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[Zum Zeugen gewandt:]

In dem Trial-Brief der Staatsanwaltschaft ist eine Bekundung von Schellenberg erwähnt, die lautet: »Aber wie mache ich es denn mit Kaltenbrunner? Er hat mich dann völlig in seiner Hand.«

Diese Erklärung hat Schellenberg in einer eidlichen Erklärung abgegeben. Himmler soll das geäußert haben. Geben Sie ganz kurz eine Erklärung, ob Sie eine derartige Erklärung Himmlers überhaupt für wahrscheinlich halten?

KALTENBRUNNER: Ich halte eine solche Erklärung nicht für wahrscheinlich. Wenn er sie geäußert hat, so kann sie nur im Zusammenhang mit...

VORSITZENDER: Dr. Kauffmann! Der Gerichtshof glaubt nicht, daß diese Frage dem Zeugen gestellt werden kann.

DR. KAUFFMANN:

[zum Zeugen gewandt]

Im Trial-Brief ist ein Dokument dieser Art vorgelegt und Ihnen zur Last gelegt worden. Aber wenn das Gericht es nicht wünscht, verzichte ich gern auf diese Frage.

VORSITZENDER: Es scheint dies nur eine Frage der Argumentierung zu sein, und Sie können das Affidavit nicht kritisieren, da es zum Beweis vorgelegt worden ist.

DR. KAUFFMANN: Dann komme ich zur letzten Frage. Ich frage Sie nun, ob für Sie die Möglichkeit bestanden hat, nach allmählicher Kenntnis der Zustände innerhalb der Gestapo, der Konzentrationslager und so fort eine Änderung herbeizuführen? Wenn diese Möglichkeit bestanden hat, können Sie sagen, daß durch Ihr Verbleiben im Amt eine Abschwächung auf diesem Gebiet und eine Besserung der Verhältnisse eingetreten ist?

KALTENBRUNNER: Ich habe mich wiederholt an die Front gemeldet. Aber die brennendste Frage, die ich persönlich bei mir zu entscheiden hatte, war: Wird der Zustand damit gebessert, gemildert oder geändert? Oder hast du selbst die Pflicht, alles auf diesem Posten zu tun, was zur Abänderung aller hier gegeißelten Zustände nötig ist? Auf die wiederholten Ablehnungen meiner Bitte um Frontverwendung konnte ich daher nicht anders, als mich persönlich dafür einzusetzen, ein System zu ändern, an dessen ideellen und gesetzlichen Grundlagen, wie alle hier vorgewiesenen Befehle vor meiner Zeit längst dargetan haben, ich nichts ändern konnte, sondern nur versuchen konnte, diese Methoden zu mildern, um sie endgültig beseitigen zu helfen.

DR. KAUFFMANN: Hielten Sie es also mit Ihrem Gewissen vereinbar, trotzdem zu bleiben?

KALTENBRUNNER: Ich konnte meiner Ansicht nach angesichts der Möglichkeit, auf Hitler, auf Himmler und andere Personen immer wieder einzuwirken, mit meinem Gewissen nicht vereinbaren, diese Position aufzugeben. Ich habe es für meine Pflicht gehalten, Unrecht persönlich aufzutreten.

DR. KAUFFMANN: Ich habe keine Fragen mehr, Herr Präsident.

VORSITZENDER: Der Gerichtshof wird die Verhandlung nun unterbrechen.

[Pause von 10 Minuten.]

VORSITZENDER: Wünscht ein Verteidiger Fragen an den Angeklagten zu stellen?

DR. DIX: Wissen Sie, Herr Zeuge, daß Schacht, bevor er in die Haft der Siegermächte kam, in einem Konzentrationslager gewesen ist?

KALTENBRUNNER: Ja.

DR. DIX: Seit wann wissen Sie das?

KALTENBRUNNER: Seitdem mir seine Frau einen Brief geschrieben hat, ich glaube, mit der Bitte, vorstellig zu werden, damit ihr Mann freigelassen wird.

DR. DIX: Wann war das ungefähr?

