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[Zum Zeugen gewandt:]

Sie haben ein Vorwort beziehungsweise eine kurze Einführung für diese Ausgabe Ihres Buches geschrieben, die Ihnen nun vorliegt. Sie sagen darin:

»Zum 150. Tausend.

Der ›Mythus‹ hat heute tiefe, nicht mehr auszutilgende Furchen in das Gefühlsleben des deutschen Volkes gezogen. Immer neue Auflagen sind ein deutliches Zeichen dafür, daß ein entscheidender geistig-seelischer Umbruch zu einem geschichtlichen Ereignis heranwächst. Vieles, was in meiner Schrift scheinbar absonderliche Idee war, ist bereits staatspolitische Wirklichkeit geworden. Vieles andere wird, so hoffe ich, noch als weiteres Ergebnis des neuen Lebensgefühls seine Verkörperung finden.«

Das haben Sie doch geschrieben, nicht wahr?

ROSENBERG: Das ist doch ganz richtig, weil dieses Buch von 700 Seiten ja nicht nur jene Punkte betrifft, die mir hier vorgeworfen werden, sondern dieses Buch behandelt eine große Anzahl von Problemen, das Problem des Bauerntums, das Problem der Weltstaaten, das Problem des Begriffs des Sozialismus, das Problem des Verhältnisses zwischen Führerschaft, der Industrie und dem Arbeitertum, eine Darstellung der Beurteilung...

MR. DODD: Einen Augenblick. Es ist gar nicht notwendig, daß Sie uns das ganze Inhaltsverzeichnis des Buches vortragen. Ich habe Sie nur gefragt, ob Sie das Vorwort geschrieben haben?

ROSENBERG: Ja, natürlich.

MR. DODD: Nun komme ich zu dem bekannten Zwangsarbeiterprogramm. Ich glaube, es ist heute jedem, der diesem Prozesse beigewohnt hat, und natürlich auch Ihnen, vollkommen klar, daß sowohl im Osten als auch in den besetzten Westgebieten ein Zwangsarbeits- oder sogenanntes Sklavenarbeitsprogramm durchgeführt wurde. Das entspricht doch den Tatsachen?

ROSENBERG: Ja, darüber besteht ja das Gesetz vom 21. März, daß die Arbeiter aus den besetzten Gebieten nach Deutschland gebracht wurden. Es bestand ja auch in Deutschland ein Arbeitsverpflichtungsgesetz.

MR. DODD: Es gibt nur zwei Dienststellen im damaligen deutschen Staate, die irgendwie für dieses Zwangsarbeitsprogramm verantwortlich gemacht werden können, sei es teilweise oder für die gesamte Durchführung, nicht wahr? Zwei Hauptdienststellen wenigstens.

ROSENBERG: Jawohl.

MR. DODD: Und das waren Ihr eigenes Ministerium und das Amt des Angeklagten Sauckel. Das ist doch eine ganz einfache Tatsache. Stimmt das oder nicht?

ROSENBERG: Es ist richtig, daß der Auftrag an den Gauleiter Sauckel erteilt worden ist mit Weisungsrecht an mich und an alle Obersten Reichsbehörden. Ich hatte die Pflicht, diesen Auftrag nach meiner Möglichkeit, meinem Ermessen und meinen Richtlinien im besetzten Ostgebiet bekanntzugeben und durchführen zu lassen.

MR. DODD: Haben Sie durch Ihr Ministerium die Anordnungen über den Einsatz in Zwangsarbeit erlassen? Haben Sie die Leute gezwungen, Haus und Hof zu verlassen, um in Deutschland für den deutschen Staat zu arbeiten?

ROSENBERG: Ich habe ungefähr dreiviertel Jahr darum gekämpft, daß dieser Aufruf an die Arbeiter im Osten auf freiwilliger Grundlage erfolgt. Aus meinem Vermerk einer Besprechung mit Gauleiter Sauckel noch aus dem Jahre 1943 geht ja eindringlich hervor, daß ich die ganze Zeit bemüht gewesen bin, das zu tun. Ich habe noch mitgeteilt, wieviele Millionen Flugblätter, wieviele Millionen Plakate und Broschüren ich im Lande verteilt habe, um diese Grundlage durchzusetzen. Als ich aber auch hörte, daß, wenn die Zahl der einberufenen deutschen Arbeiter nicht ersetzt werden könne, die deutschen Heeresreserven zu Ende wären, dann konnte ich nicht mehr dagegen protestieren, daß nicht auch ein Aufruf für bestimmte Jahrgänge erfolgte, und daß hier die landeseigenen Verwaltungen und zur Unterstützung auch die Exekutive der Gendarmerie eingesetzt wurde. Das habe ich ja gestern...

