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[Das Gericht vertagt sich bis

9. April 1946, 10,00 Uhr.]

Einhundertunddritter Tag.

Dienstag, 9. April 1946.

Vormittagssitzung.

[Der Zeuge Lammers im Zeugenstand.]

VORSITZENDER: Bitte, Dr. Dix.

DR. DIX: Zeuge, es ist darauf hingewiesen worden, daß ich meine Fragen zu schnell nach Ihren Antworten stelle, und daß Sie zu schnell auf meine Fragen antworten.

JUSTICE ROBERT H. JACKSON, HAUPTANKLÄGER FÜR DIE VEREINIGTEN STAATEN: Wenn der Gerichtshof es gestattet, möchte ich vor dem Verhör des Zeugen eine andere Angelegenheit behandeln.

Ich bedauere, sagen zu müssen, daß bei dem Druck von Dokumenten in solchem Ausmaß Mißbrauch getrieben worden ist, daß ich den Dokumentenraum für die Vervielfältigung von Dokumenten für die deutschen Verteidiger schließen muß. Es ist ein drastischer Schritt, aber meiner Meinung nach bleibt nichts anderes zu tun übrig, und ich bringe die Angelegenheit vor den Gerichtshof.

Wir haben vom Generalsekretariat einen Druckauftrag bekommen und haben ein Dokumentenbuch Nummer 1 für Rosenberg gedruckt. Das Dokumentenbuch enthält in seinen 107 Seiten nicht einen einzigen Punkt, der auch bei größter Einbildungskraft irgendwie für dieses Verfahren erheblich sein kann. Es ist wilder Antisemitismus, und es kann den Vereinigten Staaten nicht zugemutet werden, selbst nicht durch den Auftrag des Sekretariats des Gerichtshofs, ein Auftrag, der zweifellos unüberlegt war, reinen Antisemitismus zu drucken und an die Presse zu verteilen; denn nichts anderes stellt das Dokument dar. Ich bitte, diese Angelegenheit zu prüfen.

Ich möchte sagen, es besteht aus zweierlei: Antisemitismus und, was ich – mit größtem Respekt vor Vertretern einer anderen Auffassung – als Unsinn bezeichnen möchte. Hier ist ein Beispiel für den Unsinn, den wir auf Kosten der Vereinigten Staaten drucken sollen. Ich kann das nicht länger schweigend hinnehmen:

»Die der bürgerlichen Gesellschaft entsprechende philosophische Methode ist die kritische. Das gilt sowohl positiv wie negativ. Die Herrschaft der reinen rationalen Form, die Unterwerfung der Natur, die Befreiung der autonomen Persönlichkeit, das ist in dieser von Kant klassisch formulierten Denkmethode enthalten. Zugleich aber auch die Isolierung des Einzelnen, die innere Entleerung der Natur und des Gemeinschaftslebens, die Bindung an die in sich geschlossene Welt der Form, um die sich alles kritische Denken bemüht.«

Nun, um alles in der Welt, warum sollen wir das drucken? Sehen wir uns einmal diesen Antisemitismus an.

Nun, sehen wir uns einmal an, was man uns tatsächlich zu verbreiten ersucht hat, Seite 47 dieses Dokumentenbuches:

»In der Tat stellen die Juden wie die Kanaaniter überhaupt, wie die Phönizier und die Karthager, eine bastardisierte Bevölkerung dar...«

und in dem Ton geht es weiter. Dann heißt es weiter:

»Die Juden sind »anmaßend, wenn sie Erfolg haben, unterwürfig im Mißerfolg, verschlagen und gaunerhaft, wo es nur geht, geldsüchtig und von bemerkenswerter Intelligenz, aber dennoch nicht schöpferisch«.

Ich möchte die Zeit des Gerichtshofs nicht unnötig in Anspruch nehmen, aber gestern abend erhielten wir einen neuen Auftrag, weitere 260 Exemplare von diesem Zeug zu drucken. Ich habe den Druck angehalten, weil wir die Verpflichtung, dieses Zeug zu drucken, nicht übernehmen können, bevor es nicht vom Gerichtshof überprüft worden ist.

Der überwiegende Teil dieses Buches, soweit wir in der Lage waren, es zu überprüfen, wurde bereits vom Gerichtshof zurückgewiesen. Aber niemand nimmt auf die Zurückweisung durch diesen Gerichtshof die geringste Rücksicht, und wir erhalten den Auftrag, es zu drucken. Ich darf bei allem Respekt sagen, daß die Vereinigten Staaten jedes Dokument drucken werden, welches von einem Mitglied dieses Gerichtshofs oder einem ihrer Vertreter gutgeheißen wird, aber wir sehen uns nicht mehr in der Lage, dieses Zeug zu drucken, weder auf Verlangen der deutschen Verteidiger noch auf Grund unüberlegter Anweisungen, die wir erhalten haben.

DR. THOMA: Ich möchte zunächst das eine erklären, daß mir in der Mitteilung vom 8. März 1946 des Hohen Gerichtshofs ausdrücklich bewilligt wurde, daß ich in meinem Dokumentenbuch Zitate aus philosophischen Büchern bringen darf. Ich bin daraufhin davon ausgegangen, daß die Ideologie Rosenbergs eine Auswirkung der sogenannten Neuromantik ist und habe aus neuromantischen, ernsten philosophischen Werken, von der Wissenschaft anerkannten Werken, philosophische Zitate gebracht.

Zweitens, meine Herren, ich habe mich ausdrücklich bemüht, keine antisemitischen Bücher zu bringen. Was mir eben verlesen worden ist, müssen glatte Übersetzungsfehler sein. Denn ich habe zitiert das Werk eines berühmten evangelisch-theologischen Kirchenlehrers Homan-Harling und habe zweitens zitiert ein Werk eines anerkannten jüdischen Gelehrten, Isma Elbogen, und habe drittens zitiert ein Zitat aus der Zeitschrift »Kunstschatz« von einem jüdischen Universitätsprofessor Moritz Goldstein.

Ich habe mich bewußt ferngehalten, eine antisemitische Propaganda in diesen Saal hereinzubringen und ich bitte, daß die Dokumente, die ich zitiert habe, daraufhin nachgesehen werden, ob das tatsächlich Unsinn und sonstiger literarischer Schund ist.

Ich behaupte nach wie vor, daß die Werke, die ich zitiert habe, von amerikanischen, englischen und französischen anerkannten Gelehrten stammen, und die anderen Zitate, die eben Mr. Justice Jackson gebracht hat, über diese Bastardrasse und so weiter, stammen meines Wissens von nicht-deutschen Gelehrten. Aber ich müßte das jetzt neu nachprüfen; aber ich bitte auf jeden Fall, daß mein Zitatenschatz daraufhin nachzuprüfen ist, ob er irgendwie unsachlich oder unwissenschaftlich gehalten ist.

VORSITZENDER: Justice Jackson, der Gerichtshof ist der Ansicht, daß irgendwie ein Irrtum unterlaufen sein muß, als dieses Dokumentenbuch an die Übersetzungsabteilung geleitet wurde, ohne vorher der Anklagebehörde vorgelegt worden zu sein. Der Gerichtshof hat vor einiger Zeit verfügt, daß die Anklagebehörde berechtigt ist, gegen jedes Dokument Einspruch zu erheben, bevor es der Übersetzungsabteilung zugeleitet wird.

Es entstanden dann einige Schwierigkeiten, weil die Schriftstücke größtenteils in deutscher Sprache gehalten sind. Es war für die Anklagevertretung etwas schwierig, eine Entscheidung zu treffen, ehe die Dokumente übersetzt wurden. Diese Schwierigkeit wurde uns vor einigen Tagen vorgelegt. Ich glaube, Sie waren damals nicht anwesend, aber zweifellos waren andere Mitglieder der Anklagebehörde der Vereinigten Staaten hier. Wir haben dieses Thema gründlich behandelt und haben uns geeinigt, daß die Ankläger mit den Verteidigern zusammenkommen und soweit wie möglich diese Frage besprechen sollten. Sie sollten auch die Dokumente benennen, die nach Ansicht der Anklagebehörde nicht übersetzt werden brauchten; bei Uneinigkeit, so wurde angeordnet, sollte die betreffende Sache dem Gerichtshof vorgelegt werden. Soweit es dem Gerichtshof möglich war, wurde alles getan, um die Arbeit der Übersetzungsabteilung zu erleichtern. Natürlich, soweit Dokumente der Übersetzungsabteilung zur Übersetzung zugeleitet wurden, die der Gerichtshof bereits zurückgewiesen hatte, muß dies irrtümlich geschehen sein, weil das Büro des Generalsekretärs zweifellos die Weitergabe von Dokumenten, die der Gerichtshof bereits zurückgewiesen hat, an die Übersetzungsabteilung zu verweigern gehabt hätte. Die allgemeinen Grundregeln, die ich zu erklären versucht habe, scheinen dem Gerichtshof der einzige Weg zu sein, den wir beschreiten können, um die Arbeit der Übersetzungsabteilung zu erleichtern. Mit anderen Worten, die Ankläger sollen sich mit den Verteidigern in Verbindung setzen und ihnen angeben, welche Dokumente so offensichtlich unerheblich sind, daß sie nicht übersetzt werden dürfen.

JUSTICE JACKSON: Wenn Sie erlauben, Herr Vorsitzender, ich denke nicht, daß dies ein Irrtum ist. Es ergibt sich aus einer grundlegenden Differenz, die der Gerichtshof meiner Meinung nach nicht klargemacht hat.

