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[Das Gericht vertagt sich bis

3. April 1946, 10.00 Uhr.]

Achtundneunzigster Tag.

Mittwoch, 3. April 1946.

Vormittagssitzung.

VORSITZENDER: Der Gerichtshof hat jedes der Dokumente gelesen und erwogen, das von Dr. Horn im Namen des Angeklagten Ribbentrop vorgelegt wurde. Der Gerichtshof entscheidet wie folgt:

Ich will nur von den Dokumenten sprechen, gegen die kein Einwand erhoben worden ist, soweit sie vom Gerichtshof abgelehnt werden. Das heißt, die Dokumente, gegen die kein Einwand besteht, werden zugelassen, mit den besonderen Ausnahmen, die ich machen werde.

Von den Dokumenten, gegen die Einspruch erhoben wurde, lehnt der Gerichtshof die Nummern 12, 45, 48 bis 61 einschließlich ab. Das Tribunal läßt Dokument 62 zu. Es lehnt die Dokumente 66, 67 und 69 ab. Es läßt das Dokument 70 zu. Es lehnt die Dokumente 72, 73 und 74 ab. Es lehnt 76 bis Nummer 81 einschließlich ab. Es läßt Dokument 82 zu. Es lehnt Dokument 83 ab. Es läßt die Dokumente 84 bis 87 einschließlich zu. Es lehnt die Dokumente 88 bis 116 einschließlich ab. Es lehnt die Dokumente 118 bis 126 einschließlich ab. Es läßt das Dokument 127 zu. Es lehnt die Dokumente 128 bis 134 einschließlich ab. Es lehnt die Dokumente 135 bis 148 einschließlich ab. Es lehnt die Dokumente 151 und 152 ab. Es läßt die Dokumente 155 und 156 zu. Es lehnt die Dokumente 157 und 158 ab. Es lehnt das Dokument 161 ab. Es läßt das Dokument 162 zu. Es läßt das Dokument 164 zu. Es läßt die Dokumente 165 bis 183 einschließlich zu. Es lehnt das Dokument 184 ab. Es läßt die Dokumente 185 und 186 zu. Es lehnt das Dokument 191 ab. Es läßt die Dokumente 193 und 194 zu. Es lehnt das Dokument 195, Absatz 1, 2, 3 und 4 ab. Es läßt das Dokument 195, Absätze 5, 6, 7, 8 und 9 zu. Es lehnt die Dokumente 196, 197 und 198 ab. Es lehnt das Dokument 204 ab. Es lehnt Dokument 207 ab. Es läßt das gesamte Dokument 208 zu. Es läßt 210 zu. Es lehnt Dokument 211 a und b und Dokument 212 ab. Es läßt Dokument 213 zu. Es lehnt 214 ab. Es lehnt 215 a und b ab. Es läßt Dokumente 217 und 220 zu. Es läßt die Dokumente 221 bis 245 zu, mit Ausnahme des Dokuments 238, und es schließt auch alle Kommentare aus, die in diesen Dokumenten enthalten sind. Es lehnt die Dokumente 246 bis 269 einschließlich ab. Es lehnt 270 und 271 ab. Es lehnt 275 ab. Es lehnt 276 ab. Es läßt 277 und 278 zu. Was 279 betrifft, möchte der Gerichtshof, daß Dr. Horn ihn informiert, was das eigentlich für ein Dokument ist, denn das Exemplar, das dem Gerichtshof vorliegt, ist nicht bezeichnet Nummer 279, Dr. Horn. Ich glaube, es ist im Buch Nummer 8.

DR. HORN: Das Dokument enthält den deutsch-russischen Nichtangriffspakt vom 23. August 1939, den Text des Nichtangriffspaktes.

VORSITZENDER: Ja, gut, das wird zugelassen.

