[Die Zeugin Margarete Blank betritt den Zeugenstand.]
VORSITZENDER: Wollen Sie mir bitte Ihren Namen sagen?
ZEUGIN MARGARETE BLANK: Mein Name ist Margarete Blank.
VORSITZENDER: Wollen Sie mir diesen Eid nachsprechen? Ich schwöre bei Gott, dem Allmächtigen und Allwissenden, daß ich die reine Wahrheit sagen, nichts verschweigen und nichts hinzusetzen werde.
[Die Zeugin spricht die Eidesformel nach.]
VORSITZENDER: Sie können sich setzen, wenn Sie es wünschen.
DR. HORN: Seit wann kennen Sie Herrn von Ribbentrop?
BLANK: Ich lernte den damaligen Beauftragten für Abrüstungsfragen Anfang November 1934 in Berlin kennen.
DR. HORN: Seit wann waren Sie die Sekretärin des ehemaliger Reichsaußenministers von Ribbentrop?
BLANK: Am 1. November 1934 wurde ich Sekretärin in der Dienststelle Ribbentrops. Als die persönliche Sekretärin Herrn von Ribbentrops kündigte und die Nachfolgerin nicht eintraf, fragte mich Herr von Ribbentrop, ob ich diese Stellung übernehmen wolle. Ich sagte zu und trat die Stelle als seine persönliche Sekretärin am 1. Februar 1935 an.
DR. HORN: Wie war von Ribbentrops Einstellung zu Hitler?
BLANK: Soweit ich es beurteilen kann, hat Herr von Ribbentrop immer größte Bewunderung und Verehrung für Adolf Hitler gehegt. Das Vertrauen des Führers zu genießen und durch Haltung und Leistung zu rechtfertigen, war sein größtes Ziel, dem er sich mit restloser Hingabe widmete. Um dieses Ziel zu erreichen, war ihm kein Einsatz zu groß. Gegen sich selbst war er in der Durchführung der ihm vom Führer gestellten Aufgaben absolut rücksichts- und schonungslos. Seinen Untergebenen gegenüber sprach er von Adolf Hitler nur in Form größter Bewunderung; Anerkennungen, die ihm durch den Führer zuteil wurden, wie zum Beispiel die Verleihung des Goldenen Ehrenzeichens der Partei, die Anerkennung seiner Verdienste in einer Reichstagsrede, ein Brief zu seinem 50. Geburtstag, der voller Lob und Anerkennung war, bedeuteten für ihn den schönsten Lohn für seine restlose Hingabe.
DR. HORN: Ist es richtig, daß von Ribbentrop auch dann zu Hitlers Ansicht stand, wenn er selbst anderer Meinung war?
BLANK: Aus dem soeben Gesagten ergibt sich schon, daß im Falle von Meinungsverschiedenheiten mit dem Führer Herr von Ribbentrop seine Meinung der des Führers unterordnete. War einmal eine Entscheidung Adolf Hitlers gefallen, wurde nachträglich keine Kritik mehr daran geübt. Herr von Ribbentrop vertrat vor seinen Untergebenen die Meinung des Führers als ob es seine eigene wäre. Eine Willensäußerung des Führers kam in jedem Falle einem militärischen Befehl gleich.
DR. HORN: Welcher Auffassung schreiben Sie diese Einstellung zu?
BLANK: Ich schreibe diese Auffassung einmal der Einstellung Herrn von Ribbentrops zu, nach dem der Führer der einzige war, treffende politische Entscheidungen zu fällen, zum anderen der Tatsache, daß für Herrn von Ribbentrop als ehemaligen Offizier und Offizierssohn die Treue dem Führer gegenüber gemäß dem einmal gegebenen Treueid unverrückbar war, und daß er sich gewissermaßen als Soldat betrachtete, der seinerseits empfangene Befehle durchzuführen, aber nicht zu kritisieren oder abzuändern hatte.
DR. HORN: Ist Ihnen etwas darüber bekannt, daß von Ribbentrop mehrmals seinen Rücktritt angeboten hat?
