[Zum Zeugen gewandt:]
Während Ihrer Vernehmung haben Sie, wenn ich Sie richtig verstanden habe, erklärt, daß Sie niemals Kunstschätze im Generalgouvernement für sich selbst gesammelt haben. Sie wollen damit wohl nicht sagen, Sie haben sie nicht gesammelt und registriert, denn tatsächlich sind sie gesammelt und registriert worden. Stimmt das?
FRANK: Kunstschätze sind im Generalgouvernement amtlich gesammelt und registriert worden. Das Buch ist ja hier vorgelegt worden.
MR. DODD: Ja, und Sie haben vor dem Gerichtshof ausgesagt, daß, bevor Sie dort eintrafen, schon vor Ihrem Amtsantritt eine Dürer-Sammlung beschlagnahmt worden war.
FRANK: Ich darf bitten, das so zu verstehen: Es handelte sich um die Dürer-Blätter, die in Lemberg weggeholt worden sind, bevor die Zivilverwaltung dort angetreten ist. Damals fuhr Herr Mühlmann nach Lemberg und hat diese Sachen aus der Bibliothek geholt. Ich war bis dahin überhaupt noch nicht in Lemberg gewesen. Diese Bilder wurden dann auf direktem Wege, ich weiß nicht, ins Führerhauptquartier gebracht oder zu Herrn Reichsmarschall Göring.
MR. DODD: Sie wurden für Göring geholt. Darauf wollte ich hinaus. Stimmt das nicht?
FRANK: Staatssekretär Mühlmann hat auf mein Befragen erklärt, daß er im Auftrag des Reichsmarschalls komme, und daß er sie auch im Auftrag des Reichsmarschalls weggeholt habe.
MR. DODD: Gab es nicht noch einige andere Kunstgegenstände, die vom Reichsmarschall und auch vom Angeklagten Rosenberg gesammelt wurden, und zwar zu der Zeit – wie Sie vor dem Gerichtshof ausgesagt haben –, als Sie mit Kriegsaufgaben zu viel zu tun hatten, um sich um solche Dinge selber zu kümmern?
FRANK: Aus dem Generalgouvernement ist mir nichts bekannt. Der Einsatzstab Rosenberg hatte im Generalgouvernement keine Zuständigkeit, und abgesehen von der Sammlung des Komponisten Elsner und einer jüdischen Bibliothek aus Lublin hatte ich keine dienstlichen Verpflichtungen, bei Rosenberg die Rückforderung von irgendwelchen Gegenständen zu verlangen.
MR. DODD: Aber einige Kunstgegenstände befanden sich doch in Ihrem Besitz, als Sie von der amerikanischen Armee gefangengenommen wurden.
FRANK: Jawohl. Sie waren nicht in meinem Besitz, sondern die habe ich geborgen, und zwar nicht für mich. Sie befanden sich auch nicht in meinem unmittelbaren Gewahrsam, sondern sie wurden sofort von mir mitgenommen aus dem brennenden Schlesien. Sie waren nicht anders zu bergen. Es handelte sich um Kunstschätze, die so allgemein bekannt sind, daß sie in der Liste des Buches die Nummern 1 bis 10 tragen, und niemand hätte sie sich aneignen können. Man kann eine Mona Lisa nicht stehlen.
MR. DODD: Gut, ich wollte diesen Punkt nur klarstellen.
Ich wußte, daß Sie bei Ihrem Verhör gesagt hatten, daß einige in Ihrem Besitz waren. Ich wollte damit nicht sagen, daß Sie sie für sich behalten wollten, wenn das nicht stimmt. Ich glaube, daß Sie das geklärt haben.
FRANK: Ich darf dazu vielleicht bemerken, weil ich auf diesen Punkt besonderes Gewicht lege, daß diese Kunstschätze, um die es sich hier handelt, nur auf diesem Wege geborgen werden konnten. Sie wären sonst verlorengegangen.
MR. DODD: Gut, ich habe noch einen Punkt, den ich klarstellen möchte, und ich werde mich kurz fassen.
