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[Das Gericht vertagt sich bis 14.00 Uhr.]

Nachmittagssitzung.

VORSITZENDER: Dr. Nelte, obwohl der Gerichtshof erklärt hat, daß er Dr. Horn um 2.00 Uhr anhören würde, möchte er das Verhör des Angeklagten Keitel nicht unterbrechen, wenn Sie jetzt Lieber damit fortsetzen wollen. Entscheiden Sie sich nach Ihrem Belieben.

DR. NELTE: Dr. Horn ist damit einverstanden, wenn ich mein Verhör mit Keitel fortsetze.

VORSITZENDER: Gut.

MR. DODD: Hoher Gerichtshof! Ich habe, um die Verhandlungen zu erleichtern, festgestellt, daß das erste Halder-Affidavit, das Dr. Nelte heute morgen erwähnte, als Beweisstück US-531, 3702-PS am 4. Januar von Oberst Taylor vorgelegt wurde. Das zweite Halder-Affidavit, auf das Dr. Nelte verwies, wurde als Beweisstück US-533, 3707-PS am 5. Januar von Oberst Taylor vorgelegt.

VORSITZENDER: Danke sehr.

DR. NELTE: Herr Präsident, Herr Dodd war so liebenswürdig, mir eine entsprechende Anzahl von Exemplaren des Aufsatzes »Grundlagen über die Organisation der deutschen Wehrmacht« zur Verfügung zu stellen, um sie dem Gerichtshof zu überreichen. Ich tue das hiermit.

[Zum Zeugen gewandt:]

Sie hatten zuletzt dargelegt, daß am 4. Februar 1938 ein Teil der bisherigen kriegsministeriellen Zuständigkeiten auf die Wehrmachtsteile, ein anderer Teil auf das Oberkommando der Wehrmacht übertragen wurde. In dem erwähnten Erlaß heißt es bezüglich dieser Geschäfte:

»Das OKW nimmt zugleich die Geschäfte des Reichskriegsministeriums wahr. Der Chef des OKW übt in meinem Auftrage die bisher dem Reichskriegsminister zustehenden Befugnisse aus.«

Sagen Sie mir kurz, welches diese Gebiete waren. Ich selbst werde ein Diagramm dem Gerichtshof überreichen, das zum Zwecke der Übersetzung auch schon in der Übersetzungsabteilung ist, aber von dem ich nicht weiß, ob es schon in der Übersetzung in dem Besitz des Gerichtshofs selbst ist.

KEITEL: Diejenigen Funktionen ministerieller Art, die auf das OKW tatsächlich arbeitsmäßig übergegangen sind, wurden in einer Reihe von Ämtern vollzogen beziehungsweise bearbeitet, von denen ich die wichtigsten hier kurz mit ihren Funktionen nennen will.

Zunächst ein Wort über den »Wehrmachtführungsstab«, der, als ein Amt des OKW, gleichgeordnet war mit den anderen Ämtern, in Bezug auf die Unterstellungsverhältnisse eine bevorzugte Stellung aber einnahm gegenüber den anderen Ämtern, und, wie der Name schon ausdrückt – »Wehrmachtführungsstab« –, ein Organ seines Oberkommandos war, mit dem der Führer sehr viel, und ich kann wohl sagen vorwiegend, persönlich arbeitete. Dort lagen auch keine ministeriellen Befugnisse.

Dann das allgemeine Wehrmachtsamt, das hauptsächlich alle verwaltenden Fragen ministerieller und administrativer Art hatte. Man könnte es vielleicht beinahe ein kleines Kriegsministerium nennen.

Dann das Amt »Ausland/Abwehr«, vielfach ministeriell, zum Teil auch als Hilfe für Führungsfragen.

Dann das »Rüstungs- und Wirtschaftsamt«, wobei ich erwähnen muß, daß es im Jahre 1940 aufgelöst wurde und nur noch ein kleines Wehrwirtschaftsamt bestand, das sich hauptsächlich befaßte mit Nachschubfragen auf allen Gebieten der Verbrauchsgüter der Wehrmacht, die ich hier nicht mehr nennen will, wie Feuerung, Kohle, Treibstoff und so weiter; dann ein bedeutender Aufgabenbereich: das Ersatzwesen für die gesamte Wehrmacht, kurz genannt die Rekrutierung, ein Zentralamt, mehr für die internen personellen Fragen innerhalb des OKW. Dann das Rechtswesen, die Haushaltszusammenfassung und eine Reihe von anderen Gebieten, die wohl nicht näher bezeichnet werden müssen.

Darin vollzog sich die ministerielle Betätigung des OKW. Ich möchte diesen Teil...

VORSITZENDER: Dr. Nelte, ich glaube, der Gerichtshof hat den Unterschied, den der Angeklagte zwischen dem Generalstab des Oberkommandos und dem OKW machte, verstanden; aber ist es notwendig, daß vor dem Gerichtshof alle diese Einzelheiten erörtert werden?

DR. NELTE: Ich war mit diesem Abschnitt jetzt fertig.

VORSITZENDER: Sehr gut.

DR. NELTE: Ich wollte den Angeklagten lediglich...

VORSITZENDER: Bevor Sie von diesem Dokument, das Sie dem Gerichtshof gerade vorgelegt haben – dieses Diagramm – auf etwas anderes übergehen, wollen Sie uns bitte mitteilen, ob Sie es als Beweisstück vorlegen wollen?

DR. NELTE: Ich bitte, es als Beweisstück entgegenzunehmen. Es wird Ihnen auch noch eine Übersetzung zugehen.

VORSITZENDER: Wenn das der Fall ist, welche Nummer wollen Sie ihm geben? Sie müssen alle Ihre Beweisstücke numerieren.

DR. NELTE: Geben Sie ihm bitte die Nummer Keitel 1a.

VORSITZENDER: Wer hat es gemacht?

DR. NELTE: Das ist von uns angefertigt und von der technischen Abteilung der Anklagebehörde vervielfältigt worden. Die Anklagebehörde hat dieses Diagramm auch.

VORSITZENDER: Haben Sie den Angeklagten gefragt, ob er die Richtigkeit bestätigt?

DR. NELTE: