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[Pause von 10 Minuten.]

DR. KAUFFMANN: Im Sitzungsbericht vom 2. Januar taucht der Name Mildner auf, aber nicht in Form eines Affidavits, sondern in einem Brief, den eine dritte Person geschrieben hat, und dieser Brief, in dem der Name Mildner erscheint, wird nur genannt. Also kein Affidavit. Ich würde deshalb bitten, daß der Zeuge Mildner schriftlich vernommen wird.

Nun kommt der Zeuge Nummer 15...

VORSITZENDER: 14?

DR. KAUFFMANN: Den Zeugen Nummer 14 haben wir schon behandelt.

VORSITZENDER: Oh, mit ihm haben Sie sich bereits befaßt? Sehr gut, dann kommt Nummer 15.

DR. KAUFFMANN: Zeuge Nummer 15 ist der frühere Gauleiter Rainer. Ich möchte auch hier bitten, diesen Zeugen, der sich in Nürnberg befindet, zu vernehmen. Das Beweisthema erscheint mir doch wichtig. Es ist zwar in der Anklage nicht ausdrücklich der gegenteilige Vorwurf gegen Kaltenbrunner erhoben worden, aber wenn von Frieden und Friedensbruch die Rede ist, dann erscheint es mir doch erheblich, wenn der Angeklagte zu beweisen versucht, daß er alles getan hat, um weiteres Blutvergießen zu vermeiden.

VORSITZENDER: Würde Sie ein Fragebogen an diesen Zeugen zufriedenstellen?

DR. KAUFFMANN: Ja, Herr Präsident.

VORSITZENDER: Ja.

DR. KAUFFMANN: Dokumente, Herr Vorsitzender, habe ich noch nicht eingereicht. Es ist möglich, daß ich im Laufe der späteren Zeit einige Affidavits vorlegen werde; jetzt sind sie noch nicht bei mir eingegangen, so daß ich sie noch nicht vorlegen kann.

VORSITZENDER: Der Gerichtshof versteht Sie dahin, Dr. Kauffmann, daß Sie sich das Recht vorbehalten wollen, spätere Dokumente vorzulegen.

DR. KAUFFMANN: Ja, ich bitte darum.

VORSITZENDER: Der Gerichtshof wird dies erwägen und wird Sie wissen lassen, wenn er seine Anordnung trifft.

Ja, Dr. Thoma?

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Dr. Thoma schlägt vor, die Dokumentenliste zu behandeln.

VORSITZENDER: Sehr gut.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Die ersten sechs Dokumente, Zitate aus verschiedenen philosophischen Büchern, hält die Anklagevertretung für unerheblich hinsichtlich der Frage der vom Angeklagten Rosenberg vertretenen Weltanschauung, die von der Anklagevertretung zu einem Teil der gegen ihn erhobenen Anklage gemacht worden ist.

Wir würden aber keinen vorgreifenden Einspruch erheben, wenn das Ziel nur darin besteht, daß Dr. Thoma bei seiner Rede aus den Büchern zitieren und uns die betreffenden Stellen angeben will, damit sie mechanisch behandelt werden können.

Ich glaube, das bringt uns bis zu Nummer 6 alles nur allgemeine Bücher über Philosophie. Die Anklagevertretung ist etwas bestürzt über die Beweisvorlage aller dieser Bücher und darüber, daß die Anklagevertreter sie lesen müßten.

Ich glaube, ich habe unsere Einstellung klar gemacht. Will Dr. Thoma die Zitate aus den Büchern dazu benutzen, um ein Argument klarer zu machen, und wird er uns die Stelle angeben, dann erheben wir grundsätzlich keinen Einspruch. Wir sind aber gegen, ihre Vorlage als Beweismittel, da sie für die dem Gerichtshof vorliegenden Fragen nicht erheblich sind.

DR. THOMA: Hohes Gericht! Ich glaube, daß nur aus einer Schilderung der weltanschaulichen Ideologie vor dem Auftreten Rosenbergs ein Eindruck von der seelischen Notlage des deutschen Volkes nach dem ersten verlorenen Weltkrieg gewonnen werden kann, und daß nur aus dieser seelischen Lage des Volkes verstanden werden kann, warum Rosenberg des Glaubens war, daß seine Ideen eine Hilfe sein könnten. Es liegt mir außerordentlich viel daran, zu beweisen, daß Rosenbergs Anschauungen eine Phase in der Weltanschauung der damaligen Zeit darstellten, daß sie also von einer Reihe von Philosophen des In- und Auslandes in ähnlicher Form vertreten worden sind. Es liegt mir außerordentlich daran, daß ich den Einwürfen entgegentreten kann, daß diese Ideologie Rosenbergs eine ausgefallene – ich muß auch das Wort zitieren »dreckige Ideologie« – gewesen sei, und ich muß darauf Bezug nehmen, daß die Herren von der Anklage, besonders aber Herr de Menthon, der sich speziell mit der Ideologie des Nationalsozialismus beschäftigt hat, der naheliegenden Versuchung unterlegen ist, die Auswüchse, die Entartung dieser Ideologie, die mit dem Namen Nazismus zu bezeichnen sind, für den eigentlichen Ideengehalt zu betrachten. Ich glaube, in einer solchen Weise wurde auch die französische Revolution vom Jahre 1789 von den benachbarten Nationen als das heilloseste Ereignis dargestellt, zu dessen Bekämpfung alle Fürsten Europas aufgerufen worden sind.

Die Ausführungen des Herrn de Menthon haben meines Erachtens einen besonderen Eindruck auf das Gericht gemacht, und sie haben die nazistische Lehre als bar aller geistigen Werte dargestellt und als eine gefährliche Konfession bezeichnet. Ich glaube, es muß die Möglichkeit gegeben werden für den Beweis, daß diese Ideologie zu der damaligen Zeit auch in anderen Ländern vorgetragen worden ist. Ich möchte deshalb bitten, daß auch die gleichzeitigen Philosophien der damaligen Zeit vorgetragen werden können, und habe dabei im Auge, was die anderen Philosophien über die Hauptlehren des Angeklagten Rosenberg, nämlich in der Blut- und Rassenfrage und hinsichtlich des Bodens als Naturtatsache und als politisch-wirtschaftlichen Lebensraum ausgesagt haben. Diese Ideen beruhen, wie die Wissenschaft sagt, auf irrational vorgegebenen Natur- und Geschichtstatsachen. Sie dürfen deshalb nicht als antiwissenschaftlich abgetan werden, trotz ihres den Rationalismus und Humanismus störenden Charakters.

Ich möchte aber besonders auch beweisen, daß diese Ideen wegen ihrer Bedeutung auch von der rational-empirischen Wissenschaft beachtet und bearbeitet worden sind und, was mir auch wichtig erscheint, in der Praxis der Politik anderer Länder durchgeführt worden sind. Ich erinnere nur an die USA-Einwanderungsgesetze, die ebenfalls bestimmten Rassen den Vorzug gaben.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Soweit ich Dr. Thoma verstehe, wünscht er die Lehren anderer Philosophen als Illustrationen und Argumente zu verwenden. Wenn er sie zitieren will, dann möchte die Anklagevertretung nur darum bitten, daß er angibt, welche Stellen er zitieren wird. Wir betonen aber, daß es nicht erheblich für uns ist, zum Beispiel Bergsons Buch als Beweismittel zu prüfen.

Es ist dies eine ganz deutliche Unterscheidung, und ich bin der Ansicht, daß Dr. Thoma wohl seinen Gesichtspunkt innerhalb der von mir vorgeschlagenen Grenzen darlegen kann.

VORSITZENDER: Dr. Thoma, der Gerichtshof möchte gern wissen, was Sie tatsächlich vorschlagen. Schlagen Sie vor, bestimmte Stellen aus bestimmten Büchern zum Beweis vorzulegen, die der Gerichtshof lesen soll, oder verlangen Sie nur, daß die Bücher vorgelegt werden, damit Sie dieselben dann heranziehen und verlesen können, wenn Sie gewisse Ideen aus ihnen für Ihre Argumentation verwenden wollen?

DR. THOMA: Ich bitte das Gericht, Kenntnis zu nehmen, zumindest amtlich Kenntnis zu nehmen von dem Inhalt der Bücher, den ich vortragen werde. Ich werde diese Zitate aus den Büchern nicht alle verlesen, sondern ich werde das Gericht bitten, im großen Umfang davon amtlich Kenntnis zu nehmen. Ich würde Wert darauf legen, daß das Gericht die Zitate aus den Büchern unmittelbar in die Hände bekommt und sich ein persönliches Bild über die weltanschauliche Lage und insbesondere über die seelische Lage des deutschen Volkes nach dem verlorenen Weltkrieg macht.

VORSITZENDER: Aber die Bücher haben keinerlei rechtliche Autorität. Sie können vor einem völkerrechtlichen Gerichtshof doch nur Bücher zitieren, die auf dem Gebiet des Völkerrechts Autorität besitzen. Sie können natürlich Ideen aus anderen Büchern entnehmen und sie in Ihre Argumente einschließen. Sie können sie aber nicht als maßgeblich zitieren.

DR. THOMA: Meine hohen Herren, dadurch, daß ich die Zitate anerkannter Philosophen vorlege, die ähnliche Gedanken vortragen wie Rosenberg, will ich beweisen, daß diese Ideologie durchaus ernst zu nehmen ist, und zweitens, meine Herren, will ich beweisen, daß das, was an der Ideologie Rosenbergs als verderblich und schädlich gebrandmarkt worden ist, Auswüchse, Entartungen dieser Ideologie sind. Und es erscheint meines Erachtens von großer Bedeutung, daß das Gericht geschichtsphilosophisch weiß, daß auch die besten Ideen – und ich erinnere an die Idee der französischen Revolution – der Entartung anheimfallen können. Diese geschichtliche Parallele möchte ich auch mit dem Nationalsozialismus und der Ideologie Rosenbergs darlegen.

