HOME

<< Zurück
|
Vorwärts >>

[Pause von 10 Minuten.]

VORSITZENDER: Dr. Nelte, können Sie dem Gerichtshof jetzt mitteilen, welche Wünsche Sie bezüglich des Generals Westhoff und des Zeugen Wielen haben?

DR. NELTE: Zu der Anregung des Gerichtshofs zur Vernehmung der Zeugen Westhoff und Wielen erkläre ich nach Rücksprache mit meinen Verteidigerkollegen:

1. Wir verzichten auf die Vernehmung der Zeugen im jetzigen Stadium des Verfahrens, wenn die Anklagebehörde auch auf die Verlesung der Dokumente RF-1450 und USSR-413 im jetzigen Zeitpunkt verzichtet.

2. Ich benenne den General Westhoff als Zeugen und darf aus dem Vorschlag des Gerichtshofs entnehmen, daß dieser Zeuge genehmigt ist.

VORSITZENDER: Ja, sicherlich.

Mr. Roberts, könnte Sir David wohl für kurze Zeit anwesend sein?

MR. ROBERTS: Er wohnt augenblicklich einer Sitzung der Hauptanklagevertreter bei, aber ich kann ihn in ein paar Minuten herrufen lassen, wenn es sich um eine Frage handelt, die Ich an seiner Stelle nicht beantworten kann.

VORSITZENDER: Ich glaube, es wäre besser, wenn er herkäme. Es handelt sich eigentlich nur darum, ob das Dokument verlesen wird oder nicht.

MR. ROBERTS: Ich höre, daß die Sitzung soeben beendet ist. Ich habe nicht alles verstanden, was Sie sagten, Herr Präsident.

VORSITZENDER: Ich sagte, es handle sich darum, ob das Dokument von der Anklage verlesen werden soll. Dr. Nelte hat, soweit ich ihn verstanden habe, vorgeschlagen, daß die Anklage vielleicht darauf verzichten werde.

MR. ROBERTS: Euer Lordschaft, was meine eigene Meinung betrifft, so bin ich ganz sicher, soweit die britische Anklage in Frage kommt, daß sie nicht darauf verzichten wird, diese Urkunde zu verlesen. Wir legen sie vor, oder vielmehr unser russischer Kollege hat sie vorgelegt, als Beweis für eine äußerst kaltblütige Ermordung von tapferen Männern, und uns liegt außerordentlich viel daran, daß dieses Dokument verlesen wird.

VORSITZENDER: Jawohl.

DR. NELTE: Herr Präsident! Ich habe nicht zur Bedingung gemacht, daß die Dokumente überhaupt nicht vorgelegt werden, sondern nur im jetzigen Zeitpunkt nicht vorgelegt werden. Ich nehme an...

VORSITZENDER: Ja; aber die Anklagevertretung will sie als Bestandteil der Anklage verlesen, und wenn das jetzt verschoben wird, bis die Verteidigung zu Worte kommt, so kann es nicht als Teil der Anklage vorgelegt werden.

DR. NELTE: Ich glaube, daß es möglich sei, wenn die Anklagebehörde dann im Kreuzverhör dem Zeugen die Dokumente vorhält, die sie jetzt vorlegen will.

VORSITZENDER: Wir können aber Wielen morgen nicht herbringen, und die Anklage wird morgen hoffentlich abgeschlossen werden.

DR. NELTE: Jawohl, Herr Präsident.

VORSITZENDER: Deshalb muß das Dokument morgen verlesen werden. Wir werden dann General Westhoff und den Zeugen Wielen zu dem Zeitpunkt herbringen, der Ihnen genehm ist.

DR. NELTE: Ich denke, daß die Anklagebehörde sich vorbehalten hat, zu jeder Zeit des Verfahrens neue Anklagepunkte, also auch Dokumente vorzulesen. Dies ergibt sich aus der Anklage. Es scheint mir also, daß die Anklagebehörde mit dem Vortrag dieser Anklage warten kann, ohne Schaden für ihre Anklage zu nehmen, bis ich den Zeugen vernehme.

GENERAL RUDENKO: Ich möchte ein paar Worte dem hinzufügen, was mein Kollege, Herr Roberts, gesagt hat. Das Dokument, das dem Gerichtshof vorgelegt ist, ist uns von der Britischen Delegation zur Verfügung gestellt worden und von uns gemäß Artikel 21 des Statuts vorgelegt worden. Es ist ein unwiderlegliches Beweisstück; es kann verlesen werden oder auch nicht, und zwar in Übereinstimmung mit der Entscheidung des Gerichts vom 17. Dezember 1945. Wenn die Verteidigung, wie Sir David Maxwell-Fyfe heute früh sagte, die Absicht hat, gegen dieses Beweisstück durch Zeugenvorladung Einspruch zu erheben, so ist das das Recht der Verteidigung. Das ist, was ich den Äußerungen des Herrn Roberts hinzufügen wollte.

MR. ROBERTS: Vielleicht gestatten Euer Lordschaft mir noch eine Bemerkung?

Der Gerichtshof hat entschieden, daß dieses Dokument zulässig ist, und wenn ich recht verstehe, ist es bereits zugelassen. Deshalb möchte ich anheimstellen, daß es als Teil der Anklage verlesen werden sollte. Vielleicht wäre es aber nach dem Vortrag über die Organisationen ebensogut angebracht.

VORSITZENDER: Jawohl. Ich sehe eben, daß Sir David hereingekommen ist. Sir David, die Ansicht des Gerichtshofs ist etwa folgende: Es ist Sache der Anklagevertretung, zu entscheiden, wann sie dieses Dokument vorlegen will, also ob sie es jetzt vorlegen will, oder, wie Herr Roberts vorschlägt, nach der Erörterung über die Organisationen. Das steht ihr frei. Dann können die zwei Zeugen später vorgeladen werden, nämlich, wann die Verteidiger dies wünschen.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Euer Lordschaft! Ich stimme vollkommen mit dem überein, was, wie mir berichtet wurde, Herr Roberts gesagt hat. Wir sind der Ansicht, daß dieses Dokument als Teil des Anklagevortrages vorgelegt werden sollte. Falls der Verteidigung damit geholfen ist, so will ich gerne die Frage des nach Erörterung der Organisationen festzusetzenden Zeitpunktes besprechen; aber die Verlesung des Dokuments sollte jedenfalls einen Teil des Anklagevortrags bilden.

VORSITZENDER: Dieses Dokument kann also am Schluß des Anklagevortrags verlesen, werden.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Darf ich mich beim Gerichtshof wegen meiner Abwesenheit entschuldigen. Ich hatte im Zusammenhang mit dem Prozeß etwas anderes zu erledigen.

VORSITZENDER: Selbstverständlich.

Dr. Nelte, der Gerichtshof möchte gerne von Ihnen erfahren, wann Sie diese Zeugen vorgeladen haben wollen, damit wir uns mit London in Verbindung setzen können, um den Zeugen Wielen herbringen zu lassen.

DR. NELTE: Wann die Zeugen im Laufe meiner Beweisaufnahme vorgebracht werden, kann ich nicht sagen, denn ich kann nicht sagen, wann es so weit sein wird, daß ich meine Zeugen vorbringen kann. Ich denke, daß der Gerichtshof eine bessere Übersicht über den Zeitpunkt haben wird, zu dem ich zu meiner Beweisführung hier antrete. Im Rahmen der Zeugenvernehmungen, die mir bewilligt werden, werde ich auch diesen Zeugen vernehmen.

VORSITZENDER: Dr. Nelte, diese Zeugen berühren nicht nur Ihren Mandanten, sondern auch die Angeklagten Göring und Kaltenbrunner. Daher wünscht der Gerichtshof, daß Sie sich mit Dr. Stahmer und dem Verteidiger Kaltenbrunners ins Einvernehmen setzen und dem Gerichtshof mitteilen, wann es am geeignetsten wäre, daß diese zwei Zeugen vorgeladen werden, damit wir eine Zeit festlegen können, um Wielen herzubringen und die Gefängnisleitung über Westhoff verständigen können.

DR. NELTE: Wir haben darüber gesprochen und uns verständigt, daß die Zeugen zur Zeit meiner Beweisführung vorgeführt werden sollen. Ich höre eben von Sir David, daß wir uns alle einig sind, daß die Dokumente nach der Anklage gegen die Organisationen vorgelegt werden.

VORSITZENDER: Ja.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Darf ich mein Verhör fortsetzen?

VORSITZENDER: Ja, fahren Sie fort!

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Ich habe noch eine letzte Frage an Sie, Herr Zeuge:

Sagen Sie mir, bitte, als Sie aus der Stadt zur Kirchenbesichtigung hinausfuhren, waren Sie zuweilen Augenzeuge von den Verspottungen der Religion und Entweihung der Kirche?

LOMAKIN: Jawohl.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Wollen Sie, bitte, dem Gerichtshof darüber berichten?

LOMAKIN: Im Juli 1943 fuhr ich auf Befehl des Metropoliten Alexei in das Gebiet von Alt-Peterhof und Oranienbaum. Ich sah persönlich und hörte aus Gesprächen mit Mitgliedern der Kirche folgendes; das meiste, was ich hörte, wurde später bestätigt, als Neu- Peterhof bereits von den Deutschen gesäubert war, und was ich jetzt erzählen werde, kann durch Augenschein bestätigt werden. In Alt-Peterhof, bald nachdem die Deutschen Neu-Peterhof besetzt hatten, wurden innerhalb von 10 Tagen alle Kirchen durch deutsches Artilleriefeuer und Bombenabwürfe vernichtet.