KALTENBRUNNER: Ich nehme an, um Weihnachten 1944 herum.

DR. DIX: Wissen Sie oder können Sie sich eine Vorstellung davon machen, auf wessen Veranlassung Schacht ins Konzentrationslager gekommen ist?

KALTENBRUNNER: Ich habe diese Zeilen der Gattin des Herrn Schacht, ich glaube noch am selben Tag, mit Kurier in die Adjutantur Hitlers geschickt, und ich glaube, über Fegelein oder einen Adjutanten Hitlers Auskunft bekommen zu haben, daß die Stellungnahme Hitlers eingeholt wird.

Wiederum einige Zeit später erfuhr ich, daß Schacht auf den Befehl Hitlers festgenommen worden ist, und zwar deshalb, weil er im Verdacht gestanden sei, zusammen mit Goerdeler oder jedenfalls einem der Exponenten des Hochverratsplanes und Attentates auf Hitler vom 20. Juli im Zusammenhang zu stehen.

DR. DIX: Ich habe einen Brief vor kurzer Zeit erhalten eines früheren Konzentrationslagerinsassen, der von dem Obersturmbannführer Stawitzky... Kennen Sie ihn?

KALTENBRUNNER: Nein.

DR. DIX: Er war der letzte Kommandant des Konzentrationslagers von Flossenbürg. In diesem Brief teilt mir der Schreiber mit, daß ihm dieser Stawitzky gesagt hat, er hätte Befehl, Schacht umzubringen, und zwar gemeinschaftlich mit den übrigen Sonderhäftlingen, die da waren; das war Canaris usw. Wissen Sie etwas von einem derartigen Mordbefehl gegen Schacht?

KALTENBRUNNER: Nein.

DR. DIX: Halten Sie es für möglich, daß Stawitzky sich aus eigener Machtvollkommenheit zu einer derartigen Maßnahme entschließen würde?

KALTENBRUNNER: Nein.

DR. DIX: Wenn ich Ihre Antwort dahin verstehe, kann eine solche Anordnung nur von höchster Stelle, also entweder von Hitler oder von Himmler, ausgegangen sein?

KALTENBRUNNER: Ja, das können Sie annehmen. Bei der Person Schachts konnte es nur eine Anordnung Hitlers selbst gewesen sein.

DR. DIX: Danke schön.

DR. RUDOLF MERKEL, VERTEIDIGER FÜR DIE GESTAPO: Ich habe einige Fragen an den Zeugen. Herr Zeuge, in der Anklageschrift wird behauptet, die Staatspolizei habe in den Jahren 1943/45 etwa 40000 bis 50000 Mitglieder gehabt. Können Sie sich Ihrerseits daran erinnern?

KALTENBRUNNER: Ich glaube, daß diese Zahl etwas zu hoch ist.

DR. MERKEL: Wie hoch schätzen Sie die Zahl?

KALTENBRUNNER: Ich würde eher annehmen 35000 bis 40000.

DR. MERKEL: Wieviel Gestapo-Beamte waren in den besetzten Gebieten tätig? Die ungefähre Zahl?

KALTENBRUNNER: Das kann ich Ihnen auch nicht annähernd sagen. Ich glaube aber, eine Zahl gehört zu haben, zum Beispiel im besetzten Gebiet von Frankreich mit 800 Personen.

DR. MERKEL: Wissen Sie, wem diese Beamten in den besetzten Gebieten unterstellt waren?

KALTENBRUNNER: In den besetzten Gebieten dem Befehlshaber der Sicherheitspolizei und dieser dem Höheren SS- und Polizeiführer des besetzten Gebietes.

DR. MERKEL: Wissen Sie etwas davon, daß in den Dienststellen der Kommandeure der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes Kripo-Beamte, also Beamte der Kriminalpolizei, Aufgaben staatspolitischer Natur durchgeführt haben?

KALTENBRUNNER: Das wäre möglich.

DR. MERKEL: Wie hoch war etwa die Zahl der in den Einsatzgruppen A bis G im Osten eingesetzten Gestapo-Beamten?

KALTENBRUNNER: Das weiß ich nicht.

DR. MERKEL: Wissen Sie etwas darüber, ob diese Beamten mit ihrer Eingliederung in die Einsatzgruppen aus dem Bereich der Staatspolizei ausschieden und in einer Sonderformation, in diesen Einsatzgruppen, verwendet wurden, deren Aufgaben mit denen der Staatspolizei an sich nichts mehr zu tun hatten?

KALTENBRUNNER: Ich glaube, daß man das annehmen kann, aber es ist die personelle Betreuung, also die Gehaltszahlung, weitergelaufen, aber die Befehlsgewalt, Befehlsbefugnis, ist jedenfalls eine andere gewesen.

DR. MERKEL: Wie gliedern sich die Angehörigen der Staatspolizei nach der Art ihrer Verwendung in Prozentzahlen ungefähr?

Erstens: Beamte mit reinen Verwaltungsaufgaben?

KALTENBRUNNER: Mindestens 20 Prozent.

DR. MERKEL: Beamte mit reinen sicherheitspolizeilichen Aufgaben?

KALTENBRUNNER: Auch soviel. Denn das größte Volumen nehmen auf jeden Fall die untergeordneten Dienststellen, also das technische Personal...

DR. MERKEL: Das wollte ich eben fragen. Das technische Personal, also Funker, Fernschreiber, Kraftfahrer, und das reine Büropersonal mit Schreibkräften, wieviel waren das zusammen?

KALTENBRUNNER: Ich könnte die erste Gruppe mit 20 Prozent Verwaltungskräften nennen und 20 Prozent sogenannte Vollzugsbeamte; dann gliedern sich die restlichen 60 Prozent in zwei gleichgroße Gruppen von je 30 Prozent, das technische Hilfspersonal und Büropersonal.

DR. MERKEL: Geben Sie bitte nur in einem kurzen Satz die Ziele und Aufgaben der Staatspolizei an.

KALTENBRUNNER: Sie sind hier schon wiederholt erläutert worden. Die Staatspolizei hat in erster Linie, so wie in jedem anderen Staat, den Schutz der staatlichen Einrichtungen vor Angriffen eines Staatsfeindes im Innern zu gewährleisten.

DR. MERKEL: Die Anklagebehörde behauptet, die Mitgliedschaft in der Geheimen Staatspolizei wäre freiwillig gewesen. Was sagen Sie dazu?

KALTENBRUNNER: Also ich glaube, daß diese Behauptung keineswegs aufrechterhalten werden kann, oder gar bewiesen werden kann. Ich möchte sagen, daß der Beamtenapparat, der im Jahre 1933 offensichtlich vorhanden gewesen ist, sich nur aus Beamten zusammensetzen konnte, die eben schon damals auch Polizeibeamte gewesen sind.

DR. MERKEL: Sie sind zur Staatspolizei in welcher Form gekommen?

KALTENBRUNNER: Kommandiert.

DR. MERKEL: Kommandiert oder versetzt?

KALTENBRUNNER: Eine Staatspolizei hat es ja auch schon früher gegeben, die allerdings nicht Staatspolizei geheißen hat, sondern politische Polizeiabteilung.

DR. MERKEL: So ergänzte sich offenbar auch der Personalbestand der Staatspolizei in der Folgezeit, genau so wie der jeder anderen staatlichen Behörde, nämlich nach den Grundsätzen des deutschen Beamtenrechts?

KALTENBRUNNER: Unbedingt ja.

DR. MERKEL: Galt für den Dienstbetrieb des Reichssicherheitshauptamtes auch der Führerbefehl Nummer 1 über Geheimhaltung? Sie kennen doch das, daß niemand von einer Sache mehr erfahren darf, als er unbedingt zur Durchführung der Sache nötig hat? Galt diese Bestimmung auch für den Dienstbetrieb der Gestapo?