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, so haben Sie heute vormittag gesagt, daß Sie sich während einer gewissen Zeit bemühten, die Freilassung der Krakauer Professoren zu erreichen, die kurz nach der Besetzung Polens verhaftet und nach Oranienburg verschickt worden waren. Nun, Sie wissen wahrscheinlich, was Sie in Ihrem Tagebuch selbst darüber geschrieben haben, nicht wahr?
FRANK: Ja, ich habe auch gesagt heute früh, daß ohne Rücksicht darauf, was im Tagebuch steht, das die Wahrheit ist, was ich heute früh gesagt habe. Sie dürfen nie vergessen, daß ich sprechen mußte in einem Kreise von Todfeinden, von Leuten, die jedes Wort, das ich sagte, sofort dem Führer und Himmler meldeten.
MR. DODD: Nun, Sie erinnern sich natürlich daran, daß Sie vorgeschlagen haben, sie sollten in Polen verbleiben und dort umgebracht oder eingesperrt werden.
FRANK: Niemals; selbst wenn Sie mir diese Äußerung entgegenhielten. Das habe ich niemals getan. Im Gegenteil, ich habe dann die Krakauer Professoren bei mir empfangen und habe in aller Ruhe mit Ihnen gesprochen. Ich habe von all dem, was geschehen ist, das mit am meisten bedauert.
MR. DODD: Vielleicht haben Sie mich nicht verstanden. Ich verweise auf das, was Sie in Ihrem eigenen Tagebuch über diese Professoren niedergeschrieben haben; ich werde Ihnen das gern vorlesen und zeigen, falls Sie es abstreiten wollen. Sie leugnen doch nicht ab, daß Sie gesagt haben, sie sollten entweder zur Liquidierung oder zur Gefangennahme nach Polen zurückgebracht werden. Nicht wahr? Sie streiten das nicht ab?
FRANK: Ich sage eben, daß ich das alles gesagt habe, nur um vor den Feinden zu bestehen; in Wirklichkeit habe ich die Professoren befreit. Es ist ihnen dann auch nichts mehr geschehen.
MR. DODD: Gut. Verfolgten Sie auch besondere Ziele, als Sie sich vom SS- und Höheren Polizeiführer, General Krüger, so freundlich verabschiedeten?
FRANK: Das war genau dasselbe. Ich darf dazu sagen, Herr Ankläger: ich gebe in vollem Umfange wirklich zu, was zugegeben werden kann, aber ich habe den Eid geleistet, nichts hinzuzusetzen. Es kann niemand offener etwas zugeben, als ich das mit der Überreichung der Tagebücher getan habe. Worum ich bitte, ist, daß man nicht von mir verlangt, daß ich zu dem etwas hinzusetze.
MR. DODD: Nein. Ich verlange nicht von Ihnen, daß Sie etwas hinzusetzen. Ich versuchte vielmehr das aufzuklären; denn es sieht so aus, als ob Sie sich und andere in eine etwas schwierige Lage gebracht hätten. Sehen Sie, ich weiß nicht, wie Sie von uns verlangen können, daß wir Ihren Aussagen hier Glauben schenken, wenn wir nicht daran glauben sollen, was in Ihrem Tagebuch steht. Das haben Sie doch selbst geschrieben, und ich nehme an, daß Sie zu der Zeit, als Sie diese Eintragungen gemacht haben, doch kaum erwarteten, daß sie Ihnen vorgelegt würden.
VORSITZENDER: Meint er nicht vielleicht, das wäre die Niederschrift einer Rede, die er gehalten hatte?
MR. DODD: In seinem Tagebuch, ja.
Es ist in seinem Tagebuch enthalten.
VORSITZENDER: Als er sagte: »Ich habe das gesagt, um vor den Feinden zu bestehen?«
MR. DODD: Ja.
VORSITZENDER: Ich nehme an, daß gerade diese Niederschrift aus einer Rede ist, die er gehalten hat.
MR. DODD: Das stimmt. Es ist in dem Tagebuch eingetragen.