BLANK: Ja, es ist dies mehrmals der Fall gewesen; allerdings pflegte Ribbentrop über alle derartigen persönlichen Angelegenheiten mit seinen Untergebenen nicht zu sprechen. Ich erinnere mich im einzelnen nur noch an das Rücktrittsgesuch im Jahre 1941. Dieses Rücktrittsgesuch wurde wohl, wie auch die späteren, durch eigenhändiges Schreiben unterbreitet. Der Anlaß zu diesem Rücktrittsgesuch waren Kompetenzschwierigkeiten mit anderen Ressorts, durch deren Übergriffe in die Kompetenz des Auswärtigen Amtes Herr von Ribbentrop die Verantwortung für die Außenpolitik des Reiches nicht mehr tragen zu können glaubte.
DR. HORN: Wie wurden diese Rücktrittsgesuche entschieden?
BLANK: Diese Rücktrittsgesuche wurden negativ entschieden.
DR. HORN: Waren Sie während von Ribbentrops Botschaftertätigkeit mit ihm in England?
BLANK: Ja.
DR. HORN: Ist es richtig, daß Ribbentrop sich jahrelang um ein enges Bündnis zwischen Deutschland und England bemühte?
BLANK: Ja. Aus diesem Grunde bat von Ribbentrop im Sommer 1936 den Führer, ihn als Botschafter nach London zu schicken. Das Flottenabkommen vom Jahre 1935 war erst ein Anfang gewesen; später wurde ein Luftpakt geplant, der aus mir unbekannten Gründen nicht zum Abschluß kam.
DR. HORN: Ist Ihnen vielleicht etwas darüber bekannt, wie von Ribbentrop zur englischen Gleichgewichtstheorie auf dem Kontinent stand?
BLANK: Aus zahlreichen Äußerungen von Ribbentrops ist mir bekannt, daß er die Auffassung vertrat, daß England auch heute noch an der traditionellen Gleichgewichtspolitik festhalte. Hier stand seine Auffassung im Gegensatz zu der des Führers, der der Meinung war, daß durch die Entwicklung Rußlands im Osten ein Faktor entstanden war, der eine Revision der alten Gleichgewichtspolitik erforderlich mache; mit anderen Worten, daß England nun ein ureigenstes Interesse an einem ständig stärker werdenden Deutschland habe. Aus der Auffassung von Ribbentrops ergab sich, daß er bei der polnischen Krise mit einem Effektivwerden der englischen Garantie für Polen rechnete.
DR. HORN: Welche politischen Ziele verfolgte von Ribbentrop mit dem Abschluß des Dreimächtepaktes?
BLANK: Der Dreimächtepakt sollte ein Kriegsbegrenzungspakt sein.
DR. HORN: Ist Ihnen etwas darüber bekannt, ob von Ribbentrop bestrebt war, die Vereinigten Staaten aus dem Kriege herauszuhalten?
BLANK: Ja, dieses Streben lag dem Abschluß des Dreimächtepaktes zugrunde.
DR. HORN: Zu einem anderen Fragenkomplex: Wie war von Ribbentrops Einstellung in kirchlichen Angelegenheiten?
BLANK: Soweit ich es beurteilen kann, war Herrn von Ribbentrops Einstellung in kirchlichen Angelegenheiten sehr tolerant.
Meines Wissens ist er bereits in den zwanziger Jahren aus der Kirche ausgetreten, aber er hat in dieser Beziehung auf seine Umgebung keinerlei Druck oder gar Einfluß ausgeübt beziehungsweise interessierte sich gar nicht dafür. Seine Toleranz ging sogar so weit, daß er seinen beiden ältesten Kindern etwa im Jahre 1935 Gelegenheit gab, auf eigenen Wunsch wieder in die Kirche einzutreten. Seine Toleranz in persönlichen Glaubensfragen entsprach seiner Haltung in der Kirchenpolitik. Ich erinnere mich in diesem Zusammenhang an eine grundsätzliche Notiz für den Führer, in der von Ribbentrop für eine tolerante Kirchenpolitik eintrat. Er selbst hatte im Winter 1944 den Bischof Heckel empfangen, um mit ihm die Kirchenfrage zu besprechen. Anläßlich einer Romreise im Jahre 1941 oder 1942 stattete er auch dem Papst einen längeren Besuch ab.