Ich brauche diese Bücher aber auch, um folgenden Nachweis zu erbringen, nämlich, daß es Rosenberg nur um die geistige Bekämpfung fremder Weltanschauungen zu tun war, und daß er nicht in der Lage war, gegen die brutale Anwendung seiner Weltanschauung im Nationalsozialismus noch energischer zu protestieren, daß er aber grundsätzlich der wissenschaftlichen Diskussion über seine Schriften freien Lauf ließ und niemals gegen seine theologischen Gegner die Gestapo zur Hilfe rief.

Er nahm an, daß seine völkische Anschauung nicht mit Gewalt durchgeführt werden solle, sondern daß vielmehr jedes Volk seine rassische Eigenart behalten müsse und nur eine Mischung mit verwandten Rassen erlaubt sei. Er glaubte, daß diese Weltanschauung im Interesse des deutschen Volkes und im Interesse der Menschheit überhaupt liege.

Deswegen glaube ich, daß das Gericht, um die Hintergründe des Aufstiegs des Nationalsozialismus plastisch zu sehen, sich auch über die geistige Verfassung der damaligen Zeit Gewißheit verschaffen sollte.

VORSITZENDER: Der Gerichtshof wird das Argument, das Sie vorgetragen haben, erwägen.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Dokument Nummer 7 enthält Auszüge aus bestimmten Büchern; die ersten fünf sind Auszüge aus Rosenbergs eigenen Werken und das letzte ist ein Buch über Hitler von einem anderen Verfasser.

Ich schlage wiederum vor, daß, falls Dr. Thoma seine Thesen in der ersten Hälfte seiner Mitteilung unterstützen will, daß der Angeklagte Rosenberg nicht Einzelperson und Rasse, Einzelperson und Gemeinschaft als Gegensätze ansieht, sondern die neue romantische Auffassung vertritt, daß die Persönlichkeit ihre Vervollkommnung und innere Freiheit dadurch findet, daß ein Gemeinschaftsgeist oder Rassengeist sich entwickelt und sich selbst vertritt. Wenn Dr. Thoma Auszüge aus Rosenbergs Werken vorzulegen wünscht, auf die er dieses Argument stützt, dann kann er sie überall dort vorbringen, wo sie zur Sache passen, und in ähnlicher Weise sollte er bezüglich der besonderen Punkte verfahren, die in der zweiten Hälfte der Mitteilung enthalten sind. Auch dort können die erheblichen Auszüge erwogen und hinsichtlich ihrer Erheblichkeit für die Zwecke dieses Gerichtshofs geprüft werden, wenn er sie zur Vorlage bringt.

Aber ich möchte noch einmal den grundsätzlichen Einwand dagegen erheben, daß der Gerichtshof oder die Anklagevertretung alle diese Werke lesen und sie als Beweismaterial betrachten soll. Ich habe das schon im Hinblick auf die vorausgehenden Dokumente betont.

DR. THOMA: Meine hohen Herren! Wenn ich die Werke Rosenbergs wörtlich zitiere und das Gericht bitte, amtlich davon Kenntnis zu nehmen, bin ich in der glücklichen Lage, nachzuweisen, wie die Philosophie und Ideologie Rosenbergs sich grundsätzlich unterscheidet von den Auswüchsen und der Entartung, die man seiner Ideologie unterschob, wogegen er auch aufgetreten ist.

Ich bin in der Lage, zu beweisen, daß sich aus seinen Schriften sein Wunsch ergibt, das Führerprinzip durch die Gründung eines besonderen Rates einzuschränken, der eine maßgebende, beratende Funktion haben sollte. Ich bin ferner in der Lage nachzuweisen, daß der »Mythus des 20. Jahrhunderts« ein ganz persönliches Werk Rosenbergs war, das von Hitler gar nicht ohne weiteres akzeptiert wurde, und ich bin insbesondere in der Lage nachzuweisen, daß Rosenberg nach seinen Schriften von einer physischen Judenvernichtung nichts wissen wollte, daß er auch auf Grund seiner Schriften an der psychologischen Kriegsvorbereitung nicht beteiligt war, und daß er auf Grund seiner Schriften darauf hingewirkt hat, eine friedliche Völkerregelung, besonders unter den damaligen vier europäischen Großmächten, zu erreichen. Darum bitte ich, mir doch Gelegenheit zu geben, die wirklichen, die echten Zitate seiner Schriften als Beweismaterial vorlegen zu lassen.

