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[Zum Zeugen gewandt:]

Wie dem auch sei: Sie sehen, daß Sie dem Sinne nach das gesagt haben, was ich verlesen habe, richtig?

VON RIBBENTROP: Wie ich es eben gesagt habe, ja.

OBERST AMEN: Jedenfalls haben Sie, Ribbentrop, Ihre Aussagen, und zwar in diesem besonderen Fall, in englischer Sprache gemacht, nicht wahr?

VON RIBBENTROP: Ich habe oft englisch gesprochen hier bei den Aussagen, das ist richtig, aber ob nun genau diese Aussage in englisch gemacht worden ist, weiß ich nicht. Jedenfalls, ich sage ja, diese Aussage ist so in den beiden Punkten; so war sie zu verstehen.

OBERST AMEN: Und als Sie Ihre Aussage in englischer Sprache machten, taten Sie das auf eigenen Wunsch, nicht wahr?

VON RIBBENTROP: Nein, das ist nicht richtig.

OBERST AMEN: Wer hat Sie denn darum gebeten?

VON RIBBENTROP: Das weiß ich nicht, das hat sich, glaube ich, so von selbst ergeben, das weiß ich nicht mehr. Ich habe meistens, glaube ich, englisch gesprochen, einige Male wohl auch deutsch, meistens wohl englisch.

OBERST AMEN: Ich will Ihnen jetzt noch etwas aus Ihren Aussagen verlesen und Ihnen wieder die gleiche Frage stellen, die Sie hoffentlich mit Ja oder Nein beantworten werden. Haben Sie während des Verhörs folgendes gesagt:

»Frage: Finden Sie, daß Sie dem deutschen Volk zu seiner künftigen Erziehung verpflichtet sind, nicht nur die guten, sondern auch die schlechten Dinge geschichtlich darzutun?

Antwort: Diese Frage ist sehr schwer zu beantworten.

Frage: Beeinträchtigt das Ihr Treuegefühl zum Führer?

Antwort: Ich will nicht vor dem deutschen Volk dastehen als ein Mann, der dem Führer untreu war.«

Haben Sie diese Erklärungen abgegeben?

VON RIBBENTROP: Das ist durchaus möglich. Ich entsinne mich jetzt nicht mehr genau. Aber das ist durchaus möglich. Es ist soviel gesprochen worden im Laufe der letzten Monate, und ich war auch gesundheitlich – wie Sie wissen – nicht sehr auf dem Posten, so daß ich mich an jedes einzelne Wort natürlich nicht mehr erinnern kann.

OBERST AMEN: Gut. Versuchen Sie, sich daran zu erinnern, ob Sie folgendes gesagt haben:

»Ich habe dem Führer immer offen meinen Standpunkt klargemacht, wenn er ihn anhören wollte, aber von allen Entscheidungen habe ich mich immer zurückgehalten; jedoch wenn der Führer einmal einen Entschluß gefaßt hatte, dann habe ich, gemäß meiner Einstellung dem Führer gegenüber, seine Befehle blindlings ausgeführt und so getan, wie er wollte. In einigen wenigen entscheidenden außenpolitischen Fragen habe ich versucht, meine Ansicht mit mehr Nachdruck zu vertreten. Das war in der polnischen Krise, wie auch in der russischen Frage, da ich die absolut für sehr wichtig und notwendig hielt. Aber seit 1941 habe ich nicht mehr viel zu sagen gehabt, und es war schwer, bei dem Führer meine Ansichten durchzusetzen.«

Können Sie sich erinnern, das ausgesagt zu haben, ja oder nein, bitte.

VON RIBBENTROP: Das ist ungefähr richtig, ja, ich entsinne mich ungefähr.

VORSITZENDER: Oberst Amen! Der Gerichtshof hat schon ein sehr langes Kreuzverhör des Angeklagten gehört und findet, daß dies dem, was er schon gehört hat, nicht viel hinzufügt. Der Angeklagte hat beinahe dasselbe bereits ausgesagt.

OBERST AMEN: Jawohl, Herr Vorsitzender. Ich gehe zu einem anderen Thema über: