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[Dr. Dix nickt zustimmend.]

Nun liegt, soweit ich unterrichtet bin, noch ein Antrag im Namen des Angeklagten von Neurath vor. Ich glaube, daß er Abschriften der Verhöre mit Dr. Gaus wünscht. Es ist der Herr, der als Zeuge für den Angeklagten von Ribbentrop erwähnt wurde. Der Gerichtshof hat, soweit ich es verstehe, im allgemeinen angeordnet, daß die Angeklagten nur von solchen Verhören Abschriften erhalten dürfen, welche gegen sie verwendet werden sollen; das heißt von ihren eigenen Verhören. Es wäre eine Ausdehnung dieser Anordnung, die nun zu allgemeinen Schwierigkeiten führen könnte, wenn man sie auf Abschriften der Verhöre mit anderen Zeugen erstrecken sollte. Deshalb erhebt die Anklagevertretung grundsätzlich dagegen Einspruch.

Aber da ich annehme, daß Dr. v. Lüdinghausen es wünscht, um seinen Fall vorzubereiten, dann könnte es, wenn er zu mir oder meinen Mitarbeitern kommen will, ihm vielleicht mitgeteilt werden. Wenn er irgendwelche Punkte angeben will, bei denen wir ihm helfen könnten, dann sind wir gerne bereit, sie mit ihm zu besprechen.

VORSITZENDER: Wo ist Dr. Gaus?

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: In Nürnberg.

VORSITZENDER: Kann Dr. Lüdinghausen ihn nicht hier sprechen?

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich würde das begrüßen. Ich habe nicht den geringsten Einspruch dagegen. Das würde natürlich die Lage vereinfachen.

VORSITZENDER: Beide Verfahren erscheinen angemessen. Daß Dr. Lüdinghausen Sie vielleicht aufsuchen könnte...

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ja.

VORSITZENDER:... in Bezug auf die Fragebogen, und auch um Dr. Gaus hier im Gefängnis zu sehen.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich begrüße diese beiden Verfahren.

VORSITZENDER: Sehr wohl. Das beendigt diese Angelegenheiten.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Soweit es Ribbentrop betrifft...

VORSITZENDER: Dr. Siemers, da Dr. Horn nicht erschienen ist, könnten Sie vielleicht den Antrag bezüglich Hilger erledigen?

DR. SIEMERS: Ja, ich bin dazu bereit, muß aber, da ich Herrn Dr. Horn nicht gesprochen habe, bitten, daß durch meine Ausführungen Herr Dr. Horn nicht präjudiziert wird. Hilger ist als Zeuge außerordentlich bedeutungsvoll, da er als Botschaftsrat in Moskau gewesen ist, und zwar in der Zeit der Vertragsverhandlungen zwischen Deutschland und Rußland und bis zum Ausbruch des Krieges mit Rußland. Er ist daher derjenige, der an allen Verhandlungen teilnahm, über die Einstellung und über die Handlungen von Herrn von Ribbentrop genau orientiert ist, und daher der klarste und beste Zeuge. Hilger stand nur bisher hier im Prozeß als Zeuge im Hintergrund, weil Herr Dr. Horn den Botschafter Dr. Gaus gebeten hatte. Herr Dr. Horn verzichtete aber, beziehungsweise hat verzichtet auf Dr. Gaus, soviel ich weiß, und will lediglich bezüglich einiger geringer Punkte – eventuell für ein Affidavit oder einen Fragebogen – Fragen stellen. Ich vermute, daß Sir David mit dieser Form, wie ich sie so vorschlage, einverstanden ist.

VORSITZENDER: Ja, Dr. Siemers.

DR. SIEMERS: Sir David hat eben freundlicherweise seine Zustimmung bereits gegeben.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich stimme zu, Euer Lordschaft, wie ich vorschlug, daß, wenn dieser Zeuge Hilger als mündlicher Zeuge aufgerufen wird, ein Fragebogen an den Zeugen Gaus gerichtet wird.

VORSITZENDER: Sehr gut. Das ist alles, nicht wahr?

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Das ist alles.

VORSITZENDER: Der Gerichtshof vertagt sich und wird diese Angelegenheit in Betracht ziehen.