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[Zum Zeugen gewandt:]

»Für den Erfolg wird die Zusammenarbeit mit der sudetendeutschen Grenzbevölkerung, Überläufern aus der tschechoslowakischen Armee, Fallschirmabspringern oder Luftlandetruppen und den Organen des Sabotagedienstes von Bedeutung sein.«

KEITEL: Darf ich den Absatz lesen, den, glaube ich, der gemeint ist?

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ja, die Überschrift ist »Aufträge für die Wehrmachtteile.«

KEITEL: Aufträge für die Wehrmachtteile A. Da heißt es:

»Für den Erfolg wird die Zusammenarbeit mit der sudetendeutschen Grenzbevölkerung, Überläufern aus der tschechoslowakischen Armee, Fallschirmabspringern oder Luftlandetruppen und den Organen des Sabotagedienstes von Bedeutung sein.«

Diese Fallschirmabspringer und Luftlandetruppen sollten tatsächlich an den Grenzbefestigungen eingesetzt werden, wie ich gestern schon ausführte, weil nach der Auffassung des Heeres die Artilleriemittel nicht genügten, um sie artilleristisch zu bekämpfen.

Es sind hier nicht Fallschirmspringer oder Sabotageleute gemeint, sondern die tatsächlichen Angehörigen der deutschen Luftwaffe, und als letztes ist dann der Sabotagedienst genannt.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Der Sabotagedienst muß doch Leute haben, die Sabotage treiben, wenn sie von irgendwelchem Nutzen sein sollen. Sie sabotieren, nicht wahr?

KEITEL: Zweifellos, aber nicht auf dem Wege von Luftlandetruppen und Fallschirmspringern, sondern solche in Grenzgebieten vorhandene Sabotageleute, die sich für solche Dienste zur Verfügung stellen. Ja, an das ist auch gedacht. Wir hatten ja viele solche Leute im Sudetenland.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich werde mich mit Ihnen nicht weiter streiten, aber ich möchte diese Frage klären.

Nun komme ich dazu, wie dieser Befehl des Führers bekanntgegeben wurde. Sie finden diesen Befehl – der Gerichtshof wird ihn auf Seite 64 finden – aber ich darf Sie darum bitten, sich Seite 66 des Buches, Seite 25 in Ihrem Buch, Angeklagter, den zweiten Satz des Angeklagten Jodl »An die Kommandanten« ansehen zu wollen. Es ist auf Seite 25. Der Angeklagte Jodl sagt: »Dieser Befehl ist nur für die Kommandeure bestimmt und darf unter keinen Umständen in Feindeshand fallen.« War das deshalb, weil Sie und der Angeklagte Jodl sich dieses Befehles schämten, daß Sie diese Geheimhaltungsvorschrift beifügten?

KEITEL: Ich habe es noch nicht gefunden und möchte den Zusammenhang gern wissen. Seite 25 ist ein Fernschreiben.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Vom Oberkommando der Wehrmacht, datiert 19. Oktober. Haben Sie es gefunden, der zweite Satz?

KEITEL: Vom 18. Oktober 1942?

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: 19. Oktober, an dem der Befehl vom 18. Oktober herauskam. »Dieser Befehl ist nur für die Kommandeure bestimmt und darf unter keinen Umständen in Feindeshand fallen.« Schämten Sie sich dieses Befehls, daß Sie es auf diese Weise formulierten?

KEITEL: Ich habe das Schreiben nicht gesehen und würde es auch für richtig halten, den General Jodl darnach zu fragen. Ich kenne den Inhalt nicht, aber wie wir beide über den Befehl dachten, habe ich bereits ausgeführt. Die Begründung dafür kann ich nicht geben.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Sie können mir nicht den Grund für die Geheimhaltung geben?

KEITEL: Ich weiß nicht, welches Motiv damals zu Grunde gelegen hat und bitte, diese Frage dem General Jodl zu stellen. Ich habe dies nicht gesehen. Ich habe über meine Auffassung und auch über die des Generals Jodl schon gesprochen, wie wir darüber dachten.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich möchte nur, daß Sie sich ansehen, wie selbst Hitler sich dazu äußert. Wenn Sie sich – ich glaube, es ist Seite 31 unseres Buches – ansehen, es ist ein Bericht von Hitler, in dem er sagt:

»Die Meldung, die darüber im Wehrmachtsbericht erscheinen soll, wird ganz kurz und lakonisch lauten, daß ein Sabotage-, Terror- oder Zerstörungstrupp gestellt und bis zum letzten Mann niedergemacht wurde.« (Dokument Nummer 503-PS).

Sie haben doch Ihr Bestes getan-und wenn ich »Sie« sage, meine ich Sie, Hitler und Jodl und alle anderen Beteiligten –, Sie haben doch Ihr Bestes getan, um alles zu verschweigen, was über diese Befehle bekannt wurde. Nicht wahr?

KEITEL: Ich habe nicht den Eindruck, sondern wir haben ja eigentlich in jedem Fall nachträglich im Wehrmachtsbefehl, im Wehrmachtsbericht den Tatbestand bekanntgegeben, das ist meine Erinnerung, nämlich, daß wir im Wehrmachtsbericht ausgesprochen haben, das und das ist passiert und das und das war die Folge. Das ist meine Erinnerung.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich möchte Sie nur noch darum bitten, sich ein weiteres Dokument anzusehen. Sie werden sich erinnern, daß, nachdem die Sowjetunion bestimmte Leute in Charkow vor Gericht gestellt hatte, als Sie versuchten, eine Gegenpropaganda einzuleiten – sehen Sie sich dieses Dokument über diese Hinrichtungen an; es ist Seite 308, Dokument UK-57. Sie haben eine Abschrift davon. Ich werde Sie nur über zwei Zwischenfälle befragen. Sie sehen, es ist eine Vortragsnotiz und die Stelle, die ich Sie bitte, sich anzusehen, ist Nummer 2, die vierte Notiz, Absatz 2 und hat die Überschrift »Versuchter Anschlag auf das Schlachtschiff Tirpitz«. Haben Sie es gefunden?

KEITEL: Noch einen Augenblick, ich habe es noch nicht gefunden. Schlachtschiff Tirpitz? Ah, ja!

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Haben Sie es jetzt? Nun hören Sie zu:

»Ende Oktober 1942 hatte ein mit einem Kutter nach Norwegen gekommenes britisches Kommando den Auftrag, durch Einsatz eines Zwei-Mann-Torpedos einen Anschlag auf das Schlachtschiff ›Tirpitz‹ im Drontheim-Fjord durchzuführen. Die Aktion mißlang, da die beiden am Kutter befestigten Torpedos in stürmischer See verloren gegangen waren. Von der aus 6 Engländern und 4 Norwegern bestehenden Besatzung wurde ein Trupp von 3 Engländern und 2 Norwegern an der schwedischen Grenze gestellt. Es gelang jedoch nur, den britischen Matrosen in Zivil, Robert Paul Evans, geboren 14. Januar 1922 in London, festzunehmen. Die anderen sind nach Schweden entkommen.

Evans besaß eine Pistolentasche, wie sie zum Tragen von Waffen in der Achselhöhle verwendet wird, und einen Schlagring.«

Und nun die nächste Seite:

»... Völkerrechtswidrige Gewalttaten konnten ihm nicht nachgewiesen werden.«

Sind Sie auf derartige Vorfälle unter diesem Befehl aufmerksam gemacht worden?

KEITEL: Ich erinnere mich an den Fall selbst nicht, aber dieses sehe ich ja, wie es hier von der Abteilung gemeldet wird.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Sie haben uns gesagt, daß Sie 41 Jahre lang Soldat gewesen sind und Sie haben Ihre militärischen Ansichten betont. Aber was, im Namen aller militärischen Tradition, was hat dieser Junge Unrechtes getan, indem er von einem Zwei-Mann-Torpedo einen Angriff auf ein Schlachtschiff unternehmen wollte; was hat er Unrechtes getan?

KEITEL: Nein, das ist ein Angriff, der gegen ein Kriegsmittel geführt worden ist; wenn er von Soldaten in ihrer Eigenschaft als Angehörige der Wehrmacht geführt wird, ist dies ein Angriff mit Ziel, ein Schlachtschiff im Wege der Sabotage zu beseitigen.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Aber warum sollten sie nicht einen Zwei-Mann-Torpedo-Angriff auf ein Schlachtschiff ausführen, wenn sie darauf vorbereitet waren? Warum kann ein Matrose das nicht tun? Ich möchte verstehen, was Sie eigentlich damit meinen. Was für ein Unrecht sehen Sie, der Sie vierzig Jahre lang Soldat waren, darin, daß ein Mann ein Torpedo gegen ein Schlachtschiff schleppt? Sagen Sie uns das. Ich kann kein Unrecht darin sehen.

KEITEL: Nein, das ist ebensowenig unrichtig, wie ein solcher Angriff, wenn er Erfolg hätte, mit einer Fliegerbombe. Das erkenne ich an, daß das richtig ist, daß das ein vollkommen möglicher Angriff ist.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Also, wenn Sie diesen Zwischenfall nicht gesehen haben, will ich die anderen nicht durchgehen, da sie doch alle gleich sind, Männer in Uniform, die die Gironde heraufkamen, um deutsche Schiffe anzugreifen.

Aber was mich interessiert, ist folgendes: Sie waren doch Feldmarschall in den Fußtapfen Blüchers, Gneisenaus und Moltkes. Wie konnten Sie es ohne Widerspruch dulden, daß alle diese jungen Männer, einer nach dem anderen, ermordet wurden?

KEITEL: Die Gründe, weshalb ich keinen Widerstand, keinen Widerspruch mehr geleistet habe, habe ich eingehend hier genannt, und daran kann ich heute nichts mehr ändern. Ich weiß, daß diese Vorfälle sich ereignet haben und kenne auch die Folgen.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Aber, Herr Feldmarschall, überlegen Sie sich bitte folgendes: Soweit mir bekannt ist, besteht für den Soldaten weder nach deutschem noch nach irgendeinem anderen Millitärgesetz eine Verpflichtung, einen Befehl auszuführen, von dem er weiß, daß er unrechtmäßig ist, daß er gegen Kriegsrecht und Gesetz verstößt. Das ist genau so in Ihrer Armee, wie in unserer Armee, und ich denke, in jeder anderen Armee. Ist das nicht richtig?

KEITEL: Ich habe die Ausführung des Befehls vom 18. Oktober 1942 nicht persönlich vollzogen. Ich war weder persönlich in der Girondemündung noch bei dem Angriff auf die »Tirpitz«, sondern ich habe nur bekannt, daß dieser Befehl herausgegeben worden ist mit allen Androhungen der Strafbestimmungen, welche den Befehlshabern eine Abänderung oder ein eigenmächtiges Abweichen von diesem Befehl so erschwert haben. Sie haben mich selbst gefragt, Sir David, ob ich diesen Befehl für richtig und zweckmäßig hielte, darauf habe ich Ihnen eine eindeutige Antwort gegeben: Es wäre mir unmöglich gewesen, sowohl in der Girondemündung wie auch in dem Fall »Tirpitz«, die Handlung zu verhindern, wenn ich es gewollt hätte.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Sie verstehen meine Schwierigkeiten. Ich habe Ihnen nur zwei Fälle vorgehalten, es gibt viel mehr. Es sind noch andere, die sich in Italien zugetragen haben, wie wir hörten. Die Sache steht folgendermaßen: Sie repräsentierten, das haben Sie uns hundertmal gesagt, die militärische Tradition. Hinter Ihnen stand ein Offizierkorps mit all seinen...

KEITEL: Nein, Sir David, ich muß bestreiten. Ich war nicht verantwortlich, weder für die Kriegsmarine, noch für das Heer, noch für die Luftwaffe. Ich war kein Befehlshaber, ich war ein Stabschef, und hatte auch auf die Ausführungen der Befehle in den einzelnen Wehrmachtsteilen, die jeder einen eigenen Oberbefehlshaber hatten, kein Recht des Eingriffes.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Wir haben über Ihre Stabsstellung schon gehört, aber ich möchte diesen Punkt vollkommen klarstellen. Sie waren ein Feldmarschall, Kesselring war ein Feldmarschall, Milch war ein Feldmarschall, alle, nehme ich an, waren militärisch geschult, und alle hatten ihren Einfluß, wenn auch nicht Kommandogewalt, auf die deutschen Streitkräfte. Wie war es möglich, daß es nicht einen Mann Ihres Ranges und Ihrer militärischen Tradition gab, der den Mut hatte, aufzustehen und kaltblütigem Mord zu widersprechen? Das möchte ich wissen!

KEITEL: Ich habe es nicht getan, ich habe in diesen Dingen nicht mehr nachträglich einen Widerspruch eingelegt. Mehr kann ich dazu nicht erklären, und für andere kann ich hier nicht eintreten.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Wenn das alles ist, was Sie zu sagen haben, dann lassen Sie uns zu etwas anderem übergehen.

Wie haben Sie sich nun bezüglich unserer französischen Alliierten verhalten? Ich bin gebeten worden, einige Angelegenheiten der Französischen Delegation vorzubringen.

Sie erinnern sich, daß Sie an der Ostfront einige Franzosen festnahmen, die mit den Russen gekämpft haben. Erinnern Sie sich, einen Befehl darüber erlassen zu haben? Sie haben einige De Gaullisten, wie Sie sie nannten, festgenommen, das heißt, freie Franzosen, die für die Russen kämpften. Erinnern Sie sich daran, was Sie mit diesen Leuten taten?

KEITEL: An die Weitergabe eines Führerbefehls erinnere ich mich, nämlich die Übergabe dieser Franzosen an ihre von uns anerkannte rechtmäßige Regierung.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Das ist natürlich nicht der Teil des Befehls, den ich meine.

»Gegen im besetzten französischen Gebiet befindliche Familienangehörige von Franzosen, die auf sowjetischer Seite kämpfen, sind in geeigneten Fällen strenge Untersuchungen durchzuführen. Ergibt die Untersuchung, daß Familienangehörige bei der Flucht aus Frankreich Beihilfe geleistet haben, so sind scharfe Maßnahmen zu ergreifen.

Die erforderlichen Vorbereitungen trifft OKW/WR mit dem zuständigen Militärbefehlshaber beziehungsweise dem Höheren SS- und Polizeiführer in Frankreich. (gezeichnet) Keitel.«

Können Sie sich irgend etwas Furchtbareres vorstellen, als strenge Maßnahmen gegen die Mutter eines jungen Mannes zu ergreifen, die ihm geholfen hat, mit den Verbündeten seines Landes zu kämpfen? Können Sie sich etwas Abscheulicheres vorstellen?

KEITEL: Ich kann mir vieles vorstellen, wo ich eigene Söhne im Felde verloren habe. Ich habe diesen Gedanken nicht erfunden, er ist nicht von mir ausgegangen, ich habe ihn weitergegeben.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Angeklagter, Sie müssen den Unterschied zwischen Ihrem und meinem Standpunkt verstehen: Söhne in einem Krieg zu verlieren, ist eine furchtbare Tragödie. Strenge Maßnahmen gegen die Mutter eines jungen Mannes zu ergreifen, der für die Verbündeten seines Landes kämpfen will, ist abscheulich. Das eine ist eine Tragödie, das andere die Höhe der Brutalität. Denken Sie das nicht auch?

KEITEL: Ich kann nur dazu sagen, daß ja nicht gesagt wird, welche Auswirkungen die Untersuchungen und Feststellungen gehabt haben. Das weiß ich nicht.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Wenn das alles ist, was Sie antworten können, dann möchte ich Sie bitten, sich etwas anderes anzusehen.

KEITEL: Nein, ich möchte hinzufügen, daß ich es bedauere, daß irgendwelche Angehörige für die Untaten ihrer Söhne verantwortlich gemacht werden.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich möchte keine Zeit damit vergeuden, daß ich mich über das Wort »Untaten« näher auslasse. Wenn Sie der Ansicht sind, daß das eine »Untat« ist, wollen wir nicht weiter darüber reden. Ich will nur gegen Ihr Wort protestieren.

Lassen Sie uns mal sehen. Das war kein vereinzelter Fall, sehen Sie sich Seite 110 (a) des Dokumentenbuches an, Seite 122. Das ist ein ganz früher Befehl, vom 1. Oktober 1941.

»Die Überfälle auf Wehrmachtangehörige, die in der letzten Zeit in den besetzten Gebieten erfolgten, geben Veranlassung, darauf hinzuweisen, daß es angebracht ist, daß die Militärbefehlshaber ständig über eine An zahl Geisel der verschiedenen politischen Richtungen verfügen, und zwar:

1. nationalistische,

2. demokratisch-bürgerliche und

3. kommunistische.

