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[Dem Zeugen werden Photographien überreicht.]

GÖRING: Zur ersten Frage, ob die Bilder von der deutschen Luftwaffe gemacht sind, kann ich leider keine positive Antwort geben, weil keinerlei Hinweis darauf gegeben ist, daß diese Bilder von der deutschen Luftwaffe gemacht wurden. Vier Bilder von den fünf sind, wenn Sie dieselben betrachten, Schrägaufnahmen, wie sie eigentlich von einer Anhöhe oder von einem Kirchturm aus eher noch möglich sind, wie aus dem Flugzeug, wo immer nur Senkrechtaufnahmen infolge der eingebauten Apparatur im allgemeinen gemacht werden.

Das Bild, das die Zerstörung von Teilen Warschaus zeigt, könnte rein technisch eher als eine solche senkrechte Luftbildaufnahme gewertet werden. Hier fehlt das Datum. Aber keines der Bilder zeigt irgendeinen Beweis dafür, daß sie von der Luftwaffe stammen.

Nun, zweitens möchte ich aber einmal unterstellen, sie sollen von der Luftwaffe stammen, um die weiteren Fragen zu erleichtern.

JUSTICE JACKSON: Sie wollen annehmen, daß sie von der Luftwaffe aufgenommen sind?

GÖRING: Ja, obwohl ich es bezweifle.

JUSTICE JACKSON: Ich will nicht, daß Sie irgend etwas hier preisgeben. Wenn Sie glauben, sie seien nicht von der Luftwaffe aufgenommen, wünsche ich nicht, daß Sie es zugeben.

GÖRING: Ich sagte, keinerlei Beweis ist dafür erbracht. Ich habe sie nicht gemacht, ich kenne sie nicht, sie sind mir auch nicht als Luftwaffenaufnahmen vorgelegt worden und rein technisch gesehen, könnten sie nur in einem Flugzeug mit einem Privatapparat in außerordentlicher Schrägaufnahme gemacht worden sein. Eigentliche Luftbilder, so wie sie technisch von der Luftwaffe hergestellt werden, das heißt Senkrechtaufnahmen, sind sie nicht.

JUSTICE JACKSON: Gut, wir wollen sie nicht in Betracht ziehen und zu etwas anderem übergehen.

Wir wollen in Dokument 638-PS Einsicht nehmen, über das Sie schon vernommen worden sind, und das Sie auch, wie ich mich erinnere, anerkannt haben. Dies ist das Dokument, das Dr. Joel unterzeichnet hat. Ich bitte Sie, mir beim Lesen zu folgen.

Aus den Ausführungen des Reichsmarschalls vom 24. September 1942:

»1. Der Reichsmarschall sucht verwegene Burschen, die im Osten als Sonderkommandos eingesetzt werden und hinter den Linien Störaufgaben durchführen können. Zusammensetzung soll in Banden geschehen, die unter Führung stehen, und die Dolmetscher zugeteilt erhalten. RM denkt dabei an Strafgefangene, die einmal gescheitert sind, nicht besonders ehrenrührige Straftaten begangen haben, bei denen menschliches Verständnis für die Tat besteht.

RM erwähnte zunächst wegen Jagdvergehens Bestrafte. Er wisse zwar, daß RFSS die sogenannten Wildschützen herausgefordert und erhalten habe. Er bittet aber um erneute Überprüfung. Es kommen nur Männer in Frage, die aus Jagdleidenschaft um der Trophäe willen gewildert haben, keinesfalls Schlingen- und Fallensteller. Weiter erwähnte RM die passionierten Angehörigen von Schmugglerbanden, die sich in Feuergefechten an den Grenzen herumschlagen und deren Passion es ist, unter eigenem Lebenseinsatz den Zollschutz zu überlisten, nicht aber Männer, die im D-Zug oder so ähnlich Gegenstände über die Grenze zu bringen suchen.

Der RM gibt anheim, zu überlegen, ob noch andere Gruppen Strafgefangener diesen Banden- oder Jagdkommandos zugeteilt werden können.

In den ihnen zugewiesenen Gebieten könnten diese Banden, deren Aufgabe in erster Linie die Vernichtung der Leitungen der Partisanengruppen sein soll, morden, brennen, schänden, im Lande kämen sie wieder unter strenge Aufsicht.

gez. Dr. Joel, 24. September 1942.«

Wünschen Sie, dem Gerichtshof eine Erklärung über dieses Dokument zu geben?