KALTENBRUNNER: Dieser Befehl galt nicht nur für die Wehrmachtsdienststellen, sondern für die gesamte innere Exekutive, für alle Verwaltungsstellen, und war in jedem Dienstzimmer des gesamten Reiches angeschlagen. So wurde natürlich diese Vorschrift ganz besonders streng im Rahmen der Polizei gehandhabt.

DR. MERKEL: Wissen Sie etwas darüber, daß ab 1. Oktober 1944 der gesamte Zollgrenzschutz, der bis dahin dem Reichsfinanzministerium unterstellt war, in das Amt IV, also Gestapo, Reichssicherheitshauptamt, eingegliedert worden war?

KALTENBRUNNER: Der Zollgrenzschutz ist auf Befehl Hitlers im Herbst 1944, ich glaube September, an Himmler übergegangen, und zwar aus dem Reichsfinanzministerium heraus.

DR. MERKEL: Wissen Sie, um wieviel Mann Personal es sich dabei ungefähr gehandelt hat?

KALTENBRUNNER: Der Zollgrenzschutz hatte ursprünglich 50000 Personen umfaßt. Er dürfte zu dieser Zeit aber um mindestens 10000 Personen geringer gewesen sein, weil Wiederholt Rekrutierungen und Anforderungen zu den Wehrmachtsteilen stattgefunden haben, also jüngere Jahrgänge in die kämpfende Truppe gesteckt wurden.

DR. MERKEL: Können Sie mit einem Satz das Aufgabengebiet des Zollgrenzschutzes umreißen?

KALTENBRUNNER: Der Zollgrenzschutz hat, wie der Name sagt, die Finanzhoheit des Reiches durch Grenzsicherheitsmaßnahmen zu garantieren.

DR. MERKEL: Kann man etwa sagen, daß diese also schätzungsweise 40000 Beamten freiwillig der Gestapo beitraten?

KALTENBRUNNER: Nein, auf Befehl.

DR. MERKEL: Etwas anderes als der Zollgrenzschutz ist die Grenzpolizei. Wissen Sie, daß die bereits seit 1935 ein Teil der Staatspolizei war?

KALTENBRUNNER: Ja, und zwar war Müller Generalgrenzinspekteur des Reiches.

DR. MERKEL: Umreißen Sie bitte mit einem Satz die Aufgaben der Grenzpolizei.

KALTENBRUNNER: Die Grenzpolizei hatte an den Grenzübergängen, Straßen, Bahnen und Flughäfen die Paßrevision, also die ganz normale Grenzinspektionstätigkeit durchzuführen.

DR. MERKEL: War diese Aufgabe eine andere als vor 1933, hat sich darin etwas geändert?

KALTENBRUNNER: Nein.

DR. MERKEL: War diese Aufgabe verschieden mit der Aufgabe der Grenzpolizei in anderen Ländern?

KALTENBRUNNER: Nein, das stimmt nicht.

DR. MERKEL: Wie war das Verhältnis der Angehörigen der Staatspolizei, der Beamten und Angestellten zur SS; sind sie freiwillig zur SS beigetreten, zum großen Teil oder auf Grund einer Anordnung?

KALTENBRUNNER: Die freiwilligen Meldungen dürften verhältnismäßig gering gewesen sein. Ich weiß, daß später Himmler bei Beförderungen mehr zurückhaltend war, wenn der betreffende Beamte der SS nicht angehört hat, so daß aus diesem Grunde Meldungen, wenn nicht dem Herzen nach, so doch um befördert zu werden, erfolgten.

DR. MERKEL: Also, der größte Teil war auf Grund dieser...

KALTENBRUNNER: Ja, das ist im Beförderungssystem Himmlers gelegen gewesen.

DR. MERKEL: Hatten die Angehörigen der Staatspolizei, insbesondere die Beamten, irgendwie eine Möglichkeit, nach ihrem Gutdünken aus ihrem Amt auszuscheiden?

KALTENBRUNNER: Nein.

DR. MERKEL: Ein großer Teil der Staatspolizeiangehörigen waren sogenannte Notdienstverpflichtete. Können Sie dem Gericht ganz kurz den Begriff erläutern?

