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[Zum Zeugen gewandt:]

Hätte Hitler sich durch das Rücktrittsgesuch eines oder mehrerer Frontoberbefehlshaber zur Rücknahme eines von ihm einmal gegebenen Befehls...

VORSITZENDER: Dr. Laternser! Fast jeder Offizier, der hier ausgesagt hat, hat über dieses Thema gesprochen, ganz gewiß schon sehr viele.

DR. LATERNSER: Herr Präsident! Bezieht sich diese Einwendung auf die nunmehr gestellte Frage?

VORSITZENDER: Fast jeder Offizier hat bei seiner Vernehmung hier angegeben, daß es unmöglich war, zurückzutreten. Das meinen Sie doch mit Ihrer Frage, nicht wahr?

DR. LATERNSER: Ich ziehe diese Frage gern zurück, wenn ich davon ausgehen kann, daß der Gerichtshof die Richtigkeit desjenigen unterstellt, was ich damit beweisen will.

VORSITZENDER: Es ist nach Ansicht des Gerichtshofs kumulativ. Ob der Gerichtshof es als wahr oder unwahr unterstellt, ist eine andere Frage.

DR. LATERNSER: Herr Präsident! Ich bitte, auch hierzu etwas äußern zu dürfen; ich glaube nicht, daß es als kumulativ angesehen werden kann, denn, wie bereits durch meinen Kollegen Dr. Dix vorgetragen worden ist, ist die gleiche Frage, an verschiedene Zeugen gestellt, jeweils eine andere Frage, weil ich ja die subjektive Antwort gerade dieses Zeugen und gerade zu diesem Punkt herbeizuführen wünsche.

Ich ziehe aber diese Frage zurück.

VORSITZENDER: Wollen Sie noch weitere Fragen stellen?

DR. LATERNSER: Ich habe noch einige Fragen zu stellen.

[Zum Zeugen gewandt:]

Herr Zeuge, in welchem Umfang war das Führerhauptquartier im Kriege militärisch gegen Überfälle gesichert?

KEITEL: Es war eine besondere Wachtruppe da vom Heer und auch eine Kompanie, glaube ich, von der Waffen-SS. Es waren sehr eingehende Sicherheitsmaßnahmen materieller und sonstiger bewachungsmäßiger Art getroffen, Einzäunungen, Hindernisse und ähnliches mehr. Es war gut gesichert gegen jeden Überfall.

DR. LATERNSER: Waren mehrere Zonen vorhanden?

KEITEL: Jawohl, es war eine innere Zone und eine äußere Zone und verschiedene Räume, die wieder in sich abgegrenzt waren, vorhanden.

DR. LATERNSER: Ja. Sie haben bereits ausgesagt, daß die Oberbefehlshaber der Heeresgruppen und Armeen im Osten außerhalb ihres Operationsgebietes irgendwelche Befugnisse nicht hatten. Bestand nun die Tendenz, das Operationsgebiet der Armeen möglichst klein oder groß zu halten?

KEITEL: Ursprünglich war die Tendenz durchaus so, das Operationsgebiet groß zu halten, um die möglichste Bewegungsfreiheit im rückwärtigen Raum von Armee- und Heeresgruppen zu besitzen. Erst der Führer hat dann mit sehr energischen Mitteln auf die Begrenzung dieser Zonen hingewirkt, also es möglichst klein zu machen.

DR. LATERNSER: Aus welchem Grund?

KEITEL: Um die Militärs, wie er sagte, von diesen Verwaltungsmaßnahmen und der Tiefe, die sie sich suchten für ihre Einrichtungen, auf enge Räume zusammenzudrängen.

DR. LATERNSER: Sie sprachen in Ihrer Vernehmung von Verbänden der Waffen-SS, die dem Heer taktisch, also für den Kampf, unterstellt waren. Ich möchte nun das besonders klären, weil nach meiner Meinung immer noch eine Unklarheit herrscht: Hatten die Einsatztruppen des SD irgend etwas mit den Verbänden der Waffen-SS zu tun, die den Heeresverbänden zur Ausführung taktischer Aufgaben unterstellt waren?