GÖRING: Jawohl, die gleiche Erklärung, die ich damals schon gegeben habe. Die beiden ersten Absätze zeigen eindeutig und einwandfrei, daß ich nur solche Leute haben wollte, die keinerlei ehrenrührige Vergehen begangen haben, sondern in erster Linie Wildschützen, und zwar auch hier bereits der Unterschied zwischen dem Wildschützen aus Jagdleidenschaft und dem, der lediglich Diebstahl begehen will. Auch bei den Schmugglern habe ich unterschieden zwischen denen, die sich persönlich einsetzten, eine gewisse Leidenschaft dabei zeigen und jenen, die das auf ehrlose Weise machen.

Diese beiden Hauptabsätze zeigen deutlich, daß ich nicht hier Verbrecher in irgendeiner Form einzusetzen wünschte, und ich habe deshalb dem letzten Absatz auf das schärfste damals widersprochen, daß ich diesen geäußert haben könnte. Es handelt sich hier nicht um eine Niederschrift, sondern um eine Notiz eines Beamten, mit dem ich generell über diese Dinge sprach. Woher er und ob er von mir diese Worte hat, müßte er bezeugen können. Sie widersprechen aber, und das betone ich ganz besonders, meiner Auffassung; insonderheit habe ich damals schon erklärt, daß ich den Begriff der Schändung, den ich durchwegs mit Todesstrafe belegt habe, auch wenn sie gegen Angehörige der Feindstaaten begangen worden ist, daß ich diese Äußerung zurückweise und habe nochmals darauf hingedeutet, daß die Hauptabsätze in krassem Widerspruch zu der letzten Bemerkung stehen, denn, wenn mir das gleichgültig gewesen wäre, dann hätte ich dazu Verbrecher aussuchen können.

Zum dritten habe ich ausdrücklich auch oben festgelegt, daß ihre Hauptaufgabe hinter den Linien Störungsaufgaben seien, Leitungen zu stören, Eisenbahnstrecken zu stören und ähnliches. Letztens, und zum vierten, ist das Ganze überhaupt nicht zustande gekommen.

JUSTICE JACKSON: Sie erhoben Einspruch gegen das Wort »schänden«, das zuerst mit »Vergewaltigung« übersetzt worden war, und das war Ihr einziger Einspruch gegen das Dokument, als es Ihnen vorgelegt wurde. Ist das richtig?

GÖRING: Nein, das ist so nicht richtig. Ich sage das, weil dies ein sehr markanter Begriff ist, der meiner Rechtsauffassung ganz besonders widersprochen hat von jeher, weil ich kurz nach der Machtergreifung auch auf diesem Gebiet im deutschen Strafgesetz Verschärfungen einführen ließ. Und an diesem Wort und an diesem Begriff wollte ich zeigen, daß die ganze letzte Sache von mir nicht geäußert werden konnte. Und ich weise sie zurück. Ich übernehme absolut und gerne die Verantwortung auch für schwerste Dinge, die ich getan habe. Diese Äußerung lehne ich aber ausdrücklich als mir völlig widersprechend ab.

JUSTICE JACKSON: Wer hat dieses Dokument unterzeichnet?

GÖRING: Dr. Joel.

JUSTICE JACKSON: Kannten Sie ihn?

GÖRING: Ich kannte ihn flüchtig. Ich habe ihn bei dieser Besprechung gesehen.

JUSTICE JACKSON: Er war bei dieser Besprechung anwesend?

GÖRING: Ich habe ihn ja hinkommen lassen, um ihm zu sagen, daß ich diese Art Leute wünsche.

JUSTICE JACKSON: Sie haben auf Wirtschaftsfragen in den verschiedenen besetzten Ländern durch die Reichskommissare Einfluß genommen, ist das richtig?

GÖRING: Ich äußerte neulich, daß die verschiedensten Stellen, auch die Reichskommissare angewiesen waren, meinen wirtschaftlichen Richtlinien und Weisungen zu folgen.

JUSTICE JACKSON: Und hatten Ihnen über Wirtschaftsfragen Meldung zu erstatten?

GÖRING: Nicht über alle, nur insoweit, als sie meine Richtlinien betroffen haben.

JUSTICE JACKSON: Wer war Ihr Reichskommissar in Polen?

GÖRING: Reichskommissar in Polen gab es keinen. In Polen gab es den Generalgouverneur, das war Dr. Frank.

JUSTICE JACKSON: Wer war Reichskommissar in den Niederlanden?

GÖRING: Reichskommissar für Holland war Dr. Seyß-Inquart.

JUSTICE JACKSON: Und wer war Reichskommissar für Norwegen?

GÖRING: In Norwegen war Reichskommissar der Gauleiter Terboven.

JUSTICE JACKSON: Terboven, er war auch Gauleiter, wie Sie sagen?

GÖRING: Er war Gauleiter in Essen.

JUSTICE JACKSON: Haben Sie ihn für Norwegen ernannt, oder ernennen lassen?

GÖRING: Ich habe ihn weder für Norwegen ernannt, das stand mir nicht zu, noch habe ich ihn ernennen lassen. Ich habe seiner Ernennung allerdings in keiner Weise widersprochen und hielt ihn auch für einen der geeigneten Leute, die für Reichskommissare in Frage kommen.

JUSTICE JACKSON: Und er befand sich dort von 1940 bis 1945?

GÖRING: Ich glaube, das ist richtig.

JUSTICE JACKSON: Ich lasse Ihnen nunmehr Dokument R-134 zeigen. Es ist ein Schreiben von Terboven an Sie. Das Schreiben ist vom 1. Mai 1942, nicht wahr?

GÖRING: Das Datum habe ich gesehen, jawohl.

JUSTICE JACKSON: Und darin steht folgender Bericht, der an Sie, den Reichsmarschall, »Sehr verehrter Herr Reichsmarschall«, gerichtet ist. Ist das richtig?

GÖRING: Ja.

JUSTICE JACKSON: Ich lasse den ersten Absatz aus, vorausgesetzt, daß Sie ihn nicht lesen wollen:

»Wir haben vor einigen Tagen auf einer Insel westlich von Bergen einen, vom Secret Service ausgebildeten norwegischen Sabotagetrupp ausgehoben und sind dabei auf ein umfangreiches Lager zum Teil neuartigster Sabotagemittel gestoßen, unter denen sich wahrscheinlich auch Gift und Bazillen befinden und die, soweit sie unbekannt sind, heute dem Reichssicherheitshauptamt zur näheren Untersuchung überstellt wurden.

Neben anderen Aufgaben hatte dieser Sabotagetrupp, wie aus vorgefundenen schriftlichen Anweisungen hervorgeht, auch die, mit den in einem Exemplar beigefügten Sprengkörpern auf Sola und Herdla mit der Sabotagearbeit zu beginnen. Da anzunehmen ist, daß ein ähnliches Vorgehen auf Flugplätzen der übrigen europäischen Küste in Gang ist, und in der Voraussetzung, daß es sich hier tatsächlich um ein bislang unbekanntes Sabotagemittel handelt, übermittle ich es Ihnen auf dem schnellsten Wege, um Gelegenheit zu geben, eine entsprechende Warnungsweisung herauszugeben.

Im Kampf gegen den Sabotagetrupp sind leider zwei besonders bewährte Beamte der Sicherheitspolizei gefallen. Wir haben sie gestern morgen um 10.00 Uhr auf dem Ehrenfriedhof in Bergen beigesetzt.

Am gleichen Tag und zur gleichen Stunde sind auf meinen Befehl 18 Norweger erschossen worden, die einige Zeit vorher bei dem Versuch, illegal nach England zu fahren, gefangengenommen wurden.

Ebenso ist am gleichen Tage die gesamte Ortschaft, die dem Sabotagetrupp Unterschlupf gewährt hat, niedergebrannt und die Bevölkerung deportiert worden. Sämtliche Männer werden, ohne daß ihre Angehörigen über ihr Schicksal eine Mitteilung bekommen, einem deutschen Konzentrationslager überwiesen, die Frauen einem weiblichen Zwangsarbeitslager in Norwegen, und die nicht arbeitsfähigen Kinder kommen in ein Kinderheim.

Heil Hitler!

Ihr sehr ergebener gez. Terboven.«

Stimmt das?

GÖRING: Das steht in diesem Brief, der mir als Abschrift vorgelegt ist.

JUSTICE JACKSON: Terboven behielt seinen Posten, nachdem er diese Meldung gemacht hat, bis 1945. Nicht wahr?

GÖRING: Das ist richtig.

JUSTICE JACKSON: Im gleichen Jahre, 1942, etwas später, haben Sie Methoden, die den Ihnen von Terboven mitgeteilten sehr ähnlich waren, zur Anwendung gebracht. Stimmt das?

