmachung« lautet:

»1. Leute, die schlecht arbeiten oder nicht die festgesetzte Anzahl von Stunden arbeiten, werden zu einer Geldstrafe verurteilt. Im Falle der Nichtbezahlung werden Schuldige der körperlichen Züchtigung unterzogen.

2. Leute, die zur Arbeit bestimmt wurden und nicht erschienen sind, werden der körperlichen Züchtigung unterzogen und erhalten keine Lebensmittelhilfe von der Stadt.

3. Leute, die sich überhaupt der Arbeit entziehen, wer den außerdem aus Kaluga ausgewiesen. Arbeitsscheue werden zu Arbeitsabteilungen und -kolonnen vereinigt und in Kasernen untergebracht; sie werden zu schweren Arbeiten herangezogen.«

Diese Note stellt weiterhin fest, daß Grund und Boden in den Besitz deutscher Grundbesitzer überzugehen hat. Dieses Bodenregime ist in einer Verordnung, die im Februar 1942 vom Gauleiter der Hitler- Regierung, Alfred Rosenberg, erlassen wurde, festgelegt.

Ich wende mich nun der Note des Volkskommissars für die Auswärtigen Angelegenheiten, V. M. Molotow, zu, die ein Jahr nach derjenigen vom 27. April 1942 veröffentlicht wurde.

Am 11. Mai 1943 sandte der Volkskommissar für die Auswärtigen Angelegenheiten, V. M. Molotow, an sämtliche Botschafter und Gesandten der damals mit der USSR in diplomatischer Beziehung stehenden Länder eine Note: »Über die gewaltsame Massenverschleppung friedlicher Sowjetbürger in die deutsch- faschistische Sklaverei und über die Verantwortlichkeit der deutschen Behörden und Einzelpersonen.«

Diese Note ist dem Gerichtshof als Beweisstück USSR-51 (4) vorgelegt worden.

Ich halte es für notwendig, einige Zitate daraus zu verlesen. Auf Seite 165 Ihres Dokumentenbuches finden Sie einen Hinweis auf die von mir bereits zitierte Erklärung Görings bei der Besprechung vom 7. November 1941. Ich werde nicht alles wiederholen, was Göring bei dieser Gelegenheit gesagt hat.

Ich werde mich nur auf den blutrünstigen Befehl Görings beziehen, der anweist, die Sowjetmenschen »nicht zu schonen und mit ihnen unter jedem beliebigen Vorwand auf das grausamste zu verfahren«. Dieser Befehl, der im Kapitel IV, A 7 des erwähnten Dokuments enthalten ist, lautet:

»Für die Sicherheitsmaßnahmen ist schnellste und schärfste Wirksamkeit entscheidend. Die Strafskala kennt zwischen Ernährungsentzug und standrechtlicher Exekution keine weiteren Stufen.«

Am 31. März 1942 sandte Fritz Sauckel folgendes Telegramm:

»Die Werbung, für die Sie mir verantwortlich sind, ist auch Ihrerseits durch alle geeigneten Maßnahmen, nötigenfalls durch schärfste Anwendung der Arbeitspflicht... zu fördern.«

Die Sowjetregierung besitzt den vollen Wortlaut eines Berichts des Kommandeurs der Sicherheitspolizei und des SD beim SS- und Polizeiführer in Charkow: »Über die Lage in der Stadt Charkow vom 23. Juli bis zum 9. September 1942«:

»Der erwarteten neuen Werbung« – heißt es in diesem Dokument – »sehen die verantwortlichen Stellen mit ernster Sorge entgegen, denn es hat sich eine energische Ablehnung der Arbeitsvermittlung ins Reich in der Bevölkerung breitgemacht. Die Lage ist zur Zeit so, daß mit allem versucht wird, einer Erfassung auszuweichen. Von einer freiwilligen Meldung ist schon seit langem keine Rede mehr.«

Meine Herren Richter, ich muß bemerken, daß der Angeklagte Sauckel sich als Generalbevollmächtigter für den Arbeitseinsatz aktiv an der verbrecherischen Tätigkeit beteiligte, wie die von mir soeben vorgelegte Note des Volkskommissars für die Auswärtigen Angelegenheiten, Molotow, beweist.

Am 31. März 1942 verteilte Sauckel an seine untergeordneten Ämter telegraphische Befehle über die Ausnutzung von Russen und die Arbeit der Anwerbungskommission. Ich lege dieses Telegramm Sauckels dem Gerichtshof als USSR-382 vor. In diesem Telegramm schreibt Sauckel:

»Die Anwerbung ist sofort und unter allen Umständen so zu verstärken, daß in kürzester Zeit, das heißt noch im April, eine Steigerung des Abtransportes um das Dreifache erfolgen kann.«

Sauckels Anstrengungen wurden von dem Angeklagten Göring zu der Zeit, als er Beauftragter für den Vierjahresplan war, gewürdigt. Ich beziehe mich jetzt auf die Konferenz, die Göring am 6. August 1942 abhielt. Das Protokoll darüber, was bei dieser Konferenz gesagt wurde, wurde dem Gerichtshof von der Sowjetischen Anklagebehörde als USSR-170 vorgelegt. Bitte, schlagen Sie die Seiten 12 und 13 dieses Beweisstückes auf, das heißt Seite 184 des Dokumentenbuches.