KEITEL: Nein, die Formationen der Waffen-SS in den Divisionsverbänden wurden als solche in die Armeeverbände eingegliedert und hatten mit anderen Dingen nichts zu tun, waren reine Heerestruppen dann.

DR. LATERNSER: Konnte ein Oberbefehlshaber einen SS-Mann wegen irgendeines Vergehens bestrafen?

KEITEL: Bei Antreffen eines Verbrechens auf frischer Tat hätte sich, glaube ich, kein Oberbefehlshaber gescheut. Im übrigen war Disziplinar- und Gerichtsbarkeit in der Spitze auslaufend beim Reichsführer Himmler und nicht beim Oberbefehlshaber des Heeres.

DR. LATERNSER: Hatten die Organe der Einsatzgruppen des SD den Oberbefehlshabern der Armeen Kenntnis zu geben über das, was sie im Auftrage Himmlers taten?

KEITEL: Die Frage ist hier sehr eingehend von dem Zeugen Ohlendorf behandelt worden und ich bin nicht informiert über die Verbindungen, die zwischen den Oberkommandierenden und den Einsatzgruppen und Einsatzkommandos bestanden haben. Ich war daran nicht beteiligt und habe dabei nicht mitgewirkt.

DR. LATERNSER: Ich wollte von Ihnen wissen, ob die Organe oder die Einsatzgruppen des SD nach Ihrer Kenntnis der Bestimmungen die Verpflichtung hatten, Meldung an die militärischen Befehlshaber zu geben, in deren rückwärtigem Gebiet sie arbeiteten?

KEITEL: Ich glaube nicht; die dafür geltenden Befehle kenne ich nicht, die habe ich nicht gesehen.

DR. LATERNSER: Wissen Sie, ob die höheren militärischen Führer jemals von der Absicht Hitlers oder Himmlers, die Juden umzubringen, unterrichtet worden sind?

KEITEL: Nach meiner Auffassung ist das nicht geschehen. Ich persönlich bin auch nicht unterrichtet worden.

DR. LATERNSER: Nun, ich habe noch eine aufklärende Frage zum Gefangenenwesen. Es ist schon während des Krieges bekanntgeworden, daß bezüglich der Versorgung der in der ersten Zeit des Ostfeldzugs angefallenen sowjetrussischen Kriegsgefangenen bedauerliche Zustände eintraten. Welches war der Grund für diese Zustände, die in der ersten Zeit in dieser Beziehung geherrscht haben?

KEITEL: Ich kann mich nur stützen auf das, was der Oberbefehlshaber des Heeres bei den Lagebesprechungen berichtet hat. Er hat damals nach meiner Erinnerung mehrfach berichtet, daß es sich um ein ausgesprochenes Massenproblem gehandelt habe, das außergewöhnlich schwer zu organisieren war für die Versorgung, Unterbringung und Bewachung.

DR. LATERNSER: Nun sind diese Zustände zweifellos eine gewisse Zeit lang tatsächlich chaotisch gewesen. Ich denke dabei an einen besonderen Grund, der vorgelegen hat, Herr Zeuge, und zwar möchte ich, um es Ihnen in Erinnerung zu rufen, folgendes vortragen:

Das Heer hatte im Heimatkriegsgebiet bereits Lager für die künftigen Gefangenen vorbereitet, weil doch zunächst gedacht war, daß die angefallenen Gefangenen in das Heimatgebiet transportiert werden sollten, und trotz dieser Vorbereitungen kam dann, wie hier gesagt worden ist, ein plötzlicher Befehl Hitlers dazwischen, der die Rückführung der gefangengenommenen russischen Soldaten in die Heimat verboten hat.

KEITEL: Ich habe das bereits heute morgen ausgeführt und gesagt, daß eine gewisse Zeit, bis September, jede Beförderung von sowjetischen Kriegsgefangenen in das Heimat-Reichsgebiet nicht gestattet war, und daß dann erst die Möglichkeit gegeben wurde zum Abtransport in die heimatlichen Lager, aus Gründen des Arbeitseinsatzes.

DR. LATERNSER: Nun, die in der ersten Zeit entstehenden Schwierigkeiten konnten nicht behoben werden mit den Mitteln, die den Truppen zur Verfügung standen?

KEITEL: Das weiß ich nicht, davon bin ich nicht unterrichtet. Das könnte nur das OKH selbst wissen, das alleine die Verantwortung hatte.

DR. LATERNSER: Nun habe ich nur noch einige wenige Fragen über die Stellung des stellvertretenden Chefs des Wehrmachtführungsstabes. Wann wurde diese Stellung gegründet?

KEITEL: Ich glaube 1942.

DR. LATERNSER: 1942. Welchen Rang hatte diese Stellung?

KEITEL: Es konnte ein Oberst sein oder ein General.

DR. LATERNSER: Was ich meine, ist: War es etwa wie die Stellung eines Divisionskommandeurs?

KEITEL: Ja, ich würde sagen, es war der Stellung eines Brigade- oder Divisionskommandeurs gleichgestellt, ein Abteilungschef.

DR. LATERNSER: Wieviele Abteilungsleiter hat es im OKW gegeben?

KEITEL: Ich kann es augenblicklich aus dem Kopf nicht sagen. Schätzungsweise hatte ich acht Amtschefs, und jeder hatte eine, zwei, drei oder vier Abteilungen, also ungefähr dreißig bis fünfunddreißig Abteilungschefs werden schon dagewesen sein.

DR. LATERNSER: Der stellvertretende Chef des Wehrmachtführungsstabes war also einer der acht oder der dreißig Abteilungschefs?

KEITEL: Das will ich nicht direkt sagen, sondern wir hatten ja auch unter den Amtschefs sogenannte Amtsgruppenchefs, also Amtsguppen, die einige wenige Abteilungen zusammenfaßten. Auf diese Basis möchte ich ihn etwa stellen.

DR. LATERNSER: Ja. Welche dienstlichen Aufgaben waren mit dieser Stellung verbunden?

KEITEL: Selbstverständlich die Überwachung und Leitung der ganzen Arbeit in dem beim Führerhauptquartier befindlichen Teile des Wehrmachtführungsstabes. Diese Arbeit zu leiten nach den Weisungen des Chefs des Wehrmachtführungsstabes, Jodl, war seine Aufgabe.

DR. LATERNSER: War der stellvertretende Chef des Wehrmachtführungsstabes in besonderem Maße für die strategische Planung verantwortlich, wie es von der Anklagebehörde behauptet worden ist?

KEITEL: Verantwortlich war er dafür bestimmt nach seiner Stellung nicht, aber er war selbstverständlich einer von der kleinen Gruppe, die zu den hohen oder guten Generalstabsoffizieren gehörte, so wie Halder bestätigt hat, die sich mit diesen Dingen befaßte..

DR. LATERNSER: Nun habe ich eine letzte Frage: Die Stellung des stellvertretenden Chefs des Wehrmachtführungsstabes entsprach sonach nicht an Bedeutung den übrigen Dienststellen, die in dieser Gruppe oder angeblichen Gruppe des Generalstabs oder OKW zusammengefaßt sind?

KEITEL: Ich habe gesagt, Chef einer Amtsgruppe im Wehrmachtführungsstab und Mitarbeiter in den engsten Gruppen derjenigen, die Operations- und strategische Fragen zu bearbeiten hatten, aber Untergebener von General Jodl und Leiter der Arbeit in dem Arbeitsstab.

DR. LATERNSER: Herr Feldmarschall, ich glaube, daß diese Frage, die ich an Sie gestellt habe, nicht ganz beantwortet ist. Ich habe Sie gefragt, ob die Bedeutung dieser Stellung die gleiche war, wie die übrigen, oder auch nur annähernd die gleiche, wie die übrigen in der Gruppe Generalstab und OKW zusammengefaßten Dienststellen?

KEITEL: Nein, das bestimmt nicht, denn in der Gruppe Generalstab und OKW sind die Oberbefehlshaber, die höchsten Befehlshaber und die Generalstabschefs enthalten. Dazu gehörte er bestimmt nicht.

DR. LATERNSER: Ja, danke schön!