GÖRING: Ich habe die Frage nicht verstanden.

JUSTICE JACKSON: Nun, Sie bedienten sich später, im gleichen Jahre, der gleichen Methoden wie Terboven, nicht wahr?

GÖRING: Ich? Wo?

JUSTICE JACKSON: Ich werde Ihnen jetzt Dokument 1742-PS vorlegen lassen. Hier handelt es sich um eine Verordnung vom 26. Oktober 1942, Unterschrift Göring. Ich bitte Sie, mitzulesen:

»Bei der Durchführung der durch den Führer angeordneten verstärkten Bekämpfung der Bandentätigkeit und Säuberung, insonderheit des rückwärtigen Gebietes der Heeresgruppe Mitte, bitte ich, daß nachstehende Gesichtspunkte berücksichtigt werden beziehungsweise die sich daraus ergebenden Folgerungen zur Durchführung gelangen.

1. Bei der Bekämpfung der Bandengruppen und der Durchkämmung der von ihnen verseuchten Räume sind gleichzeitig sämtliche dort vorhandenen Viehbestände in gesicherte Gebiete abzutreiben, desgleichen die Lebensmittelvorräte so wegzuschaffen und zu sichern, daß sie den Banden nicht mehr zugänglich sind.

2. Sämtliche männlichen und weiblichen Arbeitskräfte, die irgendwie für einen Arbeitseinsatz in Frage kommen, sind zwangsmäßig zu erfassen und dem Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz zuzuführen zur Verwendung in den rückwärtigen gesicherten Gebieten oder in der Heimat. Die Unterbringung der Kinder ist in rückwärtigen Lagern gesondert zu regeln.«

Ist das richtig?

GÖRING: Absolut. Es handelt sich hier um die Bandengebiete, und es konnte kein Mensch von mir verlangen, Vieh und Lebensmittelbestände zu deren Verfügung zu lassen. Auch mußten die Menschen, die immer wieder erneut von den Banden zu Bandendienst und Aufruhr gegen uns eingesetzt wurden, in gesicherte Gebiete zurückgeführt und dort zunächst dem Arbeitseinsatz zugeführt werden. Ich möchte hier betonen, daß dies hier eine absolute Lebensnotwendigkeit für die Sicherheit der kämpfenden Truppe war. Aber ich darf nochmals betonen, daß Sie sagten, ich habe dasselbe angeordnet, was Sie in dem Brief Terbovens vorgelesen haben. Ich habe hier kein Niederbrennen von Dörfern und kein Erschießen von Geiseln angeordnet. Es handelt sich hier um etwas grundsätzlich anderes.

JUSTICE JACKSON: Sie haben einfach die Männer, Frauen und Kinder verhaften lassen und haben sie wegtransportiert. Darauf habe ich Bezug genommen.

Gegen Mai 1944 waren Ihre Verluste an Jagdflugzeugen und Jagdfliegern bedenklich geworden.

GÖRING: Ja.

JUSTICE JACKSON: Am 19. Mai 1944 hatten Sie in Ihrer Dienststelle eine Besprechung über das Thema Jagdflugzeuge und Verluste an Jagdfliegern. Stimmt das?

GÖRING: Ja.

JUSTICE JACKSON: Das Protokoll dieser Sitzung wurde Ihnen bereits gezeigt, und Sie haben es in Ihrem Verhör anerkannt.

GÖRING: Es ist kein Protokoll dieser Sitzung. Es ist eine ganz kurze und knappe Zusammenfassung eines Offiziers über eine, soviel ich weiß, zweitägige Sitzung in wenigen Sätzen.

JUSTICE JACKSON: Ich werde Ihnen Dokument L-166 vorlegen lassen. Es trägt die Überschrift: »Geheime Kommandosache«. Stimmt das?

GÖRING: Das ist alles richtig.

JUSTICE JACKSON: Es trägt außerdem die Überschrift: »Protokoll einer Besprechung über Jagdflugzeuge mit dem Reichsmarschall am 15. und 16. Mai 1944«. Das stimmt auch, nicht wahr?

GÖRING: Nein, es heißt: »Aktennotiz über eine Jagdbesprechung beim Reichsmarschall am 15. und 16. Mai 1944.«

JUSTICE JACKSON: Sie übersetzen das Aktennotiz?

GÖRING: Aktennotiz steht hier, das ist ja das Original.

JUSTICE JACKSON: Notiz einer Besprechung über Jagdflugzeuge?