VORSITZENDER: Dr. Thoma, der Gerichtshof wird die ganze Frage der Vorlage dieser Bücher und Zitate in Erwägung ziehen.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Nummer 8, Euer Lordschaft, behandelt ein völlig anderes Gebiet. Die ersten elf Dokumente scheinen Bücher und Veröffentlichungen zu sein, die jüdische Anschauungen antinationalen Charakters enthalten. Die Anklagevertretung erinnert den Gerichtshof daran, daß die zur Verhandlung stehenden Fragen folgende sind. Erstens: Haben sich die Angeklagten als Mitverschwörer auf eine Politik der Judenverfolgung eingelassen? Zweitens: Haben die Angeklagten an der späteren Durchführung dieser Politik der vorsätzlich geplanten Vernichtung der Juden teilgenommen. Nach Meinung der Anklagevertretung ist es weithergeholt und nicht erheblich in Bezug auf diese wichtigen und furchtbaren Anklagen, ob gewisse jüdische Veröffentlichungen, die sich über eine Reihe von Jahren erstreckten, etwas enthielten, was Christen nicht schmackhaft finden konnten.

DR. THOMA: Hohes Gericht! Ich möchte zu diesem Punkt folgendes sagen: Es kommt nicht darauf an, zu beweisen, daß das Vorgehen des Nazismus gegen die Juden berechtigt war, sondern es kommt nur darauf an, die psychologischen Gründe für den Antisemitismus in Deutschland darzutun, und da glaube ich, Sie bitten zu dürfen, daß Sie einige solche Zitate aus Zeitungen anhören, weil diese Äußerungen ihrer Natur nach tatsächlich das nationale und christliche Empfinden weiter Kreise verletzen mußten.

Es kommt mir aber darauf an, auch in diesem Falle etwas tiefer zu graben, um dem Gericht darzustellen, warum es religionsgeschichtlich eine sogenannte Judenfrage gibt, warum der tragische Gegensatz zwischen dem Judentum und den Völkern besteht. Und dazu möchte ich besonders jüdische und theologische Literatur zitieren.

VORSITZENDER: Der Gerichtshof wird die Frage erwägen.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Euer Lordschaft! Ich glaube, der Gerichtshof kann die übrigen Dokumente, Nummer 9 bis Nummer 14, gemeinsam betrachten; sie handeln von festumschriebenen und, wenn ich dies, ohne jede Absicht zu verletzen, sagen darf, von praktischeren Dingen. Sie behandeln die Regierung der Ostgebiete, für die dieser Angeklagte verantwortlich war; und die Anklagevertreter haben keinen Einspruch dagegen zu erheben, daß mein Freund diese Dokumente so verwendet, wie er es für richtig hält.

DR. THOMA: Zu diesen Dokumenten möchte ich noch folgendes bemerken:

Ich habe noch vier weitere Dokumente teilweise vom Gericht schon bewilligt erhalten, konnte sie aber noch nicht vorlegen, weil ich sie noch nicht ausgehändigt erhalten habe. Aber ich möchte sie dem Gericht mitteilen. Es handelt sich erstens um einen Brief Rosenbergs an Hitler aus dem Jahre 1924, beinhaltend die Bitte Rosenbergs, nicht als Kandidat für den Reichstag aufgenommen zu werden; zweitens um einen Brief Rosenbergs an Hitler betreffend seine Entlassung als Hauptschriftleiter des »Völkischen Beobachters« aus dem Jahre 1931, zum Beweis dafür, daß Rosenbergs »Mythus des 20. Jahrhunderts« im deutschen Volk ein ungeheures Aufsehen erregt hat, und daß Rosenberg damals bat, man solle seine Arbeit doch als eine rein private Arbeit bezeichnen, was sie auch in Wirklichkeit war. Und wenn seine Schrift irgendwie die Partei belasten würde, dann hätte er gebeten, daß er von der Hauptschriftleitung des »Völkischen Beobachters« zurückgezogen werde; drittens möchte ich noch aufnehmen einen Erlaß Hitlers an den Ostminister Rosenberg vom Juni 1943, in welchem Hitler Rosenberg anweist, sich nur auf das Grundsätzliche zu beschränken, und viertens einen acht Seiten langen, mit der Hand geschriebenen Brief Hitlers an Rosenberg vom Jahre 1925.

VORSITZENDER: Und das vierte, haben Sie über das vierte Dokument schon gesprochen?

DR. THOMA: Ich bin schon dabei. Viertens: Schreiben Hitlers an Rosenberg vom Jahre 1925, in welchem Hitler die Gründe darlegt, warum er sich grundsätzlich nicht an den Wahlen im Reichstag beteiligen will. Rosenberg hat damals nämlich die Ansicht vertreten, daß die Partei in den Reichstag einziehen und praktisch mit den anderen Parteien auch zusammenarbeiten müsse. Ich erfahre soeben, daß dieses Schreiben vom Jahre 1923 datiert ist.

Das ist etwas Entscheidendes, meine Herren. Rosenberg wollte, daß von Anfang an die NSDAP mit den anderen Parteien zusammenarbeiten solle. Das wäre das Gegenteil einer Verschwörung von Anfang an. Darf ich dem Gericht eine Abschrift meiner vier Anträge einreichen?

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Euer Lordschaft! Diese Dokumente scheinen Einzelstücke zu sein, deren Erheblichkeit entschieden werden kann, wenn Dr. Thoma in seinen Ausführungen ihren Zweck aufzeigt. Ich dringe nicht darauf, daß der Gerichtshof jetzt eine endgültige Entscheidung über die Vorlage dieser Dokumente trifft.