MR. DODD: Sie versuchten also, die Arbeitskräfte freiwillig zu bekommen, und als Sie feststellten, daß sie Ihrem Ruf nicht Folge leisten wollten, dann haben Sie Zwang ausgeübt. Stimmt das?

ROSENBERG: Daß hier ein Zwang ausgeübt wurde, ist ja richtig und wird nicht bestritten. Wo ein Übergriff – und es gab manche furchtbaren Übergriffe – geschehen ist, habe ich das Menschenmögliche getan, um das zu verhindern oder zu mildern.

MR. DODD: Gut. Sie hatten innerhalb Ihres eigenen Ministeriums ein Gesetz über Zwangsarbeit herausgegeben, nicht wahr?

ROSENBERG: Ja, es ist am Anfang ein allgemeines Arbeitsdienstpflichtgesetz erschienen...

MR. DODD: Richtig! Das war am 19. Dezember 1941.

ROSENBERG: Es mag sein, daß es um diese Zeit erschienen ist.

MR. DODD: Sie dürfen mir glauben, daß dies das Datum Ihres Erlasses über Zwangsarbeit ist, und zwar über Zwangsarbeit in den besetzten Ostgebieten, das möchte ich Ihnen besonders klar vor Augen führen.

ROSENBERG: Jawohl.

MR. DODD: Dieses Gesetz wurde von Ihnen in Ihrer Eigenschaft als Reichsminister für die besetzten Ostgebiete erlassen.

ROSENBERG: Jawohl.

MR. DODD: Jetzt lasse ich Ihnen Dokument 1975-PS vorlegen, US-820, das bereits als Beweismittel eingereicht wurde. Nein, Verzeihung, es ist noch nicht als Beweismittel vorgelegt worden. Ich reiche es jetzt ein.

Ich lege auf dieses Dokument nicht allzuviel Wert und möchte es nur als eine erlassene Verordnung bestätigt sehen. In Absatz 1, Ziffer 1 heißt es:

»Alle Bewohner der besetzten Ostgebiete unterliegen nach Maßgabe ihrer Arbeitsfähigkeit der öffentlichen Arbeitspflicht.«

Ich möchte ferner auf Absatz 1, Ziffer 3 hinweisen, wo es heißt:

»Für Juden ergeht Sonderregelung.«

Das war am 19. Dezember 1941.

ROSENBERG: Das mir vorgelegte Dokument ist unterschrieben vom Reichskommissar für die Ukraine und bezieht sich auf ein Rahmengesetz des Reichsministers für die besetzten Ostgebiete. Ich bitte mir das Rahmengesetz des Ministers für die besetzten Ostgebiete vorzulegen, um diese Durchführungsbestimmungen des Reichskommissars richtig beurteilen zu können.

MR. DODD: Das können wir Ihnen zur Verfügung stellen. Dies hier ist dem Amtsblatt des Reichsministeriums für die besetzten Ostgebiete entnommen. Sie wollen doch nicht leugnen, daß Sie diesen Erlaß herausgegeben haben, und daß diese zwei Absätze, die ich Ihnen vorgelesen habe, darin enthalten waren?

ROSENBERG: Das wird ja nicht bestritten.

MR. DODD: Gut, wenn Sie die anderen Absätze einsehen wollen, dann werde ich dafür sorgen, daß Ihnen diese Teile zur Einsicht vorgelegt werden. Ich kann Ihnen jedoch im Augenblick versichern, daß es sich hier um keinen Trick handelt.

Ich gehe nun zu einem anderen Dokument über.

ROSENBERG: Ich darf noch auf einen Punkt hinweisen, wo es hier unter Absatz 1 ausdrücklich heißt:

»Nicht voll Arbeitsfähige unterliegen der Arbeitspflicht im Rahmen ihres Leistungsvermögens.«

Es ist hier also auf den Zustand der Gesundheit Rücksicht genommen worden.

MR. DODD: Das habe ich Ihnen ja vorgelesen.

