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[Zum Zeugen gewandt:]

Herr Zeuge, Sie waren bei dem Besuch hoher ausländischer Staatsmänner in der Regel persönlich zugegen. Waren Sie auch bei dem Besuch der Staatsmänner während der Olympiade 1936 zugegen?

DR. SCHMIDT: Ja.

DR. LOEFFLER: Hat irgendeiner der ausländischen Staatsmänner den Wunsch ausgesprochen, die deutschen Einrichtungen und die vom Nationalsozialismus geschaffenen Werke, insbesondere auf sozialem Gebiet, zu besichtigen, in der Zeit vor oder nach 1936?

DR. SCHMIDT: Ob während der Olympiade derartige Wünsche geäußert worden sind, ist mir im Augenblick nicht mehr gegenwärtig, aber daß sie geäußert worden sind, und daß sie auch erfüllt worden sind, das ergibt sich aus verschiedenen Tatsachen, zum Beispiel aus dem Besuch von Lloyd George auf dem Obersalzberg und anschließend seiner Besichtigung der sozialen Einrichtungen Deutschlands, aus dem Besuch einer ganzen Reihe von ausländischen Interessenten, die sich meiner Ansicht nach sehr lebhaft für die sozialen Einrichtungen in Deutschland interessierten.

DR. LOEFFLER: Sind Sie bei diesen Besichtigungen persönlich zugegen gewesen? Erinnern Sie sich an eine Besichtigung, bei der Sie zugegen waren?

DR. SCHMIDT: Bei den Besichtigungen war ich meistens nicht dabei. Ich entsinne mich nur, daß zum Beispiel die Arbeitsfront eine Organisation hatte, die sich »Freude und Arbeit« nannte, und zwar war das eine internationale Organisation, und diese veranstaltete jährlich einen großen Kongreß in Hamburg und bei diesem Kongreß habe ich öfters als Dolmetscher fungiert.

DR. LOEFFLER: Wissen Sie etwas darüber, welchen Eindruck diese Einrichtungen auf die ausländischen Staatsmänner gemacht haben?

DR. SCHMIDT: Diese sozialen Einrichtungen machten meiner Kenntnis der Dinge nach immer einen recht günstigen Eindruck.

DR. LOEFFLER: Erinnern Sie sich, Zeuge, an den Besuch des Prinzen von Wales in Deutschland?

DR. SCHMIDT: Jawohl, da habe ich auch als Dolmetscher mitgewirkt.

VORSITZENDER: Was hat dies mit den Anschuldigungen in der Anklageschrift zu tun? Dr. Loeffler, es war Ihre Pflicht, zur gleichen Zeit wie die anderen Verteidiger Ihre Fragen zu stellen. Ich habe Sie gefragt, ob Sie Fragen zu stellen hätten, Sie haben nein gesagt oder Sie haben es so zu verstehen gegeben. Jetzt kommen Sie und sagen, Sie wollen eine Frage stellen und Sie haben bereits ungefähr... ich weiß nicht, wieviele Sie noch stellen wollen. Nach Ansicht des Gerichtshofs, glaube ich, sind sie aber alle unerheblich.

DR. LOEFFLER: Herr Vorsitzender, die Fragen, die ich stelle, sind ausgelöst durch das Verhör, das Sir David angestellt hat. Die SA ist erwähnt worden von Sir David. Ich muß eine entsprechende Gegenfrage an den Zeugen richten und es ist außerdem...

VORSITZENDER: Sir David hat über die sozialen Zustände in Deutschland und über die Olympischen Spiele von 1936 keine Fragen gestellt; auf jeden Fall sind Sie nicht der Richtige, um das Rückverhör durchzuführen.

DR. LOEFFLER: Herr Vorsitzender! Diese Fragen, die ich gestellt habe, sind dadurch wichtig, weil durch diese Besuche, die hier gemacht worden sind und durch die Äußerungen, die die ausländischen Staatsmänner daraufhin abgegeben haben, in den Reihen unserer Mitglieder der Eindruck erweckt wurde, als ob die maßgebenden Staatsmänner des Auslandes den Führern des Nationalsozialismus ihre Anerkennung zum Ausdruck bringen würden, und das ist für die Frage der Schuld oder Unschuld von Millionen von Deutschen, die ich hier vertrete, von ganz entscheidender Bedeutung, weil diese Millionen Deutscher auf die Haltung dieser ausländischen Staatsmänner als maßgeblich geschaut haben. Es ist also nicht unerheblich, sondern für uns geradezu entscheidend, und dies ist der einzige Zeuge, der darüber wirklich authentisch berichten kann. Ich bin aber mit den Fragen über die Olympischen Spiele schon am Ende. Ich habe nur noch zwei Fragen zu stellen. Ich bitte Sie, mir diese zu lassen, weil Sir David...