DR. THOMA: Ich darf darauf Bezug nehmen, daß ich beim Herrn Generalsekretär schon das Gesuch eingereicht habe, diese Dokumente zuzulassen.

VORSITZENDER: Dr. Thoma, haben Sie die Dokumente?

DR. THOMA: Ja, meine Herren; die einzigen fehlenden Dokumente sind die vier, die ich eben erwähnte; sie befinden sich noch in der Hand der Anklagebehörde.

VORSITZENDER: Sie befinden sich in den Händen der Anklage; nicht wahr?

DR. THOMA: Ja.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Das wußte ich nicht. Wenn Dr. Thoma diese Dokumente wünscht, so werden wir unser Bestes tun, sie zu finden. Ich habe natürlich zum erstenmal von diesen Dokumenten gehört als Dr. Thoma sie vor einigen Minuten in seiner Rede erwähnte. Wenn die Anklagevertretung sie tatsächlich besitzt oder sie finden kann, werden wir entweder die Dokumente oder Kopien sofort Dr. Thoma zustellen lassen.

VORSITZENDER: Darf ich Sie fragen, Dr. Thoma, warum Sie hinsichtlich dieser vier Dokumente keinen schriftlichen Antrag gestellt haben?

DR. THOMA: Ich habe einen solchen Antrag, Herr Präsident, bereits vor einigen Tagen oder einer Woche gestellt. Den ersten Antrag stellte ich schon im November.

VORSITZENDER: Für diese vier Dokumente?

DR. THOMA: Die Sache ist so: die beiden ersten Dokumente sind mir bereits seit November beziehungsweise Dezember 1945 zugestanden; ich habe sie aber noch nicht bekommen.

VORSITZENDER: Sehr gut; wir werden das in Erwägung ziehen. Sind Sie jetzt mit Ihren Dokumenten fertig?

DR. THOMA: Ja.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Euer Lordschaft! Hinsichtlich der Zeugen mag es zweckdienlich sein, wenn ich die Ansicht der Anklagevertretung für die, sagen wir, ersten sechs bekanntgebe. Die Anklagevertretung erhebt keinen Einspruch gegen den ersten Zeugen Riecke, Staatssekretär im Landwirtschaftsministerium, oder gegen Dr. Lammers, der für eine Reihe der Angeklagten vorgeladen ist, oder gegen Ministerialrat Beil, der der stellvertretende Chef des Hauptamtes für Arbeit und Sozialpolitik im Ostministerium war.

Bezüglich des nächsten Zeugen, Nummer 4, Dr. Stellbrecht, ist die Anklagevertretung der Meinung, daß es sich hier um ganz allgemeine Dinge handelt, die nicht sehr erheblich zu sein scheinen. Dr. Stellbrecht sollte entweder ausgeschaltet oder dieser Punkt höchstens durch einen kurzen Fragebogen erledigt werden.

Wir erheben auch Einspruch gegen 5 und 6, General Dankers und Professor Astrowski. General Dankers ist genannt worden, um zu beweisen, daß gewisse Theater und Kunstmuseen in Lettland unberührt geblieben sind, und daß Hunderttausende von Letten um Erlaubnis baten, in das Reich kommen zu dürfen.

Dann sind da auch noch Papiere bezüglich gewisser Gesetze da. Die Anklagebehörde behauptet, daß dieses Beweismaterial nicht die Dinge berührt, die dem Angeklagten Rosenberg zur Last gelegt werden, und sie erhebt wiederum Einspruch.

Professor Astrowski, der als Chef des Zentralrates für Weißruthenien bezeichnet wird und dessen Aufenthaltsort noch unbekannt ist – er war zuletzt in Berlin – soll vorgeladen werden, um zu beweisen, daß der Generalkommissar von Minsk alle Anstrengungen machte, die Kulturgüter Weißrutheniens zu retten. Hier wieder sagt die Anklagevertretung, daß es sich um ganz allgemeine und unbestimmte Angaben handelt. Wenn der Angeklagte und einige seiner Beamten vorgeladen werden, um über seine Politik und seine Verwaltung auszusagen, so sind wir der Ansicht, daß die Zeugen Nummer 5 und 6 wirklich überflüssig sind.

Ich möchte auch Nummer 7 erörtern, da die ersten sieben Zeugen Gegenstand eines Schreibens von Dr. Thoma sind. Nummer 7 ist Dr. Haiding, Leiter des Deutschen Ethnologischen Instituts. Er soll vorgeladen werden, um zu beweisen, daß Rosenberg die kulturellen Einrichtungen im Baltikum gefördert und neue geschaffen hat. Die Anklagebehörde glaubt, daß dieser Zeuge in dieselbe Kategorie wie Dankers und Astrowski fällt. Wenn aber in seinem Fall überhaupt irgendetwas Grundsätzliches in Erwägung zu ziehen ist, so erklärt die Anklagebehörde, daß die Sache mittels Fragebogen erledigt werden kann. Keinesfalls sollte er vorgeladen werden.

Es ist für den Gerichtshof erheblich, die Notiz unter Nummer 8 über diese Zeugen zu lesen. Dr. Thoma schreibt: Die Zeugen können Beweise erbringen für die Widerlegung der sowjetischen Anklage, Rosenberg habe sich an der Planung einer Weltideologie für die Vernichtung der Slawen und für die Verfolgung aller Andersdenkenden beteiligt.

Die Anklagevertretung erklärt, daß die drei von ihr vorgeschlagenen Zeugen und, wenn nötig, die Fragebogen im Fall Stellbrecht und Haiding diese Punkte reichlich decken.

DR. THOMA: Ich stimme Sir David zu, daß für Dr. Haiding und Dr. Stellbrecht ein Fragebogen genügen würde. Bezüglich der Zeugen zu Ziffer 5 und 6 lag mir daran, Landeseinwohner dafür als Zeugen beizubringen, die persönlichen Eindruck von der kulturellen Tätigkeit Rosenbergs haben, und ich bitte, diese Zeugen zuzulassen.

VORSITZENDER: Sehr gut. Der Gerichtshof wird dies erwägen.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Bei dem Zeugen Scheidt handelt es sich um die Beziehungen des Angeklagten Rosenberg zu Quisling. Das ist in Fragebogen der Verteidigung und in gewissen Gegenfragebogen der Anklagebehörde behandelt worden. Dies ist offensichtlich ein wichtiger Teil des Tatbestandes, und ich beantrage, daß der Gerichtshof keine Entscheidung hinsichtlich der persönlichen Vorladung von Scheidt trifft, bis die Antworten auf die Fragebogen vorliegen.

Nummer 10 ist Robert Scholz, Amtsleiter im Sonderstab »Bildende Kunst«. Im großen und ganzen soll er darüber aussagen, daß der Angeklagte sich die Kunstwerke nicht zu seinem persönlichen Vorteil angeeignet hat. Der Gerichtshof ordnete am 14. Januar an, daß dieser Zeuge bereitgestellt werden sollte, aber der Antrag auf Ladung dieses Zeugen wurde am 24. Januar zurückgezogen. Jetzt wird er von Dr. Thoma erneut gestellt.

Wenn der Gerichtshof sich den Antrag von Dr. Thoma ansehen wollte, der begrenzt ist auf einige besondere Handlungen, über die Herr Scholz sprechen kann, so glaubt die Anklagebehörde, daß der Gerichtshof es für sehr zweckdienlich halten wird, einen Fragebogen von Dr. Scholz einzufordern, um dann zu entscheiden, wie er die vielen einzelnen Punkte, die ihm vorgelegt werden, behandelt.

DR. THOMA: Hohes Gericht! In der Sache des Zeugen Wilhelm Scheidt wird die norwegische Frage behandelt. Scheidt ist der entscheidende Zeuge über die Mitteilungen, die Quisling von sich aus, ohne irgendeine Anstiftung durch das Außenpolitische Amt Rosenbergs oder durch das Auswärtige Amt des Reiches, also von sich aus, gemacht hat, und ich glaube, daß eine persönliche Vernehmung, ein Kreuzverhör des Zeugen Scheidt, äußerst wichtig ist, weil er eine Reihe von Einzelangaben machen kann, die für die Frage entscheidend sind, ob Hitler gegen Norwegen einen Angriffskrieg geführt hat.

Ich habe bezüglich des Zeugen, des Amtsleiters Wilhelm Scheidt, einen Fragebogen bewilligt bekommen und habe mich deshalb auch schon mit der Anklagebehörde ins Benehmen gesetzt. Der Zeuge Wilhelm Scheidt hat noch kein Affidavit abgegeben; aber ich möchte dem Gericht erklären, daß ich zu diesem Affidavit persönlich zugezogen werden und die Erlaubnis erhalten müßte, zusammen mit der Staatsanwaltschaft persönliche Fragen zu stellen. Ich möchte meine Bitte wiederholen, Wilhelm Scheidt als Zeugen im Kreuzverhör vernehmen zu dürfen.

VORSITZENDER: Dr. Thoma, wenn der Zeuge Ihnen bewilligt wurde, um hier vor dem Gerichtshof auszusagen, so ist es für Sie nicht notwendig, einen Vertreter der Anklagebehörde zuzuziehen, wenn Sie den Zeugen sprechen, wo immer er sich auch befindet. Die Nennung des Zeugen würde Sie dazu berechtigen, ihn allein zu sprechen und Beweismaterial von ihm zu erhalten. Ist das klar?

DR. THOMA: Bisher ist mir nur ein Affidavit bewilligt worden, ich habe ihn aber noch nicht als Zeugen bewilligt bekommen.