GÖRING: Über zwei Tage.

JUSTICE JACKSON: Ja. Zuerst beschrieb General Galland im einzelnen die Jäger-Personallage, so war das doch, nicht wahr, und er gab einen Überblick über die Verluste.

GÖRING: Jawohl.

JUSTICE JACKSON: Und er gab einen Überblick über die Verluste?

GÖRING: Das stimmt.

JUSTICE JACKSON: Und dann sprach er unter Punkt 2 ziemlich eingehend über die Abhilfemaßnahmen. Ist das richtig?

GÖRING: Nach dieser Aktennotiz ja, aber daß das aktuell war, kann ich nicht sagen.

JUSTICE JACKSON: Diese Konferenz hat stattgefunden, nicht wahr?

GÖRING: Absolut, zwei Tage lang.

JUSTICE JACKSON: Und unter Punkt 3 machte General Galland gewisse Vorschläge, nicht wahr?

GÖRING: Jawohl.

JUSTICE JACKSON: Und dann nach längerer Diskussion machte General Schmidt gewisse Vorschläge, Punkte 12 und 13. Stimmt das?

GÖRING: Es wird so gewesen sein. Nach dieser Aktennotiz steht es jedenfalls darin.

JUSTICE JACKSON: Und Sie empfahlen eine Besprechung zwischen dem Chef des Generalstabes und dem General der Flakartillerie, und zwar so schnell wie möglich. Stimmt das? Punkt 13?

GÖRING: Ja.

JUSTICE JACKSON: General Schmidts Vorschläge und Wünsche stehen in den Punkten 14, 15, 16, 17 und 18.

GÖRING: Ja.

JUSTICE JACKSON: Und dann haben Sie Ihre Entscheidung getroffen.

»... der Reichsmarschall entscheidet, daß nur die III. Gruppen der Jagdgeschwader unter Abgabe ihrer einsatzbereiten Flugzeugführer... im Reich verbleiben.«

Ist das richtig?

GÖRING: Ja.

JUSTICE JACKSON: Und dann kommen wir zu Punkt 19:

»Der Reichsmarschall wünscht, daß bei Tiefangriffen auf Flugplätze mit erheblichem Ausfall an Personal und Material grundsätzlich durch den LWFüSt die Abwehr- und Auflockerungsmaßnahmen geprüft werden.«

Ist das richtig?

GÖRING: Ja.

JUSTICE JACKSON: Und Punkt 20 lautet:

»Herr Reichsmarschall will dem Führer vorschlagen, daß amerikanische und englische Besatzungen, die wahllos in Städte schießen, auf fahrende Zivilzüge oder am Fallschirm hängende Soldaten, sofort am Ort der Tat erschossen werden.«

Habe ich das richtig verlesen?

GÖRING: So steht das hier, und ich habe sofort damals dagegen Einspruch erhoben, daß das nicht richtig ist. Aus dem ganzen Zusammenhang dieser Aktennotiz 19/21 findet diese Stelle überhaupt keinen Zusammenhang. Darüber hinaus ist auch der Ausdruck: »Am Fallschirm hängende Soldaten« vollkommen irreführend und nicht geläufig. Ich habe mir das lange überlegt, wie dieses überhaupt in die Notiz, die ich nie gesehen habe und die zusammenfassend über zwei Tage angefertigt wurde, hineingekommen sein kann und finde daraus nur die Erklärung, daß ich darauf hinwies, wie sich das aus dem anderen Beweismaterial ergibt, daß um diese Zeit der Führer in dieser Richtung Anweisung gegeben hat, und daß es sich hier unter allen Umständen um einen Irrtum handeln muß, nicht dergestalt, daß der Reichsmarschall dem Führer vorschlagen wolle, sondern daß ich angedeutet haben könnte, daß der Führer eine derartige Absicht hat. Darüber müßte aber der Ausfertiger dieser Aktennotiz gefragt werden. Es befindet sich kein anderer Punkt in dieser ganzen Aktennotiz, der darauf Bezug nimmt. Schon der nächste sagt etwas total anderes. Während sonst die ganze Sache im Zusammenhang steht, platzt dieser Punkt aus dem Zusammenhang heraus.

JUSTICE JACKSON: Von all den Notizen über die zwei Tage scheint Ihnen nur dieser eine Punkt falsch zu sein?

Jetzt will ich Ihnen Dokument 731-PS zeigen lassen.