Es handelt sich um folgendes: Der Verteidiger erklärt, er glaube die Neuromantik von Rosenberg untersuchen zu müssen. Wirklagen Rosenberg des Mordes von vier oder fünf Millionen Juden an. Die Frage hier ist eine ideologische. Der einzige Zweck, bezieht man sich überhaupt auf antisemitische Gefühle, ist das Motiv. Es besteht nicht die Absicht, hier die Frage des Antisemitismus und der Überlegenheit von Rassen aufzurollen, den grundlegenden Unterschied der Gesichtspunkte. Sie glauben – und, natürlich, wenn ihnen dieser Prozeß als Sprachrohr hierfür dienen kann, fördert das ihre Absichten – sie halten es für richtig, diesen Punkt zum Gegenstand der Untersuchung zu machen.

Zuerst erhielten wir dieses Buch mit dem Auftrag, es zu drucken Wir können nicht sagen, wann sie etwas in dem Dokumentenraum vorlegen. Ich gebe mich einfach nicht als Werkzeug für diesen Geist des Antisemitismus her. Auch die Vereinigten Staaten können es nicht, tun. Die Anordnungen des Gerichtshofs an die Verteidigung werden einfach nicht beachtet.

Das ist die Schwierigkeit hier.

VORSITZENDER: Ich weiß nicht, ob Sie sich an die Anordnung erinnern, die wir am 8. März 1946 erlassen haben. Sie lautet: »Um unnötige Übersetzungen zu vermeiden, sollen die Verteidiger der Anklagevertretung die genauen Stellen in allen Dokumenten, die sie zu verwenden beabsichtigen, angeben, damit die Anklagevertretung die Möglichkeit hat, gegen unerhebliche Stellen Einspruch zu erheben. Im Falle einer Meinungsverschiedenheit zwischen Anklagevertretung und Verteidigung über die Erheblichkeit einer bestimmten Stelle wird der Gerichtshof die Entscheidung treffen, welche Stellen genügend erheblich sind, um übersetzt zu werden Nur die zitierten Stellen brauchen übersetzt zu werden, es sei denn, daß die Anklagebehörde die Übersetzung des gesamten Dokuments beantragt.«

Nun natürlich, wenn Sie dieser Verfügung im Prinzip widersprechen wollen, so ist es Ihr gutes Recht. Aber bis jetzt schien es dem Gerichtshof, daß es die zweckmäßigste Verfügung ist, die getroffen werden konnte. Erst vor wenigen Tagen kamen wir nach einer ausführlichen Diskussion darüber wiederum zu derselben Lösung.

JUSTICE JACKSON: Ich möchte den Herrn Vorsitzenden darauf aufmerksam machen, daß die Anordnung des Gerichtshofs nicht befolgt wird, und daß uns diese Dokumente zum Druck gegeben werden ohne vorherige Verständigung. Die Angestellten in der Druckerei sind keine Advokaten. Sie sind nicht in der Lage, diese Dinge zu beurteilen. Ich habe dafür nicht das Personal. Mein Personal wurde, wie dem Gericht bekannt ist, beträchtlich herabgesetzt. Ich kann in der Druckerei keine Überprüfung vornehmen lassen, was gedruckt werden soll, wenn vom Büro des Generalsekretärs Aufträge kommen.

VORSITZENDER: Gut, aber haben Sie...

JUSTICE JACKSON: Die Anordnung ist nicht befolgt worden. Darin besteht die Schwierigkeit.

VORSITZENDER: Meinen Sie, daß keines dieser Dokumente den Anklägern vorgelegt worden ist?

JUSTICE JACKSON: Die Dokumente wurden den Anklagevertretern nicht vorgelegt. Sie kamen in die Druckerei mit dem Druckauftrag vom Büro des Generalsekretärs. Darüber argumentiere ich, das ist die Beschwerde, der ich Abhilfe schaffen muß. Herr Vorsitzender, wir befinden uns in der sonderbaren Lage, daß von uns verlangt wird, die Drucker für diese Angeklagten abzugeben. Wir erhielten den Auftrag, 260 Exemplare dieser Wachsmatrizen zu drucken. Die Vereinigten Staaten können unmöglich als Drucker an der Verbreitung dieser antisemitischen Literatur mitwirken, gegen die wir als einen der Fehler des Nazi- Regimes schon lange protestierten, und dies besonders, nachdem sie Gegenstand des Argumentierens waren und vom Gerichtshof abgelehnt worden sind. Meiner Meinung nach liegt ein flagranter Fall von Mißachtung des Gerichtshofs vor, wenn, diese Dokumente wieder vorgelegt werden, nachdem der Gerichtshof über sie entschieden und das ganze Dokumentenbuch des Angeklagten Rosenberg abgelehnt hat.

