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[Pause von 10 Minuten.]

VORSITZENDER: Herr Roberts, der Gerichtshof möchte wissen, wo die Anlagen sind, die Paragraph 9 des Berichts erwähnt.

MR. ROBERTS: Ich glaube, sie sind jetzt im Gericht, in den Händen des Gerichtssekretärs.

VORSITZENDER: Sie sind jetzt im Gericht? Ich vermute, Sie können sie alle vorlegen, falls einige nicht da sein sollten?

MR. ROBERTS: Ganz gewiß, Euer Lordschaft! Ich hörte, daß nicht das ganze Material notwendig sei, im Original natürlich; doch hörte ich, daß alles hier sei, selbstverständlich im Original.

VORSITZENDER: Gut! Der Gerichtshof entscheidet, das Dokument zuzulassen. Der Gerichtshof wird General Westhoff, falls er – wie wir glauben – erreichbar ist, vorladen. Damit wird dem Antrag der Angeklagten, General Westhoff vorzuladen, stattgegeben. Auch soll der Offizier vorgeladen werden, der in Paragraph 3 (b) des Anhangs erwähnt ist, dessen Name, wie es scheint, Wielen ist. Ich weiß nicht, ob Sie seinen Aufenthalt kennen.

MR. ROBERTS: Ich werde mich danach erkundigen und kann dem Gerichtshof versichern, daß wir alles tun werden, um Zeugen hierherzuschaffen, die die Verteidigung verlangt, nämlich General Westhoff, der sich in Nürnberg befindet und General Wielen. Ich weiß nicht, wo er ist, aber ich werde ihn ausfindig machen.

VORSITZENDER: Sehr gut!

PROFESSOR DR. HERBERT KRAUS, STELLVERTRETENDER VERTEIDIGER, DES ANGEKLAGTEN SCHACHT: Herr Präsident haben eine Bemerkung gemacht in der Sitzung, die die Anwaltschaft sehr beschäftigt. Wenn wir diese Bemerkung verstanden haben, so ist gesagt worden, private eidesstattliche Versicherungen würden von dem Gericht nicht zugelassen werden. Diese Frage der eidesstattlichen Versicherung ist mit Rücksicht darauf, daß wir unsere Beweisanbietungen jetzt vornehmen müssen, sehr eilig geworden. Deshalb sehe ich mich veranlaßt, diese Frage zu klären.

Die Anwaltschaft hat bezüglich....

VORSITZENDER: Dr. Kraus, ich glaube nicht, gesagt zu haben, daß eidesstattliche Erklärungen nicht zugelassen werden könnten. Was ich sagte, ist: Es sei möglich, daß solche Erklärungen nicht zugelassen würden, wenn der Zeuge zur persönlichen Aussage dem Gericht zur Verfügung steht. Das ist die Regel, an die wir uns während des ganzen Prozesses gehalten haben.

PROF. DR. KRAUS: Jawohl, ich verstehe Sie, Herr Präsident, so, daß wir grundsätzlich eidesstattliche Versicherungen anbieten dürfen, mögen sie von einem Notar beurkundet oder von einem Rechtsanwalt beglaubigt sein, mögen sie auch nur die Unterschrift des Erklärenden tragen. Das sind die drei Formen, die wir haben: Den einfachen Brief, welcher geschrieben ist mit der Bemerkung: »Ich versichere an Eides Statt«; die zweite Form ist die, daß die Unterschrift beglaubigt worden ist von einem Rechtsanwalt; die dritte Form ist die, daß vor einem Notar eine Beurkundung aufgenommen worden ist.

Wir haben nun sehr viele solche Dokumente im Interesse der Beschleunigung beigezogen und möchten wissen, ob sie alle Hoffnung haben, eingeführt werden zu dürfen im Interesse der Vermeidung von Zeugenaussagen hier.

VORSITZENDER: Ich glaube, daß aller Wahrscheinlichkeit nach die Angelegenheit erwogen werden wird, wenn Sie Anträge auf die Beweisführung mittels einer eidesstattlichen Erklärung stellen werden. Heute haben wir uns im Falle der ersten vier Angeklagten dahin entschieden, daß verschiedene Zeugen verhört werden sollten, wo es wegen Zeitgewinn angebracht erscheint. Zweifellos wird diese Regel auch angewandt werden, wenn Sie Ihre Anträge stellen werden.

PROF. DR. KRAUS: Danke.

VORSITZENDER: Oberst Smirnow, würde es Ihnen besser passen, mit Ihrem Vortrag auf Grund des von uns zugelassenen Dokuments jetzt fortzufahren, oder wollen Sie einen Film vorführen lassen?

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Herr Vorsitzender! Ich möchte meinen Vortrag zur Beweisführung beenden, das heißt, die Stellen des Dokuments verlesen, die ich zitiert habe.

VORSITZENDER: Gut, aber der Gerichtshof wünscht, glaube ich, daß die beiden Zeugen, Generalmajor Westhoff und Wielen, welchen Rang er auch innehaben mag, so bald wie möglich danach zur Einvernahme vorgeführt werden.

Damit will ich nicht sagen, heute nachmittag, denn das wäre nicht möglich, aber womöglich morgen.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Wenn Sie gestatten, werde ich den Vertreter der Britischen Delegation bitten, diese Frage zu beantworten.

VORSITZENDER: Herr Roberts, Oberst Smirnow will Sie bitten, hierauf zu antworten. Ich habe gesagt, daß der Gerichtshof die beiden Zeugen so bald wie möglich vorgeladen sehen möchte, nachdem der Bericht verlesen ist.

MR. ROBERTS: Wir wissen über Westhoff Bescheid, wie ich höre, und ich versuche, den Verbleib Wielens festzustellen. Wenn Euer Lordschaft mir einige Minuten gewähren, werde ich versuchen, den Aufenthalt Wielens festzustellen.

VORSITZENDER: Ja!

MR. ROBERTS: Ich werde dann aber den Gerichtssaal verlassen müssen, Euer Lordschaft.

VORSITZENDER: Einen Augenblick bitte.

Oberst Smirnow! Wäre es nicht ebenso angebracht, jetzt den Film vorzuführen, damit der Bericht, wenn er vorgelegt wird, und die Aussagen der Zeugen möglichst bald aufeinander folgen? Denn, angenommen, Herr Roberts kann Wielen heute nachmittag nicht ausfindig machen, so wäre es möglich, daß, wenn Sie jetzt den Bericht verlesen, eine ganze Woche oder sogar noch mehr zwischen der Verlesung des Berichts und den Aussagen des Zeugen vergeht. Können Sie deshalb nicht jetzt den Film vorführen?

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Was wir dem Gerichtshof jetzt vorführen werden, kann man nicht einen Film im wahren Sinne des Wortes nennen. Es ist eine Reihe von Photodokumenten, die von den Deutschen selbst am Tatort aufgenommen wurden. Sie sind dann auf ein Filmband übertragen worden. Es ist also kein Film, sondern ein Photodokument. Dieses Photodokument wird von uns als Beweisstück YU-105, Dokument USSR 442, dem Gerichtshof vorgelegt.

Wir werden hier aus der Sammlung dieser Photodokumente nur einen Teil zeigen, da die Regierung von Jugoslawien Photodokumente zu allen Teilen des Vortrags vorgelegt hat. Wir haben den Teil, der sich auf andere Anklagepunkte bezieht, ausgelassen und führen nur den Teil vor, der die Verbrechen gegen die Menschlichkeit betrifft.

Deshalb wird nur ein Teil der Dokumente dem Gerichtshof gezeigt.

Darf ich jetzt mit dem Film beginnen?