VORSITZENDER: Ich wollte Ihnen nur den Unterschied klar machen zwischen Fragebogen und der Genehmigung, einen Zeugen zur Beweisführung vorzuladen. Wenn Sie schriftliche Fragebogen unterbreiten, dann würden Sie den Zeugen nicht sehen. Aber, wenn Sie den Zeugen als Zeugen vorladen oder ein Affidavit von ihm vorlegen, dann würden Sie ihn nach Wunsch sprechen können, bevor er sein Affidavit abgibt oder bevor er seinen Beweis vorbereitet.

DR. THOMA: Dann stelle ich den Antrag, Wilhelm Scheidt als Zeugen zu laden.

VORSITZENDER: Ich nehme Ihren Antrag zur Kenntnis.

DR. THOMA: In der Sache Robert Scholz erlaube ich mir, das Gericht darauf aufmerksam zu machen, daß Scholz der Amtsleiter im Sonderstab war, der die praktische Durchführung der Sicherung der Kunstgegenstände im Osten und Westen hatte; und ich möchte das Hohe Gericht besonders darauf aufmerksam machen, daß in diesem Sonderstab eine ganze Reihe von wissenschaftlich gebildeten deutschen Experten mitarbeiteten, die in sehr gewissenhafter Weise diese Kunstgegenstände sichergestellt, restauriert, geborgen und für die Nachwelt erhalten haben. Wie dieser Sonderstab gearbeitet hat, ist deshalb auch für eine Reihe von Männern von ausschlaggebender Bedeutung. Robert Scholz kennt nun alle Einzelheiten darüber, in welcher Weise vorgegangen wurde. Robert Scholz kann insbesondere aussagen, daß Rosenberg von den ungeheuren Schätzen, die durch seine Hand gegangen sind, sich kein einziges Stück angeeignet hat, und daß er über die Sachen, die an Hitler oder Göring hinausgingen, gewissenhaft Buch geführt hat. Er weiß auch darüber Bescheid, daß alle diese Kunstwerke zum großen Teil, zunächst besonders im Osten, im Lande verblieben und erst dann ins Reich zurückgebracht wurden, als Gefahr im Verzug war.

Ich bitte das Gericht, diesen wichtigen Zeugen zu vernehmen.

VORSITZENDER: Dr. Thoma, können Sie uns erklären, warum der Antrag am 24. Januar zurückgezogen wurde?

DR. THOMA: Damals wurde, ich glaube von der Englischen oder Amerikanischen Anklagebehörde, gesagt, man werde auf den Einsatzstab nicht mehr zurückkommen. Nun hat aber die Französische Anklagebehörde große Ausführungen über diese Plünderungen in Frankreich gemacht, und darauf wurde dieser Zeuge wieder aktuell.

VORSITZENDER: Damit sind Sie mit Ihren Zeugen zu Ende, glaube ich?

DR. THOMA: Ich habe noch eine Bitte. Ich habe einen weiteren Antrag auf Zeugenladung. Ich habe diesen Zeugenantrag bereits beim Generalsekretär eingereicht. Es handelt sich um den Staatssekretär Bräutigam. Bräutigam war Ministerialdirigent im Ostministerium, und er soll als Zeuge dafür dienen, daß Rosenberg als Ostminister keine Kirchenverfolgung betrieben hat, sondern durch ein Toleranzedikt die Freiheit aller religiösen Kulte verfügte. Ferner, daß Rosenberg selbst konsequent gegen jede Gewaltanwendung gewirkt hat und daß Rosenberg eine Politik der kulturellen Förderung unterstützte und für eine Stärkung und Gesundung des Bauerntums eintrat; ferner, und das scheint mir von besonderer Bedeutung zu sein, daß im Ostministerium viele Danktelegramme und Briefe von Geistlichen aus der Sowjetunion bei Rosenberg einliefen. Meine hohen Herren, wenn Sie die Zeugen Dankers und Astrowski nicht genehmigen, dann bitte ich, wenn möglich, bestimmt auf den Ministerialdirigenten Bräutigam zurückzugreifen.

Und dann habe ich noch einen Zeugen. Ich möchte für die Art und Weise, wie Rosenberg seinen wissenschaftlichen Gegnern entgegengetreten ist, einen seiner wissenschaftlichen Gegner, ich denke an den Universitätsprofessor Dr. Künneth, der ein wichtiges Buch gegen den Mythus geschrieben hat, als Zeugen laden, der bekunden wird, daß die weltanschaulichen Gegner Rosenbergs die Gestapo nicht fürchteten und von der Gestapo nichts zu befürchten hatten.

VORSITZENDER: Ja! Sir David, wollten Sie über diese zwei letzten Zeugen sprechen?