FRANK: Darf ich dazu etwas sagen? Nicht ich habe mich in eine schwierige Lage gebracht, sondern die Entwicklung, die der Krieg mit sich brachte, hat für jeden Verwaltungsmann eine schwierige Lage gebracht.
MR. DODD: Schließlich, erinnern Sie sich an diese Eintragungen in Ihrem Tagebuch, wo Sie sagten, daß Sie eine lange, anderthalbstündige Besprechung mit dem Führer gehabt hätten, und daß Sie..
FRANK: Wann bitte war die letzte Besprechung?
MR. DODD: Diese Eintragung ist vom Montag, dem 17. März 1941. Es steht in Ihrem Tagebuch.
FRANK: Ja, das wird eine der ganz wenigen Besprechungen gewesen sein; ob ich allein mit ihm gewesen bin, das weiß ich nicht.
MR. DODD: Darin sagten Sie, Sie und der Führer wären zu einer völligen Übereinstimmung gelangt, und daß er alle Maßnahmen gebilligt habe, einschließlich aller Anordnungen, besonders auch die der ganzen Organisation des Landes. Würden Sie das heute noch aufrechterhalten?
FRANK: Nein. Ich darf dazu folgendes sagen: Die Zusage des Führers erfolgte immer sehr spontan, aber die Verwirklichung ließ sehr auf sich warten.
MR. DODD: War das einer der Fälle, wo Sie sich ihm gegenüber beschwerten, wie Sie heute morgen erklärt haben?
FRANK: Ich habe mich ununterbrochen beschwert; ich habe, wie Sie wissen, meinen Rücktritt vierzehnmal angeboten.
MR. DODD: Ja, das weiß ich; aber haben Sie bei dieser Gelegenheit viele Beschwerden vorgelegt, und hat der Führer diese anerkannt, oder hat er Ihre Beschwerden an diesem 17. März 1941 abgewiesen?
FRANK: Der Führer hatte damals den sehr einfachen Ausweg, daß er sagte: »Sie müssen das mit Himmler selbst ausmachen«.
MR. DODD: Ja, das ist eigentlich keine Antwort. Sie haben in Ihrem Tagebuch geschrieben, daß Sie sich mit ihm ausgesprochen haben, daß er alles bewilligt habe; und Sie haben nichts in Ihrem Tagebuch gesagt, daß Sie bezüglich Ihrer Beschwerden irgendwie enttäuscht worden seien. Das war nun doch keine Rede, die Sie in Ihrem Tagebuch wiedergegeben haben. Es scheint eine tatsächliche Eintragung über Ihre Unterhaltung mit dem Führer zu sein. Meine Frage ist sehr einfach. Geben Sie jetzt zu, daß dies die Sachlage war oder sagen Sie, daß die Eintragung falsch ist?
FRANK: Bitte, ich habe nicht gesagt, daß falsche Eintragungen stattgefunden haben; ich habe das nie gesagt; ich feilsche nicht um Worte; ich sage nur, man muß die Worte nach dem Gesamtzusammenhang auslegen. Wenn ich vor den Beamten betonte, daß der Führer mich empfangen hat und mit meinen Maßnahmen einverstanden ist, dann sagte ich das, um meine Autorität aufrechtzuerhalten, die ohne das Einverständnis des Führers nicht bestehen konnte. Welches meine Gedanken waren, das geht daraus nicht hervor. Ich möchte aber ausdrücklich sagen, Herr Ankläger, daß ich nicht um Worte gefeilscht oder hier darum gebeten habe.
MR. DODD: Sehr gut. Ich will nicht weiter darauf eingehen.
VORSITZENDER: Dr. Seidl! Wünschen Sie den Zeugen noch einmal zu vernehmen?
DR. SEIDL: Herr Zeuge! Die erste Frage, die Ihnen von dem Sowjetankläger vorgelegt wurde, war, ob Sie der Leiter der NSDAP im Bereich des Generalgouvernements waren, und Sie haben darauf geantwortet: Ja.
Hat die Partei im Generalgouvernement irgendeinen entscheidenden Einfluß auf das politische und das Verwaltungsleben gehabt?
FRANK: Nein. Aber die Partei als Organisation in diesem Arbeitsbereich unterstand mir natürlich nominell, denn die ganzen Parteibeamten wurden, ohne mich vorher zu befragen, von Bormann ernannt. Es gibt nicht einen außerordentlichen Führererlaß für die Arbeitsbereiche der NSDAP in den besetzten Gebieten, in dem steht, daß diese Arbeitsbereiche dem Reichsleiter Bormann unmittelbar unterstellt sind.
DR. SEIDL: Hat Ihre Tätigkeit im Rahmen dieses Arbeitsbereiches der NSDAP im Gebiet des Generalgouvernements auch nur das geringste zu tun gehabt mit irgendwelchen Sicherheitspolizei-Angelegenheiten?
FRANK: Nein, die Partei war ja auch viel zu klein, um eine wichtige Rolle zu spielen. Sie hatte keine Staatsfunktion.
DR. SEIDL: Die nächste Frage: Die Sowjetanklage hat Ihnen das Dokument USSR-335 vorgelegt. Es ist die Standgerichtsverordnung von 1943. Im Paragraph 6 ist bestimmt: »Die Urteile der Standgerichte sind sofort vollstreckbar.« Ist es richtig, wenn ich sage, daß lediglich kein formales Rechtsmittel gegen diese Urteile gegeben war, daß aber ein Gnadenerweis ohne weiteres zulässig war?
FRANK: Das sicher. Aber trotzdem muß ich sagen, daß diese Verordnung unmöglich ist.
DR. SEIDL: Welche Zustände im Generalgouvernement waren die Veranlassung für den Erlaß dieser Verordnung vom 2. Oktober 1943? Ich denke insbesondere hier in Bezug auf die Sicherheitslage?
FRANK: Wenn ich heute, aus der Ruhe heraus, zurückdenke, dann ist mir überhaupt kein Grund bekannt, der solch eine Forderung möglich gemacht hätte; aber wenn man sich an das Kriegsgeschehen zurückerinnert und an den unmittelbaren Brand aller Orte, dann war es, scheint es, eine Verzweiflungsmaßnahme.
DR. SEIDL: Ich komme nochmals auf die AB-Maßnahmen zu sprechen. Ist es richtig, daß im Jahre 1939 eine Standgerichtsverordnung ergangen war mit erheblich weiteren Rechtsgarantien gegenüber der vom Jahre 1943?
FRANK: Ja.
DR. SEIDL: Ist es richtig, daß die im Rahmen der AB-Aktion Verhafteten auf Grund dieser Standgerichtsverordnung verurteilt beziehungsweise freigesprochen wurden, je nachdem?
FRANK: Ja.
DR. SEIDL: Ist es weiterhin richtig, daß sämtliche Urteile dieser Gerichte, jedenfalls nach Ihrem Willen, der unter der Leitung des Staatssekretärs Dr. Bühler stehenden Gnadenkommission zuzuleiten waren?
FRANK: Ja.
DR. SEIDL: Der Ankläger der Vereinigten Staaten hat Ihnen vorgeworfen, daß in Neuhaus, wo Sie nach dem Zusammenbruch der Deutschen Wehrmacht verhaftet wurden, verschiedene Kunstschätze vorgefunden wurden, nicht in Ihrem Haus, aber in der Dienststelle des Generalgouverneurs. Ist es richtig, daß Sie den Staatssekretär Dr. Bühler mit einem Brief an Reichsminister Dr. Lammers geschickt haben, und daß dieser Brief eine Liste über diese Kunstschätze enthielt?
FRANK: Ja. Nicht nur dieses; ich habe den Professor, den Leiter der Pinakothek in München, sofort aufmerksam gemacht, daß diese Bilder da sind, und daß diese Bilder sofort bombensicher untergebracht werden müssen. Er hat sich diese Bilder auch angesehen, und sie wurden dann in einem bombensicheren Keller untergebracht. Ich bin froh, daß ich das getan habe; denn wer weiß, wo diese Werte sonst hingekommen wären.
DR. SEIDL: Nun noch eine letzte Frage: Die Anklage hat ein Dokument 661-PS vorgelegt. Es hat dieses Dokument auch eine USSR-Nummer, die ich jetzt aber nicht weiß. Es handelt sich hier um ein Dokument, das in Zusammenhang gebracht wurde mit der Tätigkeit der Akademie für Deutsches Recht, deren Präsident Sie ja waren Dieses Dokument ist überschrieben: »Rechtsgestaltung Deutscher Polenpolitik nach volkspolitischen Gesichtspunkten; im juristischen Teil als Vorlage für den nationalitätenrechtlichen Ausschuß der Akademie für Deutsches Recht«. Ich lasse Ihnen dieses Dokument vorlegen, und ich bitte, mir zu sagen, ob Sie jemals dieses Dokument in Händen gehabt haben?
FRANK: Von wem ist das Dokument?
DR. SEIDL: Das ist eben das Auffällige; es hat die US-Nummer 300.
FRANK: Ist das nirgendwo eingetragen, wer der Bearbeiter war oder dergleichen?
DR. SEIDL: Das Dokument hat keinen Verfasser. Aus dem Dokument ergibt sich auch nicht, in wessen Auftrag diese Schrift abgefaßt wurde.
FRANK: Ich kann zu dem Dokument nur sagen, daß ich es nie gesehen habe, niemals einen Auftrag dieser Art gegeben habe und eigentlich praktisch nichts dazu sagen kann.
DR. SEIDL: Als Fundort wurde angegeben »Justizministerium Kassel«. Hat es im Jahre 1940 noch ein Justizministerium Kassel gegeben?
FRANK: Ein Justizministerium Kassel, Kassel?
DR. SEIDL: Jawohl.
FRANK: Das existiert schon seit 1866 nicht mehr.
DR. SEIDL: Ich habe keine weiteren Fragen.
VORSITZENDER: Dann kann der Angeklagte auf seinen Platz zurückgehen.
DR. SEIDL: Ich rufe dann mit Erlaubnis des Gerichts den Zeugen Dr. Bilfinger.
VORSITZENDER: Oberst Smirnow!
OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Ja, Herr Präsident.
VORSITZENDER: Dieses Dokument, das Sie unter USSR-223 vorgelegt haben, ein Auszug aus dem Tagebuch des Angeklagten Frank, wollen Sie das als Beweismaterial anbieten? Es scheint, daß ein Teil der Eintragungen aus Franks Tagebuch schon als Beweismaterial vorgelegt worden ist, und ein anderer Teil nicht. Wollen Sie dies als Beweismittel vorlegen?
OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Dieses Dokument ist bereits vorgelegt, Herr Vorsitzender. Es liegt unter zwei Nummern vor, erstens als 2233-PS, von der Amerikanischen Anklage vorgelegt, und zweitens als USSR-223; dieses Schriftstück ist von uns am 15. Februar 1946 vorgelegt worden.
VORSITZENDER: Ich verstehe. Sind die Eintragungen in diesem Dokument als USSR-223 unterbreitet worden? Die PS-Nummer bedeutet nicht unbedingt, daß das Dokument als Beweismittel angeboten worden ist. Die PS-Nummern wurden den Dokumenten gegeben, bevor sie als Beweismittel vorgelegt waren; aber USSR-223 deutet an, daß es schon als Beweismittel vorgelegt wurde.
OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Jawohl, dieses Dokument ist bereits als Beweisstück vorgelegt.
VORSITZENDER: Oberst Smirnow! Der Gerichtshof möchte gern wissen, ob Sie USSR-223 als Beweismittel unterbreiten wollen? Wenn es nämlich noch nicht verlesen wurde, ist es nicht als Beweismittel unterbreitet worden, noch erscheint es im Protokoll.
OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Wir haben diesen Abschnitt bereits am 15. Februar 1946 verlesen, und er ist vollständig im Protokoll.
VORSITZENDER: Gut.
OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Wäre das alles, Herr Vorsitzender?
VORSITZENDER: Ja.