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[Ein Mitglied der Anklagebehörde zeigt dem Zeugen die Stelle im Dokument.]

Jetzt ist es mir gezeigt worden. Unter dem Namen Jodl. Ich muß es erst durchlesen.

JUSTICE JACKSON: Finden Sie es:

»Besondere Behandlung erfordert die entmilitarisierte Zone. Der Führer und Reichskanzler hat in seiner Rede vom 21. Mai 1935 und anderen Erklärungen zum Ausdruck gebracht, daß die Bestimmungen des Versailler Vertrags und des Locarno-Abkommens für die entmilitarisierte Zone beachtet werden.«

Finden Sie das?

GÖRING: Jawohl.

JUSTICE JACKSON: Ja. Finden Sie im nächsten Abschnitt:

»Da zur Zeit außenpolitische Verwicklungen unter allen Umständen vermieden werden müssen, dürfen in der entmilitarisierten Zone nur unabweisbar notwendige Vorarbeiten durchgeführt werden, Die Tatsache solcher Vorarbeiten oder die Absicht hierzu unterliegt sowohl in der Zone selbst wie auch im übrigen Reich strengster Geheimhaltung.«

Finden Sie das?

GÖRING: Jawohl.

JUSTICE JACKSON: Weiterhin können Sie finden:

»Unter diese Vorarbeiten fallen im besonderen« – a) und b) sind für diese Frage ohne Bedeutung – »c) Vorbereitung der Befreiung des Rheins.«

GÖRING: O nein, hier irren Sie sich außerordentlich. Das Originalwort in deutsch, und um das allein handelt es sich hier, ist: »c) Vorbereitung der Freimachung des Rheins.« Es ist eine rein technische Vorbereitung; es hat mit der Befreiung des Rheinlandes nicht das allergeringste zu tun. Hier heißt es zuerst Mobilmachungsmaßnahmen im Transport- und Nachrichtenwesen, dann »c) Vorbereitung der Freimachung des Rheins«, das heißt also, der Rhein darf bei mobilmachungsmäßigen Vorbereitungen nicht mit zuviel Frachtkähnen, Schleppern und so weiter überlastet sein, sondern der Fluß muß frei sein für die militärischen Maßnahmen. Es geht dann weiter unter »d) Vorbereitung des Ortsschutzes« und so weiter. Sie sehen also unter kleinen, ganz allgemeinen, gewöhnlichen, üblichen Mobilmachungsvorbereitungen. Das Wort von der Anklagebehörde »Freimachung des Rheins«...

JUSTICE JACKSON: Mobilisierung, eben!

GÖRING: Das habe ich in meiner Aussage, wenn Sie sich erinnern, deutlich unterstrichen, daß in der entmilitarisierten Zone allgemeine vorbereitende Mobilmachungsvorbereitungen – ich erwähnte dabei noch Pferdeaufkauf und so weiter – getroffen worden sind. Ich wollte nur auf den Irrtum »Freimachung des Rheins« hinweisen, der nichts mit dem Rheinland, sondern nur mit dem Strom zu tun hat.

JUSTICE JACKSON: Nun, dies waren Vorbereitungen für eine bewaffnete Besetzung des Rheinlandes, nicht wahr?

GÖRING: Nein, das ist durchaus falsch; sondern, wenn Deutschland in einen Krieg gekommen wäre, ganz gleichgültig von welcher Seite, nehmen wir an im Osten, so mußten im Gesamtreich Mobilmachungsmaßnahmen zur Sicherheit durchgeführt werden, also auch in diesem Fall in der entmilitarisierten Rheinlandzone; aber nicht zum Zwecke der Besetzung hier... der Befreiung des Rheinlandes.

JUSTICE JACKSON: Sie meinen, diese Vorbereitungen waren nicht militärische Vorbereitungen?

GÖRING: Das waren allgemeine Mobilmachungsvorbereitungen, wie sie jedes Land trifft und nicht zum Zwecke der Besetzung des Rheinlandes.

JUSTICE JACKSON: Aber sie waren solcher Art, daß sie absolut dem Auslande gegenüber geheimgehalten werden mußten.

GÖRING: Ich glaube mich nicht zu erinnern, die Veröffentlichung der Mobilmachungsvorbereitungen der Vereinigten Staaten jemals vorher gelesen zu haben.

JUSTICE JACKSON: Ich möchte den Gerichtshof ergebenst darauf aufmerksam machen, daß dieser Zeuge wenig guten Willen zeigt und es auch während seines ganzen Verhörs nicht getan hat.

Es ist völlig überflüssig, unsere Zeit zu opfern, wenn wir keine richtigen Antworten auf unsere Fragen bekommen. Ich will keine Zeit damit verschwenden, aber ich habe den Eindruck, daß dieser Zeuge auf dem Zeugenstand und auch auf der Anklagebank ein arrogantes und hochmütiges Benehmen dem Gerichtshof gegenüber an den Tag legt, welches ihm einen Prozeß ermöglicht, den er niemals weder einem Lebenden noch einem Toten gestattet hätte.

Ich bitte ergebenst, den Zeugen anzuweisen, daß er sich für seine Erläuterungen Notizen macht, wenn er will, und ihn aufzufordern, auf meine Fragen zu antworten, und sich seine Erläuterungen, die durch seinen Verteidiger zur Sprache gebracht werden können, aufzusparen.

VORSITZENDER: Ich habe schon einmal die allgemeine Regel dargelegt, die sowohl für diesen wie auch für jeden anderen Zeugen bindend ist.

Es wäre vielleicht besser, wenn wir uns jetzt vertagen würden.