Göring hat folgendes gesagt:

»Ich muß hierzu eins sagen! Ich will Gauleiter Sauckel nicht loben, das hat er nicht nötig.«

VORSITZENDER: General, das ist doch alles wortgetreu gestern verlesen worden?

GENERALMAJOR ZORYA: Ich bin überzeugt, Herr Vorsitzender, daß mein Kollege, der im wesentlichen dieses Dokument verlesen hat, gerade diese Stelle nicht verlas.

VORSITZENDER: Ja, aber ich bin doch der Ansicht, daß er den in Ihrem Dokument eingereihten Paragraphen bereits verlesen hat: »Ich will Gauleiter Sauckel nicht loben, das hat er nicht nötig.« Ihr Kollege hat sich ganz bestimmt auf den von Ihnen zusammengefaßten Auszug über Lohse berufen.

GENERALMAJOR ZORYA: Ich möchte mit dem Herrn Vorsitzenden nicht streiten, aber meines Wissens ist diese Stelle nicht verlesen worden. Ich kann sie auch auslassen.

VORSITZENDER: Vielleicht haben Sie recht, ich weiß es nicht.

GENERALMAJOR ZORYA: Dann werde ich es schnell verlesen.

»Ich will Gauleiter Sauckel nicht loben, das hat er nicht nötig. Aber was er in dieser kurzen Zeit geleistet hat, um in einer solchen Geschwindigkeit Arbeiter aus ganz Europa herauszuholen und in unsere Betriebe zu bringen, das war einmalig.

Ich möchte das allen Herren sagen: wenn jeder auf seinem Gebiet nur ein Zehntel der Energie verwenden würde, die Gauleiter Sauckel verwandt hat, dann würde es wirklich eine Leichtigkeit sein, die von Ihnen geforderten Aufgaben zu erfüllen. Dies ist meine heilige Überzeugung und keine Redensart.«

Ich komme auf die Note des Volkskommissars für die Auswärtigen Angelegenheiten der Sowjetunion, V. M. Molotow, vom 11. Mai 1943 zurück.

Die Note gibt weiter die Anzahl der Sowjetbürger an, die nach Deutschland verschleppt wurden. Dort wird ebenfalls angegeben, daß die Verschleppung von Sowjetbürgern in die deutsche Sklaverei durch die Sklavenhändler, die auf sie Jagd machen, von blutigen Repressalien gegen diejenigen begleitet war, die sich vor den Sklavenhändlern zu verbergen suchen. So haben sie in Gshatsk 75 friedliche Einwohner erschossen, in Poltawa 65 Eisenbahner gehängt. Dasselbe geschah in anderen Städten. Hinrichtungen, Erschießungen und Erhängen fanden in ähnlichen Ausmaßen statt.

VORSITZENDER: Wenn ich Sie am Anfang Ihres Vortrages richtig verstanden habe, so wollten Sie ihn heute nachmittag beenden. Es ist jetzt 5 Minuten nach 5.00 Uhr. Besteht eine Möglichkeit, daß Sie heute noch fertig werden?

GENERALMAJOR ZORYA: Wenn ich von der Verteidigung nicht mit der Diskussion eines Befehls zehn Minuten lang unterbrochen worden wäre, dann würde ich meinen Vortrag beendet haben.

VORSITZENDER: Und wie lange glauben Sie, daß Sie jetzt noch brauchen?

GENERALMAJOR ZORYA: Höchstens zehn Minuten.

VORSITZENDER: Gut.

GENERALMAJOR ZORYA: Die Note stellt fest, daß Sowjetbürger in den von den Deutschen besetzten Gebieten mit zunehmender Häufigkeit und immer wirkungsvoller den Sklavenhaltern mutigen Widerstand entgegensetzten. Die Zunahme der Partisanenbewegung im Zusammenhang mit dem Widerstand der Sowjetbürger gegen den zwangsweisen Abtransport werden mit Beunruhigung in einigen geheimen Berichten deutscher Heeres- und Polizeistellen gemeldet. Diese Note enthält ebenfalls eine Reihe von Aussagen der aus der deutschen Sklaverei geflüchteten Sowjetbürger. Ich werde nur eine solche Aussage verlesen, und zwar die der Kolchosbäuerin Warwara Bachtina aus dem Dorf Nikolaewka im Gebiet Kursk.