Es kommt dabei darauf an, daß sich darunter bekannte führende Persönlichkeiten oder deren Angehörige befinden, deren Namen zu veröffentlichen sind.

Je nach der Zugehörigkeit des Täters sind bei Überfällen Geisel der entsprechenden Gruppe zu erschießen.

Es wird gebeten, die Befehlshaber entsprechend anzuweisen.«

gezeichnet »Keitel«.

(Dokument 1590-PS.)

Wenn Sie mal einen demokratischen Bürger verhafteten, warum waren Sie eigentlich so begierig, daß Ihre Kommandeure eine genügende Anzahl demokratischer Bürger eingefangen hatten, die sie als Geiseln erschießen konnten? Ich dachte, Sie wären kein Politiker.

KEITEL: Ich war gar nicht »begierig« und der Gedanke ist nicht von mir. Er entspricht aber der Geiselvorschrift, der Druckvorschrift, über die ich gestern oder vorgestern gesprochen habe, wo drin stand, daß diejenigen, die als Geisel haftbar gemacht werden, denjenigen Kreisen anzugehören haben, aus denen die Anschläge ausgeführt werden. Das ist hierfür nach meiner Erinnerung eine Erläuterung beziehungsweise eine Bestätigung.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Waren Sie mit diesem Vorgehen einverstanden, daß, wenn ein Mitglied einer demokratisch-bürgerlichen Familie gefunden wurde, das, sagen wir, an einem Sabotageakt oder an dem Widerstand beteiligt war, daraufhin eine Anzahl demokratischer Bürger erschossen werden sollten? Haben Sie das gebilligt?

KEITEL: Ich habe bereits ausgesagt, wie diejenigen Maßnahmen der Erschießung von Geiseln zu handhaben waren, die ebenfalls befohlen sind, und zwar die Ausführung solcher an Todeswürdigen, bereits Verurteilten.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich stelle Ihnen eine ganz einfache Frage, Angeklagter. Haben Sie es gebilligt oder nicht, daß eine Anzahl demokratischer Bürger als Geisel für einen demokratischen Bürger genommen wurde, der zufällig...

KEITEL: Das steht hier nicht drin, sondern es steht ja hier nur die Geiselnahme, aber nicht die Erschießung drin.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Wollen Sie sich das vielleicht einmal ansehen, nachdem Sie mich so nachdrücklich korrigieren. Je nach der Zugehörigkeit des Täters, das heißt, je nachdem, ob seine Familie nationalistisch oder demokratisch-bürgerlich oder kommunistisch war, sind »bei Überfällen Geisel der entsprechenden Gruppe zu erschießen.«

KEITEL: Wenn das drin steht, dann wird es auch von mir in der Form vollzogen worden sein. Wie es praktisch gehandhabt wird, geht klar aus dem Dokument bezüglich der Besprechungen mit den Militärbefehlshabern hervor.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Beantworten Sie jetzt meine Frage; haben Sie es gebilligt oder nicht?

KEITEL: Ich war persönlich anderer Auffassung in Bezug auf das System der Geisel. Ich habe es aber unterschrieben, weil mir dieser Auftrag erteilt war.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Sie sagten, daß Sie anderer Auffassung waren. Wollen Sie sich bitte einen Brief von Herrn Terboven ansehen, der die Leitung in Norwegen innehatte, und zwar Seite 85, 71 a, Beweisstück RF-281, Dokument 870-PS. Das ist ein Bericht von Herrn Terboven zur Unterrichtung des Führers; und ich möchte Sie ersuchen, sich Paragraph 2: »Gegenmaßnahmen« anzusehen, und zwar Absatz 4. Sehen Sie es, haben Sie es gefunden, Angeklagter? Verzeihung, ich habe die Nummer angegeben, wahrscheinlich haben Sie mich nicht gehört, Seite 71 a des Dokumentenbuches. Es tut mir leid, ich habe mich nicht klar ausgedrückt.

Euer Lordschaft! Meines Wissens wurde dies durch die Französische Anklagevertretung als Beweisstück Nummer RF-281 vorgelegt. Ich erinnere mich, es mit einer GB-Nummer versehen zu haben.

VORSITZENDER: Welche Nummer?

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: RF-281.