DR. HORN: War Ribbentrop mehr ein in sich gekehrter und abgeschlossen lebender Mensch, oder nicht?
BLANK: Ja. Obwohl ich 10 Jahre seine persönliche Sekretärin war, habe ich es selten oder nie erlebt, daß er aus sich herauskam. Seine Arbeit, der er sich restlos verschrieben hatte, füllte ihn zeitlich und gedanklich und so restlos aus, daß für private Dinge gar kein Raum blieb. So konnte es zum Beispiel außerhalb seiner nächsten Familie keinen Menschen geben, der mit von Ribbentrop in wirklich naher menschlicher Freundschaft verbunden war. Das schließt aber nicht aus, daß er an dem Wohl und Wehe seiner Untergebenen bewußt Anteil nahm und sich besonders in Notzeiten großzügig für diese einsetzte.
DR. HORN: Ist es richtig, daß Sie wiederholt gespürt haben, daß zwischen Ribbentrop und Hitler manchmal gewisse Divergenzen zwischen den Auffassungen bestanden?
BLANK: Ja. Entsprechend seiner früher erwähnten Einstellung hat von Ribbentrop mit uns und seinen Untergebenen zwar über solche Divergenzen nicht gesprochen, aber ich erinnere mich deutlich an Zeiten, wo solche Divergenzen sicherlich vorgelegen haben. In solchen Zeiten lehnte der Führer es wochenlang ab, Herrn von Ribbentrop zu empfangen. Unter solchem Zustand litt Herr von Ribbentrop physisch und psychisch.
DR. HORN: War von Ribbentrop in der Durchsetzung seiner außenpolitischen Ziele selbständig, oder war er mehr auf Richtlinien und Befehle Hitlers angewiesen?
BLANK: Ribbentrop hat selbst oft die Formulierung gebraucht, daß er nur der für die Durchführung der Außenpolitik des Führers verantwortliche Minister sei und hat damit schon zum Ausdruck gebracht, daß er in seiner politischen Zielsetzung nicht selbständig war. Darüber hinaus war er aber auch in der Ausführung seiner ihm vom Führer gegebenen Richtlinien weitgehend an Anweisungen Hitlers gebunden. So gingen zum Beispiel mit den täglichen rein informativen Vorlagen, die durch den Verbindungsmann des Reichsaußenministers zum Führer, Botschafter Hewel, vorgelegt wurden, sehr häufig Bitten um Führerentscheidung in irgendwelchen Einzelfragen oder auch Entwürfe für Instruktionstelegramme an die Missionschefs im Auslande mit.
DR. HORN: Hat Ribbentrop darunter gelitten, daß er zwar die Verantwortung für die Außenpolitik trug, aber nicht deren Richtlinien bestimmen durfte?
BLANK: Ribbentrop hat sich darüber in meiner Gegenwart nie geäußert, aber ich hatte das Empfinden.
DR. HORN: Wie war Hitlers Einstellung zum Auswärtigen Amt?
BLANK: Der Führer sah im Auswärtigen Amt einen alten verknöcherten Beamtenapparat, der vom Nationalsozialismus mehr oder weniger unberührt war. Er hat sich, wie ich aus Erzählungen von Männern seiner Umgebung weiß, oft über das Auswärtige Amt lustig gemacht. Er sah im Auswärtigen Amt eine Heimstätte von Reaktion und Defaitismus.
DR. HORN: Auf welche Art und Weise hat Ribbentrop versucht, Hitler das Auswärtige Amt näherzubringen?
BLANK: Bei der Übernahme des Auswärtigen Amtes im Februar 1938 beabsichtigte Herr von Ribbentrop ein großzügiges Revirement in der gesamten deutschen Diplomatie. Außerdem beabsichtigte er grundlegende Änderungen in der Heranbildung des Nachwuchses. Diese Bestrebungen blieben durch den Ausbruch des Krieges in den ersten Anfängen stecken. Sie wurden später im Verlauf des Krieges wieder aufgenommen als die Nachwuchsfrage im Auswärtigen Amt akut wurde. Die Besetzung von einigen Missionschefposten im Auslande mit Nicht-Routine-Diplomaten, sondern mit alten SA- und SS-Führern, ist auch auf das Bestreben Ribbentrops zurückzuführen, der Animosität des Führers gegenüber dem Auswärtigen Amt zu begegnen.
DR. HORN: Welches waren Ribbentrops Ansichten und Absichten gegenüber Rußland?
BLANK: Die Absichten von Ribbentrops gegenüber Rußland fanden ihren Ausdruck in dem von ihm abgeschlossenen Nichtangriffs- und Freundschaftsvertrag vom August 1939 und den Handelsvertrag vom September 1939.
DR. HORN: Ist Ihnen bekannt, daß in Moskau noch mehr als ein Nichtangriffspakt und ein Handelsvertrag abgeschlossen wurde?
BLANK: Ja, es bestand noch ein zusätzliches Geheimabkommen.
GENERAL RUDENKO: Meine Herren Richter! Ich glaube, daß die Zeugin, die zu dieser Sitzung geladen wurde, in ihrer Eigenschaft als Sekretärin des ehemaligen Reichsaußenministers von Ribbentrop nur Aussagen über die Persönlichkeit des Angeklagten, seine Lebensweise, über die Verschlossenheit oder Offenheit seines Charakters und so weiter machen darf. Die Zeugin ist jedoch in ihren Erwägungen über die Frage der Pakte, der Außenpolitik und so weiter absolut unzuständig. Ich halte die Fragen der Verteidigung in diesem Sinne für völlig unzulässig und bitte, daß sie zurückgezogen werden.
VORSITZENDER: Dr. Horn! Das ist dieselbe Sache, die schon bezüglich des Affidavits von Dr. Gaus vorgebracht wurde. Stimmt das nicht? Ich meine, Sie sagten, daß Sie ein Affidavit von Dr. Gaus vorlegen würden, das sich mit einem Geheimabkommen zwischen... Können Sie mich nicht hören? Verzeihung, ich hätte sagen sollen, Dr. Seidl wollte ein Affidavit von Dr. Gaus über dieses angebliche Abkommen vorlegen. Das stimmt doch, nicht wahr?
DR. HORN: Ich nehme an.
VORSITZENDER: Der sowjetische Anklagevertreter hat damals dagegen Einspruch erhoben, daß dieses Abkommen erwähnt wird, bis dieses Affidavit, sollte es zugelassen werden, eingesehen worden ist. Ist dieses Abkommen schriftlich getroffen worden?
DR. HORN: Nein.
VORSITZENDER: Ist das angebliche Abkommen zwischen der Sowjetregierung und Deutschland schriftlich niedergelegt worden?
DR. HORN: Jawohl, das ist schriftlich niedergelegt, ich bin aber nicht im Besitze einer Abschrift des Abkommens, und ich möchte daher das Gericht bitten, falls von dem Affidavit des Botschafters Gaus die Entscheidung abhängt, daß ich meinerseits mir dann von Fräulein Blank, die das Original gesehen hat, zu gegebener Zeit ein Affidavit geben lasse. Sind Euer Lordschaft damit einverstanden?
VORSITZENDER: Dr. Seidl, haben Sie ein Exemplar des Abkommens selbst?
DR. SEIDL: Herr Präsident! Es gibt über die Vereinbarung nur zwei Exemplare. Die eine Ausfertigung verblieb am 23. August 1939 in Moskau, die andere Ausfertigung wurde von Ribbentrop nach Berlin mitgebracht. Nach einer in der Presse veröffentlichten Bekanntmachung wurden die gesamten Archive des Auswärtigen Amtes von den Truppen der Sowjetunion beschlagnahmt. Ich stelle daher den Antrag, der Sowjetregierung beziehungsweise der Sowjet-Delegation aufzugeben, das Original des Vertrags dem Gericht vorzulegen.
VORSITZENDER: Ich hatte eine Frage an Sie gerichtet, Dr. Seidl. Ich habe Sie nicht um eine Diskussion gebeten. Ich habe Sie nur gefragt, ob Sie ein Exemplar verfügbar haben.
DR. SEIDL: Ich habe keine Abschrift des Vertrags. Das Affidavit des Botschafters Gaus gibt lediglich den Inhalt des Geheimvertrags wieder. Er ist dazu in der Lage, weil von ihm der Entwurf des Geheimvertrags stammt. Der Geheimvertrag wurde so unterschrieben, und zwar von Außenkommissar Molotow und durch Herrn von Ribbentrop, wie er von Botschafter Gaus entworfen worden ist. Das ist alles, was ich zu sagen habe.
VORSITZENDER: Bitte, General Rudenko?
GENERAL RUDENKO: Herr Vorsitzender! Ich möchte folgendes dazu erklären: Was der Verteidiger Seidl hier über das Abkommen, das angeblich von der Sowjetarmee bei der Beschlagnahme des Archivs des Auswärtigen Amtes erbeutet wurde, das heißt über den in Moskau im August 1939 abgeschlossenen Vertrag gesagt hat, so kann ich ihn auf die Presse, die diesen Vertrag veröffentlicht hat, oder besser gesagt, auf den deutsch-sowjetrussischen Nichtangriffspakt vom 23. August 1939, verweisen. Dies ist allbekannt.
Was andere Abkommen betrifft, so ist die Sowjet- Anklagebehörde der Meinung, daß der Antrag Dr. Seidls, das Affidavit Friedrich Gaus' zu Protokoll zu nehmen, aus folgenden Gründen zu verwerfen ist:
Gaus' Aussagen über die Besprechungen und die Vorgeschichte des deutsch-sowjetrussischen Paktes von 1939 sind nicht beweiserheblich. Die Vorlage solcher Aussagen, die außerdem die Geschehnisse falsch beleuchten, könnte nur als Provokation angesehen werden. Das kann man offensichtlich daraus ersehen, daß Ribbentrop diesen Zeugen abgelehnt hat, obwohl in seinen Aussagen die Tätigkeit Ribbentrops beschrieben wird, und daraus, daß der Verteidiger von Heß das Affidavit dieses Zeugen annahm und beantragte, die Aussagen ins Protokoll aufzunehmen, obgleich sie keine Tatsachen enthalten, die mit Heß zusammenhängen.
Aus diesen Gründen bitte ich den Gerichtshof, den Antrag des Verteidigers Seidl abzulehnen und die Frage, die von dem Verteidiger Horn aufgeworfen wurde, als zu der hier behandelten Sache in keinem Zusammenhang stehend, zu verneinen.
VORSITZENDER: Bitte, Dr. Seidl, wollten Sie etwas sagen?
DR. SEIDL: Darf ich noch kurz etwas hinzufügen?
Die Ausführungen des Herrn Sowjet-Anklagevertreters sind in der Übersetzung nur bruchstückweise durchgekommen. Ich bin mir nicht klar geworden, ob General Rudenko überhaupt bestreiten will, daß der Geheimvertrag abgeschlossen wurde oder ob er lediglich behaupten will, daß der Inhalt dieses Geheimvertrags nicht beweiserheblich ist.
Sollte das erstere der Fall sein, so wiederhole ich meinen Antrag auf Ladung und Vernehmung des Sowjet-Außenkommissars Molotow. Sollte das zweite aber der Fall sein, dann bitte ich mir Gelegenheit zu geben, und zwar jetzt sofort, die Argumente über die Beweiserheblichkeit dieses Geheimvertrags dem Gericht zu unterbreiten.
VORSITZENDER: Im Augenblick prüfen wir eine Einwendung gegen die Aussage dieser Zeugin, daher werden wir uns damit nicht abgeben.
Der Gerichtshof wird sich für ein paar Minuten vertagen.