Sie erklärte:

»In Kursk pferchte man uns in Viehwagen, je 50 bis 60 Menschen in einen Waggon. Den Wagen durfte man nicht verlassen. Der deutsche Wachtposten versetzte uns ständig Schläge. In Lgow lud man uns aus; dort wurden wir von einer besonderen Kommission untersucht. Wir wurden gezwungen, uns in Gegenwart der Soldaten nackt auszuziehen, man untersuchte unsere Körper. Je näher wir Deutschland kamen, desto leerer wurde es in unserem Transport. Aus Kursk waren wir mit dreitausend Menschen abgefahren, aber fast auf jeder Station warf man kranke oder vor Hunger sterbende Menschen hinaus. In Deutschland sperrte man uns in ein Lager ein, wo sich sowjetische Kriegsgefangene befanden. Es war ein Revier in einem Walde, das mit einem hohen Stacheldrahtzaun umgeben war. Vier Tage später wurden wir auf einzelne Orte verteilt. Ich, meine Schwester Valentina und noch dreizehn Mädchen gerieten in einen Rüstungsbetrieb.«

Der dritte Teil des Berichts beschreibt die Behandlung, der die Sowjetbürger in der deutschen Sklaverei unterzogen wurden.

Dieser Teil enthält auch eine Äußerung Görings über den russischen Arbeiter. In den obenerwähnten Weisungen sagte Göring:

»Der Russe ist nicht wählerisch, darum kann man ihn leichter ohne merkbare Störung unserer Verpflegungsbilanz ernähren. Man soll ihn nicht verhätscheln oder an deutsche Kost gewöhnen.«

Schließlich werden in der Note viele Briefe der Deutschen selbst, die an die Soldaten der Ostfront adressiert waren, zitiert. In diesen Briefen wurden die Verhöhnungen, denen die Sowjetarbeiter ausgesetzt waren, beschrieben. Ich werde einen Auszug aus einem dieser Briefe verlesen.

Bei dem gefallenen deutschen Soldaten Wilhelm Bock von der deutschen Infanteriedivision 221 wurde ein Brief seiner Mutter aus Chemnitz gefunden. Dieser Brief lautet:

»›Viele russische Frauen und Mädchen arbeiten in den Astra-Werken. Man zwingt sie, vierzehn und mehr Stunden täglich zu arbeiten. Lohn erhalten sie natürlich keinen. Zur Arbeit und zurück gehen sie unter Bewachung. Die Russen sind so erschöpft, daß sie buchstäblich zusammenbrechen. Sie werden häufig von der Wache ausgepeitscht. Sie haben kein Recht, sich über Schläge oder schlechtes Essen zu beschweren. Meine Nachbarin hat sich dieser Tage eine Arbeiterin besorgt. Sie hat Geld in die Kasse eingezahlt, und man hat es ihr ermöglicht, sich nach ihrem Geschmack eine beliebige Frau von den soeben aus Rußland angekommenen auszusuchen.‹«

In den Briefen werden ebenfalls Massenselbstmorde der Russen erwähnt.

Die Note endet mit einer Erklärung der Sowjetregierung, in der sie feststellt, daß die Verantwortung für die Greueltaten auf diesem Gebiet bei der führenden Hitler-Clique und dem Oberkommando des deutsch-faschistischen Heeres liegt:

»Die Sowjetregierung betrachtet ebenfalls als voll verantwortlich für die aufgezählten Verbrechen alle jene Hitler-Beamten, die die Zusammentreibung, die Verschleppung, den Transport, die Einsperrung in Lagern, den Verkauf in die Sklaverei und die unmenschliche Ausbeutung der friedlichen Sowjetbürger, die gewaltsam aus der Heimat nach Deutschland verschleppt worden sind, leiten.... Die Sowjetregierung ist der Auffassung, daß eine ebenso strenge Verantwortlichkeit auch bei solchen schon überführten Verbrechern, wie... Fritz Sauckel und... Alfred Rosenberg, liegt.«

Schließlich wird in der Note erwähnt:

»Die Sowjetregierung bringt ihre Überzeugung zum Ausdruck, daß alle interessierten Regierungen darin einig sind, daß die Hitler-Regierung und ihre Vertrauensleute die volle Verantwortung und harte Strafe für ihre scheußlichen Verbrechen sowie für die Entbehrungen und Leiden der Millionen friedlicher Bürger, die gewaltsam in die deutsch-faschistische Sklaverei verschleppt wurden, tragen müssen.«

Damit endet die Note des Volkskommissars Molotow.

Gestatten Sie auch mir, damit meinen Vortrag zu beenden.

VORSITZENDER: Der Gerichtshof wird sich jetzt vertagen.