Die deutsche Luftwaffe, zusammen mit der Artillerie, hatte es so eingerichtet, daß zusammen mit der Kirche auch die Menschen, friedliche Bürger dieses Landes, die in den Kirchen vor den Kämpfen und dem Artilleriefeuer Zuflucht gesucht hatten, ums Leben kamen.

Alle Kirchen von Alt-Peterhof, nämlich die Kirche von Znamenska, die Kirche des Dreifaltigkeitsfriedhofs und die ihr angeschlossene kleine Lazaruskirche, das Kirchenmuseum in der Villa der Kaiserin Maria Feodorowna, die Seraphimkirche und die Kirche des Militärfriedhofs wurden alle von den Deutschen zerstört. Ich kann mit Sicherheit sagen, daß unter den Ruinen der Lazaruskirche und der Friedhofskirche der Heiligen Dreifaltigkeit, und zwar sowohl in ihren Krypten als auch in den Friedhofsgräbern und Gewölben der Znamenskajakirche bis zu 5000 Menschen begraben sind. Die Deutschen erlaubten den Überlebenden nicht, die Kirche zu verlassen.

Es ist leicht, sich die sanitären Zustände und die geistige Verfassung der Menschen, die in den Kirchenkellern eingesperrt waren, vorzustellen. Die Luft war durch die Atmung und die Exkremente der zu Tode erschrockenen Menschen verpestet. Sie fielen in Ohnmacht, wurden schwindelig, aber der geringste Versuch, die Kirche zu verlassen, um an die frische Luft zu gelangen, wurde von den unmenschlichen Faschisten mit Schüssen beantwortet.

Viel Zeit ist seitdem vergangen, aber ich erinnere mich sehr klar an einen Vorfall, der mir von einer nahen Verwandten der Leute berichtet wurde, von denen ich jetzt sprechen werde.

Ein kleines Mädchen verließ den Keller der Dreifaltigkeitskirche um frische Luft zu schöpfen; sie wurde von einem deutschen Heckenschützen sofort getötet. Die Mutter kam auch heraus, um das kleine Mädchen hereinzuholen, fiel aber blutüberströmt neben ihrem Kinde hin. Die Bürgerin Romaschowa, die mir dies erzählte, ist noch am Leben. Ich habe sie oft gesehen, sie erinnert sich mit Schrecken an diesen Vorfall. Und solche Vorfälle waren sehr zahlreich.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Sagen Sie mir, Herr Zeuge, sind Sie in anderen Gegenden des Bezirkes Leningrad Zeuge von Schändungen von Reliquienschreinen und anderen heiligen Gegenständen gewesen?

LOMAKIN: Jawohl; zum Beispiel in der Stadt Pleskau. Das Bild der Zerstörung in dieser Stadt war furchtbar. Was die an mich gestellte Frage betrifft, so muß ich folgendes sagen: Pleskau ist eine wahre Museumsstadt, ein Heiligtum der Rechtgläubigen Kirche, mit vielen Kirchen geschmückt und am Flusse Velikaya und dessen Nebennüssen gelegen. Bis zu 60 Kirchen verschiedener Größe und Namen befanden sich in der Stadt, von denen 39 nicht nur unschätzbare Monumente hochkünstlerischer Architektur waren, sondern mit ihren Ikonen, Wandbildern, Fresken besonders wertvolle historische Denkmäler darstellten, die die Größe und Vielfältigkeit der jahrhundertelangen Geschichte des russischen Volkes widerspiegelten, zum Beispiel der Kreml, die Dreifaltigkeitskirche...

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Was ist mit diesen Kirchen geschehen, was haben, die Deutschen damit gemacht?

LOMAKIN: Ich will gleich erzählen. Der Kreml, die Heilige-Dreifaltigkeits-Kathedrale mit ihrem wunderbaren Altarbild wurde von deutschen Soldaten geplündert. Sie haben alles aus der Kirche herausgetragen, aber nicht nur aus dieser Kirche, sondern aus allen anderen Kirchen der Stadt. Sie werden nicht ein einziges kleines Heiligenbild, kein Kirchengewand, kein heiliges Gefäß in diesen Kirchen mehr finden, alles wurde herausgetragen.

Mein Besuch in der Dreifaltigkeitskirche hätte mir fast das Leben gekostet. Eine halbe Stunde, bevor ich in die Kirche kam, explodierte eine Mine und zerstörte die Torflügel. Der Eingang zum Altar wurde vernichtet, der Altar selbst mit Blut bespritzt. Vor meinen Augen sah ich drei unserer Sowjetsoldaten, die durch die Mine, die vorsätzlich neben den Altar gelegt wurde, umgekommen waren. Auch an anderen Stellen wurden Minen gelegt.

Ich möchte hier eine andere interessante Feststellung machen. Im August 1944 wurde die Stadt Pleskau befreit. Noch im Januar 1946 explodierte eine Mine am Epiphaniastage in der Kirche, wobei zwei Personen getötet wurden.

Auf dieselbe Weise wurde die Kirche von St. Basil-auf-dem-Hügel unterminiert. Dort wurde eine Mine direkt am Kircheneingang gelegt. In allen Kirchen wird man durch die große Menge von Schmutz, alten Konservenbüchsen und so weiter in Erstaunen gesetzt. Aus der Kathedrale des Johannesklosters hatten die Deutschen einen Stall gemacht. Eine andere Kirche, die Epiphaniaskirche benutzten sie als Weinkeller. In der dritten Kirche sah ich Torf, Kohle und so weiter. Aber warum über einzelne Kirchen sprechen? Wohin immer wir uns wenden, blutet unser Herz beim Anblick aller der Leiden und aller Plünderungen der Leute, die von ihrer Kultur sprechen und von denen einige behaupten, daß sie an Gott glauben. Wo ist hier der Glaube?

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Ich habe keine weiteren Fragen an den Zeugen, Herr Präsident.

LOMAKIN: Ich möchte aber die Anklagebehörde um die Erlaubnis bitten, noch einige Worte darüber zu sagen, was in Leningrad vorgegangen ist.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Da müssen Sie das Gericht fragen.

LOMAKIN: Ich weiche von der üblichen Ordnung etwas ab. Ich bitte die Herren Richter um Ihre Genehmigung.

VORSITZENDER: Bitte.

LOMAKIN: Es handelt sich um die Kirche von Nikolai Bogojawlenski, die Kathedrale von Leningrad. Dort lebte während der Belagerung der heutige Patriarch Alexei. Da ich dort vom Juli 1942 bis zum Ende des Krieges predigte, war ich des öfteren Zeuge, wie die Kirche durch Artillerie beschossen wurde. Man mußte sich wundern, was für ein militärisches Objekt diese heldischen Krieger in unserer heiligen Kirche sahen. Sobald an hohen Feiertagen oder an gewöhnlichen Sonntagen der Gottesdienst anfing, wurde Artilleriefeuer auf die Kirche gerichtet. Und was für ein Artilleriefeuer!

In der ersten Fastenwoche im Jahre 1943 konnten wir, die Priester und die Gläubigen, die Kirche vom frühen Morgen bis zu den späten Abendstunden nicht verlassen. Um die Kirche herum war Tod und Verwüstung. Ich selbst habe gesehen, wie 50 Menschen – ich weiß nicht genau wieviele –, meine Gemeindekinder, neben der Kirche getötet wurden. Sie versuchten, vor der Entwarnung eilig die Kirche zu verlassen und starben gleich neben dem Gottestempel. In dieser Kirche mußte ich Tausende von friedlichen Bürgern beerdigen, die durch die mörderischen Beschießungen der Luftwaffe und Artillerie in Stücke gerissen waren. Ein Ozean von Tränen wurde während der Totenmessen vergossen. Bei einer solchen Beschießung wären Seine Gnaden, unser Metropolit Alexei, beinahe ums Leben gekommen, da einige Splitter in seine Zelle drangen.

Ich muß noch hinzufügen, ohne das Gericht mit längeren Beweisführungen aufhalten zu wollen, daß es erstaunlich ist, daß die intensivsten Beschießungen Leningrads gerade an Feiertagen stattfanden, wenn große Menschenmengen in den Kirchen beteten. Gotteshäuser, Straßenbahnhaltestellen und Krankenhäuser wurden mit allen Mitteln beschossen und zerstört. Es waren ausgesuchte Ziele der deutschen Luftwaffe und Artillerie. Die Häuser friedlicher Bürger wurden bombardiert.

Um Ihnen alles zu erzählen, was ich während dieser bitteren Kriegstage an Blut und Leiden der Leningrader Bevölkerung gesehen habe, müßte ich Ihre Zeit zu sehr in Anspruch nehmen.

Aber eines möchte ich zum Abschluß doch sagen:

Das russische Volk und die Leningrader haben ihre Pflicht für ihr Vaterland bis zum Ende erfüllt. Trotz des schrecklichen Artilleriebeschusses und der Luftangriffe herrschte Ordnung und organisierte Tätigkeit, und die Orthodoxe Kirche hat alle diese Leiden mit der Bevölkerung geteilt. Durch Gebete und durch das Wort Gottes brachte sie Trost und Vertrauen den Herzen der Gläubigen. Auf dem Altar des Vaterlands hat die Kirche willig ihre Opfer gebracht.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Ich habe keine Fragen mehr an den Zeugen.

VORSITZENDER: Wünscht einer der anderen Anklagevertreter noch Fragen an den Zeugen zu stellen?