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[Pause von 10 Minuten.]

VORSITZENDER: Der Gerichtshof möchte den Herrn Anklagevertreter nicht drängen, aber vielleicht konnte man sich jetzt mit den anderen Zeugen befassen, und dieses Dokument kann übersetzt und erörtert und möglicherweise nach der Mittagspause behandelt werden.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Euer Lordschaft! Ich konnte die Übersetzung noch nicht lesen. Meine Mitarbeiter sind aber nach einer vorläufigen Durchsicht der Überzeugung, daß das Affidavit nicht von besonderer Bedeutung ist. Ich dachte, es ginge am schnellsten, wenn wir die eidesstattliche Versicherung verlesen ließen, und wenn mir dann der Gerichtshof gestatten würde, drei Dokumente zu verlesen, die ich dem Zeugen im Kreuzverhör vorlegen möchte. Vielleicht wäre das dem von Euer Lordschaft vorgeschlagenen Verfahren vorzuziehen, wonach zu warten wäre, bis das vollständige Dokument vorliegt, und dann die Entscheidung getroffen werden müßte, wie mit ihm zu verfahren wäre.

VORSITZENDER: Gut. Sie haben vielleicht einen Teil des Dokuments schon gesehen, und Sie können vielleicht besser beurteilen, was das beste wäre, was Sie für das Geeignetste halten.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Gut. Ich bin ganz damit einverstanden, daß Dr. Seidl das Dokument verliest; vorausgesetzt, daß die Dokumente, über die ich den Zeugen im Kreuzverhör zu vernehmen beabsichtige, auch verlesen werden.

VORSITZENDER: Der Gerichtshof ist der Ansicht, daß besser der Zeuge vernommen werden sollte.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Wie Euer Lordschaft wünschen.

VORSITZENDER: Ja, Dr. Seidl?

DR. SEIDL: Wenn ich den Gerichtshof recht verstanden habe, dann wünscht er nicht die Verlesung des Affidavits, sondern die Vernehmung des Zeugen vor Gericht.

VORSITZENDER: Sobald das Affidavit übersetzt worden ißt und die Anklagebehörde Gelegenheit zu seiner Beurteilung gehabt hat, kann sie uns wissen lassen, ob es besser wäre, das Affidavit wie eine Vernehmung des Zeugen zu behandeln. Der Zeuge müßte dann hier zum Kreuzverhör erscheinen, es sei denn, Sie ziehen es vor, ihn selbst mündlich zu vernehmen.

DR. SEIDL: Ich glaube, daß es unter diesen Umständen besser ist, wenn wir sofort den Zeugen auf den Zeugenstand rufen.

VORSITZENDER: Sehr gut.

[Der Zeuge Ernst Wilhelm Bohle tritt an den Zeugenstand.]

VORSITZENDER: Wie heißen Sie?

ZEUGE ERNST WILHELM BOHLE: Ernst Wilhelm Bohle.

VORSITZENDER: Wollen Sie mir bitte den folgenden Eid nachsprechen: Ich schwöre bei Gott, dem Allmächtigen und Allwissenden, daß ich die reine Wahrheit sagen, nichts verschweigen und nichts hinzusetzen werde.

[Der Zeuge spricht die Eidesformel nach.]

DR. SEIDL: Herr Zeuge, Sie waren zuletzt Leiter der Auslandsorganisation der NSDAP? Ist das richtig?

BOHLE: Ja.

DR. SEIDL: Sie waren weiter Staatssekretär im Auswärtigen Amt?

BOHLE: Ja.

DR. SEIDL: Herr Präsident! Herr Dodd von der Anklagevertretung der Vereinigten Staaten hat soeben den Vorschlag gemacht, ob man, um Zeit zu ersparen, es nicht so machen könne wie beim Zeugen Blaha, nämlich, zunächst das Affidavit zu verlesen in Gegenwart des Zeugen und ihn dann nachher ins Kreuzverhör zu nehmen.

VORSITZENDER: Ja, gewiß.

DR. SEIDL: