[Das Dokument wird dem Zeugen überreicht.]
GENERAL RUDENKO: Wollen Sie mir bitte folgen:
»Der Krieg ist nur weiterzuführen, wenn die gesamte Wehrmacht im 3. Kriegsjahr aus Rußland ernährt wird.
Hierbei werden zweifellos... zig Millionen Menschen verhungern, wenn von uns das für uns Notwendige aus dem Lande herausgeholt wird«
Ich frage Sie, haben Sie das geschrieben?
ROSENBERG: Ich habe das weder geschrieben noch habe ich an dieser Sitzung teilgenommen, und ich kann nicht feststellen, ob jemand von meinen Mitarbeitern von dieser Sitzung überhaupt unterrichtet worden ist. Es steht hier:
»Chef-Sache, 2 Ausfertigungen, 1. Ausfertigung Akten I A, 2. Ausfertigung General Limbert.«
Also es haben nur zwei Menschen der Wehrmacht Kenntnis davon erhalten.
GENERAL RUDENKO: Werden Sie nicht weitschweifig, Angeklagter. Sie haben also hiervon nichts gehört?
ROSENBERG: Das Dokument ist schon zweimal vorgetragen worden.
Wir wollen weitergehen.
VORSITZENDER: Die Frage lautete, ob Sie von diesem Dokument wußten?
ROSENBERG: Nein.
GENERAL RUDENKO: Das nächste Dokument, das die Kriegsziele festlegt, ist die »Instruktion für einen Reichskommissar im Ostland«.
Sie sagten in diesem Dokument 1029-PS folgendes:
Die Stelle, die ich zitiere, ist angezeichnet.
»Ziel eines Reichskommissars für Estland, Lettland, Litauen und Weißruthenien muß es sein, die Form eines deutschen Protektorats zu erstreben und dann durch Eindeutschung rassisch möglicher Elemente, durch Kolonisierung germanischer Völker und durch Aussiedlung nicht erwünschter Elemente dieses Gebiet zu einem Teil des Großdeutschen Reiches umzuwandeln.«
Erinnern Sie sich an diese Weisung? Antworten Sie zuerst auf die Frage.
ROSENBERG: Jawohl, ich kenne das Dokument, ich habe schon gestern bemerkt, daß am Anfang alle Sorten von Entwürfen in meinem Büro gemacht wurden, die von mir nicht gebilligt wurden. Die Verbesserungen sind von mir.
GENERAL RUDENKO: Ich habe Sie ganz klar gefragt, ob Sie diese Weisung kennen oder nicht?
ROSENBERG: Ich habe aber auch die falsche Übersetzung wieder gehört. Es steht hier nichts von Vernichtung, sondern von Aufgliederung, und die russische Übersetzung hat wieder »Vernichtung« geschrieben. Wenn das so übersetzt wird, dann erscheint ja meine Frage in der russischen Sprache als eine Bejahung für eine Vernichtung, und es ist eine falsche Übersetzung, die hier gemacht wird und die ich nur kontrollieren kann, weil ich russisch spreche.
VORSITZENDER: Angeklagter, man kann Sie auch gut verstehen, ohne daß Sie schreien.
ROSENBERG: Ich bitte um Entschuldigung.
GENERAL RUDENKO: Sie bringen also nur Korrekturen in der Übersetzung, soweit es sich aber um »Germanisation« und »Kolonisation« handelt, ist es richtig, nicht wahr?
ROSENBERG: Auch so ist es nicht ganz richtig übersetzt. Wenn Sie übersetzen, hier steht »Kolonisierung germanischer Völker«, und Sie übersetzten »Germanisation und Kolonisierung«, das sind zwei Hauptwörter, die wieder einen entsprechenden anderen Sinn ergeben, und ich möchte hinzufügen, daß diese Entwürfe von einem meiner Mitarbeiter ja überhaupt nicht hinausgegangen sind, und daß sie keinerlei Instruktionen darstellen.
GENERAL RUDENKO: Aber ich frage Sie gar nicht, ob es hinausgegangen ist. Ich frage Sie, ob es so einen Entwurf gab? Das bestreiten Sie nicht?
ROSENBERG: Ich bestreite gar nicht, daß ein solcher Entwurf in meinem Amte vorgelegt worden ist.
GENERAL RUDENKO: Sehr gut. Wir wollen jetzt weitergehen. In diesen Instruktionen handelt es sich immer um die Kriegsziele. Aus der »Allgemeinen Instruktion für alle Reichskommissare in den besetzten Ostgebieten« vom 8. Mai 1941, Dokument 1030-PS, zitiere ich nur einen kurzen Abschnitt; geben Sie dem Angeklagten den deutschen Text.
Ich zitiere auf Seite 4; die Stelle ist angestrichen. In dieser Anweisung sagen Sie:
»Dieser kommende Kampf ist ein Kampf um die Ernährung und Rohstoffversorgung sowohl für das Deutsche Reich als auch für den ganzen europäischen Raum.«
Bestätigen Sie das?
ROSENBERG: Ja, ich habe selbstverständlich dieses Dokument... es ist als Entwurf in meinem Amte vorgelegen. Das ist richtig, wird nicht bestritten.
GENERAL RUDENKO: Werden Sie nicht weitschweifig. Ich erinnere Sie noch einmal daran, beantworten Sie meine Frage ganz kurz. Sie bestätigen; das genügt.
ROSENBERG: Dieses Dokument, ja.
GENERAL RUDENKO: Das waren Ihre Äußerungen vor dem Angriff auf die Sowjetunion. Nun werde ich Sie, ohne das Dokument vorzulegen, da es dem Gerichtshof schon mehrmals unterbreitet wurde, an die Konferenz bei Hitler am 16. Juli 1941 erinnern.
Es ist Dokument L-221, Herr Vorsitzender.
Bei dieser Besprechung waren Sie doch anwesend?
ROSENBERG: Ja.
GENERAL RUDENKO: Hitler sagte damals, daß das ganze Baltikum ein Teil des Reichsgebietes werden müsse; genau so müsse auch die Krim und die angrenzenden Gebiete Reichsgebiet werden, sowie das Gebiet des Wolga-Distrikts und das von Baku. Sie erinnern sich an diese Äußerungen Hitlers?
ROSENBERG: Ich habe dieses Dokument als Nachschrift von Bormann hier zum erstenmal gesehen. Der Führer hat damals sehr lange, leidenschaftliche Ausführungen gemacht. Eine genaue Abschrift habe ich mir damals nicht gemacht, aber er hat tatsächlich über die Krim gesprochen und davon gesprochen, daß angesichts der ungeheuren Kraft der Sowjetunion später möglichst keine Waffenträger dort sein dürften und...
GENERAL RUDENKO: Ich frage nicht warum; ich frage Sie, ob er es sagte.
VORSITZENDER: Herr General! Sie sprechen zu schnell. Sie müssen warten, bis der Mann zu Ende gesprochen hat.
GENERAL RUDENKO: Herr Vorsitzender, er geht auf zu viele Einzelheiten ein.