RECHTSANWALT LUDWIG BABEL, VERTEIDIGER FÜR DIE SS: Herr Zeuge! Sie haben in Ihrer eidesstattlichen Versicherung, K-12, erklärt, daß die SS mit Kriegsbeginn zum eigentlichen Vorkämpfer und Bannerträger einer Eroberungs- und Machtpolitik geworden sei. Um Mißverständnissen vorzubeugen, möchte ich folgendes aufklären: Was verstanden Sie hierbei unter SS?

KEITEL: Ich kann darauf sagen, daß das, was hier verlesen wurde durch meinen Herrn Verteidiger, eine kurze Zusammenfassung eines ausführlichen Affidavits ist. Wenn Sie das lesen, werden Sie die Antwort auf die Frage selbst erhalten in der Form, die ich noch kurz präzisieren will: Es handelte sich um die Reichsführung-SS unter Himmler und unter denjenigen Organen seines Befehlsbereiches, Polizei und SS, die in den Kriegsgebieten, besetzten Gebieten aufgetreten sind und dort tätig waren. Mit dem Begriff der sogenannten Allgemeinen SS in der Heimat hatte das nichts zu tun. Das ist nun geklärt?

RA. BABEL: Jawohl, danke schön.

DR. FRIEDRICH BERGOLD, VERTEIDIGER DES ANGEKLAGTEN BORMANN: Herr Zeuge! Die Anklagebehörde hat in ihrem Trial-Brief (Schriftsatz) dem Angeklagten Bormann auch seine Betätigung im sogenannten Volkssturm zur Last gelegt. Ich möchte Ihnen in diesem Zusammenhang einige Fragen vorlegen: War für den Volkssturm, so wie er durch den Erlaß des Führers vom 18. Oktober 1944 gebildet war, eine offensive oder eine defensive Betätigung vorgesehen?

KEITEL: Ich muß Ihnen dazu sagen, daß der Reichsleiter Bormann jede Beratung, jede Mitarbeit und jede Information über den Volkssturm gegenüber militärischen Dienststellen abgelehnt hat.

DR. BERGOLD: Sie waren also, wollen Sie sagen, über den Sinn des Volkssturms überhaupt nicht unterrichtet?

KEITEL: Nur im Sinne dessen, daß ich mir selbst eine Vorstellung machte von dem letzten Aufgebot von Männern zur örtlichen Verteidigung ihrer Wohnstätten.

DR. BERGOLD: Im Rahmen der Wehrmacht war der Volkssturm also zu offensiven Zielen nicht bestimmt?

KEITEL: Nein, sondern alle Dienststellen der Wehrmacht, die in ihren Bereichen Volkssturm-Abteilungen oder ähnliches vorfanden, haben sie entweder eingegliedert oder nach Hause geschickt.

DR. BERGOLD: Habe ich Sie richtig verstanden, so wollen Sie sagen, daß diese Institution »Volkssturm« ein Gedanke Bormanns gewesen ist, oder stammt er von Hitler?

KEITEL: Das weiß ich nicht, vielleicht von beiden.

DR. BERGOLD: Auch Hitler hat niemals Ihnen darüber berichtet?

KEITEL: Nein, er sprach nur vom Volkssturm und ähnlichem, aber militärische Stellen sind dabei nicht beteiligt gewesen.

DR. BERGOLD: Hat Bormann noch andere militärische Vorträge dem Führer gehalten, außer den seltsamen Dingen über den Volkssturm?

KEITEL: Er ist oft Ankläger der Wehrmacht gewesen in allen möglichen Dingen. Ich kann das nur aus dem schließen, was mir dann gesagt worden ist, und annehmen, daß es von Bormann ausging. Ich weiß das nicht.

DR. BERGOLD: Danke.

DR. HORN: Ist es richtig, daß der Angeklagte von Ribbentrop nach seiner Rückkehr aus Moskau im August 1939 auf Grund der veränderten außenpolitischen Lage – der Garantievertrag zwischen England und Polen war ratifiziert worden – Hitler zur Abstoppung angelaufener militärischer Maßnahmen veranlaßte?