VORSITZENDER: Der Gerichtshof ist der Ansicht, daß die Fragen, die Sie stellen, Sich nicht aus dem Kreuzverhör ergeben und durchaus unerheblich sind. Es sind Ihnen keine weiteren Fragen gestattet.

DR. KUBUSCHOK: Ich muß das Gericht im Zusammenhang...

VORSITZENDER: Dr. Kubuschok, wie Sie ganz genau wissen, ist jetzt nicht der Zeitpunkt, Fragen in der Sache Papen zu stellen. Sie haben Ihre Gelegenheit dazu gehabt und haben es nicht getan.

DR. KUBUSCHOK: Herr Vorsitzender, ich schlage vor, einige Worte richtigzustellen, die wahrscheinlich durch die Übertragung falsch wiedergegeben sind, da mir das Affidavit in Abschrift nicht überreicht wurde. Ich habe gehört, daß in dem Affidavit eine Rede Papens vom 8. oder 18. Februar erwähnt worden ist...

VORSITZENDER: Gut, wenn das richtig ist, können Sie alle Übersetzungsfehler korrigieren, die Sie wünschen.

DR. KUBUSCHOK: Ich möchte erwähnen, daß hier vorhin der Name »Hitler« und »Papen« erwähnt worden ist. Ich habe in der Übersetzung »Papen« gehört. Papen hat aber eine solche Rede nicht gehalten, so daß Rückschlüsse für Papen aus dieser Rede nicht gegeben sind.

VORSITZENDER: Herr Dr. Kubuschok, Sie werden das Affidavit bekommen. Sie werden Gelegenheit haben, es durchzusehen.

DR. KUBUSCHOK: Ich werde das Affidavit einsehen und gegebenenfalls schriftlich eine Berichtigung beantragen.

VORSITZENDER: Ja, falls irgendein Fehler in dem Affidavit ist, muß er verbessert werden.

DR. KUBUSCHOK: Im Text steht tatsächlich Papen. Dies ist aber absolut unrichtig, da Papen eine solche Rede nicht gehalten hat. Im Text steht auf Seite 4: »Die Rede gehalten von Papen«.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Euer Lordschaft, das steht tatsächlich im Affidavit. Der gelehrte Herr Verteidiger sagt, es wäre absolut unrichtig, er hätte keine Rede gehalten. Ich möchte den gelehrten Herrn Verteidiger aber mit allem Respekt darauf hinweisen, daß er, wenn er das Affidavit widerlegen will, die Möglichkeit haben wird, von Papen erneut zu vernehmen und seine Aussage darüber zu hören.

DR. KUBUSCHOK: Dürfte es, Herr Vorsitzender, in diesem Falle nicht zweckmäßig sein, diese ganz kleine Frage an den Zeugen zu stellen, ob er tatsächlich Papen gemeint hat?

VORSITZENDER: Gut, stellen Sie dem Zeugen die Frage.

DR. KUBUSCHOK: Herr Zeuge! Glauben Sie gesagt zu haben, daß Papen am 18. Februar 1938 eine Rede gehalten hat? Wo soll denn die Rede gehalten worden sein?

DR. SCHMIDT: Das ist meiner Ansicht nach ein Fehler, der mir unterlaufen ist bei der Abfassung des Affidavits; denn wenn die Rede nicht gehalten worden ist – ich erinnere mich im Augenblick jedenfalls nicht mehr daran, an eine derartige Rede, so wie ich es im Affidavit dargestellt habe. Es ist also durchaus möglich, daß mir ein Irrtum unterlaufen ist. Und der Irrtum ist vielleicht entschuldbar, wenn berücksichtigt wird, daß mir dieses Affidavit vorgelegt wurde zu einer Zeit, als ich gerade im Krankenhaus ziemlich schwer krank im Bett lag, und da kann es schon vorgekommen sein, daß mir das beim Durchlesen nicht aufgefallen ist und ich halte es tatsächlich für einen Fehler.

DR. KUBUSCHOK: Da erübrigt sich also die tatsächliche Feststellung und die daraus gezogene Schlußfolgerung?

DR. SCHMIDT: Nachdem ich das gesagt habe, ja. Ich erinnere mich nicht an die Rede und ich glaube, es ist auf einen Fehler meinerseits zurückzuführen, und führe das auf die Umstände zurück, unter denen ich das Dokument unterzeichnet habe, nachdem ich eben ziemlich schwer krank war.

VORSITZENDER: Bitte, Dr. Horn!

Der Zeuge kann sich jetzt zurückziehen.