Sie hatten einen ständigen Staatssekretär namens Alfred Meyer, nicht wahr?

ROSENBERG: Ich kann einen Punkt über die Judengesetzgebung hier nicht finden. Es ist hier ein Punkt über die Anweisung für Juden erschienen, nur findet sich hier das nicht.

MR. DODD: Es steht gerade unter dem Satz, auf den Sie eben Bezug genommen haben, zwei Absätze weiter unten. Da steht eine 3 in Klammern, und dann heißt es: »Für Juden ergeht Sonderregelung.«

Finden Sie es dort?

ROSENBERG: Ich finde das hier nicht. Ach so, auf dieser Seite, jawohl. Das ist ein anderes Gesetz, jawohl.

MR. DODD: Gut! Ich habe Sie nur gefragt, damit Sie sich überzeugen, daß es wirklich dort steht. Sie haben es gefunden und wir wollen fortfahren.

Ich habe an Sie die Frage gestellt, ob Sie einen ständigen Staatssekretär namens Meyer, Alfred Meyer, hatten?

ROSENBERG: Jawohl.

MR. DODD: Ich zeige Ihnen jetzt Dokument 580-PS, US-821. Es ist dies ein Erlaß Ihres Ministeriums für die besetzten Ostgebiete, der von Ihrem ständigen Staatssekretär Alfred Meyer unterzeichnet ist. Er war an den Reichskommissar für das Ostland, Lohse, und an den Reichskommissar für die Ukraine, Koch, über den wir hier in dem Prozeß schon mancherlei gehört haben, gerichtet. Ich will von Ihnen bestätigt haben, daß in diesem Befehl 247000 gewerbliche Arbeitskräfte und 380000 landwirtschaftliche Arbeitskräfte angefordert werden.

Betrachten Sie nun Seite 2 des englischen Textes, ebenfalls Seite 2 des deutschen Originaltextes, Zeile 14 des englischen und Zeile 22 des deutschen Textes. Vor dem Absatz steht die Zahl 6.

Hier steht folgendes:

»Die Arbeitskräfte sind anzuwerben. Zwangsgestellungen sind zu vermeiden, vielmehr soll aus politischen Gründen die Freiwilligkeit der Meldung gewahrt bleiben. Falls die Anwerbung nicht zu dem geforderten Ergebnis führt und überschüssige Arbeitskräfte noch vor handen sind, ist äußerstenfalls und im Einvernehmen mit dem Generalkommissar von der Verordnung über die Einführung der Arbeitspflicht in den besetzten Ostgebieten vom 19. Dezember 1941 Gebrauch zu machen. Versprechungen...«

Dieser Befehl, von dem Mitglied Ihres Stabes, Meyer, unterzeichnet, ist eine Weisung an die Reichskommissare für das Ostland, die Ihre Verordnung vom 19. Dezember 1941 über Zwangsarbeit zur Grundlage hat.

ROSENBERG: Herr Ankläger! Sie haben die Einleitung verlesen, und daraus geht ja hervor, daß auch der Stellvertreter von mir in eindeutiger Form alle Bemühungen gemacht hat, um Zwangsstellungen zu vermeiden, sondern es soll... wie er sagt, es soll dabei »die Freiwilligkeit der Meldungen« gewahrt werden. Das ist, wie ich gestern schon gesagt habe, der Beweis dafür, daß Meyer, der mein ständiger Stellvertreter war, nachdrücklichst versucht hat, in diesem Sinne zu wirken, und äußerstenfalls bezieht sich das hier nicht auf Willkürmaßnahmen, sondern auf eine allgemeine Arbeitsdienstpflicht in den besetzten Ostgebieten, die verhindern sollte, daß Hunderttausende auf den Straßen herumlungerten, die nicht arbeiten oder studieren konnten. Ich möchte aber auch den Schluß dieses Absatzes verlesen, der lautet:

»Versprechungen, die nicht gehalten werden können, dürfen weder in Wort noch in Schrift gemacht werden. Die Aufrufe (Maueranschläge) und die Werbung in Presse und Rundfunk dürfen daher keine unwahren Angaben enthalten, um Enttäuschung der im Reich eingesetzten Arbeitskräfte und damit Rückwirkungen auf die künftige Werbung in den besetzten Ostgebieten zu vermeiden.«

Ich glaube, daß eine loyalere Haltung, mitten im Kriege, überhaupt nicht denkbar ist.

MR. DODD: Sehr gut. Ich hoffe, Ihr Einverständnis zu finden, wenn ich darauf hinweise, daß Sie trotz Ihrer Einwände und Vorstellungen, die wir nicht in Zweifel ziehen, Ihren Leuten in den besetzten Ostgebieten das Recht gegeben haben, Menschen anzuwerben und sie zu zwingen, in Deutschland zu arbeiten. Und Sie haben das auf Grund Ihrer eigenen Verordnung durchgeführt. Diesen Punkt wollte ich Ihnen klarmachen.

ROSENBERG: Ich habe ein Arbeitsverpflichtungsgesetz Ende 1941 erlassen für das Gebiet des entsprechenden Reichskommissariats, das heißt für das Ostland und die Ukraine. Die Verpflichtungen dieser Arbeitskräfte für das Reich sind ja viel später gekommen, und für die Arbeitspflicht in den besetzten Gebieten war das nach meiner Ansicht eine notwendige, gesetzliche Grundlage, um nicht wilde Werbungen und nicht ein Chaos durch die hunderttausend Herumlungernden herbeizuführen.

VORSITZENDER: Sie beantworten die Frage nicht. Sie reden um das eine Wort »ja« herum, das Ihre ganze Antwort sein sollte.

ROSENBERG: Als die Arbeitsdienstpflicht auch für das Reich verkündet wurde, bin ich für eine »freiwillige« eingetreten. Dies konnte nicht lange so gehalten werden, und darum habe ich selbstverständlich zugestimmt, daß dann auch Zwangsgesetze eingeführt wurden. Das habe ich gestern dreimal zugegeben, ich habe es ja nicht geleugnet.

MR. DODD: Ich weiß, daß Sie es gestern dreimal gesagt haben und heute morgen wieder. Und nun kommen wir zu Ihrem eigenen Verteidigungs-Dokument Ro-11, glaube ich, es ist der Brief, den Sie am 14. Dezember 1942 an Koch geschrieben haben. Ich glaube nicht, daß wir Ihnen den Brief nochmals zeigen müssen, Sie haben ihn ja gestern gesehen. In diesem Dokument haben Sie Koch gegenüber ausdrücklich auf die Aktionen hingewiesen, bei denen Leute, die vor Theatern Schlange standen, aus diesen und von den Straßen weg aufgegriffen wurden, auch Besucher von Kinos und sonstigen Vergnügungsstätten. Sie wußten doch, daß dieses Vorgehen eine Folge Ihrer Zwangsarbeitsverordnung war, nicht wahr? Sie haben dagegen Stellung genommen, aber Sie wußten doch, was vorging.

ROSENBERG: Es passiert bei jedem Gesetz, daß Übergriffe vorkommen, und sobald ich von Übergriffen erfuhr, bin ich ja auch dagegen eingeschritten.

MR. DODD: Gut. Können Sie nun im Hinblick auf diese Zwangsarbeit ehrlich und aufrichtig behaupten, Ihr Ministerium sei für dieses furchtbare Programm der Verschleppung von Menschen von ihren Wohnstätten nach Deutschland nicht in bedeutendem Umfange verantwortlich gewesen, oder erklären Sie, für das Schicksal dieser Hunderttausende von Leuten aus den besetzten Ostgebieten ein hohes Maß der Verantwortung zu tragen?

ROSENBERG: Ich übernehme selbstverständlich die Verantwortung für jene Gesetze, die ich erlassen habe, und für jene Rahmenverordnungen, die von meinem Ministerium hinausgegangen sind. Für die Durchführung dieser Maßnahmen sind gesetzmäßig die territorialen Regierungen verantwortlich, und wo Sie diese Maßnahmen überschritten haben, sie waren ja 1500 Kilometer von mir entfernt, habe ich mich um jedes Vorkommnis gekümmert. Es ist viel übertrieben gewesen, es sind auch Übergriffe vorgekommen und ich gebe zu, daß schreckliche Dinge geschehen sind. Ich versuchte zu intervenieren und Strafmaßnahmen einzuleiten, und deswegen sind eine ganze Reihe deutscher Beamter vor Gericht gekommen und verurteilt worden.

MR. DODD: Wenn wir nun die furchtbaren Schicksale dieser Menschen einmal beiseite lassen und annehmen, es seien keine umfangreichen Gewalttaten vorgekommen, so bleibt dennoch die Tatsache bestehen, daß Leute gezwungen wurden, gegen ihren Willen ihre Heimat zu verlassen. Ich nehme an, daß Sie hierfür die Verantwortung übernehmen wollen?

ROSENBERG: Jawohl.

MR. DODD: Und Sie glauben auch, daß ein beträchtlicher Teil davon...

ROSENBERG: Ich nehme die Verantwortung auf mich infolge eines Staatsgesetzes, das den Gauleiter Sauckel beauftragte, mir weisungsberechtigt diese Forderungen zu stellen, die ich in gesetzmäßiger Form auf die Ostgebiete übertragen habe.

MR. DODD: Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang kurz an folgendes erinnern: Sie haben gestern zugegeben, daß Sie die Verschleppung von 10-, 12- und 14jährigen Kindern nach Deutschland gebilligt haben. Und ich glaube, Sie sagten, daß es Ihnen anfangs schwer fiel, daß Sie sich jedoch beruhigt hätten, nachdem Sie erfahren hatten, diese Kinder seien gut untergebracht. Ist das eine richtige Darstellung der Haltung, die Sie bei Ihren Zwangsmaßnahmen gegen diese Kinder aus dem Osten eingenommen haben?

ROSENBERG: Nein, das stimmt nicht, ich weiß ja nicht, wie die Übersetzung der Verlesung meines Dokuments gewesen ist. Es ergab sich ja gerade das Gegenteil, daß ich verhindern wollte, daß in einer Aktion vorne im Operationsgebiet etwas geschah, was unter Umständen für viele Kinder von schwerster Bedeutung sein konnte, und daß ich dann auf die Bitte der Heeresgruppe Mitte, die das sowieso ohne mich getan hätte, die Betreuung dieser Kinder mit übernommen habe. Und zwar unter der Bedingung einer sorgfältigsten Betreuung, einer Betreuung ihrer eigenen Mütter, eines Verkehrs mit ihren Eltern, um sie später wieder in ihre Heimat zurückzuführen. Das ist ja also das Gegenteil von dem, was die Anklage aus diesem Dokument hier vorgetragen hat.

MR. DODD: Ich möchte bei diesem Punkt nicht länger verweilen und will Sie nur noch daran erinnern, daß das Dokument, das Sie gestern gesehen und besprochen haben, unter anderem die Feststellung trifft, daß Sie durch die Verschleppung der Kinder aus dem Osten noch ein anderes Ziel erreichen werden, nämlich die Zerstörung des biologischen Potentials dieser Ostvölker. Hierzu haben Sie doch, unter anderem, Ihre Zustimmung gegeben, nicht wahr?

ROSENBERG: Ja, das ist im ersten Punkt ja bereits von der Anklage verlesen worden. Ich habe aber diesen Punkt durch die Verlesung des ganzen Dokuments ja entsprechend richtiggestellt, daß das für meine Bewilligung oder Zustimmung ja überhaupt nicht ausschlaggebend gewesen ist, daß ich das ja im ersten Vortrage als Begründung überhaupt abgelehnt habe, und daß, erst als ich andere Mitteilungen hörte, ich nun eine Form gefunden habe, für die mir die Frauen gedankt haben. Trotzdem ich hier ja nicht das Verdienst gehabt habe, daß sie hier so betreut wurden, sondern die Hitler-Jugend in Dessau und anderswo.

MR. DODD: Wenn ich Ihre Aussagen gestern richtig verstanden habe, waren Sie, vielleicht mit Ausnahme einer kurzen Zeit, über die wir sprachen, zu allen Leuten, die in den besetzten Ostgebieten unter Ihrem Befehl standen, sehr gütig und menschenfreundlich. Sie wollten sehr freundlich zu Ihnen sein, nicht wahr?

ROSENBERG: Ich möchte solche Sätze mit sentimentalen Kennzeichnungen durchaus nicht für mich beanspruchen; ich habe mich nur bemüht, mitten in diesem furchtbaren Kriege des Ostens, der ja fortlaufende Ermordungen deutscher Beamter und deutscher Landwirtschaftsführer mit sich brachte, eine verständnisvolle Politik zu treiben und die Menschen innerlich freiwillig auch zur Mitarbeit heranzuführen.

MR. DODD: Ja. Ich möchte Ihnen Dokument 1058-PS, US-147 zeigen.