KEITEL: Ich habe damals den Eindruck gehabt, daß die mir gegebenen Befehle Hitlers auf eine Aussprache zwischen seinem Außenminister und ihm begründet waren. Anwesend bin ich nicht gewesen.

DR. HORN: Stimmt es, daß von Ribbentrop, ebenso wie andere Fachminister, grundsätzlich nicht über strategische Planungen unterrichtet wurde?

KEITEL: Ich kann das nur von mir und vom Chef des Wehrmachtführungsstabes aus sagen, daß wir weder dazu berechtigt waren noch es auch getan haben. Wenn der Reichsaußenminister über solche Fragen unterrichtet worden wäre, könnte es nur Hitler selbst getan haben. Ich bezweifle, daß er hier eine Ausnahme gemacht hat.

DR. HORN: Die Anklagebehörde hat einen Brief vom 3. April 1940 betreffend die bevorstehende Besetzung Dänemarks und Norwegens vorgelegt, der von Ihnen an den damaligen Reichsaußenminister gerichtet war. In diesem Brief unterrichteten Sie den Reichsaußenminister von der bevorstehenden Besetzung und ersuchten ihn, die nötigen außenpolitischen Maßnahmen zu ergreifen. Haben Sie vor diesem Zeitpunkt von Ribbentrop über diese beabsichtigte Besetzung Dänemarks und Norwegens unterrichtet?

KEITEL: Nein, das hätte ich gar nicht gedurft, nach der Art, wie der Führer mit uns arbeitete, und dieser Brief ist die ungewöhnliche Form, dem Reichsaußenminister, der damals von den Dingen nichts gewußt hat, auf Befehl Hitlers davon Kenntnis zu geben. Ich wurde beauftragt, es ihm zu schreiben.

DR. HORN: Im Zusammenhang mit der Aussage des Generals Lahousen möchte ich Ihnen eine Frage stellen. Bestand zur Zeit des Polenfeldzuges eine Anweisung oder ein Befehl Hitlers, die Juden in der polnischen Ukraine zu vernichten?

KEITEL: Ich kann mich an etwas Derartiges nicht erinnern, sondern weiß nur, daß wohl in der Besetzung Polens – nach der Besetzung Polens – das Problem der polnischen Juden eine Rolle spielte. Ich habe auch in diesem Zusammenhang Hitler einmal eine Frage gestellt, die er meiner Erinnerung nach beantwortete, daß dieser Raum geeignet sei, um dort die Juden anzusiedeln. Andere Dinge sind mir nicht bekannt und auch nicht erinnerlich.

DR. HORN: War anläßlich des Polenfeldzuges geplant worden, im Rücken der Polen in der polnischen Ukraine einen Aufstand anzuzetteln?

KEITEL: Ich kann Ihnen darüber keine Antwort geben, obwohl ich hier von Lahousen solche Dinge gehört habe. Ich weiß es nicht und kann mich nicht darauf entsinnen.

DR. HORN: Danke.

RA. BÖHM: Herr Feldmarschall! Sie waren Chef OKW und damit auch Chef Kgf., über das Kriegsgefangenenwesen. Haben Sie jemals Befehl erteilt oder erteilen lassen, auf Grund dessen die SA-Angehörigen oder SA-Einheiten zur Bewachung von Kriegsgefangenen oder Kriegsgefangenenlagern herangezogen worden sind beziehungsweise herangezogen werden sollten?

KEITEL: Ich kann mich nicht erinnern, daß vom OKW aus eine solche Anordnung gegeben worden wäre, ich glaube, das ist bestimmt nicht der Fall.

RA. BÖHM: Ist Ihnen überhaupt in diesem Zusammenhang jemals Meldung darüber erstattet worden, wonach eine derartige Bewachung stattgefunden hätte?

KEITEL: Das erinnere ich mich nicht, obwohl ich damit nicht ausschließen will, daß Dienststellen des Heeres, vielleicht an irgendeiner Stelle, auch vorübergehend SA-Leute bei der Bewachung mit herangezogen haben, das weiß ich nicht.

RA. BÖHM: Danke, jawohl.

VORSITZENDER: Ich denke, wir lassen eine Pause für zehn Minuten eintreten.