SIR DAVID MAXWELL-FYFE:, Euer Lordschaft! Ich unterstelle, daß die letzten beiden Zeugen für die von der Anklagevertretung gegen diesen Angeklagten vorgebrachten Anschuldigungen nicht wirklich erheblich sind. Sie sind allgemeine Zeugen und wenn ich, ohne daß mich der Gerichtshof der Keckheit zeiht, so sagen darf, sind Zeugen, die aussagen, daß der Angeklagte Rosenberg keiner Fliege etwas zuleide tun würde; wir haben ihn oft dabei ertappt, wie er keiner Fliege etwas zuleide tat. Das ist, kurz gesagt, die eigentliche Bedeutung dieser Art von Beweismaterial. Im Namen meiner Kollegen beantrage ich, daß dies nicht zum Gegenstand einer mündlichen Beweisaufnahme gemacht werden möge, daß es vielmehr entweder ganz abgelehnt oder, falls ein besonderer Punkt zur Sprache gebracht werden soll, mit einem Affidavit erledigt werden möge.

VORSITZENDER: Behauptet die Anklageschrift, daß er die Kirchenverfolgung angestiftet hat?

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Die Anklageschrift besagt, daß er an der Verbreitung antireligiöser Lehren teilgenommen hat. Ich spreche aus dem Gedächtnis. Das ist ein Punkt. Und ich glaube, zwischen ihm und dem Angeklagten Bormann hat ein gewisser Briefwechsel stattgefunden, der sich auf seine antireligiösen Ansichten bezog. Ich kann mich im Augenblick nicht daran erinnern, daß Beweismaterial vorliegt, wonach er persönlich an der physischen Zerstörung von Kirchen teilgenommen hat. Soweit meine Erinnerung.

Euer Lordschaft! Ich werde soeben darauf aufmerksam gemacht, daß Anhang A eine allgemeine Behauptung aufstellt, derzufolge er Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit genehmigt, geleitet und an ihnen teilgenommen haben soll, einschließlich einer großen Anzahl von verschiedenen Verbrechen gegen Personen und Eigentum.

VORSITZENDER: Sehr gut, diese Fragen werden in Erwägung gezogen werden.

DR. SEIDL: Der erste Zeuge, den ich zu laden bitte, ist Dr. Hans Bühler, Staatssekretär beim Chef der Regierung des Generalgouvernements. Der Zeuge befindet sich hier im Untersuchungsgefängnis in Nürnberg. Er ist der für den Angeklagten Dr. Frank wichtigste Zeuge. Er wird für die gesamte Politik Dr. Franks im Generalgouvernement genannt, da er vom ersten Tage der Errichtung des Generalgouvernements bis zum Schluß Chef der Regierung war.

VORSITZENDER: Sir David, haben Sie Einwände gegen Dr. Bühler?

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Nein, keine, Euer Lordschaft. Ich will nur einen Punkt herausstellen, daß nämlich der Angeklagte Frank eine enorme Zahl von Zeugen aus dem Kreise seiner eigenen Beamten aufgerufen hat, ungefähr fünfzehn. Gegen Dr. Bühler werde ich keinen Einspruch erheben; aber ich werde den Gerichtshof ersuchen, die Zahl der Zeugen, die Beamte des Generalgouvernements waren, wesentlich herabzusetzen. Vielleicht würde es Dr. Seidl nützen, wenn ich ihm vor der Vertagung mitteile, daß meine Vorschläge dahin gehen werden, der Gerichtshof möge die Zulassung von Dr. Bühler auf ein Affidavit von Dr. von Burgsdorff erwägen; ferner daß Fräulein Helene Kraffzcyck, Privatsekretärin des Angeklagten, und Dr. Bilfinger und Dr. Stepp in Betracht gezogen werden sollten, aber nicht eine ganze Reihe von Beamten des Generalgouvernements.

VORSITZENDER: Sir David, Ihr Vorschlag geht dahin, Dr. Bühler zu bewilligen.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Dr. Bühler, ja.

VORSITZENDER: Und Affidavits von...?

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Affidavits von Burgsdorff, Dr. Lammers zuzulassen, er steht auf der allgemeinen Liste...

VORSITZENDER: Ja.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Die Privatsekretärin, Fräulein Kraffzcyck, zu bewilligen, Nummer 7, und ebenso die Nummern 9 und 10.

VORSITZENDER: Wie lauteten diese Namen?

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Dr. Bilfinger und Dr. Stepp.

VORSITZENDER: Einen Augenblick.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Wenn diese bewilligt werden, so schlage ich vor, daß die Nummern 13 bis 20, es sind verschiedene Beamte vom Amt des Generalgouvernements, abgelehnt werden sollten. Ich möchte sagen, daß nach Ansicht der Anklagebehörde der Zeuge Nummer 18, Dr. Eisfeldt, Leiter des Forstwesens, der am wenigsten erhebliche Zeuge von allen ist.

VORSITZENDER: Ja.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich dachte, es wäre für Dr. Seidl angenehm, die Ansicht der Anklagevertretung zu kennen. Sollte er jedoch Vorschläge oder Alternativen haben, sind wir natürlich gern bereit, sie zu erwägen.

VORSITZENDER: Wir werden damit nach der Vertagung fortfahren, Dr. Seidl.

Bevor sich der Gerichtshof vertagt, möchte ich bekanntgeben, daß sich der Gerichtshof bis heute nachmittag 13.30 Uhr vertagen wird.