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[zum Zeugen gewandt]

Wollen Sie, Herr Feldmarschall, nachsehen, feststellen, ob dieses Diagramm richtig ist?

KEITEL: Ja, ich erkenne das Diagramm...

GENERAL RUDENKO: Herr Vorsitzender, die Anklagebehörde hat das Diagramm nicht bekommen. Die Anklagebehörde möchte sich daher mit ihm vertraut machen, bevor sie Schlüsse daraus zieht.

VORSITZENDER: Haben Sie noch weitere Kopien, Dr. Nelte?

DR. NELTE: Sie können sofort geholt und verteilt werden. Dann würde ich bitten, Ihre Entscheidung so lange zurückzustellen, bis die Diagramme Ihnen in ausreichender Zahl übergeben werden.

KEITEL: Ich erkenne dieses Diagramm als richtig an. Es enthält nicht die kleinen Veränderungen, die seit dem ersten Bestehen des OKW bis zu diesem Zustand eingetreten sind, den ich nannte – durch die Umformung der Rüstungsministerien und so weiter –, sondern es zeigt die Weise, wie es tatsächlich in den letzten Jahren gearbeitet hat.

VORSITZENDER: Fahren Sie fort, Dr. Nelte.

DR. NELTE: Um diesen Fragenkomplex abzuschließen, möchte ich folgendes sagen: Ist es richtig, daß danach alle von der Anklagebehörde bezeichneten und vorgelegten Keitel-Befehle, Keitel-Erlasse, materiell also Führer-Befehle, das heißt Befehle waren, die auf Hitlers Willensäußerung, auf seinen Auftrag und seinen Befehl zurückzuführen sind?

KEITEL: Ja, das ist die richtige Definition der Zusammenfassung der gegebenen Darstellung. Ich möchte aber vielleicht nochmals zusammenfassend von mir aus sagen und feststellen, daß ich für diese Befehle, wie eingangs gesagt, soweit sie mit meinem Namen in Verbindung stehen, auch die Verantwortung trage und getragen habe, denn die Dinge waren so: Ich kannte selbstverständlich den Inhalt dieser Befehle, die ich vollzogen habe, ich erkenne in den mir Vorgelegten Dokumenten selbstverständlich, meine Unterschrift und damit das Dokument als ein authentisches an; ich darf hinzufügen, daß, soweit ich soldatische Bedenken oder sonstige Vorbehalte gegenüber den Befehlen hatte, daß ich sie selbstverständlich eindringlichst zur Sprache gebracht habe, daß ich mich bemüht habe, Befehle, die ich nicht als unanfechtbar ansah, zu verhindern; ich muß aber auch pflichtgemäß erklären, daß, wenn diese Entscheidung letzten Endes von Hitler gefällt war, daß ich dann diese Befehle – ich darf beinahe sagen, ohne sie irgendwie noch zu prüfen – herausgegeben und weitergeleitet habe.

DR. NELTE: Herr Präsident! Bevor ich in den nächsten Teil meiner Fragen eintrete, möchte ich folgendes sagen:

Die Anklage hat Keitels Beteiligung an den vielen hier vorgetragenen Verbrechen aus verschiedenen Tatsachen abgeleitet, Tatsachen, die in sich nicht immer miteinander zu verbinden und in Übereinstimmung zu bringen sind. Sie hat nämlich gesagt, er sei ein mächtiger und wichtiger Stabsoffizier gewesen. Das steht in der Anklage. Dann hat sie behauptet, er sei ein willenloses Werkzeug gewesen und daß das Verhältnis zwischen ihm und Hitler intim gewesen sei.

Sie werden verstehen, daß der Angeklagte, wenn er diese Dinge klären oder widerlegen will, sich mit dem Verhältnis zwischen ihm und Hitler auseinandersetzen muß.

VORSITZENDER: Das hat ja der Angeklagte selbst schon getan, Dr. Nelte. Er hat sein Verhältnis zu Hitler hier klargelegt. Wenn Sie das erläutern wollen, müssen Sie ihm weitere Fragen vorlegen.

DR. NELTE: Ich wollte ihn nur ergänzend über das interne Verhältnis zu Hitler sprechen lassen; bisher war es das dienstliche.