VORSITZENDER: Gewiß. Soweit diese Dokumente abgelehnt worden sind, hätten sie niemals der Übersetzungsabteilung übergeben werden sollen. Der Gerichtshof bittet um die Ansicht von Sir David Maxwell-Fyfe, der anwesend war, als wir uns zuletzt mit diesem Thema befaßten.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Euer Lordschaft! Soweit ich unterrichtet bin, liegt die Sache so, daß die Rosenberg-Dokumente vor der letzten Diskussion, die wir über diese Frage hatten, sich bereits im Geschäftsgang befanden – jedenfalls nach Mitteilungen, die wir erhalten haben – und ich habe daher dem Gerichtshof vorgeschlagen, daß die praktische Anwendung des neuen Verfahrens mit den Dokumenten des Angeklagten Frank beginnen sollte. So lautete mein Vorschlag damals.

VORSITZENDER: Soweit ich mich erinnere, nachdem wir diese Verfügung vom 8. März 1946 getroffen hatten, haben die Anklagevertreter – ich glaube alle vier Ankläger und ich meine sogar, daß die Dokumente mit der Unterschrift der Vereinigten Staaten versehen waren, aber ich bin dessen nicht ganz sicher – darauf hingewiesen, daß große Schwierigkeiten für die Durchführung dieser Verfügung vom 8. März im Hinblick auf den Umstand beständen, daß diese Dokumente für die Anklagebehörde übersetzt werden müßten, um über die Erheblichkeit der Dokumente eine Entscheidung treffen zu können. Ist das so?

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Diese Schwierigkeit ergab sich mit Dr. Horn bei den Ribbentrop-Dokumenten.

VORSITZENDER: Aber ein schriftlicher Antrag wurde an den Gerichtshof gestellt, diese Verfügung vom 8. März 1946 zu ändern, und nach einer darauffolgenden Diskussion im Gerichtssaal kamen wir zu dem Ergebnis, daß es besser wäre, diese Verfügung vom 8. März 1946 beizubehalten. Und ich sehe in Bezug auf Rosenberg, daß die Dokumente bereits vorher im Geschäftsgang waren.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Seit unserer letzten Diskussion haben wir natürlich versucht, diese Arbeitsmethode in Gang zu bringen. Dr. Dix hat sich mit Herrn Dodd und mit mir über die Schacht-Dokumente geeinigt. Ich weiß, daß andere Verteidiger Vorkehrungen treffen, um auch ihre Fälle zu besprechen. Aber vor diesem Zeitpunkt, bevor diese Frage bezüglich der Ribbentrop-Dokumente aktuell wurde, hat keine Unterredung mit der Anklagebehörde stattgefunden. Das ist die Sachlage.

VORSITZENDER: Worauf ich hinweisen möchte, ist jedoch der Umstand, daß die Anklagebehörde den Beschluß vom 8. März 1946 nicht durchgeführt hat. Vielleicht war es unmöglich, aber er ist jedenfalls nicht durchgeführt worden.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich verstehe nicht ganz, was Euer Lordschaft damit meinen: »Die Anklagebehörde hat das nicht durchgeführt.«

VORSITZENDER: Beide, die Anklagebehörde wie die Verteidigung – ich nehme an, wegen des Antrags, der uns nach der Anordnung vom 8. März 1946 vorgelegt wurde, von seiten der Anklagebehörde kam und besagte, daß derartige Schwierigkeiten beständen, die Übersetzungen der Dokumente zu erlangen – schlugen eine andere Anordnung vor.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Es tut mir leid, Euer Lordschaft, wenn wir etwas nicht durchgeführt haben. Es ist das erstemal, daß mir jemand dies gesagt hat...

VORSITZENDER: Ich möchte Sie nicht kritisieren.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Wir alle haben uns die größte Mühe gegeben und jeder hat sein möglichstes getan für eine Zusammenarbeit. Wir wußten nicht, daß der Fehler bei uns lag. Ich bitte daher zu entschuldigen, wenn das der Fall war.

VORSITZENDER: Ich habe das nicht gemeint, Sir David, aber ich glaube, es bestanden Schwierigkeiten bei der Durchführung und ich glaube, es lag ein Vorschlag vor, die Anordnung abzuändern. Ich werde mir das noch genauer ansehen, um festzustellen, ob ich recht habe. Ich erinnere mich, einen solchen Antrag gesehen zu haben, und danach in der folgenden Diskussion im Gerichtssaal haben wir beschlossen, diese Verfügung vom 8. März 1946 beizubehalten, und diese Schwierigkeit entstand, wie Sie hier bemerkt haben, aus dem Grunde, daß die Rosenberg-Dokumente vor dieser Diskussion behandelt worden waren. Das beste wäre wohl...