KALTENBRUNNER: Das trifft bestimmt nicht zu für den Teil der Vollzugsbeamten, im übrigen Personal zunehmend mehr, je weiter der Krieg fortgeschritten war, denn die Verluste waren natürlich sehr hoch, wie in allen Teilen der Polizei und Wehrmacht, und so konnte das Personal natürlich am Schluß auch nur mehr mit Notdienstverpflichteten auf dem erforderlichen Stand erhalten werden. Das trifft jedenfalls für das technische und Büropersonal zu.

DR. MERKEL: Waren dann diese Notdienstverpflichteten freiwillig der Staatsdienstpolizei beigetreten?

KALTENBRUNNER: Darauf hatten sie keinen Einfluß, sondern sie wurden im Verhandlungswege mit den zuständigen Arbeitsämtern auf den Notdienstplatz gestellt, auf den das Reich sie befohlen hatte.

DR. MERKEL: Was geschah mit den Angehörigen der Staatspolizei, die sich bei Vernehmungen irgendwelcher Exzesse schuldig machten oder irgendwelche Eigentumsdelikte begangen haben?

KALTENBRUNNER: Da galt unbedingt dasselbe, wie für alle Himmler unterstellten Organisationen, für die die eigene SS- und Polizeigerichtsbarkeit eingerichtet war. Das kann man mit einem Satz dadurch charakterisieren, daß sie um ein Mehrfaches strengere Strafen ausgesprochen hat als die Zivilgerichtsbarkeit.

DR. MERKEL: Ein Antragsteller behauptet, er hätte für ein Delikt, und zwar weil er einem Gefangenen mehrere unbedeutende Gegenstände genommen hat, eine größere Zuchthausstrafe erhalten. Ist das der durchwegs normale und passende Rahmen gewesen?

KALTENBRUNNER: Ja.

DR. MERKEL: Wissen Sie, wer in das SS-Konzentrationslager Danzig-Matzkau kam?

KALTENBRUNNER: In das SS-Konzentrationslager Danzig-Matzkau, das nicht Konzentrationslager, sondern SS-Straflager geheißen hat, ist jeder gebracht worden, der mit einer Freiheitsstrafe vom SS- und Polizeigericht verurteilt war.

DR. MERKEL: Konnte ein Gestapoangehöriger, auch der eines höheren Dienstranges, ein Konzentrationslager besuchen?

KALTENBRUNNER: Nur mit ausdrücklicher Genehmigung Pohls beziehungsweise Glücks.

DR. MERKEL: Gilt dasselbe auch für die Höheren SS- und Polizeiführer für die in ihrem Bereich liegenden Lager?

KALTENBRUNNER: Das könnte ich mit Bestimmtheit nicht sagen. Auf jeden Fall nehme ich an, daß auch sie angefragt haben oder anfragen mußten.

DR. MERKEL: Sind Ihnen die sogenannten »verschärften Vernehmungen« bekannt? Gibt es die auch in anderen Staaten?

KALTENBRUNNER: Ich war Präsident der Internationalen Kriminalpolizeikommission. Als solcher hatte ich Gelegenheit, im Herbst 1943 auf einer Tagung auch über dieses Thema zu sprechen. Nicht nur aus dieser Begegnung, sondern aus jahrelanger Lektüre der Auslandspresse stellte ich fest, daß jede Polizei stets sich auch verschärfter Vernehmungsmethoden bediente.

DR. MERKEL: Konnte ein Staatspolizeibeamter...

VORSITZENDER: Dr. Merkel, es scheint für diesen Fall nicht wesentlich zu sein, was bei internationalen Polizeikommissionen vorkam.

DR. MERKEL: Ich wollte ihn nur fragen, ob diese verschärften Vernehmungen in Deutschland und auch in anderen Staaten angewandt wurden.

VORSITZENDER: Das interessiert uns hier nicht.

DR. MERKEL: Die verschärften Vernehmungen werden aber der Staatspolizei zur Last gelegt, und zwar in dem Anklagebrief gegen die Staatspolizei, Herr Präsident!