Nummer 280 und 281 werden zugelassen. Nummer 282, 283 und 284 werden zugelassen. Nummer 285 wird abgelehnt. Nummer 286 bis einschließlich 289 wurden zurückgezogen. Nummer 290 wurde zurückgezogen. Nummer 291 wird zugelassen. Nummer 292 wird abgelehnt. Nummer 293 und 294 werden abgelehnt. Nummer 295 wird abgelehnt. Nummer 296 wird zugelassen. Nummer 298 bis einschließlich 305 werden abgelehnt. Nummer 306 wird zugelassen. Nummer 307 wird abgelehnt. Nummer 308 wird zugelassen. Nummer 309 und 309a werden beide abgelehnt. Nummer 310 wird abgelehnt. Nummer 311 ist schon abgelehnt worden. Nummer 313 wird zugelassen. Nummer 314 wird abgelehnt. Nummer 317 wird zugelassen. Nummer 318 wird abgelehnt. Nummer 312 ist zugelassen; dagegen wurde kein Einspruch erhoben.

Dr. Horn, ich habe keine Notiz über Nummer 315 und 316. Haben Sie diese verlangt?

DR. HORN: Nummer 315, Herr Vorsitzender, ist die Wiedergabe einer PS-Nummer, und zwar 1834-PS, ist also schon vorgelegt und braucht daher nicht nochmals vorgelegt werden.

VORSITZENDER: Trifft das auch auf Nummer 316 zu, Dr. Horn?

DR. HORN: Nummer 316; dies hat ebenfalls eine PS-Nummer und braucht daher nicht nochmals vorgelegt zu werden.

VORSITZENDER: Nun, damit sind alle Nummern erledigt, glaube ich.

DR. HORN: Herr Vorsitzender! Auf Nummer 312 verzichte ich von mir aus und bitte daher Nummer 317 anzunehmen. Es enthält dies eine von dem Notar abgegebene eidesstattliche Erklärung...

VORSITZENDER: Ich sagte, daß Nummer 317 zugelassen ist.

DR. HORN: Danke.

VORSITZENDER: Dr. Horn! Wollen Sie jetzt die zugelassenen Dokumente behandeln, soweit Sie es wünschen. Es steht Ihnen jetzt frei, jedes der von uns zugelassenen Dokumente zu kommentieren. Wir verlangen es nicht von Ihnen, aber Sie mögen es tun, falls Sie wünschen.

DR. HORN: Darf ich Euer Lordschaft darum bitten, daß ich diese Ausführungen – ich werde nur ganz kurze Ausführungen machen – zu einer vom Gerichtshof zu bestimmenden Zeit vornehme, damit ich die Urkunden aussortieren kann und daher die Zeit des Gerichts nicht unnötig lange in Anspruch nehme. Denn jetzt sind ja die Urkunden alle noch zusammengeheftet, und es würde eine längere Zeit nehmen, wenn ich die Dinge jetzt vortrage, als wenn ich die ausgesonderten Urkunden sofort vortragen kann. Ich bitte daher den Gerichtshof, mir eine Zeit zu bestimmen, wann ich diese Urkunden dann vortragen soll.

VORSITZENDER: Ihrem Antrag wird stattgegeben.

DR. HORN: Jawohl, ich bin dann mit meinem Fall fertig und werde dann nur eine relativ kurze Zeit gebrauchen, um zu einigen der Urkunden, nicht zu allen, einige kurze Kommentare abzugeben.

VORSITZENDER: Wenn Dr. Nelte bereit ist, mit dem Fall des Angeklagten Keitel zu beginnen, so regt der Gerichtshof an, daß Sie möglicherweise in der Lage wären, sich um zwei Uhr kurz mit Ihren Dokumenten zu befassen. Würde das Dr. Nelte recht sein?

DR. HORN: Jawohl, Herr Präsident.

VORSITZENDER: Ist Dr. Nelte einverstanden?

DR. HORN: Ich werde meinen Kollegen fragen.

Herr Dr. Nelte unterrichtet mich eben, daß er nur seine Dokumente holt und dann sofort mit seinem Fall beginnen kann.

VORSITZENDER: Gut.